Aktuelle Nachrichten

Norton Rose Fulbright advises FMO on US$500m bond

Norton Rose Fulbright - 15.01.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised FMO, the Dutch entrepreneurial development bank, on the issuance of its US$500 million bond, the first benchmark USD issuance of 2026 by FMO.

Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratie­abbau

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 15. Januar 2026, über den „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau“ (21/2730) debattiert. Im Anschluss wurde die Unterrichtung an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung die Federführung. CDU/CSU: Bürokratierückbau ist eine Führungsfrage Für die CDU/CSU-Fraktion warb Ralph Brinkhaus für den von der Bundesregierung avisierten Bürokratierückbau. Ein „handlungsfähiger, bürokratiearmer Staat“ sei nicht nur die „beste Wirtschaftsförderung“, sondern auch die Voraussetzung beispielsweise für den Kampf gegen den Klimawandel sowie wichtig für die Akzeptanz der Demokratie. Es sei keine Raketenwissenschaft, „dass wir einen Handlungsbedarf haben“, sagte Brinkhaus. Daher benötige es keine weiteren Konzepte, Papiere oder Workshops. „Wir müssen drei Dinge machen: Umsetzen, umsetzen, umsetzen“, forderte der Christdemokrat und forderte, Bürokratieabbau als Führungsfrage zu begreifen: „Das lässt sich nicht wegdelegieren.“ AfD: Fesseln des Sozialismus sprengen Für die AfD-Fraktion kritisierte Sebastian Maack den Niedergang Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten und machte dafür die überbordende Bürokratie mit verantwortlich. Insbesondere die EU habe sich als „echter Bürokratieturbo“ erwiesen. Die Zielrichtung der Bundesregierung sei „absolut lobenswert“, sagte Maack. Es fehle aber eine übergeordnete Strategie, die Regierung habe sich im „Dickicht des Klein-Kleins verzettelt“. Der Abgeordnete forderte einen Paradigmenwechsel weg von der Planwirtschaft und zurück zur Marktwirtschaft. „Wir müssen die Fesseln des Sozialismus sprengen“, verlangte Maack. SPD: Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe Für die SPD-Fraktion verwies Parsa Marvi auf Umfragen unter Unternehmen, die sich vor allem einen Abbau der Bürokratie wünschten. Zu komplexe Regeln und zu lange Verfahren belasteten auch die Bürger. Daher sei ein „nachhaltiger Durchbruch“ beim Bürokratieabbau wichtig. Die Bundesregierung habe schon wichtige Entlastungen auf den Weg gebracht, das reiche aber noch nicht. Man müsse dranbleiben und das Ambitionsniveau hoch halten. Es bedürfe zudem noch mehr großer Würfe, wie es mit dem Wohnungsbauturbo und dem Infrastrukturzukunftsgesetz gelungen sei. „Der Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe“, sagte der Sozialdemokrat. Grüne: Schlauer Staat statt schlanker Staat Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschied Dr. Moritz Heuberger der Bundesregierung, dass in ihren Entlastungspaketen viele richtige Ansätze drinnen seien, es aber nicht nur bei guten Vorsätzen bleiben dürfe, sondern umgesetzt werden müsse. Allerdings fehle weiterhin der große Wurf, es sei weitgehend „Symptombekämpfung“, was die Bundesregierung betreibe. Statt Berichtspflichten einfach zu streichen und damit Umwelt- und Sozialstandards zu kürzen, müssten Verfahren vereinfacht und digitalisiert werden, forderte Heuberger. „Wir wollen keinen schlanken Staat, der unter dem Gewicht seiner Aufgaben einbricht, sondern wir wollen einen schlanken Staat, der den Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist“, so Heuberger. Linke: Bundesregierung liefert PR-Stunt Für die Fraktion Die Linke nannte Anne-Mieke Bremer die Vorlage der Bundesregierung einen „PR-Stunt aus dem Lehrbuch“. Über die tatsächliche Bürokratiebelastung erfahre man gar nichts. Sie kritisierte, dass unter dem Schlagwort des Bürokratieabbaus Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen gestrichen würden. Dies sei ein „Angriff auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten“. Gleichzeitig werde ein „Kontrollapparat gegen Arme“ aufgebaut, kritisierte Bremer die geplanten Reformen beim Bürgergeld: „Wenn es um Profite der Unternehmen geht, nennen Sie Regelungen Ballast, wenn es aber um die Drangsalierung von Sozialleistungsempfängern geht, ist Ihnen kein Verwaltungsaufwand zu hoch.“ Regierung: Klarer Kompass beim Bürokratierückbau Für die Bundesregierung zog der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Philipp Amthor (CDU), eine erste positive Bilanz der Bemühungen beim Bürokratieabbau. Bei dem Thema bestehe kein Erkenntnisproblem, sondern über Jahre ein Umsetzungsproblem, das auch zu einem Glaubwürdigkeitsproblem der Politik geworden sei. Die Bundesregierung habe Konsequenzen gezogen und gehe mit „klarem Kompass“ voran. Eine Absage erteilte Amthor radikaleren Abbauideen. „In Richtung von allen Kettensägen-Apologeten: Wir glauben nicht daran, ohne Sinn und Verstand, ohne Kontext, ohne Maß und Mitte gegen den Staat zu agieren. Wer so agiert, der stiftet Chaos“, sagte der Christdemokrat. Unterrichtung durch die Bundesregierung Die Bundesregierung listet in dem Bericht laufende und geplante Schritte zur Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern auf. Der Bürokratierückbau sei ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll laut Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher Vorhaben mit einer Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen worden, heißt es in der Unterrichtung. Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem der fortlaufende Abbau von Berichtspflichten, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weiter informiert die Regierung über künftige Prioritäten beim Bürokratieabbau, mit denen „spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026“ eine weitere Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt werden soll. (scr/lbr/hau/15.01.2025)

Syrien: Keine Rechenschaft für Verbrechen in Suwaida

Click to expand Image Hatem Radwan steht nach einer tödlichen Schießerei neben Blutflecken im Gästehaus Al-Radwan in der überwiegend von Drusen bewohnten Stadt Suwaida in Syrien, 25. Juli 2025. © 2025 Khalil Ashawi/Reuters Syrische Regierungstruppen und lokale beduinische und drusische bewaffnete Gruppen haben während der Zusammenstöße im Juli 2025 in der südlichen Provinz Suwaida schwere Verbrechen begangen.Zu den Übergriffen zählten außergerichtliche Tötungen, Verletzungen der persönlichen Würde und Entführungen. Bis zu 187.000 Menschen wurden vertrieben.Die syrischen Behörden müssen zeigen, dass sie eine Regierung sind, die für alle Syrer*innen zuständig ist, indem sie die Verantwortlichen für die Gräueltaten in Suwaida auf höchster Ebene und alle beteiligten Parteien zur Rechenschaft ziehen.

(Beirut, 15. Januar 2026) – Die syrischen Regierungstruppen und lokale bewaffnete Beduinen- und Drusen-Gruppen sind für schwere Menschenrechtsverletzungen während der Zusammenstöße im südlichen Gouvernement Suwaida im Juli 2025 verantwortlich, erklärte Human Rights Watch heute. Die syrischen Behörden sollten alle Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen, einschließlich der angemessenen strafrechtlichen Verfolgung von Militärkommandanten und hochrangigen Beamten, die Menschenrechtsverletzungen angeordnet haben oder aufgrund ihrer Befehlsgewalt für Kriegsverbrechen verantwortlich sind.

Eine Konfrontation an einem Checkpoint zwischen bewaffneten Gruppen der Beduinen und Drusen am 12. Juli in der Provinz Suwaida eskalierte zu mehrtägigen bewaffneten Ausschreitungen. Am 14. Juli beschossen Sicherheitskräfte der Regierung Stellungen der Drusen, um die bewaffneten Gruppen der Beduinen zu unterstützen, woraufhin die Drusen mit Angriffen auf Regierungstruppen und Beduinen reagierten. Hunderte Zivilist*innen wurden getötet und verletzt, Zehntausende wurden vertrieben. Zwar hat sich die Lage inzwischen verbessert, doch leben die Vertriebenen weiterhin unter schwierigen Bedingungen.

„Die syrischen Behörden müssen zeigen, dass sie eine Regierung für alle Syrer sind, indem sie die Verantwortlichen für die Gräueltaten in Suwaida auf höchster Ebene und alle beteiligten Parteien zur Rechenschaft ziehen“, sagte Adam Coogle, stellvertretender Direktor der Abteilung Naher Osten bei Human Rights Watch. „Ohne eine vollständige Aufklärung dieser Verbrechen werden sich die Schrecken der Vergangenheit wiederholen.“

Obwohl diese Gruppen seit Jahrzehnten friedlich zusammenleben, führten die Zusammenstöße an den Kontrollpunkten am 12. Juli zu Kämpfen zwischen den Gruppen. Regierungstruppen griffen ein, um die Beduinen zu unterstützen, was die Spannungen zwischen der Regierung und der drusischen Gemeinschaft weiter verschärfte.

Human Rights Watch befragte 19 Opfer und Zeug*innen von Menschenrechtsverletzungen, darunter 14 Drusen und 5 Beduinen aus Suwaida, und verifizierte die Aussagen anhand von Fotos und Videos. Die Researcher befragten außerdem drei örtliche Aktivist*innen, einen syrischen Journalisten, der zusammen mit Regierungstruppen nach Suwaida gekommen war, sowie drei Quellen, die direkte Kenntnis von Beschränkungen für Hilfslieferungen hatten.

Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) schätzte, dass innerhalb einer Woche nach den Zusammenstößen über 93.000 Menschen vertrieben wurden und bis Ende Juli 187.000 Menschen, was zu einem akuten Mangel an Nahrung, Unterkünften und Medikamenten führte.

Die syrische Übergangsregierung hat es versäumt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die von allen Seiten während der Kämpfe begangenen Menschenrechtsverletzungen unparteiisch zu untersuchen, so Human Rights Watch. Am 16. Juli verurteilten die syrischen Behörden die „Verstöße” in Suwaida als „kriminell und rechtswidrig” und versprachen, Ermittlungen einzuleiten. Zwischen dem 17. und 22. Juli gaben die syrische Präsidentschaft, die Militärpolizei und das Verteidigungsministerium Erklärungen ab, in denen sie Rechenschaftspflicht versprachen und die Einrichtung eines Ausschusses zur Untersuchung der „schockierenden Verstöße” durch eine „unbekannte Gruppe in Militärkleidung” ankündigten.

Eine Regierungsstelle wurde beauftragt, innerhalb von drei Monaten Bericht zu erstatten. Am 16. November gab der Ausschuss bekannt, dass er eine Verlängerung um zwei Monate beantragt habe und den Bericht bis Ende des Jahres veröffentlichen werde. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Seit den Zusammenstößen wurde die humanitäre Hilfe für bedürftige Zivilist*innen aufgrund von Zugangsbeschränkungen durch die Regierung und weiterhin bestehender unsicherer Lage erheblich behindert. Obwohl die Zugangsbeschränkungen inzwischen gelockert wurden, bestehen laut zwei informierten Quellen weiterhin bürokratische Verzögerungen und Hindernisse bei der Verteilung und Koordination von Hilfsgütern innerhalb der Provinz. Laut Angaben eines Mitarbeiters einer Hilfsorganisation werden Dutzende Menschen weiterhin vermisst oder sind entführt worden, ohne dass ihre Familien Informationen über ihren Verbleib oder ihr Befinden erhalten hätten.

Am 21. August berichteten UN-Expert*innen, dass Angriffe lokaler Milizen, Übergangsbehörden und verbündeter bewaffneter Gruppen auf nur drei Dörfer in Suwaida zum Tod von etwa 1.000 Menschen geführt hätten, darunter 539 identifizierte drusische Zivilist*innen. Das gesamte Ausmaß der zivilen Opfer ist nicht bekannt, da sich eine erhebliche Anzahl von Leichen möglicherweise noch in Häusern befindet, zu denen Bergungsteams keinen Zutritt erhielten.

Am 2. Oktober reiste die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien nach Suwaida, um die Übergriffe vom Juli zu untersuchen. Es war der erste Besuch internationaler Menschenrechtsexpert*innen. Sie haben seitdem weitere Besuche in der Region durchgeführt.

Das humanitäre Völkerrecht ist auf die Kämpfe zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Gruppen in Suwaida anwendbar. Der gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen von 1949 und des Völkergewohnheitsrechts verbietet Angriffe auf Zivilist*innen, summarische Hinrichtungen, Verletzungen der persönlichen Würde sowie die Zerstörung und Plünderung von zivilem Eigentum. Schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die mit krimineller Absicht begangen werden, sind Kriegsverbrechen.

Militärkräfte der syrischen Übergangsregierung waren zuvor in schwere Übergriffe gegen Minderheiten verwickelt, insbesondere gegen alawitische Syrer*innen im März 2025. Bei den Ermittlungen der Regierung zu den mutmaßlichen Verbrechen wurden hochrangige Beamte mangels Beweisen für direkte Befehle zur Begehung von Gewalttaten freigesprochen. Allerdings können Kommandeure und hochrangige Beamte aufgrund ihrer Befehlsverantwortung für Kriegsverbrechen ihrer Untergebenen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn sie von solchen Verbrechen wussten oder hätten wissen müssen und diese nicht verhindert oder die Verantwortlichen nicht bestraft haben.

Die syrische Regierung sollte unparteiische Ermittlungen zu den Auseinandersetzungen im Juli und März gewährleisten und dabei nicht nur niedrigrangige Militärs und Zivilbeamte einbeziehen, wie es bisher der Fall war, sondern auch hochrangige Militärs und Zivilbeamte. Im Januar 2026 führten erneute Zusammenstöße zwischen Regierungstruppen und den kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräften zu 23 Todesfällen und der Vertreibung von über 100.000 Menschen. Diese jüngsten Zusammenstöße zwischen Regierungstruppen und von Minderheiten geführten bewaffneten Gruppen unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sicherheitssektors und der Rechenschaftspflicht für schwere Menschenrechtsverletzungen.

Wenn die Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, Strafverfolgungen durchzuführen, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen, sollten die Vereinten Nationen und Regierungen eingreifen, um die Bemühungen um Rechenschaftspflicht zu unterstützen. Die syrischen Behörden sollten eine ernsthafte Reform des Sicherheitssektors vorantreiben, indem sie rechtswidrig handelndes Personal überprüfen, Disziplin durchsetzen und bewaffnete Gruppen unter die rechenschaftspflichtige Staatsgewalt stellen oder sie demobilisieren.

„Die Anerkennung der Gräueltaten durch die Regierung reicht nicht aus, wenn diejenigen, die die missbräuchlichen Kräfte anführen und leiten, vor der Justiz geschützt werden“, sagte Coogle. „Ohne Rechenschaftspflicht auf höchster Ebene und strukturelle Reformen des Sicherheitssektors wird Syrien weiterhin in einem Kreislauf aus Gewalt und Vergeltungsmaßnahmen gefangen sein.“

Kategorien: Menschenrechte

BMJV legt Gesetzentwurf vor: Recht auf Reparatur kommt ins BGB

LTO Nachrichten - 15.01.2026

Was die Ampel-Koalition versäumte, setzt Schwarz-Rot nun um: Das von der EU auf den Weg gebrachte Recht auf Reparatur soll ins nationale Recht eingeführt werden. Verbraucherrechte und Nachhaltigkeitsgedanken sollen so gestärkt werden.

Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrarausschuss hat die Annahme des Gesetzentwurfs der Koalition zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz empfohlen.

Schwimm-Verband und DLRG stehen hinter Schwimmbadplan

Sport und Ehrenamt/Ausschuss Der Deutsche Schwimm-Verband sowie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft halten das Ziel, dass bis 2035 jedes Kind in Deutschland nach der Grundschule sicher schwimmen kann, für erreichbar.

Linke: Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste

Kultur und Medien/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine Investitionsverpflichtung und ein Steueranreizmodell zur Förderung von Filmproduktionen in Deutschland.

Bundestag lehnt Antrag der Grünen zum Mittelstand ab

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangt bessere Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe (21/3047) und die Förderung des Umbaus einer klimaneutralen Wirtschaft. Dazu schlägt sie unter anderem eine Wärmepumpenoffensive (21/3317) für Privathaushalte und für Großprojekte vor. Im Bundestag sind dazu am Donnerstag, 15. Januar 2026, beide Anträge kontrovers diskutiert worden. Die Regierungsfraktionen sehen sich mit ihrem wirtschaftspolitischen Kurs auf dem richtigen Weg. Die größte Oppositionsfraktion im Bundestag, die AfD, lehnte die Pläne der Grünen komplett ab. Der Antrag zum Mittelstand erhielt in der Abstimmung lediglich die Stimmen der Grünen, die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD und die AfD stimmten dagegen, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Die Vorlage wurde ohne Beschlussempfehlung eines Ausschusses direkt abgestimmt. Die Forderungen zur Wärmepumpe wurden zur federführenden weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Grüne: Planungssicherheit für Unternehmen und Privathaushalte Sandra Stein (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Anträge mit Planungssicherheit, die sowohl Unternehmen wie auch Privathaushalte bräuchten. "Der Mittelstand steht für Stabilität und Innovation", sagte Stein. Er sorge für Arbeits- und Ausbildungsplätze, aber er werde "von der Bundesregierung nicht ausreichend gestärkt, trotz Sonntagsreden, trotz Ankündigung". Eine "starke, sozialökologische Marktwirtschaft" könne es nur mit einem starken Mittelstand geben. "Wer Innovation will, muss kleine und mittlere Unternehmen befähigen", forderte die Abgeordnete. Ihr Parteikollege Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen) warnte vor der Wiederholung der gleichen Fehler, die in Deutschland bei der Solarindustrie gemacht worden seien und nun bei der E-Autoherstellung zutage träten, statt hierzulande würden diese Techniken nun im Ausland produziert. Bei der Wärmepumpenherstellung dürfe das nicht auch passieren. "Die Wärmepumpe ist keine Zwangsmaßnahme, sondern eine Zukunftstechnologie", sagte er. Statt "Klarheit und Planungssicherheit" gebe es "Verwirrung, und das kostet Arbeitsplätze, Investitionen und Innovation". SPD: Wärmepumpe kein Nischenprodukt Dem schloss sich Helmut Kleebank (SPD) an. Die Wärmepumpe sei "längst kein Nischenprodukt mehr, sondern ein eindeutiger Wettbewerbsvorteil", weil damit dauerhaft niedrige Strompreise erreichbar würden. Durch die Wärmepumpentechnik seien in der Industrie in den letzten Jahren 75.000 Arbeitsplätze entstanden, mit einem Jahresumsatz von 3,5 Milliarden Euro. Zudem stünden hinter dieser Technologie "Hunderttausende Beschäftigte im Handwerk und bei den Energieversorgern". Diese Wertschöpfung dürfe nicht an internationale Wettbewerber verloren gehen, warnte der Sozialdemokrat. Union: Antrag der Grünen ist unglaubwürdig Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde zwar anerkannt, dass die Wärmepumpe eine Zukunftstechnologie sei, doch die Forderungen der Grünen läsen sich laut Andreas Lenz (CDU/CSU) wie ein "Robert-Habeck-Gedächtnis-Antrag". Das werde deutlich, weil im Antrag nur die Wärmepumpe vorkomme und keine andere Technologie. Dabei seien Pellet-Heizungen, die Holzenergie und die Fernwärme auch entscheidend. Klaus Wiener (CDU/CSU) hielt den Grünen vor, in dreieinhalb Jahren Regierung mit einem Vize-Kanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck weder steuerliche Anreize noch Strompreiskompensation für mittelständische Betriebe "hinbekommen zu haben". Für ihn sei der Antrag deshalb unglaubwürdig. Die aktuelle Bundesregierung "macht nun genau die Mittelstandspolitik, die die Ampel versäumt hat", sagte Wiener. Dafür bekam er Unterstützung von Daniel Bettermann (SPD), der aufzählte, was die schwarz-rote-Koalition bereits auf den Weg gebracht habe: Bürokratieabbau, Investitionen in die Infrastruktur, Wegfall der Gasspeicherumlage, Reduzierung der Netzentgelte und Technologieoffenheit. "Diese Regierung will, dass der Mittelstand erfolgreich den Strukturwandel meistern kann und hat deswegen diese grundlegenden Erleichterungen durchgesetzt", sagte Bettermann. AfD: Bürokratie trägt eine grüne Handschrift Die AfD-Fraktion übte harsche Kritik. Enrico Komning (AfD) nannte den Antrag zum Mittelstand "einen Treppenwitz", seien es doch die Grünen in Regierungsverantwortung gewesen, die "dem Mittelstand in den letzten Jahren mehr geschadet haben, und zwar vorsätzlich". Der Großteil der in dem Antrag beklagten Bürokratie trage eine klare Handschrift, und "die ist grün". Nachhaltigkeitsberichte, Taxonomievorgaben, Energieeffizienznachweise, Klimabilanzen, Transformationspläne, ESG-Kriterien, Lieferketten-Sorgfaltspflichten, "das alles fällt nicht vom Himmel, sondern ist das Ergebnis einer Politik, die glaubt, man könne Wirtschaft verordnen", sagte Komning. Linke verweist auf Arbeitsbedingungen im Mittelstand Agnes Conrad (Die Linke) erinnerte an die Arbeitsbedingungen im Mittelstand. Die Bundesregierung plane die Abwicklung des Acht-Stunden-Arbeitstages, dabei sei vor allem das Handwerk wichtig "für die Wärmewende". Der Antrag erkenne die Bedeutung zwar an, aber es fehlten Anmerkungen zu Arbeitsbedingungen, zur Ausbildung und Anwerbung von Fachkräften. "Schlechte Bezahlung und unattraktive Rahmenbedingungen" führten eben zu "leeren Bewerberlisten bei vollen Auftragsbüchern". Erster Antrag der Grünen Auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Betriebe zielt der erste Antrag (21/3047) ab. Obwohl Millionen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiteten, „die für regionale Wertschöpfung, Innovation und soziale Stabilität sorgen“, werde der Mittelstand von der Bundesregierung – „entgegen allen Ankündigungen – bislang nicht ausreichend in seiner zentralen Rolle für die ökologische und digitale Transformation sowie seiner wirtschaftlichen Bedeutung berücksichtigt“, argumentieren die Abgeordneten und fordern unter anderem, sofort und dauerhaft die Stromsteuer „für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken“. Außerdem sollen Unternehmen beim Umstieg von fossiler Wärme „auf moderne, strombasierte Wärmeproduktion“ gezielt unterstützt werden. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen fordern außerdem eine „Wärmepumpenoffensive“ (21/3317). Durch die „andauernde Unklarheit“ in Bezug auf die angekündigte „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ und Reform des Gebäudeenergiegesetzes habe die Bundesregierung in der Branche und bei den Verbrauchern große Verunsicherung erzeugt, was Investitionen, Kaufentscheidungen und die Weiterentwicklung des Marktes deutlich gehemmt habe, führen die Antragsteller aus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Wärmepumpenstrategie zu entwickeln, „damit Deutschland einer der führenden Anbieter für Wärmepumpentechnologien bleibt“, das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ wiedereinzuführen und verlässlich zu finanzieren sowie die Vorgabe zum Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien im Paragrafen 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beizubehalten, „um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen“. (nki/hau/15.01.2026)

Kontroverse über Umge­staltung des Bürgergelds zu neuer Grundsicherung

Nach Monaten des zum Teil erbitterten Streits sind die geplanten Änderungen beim Bürgergeld, zu denen auch ein neuer Name (Grundsicherungsgeld) gehört, im Bundestag am Donnerstag, 15. Januar 2026, erstmals beraten worden: Neben dem „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/3541) ging es auch um das Leistungsrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung (21/3539) , mit dem für ab dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete wieder das Asylbewerberleistungsgesetz statt das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Bürgergeld/Grundsicherungsgeld) gelten soll. Die Oppositionsfraktionen brachten ihre Unzufriedenheit mit den Reformen, deren Kern deutlich härtere Sanktionen, die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs und konsequente Verfolgung von Sozialbetrug sind, durch eigene Anträge zum Ausdruck: So brachte die Fraktion Die Linke zwei Anträge ein, für einen Sanktionsstopp und Stärkung der Arbeitsvermittlung (21/3604) und für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (21/3571). Die AfD-Fraktion fasste ihre Forderung für eine „Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“ erneut in einen Antrag (21/3605). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte zwei Anträge in die Debatte ein: „Chancen statt Stigmatisierung“ (21/3606) und „Chancen statt Chaos“ (21/2802) für eine sichere Integration ukrainischer Flüchtlinge. Bundesregierung: Bekenntnis zum verlässlichen Sozialstaat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte die schwierige Aufgabe, einen Gesetzentwurf zu verteidigen, der in ihrer Partei auf derart heftigen Widerstand stößt, dass Ende Dezember sogar ein Mitgliederbegehren dagegen initiiert worden ist. Ihre Rede war deshalb ein Spagat: Zwischen dem Bekenntnis zu härteren Sanktionen auf der einen Seite, auch wenn dieses Wort kaum fiel und sie stattdessen von „Eigenverantwortung und Mitwirkung“ sprach, die gestärkt würden. Auf der anderen Seite stellte sie klar: „Gute Arbeitsbedingungen und ein verlässlicher Sozialstaat“ hätten in diesen stürmischen Zeiten „absolute Priorität“ für sie. Arbeitssuchende müssten wieder mehr Chancen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt bekommen, weshalb die Regierung zusätzlich vier Milliarden Euro in die Qualifizierung und die Betreuung von Jugendlichen stecke. AfD: Das Gesetz geht nicht weit genug Gerrit Huy (AfD) attestierte den Vorlagen zwar „einige vernünftige“ Neuerungen, diese gingen jedoch nicht weit genug. Es fehle das „klare Signal, dass dieser Staat sich nicht ausbeuten lässt“, sagte sie. Der Entwurf reiche zum einen nicht aus, um Missbrauch durch Schwarzarbeit zu verhindern. Zum anderen sollten für „Saboteure“ die Regelsätze auch komplett gestrichen werden können. Huy zeigte sich außerdem davon überzeugt, dass sich 12 Milliarden Euro einsparen ließen, wenn man Iraker, Syrer und Afghanen im Bürgergeld-Bezug in großem Umfang in ihre Heimatländer zurückschicken würde. CDU/CSU: Wir kehren zum Fördern und Fordern zurück Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) sagte: „Im Kern geht es darum, dass wir ein gerechtes System bekommen. Für jene, die es mit ihren Steuergeldern finanzieren und für jene, die alles dafür tun, um wieder in Arbeit zu kommen.“ Man kehre zum System des „Förderns und Forderns“ zurück. Die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang solle verhindern, dass Arbeitslose jahrelang in Maßnahmen festhängen und sie schnell in Arbeit vermitteln. Genauso wichtig sei es aber, Jugendliche durch eine nachhaltige Förderung besonders zu unterstützen, so Linnemann. Grüne: Gesetz soll Druck auf Beschäftigte erhöhen Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) ging die Regierung scharf an. Monatelang habe man eine „zutiefst schäbige“ Debatte der Union um das Bürgergeld erlebt, in der von angeblichen Einsparungen in Milliardenhöhe die Rede gewesen sei. „Sie haben monatelang gelogen!“ Die neue Grundsicherung sei ein „sozialpolitischer Tabubruch. Die Androhung von Obdachlosigkeit hat nichts mit Arbeitsvermittlung zu tun“, sagte er. Das Gesetz habe aber noch einen anderen Zweck: Es solle Druck auf die Beschäftigten ausüben, jede noch so schlechte Arbeit anzunehmen oder zu behalten. Die Grünen setzten dagegen auf „Mut statt Angst“. Linke: Der größte Angriff auf den Sozialstaat, den es je gab Heidi Reichinnek (Die Linke) schloss sich dieser Grundsatzkritik an. „Das ist ein Startschuss für den größten Angriff auf den Sozialstaat, den es je gegeben hat“, vorbereitet durch eine „faktenfreie Hetzkampagne“. Statt für Einsparungen zur sorgen, verursache das Projekt neue Kosten. Es gebe im Bürgergeldbezug allein 1,8 Millionen Kinder und rund 800.000 Aufstocker, aber die Koalition konzentriere sich in der Debatte lieber auf die rund 16.000 „Totalverweigerer“, dies sei ein „Treten nach unten“ und werde heftigen Widerstand erzeugen, kündigte Reichinnek an. SPD: Bärbel Bas hat Schlimmeres verhindert Annika Klose (SPD) wurde ebenfalls deutlich: „Ich ertrage diese Debatte einfach nicht mehr, dass immer wieder jenseits der Fakten auf dem Bürgergeld und, noch schlimmer, auf den Bürgergeld-Beziehenden rumgehackt wird.“ Studien würden zeigen, dass die Menschen arbeiten wollen, Statistiken zeigten, dass zwei Drittel der Menschen im Bürgergeld keinen Berufsabschluss hätten, diese Fakten ignoriere die Debatte aber geflissentlich, kritisierte sie. Das Bürgergeld sei ein gutes Gesetz mit dem Fokus auf Weiterbildung gewesen. „Ich bin Bärbel Bas dankbar, dass sie Schlimmeres verhindert hat.“ Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB II) grundlegend ändern, unter anderem soll diese soziale Mindestsicherung nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen (21/3541). Die Regierung schreibt im Entwurf unter anderem: „Ein langfristig starker Sozialstaat braucht klare, durchsetzbare Regeln und die Mitwirkungsbereitschaft aller erwerbsfähigen Menschen. Er wird getragen vom gemeinsamen Verständnis, dass es gerecht zugeht und nur diejenigen Unterstützung erhalten, die diese wirklich benötigen. Daher ist das Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung immer wieder zu überprüfen und neu auszubalancieren.“ Dazu gehört laut Entwurf unter anderem: Dem Grundsatz des Forderns gemäß Paragraf 2 des SGB II zufolge sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“. Insbesondere alleinstehende Leistungsberechtigte sollen demnach zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit verpflichtet werden, wenn dies für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und individuell zumutbar ist. Die Bedeutung der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit soll durch eine ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung verstärkt werden. Das Ziel der nachhaltigen und dauerhaften Integration, vor allem durch Qualifizierung und Weiterbildung, bleibe uneingeschränkt erhalten. Dies gelte insbesondere für Menschen unter 30 Jahren, schreibt die Regierung. Ferner soll der Zeitpunkt, ab dem für Erziehende, soweit die Betreuung sichergestellt ist, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme oder einem Sprachkurs in der Regel zumutbar ist, auf die Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes abgesenkt werden. Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung Der Kooperationsplan soll durch die Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung weiterentwickelt werden. Er soll damit noch transparenter die für die gemeinsame Integrationsarbeit vorgesehenen Schritte dokumentieren und in seiner Funktion als „roter Faden“ des Integrationsprozesses gestärkt werden. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll gestrichen, die Höhe des Schonvermögens nach Altersstufen gestaffelt werden. Die anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft soll die Pflicht der Leistungsbeziehenden zu einer Kostensenkung festgelegt werden, auch in der Karenzzeit. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden. Der Regelbedarf soll für mindestens für einen Monat gestrichen werden können, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Zugleich sollen die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden. Kürzung der Geldleistung Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis soll die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft. Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, sollen umfassender beraten und unterstützt werden. Dafür sollen Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt werden. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sieht der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/3539). Damit soll eine Ausnahmeregel für geflüchtete Ukrainer beendet werden, wonach sie, anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern, Bürgergeld nach dem SGB II bezogen haben. Der Gesetzentwurf sieht für die Umsetzung des Rechtskreiswechsels Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie im Zweiten, Fünften (Krankenversicherung) und Zwölften (Unfallversicherung) Buch Sozialgesetzbuch vor. Für das Asylbewerberleistungsgesetz soll unter anderem gelten: „Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorübergehender Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte werden verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert. Wenn die Leistungsberechtigten dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen sie von den Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit verpflichtet werden.“ Im SGB II soll unter anderem geändert werden: „Übergangsweise sind Personen, die unter die Stichtagsregelung fallen und denen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes Leistungen nach dem SGB II bewilligt wurden, für den Zeitraum der bereits bewilligten Leistungen, und längstens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.“ Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine „aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld“. Darin heißt es: „Wer sich nicht selbst helfen kann, dem stellt der Staat Unterstützungsleistungen zur Verfügung, bis er seinen Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft bestreiten kann. Ein langfristiger Transferbezug muss jedoch in einer Welt begrenzter Ressourcen die Ausnahme bleiben.“ Deshalb verlangt die Fraktion unter anderem, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für volljährige erwerbsfähige Leistungsempfänger nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit 15 Wochenstunden zu knüpfen, „soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 20 Wochenstunden besteht“. In Abstimmung mit den Bundesländern soll eine Bezahlkarte für volljährige erwerbsfähige und im Leistungsbezug nach dem SGB II befindliche Leistungsempfänger eingeführt werden, „mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der 'Bürgerarbeit' - unbar über die Bezahlkarte erfolgt“. Leistungen des SGB II für „volljährige erwerbsfähige Ausländer“ sollen nur noch befristet für zwölf Monate am Stück und für die Dauer des gesamten Erwerbslebens lediglich für fünf Jahre gewährt werden. Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder Kinderbetreuung nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, sollen in das Sozialhilfe-System (SGB XII) integriert werden. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert, Sanktionen in der Grundsicherung zu stoppen und die Arbeitsvermittlung zu stärken. In ihrem entsprechenden Antrag (21/3604) kritisieren die Abgeordneten die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Grundsicherung: „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Irrweg, der das Leben der Betroffenen verschlechtern, die Integrationschancen sinken lassen und zudem zu sehr viel mehr bürokratischem Aufwand führen würde.“ Wissenschaftliche Studien würden zudem belegen, dass eine Verschärfung von Sanktionen und Bestrafungen keine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fördere, sondern Betroffene in existenzielle Notlagen und psychische Belastungssituationen drängen, was zu Rückzug, Angst und Vermeidungsverhalten führen könne, heißt es in dem Antrag. Besonders kontraproduktiv für den Vermittlungsprozess wäre es, die in der „neuen Grundsicherung“ vorgesehenen pauschalen Begrenzung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft umzusetzen. „Arbeitsuchende sollen sich auf die Integration konzentrieren können, was durch Umzugszwang und Obdachlosigkeit effektiv verhindert würde“, schreibt die Fraktion. Sie fordert deshalb unter anderem, den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung voranzutreiben, zum Beispiel durch einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern. Auch sollen Arbeitssuchende Termine bei ihren persönlichen Ansprechpersonen online, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache machen können. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Ausbildung eingeführt werden, der die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert („Ausbildungsplatzgarantie“) und der eine solidarische Umlagefinanzierung schafft, in die alle Betriebe einzahlen und aus der krisensicher ausreichend Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Linke fordert ferner einen Rechtsanspruch auf eine geförderte Aus- oder abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II für alle Leistungsbeziehenden ohne anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, unabhängig vom Alter. Zweiter Antrag der Linken Die Linke kritisiert in ihrem zweiten Antrag (21/3571) vor allem die von der Bundesregierung geplanten Änderungen des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes (21/3539). Mit dem Gesetz sollen ukrainische Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anstatt Bürgergeld nach dem SGB II erhalten. Dies würde auf individueller Ebene finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt ebenso mindern wie den Umfang von Kranken- und Pflegeleistungen und schlösse die Betroffenen von Eingliederungshilfen der Jobcenter aus, kritisieren die Abgeordneten. „Diese geplante Verschlechterung ist nicht nur aus sozialpolitischer, sondern auch aus integrations- und gesellschaftspolitischer Perspektive fatal. Die meisten Arbeitsmarktexpertinnen und -experten sind sich einig, dass der Vergleich zwischen geflüchteten Menschen aus Syrien und der Ukraine in 2022/2023 zeigt, dass eine Arbeitsmarktintegration unter den rechtlichen Rahmenbedingungen des SGB II einfacher und schneller möglich ist als unter denen des Asylbewerberleistungsgesetzes“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Pläne zur Zuordnung neu aus der Ukraine geflüchteter Personen zum Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht weiterzuverfolgen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Gesetz insgesamt aufgehoben wird und alle bislang von diesem Gesetz umfassten Personen in den Anwendungsbereich des allgemeinen Systems sozialer Sicherung nach den Sozialgesetzbüchern einschließlich der Gesundheitsversorgung einbezogen werden. Erster Antrag der Grünen Chancen statt Stigmatisierung in der Grundsicherung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (21/3606) „für eine gerechte Grundsicherung“. Sie erläutert darin: „Eine gerechte Grundsicherung braucht daher eine konsequente Orientierung an der Lebensrealität der Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind. Die Mehrheit der Leistungsberechtigten ist nicht arbeitslos, sondern befindet sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung, betreut Angehörige oder arbeitet. Grundsicherungsbezug entsteht häufig durch strukturelle Hindernisse wie fehlende Kinderbetreuung, Diskriminierung, einem Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen oder fehlender Qualifikation für verfügbare Arbeitsplätze.“ Die Abgeordneten werfen der Bundesregierung vor, mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung die Möglichkeiten zu Weiterbildungen deutlich einzuschränken, stattdessen solle eine Vermittlung in Arbeit prioritär sein. Die Erfahrungen aus der Hartz-IV-Zeit belegten aber: „Schnelle Vermittlung in unsichere Arbeitsverhältnisse ist selten nachhaltig“, so die Grünen. Sie fordern unter anderem, eine Arbeitsvermittlung sicherzustellen, „die auf Vertrauen, individuelle Förderung und Qualifizierung setzt, verlässlich finanziert ist und den Jobcentern echten Handlungsspielraum eröffnet“. Innerhalb des ersten Jahres des Leistungsbezugs soll außerdem weiterhin die tatsächliche, marktübliche Miete übernommen werden (Karenzzeit Wohnen), damit Menschen sich auf die Job- oder Ausbildungssuche konzentrieren können. Minijobs sollen reformiert und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführt werden, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner. Alle Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen sollen von Sanktionen ausgeschlossen werden und armutsfeste Regelsätze für Minderjährige sollen realitätsgerecht ermittelt werden, verlangen die Grünen. Zweiter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem zweiten Antrag (21/2802), die Integration ukrainischer Geflüchteter besser abzusichern. Mit der geplanten Änderung, zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzukehren, verfolge die Bundesregierung im sogenannten Leistungsrechtsanpassungsgesetz nach eigenen Aussagen das Ziel, Kosten einzusparen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf, nach dem zukünftig alle nach dem 1. April 2025 eingereisten Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr im SGB II, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden sollen, spart aber kein Geld ein, sondern führt zu Mehrausgaben im Gesamthaushalt von mindestens 77 Millionen Euro“, kritisiert die Fraktion. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die derzeit gültige Regelung für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine beizubehalten, um die nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch die Expertise der Jobcenter, gesellschaftliche Teilhabe und eine ausreichende Gesundheitsversorgung zu garantieren. Außerdem müsse die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich vereinfacht und durch praxisorientierte Nachweisoptionen ergänzt werden. Dafür brauche es ein bundesweites, flexibles und niedrigschwelliges Beratungsnetzwerk, das rechtlich abgesichert und materiell ausreichend gefördert wird, schreiben die Abgeordneten. (che/hau/ste/15.01.2026)

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