Aktuelle Nachrichten

BVerfG zu Abgeordnetenrechten: "Kein bezifferbares Tempolimit für die Gesetzgebung"

LTO Nachrichten - 23.07.2026

Im Eilverfahren hatte das Verfassungsgericht 2023 dem Bundestag verboten, noch vor der Sommerpause über die damalige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zu entscheiden. In der Hauptsacheentscheidung lehnte es die Anträge nun aber ab.

EU verschärft Druck auf Russland weiter

beck-aktuell - 23.07.2026
EU verschärft Druck auf Russland weiter fallback_fallback_quader_14.jpg henriette_garbade Do., 23.07.2026 - 11:45 Ein Einreiseverbot für russische Ukraine-Kämpfer, keine Anpassung des Ölpreisdeckels und vieles mehr: Ein neues EU-Sanktionspaket soll Druck auf Moskau ausüben. Ein auch für Deutschland wichtiger Bereich bleibt aber außen vor. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Legal Tech Person of the Year Award

Legal Tech Verzeichnis - 23.07.2026

Der Legal Tech Verband Deutschland verleiht erstmalig am 16. September auf der Legal Tech Night in Berlin den Legal Tech Person of the Year Award.

Bis zum 12. August können dazu Legal Tech Persönlichkeiten nominiert werden. Aus allen Vorschlägen wählt dann eine Jury aus Legal-Tech-Expert:innen, Praktiker:innen und Wegbereiter:innen der Branche den oder die Gewinner:in.

Gesucht wird die Person, die spürbar etwas bewegt hat: mit einer Technologie, einem Unternehmen, einer Idee, einem wissenschaftlichen Beitrag oder schlicht mit ihrem Einsatz für die Community. Gründer:in, Entwickler:in, Jurist:in, Wissenschaftler:in, laute Stimme oder stille Wegbereiterin, entscheidend ist die Wirkung, nicht der Titel.

-> Hier gehts zum Nominierungsformular

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Wie Nachbarländer ihre Advokaten wirklich disziplinieren

beck-aktuell - 23.07.2026
Wie Nachbarländer ihre Advokaten wirklich disziplinieren Bürokratie_Justiz_2026.jpg henriette_garbade Do., 23.07.2026 - 10:57 Hunderte Seiten Schriftsatz sind längst keine Seltenheit mehr. Dabei sind deutsche Anwälte zu knappem Vortrag verpflichtet – theoretisch. Wie’s richtig geht, machen Österreich, die Schweiz und England längst vor, zeigt Leon Marcel Kahl. Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare

Die Probabilistik-Lücke: Warum Legal-KI nicht versteht, was Sie meinen

Legal Tech Verzeichnis - 23.07.2026

Der Druck wächst – aber versteht jemand die Technologie?

Rund 63 Prozent der deutschen Kanzleien setzen bereits KI-basierte Tools ein (Wolters Kluwer, Benchmark Bericht 2026). Anbieter überbieten sich: Recherche in Sekunden, Vertragsentwürfe auf Knopfdruck, Aktenanalyse im Schlaf. Mandanten kommen mit ihren KI-Entwürfen und wollen „nur noch“ ein „o.k.“.

Als Anthropic Ende Januar 2026 ein Legal-Plugin vorstellte, verloren etablierte Legal-Tech- und Daten-Anbieter Milliarden Dollar Marktwert – nicht Anthropic selbst, das gar nicht börsennotiert ist.

Die Botschaft ist klar: Alle wollen dasselbe – schneller, billiger, besser. Anbieter versprechen es, Mandanten erwarten es, Big Tech braucht es. Nur: Die Technologie funktioniert anders, als viele erwarten. Die meisten Nutzer verstehen nicht, wie. Und dieses Missverständnis ist kein Randproblem – es liegt im System – und zeigt sich schon bei den juristischen Workflows.

Juristische Workflows vs. KI-Einsatz / -Integration

Über deren typische Struktur herrscht weitgehend Einigkeit: Analyse, Recherche, Vergleiche, Drafting, Prüfung. Legal-Tech-Anbieter haben diese Kategorien längst übernommen – doch wie KI konkret zum Einsatz kommt, bleibt intransparent. Der Anbieter liefert das Tool – der Nutzer trägt das Risiko. Wer selbst Legal-Tools baut, erlebt diese Lücke von beiden Seiten: Als Jurist weiß man, wie komplex die eigenen Arbeitsabläufe tatsächlich sind. Als Entwickler weiß man, was die Technologie davon abbilden kann – und was nicht.

In der Praxis wollen Nutzer mit KI so arbeiten wie gewohnt – nur schneller und besser. Sie gehen davon aus, dass „die KI“ schon versteht, was sie meinen. Falsch.

Hinzukommt, dass viele Juristen ihre eigenen Arbeitsweisen kaum explizit beschreiben können. Denn: „es kommt ja drauf an“. Auch falsch. Zumindest teilweise.

Wahrscheinlich ≠ Richtig: Wie Sprachmodelle wirklich funktionieren

Sprachmodelle (GPTs von OpenAI, Anthropic Claude oder Google Gemini) haben kein Verständnis von „wahr“ oder „falsch“. Sie haben kein Bewusstsein, kein Ziel, kennen keine juristische Methodik. Was sie können: Text generieren, der wahrscheinlich zur Eingabe passt.

Das ist keine Schwäche einzelner Produkte – es ist das Funktionsprinzip. LLMs haben auf riesigen Textmengen gelernt, welche Wörter wahrscheinlich aufeinander folgen. Stellen Sie eine Rechtsfrage, erhalten Sie eine statistisch plausible Antwort – keine methodisch korrekt hergeleitete.

Ein Jurist subsumiert. Ein Sprachmodell interpoliert.

Das bedeutet nicht, dass die Antworten immer falsch sind – bei Standardfragen liefern LLMs oft brauchbare Ergebnisse. Doch je spezieller der Fall, je ungewöhnlicher die Konstellation, desto größer wird die Probabilistik-Lücke. Und dies auf drei Ebenen: Eingabe, Verarbeitung und Ergebnis.

Kontext ist König – aber wer strukturiert ihn?

„Kontext ist alles“ – je mehr relevante Informationen man liefert, desto besser das Ergebnis. Das stimmt, ist aber nur die halbe Wahrheit.

Denn selbst wenn der Nutzer alle einzelfallrelevanten Informationen liefert – den Sachverhalt, die einschlägigen Normen, die relevante Rechtsprechung –, ist nicht gewährleistet, dass das Sprachmodell diese richtig „versteht“. Das Modell hat keinen Zugang zur juristischen Bedeutung der Eingabe. Es sieht Token (Textfragmente), berechnet Wahrscheinlichkeiten und generiert eine Fortsetzung.

Hinzu kommt: Der individuelle Kontext des Nutzers ist voller unstrukturierter, aber hochrelevanter Details. Organisatorische Besonderheiten, Compliance-Anforderungen, branchenspezifische Gepflogenheiten, Fallhistorie. All das müsste der Nutzer explizit machen – und selbst dann bleibt die Probabilistik-Lücke bestehen.

Wenn das Ungewöhnliche nivelliert wird

Besonders problematisch wird es bei kreativer juristischer Arbeit. Die ungewöhnliche Argumentation, der juristische Geistesblitz – genau das, was gute Anwälte auszeichnet, ist für Sprachmodelle schwer zu verarbeiten.

Warum? Weil das Ungewöhnliche per Definition unwahrscheinlich ist. Das Modell optimiert auf den statistischen Durchschnitt seiner Trainingsdaten. Eine kreative juristische Idee wird nivelliert, bevor sie formuliert ist – weil sie nicht in die gelernten Muster passt. Statistiker nennen das „regression to the mean“. Wer KI als Sparringspartner für innovative Rechtsarbeit nutzen will, sollte diese Grenze kennen. Das Modell hilft, den Mainstream zu formulieren – es führt selten auf neue Pfade.

Vier Konsequenzen für die Praxis

Legal-KI ist nicht nutzlos. Aber: der reflektierte Einsatz unterscheidet sich fundamental vom naiven.

Erstens: Probabilistik verstehen. Auf allen Ebenen – Verständnis des Inputs, Methodik der Bearbeitung und Generierung des Outputs – hat ein Sprachmodell ein „Verständnisproblem“. Dies führt zu interpolierten, aber methodisch falschen Ergebnissen (sog. Halluzinationen).

Zweitens: Kontextqualität vor Modellauswahl. Die Antwortqualität hängt weniger vom neuesten Modell ab als von der Datenqualität und Systemarchitektur.

Drittens: Die Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Solange Anbieter das Nutzungsrisiko vertraglich auf den Kunden abwälzen, bleibt die Sorgfaltspflicht beim Nutzer. Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) macht das explizit: Wer KI beruflich einsetzt, ist regelmäßig „Betreiber“ (Art. 3 Nr. 4), muss KI-Kompetenz nachweisen (Art. 4) und bestimmte KI-Erzeugnisse in einem Verfahren menschlicher Überprüfung unterziehen (Art. 50 Abs. 4 UAbs. 2).

Auch international wächst der Druck: UNESCO und EU-Kommission haben Ende 2025 Leitlinien für den KI-Einsatz in der Justiz veröffentlicht. Transparenz wird zur Pflicht – auch wenn sich diese Anforderungen bislang (nur) an Justizbehörden richten, nicht an Rechtsanwälte.

Viertens: Interdisziplinarität. Verantwortungsbewusster GenKI-Einsatz erfordert, dass Juristen Technologie und eigene Workflows besser verstehen – durch klassische Methodenlehre, verbunden mit Datenverständnis. Dann lässt sich KI punktgenau einsetzen – und die „Business Intelligence“ liefert der Jurist, nicht die KI.

Autor: Sven Hallwirth ist Syndikusrechtsanwalt bei der S-Management Services GmbH. Er entwickelt Legal-Tech-Tools und arbeitet an der Schnittstelle von juristischer Methodik und Technologie.

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CDU-Rentenpolitiker Reddig sieht Rentenreform als Trendwende

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament" (Erscheinungstag: 25. Juli 2026) -- bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung -- Der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Pascal Reddig, wertet die Arbeit der Rentenkommission als Erfolg. „Durch den Druck, den wir in der Debatte erzeugt haben, ist jetzt ein deutlich schnelleres und vor allem gutes Ergebnis gelungen," sagt Reddig im Interview mit der Zeitung „Das Parlament". Der Beitragssatz werde 2028 zwar steigen, er könne aber in den 2030er Jahren stabilisiert oder sogar gesenkt werden. „Damit schaffen wir eine Trendwende." Heftige Widerstände haben die Vorschläge der Kommission zur geplanten Integration von Minijobs in die reguläre Sozialversicherung ausgelöst. Gastronomie und Handel protestieren besonders massiv. Reddig hält dagegen: „Es geht nicht darum, diese Beschäftigungsmöglichkeiten abzuschaffen, sondern darum, sie in die regulären Systeme einzubeziehen." Das soll insbesondere Selbstständige und Minijobber besser im Alter absichern. Im Gesetzgebungsverfahren müsse man aber „eine praxistaugliche Lösung formulieren". Als wichtige neue Säule befürwortet Reddig die sogenannte „Schwedenrente", eine kapitalgedeckte Lösung innerhalb der Rentenversicherung. Sie sei einfacher umzusetzen als eine verpflichtende Betriebsrente und könne mittelfristig das Rentenniveau deutlich erhöhen. Reddig betont, dass die Reform ein ausgewogener Kompromiss sei. Union und SPD hätten Positionen räumen müssen. „Hinter unserer Idee kann sich eine breite Mitte der Bevölkerung versammeln." Besonders warnt er vor dem Herausnehmen einzelner Elemente: Die Maßnahmen hätten diverse Wechselwirkungen; wer einen Baustein herausnehme, gefährde „die Statik und Balance der Gesamtkonstruktion". Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Reddig, hat sich der Aufstand der jungen Renten-Rebellen der Union im letzten Herbst gelohnt? Pascal Reddig: Ja. Im Koalitionsvertrag war vereinbart, dass die Rentenkommission erst zur Mitte der Legislatur ihre Ergebnisse vorlegen soll. Durch den Druck, den wir in der Debatte erzeugt haben, ist jetzt ein deutlich schnelleres und vor allem gutes Ergebnis gelungen. Für uns ging es ja nie darum, etwas zu verhindern. Wir haben für eine bessere Politik gekämpft. Das Parlament: Bei welchen Kompromissen zugunsten älterer Arbeitnehmer und Rentner mussten Sie als junger Abgeordneter besonders tapfer sein? Reddig: Mich schmerzt, dass wir es nicht geschafft haben, kurzfristig eine Stabilisierung des Beitragssatzes hinzubekommen. Die Reform kommt dafür leider 15 Jahre zu spät. Wir mussten verschiedene Ziele in Einklang bringen: die Verlässlichkeit der Renten, mehr Generationengerechtigkeit und die Finanzierbarkeit des Systems. Der Beitragssatz wird 2028 steigen, weil jetzt die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Das war mit der Reform nicht zu verhindern. Trotzdem bin ich zufrieden, weil wir den Beitragssatz in den 2030er Jahren mit einem Maßnahmenmix stabilisieren, vielleicht sogar senken können. Damit schaffen wir eine Trendwende. Das Parlament: Abgeordnete, Selbstständige und Vorstandschefs von Unternehmen sollen künftig in die Rentenkasse einzahlen, Beamte aber nicht. Reddig: Die Kommission hätte es sich einfach machen und die sofortige Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente empfehlen können. Doch wir haben uns eine realistische Brille aufgesetzt. Die Einbeziehung hätte zunächst die Haushalte von Bund und Ländern stark belastet, weil sofort Sozialversicherungsbeiträge für Beamte fällig geworden wären. Die Steuerzahler wären erstmal belastet und die gesetzliche Rentenversicherung langfristig dennoch nicht finanziell entlastet worden. Außerdem bräuchte es eine Verfassungsänderung. Das Parlament: Die Beamten kommen also ungeschoren davon? Reddig: Nein. Wir werden die Systeme – Rentenversicherung und Pensionen – stärker angleichen. Die Verbeamtung soll auf bestimmte Bereiche eingegrenzt werden. Die Höhe der Pensionen soll sich an den letzten fünf bis zehn Jahren des Berufslebens bemessen statt an aktuell zwei Jahren. Reformen bei der gesetzlichen Rente sollen deckungsgleich auf die Beamtenpensionen übertragen werden. Das Parlament: Die Ausweitung der Mütterrente rühren Sie nicht an. Haben Sie Angst vor Markus Söder und der CSU? Reddig: Wir haben als Kommission entschieden, von der Koalition bereits beschlossene Maßnahmen nicht wieder rückgängig zu machen, sondern nach vorn zu blicken. Durch die Einführung von Freibeträgen bei der Grundsicherung im Alter sorgen wir aber dafür, dass die Mütterrente mehr bei den Müttern ankommt, die sie tatsächlich brauchen. Das Parlament: Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit fällt sehr moderat aus, das Renteneintrittsalter wird in großen Zeitabschnitten auf 70 Jahre erhöht. Wird das reichen, um die Renten zukunftsfest zu machen? Reddig: Wenn wir als Gesellschaft länger leben, ist es richtig, dass wir auch einen Teil der längeren Lebenszeit in Arbeit verbringen. Die viel diskutierte „Rente mit 70“ würde aber erst zum Ende des Jahrhunderts kommen, wenn die Lebenserwartung weiter wie prognostiziert steigt. Zukunftsfest und generationengerecht wird die Rente auch durch die Wiedereinführung der demografischen Dämpfungsfaktoren, die Abschaffung der Rente mit 63 und die Anhebung der Altersgrenzen bei den Frührenten. Das Parlament: Gegen die faktische Abschaffung der Minijobs laufen Gastronomie und Handel nun aber Sturm. Reddig: Es geht nicht darum, diese Beschäftigungsmöglichkeiten abzuschaffen, sondern darum, sie in die regulären Systeme der Sozialversicherung einzubeziehen. Das ist eine Entscheidung zugunsten einer besseren Absicherung im Alter. Besonders viele Selbständige und Minijobber sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen, dem wollen wir entgegenwirken. Außerdem hätte der Schritt positive Beschäftigungsanreize. Es wird im Gesetzgebungsverfahren darauf ankommen, eine praxistaugliche Lösung zu formulieren. Das Parlament: Widerspruch kommt auch aus den Ländern, unter anderem von Manuela Schwesig (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern. Sehen Sie darin noch eine Gefahr für das Paket? Reddig: Die meisten Rentengesetze sind nicht zustimmungspflichtig. Trotzdem ist für uns wichtig, dass die Länder mit an Bord sind. Es gab von dort vor allem positive Rückmeldungen. Wir müssen jetzt aufpassen, keine Rosinenpickerei zu betreiben. Wenn man einen Baustein aus unserem Konzept herausnimmt, muss jedem klar sein, dass das Haus bröckeln kann. Die Maßnahmen unserer Empfehlungen haben diverse Wechselwirkungen, die für Ausgewogenheit sorgen. Das Parlament: Riecht das nicht nach der Methode: Friss, Vogel, oder stirb? Reddig: Die Entscheidung trifft der Bundestag. Wir haben einen Vorschlag gemacht. Unsere Verantwortung ist, darauf hinzuweisen, dass die Einzelmaßnahmen zum Rentenbeitrag, zum Renteneintritt, zum Rentenniveau und zu den Ausgaben so miteinander zusammenhängen, dass man nicht einzelne Bausteine herausnehmen kann, ohne die Statik und Balance der Gesamtkonstruktion zu gefährden. Das Parlament: Auf eine verpflichtende Betriebsrente als wichtige Säule der Altersversorgung konnten Sie sich nicht verständigen. Warum? Reddig: Wir haben uns angeschaut, wie andere Länder es geschafft haben, deutlich höhere Versorgungsniveaus in der Alterssicherung zu bewirken. Da sind wir in Schweden gelandet… Das Parlament: … bei der Kapitalrente. Reddig: Genau. Diese Lösung erlaubt, die Kosten möglichst gering und das Modell möglichst einfach zu halten. Die „Schwedenrente“ sorgt dafür, dass die Renten für alle mittel- und langfristig deutlich ansteigen können. Das Parlament: Die Rente mit 63 wird abgeschafft, die Altersteilzeit eingeschränkt, der Nachhaltigkeitsfaktor kehrt zurück – täuscht der Eindruck, dass die SPD als Juniorpartner in der Koalition mehr Kröten schlucken musste? Reddig: Wir haben ein ausgewogenes Konzept erarbeitet, bei dem jede und jeder in der Kommission seine politische Position überdenken musste. Es ging nicht darum, der SPD etwas zu geben, dann der CDU und schließlich der CSU. Wir wollten konkrete Lösungen für bestehende Probleme finden. Dafür musste dann mal Annika Klose (SPD) eine parteipolitische Position räumen, aber ebenso auch Florian Dorn (CSU) und ich. Wenn wir das nicht geschafft hätten, wären wir nicht zu einem so guten Ergebnis gelangt. Wir sind den Erwartungen gerecht geworden und haben einen sozialen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen und Generationen hergestellt. Hinter unserer Idee kann sich eine breite Mitte der Bevölkerung versammeln. Das Interview führte Gunther Hartwig. Pascal Reddig (CDU) ist seit 2025 Mitglied des Bundestages und Vorsitzender der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie Vize-Bundesvorsitzender der Jungen Union. Er ist unter anderem Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Trumps 150-Tage-Zölle laufen aus

beck-aktuell - 23.07.2026
Trumps 150-Tage-Zölle laufen aus USA_Zölle_2026.jpg henriette_garbade Do., 23.07.2026 - 10:10 Nach seiner Niederlage vor dem Supreme Court ließ Trump nicht locker und erhob auf anderer Rechtsgrundlage für 150 Tage neue globale Abgaben. Deren Zeit läuft am Freitag ebenfalls ab. Was haben sie den USA gebracht und wie geht es weiter? Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Der Nahverkehr muss nachzahlen

beck-aktuell - 23.07.2026
Der Nahverkehr muss nachzahlen Innenraum_einer_Straßenbahn_2026.jpg henriette_garbade Do., 23.07.2026 - 09:54 Mit Trassenpreisen zahlen Verkehrsunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes. Dem EuGH zufolge wurden sie bisher falsch berechnet. Nun drohen spürbare Folgen für Verkehrsunternehmen und Fahrgäste. Öffentliches Recht

Thorsten Frei zum neuen Chef der Unionsfraktion gewählt

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen neuen Vorsitzenden. In der Sondersitzung der Fraktion am Mittwoch, 29. Juli 2026, wählten die Fraktion den Abgeordneten Thorsten Frei im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes zum Nachfolger von Jens Spahn. Spahn war am 18. Juli aufgrund der Debatte um die Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für seinen zuvor dort geborenen Sohn zurückgetreten. Er war seit dem 6. Mai 2025 Fraktionschef gewesen. Für Thorsten Frei, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Dr. Markus Söder (CSU) für das Amt vorgeschlagen hatten, stimmten 170 von 185 anwesenden Abgeordneten (91,9 Prozent). Die Unionsfraktion zählt 208 Mitglieder. Fraktionsvize und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei gehört dem Bundestag seit der Bundestagswahl 2013 an. Er vertritt den baden-württembergischen Wahlkreis Schwarzwald-Baar, zu dem auch fünf Gemeinden des Ortenaukreises gehören. Sein Vorgänger als Wahlkreisabgeordneter war Siegfried Kauder. Bei seiner ersten Wahl erhielt Frei 56,7 Prozent der Erststimmen, 2017 47,0 Prozent, 2021 36,4 Prozent und bei der letzten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 42,3 Prozent. Seit dem 6. Mai 2025 gehörte Frei als Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts der Bundesregierung an. In der Bundestagsfraktion war er zuvor von 2018 bis 2021 stellvertretender Vorsitzender mit Zuständigkeit für Innen- und Rechtspolitik und von 2021 bis 2025 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer. Gemeinderat, Kreisrat, Oberbürgermeister Frei, der am 8. August 53 Jahre alt wird, stammt aus Bad Säckingen (Kreis Waldshut). Er ist römisch-katholisch, verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg war er zunächst als Rechtsanwalt tätig, ehe er 2002 als Regierungsrat in die Dienste des baden-württembergischen Staatsministeriums trat und persönlicher Referent des Staats- und Europaministers Dr. Christoph Palmer wurde. 2004 wurde er mit 68,7 Prozent der Stimmen als Nachfolger von Dr. Bernhard Everke zum Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Donaueschingen gewählt. Nach achtjähriger erster Amtszeit steigerte er sein Ergebnis bei der Wiederwahl 2012 auf 99,2 Prozent der Stimmen. Begonnen hatte seine politische Laufbahn 1999 als Stadtrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat der Stadt Bad Säckingen. 2001 folgte der Vorsitz des CDU-Kreisverbands Waldshut. Von 2006 bis 2016 war Frei Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Baden-Württemberg, von 2009 bis 2019 Kreisrat und CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises. Von 2017 bis 2025 war er zudem Kreisvorsitzender der CDU Schwarzwald-Baar. Seit 2007 ist er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Baden-Württemberg. (vom/29.07.2026)

EU genehmigt Mega-Deal mit Auflagen

beck-aktuell - 23.07.2026
EU genehmigt Mega-Deal mit Auflagen Paramount_und_Warner_Brothers_2026.jpg henriette_garbade Do., 23.07.2026 - 09:41 Der Deal der US-Filmstudios Warner Bros. und Paramount sorgt seit Monaten für Diskussionen. Wettbewerbshüter in mehreren Ländern prüfen, in den USA gab es gerade einen Gerichtsbeschluss. Jetzt hat Brüssel entschieden. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Karlsruhe verwirft Heilmanns Organklage zum Heizungsgesetz

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge im Organstreitverfahren des ehemaligen Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergieänderungsgesetz („Heizungsgesetz“) im Jahr 2023 verworfen. Das Gericht hat seinen Beschluss am Donnerstag, 23. Juli 2026, zu dem Verfahren einstimmig gefasst (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23). Abschließende Beratung vor der Sommerpause 2023 untersagt Heilmann sah sich durch das damalige Gesetzgebungsverfahren insgesamt wie auch durch einzelne Verfahrensschritte in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte Erfolg, wie das Gericht am 5. Juli 2023 mitgeteilt hatte. Das Gericht untersagte dem Deutschen Bundestag, die zweite und dritte Lesung in der damals laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Dadurch konnte der Gesetzentwurf nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Der Abgeordnete hatte beanstandet, dass bis zur abschließenden Beratung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie am 5. Juli 2023 kein Gesetzentwurf vorgelegen habe, aus dem das „eigentlich Gewollte“ erkennbar gewesen sei, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Gerichts. Außerdem habe er seine Rechte dadurch verletzt gesehen, dass die Plenarberatung nach der Sommerpause 2023 ohne weitere Ausschussberatung stattgefunden habe. Der Bundestag hatte das Gesetz dann am 8. September 2023 in der Ausschussfassung beschlossen (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 20/7595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Verletzung der Abgeordnetenrechte nicht ausreichend dargelegt“ Im Hauptsacheverfahren verwarf der Zweite Senat nun die Organklage als unzulässig, weil Heilmann nicht ausreichend dargelegt habe, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte. Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, werde durch die Gestaltung eines Gesetzgebungsverfahrens dann verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird und Mitwirkungsrechte von Abgeordneten leerlaufen, etwa weil es an einer gemeinsamen Diskussionsgrundlage fehle. Dies zeige Heilmann jedoch nicht auf. Das Gericht argumentiert, der Abgeordnete habe eine gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber anderen Abgeordneten durch das Vorenthalten von Informationen nicht nachvollziehbar darlegen können. Soweit er geltend mache, die damalige Ampelkoalition habe sich der Kommunikation verweigert, sie „die Möglichkeit einer Verletzung seines Abgeordnetenrechts ebenfalls nicht ersichtlich“. Aus seinem Vortrag ergebe sich auch nicht, dass das Gesetzgebungsverfahren insgesamt seinen Zweck verfehlt haben könnte, „die parlamentarische Willensbildung hierüber zu ermöglichen“. „Gesetzentwurf war nicht nur ein Platzhalter“ Der Regierungsentwurf sei entgegen Heilmanns Einschätzung nicht nur ein „Platzhalter“ und damit eine „ungeeignete Beratungsgrundlage“ gewesen. In den Ausschussberatungen hätten die konkretisierungsbedürftigen „Leitplanken“ nicht die alleinige Beratungsgrundlage gebildet. Mit der Formulierungshilfe des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 30. Juni 2023 hätten auch die erforderlichen Informationen vorgelegen, damit eine Willensbildung im Plenum möglich war. Nicht zutreffend ist aus Sicht des Gerichts auch Heilmanns Einschätzung, dass die bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung abgehaltenen Ausschussberatungen unmaßgeblich gewesen seien. „Zwar waren diese Beratungen zeitlich stark verdichtet, aber weder außergewöhnlich kurz noch inhaltsleer noch ohne Ergebnis“, so die Richterinnen und Richter. (vom/23.07.2026)

BGBl. 2026 I Nr. 17

Erlass über die Neufassung der Richtlinien für die Verleihung der PRO MUSICA-Plakette vom 11. Januar 2026

BGBl. 2026 I Nr. 16

Erlass über die Neufassung der Richtlinien für die Verleihung der Zelter-Plakette vom 11. Januar 2026

TOP 11, ZP 12 Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

89. Sitzung vom 09.07.2026, TOP 11, ZP 12: Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete

Linke fordert verschärfte Mietrechtsnovelle

Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die von ihr geplante Mietrechtsnovelle nachzuschärfen.