Inneres/Antwort Die Zahl der in Pakistan befindlichen afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.
Susann E. soll die Neonazis der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) unterstützt haben. Jetzt steht die Frau in Dresden vor Gericht. Verhandlungstermine sind bis Mitte 2026 angesetzt.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2597) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2624) vor. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist. (nki/hau/06.11.2025)
Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs
Durfte eine WEG den Einbau von Heizungen, TV-Anschlüssen und Toiletten in ihren Kellerräumen erlauben? Auf den ersten Blick widersprach das zwar der Zweckvereinbarung, der BGH sieht darin aber noch keinen Grund, die Genehmigung zu kippen.
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Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/2589) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Dabei handelt es sich um die Zustimmung zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. November 2025. Der Beschlussempfehlung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu. Dagegen stimmte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, die sich im Übrigen enthielt. (vom/06.11.2025)
Wer beruflich gegen die organisierte Kriminalität ermittelt, kann verlangen, dass im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen wird. Das hat das BVerwG zugunsten von zwei BaFin-Mitarbeitern entschieden, die sich aufgrund ihrer Tätigkeit bedroht sehen.
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, über Wahlvorschläge der Fraktionen zur Besetzung von sieben Gremien abgestimmt. Erstens ging es um die Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat, 21/2013), zweitens um die Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat, 21/2014), drittens um die Wahl von Mitgliedern des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (21/2362), viertens um die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" (21/1977, 21/1978, 21/1979, 21/1980), fünftens um die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (21/2057), sechstens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058, 21/2563) und siebtens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes (21/2059, 21/2564). Programmbeirat und Kunstbeirat Für die Wahl zum Programmbeirat lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU. AfD und SPD vor (21/2313), für die Wahl zum Kunstbeirat ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und AfD (21/2314). Beide Wahlvorschläge wurden mehrheitlich bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Für den Programmbeirat wurden auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Dr. Inge Gräßle und Dr. Andreas Lenz als ordentliche Mitglieder und Pascal Reddig und Dr. Florian Dorn als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der AfD-Fraktion wurden Dr. Rainer Kraft als ordentliches Mitglied und Sven Wendorf als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurden Dr. Wiebke Esdar als ordentliches Mitglied und Kathrin Michel als Stellvertreterin gewählt. Für den Kunstbeirat wurden auf Vorschlag der Unionsfraktion Pascal Reddig als ordentliches Mitglied und Lukas Krieger als Stellvertreter und auf Vorschlag der AfD-Fraktion Rainer Groß als ordentliches Mitglied und Nicole Hess als Stellvertreterin gewählt. Beirat der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr Für die Wahl des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wurden auf Wahlvorschlag von CDU/CSU, AfD und SPD (21/2362) für die Unionsfraktion Henning Rehbaum,, für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons und für die SPD-Fraktion Martin Kröber gewählt. Kuratorium der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" Für das Kuratorium der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" wurde auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (21/1977) einstimmig für die restliche Amtszeit als Mitglied Stephan Mayer als Nachfolger des ehemaligen Abgeordneten Thomas Hacker (FDP) gewählt. Ebenso einstimmig wurden als Stellvertreter gewählt Dr. Andreas Lenz als Nachfolger der ehemaligen Abgeordneten Anikó Glogowski-Merten (FDP) und persönlicher Stellvertreter von Stephan Mayer und Dr. Ottilie Klein als Nachfolgerin von Stephan Mayer und persönliche Stellvertreterin des CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling. Die AfD-Fraktion hatte Sven Wendorf und als Stellvertreter Ronald Gläser vorgeschlagen (21/1978). Dem Wahlvorschlag stimmte lediglich die AfD-Fraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnen ihn ab. Wendorf und Gläser sind somit nicht zu Kuratoriumsmitgliedern gewählt. Für die SPD-Fraktion (21/1979) wurde Dr. Franziska Kersten als Nachfolgerin der ehemaligen Abgeordneten Katrin Budde (SPD) und als persönliche Stellvertreterin des Abgeordneten Helge Lindh für die restliche Amtszeit bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion gewählt. Ebenfalls bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion wurde Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) in das Kuratorium gewählt. Sie hatte als Mitglied für den ehemaligen Abgeordneten Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen) und als persönliche Stellvertreterin ihrer Fraktionskollegin Awet Tesfaiesus kandidiert (21/1980). Wahrend diese Wahlen per Handzeichen erfolgten, wurde über drei Wahlvorschläge der Fraktion Die Linke für ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (21/2057), für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058) und für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes (21/2059) sowie über Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zu den beiden letztgenannten Gremien (21/2563, 21/2564) mit Stimmzetteln und Wahlausweis abgestimmt. Bünger nicht in Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt Die von der Linksfraktion als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgeschlagene Abgeordnete Clara Bünger (21/2057) erreichte nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen. Auf sie entfielen 271 Ja-Stimmen bei 285 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen. Die Volljuristin aus dem sächsischen Wahlkreis Dresden II – Bautzen zog erstmals 2021 über die Landesliste ihrer Partei in den Bundestag ein. Sie ist Obfrau ihrer Fraktion im Innenausschuss, ordentliches Mitglied im Wahlausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Zudem ist sie stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses, Delegationsmitglied zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und stellvertretende Vorsitzende der Parlamentariergruppen Westafrika und Östliches Afrika. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. Kandidaten nicht in Bundesschuldenwesengesetz-Gremium gewählt Als Mitglied des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hatte Die Linke Ines Schwerdtner vorgeschlagen (21/2058). Auf sie entfielen 253 Ja-Stimmen bei 284 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen.Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Rainer Groß und Sergej Minich als Mitglieder vorgeschlagen (21/2563). Auf Espendiller entfielen 141 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und acht ungültige Stimmen. Groß erhielt 139 Ja-stimmen bei 416 Nein-Stimmen, zwölf Enthaltungen und acht ungültigen Stimmen. Auf Minich entfielen 140 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und neun ungültigen Stimmen. Da alle vier Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen erhielten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes gewählt. Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Kandidaten nicht in Bundeswehrfinanzierungsgesetz-Gremium gewählt Als Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes hatte die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch vorgeschlagen (21/2059). Auf Bartsch entfielen 297 Ja-Stimmen bei 239 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen und sieebn ungültigen Stimmen. Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Mirco Hanker und Thomas Ladzinski als Mitglieder vorgeschlagen.(21/2564). Hanker erhielt 140 Ja-Stimmen bei 420 Nein-Stimmen, neun Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Auf Ladzinski entfielen 138 Ja-Stimmen bei 421 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Da alle Kandidaten nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen erreichten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes gewählt. Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und wird vom Bundesministerium der Verteidigung regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. (vom/06.11.2025)
Pressemitteilung 206/25 vom 06.11.2025
Pressemitteilung 205/25 vom 06.11.2025
Pressemitteilung 204/25 vom 06.11.2025
Pressemitteilung 203/25 vom 06.11.2025
Die große Mehrheit der Bundesbürger sieht sich nach der "Mitte-Studie" der Uni Bielefeld und der Friedrich-Ebert-Stiftung als überzeugte Demokraten. Doch einige haben auch ganz andere Ansichten. Der Wunsch nach einem starken Führer ist verbreitet.
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Die umstrittene "Stadtbild"-Äußerung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Donnerstag, 6. November 2025, auch im Bundestag zu einer scharfen Kontroverse über die deutsche Migrationspolitik und die innere Sicherheit geführt. Die Abgeordneten debattierten dazu in einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Innere Sicherheit erhöhen, konsequent zurückführen und deutsche Leitkultur stärken – Konkrete Maßnahmen für ein besseres Stadtbild". AfD: Wähler wollen Wandel in der Migrationspolitik Zu deren Beginn hielt Dr. Bernd Baumann (AfD) dem Kanzler vor, dass er vor 25 Jahren eine "deutsche Leitkultur" gefordert und zuletzt im Wahlkampf eine "komplette Migrationswende" versprochen habe, doch danach jeweils "gar nichts" gekommen sei. Nun verspreche Merz, "das deutsche Stadtbild zu verändern", und beklage, dass die innere Sicherheit desolat sei. Das "Kernproblem" komme laut Merz aus "Kulturkreisen" mit einer Respektlosigkeit gegenüber Frauen und der Polizei, fügte Baumann hinzu. Es sei aber die CDU gewesen, die Migranten aus fremden Kulturkreisen "millionenfach hereingelassen" habe. Die Wähler wollten jedoch einen Wandel in der Migrationspolitik. In Deutschland lebten 1,3 Millionen Syrer und Afghanen als Bürgerkriegsflüchtlinge sowie 300.000 abgelehnte Asylbewerber, die "alle zurück" in ihre Heimat müssten. Das verändere das Stadtbild und werde von der AfD seit Jahren gefordert. Aus den Ankündigungen des Kanzlers werde indes auch jetzt "gar nichts". Solange die Union zwar Forderungen der AfD übernehme, aber in Wirklichkeit das Gegenteil mache, schade sie Deutschland und sich selbst. CDU/CSU: Klare Agenda in der Flüchtlingspolitik Alexander Throm (CDU/CSU) entgegnete, die Regierungskoalition von Union und SPD habe eine "klar festgelegte Agenda in der Flüchtlingspolitik". Als Erstes reduziere sie den Zugang zur illegalen Migration nach Deutschland. Dies habe sie bereits "zum Großteil geschafft: 50 bis 60 Prozent weniger Erstasylanträge als im vergangenen Jahr in den entsprechenden Vergleichsmonaten", sagte Throm. Dadurch würden die Belastungen in der Gesellschaft, bei den Behörden, den Kommunen und der Polizei reduziert, was wiederum Ressourcen schaffe, "um die Migrationslage im Innern zu ordnen" und für mehr Sicherheit zu sorgen. Dabei müssten Migrationen mit Bleibeperspektive gefordert werden, um die Integration zu fördern, während diejenigen ohne Bleibeperspektive "schnell und effektiv" das Land verlassen und abgeschoben werden müssten. Das sei "der Plan der Koalition für die nächsten vier Jahre". Das "Ordnen in Deutschland selbst" sei indes beim Bürger vor Ort noch nicht so spürbar. Es sei "quasi das Sinnbild, zu sagen, dass es sich im Stadtbild noch nicht bemerkbar macht". 63 Prozent der Menschen in Deutschland hätten verstanden, was Merz damit gesagt habe, und stimmten ihm zu. Grüne: Vielschichtiges Problem mit der inneren Sicherheit Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) konstatierte, Deutschland habe ein Problem mit der inneren Sicherheit, das weder neu sei noch einfach, sondern vielschichtig. Dies beginne damit, wenn das Auto von Abgeordneten vor deren Haustür "abgefackelt" werde, wie es jetzt der AfD passiert sei oder einer ehrenamtlichen Fraktionsvorsitzenden der Grünen in Hessen, bei der "quasi die Haustür weggesprengt" worden sei. Das Problem habe auch etwas zu tun mit rechtsextremem Terror wie in Halle und Hanau und islamistischem Terror etwa auf dem Berliner Breitscheidplatz, mit Femiziden, häuslicher Gewalt gegen Frauen und mit russischen Drohnen. Natürlich gebe es auch Migrationsprobleme im Land, und es stimme, wenn Merz sage, dass diejenigen Probleme machten, die sich nicht an Regeln halten. Das Problem an seiner "Stadtbild"-Äußerung sei aber die "Reduzierung von Leuten auf ihr Aussehen". Um die innere Sicherheit zu stärken, müsse dafür gesorgt werden, dass die Polizei in Deutschland ihre mehr als 20 Millionen Überstunden abbauen und genug Personal da ist, damit sie ihrer Arbeit ausreichend nachgehen kann. SPD: Mehr Polizisten mit besseren Befugnissen werden gebraucht Sebastian Fiedler (SPD) sagte, gebraucht würden mehr Polizisten mit besseren Befugnissen sowie "mehr Kriminalprävention, bessere Beleuchtung, saubere Plätze", Sozialarbeit, Wohnraum und "konsequentes Durchgreifen, wo Regeln verletzt werden". An vielen dieser Themen arbeite die Koalition. Sie könnte noch mehr für die Sicherheit in Deutschland tun, wenn sich weniger Sicherheitskräfte mit dem Rechtsextremismus in Deutschland beschäftigen müssten und wenn Russlands Präsident Wladimir Putin aufhören würde, "uns mit hybriden Angriffen, Desinformation und Destabilisierung zu bedrohen". Natürlich gebe es auch Straftaten von Zugewanderten, doch gehe die größte Bedrohung des Landes von Putin aus "und von jenen, die seine Lügen hier im Parlament verbreiten". Deutschland werde sicherer gemacht, indem man das Vertrauen stärke und nicht Hass säe. Dass das Land vielfältig sei, sei kein Zeichen des Niedergangs, sondern von Lebendigkeit, und Städte mit Vielfalt seien keine schwachen Städte: "Sie bleiben frei, wenn sie sich nicht spalten lassen", betonte Fiedler. Linke: Vielfalt ist unsere Stärke Mirze Edis (Die Linke) beklagte, dass derzeit eine Debatte zu erleben sei, in der wieder einmal Menschen gegeneinander ausgespielt werden sollten. Ausgelöst worden sei diese Debatte von Merz, "der meinte, man erkenne die deutschen Städte nicht mehr, das deutsche Stadtbild nicht mehr". Das Stadtbild Deutschlands seien aber die Menschen, die hier leben, die das Land aufgebaut haben, anpacken und Verantwortung übernehmen. Es seien "nicht die Verkäuferin mit dem Kopftuch, nicht der Pfleger mit dem türkischen Nachnamen, nicht die Nachbarin aus Syrien", die nicht ins Stadtbild passten, sondern "Rassisten, Faschisten, Hetzer und Schlägertrupps". Das Problem seien "Menschen, die mit Hass durch unsere Straßen ziehen" und andere bedrohen, und nicht die Vielfalt auf den Straßen. Diese Vielfalt sei vielmehr "unsere Stärke", fügte Edis hinzu und betonte, Deutschland sei vielfältig, solidarisch und "stärker, wenn wir zusammenstehen". (sto/06.11.2025)
In February 2024 we published a briefing note, MiFIR and MiFID II review: ten key things that EU financial institutions should know, which summarized the key features of the draft legislation that was generally known as the ‘MiFID II / MiFIR review’ and was designed to update both the Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) and the Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR).
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD-Fraktion will die Marktstellung der Landwirte stärken und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD-Fraktion macht sich für Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei stark.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD fordert in einem Antrag einen besseren Schutz geografischer Angaben auf Lebensmitteln und anderen Produkten.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Rechtshilfe: Der Bundestag den Vertrag über die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien angenommen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke haben die Abgeordneten für den Gesetzentwurf gestimmt. Demnach soll die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien auf eine verbindliche völkervertragliche Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen“ (21/1854) vorgelegt, mit dem der Vertrag ratifiziert wird. Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Entwurf (21/2372) erhoben. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (21/2596). Wirtschaft: Die Abgeordneten haben einstimmig die Anpassung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige verabschiedet. Dazu hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1“ vorgelegt (21/1864). Abgestimmt wurde auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/2599) und eines Berichts des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2627). Im Gesetzentwurf heißt es, die aktuell geltende standardisierte statistische Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union NACE sei überarbeitet worden und müsse in nationales Recht umgesetzt werden. Die zuvor geltende Version NACE Revision 2 wurde nach Regierungsangaben zuletzt 2006 durch die EU-Verordnung Nr. 1893 / 2006 revidiert und wird seit 2008 von den Mitgliedstaaten angewendet. Die neue NACE Revision 2.1 wirke sich unmittelbar auf die Bundesstatistik aus und erfordere eine Änderung nationaler Statistikgesetze. Die Wirtschaftsstatistiken in Deutschland basieren nicht unmittelbar auf der NACE, sondern auf der daraus abgeleiteten, tiefer gegliederten nationalen „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (WZ). Das Ziel der Artikel 1 bis 10 des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der betroffenen nationalen Rechtsvorschriften an die sich aus der NACE Revision 2.1 und der WZ 2025 ergebenden wirtschaftssystematischen Vorgaben und an die sich aus den Änderungen der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der EU-Statistik ergebenden geänderten Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Dabei seien für struktur- und konjunkturstatistische Erhebungen unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens der neuen NACE Revision 2.1 zu berücksichtigen. Mit der Änderung des Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetzes werde darüber hinaus die Lieferung von Daten rechtlich klargestellt. Der Bundesrat hat Einwände gegen den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme (2172471) geltend gemacht.. Darin merkt die Länderkammer an, dass das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe geändert werde und damit eine Regelungslücke entstehe. Diese betreffe die Erfassung des Vorjahresumsatzes bei Bauträgern für den Berichtszeitraum 2026. Der Wirtschaftszweig der Bauträger falle damit in der neuen NACE Revision 2.1 künftig nicht mehr in den Bereich des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe. Deshalb solle der Entwurf entsprechend geändert werden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab, nach Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b den vorgeschlagenen Buchstaben c zu ergänzen. Bei der vermeintlichen Datenlücke handelt es sich ihrer Ansicht nach um keine Lücke. Bei einer entsprechenden Änderung des Gesetzestextes würden unnötigerweise Daten nach der alten Wirtschaftszweigklassifikation erhoben. Für die Jahreserhebung im Ausbaugewerbe gelte ab dem Berichtsjahr 2027 die neue Wirtschaftszweigklassifikation. Der Vierteljahresberichtskreis werde die neue Wirtschaftszweigklassifikation erst im Berichtsjahr 2028 eingeführt. Griechenland: Der Bundestag hat einstimmig dem Antrag der Bundesregierung (21/2324, 21/2490) zugestimmt, dass Griechenland vorzeitig eine Teilrückzahlung gewährter Kredite leisten darf. Griechenland hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung der bilateralen europäischen Kredite des ersten Hilfsprogramms (Greek Loan Facility, GLF) gebeten. Es gehe um die vorzeitige Teilrückzahlung von 5,29 Milliarden Euro. In der Begründung des Antrags heißt es, Griechenland habe um Zustimmung zu einer vorzeitigen Teilrückzahlung der bilateralen europäischen Kredite des ersten Hilfsprogramms GLF unter Verzicht auf die Anwendung der Parallelitätsklauseln der EFSF (zweites Hilfsprogramm) und des ESM (drittes Hilfsprogramm) gebeten. Dazu erläutert die Bundesregierung, in den Finanzhilfevereinbarungen von Griechenland mit der EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) und dem ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) seien Klauseln enthalten, die Griechenland im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung der bilateralen Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber EFSF und ESM in proportionaler Höhe verpflichtet hätten. Derzeit stünden noch bilaterale GLF-Kredite in Höhe von 31,6 Milliarden Euro aus. Kassensicherungsverordnung: Der Bundestag hat der zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (21/1925, 21/2146 Nr. 2) ab, die das Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegt hat, zugestimmt. Für die Vorlagen haben CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke gestimmt, die AfD hat sich enthalten. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2586). Im Nachgang zur Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung hätten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller Änderungsbedarf ergeben, heißt es. Demnach müsse nach Paragraf 9 Absatz 2 der Kassensicherungsverordnung ein Taxiunternehmer, der zur Absicherung von Taxameter-Daten vor dem 1. Januar 2021 schon die Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme (INSIKA-Technik) eingesetzt hat, bei einem Fahrzeugwechsel dies dem Finanzamt mitteilen. Dies sei sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltung arbeitsaufwendig. Zukünftig könne ein Taxiunternehmer bei einem Fahrzeugwechsel den vollen Übergangszeitraum nach Paragraf 9 der Verordnung für die Umrüstung nutzen und eine Mitteilungspflicht entfalle. In der Datenbank „Measuring Instruments Certificates“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt seien bereits drei Wegstreckenzähler mit digitalen Schnittstellen aufgeführt. Aufgrund dessen habe das BMF gemäß Paragraf 10 der Verordnung ein Schreiben zur Bestimmung des Anwendungszeitpunktes für Wegstreckenzähler erlassen. Die Anwendung auf Wegstreckenzähler lasse sich derzeit nur durch eine Gesamtschau von Verordnung und BMF-Schreiben bestimmen. Dieses Verfahren solle vereinfacht und damit die Rechtsbefolgung erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen redaktionelle Änderungen sowie verschiedene Klarstellungen umgesetzt werden. Die bislang geltende Einschränkung der Übergangsregelung bei einem Fahrzeugwechsel soll aufgehoben werden. Die bisherige Bestimmung zur Anwendung der Kassensicherungsverordnung auf Wegstreckenzähler durch ein BMF-Schreiben soll in die Verordnung übernommen werden. Darüber hinaus sollen schon vor dem 1. Juli 2024 in den Verkehr gebrachte Wegstreckenzähler mit einer digitalen Schnittstelle ab 2027 in den Anwendungsbereich aufgenommen werden. Weinbau: "Bewährte Praxis im Weinbau erhalten – Backpulver wieder als Grundstoff im Pflanzenschutz zulassen" lautet der Titel eines Antrags der AfD (21/2042), den der Bundestag mit breiter Mehrheit gegen das Votum der AfD abgelehnt hat. Grundlage der Abstimmung war eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/2304). Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Kaliumhydrogencarbonat und Natriumhydrogencarbonat erneut als Grundstoffe gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen werden. Zudem solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass deutsche Winzer nicht durch regulatorische Unterschiede innerhalb der EU benachteiligt werden. Auch solle sie sicherstellen, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund ungleicher Behandlung dieser Substanzen innerhalb der EU beseitigt werden. Petitionen: Angenommen wurden elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 65 bis 75 (21/2265, 21/2266, 21/2267, 21/2268, 21/2269, 21/2270, 21/2271, 21/2272, 21/2273, 21/2274, 21/2275). Fortzahlung des Pflegegeldes für Kinder bei Krankenhausaufenthalten Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung, bei einem stationären Aufenthalt eines pflegebedürftigen Kindes das Pflegegeld auch über den 28. Tag hinaus zu gewähren, sofern die Eltern das Kind zusätzlich zum stationären Pflegepersonal pflegen. Zur Begründung heißt es in der Eingabe, pflegende Eltern gäben ihre Berufstätigkeit auf, um ihre Kinder versorgen zu können. Sie pflegten ihre Kinder ganztägig stationär und leisteten damit einen wichtigen Beitrag, da es gar nicht möglich sei, genügend Pflegepersonal für die Kinder bereitzustellen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. Oktober verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nur vor, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Weiterzahlung von Pflegegeld in den ersten vier Wochen In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die seit 1996 geltende Regelung, wonach das Pflegegeld in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen weiterzuzahlen sei. Ziel sei es, die Pflegebereitschaft der Angehörigen insbesondere von besonderen Personengruppen wie pflegebedürftigen Kindern oder altersverwirrten Personen auch bei einem Krankenhausaufenthalt zu erhalten. Im Übrigen betont der Petitionsausschuss, dass das Pflegegeld kein Entgelt für erbrachte Pflegeleistungen darstelle, sondern Pflegebedürftige in den Stand versetzen solle, Angehörigen und sonstigen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung für die sichergestellte Pflege zukommen zu lassen und einen Anreiz zur Erhaltung der Pflegebereitschaft zu bieten. Es solle die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen stärken, damit sie die Pflege selbst gestalten können. Der Anspruch auf die Geldleistung stehe allein den Pflegebedürftigen zu, die sie der Pflegeperson zuwenden können, „aber nicht müssen“. Ausnahmen von der „Vier-Wochen-Regelung“ Ausnahmen von der „Vier-Wochen-Regelung“ gibt es der Vorlage zufolge schon heute. So gebe es eine Weiterzahlung des Pflegegeldes für pflegebedürftige Personen, „die ihre Pflege durch von ihnen als Arbeitgeber beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen und bei denen die Kosten von der Sozialhilfe ganz oder teilweise übernommen werden“. Die Praxis habe gezeigt, dass die pflegerische Versorgung insbesondere von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen, die auf eine von ihnen beschäftigte persönliche Assistenzkraft angewiesen sind, während eines Krankenhausaufenthaltes nicht ausreichend sichergestellt sei. Bei diesen Personen werde das Pflegegeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Dies gelte auch bei mehrmaligem Krankenhausaufenthalt. Bei pflegebedürftigen Kindern gehe der Gesetzgeber hingegen bislang davon aus, „dass die pflegerische Versorgung während des Krankenhausaufenthaltes ausreichend sichergestellt ist und der Pflegebereitschaft der häuslich Pflegenden durch Weiterzahlung des Pflegegeldes während der ersten 28 Tage genügend Rechnung getragen ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Petition gleichwohl für geeignet, um auf das Anliegen aufmerksam zu machen. (hau/eis/ste/06.11.2025)