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"Für einen Drittversuch im Examen gab es leider keine Mehrheit"

beck-aktuell - 28.09.2026
"Für einen Drittversuch im Examen gab es leider keine Mehrheit" Drittversuch jannina_schaeffer Mo., 28.09.2026 - 11:47 Aller guten Dinge sind drei? Daniela Brückner will Jurastudierenden einen regulären Drittversuch im Staatsexamen ermöglichen. Im Interview erklärt die NRW-Justizstaatssekretärin, warum zwei Versuche nicht reichen und wo sie außerdem Reformbedarf sieht. Recht allgemein Dr. Jannina Schäffer

Der Legal Operations Manager in Kanzleien

Legal Tech Verzeichnis - 28.09.2026

Das Berufsbild des Legal Operations Managers hat sich inzwischen in vielen Kanzleien als Bindeglied zwischen Mandanten und Kanzleien etabliert. Legal Operations Manager sollen dazu beitragen, dass Mandate optimal bearbeitet werden und Abläufe in der Kanzlei möglichst effizient, strukturiert und digital funktionieren. Hierdurch wird eine möglichst große Mandantenzufriedenheit geschaffen.

Warum gibt es Legal Operations Manager?

Kanzleien stehen heute unter einem enormen wirtschaftlichen und organisatorischen Druck. Unternehmen verlangen nicht mehr nur die beste Lösung aus juristischer Perspektive, sondern auch eine optimale Lösung aus wirtschaftlicher Sicht. Gleichzeitig stellt die schnell voranschreitende Digitalisierung der juristischen Arbeit Kanzleien vor Herausforderungen. Der Wettbewerb unter den Kanzleien wird dadurch immer größer und Effizienz und Mandantenorientierung gewinnen enorm an Bedeutung. Hier ist der Beruf des Legal Operations Managers entstanden.

Was ist ein Legal Operations Manager?

Der Legal Operations Manager kümmert sich in einer Kanzlei primär um alle Prozesse und Abläufe, die direkt mit der Mandatsbearbeitung zu tun haben. Sein Aufgabenspektrum umfasst alle Facetten, die direkt auf die Mandatsarbeit einzahlen. Er agiert als Schnittstelle zwischen Recht, Management und Technologie. Das umfasst Tätigkeiten wie Prozessoptimierung, Einführung und Steuerung von Legal Tech und GenAI Lösungen, Projektmanagement, Auswertungen von Mandaten und Kosten- und Ressourcenmanagement. Auch Dokumenten- und Wissensmanagement zählen regelmäßig zu seinen Aufgaben. Insgesamt wird der Legal Operations Manager die Kanzlei bei der digitalen Transformation begleiten.

Der Legal Operations Manager arbeitet meistens direkt mit den Mandanten zusammen und gilt in der Kanzlei als Bindeglied zwischen der anwaltlichen Praxis und den Business Teams (wie z.B. Finanzen, IT, Marketing und Personal). Der Legal Operations Manager hat einen Fokus auf Prozesse und Abläufe und ist nicht in die juristische Arbeit eingebunden. Er ist eine wichtige Unterstützung für Anwälte, die sich durch das neue Berufsbild stärker auf die juristische Arbeit konzentrieren können.

Was bringt ein Legal Operations Manager mit?

Legal Operations Manager sind nicht direkt in die juristischen Fragestellungen eingebunden, trotzdem ist ein juristisches Grundverständnis von Vorteil, um besser zu verstehen, welche Themen bearbeitet werden. Grundvoraussetzung sind daneben vor allem allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie ein spezifisches Verständnis des Geschäftsmodells von Anwaltskanzleien. Darüber hinaus sind praktische Erfahrungen im Projekt- und Prozessmanagement erforderlich. Zusätzlich gelten eine breite IT-Affinität und ebenfalls der sichere Umgang mit großen Daten als Voraussetzung. Für die tägliche Arbeit sind außerdem Softskills wie Kommunikations- und Teamfähigkeit wichtig, sowie Organisationstalent. Dabei gilt generell: Der Legal Operations Manager ist eher ein Generalist, der nicht alle angesprochenen Fähigkeiten im Detail beherrschen muss.

Was macht der Legal Operations Manager?

Zu den täglichen Aufgaben des Legal Operations Managers gehören regelmäßige Abstimmungen mit Partnern und Anwälten zu laufenden Mandaten. Insbesondere hinsichtlich Projektfortschritt, Budget / Kosten und möglichen Herausforderungen. Häufig schließen sich daran dann Besprechungen mit Mandanten zu laufenden Mandaten an. Darüber hinaus wird der Legal Operations Manager regelmäßig in Digitalisierungsprojekte der Kanzlei eingebunden sein und diese teilweise verantwortlich führen. Dazu gehört auch die Auswahl neuer Software. Auch die Analyse von Kanzleiprozessen und die Auswertung von Kennzahlen zur Identifikation von Schwachstellen und Verbesserungspotenzial zählen zu den täglichen Routinen. Regelmäßig wird der Legal Operations Manager die Mitarbeiter der Kanzlei im Hinblick auf Projektmanagement und Einsatz von Technologien in der Mandatsarbeit schulen.

Welche Bedeutung hat der Legal Operations Manager?

Grundsätzliches Ziel des Legal Operations Managers aus Sicht der Kanzlei ist die Steigerung der Effizienz und die Erhöhung der Mandantenzufriedenheit. Durch schlankere Prozesse, besseres Projektmanagement und den zielgerichteten Einsatz von Technologie kommt es zu einer Reduktion der Kosten, was den Mandanten direkt zugutekommt. Indirekt entsteht hier gleichzeitig der größte Vorteil für Kanzleien, weil geringere Kosten dazu führen, dass Mandanten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bekommen und somit in Zukunft die Kanzlei wieder beauftragen. Außerdem steigt die Wettbewerbsfähigkeit der Kanzlei, was wiederum neue Mandanten überzeugen kann, zu der Kanzlei zu wechseln. Zusätzlich entsteht durch standardisierte Prozesse auch mandatsübergreifend ein Mehrwert, weil Abläufe besser funktionieren und weniger Ressourcen verbrauchen. Anwälte werden dadurch insgesamt von administrativen Aufgaben entlastet und können sich besser auf juristische Themen fokussieren.

Welchen Herausforderungen begegnet der Legal Operations Manager?

Der Legal Operations Manager hat die Aufgabe, bestehende Prozesse und Abläufe kontinuierlich zu hinterfragen und zu verbessern. Eine zentrale Herausforderung ist es daher, die Akzeptanz für neue Prozesse zu sichern. Dafür muss der Legal Operations Manager nicht nur klar benennen können, was sich verändern soll, sondern auch warum und welcher Mehrwert dadurch für alle Beteiligten entsteht. Dabei ist es besonders wichtig, die Argumente für eine Veränderung immer auf die jeweilig angesprochene Zielgruppe auszurichten. Partnerinnen und Partner, angestellte Anwältinnen und Anwälte, Mitarbeitende in den Business Services und Assistenzen haben jeweils eine sehr unterschiedliche Sichtweise und sind unterschiedlich stark von Veränderungen betroffen. Hierauf muss der Legal Operations Manager individuell eingehen.

Gleichzeitig birgt die Balance zwischen juristischer Qualität und Wirtschaftlichkeit sicher ein weiteres Feld für mögliche Herausforderungen. Die juristische Qualität muss und soll immer an erster Stelle stehen, aber gleichzeitig muss die Leistung wirtschaftlich effizient erbracht werden. Hier muss der Legal Operations Manager regelmäßig gute Lösungen entwickeln, die die juristische Qualität sicherstellen und trotzdem zur Wirtschaftlichkeit beitragen. Die Integration neuer Technologien und die damit verbundenen Widerstände sind ein weiteres Thema, dessen sich der Legal Operations Manager stellen muss.

Welche Zukunftsaussichten bietet der Job als Legal Operations Manager?

Die grundlegenden Herausforderungen, die zu der Etablierung des Berufs geführt haben, werden nicht weniger werden. Der Wettbewerb zwischen Kanzleien und der Wunsch der Mandanten nach wirtschaftlich guten Lösungen wird nicht nachlassen. Die Digitalisierung nimmt darüber hinaus immer weiter an Fahrt auf. Die Bedeutung des Tätigkeitsprofils in Kanzleien wird dadurch stetig zunehmen. Hierdurch ergeben sich für Legal Operations Manager auch in Zukunft sehr gute Perspektiven in Kanzleien. Gleichzeitig entstehen aktuell zahlreiche neue Berufsbilder in Kanzleien, vor allem im Legal Tech / GenAI Bereich. Auch hier ist der Legal Operations Manager, dank des interdisziplinären Zuschnitts der Rolle, sehr gut vorbereitet, sich perspektivisch in andere Tätigkeitsbereiche weiterzuentwickeln.

Autor: Dipl.-Kfm. Dr. Arne Gärtner, M.A. ist seit 2026 Director Strategy & Business Operations bei GÖRG. Von 2016 bis 2026 war er bei Linklaters in verschiedenen Rollen tätig, zuletzt als Head of Legal Operations Germany & Legal Tech / Legal Project Management Europe. Parallel zur Dissertation über das Management von Rechtsabteilungen war er von 2012 bis 2015 am Bucerius Center on the Legal Profession als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.

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LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion – Playbooks

Legal Tech Verzeichnis - 28.09.2026

LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion: Playbooks, ab sofort verfügbar. LawX ist mehr als gewohnte Kanzleisoftware – es ist das KI-Betriebssystem für Kanzleien, Anwaltsnotariate und Notariate, das Datenerfassung, Fallmanagement, Vorlagenbefüllung, Kommunikation und Finanzmanagement in einem System verbindet.

Viele Mandate wiederholen sich. In der Verkehrsunfallregulierung, bei arbeitsrechtlichen Standardmandaten und im Notariat bei Urkundsgeschäften folgt die Bearbeitung einem eingespielten Grundmuster: welche Unterlagen benötigt werden, welcher Schritt auf welchen folgt, welche Vorlage zum Einsatz kommt.

Aufgeschrieben steht das selten. Es steckt in den Köpfen erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – oder in Workflow-Systemen, die sich erst über Entscheidungsbäume und Prozesslogiken konfigurieren lassen. Die Frage lautet deshalb: Wie kommt der Ablauf einer Kanzlei dorthin, wo täglich gearbeitet wird, ohne dass ihn jemand programmiert?

Die Kanzlei beschreibt ihren Ablauf, die KI arbeitet danach

Ein Playbook bildet ab, wie eine Kanzlei oder ein Notariat einen bestimmten Vorgangstyp bearbeitet.

Programmiert wird dafür nichts. Der Ablauf wird dem LawX KI-Assistenten in natürlicher Sprache beschrieben: welche Phasen es gibt, welche Schritte anstehen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, welche Vorlagen und E-Mail-Entwürfe zum Einsatz kommen. Der Assistent strukturiert daraus das Playbook.

Für typische Anwendungsfälle liefert LawX vorbereitete Playbooks mit, die sich übernehmen und an die eigene Arbeitsweise anpassen lassen. Damit passt sich nicht die Kanzlei einem vorgegebenen Softwareprozess an, sondern das System dem Kanzleistandard.

Vorschläge aus dem aktuellen Stand, nicht aus einer Liste

LawX arbeitet das Playbook nicht Punkt für Punkt ab. Die KI liest es zusammen mit dem aktuellen Stand des Vorgangs und schlägt die nächsten Schritte vor. Gehen neue E-Mails oder Dokumente ein, fließen sie in die nächsten Vorschläge ein, einschließlich zusätzlicher Aufgaben und Fristen.

Im Notariat bildet ein Playbook so den Ablauf eines Grundstückskaufvertrags ab, von der Datenerfassung über die Vorbereitung der Dokumente bis zu Vollzug und Abrechnung. In der Anwaltskanzlei greift dasselbe Prinzip bei wiederkehrenden Verkehrsunfall- oder arbeitsrechtlichen Mandaten.

Aus einem übernommenen Vorschlag wird eine Aufgabe: im Team verteilt, mit Fälligkeit versehen, gemeinsam bearbeitet. Vorlagen und E-Mail-Entwürfe entstehen passend zum Bearbeitungsstand.

Die Entscheidung bleibt im Büro. Vorschläge werden übernommen, verändert, zurückgestellt oder verworfen. Dokumente und Nachrichten versendet das System nicht selbstständig. Software ersetzt kein Personal, sie nimmt einem Team die Routinen ab, für die es keine juristische Ausbildung braucht. Die rechtliche Prüfung und die Verantwortung bleiben bei den Berufsträgerinnen und Berufsträgern.

→ Hier Playbooks von LawX kennenlernen

Der Beitrag LawX erweitert den Kernbereich Fallmanagement um eine weitere Funktion – Playbooks <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

VG Berlin zu gefährlichem Streich eines Fünftklässlers: Schüler, der Pfefferspray versprüht, vom Unterricht ausgeschlossen

LTO Nachrichten - 28.09.2026

Ein Zwölfjähriger versprühte in einer Schultoilette Pfefferspray. Er sagt, er habe es für "Furzspray" gehalten. Das überzeugte das VG Berlin nicht. Der Schüler darf für zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, bestätigte das Gericht.

Mitgefahren, nicht beschwert, mitgehaftet

beck-aktuell - 28.09.2026
Mitgefahren, nicht beschwert, mitgehaftet Handy_am_Steuer_2026.jpg henriette_garbade Mo., 28.09.2026 - 10:41 Ein 18-Jähriger ließ sich von einem chattenden Freund chauffieren – und schwieg zur Tipperei am Steuer. Nach einem schweren Unfall sprach ihm das LG Neuruppin 20% Mitschuld zu. Die Entscheidung erweitert die bisherigen Fallgruppen. Straßenverkehrsrecht

Nach Wechsel der Zuständigkeit: Nur eine Staatsanwältin für großes Cum-Ex-Verfahren

LTO Nachrichten - 28.09.2026

Die Staatsanwaltschaft Hamburg übernimmt ein Cum-Ex-Verfahren mit 26 Beschuldigten, einer 14 Umzugskartons umfassenden Akte und 600 Millionen Dateien aus Köln. Für die Bearbeitung vorgesehen: 1 Staatsanwältin.

Millionen Verstöße, Milliarden auf dem Spiel

beck-aktuell - 28.09.2026
Millionen Verstöße, Milliarden auf dem Spiel Datenschutz_Internet_2026.jpg henriette_garbade Mo., 28.09.2026 - 10:27 Der Skandal um Cambridge Analytica erschütterte einst das Vertrauen in Facebook. Im Nachgang führt der Fall nun zu einem neuen Urteil gegen den Meta-Konzern. Das könnte für ihn teuer werden. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Supreme Court vor den Midterms im Dauereinsatz

beck-aktuell - 28.09.2026
Supreme Court vor den Midterms im Dauereinsatz US-Midterms_2026.jpg henriette_garbade Mo., 28.09.2026 - 10:02 Vor den Parlamentswahlen im November erlaubt der Supreme Court, Wähler über eine erweiterte Regierungsdatenbank zu überprüfen. Einen republikanischen Wahlkreis-Neuzuschnitt in Missouri stoppte er dagegen. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Vibrations-Alarm kostet Apple 5,7 Milliarden Dollar

beck-aktuell - 28.09.2026
Vibrations-Alarm kostet Apple 5,7 Milliarden Dollar Apple_Produkte_2026.jpg henriette_garbade Mo., 28.09.2026 - 09:53 Hinter Vibrations-Alarmen von iPhone und Apple Watch steckt die sogenannte "Taptic Engine". US-Geschworene befanden, dass Apple bei dem Mechanismus zwei Patente verletzt hat und gut 5,7 Milliarden Dollar zahlen muss. Patentrecht, Gebrauchsmusterecht

Der Traum vom Wohnraum für alle

beck-aktuell - 28.09.2026
Der Traum vom Wohnraum für alle Wohnungen jannina_schaeffer Mo., 28.09.2026 - 09:50 Wohnungskonzerne vergesellschaften? Die Linke in Berlin will es, der Kanzler nicht. Sarah Dersarkissian erklärt, was das Grundgesetz zulässt, warum rechtliches Neuland betreten wird und weshalb die Entschädigung zum Knackpunkt werden könnte. Staats- und Verfassungsrecht

Deutsch-Türkische Parlamentariergruppe zu Gesprächen nach Istanbul und Ankara

Vom 29. September bis 4. Oktober 2026 wird eine Delegation der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe unter der Leitung des Vorsitzenden, Serdar Yüksel (SPD), in die Türkei reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind die stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentariergruppe: Achim Köhler (AfD), Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) und Mirze Edis (Die Linke.). Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und damit der Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Regierung und Opposition, Ausschüssen, Unternehmen sowie weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. In Istanbul wird die Delegation Gespräche mit Repräsentanten der Zivilgesellschaft führen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Situation der Menschenrechte sowie den Rechten und der gesellschaftlichen Teilhabe der LGBTQI+ Bewegung. Darüber hinaus werden Gespräche mit der Leiterin der Abteilung für Frauen und Familienpolitik der Istanbuler Großstadtverwaltung stattfinden. In Ankara ist ein Gespräch mit dem Präsidenten des türkischen Parlaments, Numan Kurtulmuş, vorgesehen. Die Delegation wird zudem die türkisch-deutsche Freundschaftsgruppe sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener türkischen Parteien, darunter der YEP und der DEM Parti, treffen, um aktuelle politische Entwicklungen in der Türkei sowie Fragen der bilateralen und europäischen Zusammenarbeit zu erörtern. Darüber hinaus wird die Delegation das Unternehmen MAN Türkiye besuchen, welches sich auf die Produktion von Stadtbussen, Überlandbussen und Reisebussen spezialisiert hat.

Wochenzeitung „Das Parlament“ zu 75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Voßkuhle sieht Vertrauen der Bevölkerung als „das Kapital des Gerichts“

Interview der Wochenzeitung „Das Parlament“ Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle sieht im Vertrauen der Bevölkerung die Grundlage für die Arbeit des höchsten deutschen Gerichts. „Der entscheidende Maßstab ist das Vertrauen in der Bevölkerung“, sagte Voßkuhle in einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ zum 75-jährigen Bestehen. „Das Vertrauen ist das Kapital des Gerichts, das schützt auch das Gericht.“ Das Bundesverfassungsgericht könne nur agieren und seine Entscheidungen würden nur umgesetzt, wenn es dieses Kapital nicht verspiele. Die Qualität und Schnelligkeit der Entscheidungen beeinflussten dieses Vertrauen, sagte Voßkuhle. Besonders wichtig sei heute die Kommunikation mit der Öffentlichkeit: „Man muss erklären, was man als Gericht macht, wie man arbeitet, wo die Probleme sind, damit die Menschen sich selbst ein Bild machen können.“ Schwierigkeiten erwartet Voßkuhle bei künftigen Wahlen von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern. Angesichts des vielschichtigeren Parteienspektrums und der Polarisierung rechne er damit, dass die bisherige informelle Aufteilung der Richterstellen zwischen einem konservativen und einem eher liberalen Lager so nicht mehr funktioniere. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag oder Bundesrat lasse sich nicht mehr so leicht organisieren. „Die Politik muss hier neue Wege finden“, sagte Voßkuhle: „Der Fall Brosius-Gersdorf vermittelt einen Eindruck, was uns erwartet.“ Mit Blick auf die Geschichte des Gerichts betonte Voßkuhle, das „Wunder von Karlsruhe“ sei vor 75 Jahren noch nicht absehbar gewesen. Das Gericht habe sich seine Stellung über viele Jahre selbst erarbeitet. Seine vielleicht größte Leistung sei die Etablierung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, „gerade auch in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik“. Hinweis: Die Wochenzeitung „Das Parlament“ widmet sich in einer Themenausgabe, die am 5. Oktober 2026 erscheint, mit der Geschichte und dem Wirken des Karlsruher Verfassungsorgans. Weitere Themen der Ausgabe sind unter anderem das komplizierte Verhältnis von nationaler und europäischer Rechtsprechung, die Diskussion zur Resilienz der Verfassungsgerichte in Bund und Ländern sowie der Reformdruck, unter dem die Justiz in Zeiten der Digitalisierung steht. Das Interview im Wortlaut (Online-Veröffentlichung am 25. September 2026): Das Parlament: 75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Was hat dieses Gericht für die Bundesrepublik geleistet, was das Grundgesetz allein nicht hätte leisten können? Andreas Voßkuhle: Das Grundgesetz als solches ist zunächst einmal ein Text, der mit Leben erfüllt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine zentrale Rolle übernommen. Seine vielleicht größte Leistung ist die Etablierung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gerade auch in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik. Das Parlament: Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert demokratisch legitimierte Mehrheiten und kann Entscheidungen des Gesetzgebers verwerfen. Woher bezieht es dafür seine Autorität? Voßkuhle: Das ist eine der Gretchenfragen der Verfassungsgerichtsbarkeit überhaupt. Im Fall des Bundesverfassungsgerichts legitimiert die Verfassung selbst das Gericht zur Normenkontrolle. Das Gericht ist nicht frei darin zu entscheiden, was es entscheiden will, sondern muss die Fälle entscheiden, die ihm zulässigerweise vorgelegt werden. Das Parlament: Die Legitimation durch das Grundgesetz ist das eine. Wie hat sich das Gericht darüber hinaus seine Autorität in der Praxis erarbeitet? Voßkuhle: Das war ein langer Prozess: Das „Wunder von Karlsruhe“ war vor 75 Jahren noch nicht absehbar. Das Gericht hat sich seine Stellung über viele Jahre selbst erarbeitet. Die erste Richtergeneration war ein Glücksfall: starke Persönlichkeiten, geeint durch die Erfahrungen der Weimarer Zeit und der nationalsozialistischen Herrschaft. Das Gericht hat 1952 eine eigene Statusdenkschrift verabschiedet und sich selbst als Verfassungsorgan deklariert. Es folgte eine Reihe von Schlüsselverfahren, darunter das Lüth-Urteil und das Urteil zum KPD-Verbot. Politisch ganz wichtig war das Fernsehurteil von 1961. Das Parlament: Warum gerade dieses Urteil? Voßkuhle: Damit stellte sich das Gericht gegen Bundeskanzler Adenauer, der ein Bundesfernsehen etablieren wollte, weil ihm die Berichterstattung in der ARD zu kritisch war. Das Gericht stellte fest, dass dem Bund dafür die Kompetenz fehlte. Adenauer erklärte daraufhin im Bundestag, das Kabinett halte das Urteil für falsch. Der damalige Gerichtspräsident Gebhard Müller, eigentlich ein Parteifreund Adenauers, reagierte ganz kühl und stellte in einer offiziellen Erklärung fest, kein Verfassungsorgan sei nach der grundgesetzlichen Ordnung befugt zu beschließen oder amtlich zu verlautbaren, ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts entspreche nicht dem Recht. Adenauer akzeptierte das Urteil. Damit zeigte sich, dass das Gericht unabhängig und selbstbewusst agierte und in der Lage war, gute, konfliktbeendende Entscheidungen zu treffen. Das Parlament: Im Zweiten Senat saßen während Ihrer Amtszeit Menschen mit sehr unterschiedlichen Hintergründen: Staatsrechtslehrer, langjährige Bundesrichter und Peter Müller, ein ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes. Wie prägt eine solche Zusammensetzung die Beratung? Voßkuhle: Ich glaube, die Überzeugungskraft der Entscheidungen hat sehr viel mit dieser besonderen personellen Konstellation zu tun. Die Bundesrichter waren zuvor in anderen Bereichen tätig, nicht im originären Verfassungsrecht. Auch die Staatsrechtslehrer, der frühere Politiker und der Anwalt mussten sich in die Arbeit am Gericht erst einfinden. Jeder ist dort zunächst neu, keiner bringt einen fertigen Instrumentenkasten mit. Man muss sehr genau kommunizieren, sehr genau zuhören und Demut mitbringen, weil die Menschen ganz unterschiedliche Begabungen und Erfahrungen haben. Das ist, glaube ich, der Grund für die sehr intensive, deliberative Beratungskultur, die es in dieser Form an wohl keinem Verfassungsgericht der Welt gibt. Das Gericht nimmt sich für die großen Verfahren viel Zeit. Hinzu kommt: Der soziale Druck am Bundesverfassungsgericht ist sehr hoch. Das Parlament: Was meinen Sie mit sozialem Druck? Voßkuhle: Sie vergessen sehr schnell, wer sie dorthin gebracht hat und was vielleicht irgendjemand von ihnen erwartet, weil sie auf die Kolleginnen und Kollegen fixiert sind. Sie wollen von ihnen anerkannt werden. Dafür müssen sie juristisch auf hohem Niveau argumentieren, dürfen nicht politisch agieren, müssen gut vorbereitet sein und sollten sich nicht persönlich in den Vordergrund spielen. Egal, woher sie kommen, sie sind nur einer von acht. Deshalb verändern sich die meisten Menschen auch etwas, wenn sie am Gericht sind, und werden in die Rolle der Verfassungsrichterin oder des Verfassungsrichters überführt. Dieser Prozess dauert häufig nur wenige Wochen, und man fühlt sich anders als zuvor. Das Parlament: Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Der Auswahl liegt ein über Jahrzehnte gewachsenes System informeller parteipolitischer Vorschlagskontingente zugrunde. Funktioniert das unter den heutigen Mehrheitsverhältnissen noch? Voßkuhle: Angesichts des vielschichtigen Parteienspektrums und der insbesondere durch die sozialen Medien beförderten Polarisierung erwarte ich, dass das alte System, in dem das konservative Lager die eine Hälfte der Richterinnen und Richter bestimmt und das eher liberale Lager die andere Hälfte, so nicht mehr funktioniert. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat oder im Bundestag lässt sich nicht mehr so leicht organisieren. Die Politik muss hier neue Wege finden. Der Fall Brosius-Gersdorf vermittelt einen Eindruck, was uns erwartet. Das Parlament: Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Ungarn und Polen haben Bundestag und Bundesrat 2024 zentrale Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz verankert. Ist das Gericht damit ausreichend gegen politische Blockaden und gezielte Angriffe geschützt? Voßkuhle: Grundsätzlich ist das Gericht jetzt besser geschützt als vorher. Insbesondere der Ersatzwahlmechanismus ist eine kluge Idee, um eine mögliche Blockade bei der Richterwahl zu vermeiden. Es ist aber nicht vollständig geschützt. Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes können auch ohne Zustimmung des Bundesrates gemacht werden. Man kann mit kleinen Änderungen des Verfahrensablaufs das Gericht treffen und es faktisch entmachten. In Polen hat man etwa eine Regelung eingeführt, dass Verfahren nur in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden dürfen. Dann kann das Gericht zu aktuellen Rechtsfragen nicht Stellung nehmen, weil es noch ältere Verfahren abarbeiten muss. Eine andere Regelung, die schon einmal von der AfD vorgeschlagen worden ist, wäre eine Begründungspflicht für ablehnende Kammerentscheidungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren. Wenn die alle schriftlich begründet werden müssten, würde das die Arbeitsfähigkeit des Gerichts nachhaltig beeinträchtigen. Da sind noch ein paar offene Stellen. Das Parlament: Das Gericht genießt weiterhin großes Vertrauen, während andere politische Institutionen in einer Vertrauenskrise stecken. Was kann es selbst tun, um dieses Vertrauen zu bewahren? Voßkuhle: Etwas scheint mir in der heutigen Zeit ganz wichtig zu sein: die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Man muss erklären, was man als Gericht macht, wie man arbeitet, wo die Probleme sind, damit die Menschen sich selbst ein Bild machen können. Das ist aber keine Garantie dafür, dass das Gericht weiterhin von allen Seiten Vertrauen genießt. Bei einem Parteiverbotsverfahren würden diejenigen, die unterliegen, dem Gericht wahrscheinlich vorwerfen, es hätte politisch entschieden, egal wie es entscheiden würde. Das Parlament: Sie haben als Vorsitzender des Zweiten Senats das zweite NPD-Verbotsverfahren geführt. Was hat es Sie über das Instrument des Parteiverbots gelehrt? Voßkuhle: Das sind außerordentlich komplexe Verfahren. Das Gericht ist hier in einer besonderen Situation: Es ist selbst Tatsacheninstanz und muss den gesamten Sachverhalt feststellen. Was haben die einzelnen Mitglieder der Partei und der Parteivorstand getan, und reicht das aus, um ein Verbot auszusprechen? Das führt auch dazu, dass das Gericht darauf angewiesen ist, dass die Antragsteller den Sachverhalt sehr gut aufbereiten. Ich glaube, es hat sich gelohnt, dass wir uns damals die gesamte Dogmatik noch einmal angeschaut und einen neuen, modifizierten Maßstab entwickelt haben, mit dem man jetzt gut arbeiten kann. Meine Erwartung wäre, dass man jetzt schneller zu einer Entscheidung kommt als damals im NPD-Verfahren. Das Parlament: Über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD wird wieder diskutiert. Zugleich gelten für ein Parteiverbot hohe rechtliche Hürden. Haben Sie den Eindruck, dass die politischen Akteure diese Anforderungen realistisch einschätzen? Voßkuhle: Ja, ich glaube, man gibt sich da keinen Illusionen hin. Darüber ist viel nachgedacht worden, und es wurden viele Gespräche geführt, auch mit ehemaligen Richterinnen und Richtern, um diese Dinge einzuschätzen. Ich glaube, es gibt eine sehr realistische Vorstellung davon, was die Herausforderungen eines solchen Verfahrens sind. Deshalb tut man sich auch so schwer, eine Entscheidung darüber zu treffen. Das Parlament: Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt hat Bundeskanzler Friedrich Merz betont, dass auch eine künftige Landesregierung an das Grundgesetz und die Bundestreue gebunden ist. In der Debatte fällt inzwischen sogar das Stichwort Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes. Könnte sich das Bundesverfassungsgericht künftig häufiger mit solchen langen ungenutzten Vorschriften beschäftigen müssen? Voßkuhle: Es ist tatsächlich möglich, dass unter veränderten Bedingungen Normen zum Einsatz kommen, die bisher in der Praxis keine Rolle gespielt haben. Artikel 37 ist eine solche Vorschrift; der Bundeszwang ist noch nie angewandt worden. Natürlich wäre das umstritten, und solche Fragen würden an das Bundesverfassungsgericht herangetragen. So könnte es auch mit anderen Artikeln sein, wenn es Konflikte zwischen Landesregierungen und der Bundesregierung oder zwischen Ländern gibt. Die AfD wird sich etwas einfallen lassen, um auf sich aufmerksam zu machen. Das wird dann auch zu neuen Gegenstrategien führen. Das Parlament: Wenn das Bundesverfassungsgericht in 25 Jahren seinen 100. Geburtstag feiert: Woran würde man erkennen, dass es seine Rolle weiterhin gut erfüllt hat? Voßkuhle: Der entscheidende Maßstab ist das Vertrauen in der Bevölkerung. Wenn die Bürgerinnen und Bürger ihrem Gericht nicht mehr vertrauen, dann hat das Gericht seine Aufgabe nicht gut gemacht. Die Qualität und die Schnelligkeit der Entscheidungen sind Faktoren, die auf dieses Vertrauen Einfluss haben. Das Vertrauen ist das Kapital des Gerichts, das schützt auch das Gericht. Es kann nur agieren, und seine Entscheidungen werden nur umgesetzt, wenn es dieses Kapital nicht verspielt. Mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sprach Sören Christian Reimer.

BGBl. 2026 I Nr. 81

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie vom 25. März 2026

Mehrkosten durch Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen

Inneres/Antwort Über einsatzbedingte Mehrkosten durch die "vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Linken-Anfrage.

Wirksamkeit von Deradikalisierungsprogrammen

Inneres/Antwort Die Wirksamkeit staatlich geförderter Deradikalisierungsprogramme ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

"Das Parlament": Mehr Befugnisse für BND und BfV

Bundestagsnachrichten/Bericht Das Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung "Das Parlament" befasst sich mit der Reform des Rechts der Nachrichtendienste.

Katharina Reiche und Steffen Bilger stellen sich den Fragen der Abgeordneten

Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 7. Oktober 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/28.09.2026)

Fragestunde am 7. Oktober

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 7. Oktober 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/8313(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 24 der insgesamt 52 Fragen werden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 16 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten werden keine Fragen gestellt. Jeweils zwölf Fragen richten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und an das Bundesministerium des Innern. Sechs Fragen gehen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, je vier Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Verkehr. Mit je zwei Fragen müssen sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung und das Bundesministerium der Justiz auseinandersetzen. Je eine Frage müssen das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigt sich der nordrhein-westfälische Abgeordnete Sascha Lensing (AfD) beim Bundesinnenministerium, über welche bundesweit einheitliche Datengrundlage die Bundesregierung zur Erfassung von Verdachtsfällen hybrider Einflussnahme verfügt, insbesondere von Sabotage, Spionage und Angriffen auf Kritische Infrastrukturen. Welche Bundesbehörde die Erkenntnisse von Bund, Ländern und betroffenen Infrastrukturbetreibern zu einem ressortübergreifenden Lagebild zusammenfügt, interessiert den Abgeordneten ebenso. Die bayerische Abgeordnete Karl Bär (Bündnis 90/Die Grünen) fragt das Bundeslandwirtschaftsministerium, wie die Bundesregierung mit den immer stärkeren Folgen der Klimakrise für den Ackerbau umzugehen plant. Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) will vom Bundeswirtschaftsministerium wissen, welche zukünftig aus Kasachstan importierte Ölmenge die Bundesregierung anzielt und welche möglichen Transportwege sie dafür prüft, vor allem angesichts des aktuellen Durchleitungsstopps für kasachisches Öl über die Druschba-Leitung. Görke erwartet eine Auflistung der Möglichkeiten und eine Bewertung mit Blick auf Vor- und Nachteile. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/02.10.2026)