Aktuelle Nachrichten
"Politikerbeleidigung": Keine Mehrheit für AfD-Entwurf
"Ausübung fremder Einflussnahme" soll bestraft werden
Ausschuss beschließt Umsetzung von EU-Vorgaben zu E-Evidence
Ausschuss beschließt Änderung des Eurojust-Gesetzes
Linke erinnert an queere Opfer im Nationalsozialismus
Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (PDF)
Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31
ändert
- Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung (PPeKDAV)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
- Passverordnung (PassV)
- AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Earn‑out acceleration after closing: Lessons from <i>Project Freeway v. ABC Technologies</i>
Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Ungarn – Worauf Gläubiger und Investoren achten sollten
Ungarn gehört als EU-Mitgliedstaat zu den zentral- und osteuropäischen Märkten, die für internationale Investoren sowohl Chancen als auch Herausforderungen bieten. Besonders im Bereich der Restrukturierung und Insolvenz sind rechtliche Rahmenbedingungen und Praxis entscheidend für Investitionsentscheidungen – insbesondere, wenn Unternehmen in Krisensituationen oder Sanierungsphasen stehen.
Das ungarische Insolvenzrecht basiert auf dem Gesetz XLIX von 1991 (Insolvenzgesetz), welches zwischen Vergleichs- und Konkursverfahren unterscheidetZiel eines Vergleichsverfahrens (csődeljárás) ist die Fortführung eines Unternehmens auf Grundlage eines mit den Gläubigern geschlossenen Vergleichs. Voraussetzung ist ein Antrag des Schuldners auf Verfahrenseröffnung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, woraufhin bei Stattgabe eine Schutzfrist (Moratorium) von 180 Tagen gewährt wird, welche auf maximal 365 Tage verlängert werden kann. Innerhalb des Moratoriums müssen die Gläubiger einem Sanierungsplan mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. In der Praxis wird das Verfahren selten genutzt, da es häufig komplex und wenig effektiv sind. In den wenigen Verfahren mündet dieses regelmäßig in ein Konkursverfahren, da der Sanierungsplan häufig nicht die erforderlichen Mehrheiten erhält.
Beim Konkursverfahren (felszámolás) wird das Unternehmen abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt in aller Regel durch Gläubiger. Die dokumentierte Forderungsanmeldung und Zahlung der Verfahrensgebühr durch den Gläubiger muss innerhalb von 40 Tagen ab Eröffnung des Eröffnungsbeschlusses im Amtsblatt erfolgen. Eine verspätete Anmeldung führt zur Nachrangigkeit der Forderung, nach 180 Tagen ist eine Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich. Konkursverfahren dauern erfahrungsgemäß lange, bei größeren Verfahren ist eine mehrjährige Verfahrensdauer in der Praxis die Regel und nicht die Ausnahme. Der Grad der Professionalität des Insolvenzverwalter variiert in der Praxis stark und mitunter erscheint die Motivation mehr vom eigenen Gebührenanspruch als vom Gläubigerinteresse getrieben. Die Quote für unbesicherte Gläubiger ist in vielen Fällen sehr gering oder null, nachrangige Gläubiger gehen regelmäßig leer aus. Daher ist es für Gläubiger dringend empfohlen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners das Amtsblatt monitoren zu lassen und Forderungen innerhalb von 40 Tagen bei gleichzeitiger Zahlung der Verfahrensgebühr unverzüglich anzumelden.
Ergänzend wurde Mitte 2022 zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie (2019/1023) ein präventives Restrukturierungsverfahren (szerkezetátalakítási eljárás) eingeführt, das Unternehmen eine Sanierung vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ermöglichen soll. Dieses Verfahren ist kein Insolvenzverfahren und es obliegt der Entscheidung des Schuldners, welche Gläubiger in das Verfahren einbezogen werden sollten. Obgleich das Restrukturierungsverfahren einige Parallelen zum Vergleichsverfahren aufweist (z.B. Gewährung eines Moratoriums), ist es ein deutlich moderneres und flexibleres Verfahren. Dessen ungeachtet ist die praktische Bedeutung weiterhin gering und es fehlt bislang auch an einschlägiger Gerichtspraxis.
Bei allen Verfahren ist anzumerken, dass Verfahren und Publikationen überwiegend in ungarischer Sprache stattfinden. Internationale Gläubiger müssen daher in lokale rechtliche Expertise und Due-Diligence investieren, um Risiken korrekt zu bewerten und Versäumnisse gerade in den sehr formalisierten Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Chancen für ausländische InvestorenEin klarer Vorteil für Investoren ist die Möglichkeit, in Distressed-Situationen in Unternehmen oder Unternehmensbereiche einzusteigen – entweder über Asset-Käufe oder durch den Erwerb von Anteilen im Rahmen von Restrukturierungsplänen.
Bei Restrukturierungsverfahren können Investoren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit beteiligt werden, bevor das Unternehmen insolvent wird und haben so die Chance, durch Restrukturierungspläne zu beeinflussen und Vermögenswerte zu sichern. Voraussetzungen sind in aller Regel schnelles Handeln, Kenntnis des ungarischen Restrukturierungsrechts und der praktischen Abläufe. Auch ist zu beachten, dass viele Verfahren nicht öffentlich sind und Informationen daher oft nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Im Rahmen von Konkursverfahren können Assets regelmäßig günstig erworben werden, ohne Haftung für alte Schulden. In der Praxis beliebt ist auch die Übernahme von besicherten Forderungen mit entsprechenden Abschlägen, um im Verfahren eine dominante Gläubigerposition zu erreichen.
Handlungsempfehlungen für Investoren- Frühzeitige Due Diligence mit Fokus auf Insolvenz- und Restrukturierungsrisiken
- Einbindung lokaler Rechts- und Restrukturierungsexperten
- Prüfung präventiver Sanierungsoptionen vor Eintritt der Insolvenz
- Realistische Bewertung von Zeit- und Kostenrisiken
Die Entwicklungen im Bereich präventiver Restrukturierungen sind grundsätzlich positiv, doch ihre praktische Anwendung steckt teilweise noch in den Anfängen. Daher ist eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Bewertung essenziell, bevor Engagements in notleidenden oder sanierten Unternehmen eingegangen werden. Aus Sicht eines unbesicherten Gläubigers ist die Devise, Insolvenzverfahren durch vorherige Lösungen möglichst zu vermeiden, da gerade ungesicherte Gläubiger im Falle einer Insolvenz den vollständigen Ausfall ihrer Forderung befürchten müssen.
Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu Restrukturierung in CEE fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blogserie hat der Einführungsbeitrag gemacht, weitere Beiträge folgen.
Der Beitrag Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Ungarn – Worauf Gläubiger und Investoren achten sollten erschien zuerst auf CMS Blog.
Scherben in der Duplex-Garage: Kein Schadensersatz für zu hohes Fahrzeug
Weil sein neues Auto acht Zentimeter zu hoch war, schrieb ein Nutzer einer Duplex-Garage ein Hinweisschild, wonach niemand die Hebebühne ganz hochfahren sollte. Ein anderer Nutzer tat genau das – und das Glasdach war Geschichte. Das LG Waldshut-Tiengen sieht die Verantwortung beim Eigentümer.
Weiterlesen
EU-Kommission stellt fest: Warum Tiktok süchtig macht und wie es jetzt weitergeht
Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Videoplattform gegen EU-Recht, weil sie süchtig mache. Das Verfahren läuft nach dem Digital Services Act, der jetzt zeigen wird, ob er wirksam oder nur ein Papiertiger ist.
#83: VwGO-Reform, Haftstrafe für Maja T., Ärger mit dem DSA, Teilerfolg für Abtreibungsarzt, Menschenrechtler alarmiert
Die Bundesregierung will mit einer VwGO-Reform "querulatorischen Klägern" an den Kragen. Maja T. wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt. Mehrere Vorgänge rund um den Digital Services Act vertiefen die Gräben zwischen Europa und den USA. Und Human Rights Watch warnt vor zurückgehenden Menschenrechtsstandards.
Weiterlesen
Besuch der Justizministerin in Den Haag: Hubig widerspricht Merz – und stärkt dem IStGH den Rücken
Bei ihrem Besuch in Den Haag wirbt Justizministerin Hubig für die Einhaltung des Völkerrechts. Mit Blick auf den Haftbefehl gegen Netanjahu widerspricht sie Bundeskanzler Merz deutlich.
Ein bisschen Rechtsrock schadet nicht: Soldat ist kein Sicherheitsrisiko
Weil er mehrfach CDs von rechtsextremen Bands bestellt haben soll, stuften die Behörden einen Bundeswehrsoldaten als Sicherheitsrisiko ein. Doch wer rechtsextreme Musik hört, ist nicht automatisch auch Verfassungsfeind, sagt das BVerwG.
Weiterlesen
"Norddeutsch aufrecht, im besten Sinne streitbar": Staatsrechtslehrer Jörn Ipsen verstorben
Der emeritierte Hochschulprofessor an der Universität Osnabrück und ehemalige Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs ist Ende Januar im Alter von 81 Jahren verstorben. Er war Autor zahlreicher Veröffentlichungen, sein Name auch nach seiner Emeritierung wohlbekannt.
Weiterlesen
Mutmaßlicher Block-Entführer: "Wir haben Spionage betrieben"
Der Chef einer israelischen Sicherheitsfirma gilt als Schlüsselfigur der Entführung der Block-Kinder. Als Zeuge kommt ihm daher vor Gericht eine besondere Bedeutung zu – er kennt die Details.
Weiterlesen
BLOOH Solution Ltd.: BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Aktien
Deutscher Anwalt von Maja T.: "Dieses Urteil ist durch nichts zu rechtfertigen"
Im Sommer 2024 war Maja T. rechtswidrig von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert worden. Nun wurde sie dort zu acht Jahren Haft verurteilt. Wieso T. trotzdem überlegte, ob sie Berufung einlegen soll, und wann sie nach Deutschland zurück kann, erklärt ihr Anwalt Sven Richwin.
Weiterlesen
Nach Rede im Hitler-Stil: AfD will Eichwald rauswerfen
Weiterlesen
