Aktuelle Nachrichten

2 StR 203/25, Entscheidung vom 25.06.2025

BGH Nachrichten - Do, 18.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

AK 65/25, Entscheidung vom 10.11.2022

BGH Nachrichten - Do, 18.09.2025 - 09:30

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Etat für Justiz und Verbraucherschutz verabschiedet

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.09.2025 - 09:25
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. September 2025, die Etats des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Einzelplan 07) und des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in zweiter Beratung angenommen. Für den Etat des Justizministeriums in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat des Bundesverfassungsgerichts wurde einstimmig angenommen. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) umfasst Ausgaben von 1,16 Milliarden Euro (2024: 1,03 Milliarden Euro). Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 739,78 Millionen Euro rechnen (2024: 666,08 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Der Einzelplan 07 hat während der Haushaltsberatungen keine nennenswerten Änderungen erfahren. Die AfD-Fraktion hatte zum Einzelplan 07 einen Entschließungsantrag (21/1661) vorgelegt, den der Bundestag in der dritten Lesung des Haushaltsgesetzes 2025 mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ablehnte. AfD sieht inhaltlich problematischen Entwurf Für die AfD-Fraktion kritisierte Mirco Hanker, dass sich der Entwurf finanziell „auf solidem Niveau“ bewege, inhaltlich jedoch in vielen Punkten problematisch sei. Kritikpunkte seien eine verfehlte Prioritätensetzung. Viele Geld werde in Programme und Fördermaßnahmen gesteckt, deren Wirkung zweifelhaft sei und die stark ideologisch geprägt seien. Beispiele seien Projekte wie Hate Aid und der Schutz von Demokratie und Meinungsfreiheit in digitalen Räumen. Aus konservativer Perspektive fordere die AfD Priorität für die unverzichtbaren Kernaufgaben, mehr Personal für die Gerichte und die Justiz und schnellere Verfahren sowie einen besseren Opferschutz. SPD will klares Zeichen gegen Gewalt Svenja Schulze (SPD) ging in ihrer Rede ausführlich auf das Thema „häusliche Gewalt“ ein. Mit über Alle zwei Minuten werde in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Allein im letzten Jahr seien es über 265.000 Betroffene gewesen. Das sei ein „trauriger Rekord“. Häusliche Gewalt sei keine Privatsache, sie sei eine Verletzung der Menschenrechte und treffe vor allem Frauen. Sie sei sehr froh, dass sich Bundesjustizministerin Hubig dieses Themas annehme. Dies werde von parlamentarischer Seite unterstützt, indem zusätzlich fünf Millionen Euro auf den Weg gebracht würden, mit denen in den nächsten drei Jahren Modellprojekte in den Bundesländern gefördert werden sollen. Das alles werde gemacht, weil Wegschauen „einfach keine Option“ sei. Dies ein klares Zeichen gegen Gewalt, und hier zeige sich die wirkliche Kraft des Rechtsstaates. Der Staat mache klar, dass Gewalt nicht ohne Folgen bleibt. Grüne warnen vor Desinformationskampagnen Julia Schneider (Bündnis 90/Die Grünen) warnte in ihrer Rede vor Desinformationskampagnen, die immer gezielter würden, um Deutschland zu destabilisieren. Sie sprach sich für einen gegenseitigen Diskurs, auch im Bundestag, aus, der auf Wertschätzung basiere. Dies sei die Grundlage dafür, sich Fehler auch eingestehen zu können, sagte sie mit Bezug auf den Fall Frauke Brosius-Gersdorf. Die Justiz sei das Rückgrat der Demokratie, und sie sei mit der letzten Desinformationskampagne auch beschädigt worden, weil die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts politisiert wurde. Deswegen sage sie, dass der Justizetat zwar der kleinste sein möge, aber mit einer „riesigen Verantwortung“ komme. Und um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müsse die Justiz gut ausgestattet sein. Nur wenn sie digital und schnell arbeite, könne sie gegen die Feindes des Rechtsstaates bestehen. Auch über Förderung von Projekten wie Hate Aid trage der Justizhaushalt zum Erhalt der Demokratie bei. Union: Verantwortung und Zukunftsperspektive Uwe Feiler (CDU/CSU) betonte, dass mit dem Haushalt der Rechtsstaat und die Gerichte gestärkt würden und die Digitalisierung der Justiz entscheidend vorangetrieben werde. Gemeinsam mit der Bundesregierung sei es gelungen, trotz angespannter Lage einen soliden, ausgewogenen Haushalt auf die Beine zu stellen, der Verantwortung und Zukunftsperspektive verbinde. Der Rechtsstaat sei das Fundament der Demokratie. Ohne Vertrauen in funktionierende Gerichte und eine verlässliche Rechtsdurchsetzung bröckele dieses Fundament. Gerade in schwierigen Zeiten müsse dieses Fundament gesichert und gestärkt werden. Deshalb sei es richtig und wichtig, auch unter angespannten finanziellen Rahmenbedingungen gezielt in qualifiziertes Personal, in eine moderne Ausstattung und ganz besonders in die Digitalisierung der Justiz zu investieren. Daneben würden Projekte unterstützt, die den Rechtsstaat erlebbar machten und die Demokratie stärkten. Wie Feiler sagte, sei zum Bereich Verbraucherschutz im Haushaltsentwurf wegen der Neuordnung der Zuständigkeiten noch nichts zu finden. Er gehe aber fest davon aus, dass der Verbraucherschutz spätestens zum Ende der parlamentarischen Beratungen des Hauhalts 2026 auch formal im Einzelplan 07 angekommen sein werde. Linke: Falsche Prioritäten Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) kritisierte, dass die Bundesregierung Milliarden für Panzer und Raketen ausgebe, für den Rechtsstaat das Mantra „Koste es, was es wolle“ aber leider nicht gelte. Dabei sei er das Fundament, auf dem die Demokratie steht. Wenn das Fundament bröckele, werde das ganze Gebäude ins Wanken geraten. Die Linke unterstütze die geplanten Maßnahmen, mit denen die Justiz besser ausgestattet werden soll. Gleichzeitig mahnte er mit Verweis auf die Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zum Sondervermögen einen besseren Umgang mit den Steuern der Bürgerinnen und Bürger an. 210 Millionen für Justizpersonal, aber gleichzeitig 24 Milliarden Euro in diesem Jahr aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr. Hier stimmten die Dimensionen und Prioritäten nicht, warf Bartsch der Regierung vor. Nicht ausreichend geschützt mit dem Etat würden Frauen vor männlicher Gewalt. Auch auf dem Gebiet des Wohnungsmarkts gebe es noch viel zu tun. Mietwucher müsse sofort gestoppt werden, nicht erst in ein paar Jahren. Nachgeordnete Behörden sorgen für Einnahmen Die Einnahmen sind im Wesentlichen dem Deutschen Patent- und Markenamt, einer oberen Bundesbehörde mit Sitz in München, zu verdanken, dass Einnahmen von 512,38 Millionen Euro (2024: 472,38 Millionen Euro) erwartet. Im Wesentlichen sind das Gebühren für gewerbliche Schutzrechte. Die Ausgaben der Behörde belaufen sich demgegenüber nur auf 303,96 Millionen Euro (2024: 252,82 Millionen Euro). Eine weitere nachgeordnete Behörde des Justizministeriums, das Bundesamt für Justiz, rechnet mit Ausgaben von 159,23 Millionen Euro (2024: 99,39 Millionen Euro). Auch hier sollen die Einnahmen von 184,2 Millionen Euro (2024: 154,2 Millionen Euro) die Ausgaben übersteigen. Bundesgerichte und Generalbundesanwalt Für den Bundesgerichtshof sind in den Etat 69,18 Millionen Euro eingestellt (2024: 54,86 Millionen Euro), für das Bundesverwaltungsgericht 29,24 Millionen Euro (2024: 25,04 Millionen Euro), für den Bundesfinanzhof 22,21 Millionen Euro (2024: 19,92 Millionen Euro) und für das Bundespatentgericht 16,92 Millionen Euro (2024: 15,98 Millionen Euro). Bundesverfassungsgericht Auf 44,8 Millionen Euro wächst der Etat des Bundesverfassungsgerichts im Einzelplan 19 (2024: 41,3 Millionen Euro). (mwo/hau/18.09.2025)

Verurteilungen und Straftaten

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 18.09.2025 - 09:14
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die tatsächliche Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung kann nicht mit derjenigen der deutschen Wohnbevölkerung verglichen werden, betont die Regierung in einer Antwort.

Nouripour für Verwaltungsrat vorgeschlagen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 18.09.2025 - 09:14
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Wahlvorschlag Die Grünen haben Omid Nouripour für den Verwaltungsrat bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vorgeschlagen.

Zinsen-Monat.de: BaFin warnt vor Angeboten der Zinsen Monat

Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit angeblichem Sitz in Düsseldorf auf seiner Website ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen an.
Kategorien: Finanzen

126/2025 : 18. September 2025 - Schlußanträge des Generalanwaltes in den verbundenen Rechtsachen C-188/24, C-190/24

EuGH Nachrichten - Do, 18.09.2025 - 08:52
WebGroup Czech Republic und NKL Associates
Generalanwalt Szpunar: Eine Maßnahme, die eine logische Folge strafrechtlicher Bestimmungen oder notwendig ist, um die Wirksamkeit von Verkehrskontrollen zu gewährleisten, fällt unter das Herkunftslandprinzip der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

- 30 Jahre Deutsch-Niederländisches Corps: Bundespräsident trifft König Willem-Alexander in Münster

Bundespräsident | Pressemitteilungen - Do, 18.09.2025 - 08:50
Der Bundespräsident empfängt am 25. September 2025 König Willem‑Alexander der Niederlande in Schloss Wilkinghege zu einem Gespräch. Anschließend besuchen die beiden Staatsoberhäupter das I. Deutsch-Niederländische Corps.

Tarifwerk GVP/DGB: Befristung von Arbeitsverhältnissen

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 18.09.2025 - 08:40

Im MTV BAP/DGB wurde von einer gesetzlichen Öffnungsklausel bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen Gebrauch gemacht (§ 14 Abs. 2 S. 3, 4 TzBfG). Danach konnte die sachgrundlose Befristung während einer Gesamtdauer von maximal zwei Jahren vier Mal verlängert werden (§ 9.2 S. 2 MTV BAP/DGB). Laut Gesetz ist grundsätzlich nur eine dreimalige Verlängerung zulässig (§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG). Im MTV iGZ/DGB ist eine vergleichbare Regelung nicht vorgesehen.

Es ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der ordentliche Mitglieder des GVP, die zum Stichtag bis zum 31. Dezember 2025 an die BAP/DGB-Tarifverträge gebunden sind, bis zum 31.12.2027 weiterhin von der erweiterten Befristungsmöglichkeit Gebrauch machen, d.h. das sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren vier Mal verlängern können. Aufgrund der großzügigen Übergangsregelung ergeben sich für die Anwender des BAP/DGB-Tarifwerks zunächst keine Änderungen bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Mittelfristig müssen sich diese aber darauf einstellen, dass die erweiternden Möglichkeiten nach dem MTV BAP/DGB entfallen werden.

ACHTUNG: Die Übergangsregelung knüpft – wie auch die weiteren, im Tarifwerk GVP/DGB an zahlreichen Stellen vorgesehenen vergleichbaren Klauseln – daran an, dass diese für ordentliche Mitglieder des GVP gilt, die bis zum 31. Dezember 2025 an die BAP- bzw. (in anderen Zusammenhängen) iGZ-Tarifverträge gebunden sind.

Man könnte sich die Frage stellen, ob sich durch den Bezugspunkt „ordentliche Mitgliedschaft“ und eine damit verbundene bzw. erforderliche Tarifbindung (§ 4 Ziff. 2a Satzung des GVP) andere Unternehmen, die „nur“ über eine sog. OT- oder Fördermitgliedschaft im GVP verfügen (§ 4 Ziff. 2b, § 5 Satzung des GVP) oder schlicht kein Mitglied des GVP sind, überhaupt auf die Übergangsregelung/en berufen können. Diese Frage ist zu bejahen. Die ordentliche Mitgliedschaft im GVP bzw. iGZ (mit Tarifbindung) ist keine konstitutive Anforderung, die notwendigerweise erfüllt sein muss, um die Übergangsregelungen für sich in Anspruch nehmen zu können. Vielmehr ist diese Voraussetzung deklaratorischer Natur und bildet nur dasjenige ab, was aus tarifrechtlicher Sicht erforderlich ist, um eine Bindung an einen Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite zu erzeugen, nämlich insbesondere die ordentliche Mitgliedschaft (mit Tarifbindung) im tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverband. 

Dass diese Anforderung keine begrenzende Wirkung hat bzw. haben kann, zeigt sich bereits daran, dass das Tarifwerk GVP/DGB – natürlich nur – für die „fachlich tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen“ des GVP gilt bzw. gelten kann (vgl. § 1.2 MTV GVP/DGB). Diese Tarifbindung wird eben vermittelt durch eine ordentliche Mitgliedschaft, die sodann ausdrücklich in der Übergangsregelung Erwähnung findet. 

Eine Aussage, dass das Tarifwerk GVP/DGB (und die darin vorgesehenen Übergangsbestimmungen) nicht auf Unternehmen anwendbar wären, die z.B. Fördermitglieder oder sogar gar kein Mitglied im GVP sind, ist zumindest sehr gewagt, wenn nicht sogar unvertretbar. 

Diese Möglichkeit wird nämlich bereits gesetzlich durch § 8 Abs. 2 S. 3 AÜG vorgesehen bzw. vermittelt, der zur Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz – und dazu dient das Tarifwerk GVP/DGB – auch nicht tarifgebundenen Unternehmen durch eine arbeitsvertragliche Bezugnahme gestattet, sich derartiger Tarifverträge zu bedienen. Die Formulierungen im Tarifwerk GVP/DGB stellen vor diesem Hintergrund nur (deklaratorisch) klar, dass der Verband – selbstverständlich – nur für seine tarifgebundenen Mitglieder tarifliche Regelungen verbindlich abschließen darf – so sind der fachliche Geltungsbereich des Tarifwerks und dem folgend die Übergangsregelungen formuliert; eine darüber hinaus gehende Kompetenz steht dem GVP nämlich schlicht nicht zu (s. Satzung des GVP). Der Verband kann nämlich keine (wirksamen) Bestimmungen in Tarifverträgen für Unternehmen treffen, die nicht mitgliedschaftlich (mit Tarifbindung) dort organisiert sind; dies wäre eine unzulässige Regelung zu Lasten Dritter. Es ist dem Tarifwerk GVP/DGB zudem nicht zu entnehmen, dass die Übergangsbestimmungen nur für die tarifgebundenen Mitglieder nutzbar sein sollen. Diese sind ein „normaler“ Bestandteil des Tarifvertrages, auf den sich auch OT-, Förder- und Nichtmitglieder berufen können, z.B. über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die mit Zeitarbeitnehmern vereinbart werden.

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Jeder dritte Euro im Innenetat für die Bundespolizei

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.09.2025 - 08:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. September 2025, in zweiter Beratung die Etats des Bundesministeriums des Innern (Einzelplan 06) und der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) angenommen. Für die Etat des Bundesinnenministerium in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die fraktionslosen Abgeordneten, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Etat der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der fraktionslosen Abgeordneten bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Der Einzelplan 06 des Innenministeriums hat ein Ausgabenvolumen von 15,24 Milliarden Euro – ein Plus von 70,42 Millionen Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. 2024 standen 13,34 Milliarden Euro zur Verfügung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kann mit Einnahmen von 643,4 Millionen Euro rechnen (2024: 588,72 Millionen Euro). Minister: Investitionen in die Sicherheit steigen Bei der Aussprache über den Haushalt verteidigten Redner der Koalition mit Nachdruck die Migrationspolitik der Bundesregierung gegen scharfe Kritik der Oppositionsfraktionen. Während im Etat die Investitionen in die Sicherheit stiegen, gingen die Zahlen der illegalen Migration nach unten, betonte Ressortchef Dobrindt. So seien die Asylzahlen im August dieses Jahres 60 Prozent niedriger als ein Jahr davor, und Deutschland sei nicht mehr "Zielland Nummer eins der illegalen Migration" sagte der Minister. Der "klare Grund" dafür sei, dass die Koalition die Pull-Faktoren gesenkt habe. Diesen Kurs werde die Bundesregierung fortsetzen. So habe er im August entschieden, die Grenzkontrollen um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. Auch schaffe die Regierungskoalition die sogenannte Turboeinbürgerung ab und setze den Familiennachzug für subsidiär Geschützte aus. "Diese Kombination von Maßnahmen: Das ist Kante, Kurs und Kontrolle - und das ist, was das Land von uns erwartet", fügte Dobrindt hinzu. Dabei werde man auch die Rückführungen weiter stärken, bekräftigte der CSU-Politiker und wies Vorwürfe zurück, er mache sich dabei zum "Handlanger der Taliban". Die Regierung werde vielmehr im Sicherheitsinteresse der Menschen in Deutschland dafür sorgen, dass Flüge "ständig, regelmäßig und ordentlich nach Afghanistan Straftäter zurückführen". Zugleich verwies Dobrindt darauf, dass in den Bevölkerungsschutz investiert werde "wie niemals in der Vergangenheit". So statte man einen "Pakt für Bevölkerungsschutz" mit zehn Milliarden Euro aus. AfD: Migrationspolitik grundlegend neu ausrichten Marcus Bühl (AfD) kritisierte dagegen, dass die Bundesregierung "weder den Willen noch die Kraft" habe, die Migrationspolitik grundlegend neu auszurichten. Stattdessen gebe es kaum Zurückweisungen an den Grenzen bei gleichzeitig hohen Sozialleistungen für illegale Migranten. "Die migrationspolitische Geisterfahrt der Ampel- und der Merkel-Regierung wird fortgesetzt", betonte Bühl. Der vorliegende Haushalt verteile "Milliarden in falsche Richtungen" und stelle keine Wende dar. Obwohl mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr in die Sprach- und Integrationskurse fließe, verfehlten mehr als 40 Prozent der Teilnehmer das angestrebte Sprachniveau B1. Auch sei bei diesen Kursen die Betrugsanfälligkeit hoch. So seien Presseberichten zufolge tausende gefälschte Sprachzertifikate und Integrationsnachweise im Umlauf. Union unterstreicht Wende in der Migrationspolitik Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) entgegnete, im Gegensatz zu Bühls Äußerungen "findet eine Wende in der Migrationspolitik statt". Dobrindt gehe entschlossen daran, die Zahlen illegaler Zuwanderung zu senken. Mit dem Etat 2025 übernehme die Koalition "Verantwortung für Sicherheit und Ordnung". Der Weg zum Haushaltsausgleich führe nicht über neue Belastungen, sondern über Ausgabenkürzungen. Dazu gehöre, "die illegale Einreise mit all ihren Folgekosten so weit wie möglich gegen Null" zu bringen. Dabei mache die Koalition "aus der Migrationswelle eine Migrationswende". Ferner trage sie Vorsorge, dass die "Zeitenwende" auch den Zivil- und Katastrophenschutz umfasse: Das Technische Hilfswerk (THW) werde "erhöht um 50 Prozent, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird fast verdreifacht", und für Informationstechnik und Cyberabwehr stünden mehr als eine Milliarde Euro bereit. Grüne halten Prioritätensetzung für falsch Leon Eckert (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, Dobrindts Entscheidung, legale Aufnahmeprogramme einzustellen, werde dazu führen, dass Menschen, "die vor Krieg und Not fliehen, sich in große Gefahr begeben". "Unsäglich" sei die Rolle des Bundesinnenministeriums (BMI) bei der Organisation des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, fügte Eckert hinzu und bemängelte "unendlich lange Sicherheitsüberprüfungen, vermeintlich fehlende Kapazitäten, unentschlossenes Handeln". Auch monierte er, dass trotz eines "Rekordaufwuchses" im BMI der Haushaltstitel für Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt stagniere. Diese Prioritätensetzung hielten die Grünen für falsch. Zu begrüßen sei dagegen, dass der Haushalt 2025 im Bereich des Zivilschutzes "ein kräftiges Startsignal" setze. Es gebe indes etwa beim Zivilschutzgesetz "dringenden Reformbedarf". Der SPD betont Schwerpunkt beim Bevölkerungsschutz Martin Gerster (SPD) sagte, der BMI-Haushalt 2025 ermögliche "entscheidende Rekordinvestitionen für unsere Sicherheit" und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Investitionen wiesen mit mehr als 1,6 Milliarden Euro ein Plus von 45 Prozent auf, was für einen stark von Personalausgaben geprägten Etat "unglaublich" sei. Die Bundespolizei erhalte 750 Millionen Euro mehr, davon mehr als 200 Millionen zusätzlich für Investitionen. Zugleich werde im Haushalt ein Schwerpunkt beim Bevölkerungsschutz gesetzt, wovon etwa das THW massiv profitiere. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung verfüge im Haushalt 2025 "über einen Rekordetat". Ferner würden die Integrationskurse im laufenden Jahr mit mehr als einer Milliarde Euro abgesichert. Damit könne die "riesige Nachfrage nach Deutschlernkursen" abgedeckt werden, "denn ohne Sprache keine Integration". Linke kritisiert Umgang mit afghanischen Ortskräften Dietmar Bartsch (Die Linke) hielt der Regierungskoalition mit Blick auf die Diskussion um Aufnahmeprogramme einen "schäbigen" Umgang mit afghanischen Ortskräften vor. Die Regierung stehe hier "auf der Bremse", wenn es um die Aufnahme von Menschen gehe, "die für Deutschland gearbeitet haben, die ihr Leben riskiert haben". Stattdessen verhandele sie nun mit den Taliban, was inakzeptabel sei. Vernünftig sei dagegen der von Dobrindt angekündigte "Pakt für den Bevölkerungsschutz", bei dem bis 2029 zehn Milliarden Euro in den Katastrophenschutz investiert werden sollten. Dies werde von seiner Fraktion unterstützt, doch dürfe diese Debatte nicht "vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs" verengt werden und "nur noch über Bunker und sowas" geredet werden. "Kriegstüchtigkeit" habe mit dem Katastrophenschutz nichts zu tun. Bundespolizei, Netzpolitik, Migration und Integration Für die Bundespolizei sollen 4,94 Milliarden Euro ausgegeben werden können im Vergleich zu 4,19 Milliarden Euro in 2025. Allein 3 Milliarden Euro davon sind Personalkosten (2024: 2,7 Milliarden Euro). Mit 542,67 Millionen Euro schlagen die Fluggast- und Reisegepäckkontrollen zu Buche, für die die Bundespolizei verantwortlich ist (2024: 449,46 Millionen Euro). Der Bereich der Informationstechnik (IT) und Netzpolitik, Digitalfunk und moderne Verwaltung findet sich mit Ausgaben von 1,21 Milliarden im Etatentwurf (2024: 1,04 Milliarden Euro). Allein für den Digitalfunk sind 544, 37 Millionen Euro vorgesehen (2024: 336,83 Millionen Euro) Eine Milliarde Euro für Integrationskurse Für Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene sind 1,37 Milliarden Euro in den Entwurf eingestellt, für 2024 waren noch 1,43 Milliarden Euro eingeplant. Gut eine Milliarde Euro (1,06 Milliarden Euro) wird für die Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung zur Verfügung gestellt – 2024 lag die Zahl bei 1,07 Milliarden Euro. Heimat, Gesellschaft, Verfassung Für „Heimat, Gesellschaft und Verfassung“ sollen 855,12 Millionen Euro ausgegeben werden können, 2024 waren es 783,03 Millionen Euro. Davon entfallen auf die Sportförderung 333 Millionen Euro (2024: 282,55 Millionen Euro) und auf den Bereich „Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog“ 259,39 Millionen Euro (2024: 245,89 Millionen Euro). Die Ausgaben für den Bereich „Verfassung“ sollen sich auf 262,73 Millionen Euro belaufen (2024: 254,6 Millionen Euro). Nachgeordnete Behörden Von den nachgeordneten Behörden soll das Bundeskriminalamt 1,04 Milliarden Euro Millionen Euro erhalten (2024: 874,25 Millionen Euro), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 878,12 Millionen Euro (2024: 1,02 Milliarden Euro), das Bundesverwaltungsamt 619,54 Millionen Euro (2024: 571,22 Millionen Euro) und das Bundesamt für Verfassungsschutz 576,99 Millionen Euro (2024: 468,88 Millionen Euro). Mehr Geld für den Sport Der Sportetat für 2025 im Einzelplan 06 liegt über dem Ansatz des letzten Jahres. Geplant sind Ausgaben in Höhe von 333 Millionen Euro– knapp 50 Millionen Euro mehr als im letzten Jahr (2024: 282,55 Millionen Euro). Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Um zwei Millionen Euro auf 47,4 Millionen Euro steigt der Etat der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr. Der Haushaltsausschuss hatte dabei keine Veränderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Die Personalausgaben betragen dabei 30,9 Millionen Euro. Dabei soll die Zahl der Stellen um 12,1 auf 405,8 schrumpfen. (sto/18.09.2025)

212 group (212-Group): BaFin warnt vor Angeboten auf der Website 212group(.)de und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Nach ihren Erkenntnissen erbringt das Unternehmen mit unbekanntem Sitz ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen. Auf der Website wird der Eindruck erweckt, dass die 212-group mit der Trading 212 Group Ltd. und der Marke Trading 212 in Verbindung steht. Die Firmierung 212 Group Ltd. wird in Deutschland durch die von der BaFin beaufsichtigte Trading 212-Gruppengesellschaft FXFlat Bank GmbH verwendet. Es gibt keine Verbindung der 212-group zu der beaufsichtigten FXFlat Bank GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Insbesondere besteht kein Zusammenhang mit der von der FXFlat Bank GmbH und weiteren Trading 212-Gruppengesellschaften betriebenen Website trading212(.)com.
Kategorien: Finanzen

bycapitalmanagement(.)com: BaFin warnt vor Webseite

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite bycapitalmanagement.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen und Finanzdienstleitungen an.
Kategorien: Finanzen