Aktuelle Nachrichten
STOXX Launches Investable Market Indices (IMI) Global Equity Benchmark Family
With STOXX IMI, STOXX is further strengthening its global equity index platform, complementing its existing offerings and extending the available toolkit for investors. The new STOXX IMI offering represents a global equity index family designed to capture approximately 99% of the investable equity universe. It covers 23 developed and 23 emerging markets, spanning large-, mid- and small-cap segments. At launch, the family comprises more than 1,300 indices across global, regional, and single-country exposures, all underpinned by a single, consistent methodology and a distinctive building‑block architecture that is designed to enable a coherent, scalable structure from country to global level.
Axel Lomholt, General Manager at STOXX, said: “With the launch of STOXX IMI, we are introducing a cost-effective new choice in the market and further strengthening STOXX’s role as a global partner for institutional investors, providing robust, transparent benchmark solutions alongside the flexibility, client service and tailored offerings that institutional investors increasingly expect from their index provider.”
The relevance of a benchmark is ultimately demonstrated by how effectively it supports real-world investment decisions. The STOXX IMI framework has already been applied across a range of use cases, from institutional benchmarking to ETF development.
One of the world’s largest pension investors, Dutch pension investor APG Asset Management, sought a benchmark solution for a EUR 20 billion emerging markets equity allocation that could combine broad exposure, transparency and integration of sustainability considerations.
Hans van Westrienen, Team Lead Quant & Index Solutions at APG Asset Management, said: “For large institutional investors, the ability to align benchmarks closely with investment beliefs while maintaining transparency and scalability is increasingly important. The STOXX IMI framework provides that flexibility within a consistent and robust structure.”
In parallel, the STOXX IMI framework is being applied by Swiss Life Asset Managers in the context of offering cost-efficient core exposures.
Daniel Berner, Head Securities, Swiss Life Asset Managers said: “STOXX IMI provide a robust framework for accessing broad global equity markets through a transparent and investable approach. We see significant potential for investors seeking scalable and cost-efficient global equity benchmark exposures.”
About STOXX
STOXX® and DAX® indices comprise a global and comprehensive family of more than 18,000 strictly rules-based and transparent indices. Best known for the leading European equity indices EURO STOXX 50®, STOXX® Europe 600 and DAX®, the portfolio of index solutions consists of total market, benchmark, blue-chip, sustainability, thematic and factor-based indices covering a complete set of world, regional and country markets. STOXX and DAX indices are licensed to more than 550 companies around the world for benchmarking purposes and as underlyings for ETFs, futures and options, structured products, and passively managed investment funds. STOXX Ltd., part of the ISS STOXX group of companies, is the administrator of the STOXX and DAX indices under the European Benchmark Regulation. stoxx.com
About ISS STOXX
ISS STOXX provides actionable insights through its comprehensive product offerings, proven expertise, and high-quality data that capital market participants around the world can use to inform their decision-making. Across indices, investment stewardship, corporate governance, sustainability, and fund intelligence, institutional investors and companies rely on us to help them manage investments, strengthen their governance practices, and bring new products to market. ISS STOXX, which is owned by Deutsche Börse Group, employs approximately 4,000 professionals operating across 34 locations in 20 countries. ISS STOXX’s clients include many of the world’s leading institutional investors and corporate issuers who turn to ISS STOXX for its objective and varied offerings.
About APG
As the largest pension services provider in the Netherlands APG manages approximately €601 billion (December 2025) in pension assets for 4.7 million participants. APG provides executive consultancy, asset management, pension administration, and pension communication. With approximately 3,700 employees we work from Heerlen, Amsterdam, Brussels, New York, Hong Kong, and Singapore. We work for pension funds and employers in the sectors of education, government, construction, cleaning, housing associations, sheltered employment organizations, medical specialists, and architects. https://apg.nl/en/
About Swiss Life Asset Managers
Swiss Life Asset Managers has more than 165 years of experience in managing the assets of the Swiss Life Group. This insurance background has exerted a key influence on the investment philosophy of Swiss Life Asset Managers, which is governed by such principles as value preservation, the generation of consistent and sustainable performance and a responsible approach to risks. Swiss Life Asset Managers offers this proven approach to third-party clients in Switzerland, France, Germany, Luxembourg, the UK, Italy and the Nordic countries. As at 30 June 2025, assets under management for third-party clients amount to CHF 137.6 billion. Together with insurance mandates for the Swiss Life Group, total assets under management at Swiss Life Asset Managers stood at CHF 281.8 billion. Swiss Life Asset Managers is a leading institutional real estate investor in Europe[1]. Of the assets totalling CHF 281.8 billion, CHF 88.7 billion are invested in real estate. In addition, Swiss Life Asset Managers, in cooperation with Livit, manages real estate totalling CHF 24.2 billion in value. Total real estate assets under management and administration at the end of June 2025 thus came to CHF 112.9 billion. Swiss Life Asset Managers employs more than 2300 people in Europe.
Legal disclaimer:
STOXX Ltd., ISS STOXX GmbH, ISS STOXX Index GmbH, Deutsche Börse Group and their licensors, research partners or data providers do not make any warranties or representations, express or implied, with respect to the timeliness, sequence, accuracy, completeness, currentness, merchantability, quality or fitness for any particular purpose of its index data and exclude any liability in connection therewith. STOXX Ltd., ISS STOXX GmbH, ISS STOXX Index GmbH, Deutsche Börse Group and their licensors, research partners or data providers are not providing investment advice through the publication of indices or in connection therewith. None of their products or services recommends, endorses, approves or otherwise expresses any opinion regarding any issuer, securities, financial products or trading strategies. In particular, the inclusion of a company in an index, its weighting, or the exclusion of a company from an index, does not in any way reflect an opinion of STOXX Ltd., ISS STOXX GmbH, ISS STOXX Index GmbH, Deutsche Börse Group or their licensors, research partners or data providers on the merits of that company and may not be relied on as such. Financial instruments based on the STOXX® indices, DAX® indices or on any other indices supported by STOXX are in no way sponsored, endorsed, sold or promoted by STOXX Ltd., ISS STOXX GmbH, ISS STOXX Index GmbH, Deutsche Börse Group or their licensors, research partners or data providers.
Kategorien: Finanzen
LG Bonn weist 500 Millionen schwere Masken-Klage ab: Spahns "große Interessenbekundung" führte nicht zum Vertragsschluss
Fast 500 Millionen Euro forderte ein Hamburger Textilhändler, weil ein vermeintlich fest vereinbarter Maskendeal platzte. Das LG Bonn sah in der E-Mail-Korrespondenz mit Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn aber keinen Kaufvertrag.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Norton Rose Fulbright advises Zupt on sale to Rosenxt Holding AG
Global law firm Norton Rose Fulbright represented Zupt LLC, a provider of offshore surveying, positioning and inspection solutions, on its sale to Rosenxt Holding AG, a technology and engineering company focused on critical offshore and industrial infrastructure.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Im Münchner Univiertel kein Bier zum Mitnehmen mehr
Im Münchner Univiertel kein Bier zum Mitnehmen mehr
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karla_wilken
Mi., 22.07.2026 - 16:41
Darf die Stadt München in ihrem Univiertel den Verkauf von Bier zum Mitnehmen verbieten, um Anwohner zu schützen? Dazu hat das VG München ein Urteil verkündet.
sonst. besonderes Verwaltungsrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Anlegerschutzvereinigung klagt erneut
Anlegerschutzvereinigung klagt erneut
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karla_wilken
Mi., 22.07.2026 - 16:32
Der Diesel-Vergleich zwischen VW und seinem Ex-Chef Winterkorn landet zum zweiten Mal vor Gericht. Aktionärsschützer bemängeln fehlende Transparenz und noch laufende Verfahren.
Sonstiges Bürgerliches Recht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Ist es die Wärmepumpe oder doch nur der Tinnitus?
Ist es die Wärmepumpe oder doch nur der Tinnitus?
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timothy_heinle
Mi., 22.07.2026 - 16:31
Weil die neue Wärmepumpe der Nachbarn ihr Schlafzimmer tieffrequent zum Vibrieren bringe, klagte ein älteres Anwohnerpaar über die Verschlimmerung ihrer körperlichen Gebrechen. Das LG Bielefeld konnte das jedoch auch nach gründlichster Prüfung nicht nachvollziehen.
Sonstiges Bürgerliches Recht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Alberta Court of Appeal rules whistleblower anonymity is not a breach of procedural fairness under the <i>Public Interest Disclosure Act</i>
The Court of Appeal recently clarified the role of the regime established under the Public Interest Disclosure (Whistleblower Protection) Act (PIDA) in protecting employee whistleblowers while maintaining confidence in public entities.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Zehn Euro pro Monat für jedes Kind
Zehn Euro pro Monat für jedes Kind
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karla_wilken
Mi., 22.07.2026 - 16:22
Geld vom Staat für alle: Das ist die Frühstartrente. Damit soll jede und jeder etwas fürs Alter ansparen können. Jetzt nimmt das Projekt der Koalition Gestalt an.
Sozialrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
"Die perfekte Lösung gibt es bei der Leihmutterschaft nicht"
"Die perfekte Lösung gibt es bei der Leihmutterschaft nicht"
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maximilian_amos
Mi., 22.07.2026 - 16:16
Jens Spahn hat eine Debatte über Leihmutterschaft losgetreten. Sollte man sie legalisieren? Die Bielefelder Professorin Anne Sanders erklärt im Interview, warum die deutsche Rechtslage konsequent ist – und macht dennoch einen Reformvorschlag.
Familienrecht
Strafrecht
Dr. Maximilian Amos
Kategorien: Juristische Nachrichten
Erneute Durchsuchungen bei der Deutschen Bank
Erneute Durchsuchungen bei der Deutschen Bank
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karla_wilken
Mi., 22.07.2026 - 16:12
Deutschlands größtes Geldhaus muss wieder einmal Staatsanwälte und Steuerfahnderinnen in seine Räume lassen. Es geht um lang zurückliegende Geschäfte der inzwischen integrierten Postbank.
Strafrecht
Verfahrensrecht (AO, FGO, Gemeinnützigkeitsrecht)
Kategorien: Juristische Nachrichten
Cum-Ex-Whistleblower muss erneut vor Schweizer Gericht
Cum-Ex-Whistleblower muss erneut vor Schweizer Gericht
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karla_wilken
Mi., 22.07.2026 - 16:04
Die Schweizer Justiz lässt nicht locker: Der deutsche Anwalt, der Ermittlungen in einem Milliardenbetrug maßgeblich ins Rollen brachte, muss nochmal vor Gericht. Die Hintergründe.
Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht
Strafrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Ontario commits to joining securities regulatory passport system
On July 15, Ontario Minister of Finance Peter Bethlenfalvy announced Ontario is committing to join the Canadian securities regulatory passport system.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Textilhändler scheitert mit Klage gegen Bund
Textilhändler scheitert mit Klage gegen Bund
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karla_wilken
Mi., 22.07.2026 - 15:50
Als die Coronakrise 2020 ausbrach, suchte der Bund händeringend nach Schutzmasken und war bereit, viel Geld zu zahlen. Zu viel? Ein Gerichtsstreit hätte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen können.
Sonstiges Bürgerliches Recht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Gelegentlich uneinheitlich: Namentliche Abstimmungen im Bundestag
68 Mal hat der Bundestag seit Beginn der laufenden Wahlperiode am 25. März 2025 namentlich abgestimmt – über 32 Anträge, 27 Gesetzentwürfe, vier Entschließungsanträge, zwei Haushalts-Einzelpläne, eine Verordnung, einen Änderungsantrag und über die Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl 2025. Namentliche Abstimmungen können von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten bis zum Beginn der Sitzung ohne besondere verlangt werden. Auf den blauen Abstimmungskarten, die in Urnen geworfen werden, steht neben dem Namen des Abgeordneten „Ja“, auf den roten „Nein“ und auf den weißen „enthalte mich“. Nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitfensters für die Abstimmung und der Frage, ob es Abgeordnete gibt, die ihre Stimmkarte noch nicht abgegeben haben, erklärt die Sitzungsleitung die Abstimmung für geschlossen und verkündet das Ergebnis, sobald die Schriftführer die Stimmen gezählt haben. Ist für die Annahme eines Gesetzentwurfs, eines Antrags oder einer Entschließung die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich, sind bei insgesamt 630 Abgeordneten mindestens 316 Ja-Stimmen erforderlich. Änderungen des Grundgesetzes verlangen grundsätzlich eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 420 Ja-Stimmen. Abgeordnete „nur ihrem Gewissen unterworfen“ Unzulässig ist eine namentliche Abstimmung bei bestimmten parlamentsinternen Verfahrensfragen. Die Geschäftsordnung nennt hier die Stärke des Ausschusses, die Abkürzung der Fristen, die Sitzungszeit und die Tagesordnung, die Vertagung der Sitzung oder der Beratung, einen Antrag auf Aussprache oder Schluss der Aussprache, die „Teilung der Frage“ (getrennte Abstimmung über Teile einer Vorlage), die Überweisung an einen Ausschuss, einen Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme, die Durchführung geheimer Wahlen und sonstige, nur in der Geschäftsordnung geregelte Verfahrensanträge. Die Ergebnisse aller namentlichen Abstimmungen im Plenum werden im Internetauftritt des Bundestages sowie im jeweiligen Plenarprotokoll veröffentlicht, sodass sich die Wählerinnen und Wähler jederzeit über das Stimmverhalten ihrer Abgeordneten informieren können. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das bedeutet zum einen, dass sie nicht nur die Interessen ihres Wahlkreises vertreten, sondern immer das Wohl des „ganzen Volkes“ im Blick haben müssen. Zum anderen, dass sie nicht gezwungen sind, bei der Stimmabgabe der Empfehlung ihrer Fraktion zu folgen. Sie müssen sich somit nicht der sogenannten „Fraktionsdisziplin“ unterwerfen. Kürzung der Kostenpauschale Die Abgeordneten können also auch gegen die Haltung ihrer eigenen Fraktion stimmen, sie können sich der Stimme enthalten oder der Abstimmung fernbleiben, wenn sie in einer Sachfrage eine andere Meinung als die Mehrheit in der Fraktion vertreten. Gar nicht abzustimmen, ist allerdings mit Kosten verbunden. Einem Mitglied des Bundestages, das an einer namentlichen Abstimmung oder einer Wahl mit Namensaufruf nicht teilnimmt, werden 200 Euro von der monatlichen Kostenpauschale von derzeit monatlich 5.467,27 Euro abgezogen, wenn nicht bestimmte Ausnahmetatbestände greifen, etwa Krankheit, Mutterschutz oder eine Dienstreise. So steht es im Abgeordnetengesetz. In 30 der 68 namentlichen Abstimmungen dieser Wahlperiode kam es vor, dass Abgeordnete nicht dem Votum ihrer Fraktion folgten. Unabhängig davon haben sie generell die Möglichkeit, ihr Abstimmungsverhalten oder auch die Nichtteilnahme an einer Abstimmung bis zu drei Minuten lang im Plenum zu erklären oder eine entsprechende schriftliche Erklärung nach Paragraf 31 der Geschäftsordnung abzugeben. Diese Erklärungen stehen jeweils am Ende des Plenarprotokolls des jeweiligen Sitzungstages. Abstimmung über die Krankenversicherungsreform Jüngstes Beispiel für uneinheitliches Abstimmungsverhalten innerhalb einer Fraktion ist die Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die am 10. Juli 2026 beschlossen wurde. In der Unionsfraktion stimmte der Abgeordnete Kai Whittaker gegen die Reform, in der SPD-Fraktion gab es drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen: dagegen stimmten Jan Dieren, Sabine Dittmar und Martin Kröber. Adis Ahmetović, Rasha Nasr, Truels Reichardt und Dr. Nina Scheer enthielten sich. Zu diesem Gesetz haben elf Abgeordnete Erklärungen zum Abstimmungsverhalten abgegeben, zehn von der Unionsfraktion, darunter Kai Whittaker, und Sabine Dittmar von der SPD. In neun Fällen gaben Unionsabgeordnete Erklärungen ab, obwohl sie dem Votum ihrer Fraktion gefolgt sind und dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. So brachten beispielsweise die Abgeordneten Axel Knoerig, Hans Koller, Christina Stumpp, Klaus-Peter Willsch und Vanessa Zobel zum Ausdruck, dass sie die geplante Einführung einer Sonderabgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 ablehnen. Rentenniveau und Mandatsverlängerung Unruhig ging es in der Unionsfraktion bereits am 5. Dezember 2025 zu, als über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3112(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) entschieden wurde. Mit Nein stimmten damals die jüngeren Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Pascal Reddig, Marvin Schulz, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann, Johannes Winkel und Nicolas Zippelius. Nicklas Kappe und Dr. Konrad Körner enthielten sich. Uneinheitlich abgestimmt wird gelegentlich auch in der Opposition: Als der Bundestag am 16. Oktober 2025 über die Verlängerung des Bundeswehrmandats im Südsudan namentlich entschied, stimmten auch AfD und Grüne mehrheitlich dafür. In der AfD gab es allerdings 18 Gegenstimmen und drei Enthaltungen, während bei den Grünen die Abgeordnete Simone Fischer die Verlängerung ablehnte. In einer schriftlichen Erklärung im Plenarprotokoll korrigierte Simone Fischer allerdings ihr Votum: „Ich habe versehentlich mit Nein gestimmt. Mein Votum lautet Ja.“ In solchen Fällen wird das im Protokoll festgestellte Abstimmungsergebnis aber nicht nachträglich verändert. (vom/23.07.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Wer "rechtsextrem" sagt, muss auch "linksextrem" ertragen
Wer "rechtsextrem" sagt, muss auch "linksextrem" ertragen
Nie wieder ist jetzt
timothy_heinle
Mi., 22.07.2026 - 15:13
Der Kampf zwischen dem AfD-Kreisverband Fulda und dem Verein "Fulda stellt sich quer e.V." muss mit gleichen Waffen ausgefochten werden. Wer den anderen als "braune Würstchen" oder rechtsradikal betitele, müsse die Bezeichnung "linksextrem" hinnehmen.
Staats- und Verfassungsrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Tönning darf kassieren
Tönning darf kassieren
Tönning_2026.jpg
joachim_jahn
Mi., 22.07.2026 - 15:13
In Zeiten klammer Kassen führen immer mehr Kommunen eine Zweitwohnungsteuer ein – auch der nordfriesische Kurort Tönning. Die Klage einer Freizeit-Einwohnerin dagegen blieb nun auch vor dem BVerwG ohne Erfolg.
Steuerrecht/Bilanzrecht
Prof. Dr. Joachim Jahn
Kategorien: Juristische Nachrichten
Rücktrittsvorbehalt lässt Erberwartung nicht entfallen
Rücktrittsvorbehalt lässt Erberwartung nicht entfallen
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karla_wilken
Mi., 22.07.2026 - 15:07
Schenkungen zu Lebzeiten dürfen einen Erbvertrag nicht wirtschaftlich aushöhlen – laut BGH selbst dann nicht, wenn sich der Erblasser im Vertrag einen Rücktritt vorbehalten hat.
Erbrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
Tobias Winkler: OSZE-Diplomatie in Richtung Moskau ist nie abgerissen
„Es liegt im ureigensten Interesse Russlands und aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden“, sagt Tobias Winkler (CDU/CSU), Leiter der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der OSZE (OSZE PV), die vom 4. bis 8. Juli 2026 in Den Haag zu ihrer 33. Jahrestagung zusammenkam. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine dürfe angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Im Interview spricht der CSU-Außenpolitiker über die Ergebnisse der Jahrestagung, die fortlaufende Diplomatie der Organisation in Richtung Moskau, vertrauliche Runden mit den Delegationen der Ukraine, der USA und der Schweiz und den wichtigen Beitrag der OSZE zu einer künftigen Friedenssicherung. Das Interview im Wortlaut: Herr Winkler, mitten in der OSZE-Welt, in der Ukraine tobt seit über vier Jahren ein unvorstellbarer Krieg. Das Land musste in den letzten Tagen unter besonders heftigen Luftangriffen der russischen Streitkräfte leiden. Der ukrainische Präsident Selenskyj hat eine Video-Botschaft an Sie als OSZE-Abgeordnete gerichtet. Was hatte er zu sagen und wie wurde seine Botschaft von den Parlamentariern aufgenommen? Präsident Wolodymyr Selenskyj wendet sich regelmäßig an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung der OSZE. Über allem steht immer der Dank für die einzigartige Unterstützung. Der ukrainische Präsident ist sich dessen bewusst, dass sein Land ohne die große Solidarität diesen Kampf nicht führen könnte. Es handelt sich um finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe. Im Rahmen der OSZE-PV geht es aber auch um die völkerrechtliche Einordnung, da die Russische Föderation mit ihrem rücksichtslosen Angriff auf die Ukraine gegen alle zehn Helsinki-Prinzipien verstößt, die die Grundlage der Zusammenarbeit in der OSZE darstellen und von der Sowjetunion 1975 in der Helsinki-Schlussakte unterzeichnet wurden. Es liegt daher auch im ureigensten Interesse aller anderen 56 OSZE-Teilnehmerstaaten, dass Russland diesen Krieg beendet und die selbst gegebenen Prinzipien wieder eingehalten werden. Was kann OSZE-Diplomatie bei dem derzeitigen Eskalationsniveau militärischer Gewalt leisten? Die OSZE muss immer eine Plattform des Austausches bieten. Auch wenn Extremisten anderes behaupten, ist die Diplomatie in Richtung Moskau nie abgerissen. Im OSZE-Rahmen kommen wöchentlich die 57 Botschafter zusammen. Hier muss sich der russische Vertreter die Kritik der anderen anhören, und es wäre jederzeit möglich, Verhandlungsbereitschaft zu zeigen. Der russische Präsident Putin nutzt diesen Weg bisher nicht und entscheidet stattdessen jeden Tag neu, diesen Krieg weiterzuführen. Nancy Faeser (SPD), Mitglied der deutschen Delegation, ist vom Präsidenten der OSZE PV zur Vorsitzenden des parlamentarischen Unterstützungsteams für die Ukraine benannt. worden. Was sind die Aufgaben dieses Gremiums? Das „Parliamentary Support Team for Ukraine“ (PSTU) gibt es bereits seit 2023, und ich freue mich sehr, dass Nancy Faeser kürzlich den Vorsitz übernommen hat. Es ist wichtig, die Unterstützung der Ukraine nicht nur über die Exekutive, auf Ebene der Minister und Staatschefs zu organisieren. Hier sind es die Abgeordneten, die in den nationalen Parlamenten sensibilisieren und aufklären sollen. Der Krieg in der Ukraine darf angesichts anderer außenpolitischer Herausforderungen nicht in den Hintergrund rücken. Nancy Faeser ist mit ihrer Erfahrung, ihrem Netzwerk und ihrer hohen Professionalität ein Glücksfall für dieses Amt. Sie wird bereits in den nächsten Monaten mit dem PSTU nach Kyjiw fahren, um den gegenseitigen Austausch zu vertiefen. Die Tagung trug die Überschrift „Völkerrecht und gemeinsame Grundsätze: Grundlagen für Sicherheit und Zusammenarbeit im OSZE-Raum“. Die OSZE, als Organisation und Versammlung, als KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ehemals auch von der Sowjetunion mitbegründet, will Forum des Dialogs für alle Mitglieder sein. Wie lassen sich die beiden Ambitionen – Ort der Diplomatie für alle, auch solche, die das Recht brechen, und Gemeinschaft auf der Wertebasis des Völkerrechts – zusammenbringen? Der Titel ist eine Erinnerung an das, was unsere Teilnehmerstaaten miteinander verbindet. Nicht alle Staaten sind Demokratien, nicht alle sind lupenreine Rechtsstaaten, nicht alle teilen die gleichen Werte und genau darin liegt die Stärke dieser Organisation. Teilnehmer mit sehr unterschiedlichen Perspektiven haben sich vor 50 Jahren in Helsinki zur Einhaltung von Grundprinzipien des Miteinanders verpflichtet und kommen heute regelmäßig am Verhandlungstisch zusammen. Daraus erwächst Völkerrecht. Diese selbst gegebenen Regeln zu verteidigen, bietet einen Mehrwert für über eine Milliarde Menschen. Etwas Erfreuliches gibt es von den Friedensverhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan zu berichten. Die beiden Länder kommen, nach der jahrzehntelangen Auseinandersetzung um die Region Bergkarabach, einem Friedensschluss näher, oder? Der jahrzehntelange Konflikt im Südkaukasus hat die OSZE lange und sehr intensiv beschäftigt. Hier wurde viel Vorarbeit geleistet, um auf beiden Seiten eine Einigungsbereitschaft zu befördern. Am Ende war es dann die US-Administration, die eine Verständigung auf einen Friedensplan erreicht hat. Das ist noch ein sehr zerbrechlicher Prozess, aber es besteht berechtigter Grund zur Hoffnung, dass die Menschen in der Region in Zukunft sicherer leben werden. Die deutsche Delegation hat sich am Rand der Tagung mit den Delegationen der Ukraine, USA und der Schweiz getroffen. Worum ging es bei diesen bilateralen Side Events? Als deutsche Delegation nutzen wir diese Tagungen stets auch, um unsere Beziehungen zu unseren Partnern auszubauen. Neben zahlreichen bilateralen Kontakten der Delegationsmitglieder und dem Austausch innerhalb der Parteienfamilien, sind die Gespräche zwischen den nationalen Delegationen ein wichtiger Baustein der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der OSZE-PV. In solchen Runden wird sehr offen gesprochen und Vertrauen aufgebaut. Wir sprachen über die inhaltlichen Schwerpunkte, aber auch über organisatorische Fragen. In angespannten Zeiten geht es darum, dass sich die OSZE-PV auf ihre Kernaufgaben, die Verteidigung der Helsinki-Prinzipien und auf ihr eigenes Gebiet konzentriert. Organisatorisch haben wir im Frühjahr eine Initiative zu mehr Transparenz und der Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung angestoßen. Hier sind noch einige Schritte zu gehen und dafür gilt es für eine breite Unterstützung zu werben. Die Delegierten haben am 8. Juli die „Erklärung von Den Haag“ verabschiedet. Was sind darin die wichtigsten Punkte? Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine steht in allen drei Dimensionen der OSZE im Mittelpunkt der Erklärung, ebenso das schwere Schicksal der entführten Kinder und die drei von Russland verhafteten OSZE-Mitarbeiter. Dazu kommen neue Bedrohungen der kritischen Infrastruktur, die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Menschenrechtslage in verschiedenen Teilnehmerstaaten, die eingeschränkte Freiheit der Medien, aber auch die Vorbereitung der OSZE auf die Zeit nach einem wie auch immer gearteten Friedensschluss zwischen Russland und der Ukraine. Dazu gehören die Unterstützung der Durchführung von freien Wahlen, die Dokumentation möglicher Grenzverletzungen, die Zuarbeit bei der völkerrechtlichen Aufarbeitung oder die Kontrolle der Verbreitung von Kleinwaffen. Hier kann die OSZE einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung leisten und wir hoffen natürlich, dass dieser Tag möglichst bald kommt. Wegen ausbleibender Mitgliedsbeiträge muss die Versammlung sparen und lebt bereits von ihren finanziellen Reserven. Droht da nicht bald eine Bankrott-Erklärung oder wie soll es finanziell weitergehen? Das ist ein Thema, das zu lange vor den Mitgliedern verborgen blieb. Erst durch die Beharrlichkeit des Schatzmeisters und einer politischen Initiative, ausgehend von Sozialdemokraten und Christdemokraten, war es möglich, das Ausmaß der finanziellen Situation zu erfassen. Die Konsolidierung des Haushalts und der Wiederaufbau der Reserven werden deshalb die internen Gremien, den Ständigen Ausschuss, das Präsidium und den Geschäftsordnungsausschuss beschäftigen. Wir haben konkrete Forderungen an den Präsidenten und den Generalsekretär formuliert, den Kurs zu ändern und mit Vorschlägen die nachhaltige Finanzierung zu sichern. Spätestens bei der Herbsttagung in Andorra werden wir die Ergebnisse bewerten und weitere Maßnahmen beschließen. (ll/27.07.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
50 Jahre MitbestG – kein Grund zum Feiern
50 Jahre MitbestG – kein Grund zum Feiern
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michael_dollmann
Mi., 22.07.2026 - 14:05
Blumen und Glückwünsche zum runden Geburtstag des MitbestG gibt es von Mathias Habersack nicht. Das Festhalten des Gesetzgebers an überkommenen Strukturen fördere die Flucht der Unternehmen aus der Mitbestimmung.
Arbeitsrecht
Kategorien: Juristische Nachrichten
GBA geht gegen mutmaßliche Köpfe der Reichsbürger-Gruppe vor: Anklage gegen "König von Deutschland" und andere erhoben
Das "Königreich Deutschland" galt als bundesweit größte Reichsbürger-Gruppierung. Seit Mai 2025 ist sie verboten. Der GBA hat nun Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer um den "obersten Souverän" Peter Fitzek erhoben.
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