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BVerwG 7 VR 1.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 18.05.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Experten überwiegend für niedrigere Luftverkehrsteuer

Sachverständige haben am Montag, 18. Mai 2026, überwiegend für die von der Bundesregierung initiierte Senkung der Luftverkehrsteuer oder sogar deren komplette Abschaffung plädiert. Anlass war eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (21/5688(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Einzig Alfred Schreiber vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), geladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, positionierten sich anders. "Erheblicher Teil profitiert nicht vom Luftverkehr" Schenuit verwies auf die weltweite Knappheitslage bei Ölprodukten wie Kerosin. In dieser Situation sei es nicht sinnvoll, Maßnahmen für eine gesteigerte Nachfrage zu setzen. Besser sei es, die Einnahmen der Luftverkehrsteuer in die Entwicklung nachhaltiger Kraftstoffe zu investieren. „Wir müssen uns schon fragen, was wir fördern wollen“, sagte Schenuit. Sie verwies ferner darauf, dass gut 60 Prozent der Bürger in Deutschland selten oder nie flögen. Nur acht Prozent nutzten mindestens dreimal pro Jahr ein Flugzeug. Damit wirke die geplante Steuersenkung regressiv. „Ein erheblicher Teil der Bevölkerung profitiert nicht vom Luftverkehr“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des FÖS. Ferner wird dort auf zahlreiche bestehende Subventionen für die Luftfahrt verwiesen, etwa die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flugtickets, die Befreiung von Kerosin von der Energiesteuer und die Subventionierung zahlreicher Regionalflughäfen. "Absenkung das völlig falsche Signal" Für VCD-Vertreter Schreiber ist die Halbierung des innerdeutschen Flugverkehrs im Vergleich zur Vor-Corona-Situation eher ein Vorteil. Schreiber verwies auf die ICE-Verbindung München–Berlin, mit der sich die Bahnfahrt zwischen den beiden Metropolen auf unter vier Stunden verkürzt habe. Auch der VCD sieht in der „Absenkung angesichts der Energiekrise infolge des Iran-Kriegs und der Herausforderungen durch den Klimawandel das völlig falsche Signal“, wie er in seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt. Inakzeptabel sei, dass die Steuersenkung mit Kürzungen im Verkehrshaushalt gegenfinanziert werden sollen. Zugleich beziffert der VCD unter Verweis auf das Bundesumweltamt allein die Befreiungen internationaler Tickets von der Mehrwertsteuer und des Kerosins von der Energiesteuer auf 14 Milliarden Euro. Im Gegensatz zu FÖS und VCD befürworten Gewerkschaften und Unternehmensverbände die Absenkung der Luftverkehrsteuer. Thomas Gehringer vom Deutschen Gewerkschaftsbund, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, verwies auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen und die Beschäftigung dort sowie positive Effekte auf Arbeitsplätze im deutschen Städtetourismus und bei Messestandorten im Land. "Wirtschaft ist auf gute Anbindungen angewiesen" Patrick Thiele von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, erklärte dazu: „Die deutsche Wirtschaft ist auf gute Anbindungen im internationalen Verkehr angewiesen.“ Fluggesellschaften, Flughäfen, Flugsicherung und die zivile Luftfahrtindustrie in Deutschland zählten in Deutschland knapp 390.000 Beschäftigte, heißt es in der schriftlichen DIHK-Stellungnahme. Gerade für hochwertige und eilbedürftige Güter sei die Nutzung des Luftverkehrs bei größeren Entfernungen ohne Alternative. Zwar sei die Luftfracht nicht direkt von der Luftverkehrsteuer betroffen. Sie könne allerdings indirekt betroffen sein, wenn aufgrund der Luftverkehrsteuer das Flugangebot sinken sollte und sich damit auch der Frachtraum im Unterflurdeck von Passagierflugzeugen, der neben Gepäck auch für Luftfracht genutzt wird (Belly-Kapazitäten), für die Luftfracht verringert, argumentiert der DIHK weiter. "Deutschland verliert den Anschluss" Wie hoch die Belastung für Start und Landung in Deutschland ist, rechnete Ralph Beisel von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vor, ebenfalls geladen auf Vorschlag der Unionsfraktion. Einen A320-Flieger belaste die Flugverkehrsteuer beim Start und bei der Landung in Deutschland mit 4.900 Euro, erklärte er. Im europäischen Durchschnitt liege die Belastung aber nur bei 2.300 Euro. Die Folge seien weniger Passagiere und der Verlust von Wirtschaftskraft. „Deutschland verliert den Anschluss“, stellt der ADV in seiner schriftlichen Stellungnahme fest. Der Luftverkehr fliege um Deutschland herum. Zahlen aus der Stellungnahme ist die Zahl der Passagiere in Deutschland zwischen 2015 und 2025 nur um 1,7 Prozent gestiegen. In Frankreich dagegen lag die Zunahme bei 30 Prozent, in Polen gar bei 122 Prozent. Zwar begrüßt der Flughafenverband den Gesetzentwurf als „wichtigen ersten Schritt“, fordert aber, dass die Absenkung der Luftverkehrsteuer „vollständig auf das tatsächliche Niveau von 2024 erfolgen“ müsse. Der Gesetzentwurf sehe beispielsweise eine Senkung der Abgabe pro Ticket bei Kurzstrecken von 15,53 auf 13,03 Euro vor. 2024 habe der „tatsächlich angewendete Satz“ aber bei lediglich 12,48 Euro gelegen. Bereits 60 Maschinen aus Deutschland abgezogen „Es gibt keinen Anreiz für Airlines, nach Deutschland zu fliegen“, sagte Joachim Lang vom Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BDL). Auch er war geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Dies führte er auf die hohen Kosten zurück, wobei der größte Einzelpunkt die Luftverkehrsteuer sei. Allein im Jahr 2025 seien die Belastungen für den Luftverkehr durch staatliche Subventionen um eine auf 4,3 Milliarden Euro gestiegen, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. „Ein Abflug aus Stuttgart oder Düsseldorf kostet etwa sieben Mal mehr als ab Madrid, Prag oder Istanbul“, schreibt der BDL weiter. Fluglinien hätten bereits 60 Maschinen aus Deutschland abgezogen, die nun in anderen Ländern flögen. Aus BDL-Sicht ist die Senkung der Luftverkehrsteuer da nur ein „notwendiger erster Schritt, reicht aber nicht aus, um die Wettbewerbsnachteile bei den staatlich induzierten Kosten gegenüber anderen europäischen Ländern auszugleichen“. Der Verband schlägt mehrere Maßnahmen vor, unter anderem die komplette Abschaffung der Abgabe. "Vollständig auf Luftverkehrsteuer verzichten" Die Bedeutung von Flügen zu Tourismuszwecken hob Albin Loidl vom Deutschen Reiseverband (DRV) hervor, ebenfalls anwesend auf Vorschlag der Unionsfraktion. „Urlaubsreisen haben eine gesellschaftliche Relevanz“, sagte er. Es sollte „im Interesse unseres Staates sein, dass auch Familien mit geringem Haushaltseinkommen sich in den zwei schönsten Wochen im Jahr einen Tapetenwechsel leisten können“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes. Dieser dringt dabei besonders stark auf den kompletten Wegfall der diskutierten Abgabe: „Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und den Standort Deutschland attraktiver zu gestalten, wäre es erforderlich, vollständig auf die Erhebung der Luftverkehrsteuer zu verzichten und auch die Flughafenentgelte und Gebühren signifikant zu senken.“ Steigerung des Passagieraufkommens Die AfD-Fraktion hatte nicht Verbände, sondern wissenschaftliche Sachverständige zur Anhörung geladen, nämlich Prof. Dr. Dirk Meyer, Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Ordnungsökonomik, an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg, und Prof. Dr. Fritz Söllner, Professor für Finanzwissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau. Meyer rechnete in der Anhörung vor, dass angesichts der empirisch messbaren Preiselastizitäten eine Senkung der Flugsteuer um ein Prozent zu einer Steigerung des Passagieraufkommens von 1,1 bis 1,5 Prozent führen würde. „Der Umsatz steigt also überproportional“, erklärte er. Sollten die 60 Flugzeuge, die aus Deutschland in den vergangenen Jahren wegverlagert wurde, zurückkommen, seien zusätzliche Ticketeinnahmen von 4,5 Milliarden Euro zu erwarten. Statt mit Steuermindereinnahmen, wie von der Bundesregierung infolge der Steuersenkung kalkuliert, sei eher mit Steuermehreinnahmen zu rechnen. In seiner schriftlichen Stellungnahme kritisiert Meyer die geplante Gegenfinanzierung der Steuersenkung durch Kürzungen im Verkehrsetat. Diese solle besser „durch konsumtive Ausgabenkürzungen erfolgen“. Zu den konsumtiven Ausgaben zählen insbesondere Sozialausgaben, etwa für Bürgergeld oder auch der Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt. „Nur so kann ein (kleiner) Beitrag zur Generationengerechtigkeit geleistet werden“, schreibt Meyer. Minderung der Standortkosten um 375 Euro Dass 20 EU-Staaten generell keine Flugverkehrsteuer erheben, erklärte der Ilmenauer Professor Söllner. Einzig die Niederlande erhöben eine höhere Steuer als die Bundesrepublik. Die jetzt geplante Senkung würde die Standortkosten um 375 Euro mindern. Würde die Steuer vollständig abgeschafft, sänke deren Standortnachteil auf nur noch 250 Euro. In seiner schriftlichen Stellungnahme verweist Söllner darauf, dass die staatlichen Standortkosten für die Hälfte der gesamten Standortkosten stünden. Eine vollständige Abschaffung der Steuer wäre aus Söllners Sicht „ein deutliches Signal in Richtung Luftverkehrswirtschaft“. Damit müssten zumindest auf Dauer auch keine Steuermindereinnahmen verbunden sein. „Im Gegenteil, wenn es gelingen würde, auf diese Weise Arbeitsplätze und Flugzeuge nach Deutschland zurückzuholen, könnte es durch höhere Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuereinnahmen per Saldo sogar zu höheren Steuereinnahmen kommen“, schreibt Söllner. "Die Branche braucht ein Signal" Einen weiteren Wissenschaftler hatte die SPD-Fraktion vorgeschlagen: Dr. Sven Maertens vom Institut für Luftverkehr – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt. „Die Branche braucht ein Signal“, betonte er in der Anhörung. Er verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme ferner darauf, dass der innerdeutsche Luftverkehr 2025 nur noch auf knapp 53 Prozent des Vor-Corona-Niveaus von 2019 kam. Die Regierungspläne würden nun zu einer Senkung der Ticketpreise von ein bis zwei Prozent führen, was nach seiner Kalkulation allerdings nur ein Wachstum des Verkehrs von „maximal ein Prozent“ ergebe. „Eine vollständige Abschaffung der Luftverkehrsteuer hätte mit großer Wahrscheinlichkeit einen signifikanten Effekt, der im Bereich vier bis acht Prozent liegen könnte“, schreibt Maertens. Zugleich wies er darauf hin, dass der Beitrag des Luftverkehrs zur beobachtbaren Erwärmung der Erde bei drei bis fünf Prozent liege. Dabei spielten neben dem Ausstoß des Klimagases Kohlendioxid auch sogenannte Nicht-CO2-Effekte eine Rolle, etwa Kondensstreifen. Dazu kämen lokale Umweltbelastungen wie Luftschadstoffe oder Lärm. (bal/18.05.2026)

VG Gelsenkirchen lehnt Versetzungsantrag einer Lehrerin ab: 35 Kilometer Pendelstrecke keine außergewöhnliche Belastung

LTO Nachrichten - 18.05.2026

Sich allein um zwei Kinder kümmern und täglich zwei Stunden Auto fahren – das hielt eine Lehrerin für unzumutbar. Sie beantragte die Versetzung an eine andere Schule. Doch das Gericht lehnte ab: Ihr Schicksal träfe viele Pendler im Land.

Völkermord in Ruanda: Mutmaßlicher Finanzier des Genozids in Haft gestorben

LTO Nachrichten - 18.05.2026

Félicien Kabuga wurde beschuldigt, ein Drahtzieher des Völkermords 1994 in Ruanda gewesen zu sein. Wegen Demenz wurde er für verhandlungsunfähig erklärt. Jetzt starb er in Haft in einem Krankenhaus.

Women in aviation: Lunchtime breakout

Norton Rose Fulbright - 18.05.2026
Following the success of last year’s event, and this year with a new lunchtime format, our Women in aviation network is pleased to invite you to join a panel discussion with leading senior figures from across the aviation industry sharing their perspectives and experiences on their desire to shape a more inclusive and diverse sector.

Ex-Latham-Anwalt startet kostenlose Open Source KI „Mike“ als Herausforderer für Harvey und Legora

Legal Tech Verzeichnis - 18.05.2026

Der frühere Latham-&-Watkins-Anwalt Will Chen hat mit „Mike“ eine kostenlose Open-Source-Plattform für juristische KI vorgestellt, die etablierte Anbieter wie Harvey und Legora herausfordern soll.

Kostenlose Alternative zu milliardenschweren Legal KI Anbietern

„Mike“ positioniert sich als vollständig offene Alternative zu kommerziellen Legal KI Plattformen. Die Software bietet Funktionen für Vertragsprüfung, juristische Recherche, Dokumentenanalyse sowie automatisierte Entwurfs- und Bearbeitungsprozesse.

Laut Will Chen sei das Ziel gewesen, eine Lösung zu schaffen, die Kanzleien selbst hosten und mit eigenen KI-Modellen oder API-Schlüsseln betreiben können. Dadurch sollen sensible Mandantendaten nicht zwangsläufig an externe Anbieter übertragen werden müssen.

Chen erklärte im Interview mit Artificial Lawyer, dass sich innerhalb kurzer Zeit Juristen und Kanzleien aus aller Welt gemeldet hätten. Er beschrieb die Resonanz als deutlich größer als erwartet.

Entwicklung innerhalb weniger Wochen

Mehrere Berichte beschreiben „Mike“ als Projekt, das Chen innerhalb von rund zwei Wochen entwickelt habe. Die Plattform gewann innerhalb weniger Tage erhebliche Aufmerksamkeit in der Legal-Tech-Community und sammelte tausende Sterne auf GitHub.

Der Name „Mike“ gilt als Anspielung auf die Figur Mike Ross aus der Anwaltsserie „Suits“. „OSS“ steht für Open Source Software.

Wettbewerb im Markt für juristische KI verschärft sich

Der Start von „Mike“ erfolgt in einer Phase zunehmender Investitionen in juristische KI-Systeme. Anbieter wie Harvey, Legora, und Thomson Reuters bauen ihre Produkte derzeit massiv aus. Gleichzeitig testen Kanzleien weltweit generative KI für Vertragsarbeit, Wissensmanagement und juristische Recherche.

Chen positioniert „Mike“ dabei bewusst als Gegenmodell zu proprietären Plattformen. Gegenüber Legal Cheek sagte er, dass Open Source langfristig helfen könne, den Zugang zu juristischer KI breiter und kostengünstiger zu machen.

Open Source könnte Preisdruck erzeugen

Branchenbeobachter sehen in Projekten wie „Mike“ potenziellen Druck auf die Preisgestaltung etablierter Anbieter. Während große Legal KI Plattformen häufig hohe monatliche Gebühren pro Arbeitsplatz verlangen, steht „Mike“ kostenlos zur Verfügung. Allerdings benötigt es auch Hilfe bei der Installation und regelmäßigen Pflege von IT-Profis, denn Anwälte sind hier in der Regel überfordert.

Nur dann sind auch bei Open Source Lösungen dieselben Standards bei Sicherheit, Compliance und Support gegeben wie kommerzielle Enterprise-Produkte. Gerade internationale Großkanzleien legen weiterhin hohen Wert auf Datenschutz, Haftungssicherheit und professionelle Betreuung.

Diskussion über Risiken juristischer KI hält an

Parallel zur wachsenden Verbreitung juristischer KI hält die Debatte über Fehleranfälligkeit und Haftungsfragen an. Gerichte und Aufsichtsbehörden weisen weiterhin darauf hin, dass KI-generierte Inhalte durch Anwälte überprüft werden müssen.

Auch Chen betont in mehreren Interviews, dass „Mike“ juristische Arbeit unterstützen und nicht ersetzen kann. Die Entwicklung zeigt jedoch, wie schnell sich der Markt für Legal KI verändert und dass Open Source Modelle zunehmend als ernsthafte Alternative zu milliardenschweren Legal Tech Unternehmen wahrgenommen werden.

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The EU's approach to prediction markets and event contracts

Norton Rose Fulbright - 18.05.2026
Prediction markets have attracted significant global attention in recent years, with some analysts estimating that trading volumes could reach USD 1 trillion by 2030.

Sicherheitsrisiken durch chinesische Technologien

Inneres/KleineAnfrage Um "Sicherheitsrisiken durch chinesische Technologien und Investitionen in der kritischen Infrastruktur Deutschlands" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Etwaige Gefahr einer Parteienunterwanderung durch Islamisten

Inneres/Antwort Um die mögliche Gefahr einer Parteienunterwanderung durch Islamisten geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.