Aktuelle Nachrichten

Innenminister uneinig über Böllerverbot: 2 Millionen Unterschriften, viel Diskussion – aber kein Beschluss

LTO Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 17:04

Neben Umwelt- und Tierschutzaspekten ist es vor allem auch die Sicherheit von Einsatzkräften, die für ein Böllerverbot an Silvester spricht. Auf der Innenministerkonferenz kam es jedoch wieder mal zu keiner Einigung.

Glücksspiel in der Spielhalle: Jeder nur einen Automaten

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 17:00

Eine Spielhalle in Nordrhein-Westfalen sollte stärker darauf achten, dass Spielende nicht mehrere Automaten gleichzeitig besetzen. Eine Spielerschutzauflage, die auch ohne einen konkreten Vorfall erteilt werden darf, wie das VG Düsseldorf entschied.



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BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung: AGB oder Individualvereinbarung – oder beides?

LTO Nachrichten - Fr, 05.12.2025 - 16:55

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Bundestag verschärft Asylgesetzgebung

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 16:52

Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht, muss künftig mit einer Sperre von zehn Jahren rechnen. Auch der Pflichtanwalt bei Abschiebehaft soll wegfallen – Kritik kommt von Verbänden und aus der Opposition.



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CCS-Gesetz im parlamentarischen Verfahren 

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 05.12.2025 - 16:49

+++ Update +++

Update: KSpTG in Kraft getreten!

Das Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz, „KSpTG“) ist am 28. November 2025 in Kraft getreten. Die in Kraft getretene Fassung entspricht im Wesentlichen dem Regierungsentwurf. Es wurden einige Klarstellungen getroffen, etwa zur ausschließlichen Regelung von leitungsgebundenem Kohlendioxidtransport. Außerdem sieht das Gesetz nunmehr eine Planfeststellungspflichtigkeit bei jeglichen Änderungen vor und ermöglicht separate Planfeststellungsverfahren im Fall einer isolierten Errichtung, Betrieb oder Änderung von Nebenanlagen. Darüber hinaus wurde ein Zustimmungserfordernis des Bundestages zur Ausweitung von Flächen zur dauerhaften CO2-Speicherung im Bereich der AWZ und des Festlandsockels aufgenommen. 

+++ Update Ende +++

Am 11. September 2025 hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (BT-Drs. 21/1494) befasst. Mit dem Gesetz soll u.a. die Offshore-Speicherung und der Transport von CO2 ermöglicht werden. Die Bundesregierung greift den früheren Gesetzesentwurf der Ampel auf und geht damit einen überfälligen Schritt. Der Entwurf wurde federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. 

Klimapolitischer Hintergrund und technische Einordnung

2024 lag die globale Durchschnittstemperatur bei 1,6 Grad Celsius über dem vorindustriellen Mittel. Soll die Erderwärmung auf „deutlich unter 2 Grad Celsius“ begrenzt werden, wie es etwa das deutsche Klimaschutzgesetz vorsieht, sind laut IPCC umfassende, schnelle und nachhaltige Maßnahmen zur Erreichung der Treibhausgasneutralität erforderlich. Als unverzichtbarer Bestandteil wird zunehmend auch Carbon Capture and Storage (CCS) angesehen. Damit werden technische Verfahren bezeichnet, bei denen das CO2 aus dem Abgasstrom einer Anlage abgeschieden, abtransportiert und anschließend zur dauerhaften Lagerung unterirdisch verpresst wird. So wird sichergestellt, dass der Großteil der entstehenden CO2-Emissionen nicht in die Atmosphäre gelangt. Insbesondere für Prozesse, bei denen die Freisetzung von CO2 bisher technisch nicht oder nur schwer vermeidbar ist, eröffnet diese Technologie die Perspektive der Klimaneutralität. Alternativ zur unterirdischen Ablagerung bzw. Speicherung kann das abgeschiedene CO2 auch stofflich genutzt werden, etwa in der Chemieindustrie. Diese Nutzung abgeschiedenen CO2s wird Carbon Capture and Utilization (CCU) genannt.

Der holprige Weg zum aktuellen Gesetzesentwurf 

Während CO2 beispielsweise in Norwegen seit 1996 geologisch eingespeichert wird, erfuhr die Technologie in Deutschland bei der Umsetzung der europäischen CCS-Richtlinie in den Jahren 2011/2012 noch heftigen Gegenwind. Die damalige Debatte war von Bedenken um die Dichtigkeit der Lagerstätten, mögliche Umweltauswirkungen und den Vorrang der Umstellung auf CO2-freie Prozesse geprägt. Resultat war das aktuelle Kohlendioxid-Speicherungsgesetz(KSpG), welches die Durchführung von großangelegten Speichervorhaben praktisch verhinderte.

Neue Dynamik erfuhr der Bereich im Jahr 2024. Der Net-Zero Industry Act (NZIA) der EU-Kommission legt das Ziel fest, europaweit bis 2030 eine CO2-Injektionskapazität von mindestens 50 Millionen Tonnen pro Jahr aufzubauen. Die Öl- und Gasproduzenten werden darin – verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft – zur anteiligen Schaffung von CO2-Injektionskapazitäten gemäß ihren Fördervolumina verpflichtet. Dieser unionalen Verpflichtung steht bislang kein nationaler Rechtsrahmen gegenüber, der es betroffenen Unternehmen ermöglichen würde, entsprechende Vorhaben umzusetzen. 

Die Ampelkoalition brachte einen Gesetzesentwurf zur Änderung des KSpG auf den Weg, der jedoch nicht mehr verabschiedet wurde. Die neue Bundesregierung greift nun wesentliche Aspekte aus dem Entwurf von 2024 auf. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält allerdings auch viele Ergänzungen, Klarstellungen und einige inhaltliche Änderungen. Insbesondere wurden Regelung zur stofflichen Weiterverwendung von CO2 (CCU) ergänzt.

CCS/CCU-Prozessschritte sind getrennt reguliert

CCS/CCU-Verfahren bestehen aus mehreren Schritten, die nach dem deutschen Regelungssystem auch rechtlich unterschiedlich einzuordnen sind: zu unterscheiden ist zwischen der Abscheidungsanlage, dem Transport und der Speicherung (CCS) oder Nutzung (CCU) des CO2. Die Abscheidungsanlagen unterstehen dem Anlagenrecht des BImSchG. Für den Transport bestehen zwei Möglichkeiten: leitungsgebundener (Pipelines) oder multimodularer Transport (Schiff/ Zug/ LKW). In den Plänen des BMWE erfährt der leitungsgebundene Transport als wirtschaftlichste Variante besondere Aufmerksamkeit. 

Strategische Ausrichtung der Nutzung von CCS/CCU: Schwer und nicht vermeidbare Emissionen

CCS soll sich nach dem Willen der Bundesregierung auf solche Bereiche fokussieren, für die derzeit keine emissionsfreien Alternativen bestehen. Neben nicht vermeidbaren Emissionen werden auch schwer vermeidbare Emissionen erfasst. Kohlekraftwerke sollen nicht an CO2-Leitungsnetze angeschlossen werden dürfen, sodass ihnen die Nutzung von CCS faktisch nicht zugutekommt. Das soll aufgrund ihrer Rolle als Übergangstechnologie nicht für Gaskraftwerke gelten. 

Offshore-CO2-Speicher werden im großen Stil zugelassen

Während das KSpG bisher nur die zeitlich beschränkte Möglichkeit von Speichern zur Erprobung und Demonstration der Technologie vorsah, sollen nun Speicher im industriellen Maßstab ermöglicht werden. Dazu sieht der Entwurf insbesondere die Streichung der Antragsfristen und Genehmigungsbefristungen, der Vorgaben zur maximalen Anlagengröße und der maximalen Gesamtspeichermenge vor.

Das bedeutet indes nicht, dass CCS flächendeckend zum Einsatz kommt: Das KSpG soll die unterirdische Speicherung von CO2 im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. des Festlandsockels ermöglichen. Die Speicherung im Bereich des Küstenmeeres wird weitgehend ausgeschlossen. Der Entwurf sieht hier allerdings eine Flexibilisierung vor: die für die Speicherung vorgesehenen Gesteinsschichten dürfen bis zu einem Anteil von einem Viertel eines Speichers im Bereich des Küstenmeeres liegen. Die Errichtung von Onshore-Speichern bleibt grundsätzlich ausgeschlossen, es soll jedoch für die Länder die Möglichkeit geben, solche Speichervorhaben zuzulassen (sog. Opt-in). Die Entscheidung darüber, ob CCS zukünftig auch Onshore ermöglicht wird, liegt damit bei den Ländern. 

Die Zulassung der Speicher erfolgt im Planfeststellungsverfahren. Untersuchungen des Bodens auf die Eignung als CO2-Speicher bleiben weiterhin selbstständig genehmigungsbedürftig nach dem KSpG. Die vorgesehenen Änderungen am KSpG enthalten auch Regelungen über Raumnutzungskonflikte. So dürfen Speichergestein, Injektionsstellen am Meeresboden und dazugehörige Anlagen im, auf oder über dem Wasser sich nicht im Bereich von Meeresschutzgebieten befinden und müssen zu diesen einen Mindestabstand von 8 km einhalten. Es bleibt eine Hintertür: Sollte die für 2027 angeordnete Evaluierung des KSpG zu dem Ergebnis kommen, dass zu wenig Raum für CO2-Speicher zur Verfügung steht, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die Mindestabstände zu den Meeresschutzgebieten außer Kraft setzen. Außerdem dürfen Bau und Betrieb des Speichers nicht Errichtung und Betrieb von Offshore-Windkraft und Wasserstoff- Infrastruktur beeinträchtigen. Der Flächenentwicklungsplan nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz ist zu berücksichtigen. Bereits heute häufen sich Nutzungskonkurrenzen in der deutschen AWZ – die Harmonisierung widerstreitender Interessen auf engem Raum wird rechtlich und praktisch herausfordernd. Perspektivisch bedarf es der Integration der CCS-Infrastruktur in die (Stockwerks-)Raumplanung der AWZ.

Planfeststellung von CO2-Leitungen wird vereinheitlicht

Auch der Transport wird von der Novelle erfasst. Nach dem neuen Entwurf des KSpG liegen die Errichtung, der Betrieb sowie die wesentliche Änderung von CO2-Leitungen im überragenden öffentlichen Interesse. Sämtliche CO2-Leitungen werden nach der Novellierung des KSpG planfestgestellt. Damit werden Unsicherheiten beseitigt, die bisher in Bezug auf die Zulassung von solchen CO2-Leitungen bestehen, die nicht zu einem Speicher führen und deshalb nicht unter die Planfeststellung nach dem alten KSpG fallen. Das hat besonders für CCU-Anwendungen Bedeutung, bei denen das CO2 nicht in einen Speicher überführt wird, sondern bei Produktionsprozessen Verwendung findet. 

Der Entwurf hält an der Regelungssystematik des alten KSpG fest, welches für das Planfeststellungsverfahren für CO2-Leitungen auf die Regeln des VwVfG unter Modifikation durch Normen des EnWG verweist. Diese Verweise ins EnWG werden durch den Entwurf aktualisiert. Zudem werden die Möglichkeiten zur Enteignung zugunsten der Leitungsvorhaben angepasst. Dabei wird insbesondere ergänzt, dass nicht nur solche Leitungsvorhaben, die CO2-Speicher anbinden, dem Wohl der Allgemeinheit dienen, sondern unter Umständen auch solche, die CCU-Nutzungen anbinden oder Anlagen anbinden, welche dem Entzug von CO2 aus der Atmosphäre dienen (sog. Direct-Air-Carbon-Capture, DACCS).

Verfahrensbeschleunigung

Die Novelle soll eine Verfahrensbeschleunigung bewirken. Dafür werden unter anderem Fristen für Behördenbeteiligungen eingeführt. Außerdem wird auf die Beschleunigungsregelungen des EnWG verwiesen (z.B. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung). Weiterhin wird das Oberverwaltungsgericht als erstinstanzlich zuständig erklärt. Für den Fall, dass eine CO2-Leitung parallel zu Wasserstoffleitungen errichtet wird, soll die CO2-Leitung „keine zusätzliche Beeinträchtigung anderer Belange darstellen, die über die alleinige Verlegung der Wasserstoffleitung hinausgeht, soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen“. Werden CO2-Leitungen neben Wasserstoffleitungen geplant, reduziert sich in Bezug auf die CO2-Leitung der Prüfungsrahmen, was die Zulassung erleichtern dürfte. Außerdem wird – analog zu Wasserstoffleitungen – die Umstellung von Erdgas- auf CO2-Transport durch eine Anzeige ermöglicht.

Ermöglichung von CO2-Exporten

Anders als in Deutschland bestehen in anderen europäischen Staaten bereits geologische CO2-Speicher. Weitere Vorhaben werden derzeit entwickelt. Die Inbetriebnahme vergleichbarer Speicher in Deutschland wird trotz der anstehenden regulatorischen Neuerungen – so sie denn kommen – erst in einigen Jahren möglich sein. Um die Nutzung von CCS in der Zwischenzeit zu ermöglichen, soll die Verbringung von CO2 in andere Länder zwecks dauerhafter unterirdischer Speicherung möglich gemacht werden. 

Die Verbringung von CO2 ins Ausland ist bisher mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Insbesondere setzt die Planfeststellung einer diesem Zweck dienenden Leitung aktuell die Prüfung voraus, ob der Speicher in Übereinstimmung u. a. mit der CCS-Richtlinie betrieben wird. Diese Prüfung hätte für erheblichen bürokratischen Aufwand gesorgt, weshalb sie nach dem neuen Entwurf des KSpG ersatzlos gestrichen wird. Völkerrechtlich ist Deutschland derzeit am Export von CO2 in andere Staaten gehindert. Das sog. Londoner Protokoll verbietet die Ausfuhr von Abfällen und sonstigen Stoffen zur Entsorgung auf See. Ein Zusatzprotokoll von 2009 erlaubt eine Ausnahme für CCS, allerdings fehlt es an der notwendigen Anzahl von Ratifikationen. Eine Lösungsmöglichkeit besteht für Deutschland darin, nach der Ratifikation und Erklärung der vorläufigen Anwendbarkeit, bilaterale Verträge mit anderen Staaten zu schließen. Bislang hat Deutschland weder bilaterale Verträge unterzeichnet noch das Zusatzprotokoll umgesetzt. Die Bundesregierung hat jedoch jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Ratifizierung des Zusatzprotokolls erfolgen und Änderungen des Hohe-See-Einbringungsgesetzes umgesetzt werden sollen. Auch insoweit werden also die richtigen Schritte gegangen, um völkerrechtlich den Weg für eine umfassende Nutzung von CCS zu ermöglichen. 

Fazit: Ende in Sicht – CCS wird kommen 

Die Novelle des KSpG hat gute Aussichten, nun doch noch verabschiedet zu werden. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau einer umfassenden CO2-Infrastruktur geschaffen. Angesichts der erheblichen Kosten von CCS und CCU bleibt es abzuwarten, welchen Anteil an der Dekarbonisierung die Technologien in Zukunft einnehmen werden. Die EU forciert im Rahmen des NZIA jedenfalls den Aufbau der nötigen Infrastruktur durch die Verpflichtung von Mineralölunternehmen zur Beteiligung am Aufbau von CO2-Speichern. Dass der Bereich ein weiteres Jahrzehnt im Dornröschenschlaf dämmert, ist deshalb jedenfalls nicht zu erwarten. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zur Dekarbonisierung der Industriefortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. 

Der Beitrag CCS-Gesetz im parlamentarischen Verfahren  erschien zuerst auf CMS Blog.

Zu süß, zu fettig: San Francisco verklagt Lebensmittelriesen

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 16:43

San Francisco klagte einst hunderte Millionen Dollar von der Tabak-Industrie ein. Jetzt nimmt die Stadt Lebensmittel-Konzerne ins Visier – wegen des Verkaufs stark verarbeiteter industrieller Fertigprodukte.



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Württemberger Testament: Entlassung als Vollstrecker nur bei grober Pflichtverletzung

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 16:40

Bei einem Württemberger Testament kann der zum Testamentsvollstrecker eingesetzte länger lebende Ehegatte nur dann entlassen werden, wenn er seine Pflichten aus dem Amt grob verletzt hat. Das sagt das OLG Frankfurt a.M.



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Dozent oder Terror-Unterstützer? Verbindungen zur "Islamischen Revolution" genügen für Ausweisung

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 16:32

Das verbotene IZH und die angegliederte IAD verstanden sich als verlängerter Arm der islamisch-schiitischen Revolution. Ein Ex-Dozent will von diesen politischen Ambitionen nun nichts gewusst haben. Daran zweifelt das OVG Hamburg und verwehrt ihm einstweiligen Rechtsschutz gegen die Ausweisung.



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Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 16:22

Verpflichtende Musterung, freiwilliger Wehrdienst – das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes ist nach langem Ringen beschlossen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.



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Brandschutz im Stuttgart-21-Tunnel: Wo endet der Umweltschutz?

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 16:16

Umweltverbände haben weitreichende Klagerechte, um mangelnden behördlichen Rechtsvollzug anzuprangern – Brandschutz in einem Bahntunnel aber gehört nicht dazu, sagt das BVerwG. Sabine Schlacke erklärt die Hintergründe.



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EU vs. Elon Musk: Brüssel verhängt Millionenstrafe gegen X

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 16:02

Die EU setzt ein Zeichen: Trotz deutlicher Warnungen der US-Regierung von Donald Trump verschärft sie ihr Vorgehen gegen amerikanische Tech-Konzerne. Ist das genug?



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Oberster Gerichtshof der USA erlaubt Texas neue Wahlkreise

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 15:39

Der Supreme Court hat einen für die Republikaner günstigen neuen Zuschnitt der Wahlkreise im Bundesstaat Texas gebilligt und der Partei von Präsident Donald Trump damit einen wichtigen Erfolg beschert. Er setzte damit eine einstweilige Verfügung einer niedrigeren Instanz außer Kraft.



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"Buttergate" in der Großkanzlei: Wer zur Elite gehört, soll auch so essen!

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 15:25

Aus der Rubrik "Kann man sich nicht ausdenken": Bei der US-Großkanzlei Paul Weiss wird Butter nur unter der Theke gehandelt - denn die hochbezahlten Anwältinnen und Anwälte seien auch sowas wie Athleten. Da müsse man sich entsprechend ernähren, meint die Kanzleiführung.



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Hebesätze für Grundsteuer: Kein Rabatt für Wohngrundstücke

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 15:20

Die Städte Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen haben höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke festgelegt. Das soll die Wohnnebenkosten auf einem niedrigen Niveau halten. Einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit nennt es das VG Gelsenkirchen.



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Bundestag erinnert an den Friedensvertrag von Dayton vor 30 Jahren

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 15:15
Mit dem Friedensvertrag von Dayton wurde das Töten im Bosnienkrieg, das mit dem Massaker von Sarajewo seinen Höhepunkt fand, beendet. Dies würdigten Rednerinnen und Redner aller Fraktionen des Bundestages bei einer Vereinbarten Debatte am Freitag, 5. Dezember 2025, anlässlich des 30. Jahrestages der Vertragsunterzeichnung. Die seinerzeit erfolgte Aufteilung Bosnien-Herzegowinas in zwei Entitäten wurde zugleich überwiegend als lähmend und hinderlich für die weitere Entwicklung des Landes bewertet. Minister: Wir stehen zur EU-Beitrittsperspektive Der Vertrag habe die Waffen zum Schweigen bekommen, habe es aber nicht vermocht, „die Ursachen des Krieges zu beseitigen“, sagte Außenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU). Er habe Stabilität gebracht, aber nicht alle Gräben zugeschüttet. Er sei auch kein Ausgangspunkt für eine Versöhnung zwischen den Menschen in diesen „geschundenen Land“ gewesen. Wadephul machte zugleich deutlich, dass die Bundesregierung zur EU-Beitrittsperspektive von Bosnien-Herzegowina stehe. „Dayton war nur der Beginn eines Prozesses, der das Land aus eigener Kraft in die EU bringen soll“, sagte der Außenminister. Es brauche entschiedenes Handeln der Akteure vor Ort „über jede Grenzen hinweg zu einem gemeinsamen Miteinander“. SPD: Das Land braucht eine neue Verfassung Dayton sei ein Provisorium gewesen, sagte Adis Ahmetovic (SPD). Es sei ein Fehler gewesen, nach dem ersten Schritt nicht gleich den zweiten mitgedacht zu haben, sagte er unter Bezugnahme auf Äußerungen des ehemaligen US-amerikanischen Chefdiplomaten Richard Holbrooke. „Bosnien-Herzegowina braucht eine neue, moderne und gerechte Verfassung“, sagte Ahmetovic. Sie müsse „allen Menschen in diesem Land gleiche Rechte garantieren – unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit“. Diese Verfassung dürfe nicht von außen aufoktroyiert werden, betonte er. Die Menschen in Bosnien-Herzegowina seien ziemlich weit. Es sei falsch, immer wieder nur die Unterschiede in den Vordergrund zu stellen. Grüne: Ethnische Spaltungen zementiert Boris Mijatovic (Bündnis 90/Die Grünen) sprach mit Blick auf das Abkommen von einem diplomatischen Erfolg, „für den ich immer dankbar sein werde“. Er habe aber auch Hürden hinterlassen, über die zu reden sei. Frieden sei nicht nur die Abwesenheit von Gewalt, so Mijatovic, sondern auch die Anwesenheit von Gerechtigkeit. Das Abkommen habe „leider“ die ethnischen Spaltungen im Land zementiert. Die Blockaden entlang ethnischer Spaltungen seien ein Problem. Drei Völker, zwei Entitäten, ein Staat: „Das ist in dieser Form gescheitert“, befand er. „Wir unterstützen Bosnien-Herzegowina auf dem Weg in die EU und auch bei der schweren Aufgabe der Anerkennung der Verbrechen, der Aufarbeitung der Vergangenheit und bei den Reformen, die es braucht“, sagte Mijatovic. Linke: Fragiler Frieden für ein fragmentiertes Staatsgebilde Dayton habe nur einen fragilen Frieden geschaffen und ethnische wie auch religiöse Trennlinien immer noch nicht überwunden, sagte Gökay Akbulut (Die Linke). Bosnien-Herzegowina sei ein fragmentiertes Staatsgebilde. Das System sei schwerfällig, undurchsichtig und anfällig für Korruption, sagte Akbulut. Davon profitierten vor allem nationalistische Eliten und ihre Klientel, die rücksichtslos Umwelt und Menschen ausbeuteten. Oberhalb dieses Gefüges stehe der Hohe Repräsentant, der CSU-Politiker Christian Schmidt, mit exekutiven Sonderrechten, die ihm erlaubten, Gesetze zu erlassen und Amtsträger abzusetzen. Dieser „quasi-koloniale Zustand“ könne nicht länger unterstützt werden, sagte die Linken-Abgeordnete. Was aber tue Deutschland? Es schicke die Bundeswehr, um den Status quo abzusichern. CDU/CSU: West-Balkan hat klare Perspektive für EU-Beitritt Carl-Phillip Sassenrath (CDU/CSU) machte deutlich, dass der gesamte West-Balkan eine klare Perspektive für den Beitritt zur EU habe. „Jeder einzelne Beitrittskandidat steht für sich und tritt bei, sobald er die Kopenhagener Kriterien erfüllt.“ Der Beitrittsprozess sei aber nicht nur ein Prozess des Beitritts zur EU, „sondern auch ein Prozess der nachhaltigen Verständigung in der Region untereinander“, sagte Sassenrath. AfD: Gleiches Wahlrecht erschafft keinen Nationalstaat Wer eine Abkehr von Dayton fordere, so Dr. Alexander Wolf (AfD), müsse sich fragen lassen, was die Alternative ist. „Oder anders formuliert: Wer versucht den Frieden zu erhalten und wer gießt Öl ins Feuer?“ Wer versuche die Volksgruppen auszutarieren und wer ergreife einseitig Partei. Der Europäische Gerichtshof wolle Bosnien-Herzegowina ein gleiches Wahlrecht aufzwingen und gieße so Öl ins Feuer, befand Wolf. „Ein gleiches Wahlrecht würde keinen Nationalstaat aus dem Nichts erschaffen.“ Es würde aus seiner Sicht zwangsläufig zu einer ethnischen Wahl führen. „Und damit zu einer Vorherrschaft der größten Volksgruppe, der muslimischen Bosniaken“, so der AfD-Abgeordnete. Die christlichen Serben und Kroaten in Bosnien-Herzegowina wollten aber „keine Minderheit im eigenen Land werden“, sagte er. (hau/05.12.2025)

RecoverX: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website e-sec-crypto(.)io

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website e-sec-crypto(.)io. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet die vermeintlich in Düsseldorf ansässige Handelsplattform RecoverX ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Angebote stammen nicht von der E-SEC GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Die unbekannten Betreiber behaupten von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall.
Kategorien: Finanzen

Delegationsreise des Innenausschusses vom 8. bis 12. Dezember 2025 nach Indien

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 05.12.2025 - 14:57
Eine Delegation des Innenausschusses reist vom 8. bis 12. Dezember 2025 zu Gesprächen nach Indien. In Neu Delhi wird es in Gesprächen mit Abgeordneten und Regierungsmitgliedern vor allem um Sicherheitspolitik, insbesondere Terrorismusbekämpfung und um Gefahren der Desinformation in den Medien gehen. Die Themen Fachkräftegewinnung im Ausland und Fachkräftemigration stehen vor dem Hintergrund des Deutsch-indischen Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommens bei den Terminen in Kochi (Kerala) sowie – mit einem Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen Beziehungen – am Schluss der Reise in Hyderabad auf dem Programm. Gesprächspartner werden hier neben politischen Vertretern aus den Bundesstaaten unter anderem lokal verantwortliche Stellen wie die GIZ und das Goethe-Institut sein. Zudem wird sich der Ausschuss über das Zusammenleben der Religionen im multireligiösen Indien informieren. Der Delegation besteht aus den Abgeordneten Josef Oster (Ltg.), Tijen Ataoğlu, Daniel Kölbl (alle CDU/CSU), Steffen Janich (AfD) und Prof. Dr. Lars Castellucci (SPD).

Anträge zu eingefrorenem russischen Staatsvermögen abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 14:45
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, in namentlicher Abstimmung zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Titeln „Eingefrorenes russisches Staatsvermögen der Ukraine vollumfänglich zur Verfügung stellen“ (21/572) und "Sicherheit stärken – Russische Atomgeschäfte in der Brennelementefabrik Lingen unterbinden" (21/354) abgelehnt. Dem ersten Antrag (21/572) stimmten 77 Abgeordnete zu, 454 lehnten ihn ab. Es gab 53 Enthaltungen. Für den zweiten Antrag (21/354) stimmten 130 Abgeordnete, dagegen votierten 454 Abgeordnete. Den Abgeordneten lag zum ersten Antrag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/3084) und zum zweiten Antrag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/3103) vor. Erster Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/572) von der Bundesregierung, sich innerhalb der G7-Staaten dafür einzusetzen, die eingefrorenen russischen Staatsvermögen „völkerrechtskonform vollumfänglich der Ukraine zur Verfügung zu stellen“. Die G7 hätten nach Beginn der russischen Vollinvasion Vermögenswerte der russischen Zentralbank in Höhe von 260 Milliarden Euro eingefroren, mehr als zwei Drittel davon – rund 210 Milliarden Euro – innerhalb der Europäischen Union, schreiben die Abgeordneten. Im Juli 2023 hätten die G7 bekräftigt, dass im Einklang mit den jeweiligen Rechtssystemen Russlands staatliche Vermögenswerte eingefroren bleiben. Gigantische Summen für Wiederaufbau der Ukraine benötigt Während Russland seine hochprekäre Wirtschaft durch die Umstellung auf Kriegswirtschaft künstlich am Leben halte und fest mit der Rückgabe der eingefrorenen Vermögenswerte rechne, „zerstört es systematisch die ukrainische Wirtschaft sowie zivile, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Infrastruktur“. Gleichzeitig brauche die Ukraine für Ihre Verteidigung, für die Versorgung ihrer Bevölkerung im Krieg und für den Wiederaufbau gigantische Summen, die sie nicht selbst erwirtschaften könne. „Denn ein umfassender Wiederaufbau der Ukraine muss dabei nicht nur die zivile, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur betreffen, sondern ausdrücklich auch die kulturelle Infrastruktur einbeziehen, die gezielt durch russische Angriffe zerstört wurde“, heißt es in dem Antrag. Der Versuch, die ukrainische Kultur und Identität auszulöschen, sei Teil der Kriegsführung. „Gerade deshalb ist der Schutz, die Wiederherstellung und der Neubau kultureller Einrichtungen ein elementarer Bestandteil der Wiederaufbauarbeit“, schreiben die Grünen. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/354) forderten die Grünen, russische Atomgeschäfte in Deutschland zu unterbinden. Konkret verlangten sie, dem Unternehmen Advanced Nuclear Fuels (ANF), das zum französischen Atomkonzern Framatome gehört, die Produktion von Brennelementen für Reaktoren russischer Bauart in der Brennelementefabrik Lingen zu verwehren, wenn dabei Sicherheitsrisiken nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. Am Standort der ANF im niedersächsischen Lingen plane Framatome unter Beteiligung der russischen Rosatom-Tochter Tvel künftig Brennelemente-Spezialanfertigungen für überalterte sowjetische Reaktoren unter anderem im östlichen Mitteleuropa zu produzieren, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag. Dies sei nur möglich, weil der russische Atomsektor bislang von allen EU-Sanktionsplänen ausgenommen sei. Eine Genehmigung für ANF stehe noch aus. "Spionage- und Sabotagerisiken" Neben der Sorge, dass in Deutschland nach dem Atomausstieg weiterhin Brennelemente gefertigt werden, die den Weiterbetrieb von europäischen Reaktoren mit teils „gravierenden Sicherheitsmängeln unmittelbar hinter deutschen Landesgrenzen“ ermöglichen, machen die Grünen auch Spionage- und Sabotagerisiken geltend. Es müsse verhindert werden, dass Mitarbeiter von russischen Staatskonzernen und deren Tochterfirmen „direkt oder indirekt“ etwa durch Schulung und Beratung von ANF-Mitarbeitern auf „sensible oder sicherheitstechnisch relevante nukleare Infrastruktur in Deutschland oder den zu beliefernden Atomreaktoren im europäischen Ausland erhalte“, heißt es im Antrag. Die Grünen forderten zudem, innerhalb der Europäischen Union Importe von Kernbrennstoffen aus Russland „schnellstmöglich“ zu verbieten und per Gesetz den „Ausstieg Deutschlands aus der nuklearen Wertschöpfungskette zu vollenden“. (bal/sas/hau/08.12.2025)

Nach Brandbrief der Feuerwehr: Wehrführerin verliert Amt, aber nicht Status als Ehrenbeamtin

beck-aktuell - Fr, 05.12.2025 - 14:42

Ein interner "Brandbrief" aus der Freiwilligen Feuerwehr führte zur Entlassung einer Gemeindewehrführerin. Das OVG Berlin-Brandenburg erlaubte der Kommune, die Leitungsfunktion aus Gründen des Brandschutzes sofort zu entziehen. Ehrenbeamtin bleibt sie vorerst. Beide Rechtspositionen seien strikt zu trennen.



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Strengere Regelungen für Medizinalcannabis

Bundestag | hib-Meldungen - Fr, 05.12.2025 - 14:38
Gesundheit/Gesetzentwurf Mit einem Versandhandelsverbot für Medizinalcannabis und einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt soll Verordnungsmissbrauch über das Internet verhindert werden.