Aktuelle Nachrichten

I ZB 73/25, Entscheidung vom 27.10.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

3 StR 25/24, Entscheidung vom 15.10.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

2 StR 388/25, Entscheidung vom 09.09.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

6 StR 33/25, Entscheidung vom 27.08.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

2 StR 637/24, Entscheidung vom 03.06.2025

BGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 10:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

Fast elf Milliarden Euro für das Finanzministerium

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 25.11.2025 - 10:05
Der Bundestag hat am Dienstag, 25. November 2025, nach 90-minütiger Debatte die Etats des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) sowie des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) im Haushaltsgesetz 2026 (21/600, 21/602) in zweiter Beratung angenommen. Für den Etat des Finanzministeriums stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat des Bundesrechnungshofes wurde einstimmig angenommen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/2061, 21/2062). Etat des Bundesfinanzministeriums Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,8 Milliarden Euro ausgeben können, 215,1 Millionen Euro mehr als 2025 geplant waren. Die Einnahmen sollen um 152,5 Millionen Euro auf 256,3 Millionen Euro zurückgehen. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,5 Milliarden Euro zu Buche (2025: 3,6 Milliarden Euro). 1,6 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2025: 1,5 Millionen Euro). Der Bundesrechnungshof kann mit 202,2 Millionen Euro rechnen (2025: 196 Millionen Euro). In den Haushaltsberatungen erhöhte der Haushaltsausschuss den Ansatz für Mieten und Pachten um 31 Millionen Euro und stockte die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen auf 189 Millionen Euro auf. Etat des Bundesrechnungshofes Der Bundesrechnungshof kann wie im Regierungsentwurf geplant 202,24 Millionen Euro ausgeben (2025: 195,97 Millionen Euro). Die Einnahmen sind mit 392.000 Euro taxiert (2025: 369.000 Euro). AfD: Ein klarer Verfassungsbruch Eröffnet wurde die Debatte von Dr. Michael Espendiller (AfD). Er malte ein düsteres Bild: „Mit dem Bundeshaushalt 2026 hinterlassen Friedrich Merz und Lars Klingbeil Deutschland als fiskalpolitisches Trümmerfeld, das für die nächsten Jahre fest in einer gigantischen Schuldenspirale stecken wird, aus dem es kein Entkommen mehr geben wird.“ Seine Partei- und Fraktionsvorsitzende habe den Haushaltsentwurf zu Recht als verfassungswidrig bezeichnet. „Denn er macht eine Einhaltung der aktuell geltenden Schuldenbremse in Zukunft unmöglich, und das ist nichts anderes als ein klarer Verfassungsbruch“, warf Espendiller der Bundesregierung vor. SPD: Wir schaffen Stabilität für unser Land „Dieser Bundeshaushalt 2026 hat ein klares Ziel“, befand dagegen Dr. Thorsten Rudolph für die SPD-Fraktion. Deutschland solle moderner, stärker und gerechter werden. „Die Koalition setzt dabei konsequent den Weg fort, den sie mit dem Haushalt 2025 begonnen hat: Rekordinvestitionen für mehr Wachstum, Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit unseres Landes und kluge Maßnahmen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärte Rudolph. Das sei in diesen Zeiten auch der richtige Weg, um die Herausforderungen zu meistern. Rudolph weiter: „Wir schaffen Stabilität für unser Land. Wir investieren erneut knapp 120 Milliarden Euro in die Zukunft unseres Landes. Die Investitionsquote im Kernhaushalt liegt bei 10,5 Prozent. Das bedeutet rund 50 Milliarden Euro Investitionen allein im Kernhaushalt.“ Dazu kämen weitere 50 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität und noch einmal 20 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Grüne: Ein Offenbarungseid Ein völlig anderes Bild zeichnete Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen). „Ein Offenbarungseid“ sei der Haushaltsentwurf 2026. Schäfer warf der Koalition vor: „Da werden Maßnahmen priorisiert, die gar nichts fürs Wachstum bringen, aber Milliardenlöcher nicht nur in den Haushalt des Bundes, sondern auch in die Haushalte unserer Länder und Gemeinden fräsen.“ Wenn die neuen kreditfinanzierten Ausgaben „richtig eingesetzt“ würden, ließe sich bis zum Jahr 2030 ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von fünf Prozent erzielen, erläuterte Schäfer mit Verweis auf Berechnungen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Aber der jetzige Haushaltsentwurf sehe lediglich ein zusätzliches Wachstum von zwei Prozent in den kommenden fünf Jahren vor. CDU/CSU: Ganz eindeutig ein Investitionshaushalt Dagegen ist der Haushaltsentwurf 2026 aus Sicht von Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) „ganz eindeutig ein Investitionshaushalt“. Er erläuterte: „118 Milliarden aus dem Kernhaushalt und aus den Sondervermögen gehen in die Investitionen.“ Das sei über alle Haushalte gerechnet ein Investitionsanteil von fast 20 Prozent. „Und der ganz große Teil dieser Investitionen geht in die Infrastruktur, in Straße, in Schiene, in Wasserstraße, in die Energieinfrastruktur, in den Wohnungsbau, in Bildung, Forschung und in Digitalisierung.“ Mit diesen Ausgaben komme Deutschland zurück auf Wachstumskurs. „Das bescheinigen uns alle Wirtschaftsforschungsinstitute“, stellte der Unionspolitiker fest. Linke: Diese Koalition löst kein Problem Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) warf dem nicht anwesenden Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor, bereits in den ersten Tagen „alle zentralen Wahlversprechen über Bord geworfen“ zu haben. Er erinnerte an die Versprechen, Überstundenzuschläge steuerfrei zu stellen oder die Stromsteuer für alle zu senken. „Friedrich Merz ist ein Bundeskanzler der Nebelkerzen“, sagte Bartsch. Die schwarz-rote Bundesregierung streite schlimmer, als die Ampel gestritten habe. „Diese Koalition löst kein Problem. Sie ist ein Problem für dieses Land.“ Dem Kanzler warf Bartsch weiter vor: „Sie haben den Menschen nur ein paar Tage vor der Wahl gesagt: keine neuen Schulden. Dieses nicht erfüllte Versprechen ist ein Mahnmal politischer Selbstüberschätzung!“ Minister: Deutschland ist hoch angesehen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) berichtete vom G-20-Gipfel in Südafrika, an dem er am vergangenen Wochenende teilgenommen hatte. „Es war beeindruckend zu sehen, wie die Welt sich neu sortiert, die bestehenden Bündnisse auf dieser Welt nicht mehr den Bestand haben, den sie über Jahrzehnte hatten, und wie sich neue Partnerschaften herausbilden.“ Es sei deutlich geworden, dass Deutschland nach wie vor ein hoch angesehenes Land sei. „Deutschland ist ein geschätztes Land, wenn es um Innovationskraft, wenn es um Know-how, wenn es um Ingenieurskunst geht und wenn es darum geht, den regelbasierten Handel und die regelbasierte Ortung dieser Welt einzuhalten“, erläuterte der Finanzminister. (bal/hau/25.11.2025)

Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen diskutiert

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 25.11.2025 - 10:02
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung Im Familienausschuss fand am Montag ein öffentliches Fachgespräch unter dem Titel "Gemeinsam Gewalt gegen Frauen verhindern" statt.

Pflegereform in den Vermittlungsausschuss überwiesen

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 25.11.2025 - 10:02
Gesundheit/Unterrichtung Der Bundesrat hat am 21. November beschlossen, für das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Aspekte der Abschiebungshaft in Deutschland

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 25.11.2025 - 10:02
Inneres/AntwortAufGroßeAnfrage Um Aspekte der Abschiebungshaft in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke.

Stromderivate: Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Positionslimits geplant

Die Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, Positionslimits auf German Power Future und German Power Option Kontrakte der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) festzulegen. Grund dafür sind signifikant hohe offene Kontraktpositionen. Eine Allgemeinverfügung dazu wird voraussichtlich ab Februar 2026 gelten.
Kategorien: Finanzen

Etats des Bundespräsidenten, Bundestages und Bundesrates angenommen

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 25.11.2025 - 10:00
Der Bundestag hat zu Beginn der viertägigen abschließenden Beratung des Bundeshaushalts 2026 (21/600, 21/602) am Dienstag, 25. November 2025, in zweiter Beratung ohne Aussprache den Einzelplänen 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, 02 des Deutschen Bundestages und 03 des Bundesrates zugestimmt. Der Einzelplan 01 wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen, der Einzelplan 02 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion. Einstimmig beschlossen wurde hingegen der Einzelplan 03. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vor (21/2061, 21/2062). Etat des Bundespräsidenten und Bundespräsidialamtes Der Einzelplan 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes sieht Ausgaben von 67,39 Millionen Euro wie bereits im Regierungsentwurf vor. Für 2025 waren Ausgaben von 58,94 Millionen Euro vorgesehen. Die Einnahmen liegen bei 103.000 Euro wie bereits in diesem Jahr. Etat des Deutschen Bundestages Der Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages umfasst nach Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss (21/2002, 21/2061) 1,28 Milliarden Euro gegenüber 1,25 Milliarden Euro im Regierungsentwurf. Auch im laufenden Jahr stehen dem Bundestag 1,25 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Einnahmen summieren sich wie im Regierungsentwurf auf 2,34 Millionen Euro (2025: 2,21 Millionen Euro). Etat des Bundesrates Für den Bundesrat sind wie im Regierungsentwurf Ausgaben von 40,97 Millionen Euro eingeplant gegenüber 38,52 Millionen Euro im laufenden Jahr. Die Einnahmen betragen wie im Regierungsentwurf 51.000 Euro (2025: 81.000 Euro). (vom/25.11.2025)

147/2025 : 25. November 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-713/23

EuGH Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 09:23
Wojewoda Mazowiecki
Unionsbürgerschaft: Ein Mitgliedstaat ist verpflichtet, die Ehe zweier Unionsbürger gleichen Geschlechts anzuerkennen, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde, in dem diese von ihrem Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht haben

BVerwG 5 PB 2.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Di, 25.11.2025 - 07:50
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen

CMS Hasche Sigle Blog - Di, 25.11.2025 - 06:59

Am 13. November 2025 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) (BT-Drs. 21/1930, 21/2670) beschlossen. In Kraft tritt es zum 1. Januar 2026. Ziel des Gesetzes ist es, den Zoll im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu digitalisieren sowie strukturell und technisch zu stärken, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksamer bekämpfen zu können.

Durch automatisierte Datenanalyse zur Risikobewertung und Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden soll die FKS effizienter arbeiten können. Mit dem Gesetz erhält die FKS weitere Befugnisse zur Prüfung vor Ort sowie zur digitalen Kontrolle. Der Zoll kann nun noch weitreichender in bestimmten Fällen eigene Ermittlungsverfahren durchführen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Auswirkungen für Unternehmen beleuchtet.

Der Branchenkatalog des § 2a Abs. 1 SchwarzArbG, § 28a Abs. 4 SGB IV wurde angepasst.

Der Geltungs- und Anwendungsbereich des Schwarzarbeitsgesetzes und damit auch des Kontrollbereichs der FKS wurde geändert und zum Teil ausgeweitet:

  • Aus dem Branchenkatalog gestrichen wurden die Forstwirtschaft und das Fleischerhandwerk (als Ausnahme zur sonst vom Gesetz umfassten Branche der Fleischwirtschaft).
  • Neu in den Katalog aufgenommen wurden das Friseur- und Kosmetikgewerbe, sowie plattformbasierte Lieferdienste. Diese umfassen alle Plattformbetreiber und ihre Subunternehmer, die die Lieferung von Waren organisieren, wie beispielsweise die bekannten Apps zur Bestellung von Essen, aber auch andere plattformbasierte Kurierdienste.
Die den Arbeitgebern obliegenden Hinweispflichten treten früher ein.

Arbeitgeber* müssen weiterhin ihre Arbeitnehmer auf ihre Pflicht hinweisen, den Ausweis mitzuführen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Nach § 2a Abs. 2 SchwarzArbG soll der Hinweis nun aber explizit bereits vor der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung erteilt werden. Wie auch bereits bisher ist der Hinweis des Arbeitgebers aufzubewahren und bei der Prüfung durch den Zoll vorzulegen. 

Die FKS kann nun auf automatisierte Datenanalysen zurückgreifen. 

Wie bisher wird die FKS Unternehmen nicht nur stichprobenhaft kontrollieren, sondern auch bei Vorliegen von Risikohinweisen gemäß §§ 2 Abs. 5, 26 SchwarzArbG. Neu ist, dass die FKS nun zur Risikobewertung eine automatisierte Datenanalyse nutzen kann. Diese basiert auch auf einem Datenabgleich mit Informationen und Daten von den Landesfinanzbehörden, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der sonstigen Zollverwaltung, insbesondere mit Datenbanken zu A1-Bescheinigungen und Meldungen nach § 16 MiLoG, § 18 AEntG und § 17b AÜG.

Diese automatisierte Datenanalyse ermöglicht  Risikohinweise für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Solche Hinweise können beispielsweise durch Auffälligkeiten im Meldeverhalten des Unternehmens entstehen. Dies ähnelt der Idee des Programms KIRA (Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen) der Deutschen Rentenversicherung Bund, welches ebenfalls automatisiert Anzeichen für Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung analysiert. Auch die FKS darf für ihre Datenanalyse Künstliche Intelligenz (selbstlernende Systeme) einsetzen. Allerdings sind automatisierte Systeme, die eigenständig Gefährlichkeitsaussagen über einzelne Personen treffen können, unzulässig. 

Zudem kann die FKS weiterhin neben den Ergebnissen der Datenanalyse auch branchenspezifische Kenntnisse, Erfahrungen aus vorherigen Verfahren oder Hinweise aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden (wie der Ausländerbehörde) in die Risikobewertung einfließen lassen. Ob eine Kontrolle durchgeführt wird, liegt weiterhin im Ermessen der Behörde. Darüber hinaus soll eine hinreichende Anzahl von Unternehmen ohne vorliegende Risikohinweise geprüft werden (§ 2 Abs. 5 SchwarzArbG-E). 

Die Prüfungsbefugnisse vor Ort wurden ausgeweitet.

Die Prüfungsbefugnisse der FKS vor Ort werden insgesamt ausgeweitet und auf elektronisch gespeicherte Informationen und Daten angepasst, §§ 3 Abs. 1, 4 SchwarzArbG:

  • Zur Durchführung ihrer Prüfung darf die Behörde (weiterhin) unangekündigt die Geschäftsräume und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen, des Entleihers sowie des Selbstständigen (Prüfungsbeteiligte) betreten.
  • Neben tatsächlichen Unterlagen in Papierform darf die FKS Einsicht in Daten nehmen, von denen anzunehmen ist, dass aus diesen Informationen über tatsächliche oder vorgespiegelte Beschäftigung hervorgehen.
  • Somit darf die Behörde bei der Prüfung vor Ort auch elektronische Daten auf Computern und anderen Geräten sichten. Von den Prüfungsbeteiligten kann die FKS Kopien (digital oder in Papierform) von Unterlagen oder Daten verlangen.
  • Die FKS erhält Zugriff auf persönliche Daten aus dem polizeilichen Informationsverbund und darf selbst vor Ort den Ausweis prüfen und Fingerabdrücke nehmen, um die Identität einer Person festzustellen.
Elektronische Einsichtnahme auf Daten- und Datenbanken 

Über die Prüfung vor Ort hinaus kann die FKS nun auch verlangen, dass Prüfungsbeteiligte und deren Mitarbeiter Unterlagen wie Auskünfte über Beschäftigungsverhältnisse elektronisch an die Amtsstelle übersenden, beispielsweise per E-Mail (§§ 3 Abs. 1a, 4 Abs. 1b SchwarzArbG).

Neben der einfachen E-Mail darf die FKS von den Prüfungsbeteiligten auch die „elektronische Einsichtnahme und Übermittlung“ im Sinne der §§ 3 Abs. 1b, 4 Abs. 1b, 5a SchwarzArbG verlangen. Das heißt, die Behörde kann die Prüfungsbeteiligten zu verschiedenen Arten der Datenübertragung verpflichten, beispielsweise über Clouddienste. Auch darf die FKS den Zugriff auf bestimmte Systeme verlangen, wie z.B. verwendete Zeiterfassungs- oder Buchhaltungssysteme des geprüften Unternehmens. Dafür soll der Behörde ein kostenfreier Zugang auf die IT-Infrastruktur eingerichtet werden, sodass beispielsweise per Nutzung von Zugangsdaten von der Amtsstelle aus auf die Daten einer externen Cloud des Unternehmens zugegriffen werden kann. Dabei muss ermöglicht werden, dass die FKS-Bediensteten die dortigen Daten maschinell auswerten können, damit die Prüfung beschleunigt werden kann. 

Sanktionen: Neu ist der Straftatbestand des § 9 SchwarzArbG

Wer eine Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 4 SchwarzArbG begeht (mithin einen falschen Beleg ausstellt oder in Verkehr bringt und dadurch Schwarzarbeit ermöglicht) und dabei gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei dem Verdacht der Begehung dieser Straftat kann nun auch eine Telefonüberwachung nach dem Maßstab des § 100a StPO angeordnet werden.

Der Zoll kann nun selbstständig Ermittlungsverfahren bezüglich § 266a StGB (Beitragsvorenthaltung) und § 263 StGB (Sozialleistungsbetrug) führen, ohne dass es einer Erlaubnis der Staatsanwaltschaft bedarf . Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren jedoch jederzeit an sich ziehen und die FKS das Verfahren abgeben. 

Fazit: SchwarzArbMoDiG – Modernisierte Schwarzarbeitsbekämpfung ab 2026

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung stärkt die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erheblich und erweitert insbesondere die Möglichkeiten zur digitalen Prüfung – ohne dass es hierfür eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf. Unternehmen sind verpflichtet, der FKS nicht nur Zugang zu physischen Dokumenten zu gewähren, sondern auch elektronische Daten zu übermitteln und den Zugriff auf IT-Systeme zu ermöglichen. Zudem werden die Zuständigkeiten und Befugnisse des Zolls auf weitere Branchen ausgeweitet.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen erschien zuerst auf CMS Blog.

Black Friday: Is your electronic marketing playing by the rules?

Norton Rose Fulbright - Di, 25.11.2025 - 06:06
Australian regulators are turning up the heat this Black Friday.

Anhörung zur Neufestsetzung eines Positionslimits für German Power Future (Base) Kontrakte und German Power Option (Base) Kontrakte

Anhörung zur Neufestsetzung eines Positionslimits für German Power Future (Base) Kontrakte und German Power Option (Base) Kontrakte, §§ 54 Abs. 1 u. Abs. 5, 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 16 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 der Kommission vom 20. April 2022 - Frist: 12. Dezember 2025
Kategorien: Finanzen