Aktuelle Nachrichten

Bundesregierung nicht Teil der Made for Germany- Initiative

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 17.09.2025 - 16:00
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung gibt in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Auskunft über die Initiative "Made for Germany" und deren Ankündigung, mehr als 600 Milliarden Euro investieren zu wollen.

Förderung von "Partnerschaften für Demokratie"

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 17.09.2025 - 16:00
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Die 357 "Partnerschaften für Demokratie" sind 2024 mit einer Gesamtfördersumme von 49.793.218,57 Euro gefördert worden, schreibt die Regierung in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Grüne fordern Reform bei Medizinischen Versorgungszentren

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 17.09.2025 - 16:00
Gesundheit/Antrag Die Grünen-Fraktion fordert in einem Antrag Änderungen an den gesetzlichen Regelungen für Medizinische Versorgungszentren.

Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Netzanschlüssen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 17.09.2025 - 16:00
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung will über Maßnahmen gegen lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen für Netzanschlüsse beraten, wie sie in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen schreibt.

Norton Rose Fulbright advises Sirius Real Estate on a corporate bond issuance of €105 million by way of a tap

Norton Rose Fulbright - Mi, 17.09.2025 - 15:51
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Sirius Real Estate Limited on the successful issue of unsecured bonds with a volume of €105 million.

Landgericht zum Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentat: Doch ein Fall für den Generalbundesanwalt?

LTO Nachrichten - Mi, 17.09.2025 - 15:29

Die strafrechtliche Hauptverhandlung wegen des Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentats rückt näher. Doch das Gericht, das die Anklage prüft, ist sich jetzt unsicher: Muss der Generalbundesanwalt den Fall womöglich doch an sich ziehen?

125/2025 : 17. September 2025 - Informationen

EuGH Nachrichten - Mi, 17.09.2025 - 15:09

Wahl der Richter, die beim Gericht für die Bearbeitung von Vorabentscheidungsersuchen als Generalanwalt tätig werden

Weniger Geld für wirt­schaft­liche Zusammenarbeit und Entwicklung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 17.09.2025 - 14:50
Der Bundestag hat am Mittwoch, 17. September 2025, den Etat für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in zweiter Beratung angenommen. Für den Einzelplan 23 in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Bundesministerin Reem Alabali Radovan (SPD) kann 2025 10,31 Milliarden Euro (2024: 11,22 Milliarden Euro) ausgeben. Mit geplanten Investitionen in Höhe von 6,57 Milliarden Euro ist der Einzelplan 23 der zweitgrößte Investitionshaushalt des Bundes. An den Zahlen für 2025 hatten die Haushälter bei ihren Beratungen nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Ergebnis der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 4. September war aber, dass bei den Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre knapp 1,3 Milliarden gekürzt werden. Ministerin: Entwicklungspolitik ist Präventionsarbeit Bundesministerin Alabali Radovan räumte zu Beginn der Debatte ein, dass Deutschland angesichts einer Absenkung ihres Etats um rund 910 Millionen Euro in der internationalen Zusammenarbeit „weit weniger investiert, als dringend gebraucht wird“. Klar sei aber auch: „Die deutsche Entwicklungspolitik bleibt handlungsfähig.“ Von amerikanischen Verhältnissen sei man weit entfernt. „Das ist auch gut und richtig so“, sagte die Ministerin. Entwicklungspolitik sei Präventionsarbeit, Zukunftsarbeit und Friedenspolitik zugleich. Falle sie weg, spitzten sich Krisen, Krankheiten und Konflikte zu. Da Krisen nicht vor Grenzen haltmachten, seien auch die Menschen in Deutschland betroffen. Laut Alabali Radovan gilt zudem in der Entwicklungszusammenarbeit: „Jeder Euro, der weltweit klug investiert wird, fördert Sicherheit und Frieden, auch für uns in Europa und in Deutschland.“ Grüne: Deutschland verliert an Einfluss Jamila Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Mittelkürzungen scharf und sprach zugleich von „Steuererleichterungen ohne nachhaltigen Wachstumseffekt“ im Haushalt. „Diese Prioritätensetzung finde ich verantwortungslos“, machte die Grünenabgeordnete deutlich. Niemand habe behauptet, dass Deutschland allein die Lücke füllen könne, die die USA mit ihrem Rückzug aus der Entwicklungszusammenarbeit hinterlässt, sagte sie weiter. Dass aber nicht einmal der Versuch unternommen werde, gegen diese Lücke anzugehen, schmerze vor allem die Menschen, die davon betroffen sind. Schäfer konstatierte auch einen deutschen Verlust an Einfluss und an Glaubwürdigkeit. Dabei wirke die Entwicklungszusammenarbeit auch wirtschaftlich. Sie verwies auf eine Studie der Universität Göttingen, wonach in den vergangen zehn Jahren allein durch die Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland 140.000 Arbeitsplätze gesichert worden seien. Union: Ärmste Länder können auf uns zählen Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU) warf Schäfer vor, auf ihre eigenen Illusionen reingefallen zu sein. Man könne nicht wirklich davon ausgehen, dass Deutschland auch bei einem Etat von zehn, elf oder 12 Milliarden Euro den Gamechanger von einer schlechten zu einer guten Welt machen könne. Eine globale Panikmache sei der falsche Weg, befand sie. Stattdessen gelte es zu zeigen, „dass wir auch mit 10 Milliarden Euro in Sachen Effizienz und in Sachen Entideologisierung der Entwicklungshilfe gute Ergebnisse erzielen können“, sagte die Unionsabgeordnete und fügte hinzu: „Die ärmsten Länder können nach wie vor auf uns zählen.“ Gräßle sprach zugleich von einem Umbau zu mehr Kooperation mit der Wirtschaft. „Afrika braucht Unternehmer. Die Entwicklungshilfe braucht Unternehmer“, sagte sie. Linke kritisiert "Kahlschlag im Etat" Sascha Wagner (Die Linke) sah indes einen Kahlschlag im Etat. Dass die Ministerin trotz ihrer zutreffenden Analyse, wonach die globale Ordnung vor einer Zerreißprobe steht, dies zulasse, sei nicht nur kurzsichtig, sondern auch ein Bruch mit dem Anspruch globaler Solidarität, befand er. Dabei seien Humanität, Solidarität und das Recht auf Gesundheit „die wirklich wichtigen Gebote der Stunde“. Wagner verwies darauf, dass der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria besonders stark von den Kürzungen betroffen sei. Dabei sei der Fonds eines der wichtigsten Finanzierungsinstrumente für Prävention und Behandlung. Seine Programme stärkten Gesundheitssysteme, sicherten Mütter- und Kindergesundheit, förderten Geschlechtergerechtigkeit und erreichten marginalisiert Gruppen, sagte der Linken-Abgeordnete. SPD: Schmerzhaft, dass Etat so absinkt Auch Felix Döring (SPD) machte keinen Hehl um seine Enttäuschung angesichts der Kürzungen. Zwar sei der Etatentwurf in den Haushaltsberatungen verbessert worden. Dennoch sei die Kritik an manchen Stellen berechtigt. Angesichts der zunehmenden Krisen weltweit sei es „sehr schmerzhaft, dass der Etat so absinkt“. Döring ging auch auf die aus seiner Sicht erreichten Verbesserungen ein. So habe man im Haushaltsverfahren den Zuschuss zum World-Food-Programm um 22 Millionen Euro erhöht. 10 Millionen Euro mehr gebe es für das Programm zur Bekämpfung von Polio. Ebenfalls 10 Millionen Euro mehr erhielten private Träger. Davon profitierten unter anderem die Welthungerhilfe, der Verein Apotheker ohne Grenzen, die Johanniter und viele andere, sagte Döring. AfD will Ministerium mittelfristig abwickeln Rocco Kever (AfD) sprach sich indes für eine mittelfristige Abwicklung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus. Der Einzelplan 23 missachte mit den 10,3 Milliarden Euro für ein „ideologieversklavtes Ministerium“ die Interessen Deutschlands „in eklatanter Weise“, sagte der AfD-Abgeordnete. Seine Fraktion habe vorgeschlagen, den Einzelplan 23 um 7,8 Milliarden Euro zu kürzen. Die verbleibenden 2,5 Milliarden sollten „sinnvoll“ aufgeteilt werden. Nach den Vorstellungen Kevers sollte eine Milliarde Euro an das Auswärtige Amt gehen, „verbunden mit einem Änderungsantrag, die Zuweisung für das Welternährungsprogramm um 100 Millionen Euro aufzustocken“. Die restlichen 1,5 Milliarden Euro sollten seiner Auffassung nach dem Wirtschaftsministerium zur Förderung deutscher Interessen im Ausland „ohne rot-schwarzen Ideologiewahnsinn“ zufließen. Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau Für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen nun 4,84 Milliarden Euro zur Verfügung, 2024 waren es 5,15 Milliarden Euro. Der darin enthaltene Ansatz für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten beläuft sich auf 1,95 Milliarden Euro (2024: 2,07 Milliarden Euro), von denen 1,71 Milliarden Euro auf Zuschüsse (2024: 1,78 Milliarden Euro) und 243 Millionen Euro auf Darlehen (2024: 292,49 Millionen Euro) entfallen. Die bilaterale technische Zusammenarbeit umfasst 1,87 Milliarden Euro nach 1,79 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau von Infrastruktur sinken von 1,04 Milliarden Euro 2024 auf 722,47 Millionen Euro. Beiträge an VN und internationale NGOs Gesamtausgaben in Höhe von 1,93 Milliarden Euro (2024: 2,26 Milliarden Euro) sieht der Etat von Ministerin Alabali Radovan im Kapitel „Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtungen“ vor. Für „entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum Klimaschutz“ sind 751,39 Millionen Euro eingeplant (2024: 850,18 Millionen Euro). Als Beiträge an die Vereinten Nationen (VN) und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind 556,51 Millionen Euro vor (2024: 564,47 Millionen Euro) in den Einzelplan eingestellt. (hau/17.09.2025)

E-Scooter: Free-floating Roller sind eine Sondernutzung

beck-aktuell - Mi, 17.09.2025 - 14:28

Eine Kommune wollte E-Scooter einer Anbieterin aus dem Stadtgebiet verbannen, nachdem diese keine Sondernutzungserlaubnis mehr beantragt hatte. Das OVG Magdeburg bestätigte dies, denn das freie Abstellen auf den Straßen sei nicht vom Gemeingebrauch gedeckt.



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Cosmos Insurance Public Company Limited

Einschränkung des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr in Deutschland
Kategorien: Finanzen

Gefälschte KI-Zitate vor US-Gericht: Auch die Gegenseite muss aufpassen

beck-aktuell - Mi, 17.09.2025 - 13:45

Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat einem Anwalt 10.000 US-Dollar Strafe auferlegt, weil er in seinem Schriftsatz falsche Zitate aus ChatGPT benutzt hatte. Das Gericht war aber noch eine andere spannende Frage auf: Welche Verantwortung hat die Gegenseite, solche Täuschungen zu erkennen und zu melden?



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Deutlicher Anstieg bei den Verteidigungsausgaben

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 17.09.2025 - 13:30
Für das Bundesverteidigungsministerium (Einzelplan 14) sind im Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 62,31 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Zuwachs von 10,36 Milliarden Euro. Der Bundestag hat den Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) am Mittwoch, 17. September 2025, in zweiter Beratung angenommen. Für den Einzelplan 14 in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Dazu lagen den Abgeordneten Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/1062) vor. AfD: Finanzpolitische Amokfahrt In der Debatte übte der AfD-Abgeordnete Thomas Ladzinski scharfe Kritik an der massiven Neuverschuldung des Bundes, die maßgeblich auf das starke Anwachsen der Verteidigungsausgaben zurückzuführen sei. Dies sei eine „finanzpolitische Amokfahrt“, sagte Ladzinski. Bundeskanzler Friedrich Merz wolle innerhalb der Nato den „Klassenprimus“ werden und das ausgegebene Ziel, die Verteidigungsausgaben bis 2035 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes zu erhöhen, bereits bis 2029 erreichen. Die AfD-Fraktion habe in den Haushaltsberatungen 90 Änderungsanträge vorgelegt, um insgesamt zehn Milliarden Euro im Verteidigungsetat einzusparen, führte Ladzinski aus. Er monierte zudem, dass sich die Bundesregierung „in Kleingedruckten“ des Haushaltsentwurfs das Recht vorbehalte, für die Bundeswehr beschaffte Waffen an die Ukraine zu liefern. Dies sei mit der AfD nicht zu machen. Eine Absage erteilte Ladzinski auch der geplanten dauerhaften Stationierung einer Bundeswehr-Brigade in Litauen. Solche Brigaden sollten besser in strukturschwachen Regionen Deutschlands stationiert werden, forderte er. SPD verteidigt Steigerungen im Wehretat Der SPD-Parlamentarier Andreas Schwarz hingegen verteidigte die Steigerungen im Wehretat. Der vorgelegte Haushalt sei „ein Versprechen“ an die Soldaten, die Verbündeten und die Bürger Deutschlands. Die steigenden Ausgaben garantierten den Soldaten, dass sie mit dem benötigten Material ausgerüstet werden, den Verbündeten, dass Deutschland ein zuverlässiger Partner in der Nato sei und den Bürgern, dass ihre Sicherheit und Freiheit geschützt werden. Die Bundeswehr benötige in den kommenden Jahren 260.000 aktive Soldaten und weitere 200.000 Reservisten, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten und seine Bündnisverpflichtungen zu erfüllen. Zudem müssten Kasernen und militärische Anlagen saniert und modernisiert werden. Wer dem Haushalt nicht zustimme, der sende „ein Zeichen der Schwäche“, sagte Schwarz. Grüne: Ukraine benötigt deutlich mehr Unterstützung Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte Dr. Sebastian Schäfer Verständnis für die steigenden Verteidigungsausgaben. Seit der ersten Lesung des Haushalts habe sich die sicherheitspolitische Lage eher verschlechtert, sagte er und verwies auf das Eindringen russischer Drohnen in den Luftraum der Nato-Länder Polen und Rumänien. Dass die Nato diese kostengünstigen Drohnen mit teuren Raketen abschießen müsse, zeige, dass es den westlichen Streitkräften an einer geeigneten Drohnenabwehr mangele. Schäfer erinnerte zugleich daran, dass seine Fraktion nur wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zugestimmt hatte, die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen. Deswegen sei es für seine Fraktion unverständlich, dass in den kommenden Jahren weiterhin konstant nur neun Milliarden an Ukraine-Hilfen eingeplant seien, während der Verteidigungshaushalt sich verdreifachen solle. Die Ukraine benötige deutlich mehr Unterstützung. Schäfer forderte zudem, das von der EU eingefrorene russische Staatsvermögen der Ukraine zur Verfügung zu stellen. CDU/CSU: Putin hat kein Interesse an einem Frieden Auch Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) verwies auf die „eklatanten Verletzungen“ des polnischen und rumänischen Luftraums durch russische Drohnen. Dies zeige, dass Russlands Präsident Wladimir Putin „kein Interesse“ an einem Frieden habe. Er brauche den Krieg aus innenpolitischen Gründen, sagte Mattfeldt. Zugleich erhob er schwere gegen die AfD und Die Linke. Diese würden die russische Bedrohung kleinreden oder ignorieren und seien nicht gewillt, die Freiheit und den Frieden gegen die russische Bedrohung zu verteidigen. Aber die Bundeswehr werde mit der Erhöhung der Verteidigungsausgaben mit jedem Tag verteidigungsfähiger, weil sich die Mehrheit des Bundestages Putin „nicht unterwerfen“ wolle. Zugleich machte Mattfeldt deutlich, dass er von der Rüstungsindustrie erwarte, dass sie die in Auftrag gegebenen Beschaffungen zügig zu liefern. Die Industrie müsse ihre Kapazitäten so erhöhen, dass das gelieferte Material „in Serie vom Band läuft“. Linke: Solidarisch mit der Ukraine Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) wies den von Mattfeldt erhobenen Vorwurf zurück. In seiner Fraktion wolle sich niemand Putin unterwerfen. Ebenso sei seine Fraktion solidarisch mit der Ukraine, sagte Bartsch. Der Verteidigungshaushalt aber unterliege nur noch der von Bundeskanzler Merz ausgegeben Formel „Whatever it takes“. Vor der Bundestagswahl aber habe es noch geheißen, es müssten keine neuen Schulden gemacht werden und die Schuldenbremse auch nicht reformiert werden. Die Probleme der Bundeswehr ließen sich aber nicht mit immer höheren schuldenfinanzierten Ausgaben und Sondervermögen lösen. Die Verteidigungsausgaben müssten aus dem Kernhaushalt finanziert werden, sagte Bartsch. Dies sei auch vom Bundesrechnungshof angemahnt worden. Von den steigenden Ausgaben profitiere lediglich die Rüstungsindustrie, 50 Prozent des Sondervermögens sei an den Rüstungskonzern Rheinmetall geflossen. Das bestellte Material aber komme immer zeitlich verzögert und zu höheren Preisen. Das Beschaffungswesen müsse grundlegend reformiert werden, forderte Bartsch. Sondervermögen Bundeswehr Zu den Ausgaben des Einzelplans 14 kommen militärische Beschaffungen aus Mitteln des Sondervermögens Bundeswehr hinzu. Dessen Wirtschaftsplan für 2025 umfasst Ausgaben von 24,06 Milliarden Euro, rund 4,26 Milliarden Euro als mehr als im Vorjahr. 21,64 Milliarden Euro davon gehen in die militärische Beschaffung. Damit sollen 86,37 Milliarden Euro in diesem Jahr für Verteidigung ausgegeben werden – so viel wie nie zuvor. Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes Die Einnahmen des Etats von Bundesminister Boris Pistorius (SPD) sollen mit 1,6 Milliarden Euro um 1,22 Milliarden Euro höher ausfallen als 2024. Der Haushaltsausschuss stockte die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre um 1,5 Milliarden Euro auf 66,93 Milliarden Euro auf und verpflichtete das Ministerium zu einer Globalen Minderausgabe von 124,38 Millionen Euro bei den Verteidigungsausgaben, die von der Schuldenbremse des Grundgesetzes ausgenommen sind (Bereichsausnahme). Im Rahmen der Haushaltsberatungen gab es eine Vielzahl an Änderungen im Einzelplan 14, die sich schlussendlich auf ein Minus von 124,38 Millionen Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf summierten. Für die Beschaffung des Waffensystems Eurofighter sollen nun 796,97 Millionen Euro statt 244,09 Millionen Euro im Regierungsentwurf zur Verfügung stehen. Bei der Beschaffung von Munition wurde der Ansatz um 19,93 Millionen Euro auf 3,03 Milliarden Euro gekürzt, dafür wurde bei den Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre teilweise aufgestockt. Die Verwertung und Entsorgung von Bundeswehr-Material darf nur noch 22,46 Millionen Euro statt der im Regierungsentwurf geplanten 30,46 Millionen Euro kosten. Personalkosten bei 17,43 Milliarden Euro Der Titel „Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst für 2025 geplante Gesamtausgaben in Höhe von 20,4 Milliarden Euro (2024: 18,84 Milliarden Euro). Davon machen allein die Personalkosten schon 17,43 Milliarden Euro aus. (2024: 16,1 Milliarden Euro). Deutlich mehr Geld für Beschaffungen Die Ausgaben für militärische Beschaffungen schlugen im Haushaltsentwurf mit 8,24 Milliarden Euro zu Buche (2024: 2,75 Milliarden Euro). Für 3,05 Milliarden Euro soll Munition beschafft werden (2024: 467,22 Millionen Euro). Für Schiffe und sonstiges Marinegerät waren 142,44 Millionen Euro eingeplant (2024: 190,65 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 363,42 Millionen Euro (2024: 296,63 Millionen Euro), für die Beschaffung „Radpanzer mittlere Kräfte“ sind erstmalig 1,12 Milliarden Euro eingeplant. Höhere Mittel für Materialerhaltung Für die Materialerhaltung sah der Entwurf 6,79 Milliarden Euro vor (2024: 6,46 Milliarden Euro), davon 3,44 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2024: 3,36 Milliarden Euro) und 945,87 Millionen Euro für die Erhaltung von Schiffen und sonstigem Marinegerät (2024: 1,02 Milliarden Euro). Knapp zehn Milliarden Euro für Unterkünfte Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von 9,79 Milliarden Euro eingeplant (2024: 7,73 Milliarden Euro), davon 3,55 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2024: 2,91 Milliarden Euro). Die „Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr“ sollen von 1,69 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 1,91 Milliarden Euro steigen. (aw/hau/17.09.2025)

Einhaltung der Menschenrechte durch die polnische Regierung

Menschenrechte/Antrag Die Handlungsweise der polnischen Regierung im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten zu prüfen, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag.

Sturz bei "Wetten, dass...?": Samuel Koch klagt auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls

beck-aktuell - Mi, 17.09.2025 - 13:11

Vor knapp 15 Jahren erlitt Samuel Koch einen schweren Unfall bei "Wetten, dass..?". Jetzt befasst sich die Justiz mit der Frage, ob es sich dabei um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.



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OLG Köln: KI-Training mit Nutzerdaten ist zulässig

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 17.09.2025 - 13:01

Am 23. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. 15 UKl 2/25) im Eilverfahren eine medienwirksame Entscheidung zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) getroffen: Es wies den Antrag der Verbraucherzentrale NRW zurück, der Meta die Nutzung öffentlich geteilter Nutzerdaten von Facebook und Instagram zum Training eines KI-Large-Language-Modells (LLM) untersagen sollte. Konkret ging es um die auf ihren sozialen Netzwerken öffentlich eingestellten Daten volljähriger Nutzer*, wie z.B. Kommentare, Fotos oder Videos (sog. First Party Data). Ein entsprechendes Vorhaben hatte Meta am 14. April 2025 angekündigt. 

Die Verbraucherzentrale NRW sah hierin unter anderem Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)sowie gegen das Verbot der Datenzusammenführung nach Art. 5 Abs. 2 lit. b) Digital Markets Act (DMA). Sie beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, die Nutzung zu untersagen. Im Ergebnis wies das OLG Köln den Antrag zurück. 

Keine „Zusammenführung“ im Sinne des DMA

Das OLG Köln sah keinen Verstoß gegen das Verbot der Zusammenführung personenbezogener Daten aus verschiedenen Plattformdiensten im Sinne des DMA. Der DMA verbietet es u.a. Torwächtern, personenbezogene Daten aus verschiedenen zentralen Plattformdiensten zusammenzuführen, sofern keine Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Gericht stellte jedoch klar: Die von Meta geplante Einbringung öffentlich zugänglicher Inhalte aus Facebook und Instagram in ein unstrukturiertes Trainingsdatenset stelle keine „Zusammenführung“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. b) DMA dar, da keine gezielte personenbezogene Verknüpfung derselben Nutzer erfolgt. Vielmehr handele es sich um eine nicht-personalisierte Datenverwendung ohne Nutzerprofilbildung.

Zulässigkeit nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO

Das OLG Köln hielt die Datenverarbeitung durch Meta im Rahmen des KI-Trainings für zulässig – und stützte sich dabei auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Nach Ansicht des Gerichts verfolgt Meta mit dem Aufbau eines regional angepassten KI-Modells ein legitimes wirtschaftliches Ziel.

Ist die Datenverarbeitung erforderlich? 

Die Frage der Erforderlichkeit bejahte das Gericht ebenfalls. Die Verarbeitung sei geeignet, den verfolgten Zweck zu erreichen – und es gebe kein milderes, die Privatsphäre weniger beeinträchtigendes Mittel. Gerade bei der Frage der Erforderlichkeit wird der Charakter eines Eilverfahrens deutlich: Zwar befasste sich das Gericht mit alternativen Mitteln, wie den Einsatz anonymisierter oder synthetischer Daten. Allerdings wird im Eilverfahren lediglich eine summarische Prüfung durch das Gericht vorgenommen, sodass nach Aktenlage entschieden wird und die Glaubhaftmachung der Beklagten an Bedeutung gewinnt. Nach Auffassung des Gerichts hatte Meta dabei glaubhaft gemacht, dass es „keine andere sinnvolle Alternative“ gebe, um ihre Interessen ebenso wirksam zu erreichen. Nach summarischer Prüfung erschien dies dem Senat als überwiegend wahrscheinlich. Gleichwohl wurde auf die „Diskrepanz zwischen dem Datenhunger des KI-Trainings und dem Grundsatz der Datenminimierung“ hingewiesen, die jedoch aufgrund der summarischen Prüfung nicht weiter aufgefächert wurde.

Abwägung der Interessen: Öffentliche Inhalte und Nutzererwartungen im Fokus

Besonderes Gewicht legte das Gericht auf die Interessenabwägung. Zwei Faktoren standen im Mittelpunkt: Zum einen die berechtigten Erwartungen der Betroffenen, zum anderen die möglichen Auswirkungen der Verarbeitung auf sie.

Von Bedeutung war zunächst, dass es sich um Inhalte handelt, die Nutzer bewusst öffentlich in ihren Profilen bei Facebook oder Instagram eingestellt haben und damit für jedermann zugänglich und über Suchmaschinen auffindbar sind. Diese freiwillige öffentliche Verfügbarkeit senkt aus Sicht des Gerichts das Schutzniveau im Vergleich zu nicht-öffentlichen Inhalten deutlich.

Zudem berücksichtigte das Gericht die von Meta implementierten Schutzmechanismen. Auf Grundlage der Empfehlungen der zuständige irische Datenschutzbehörde (DPC) und der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zum Training von KI-Modellen mittels personenbezogener Daten, hatte Meta eine Reihe technischer Maßnahmen zur De-Identifizierung ergriffen, um die Auswirkungen der Datenverarbeitung abzumildern. Dazu zählen unter anderem die Möglichkeit, den Sichtbarkeitsstatus des Kontos auf „privat“ zu ändern, sowie ein einfach auszuübendes Widerspruchsrecht gegen die Verwendung der Daten für das KI-Training.

In Bezug auf die berechtigten Erwartungen der Nutzer stellte das OLG Köln fest, dass aufgrund der öffentlichen Mitteilung von Meta vom 10. Juni 2024, in der die Nutzung öffentlich eingestellter Daten zum Zwecke des KI-Trainings angekündigt wurde, die Nutzer vernünftigerweise mit einer Nutzung ihrer Daten rechnen mussten. Nach dem Gericht gelte dies zumindest für alle Inhalte, die der Nutzer ab dem 26. Juni 2024 selbst öffentlich eingestellt habe. Für ältere Inhalte, die vor dieser Ankündigung veröffentlicht wurden, sowie für Daten von Dritten sei eine solche Erwartung hingegen nicht gegeben.

Trotz dieser Unterschiede kam das OLG Köln zu dem einheitlichen Ergebnis, dass auch bei älteren Inhalten sowie bei Daten Dritter, die Interessen von Meta überwiegen. Zur Begründung verwies das Gericht auf die Zielsetzung der neuen KI-Verordnung (KI-VO). Diese betont in ihren Erwägungsgründen die führende Rolle, die Europa bei der Entwicklung einer sicheren, vertrauenswürdigen und ethisch verantwortbaren KI einnehmen will. Eine pauschale Untersagung der Nutzung öffentlich geteilter Inhalte würde dieses Ziel konterkarieren.

Verarbeitung von Daten Dritter

Problematisch bleibt aus Sicht des Gerichts der Umgang mit Daten Dritter – etwa dann, wenn Nutzer Inhalte veröffentlichen, die auch andere Personen betreffen. Diese betroffenen Personen haben häufig keine direkte Möglichkeit, der Datenverarbeitung zu widersprechen, vor allem dann nicht, wenn sie selbst kein Konto auf der entsprechenden Plattform besitzen. Besonders sensibel wird diese Situation, wenn es sich bei den betroffenen Personen um Minderjährige handelt. Trotzdem bewertete das Gericht die Gesamtintensität des Eingriffs in die Rechte der Betroffenen als eher gering. 

Zur Begründung führt das Gericht an, dass ein konkreter hinausgehender Nachteil für die betroffenen Personen durch die Datenverarbeitung eher unwahrscheinlich sei. Anders als etwa beim Profiling gemäß Art. 4 Nr. 4 DSGVO stehe beim Training von KI-Modellen nicht die gezielte Verarbeitung personenbezogener Daten einzelner Personen im Vordergrund. Stattdessen würden große Datenmengen verarbeitet, ohne dass dabei die Identität der Betroffenen eine zentrale Rolle spiele. In diesem Zusammenhang hebt das Gericht hervor, dass die Wahrscheinlichkeit, eine einzelne Person identifizieren zu können, gering sei. Einzelne Informationen gehen in der großen Datenmasse typischerweise unter, es sei denn, sie würden mehrfach im Training verwendet.

Wahrung aller Betroffenenrechte?

Das OLG Köln setzte sich auch mit den Rechten der betroffenen Personen auseinander. Hervorzuheben war dabei die Frage, wie das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO im Zusammenhang mit dem Training von KI-Modellen künftig gewahrt werden kann. Diesbezüglich hat Meta glaubhaft gemacht, solche Daten bei künftigen Trainingsvorgängen nicht mehr zu nutzen.

Verarbeitung von sensiblen Daten im Lichte der KI-VO

Besondere Kategorien personenbezogener Daten – etwa zu Gesundheit, Religion oder ethnischer Herkunft – unterliegen gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich einem Verarbeitungsverbot. Dennoch hielt das OLG Köln die Nutzung solcher sensiblen Daten im Rahmen des KI-Trainings unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig. Personenbezogene Daten, die Nutzer selbst veröffentlicht hätten, fielen unter den Ausnahmefall des Art. 9 Abs. 2 lit. e) DSGVO, da davon auszugehen sei, dass die Nutzer die Inhalte in Kenntnis ihrer Sichtbarkeit online gestellt hätten. Dieser Ausnahmetatbestand greife jedoch ausschließlich für eigene Daten und nicht für Inhalte über Dritte, die ohne deren Zutun veröffentlicht wurden.

Gerade bei solchen Drittdaten verfolgte das Gericht einen pragmatischen Ansatz: In umfangreichen Datensätzen, wie sie für das Training großer Sprachmodelle verwendet werden, lassen sich sensible Inhalte nicht vollständig ausschließen. Da es im konkreten Fall nicht um eine gezielte Verarbeitung sensibler Daten ging, hielt der Senat eine sogenannte teleologische Reduktion, d.h. eine am Zweck orientierte Auslegung, des Verarbeitungsverbots für gerechtfertigt. 

Zur Begründung verwies das OLG Köln auf das Ziel der europäischen KI-VO, wonach die Europäische Union eine führende Rolle in der KI-Entwicklung übernehmen soll. Ein strikt verstandenes Verbot der Verarbeitung sensibler Daten würde diesem Ziel entgegenstehen. Zudem schaffe die KI-VO in Art. 10 Abs. 5 eine eigene Rechtsgrundlage für die gezielte Verarbeitung sensibler Daten im Rahmen des KI-Trainings – eine entsprechende Regelung für nicht zielgerichtete Datenverarbeitung fehle jedoch.

Das Gericht verwies zudem auf die doppelte Schutzfunktion der DSGVO. Sie dient gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO nicht nur dem Schutz personenbezogener Daten, sondern auch dem freien Datenverkehr innerhalb der EU und darf laut Art. 1 Abs. 3 DSGVO nicht ohne Weiteres eingeschränkt oder verhindert werden. Angesichts der Tatsache, dass KI-Modelle auf große, teils unstrukturierte Datenmengen angewiesen sind, gewinne dieser Aspekt nach Auffassung des Gerichts zunehmend an Gewicht.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung des OLG Köln zählt zu den ersten gerichtlichen Entscheidungen zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von KI-Training und könnte Signalwirkung entfalten. Besonders interessant ist die sich abzeichnende Verschränkung verschiedener europäischer Rechtsakte, etwa der DSGVO, der KI-VO und des DMA. Wie diese Regelwerke künftig zusammenspielen, bleibt mit Spannung zu beobachten.

Ob der Europäische Gerichtshof die Auffassung des OLG Köln teilt, lässt sich im Eilverfahren nicht klären – eine Vorlage ist nur im Hauptsacheverfahren möglich. Das OLG Schleswig hat in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 12.08.2025 ebenfalls eine einstweilige Verfügung gegen Meta abgelehnt und dabei auf das Urteil des OLG Köln verwiesen. Entscheidungsgrund war jedoch ausschließlich die Unzulässigkeit der Klage. Es bleibt also abzuwarten, ob sich die Argumentation des OLG Köln auch in der weiteren Rechtsprechung durchsetzen wird.

In unserem CMS-Blog halten wir Sie mit unserer Blog-Serie „Künstliche Intelligenz“ zu diesem Thema auf dem Laufenden. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge benachrichtigt. Bereits online sind u.a. Beiträge zu diesen Themen: Cybersicherheit von Hochrisiko-KI und der Cyber Resilience Act„KI-Systeme“ i.S.d. KI-VO: Begriff und DefinitionErstes Urteil Deutschlands zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des KI-Trainings ergangenDie KI-Pläne der EU-Kommission. Sehen Sie zudem gern: Eigene KI-Sprachmodelle von Unternehmen (cms.law).

Haben Sie Anregungen zu weiteren Themen rund um KI, die in unserer Blog-Serie „Künstliche Intelligenz“ nicht fehlen sollten? Schreiben Sie uns gerne über blog@cms-hs.com.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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OB-Wahl Ludwigshafen: AfD-Politiker scheitert mit Verfassungsbeschwerde

beck-aktuell - Mi, 17.09.2025 - 12:14

Der AfD-Politiker Joachim Paul soll nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten, weil die Stadt an seiner Verfassungstreue zweifelt. Dagegen klagte er und zog bis nach Karlsruhe. Doch auch das BVerfG ließ ihn nun abblitzen.



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