(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields und das KI-Unternehmen Anthropic haben eine mehrjährige strategische Partnerschaft angekündigt, die auf die gemeinsame Entwicklung KI-gestützter juristischer Arbeitsabläufe und den globalen Einsatz von Anthropics Claude-Modellen innerhalb der Kanzlei abzielt. Die Zusammenarbeit umfasst sowohl operative Nutzung als auch Co-Entwicklung neuer „agentic“ Legal Workflows und markiert einen der bislang weitreichendsten KI-Deployments im internationalen Kanzleimarkt.
Im Zentrum der Vereinbarung steht ein konzernweiter Rollout der Claude-Produktfamilie über sämtliche 33 Freshfields-Standorte hinweg. Die Modelle werden über Freshfields’ proprietäre generative KI-Plattform in einer gesicherten und verantwortungsvoll kontrollierten Umgebung bereitgestellt. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen wurde der Zugang bereits 5.700 Mitarbeitenden eröffnet, über alle Praxisgruppen und Business-Services-Funktionen hinweg. Innerhalb der ersten sechs Wochen soll die tägliche Nutzung bereits breite interne Adoption gezeigt haben.
Co-Entwicklung agentischer Workflows im Fokus
Die Partnerschaft geht deutlich über ein klassisches Software-Beschaffungsmodell hinaus. Freshfields und Anthropic wollen gemeinsam neue KI-native juristische Prozesse entwerfen und produktisieren. Geplant ist, dass Teams beider Unternehmen zusammen Workflows entwickeln, die aktuelle und künftige Fähigkeiten von Claude nutzen, insbesondere für komplexe, wiederkehrende und wissensintensive juristische Aufgaben. Dazu gehören auch neuartige agentische Workflows, also KI-Systeme, die mehrstufige Aufgabenketten teilautonom unterstützen können.
Ein zentrales Element ist dabei auch die operative Zusammenarbeit mit Anthropics eigener Rechtsabteilung. Freshfields soll nicht nur intern Claude einsetzen, sondern gemeinsam mit dem Legal Team von Anthropic neue Prozesse definieren und diese zugleich in der Beratung von Anthropic selbst anwenden. Die Partnerschaft hat damit einen bidirektionalen Charakter: Freshfields wird Nutzer, Entwicklungspartner und zugleich externer Rechtsberater innerhalb desselben Innovationsmodells.
Nach Angaben aus der Veröffentlichung nutzt Freshfields Claude bereits täglich in der Mandatsarbeit. Einsatzfelder umfassen u.a. juristische Recherche und Wissensmanagement, Dokumentenanalyse und Prüfung, Unterstützung bei Due-Diligence-Prozessen, vertragsbezogene Arbeitsabläufe, Workflow-Automatisierung in Business Services sowie produktivitätssteigernde Assistenz in mandatsbezogenen Prozessen. Diese Nutzung soll nun im Rahmen der neuen Vereinbarung systematisch ausgebaut und um neue Workflow-Kategorien erweitert werden.
Globaler Rollout unter Sicherheits- und Governance-Rahmen
Die Unternehmen betonen dabei ausdrücklich einen verantwortungsvollen Implementierungsansatz. Der Einsatz erfolge in einem sicheren und verantwortungsvollen Rahmen. Das deutet auf Governance-, Sicherheits- und Kontrollmechanismen hin, die insbesondere im regulierten juristischen Umfeld zentral sind. Auch dies wird als Bestandteil des globalen Deployments hervorgehoben.
Bemerkenswert ist auch der Umfang des Deployments: 33 Büros global und 5.700 Mitarbeitende machen das Projekt zu einer ungewöhnlich großen Einführung von Frontier-Modellen in einer Kanzleiumgebung. Die Vereinbarung wird ausdrücklich als mehrjährig beschrieben, was auf einen langfristigen Ausbau statt eines Pilotprojekts hinweist.
Signalwirkung für den Legal Tech Markt
Strategisch ist die Partnerschaft für beide Seiten bedeutsam. Für Freshfields bedeutet sie eine beschleunigte Transformation hin zu KI-native Legal Services. Anders als punktuelle Tool-Nutzung zielt das Modell auf tief integrierte Prozessveränderungen.
Für Anthropic stellt die Kooperation einen hochkarätigen Enterprise- und Legal-Sektor-Anwendungsfall dar, in dem Claude nicht nur als Assistenzsystem, sondern als Infrastruktur für professionelle Workflows positioniert wird.
Für den Legal Tech Markt signalisiert die Kooperation einen Übergang von experimenteller KI-Nutzung zu großskaliger institutioneller Implementierung in internationalen Kanzleistrukturen. Die Ankündigung reiht sich damit in einen breiteren Trend ein, bei dem führende Kanzleien über reine Nutzung generativer KI hinaus beginnen, gemeinsam mit Modellanbietern domänenspezifische Systeme zu entwickeln. Neu an diesem Fall ist jedoch die explizite Co-Build-Komponente, also nicht nur Deployment, sondern gemeinsame Produkt- und Workflow-Innovation zu entwickeln.
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Die Stiftung Warentest muss Schadensersatz für eine fehlerhafter Bewertung leisten. Wer konkrete Hinweise auf Fehler eines Prüfinstituts ignoriert, verletzt seine Sorgfaltspflicht, so das OLG. Trotzdem kann die Stiftung erstmal aufatmen.
Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 23. April 2026, dem Thema „KRITIS und Rolle der Bundeswehr“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (23.04.2026)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 23. April 2026, mit dem Thema "Vorfälle bei einem von der Amadeu-Antonio-Stiftung geförderten Schulprojekt" befasst. In einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der AfD-Fraktion wurde eine Stunde lang darüber debattiert. Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz Gegenstand der Debatte waren Vorfälle an einer Schule in der sächsischen Lausitz, an der im Rahmen eines Theaterprojektes offenbar aus Versehen „ein Heft mit sensiblem, potenziell pornografischem Bildmaterial“ (sächsisches Landesamt für Schule und Bildung, LASUB) mit queerer Thematik auftauchte. In dem Projekt für Neuntklässler ging es um das Thema Mut, und in einem Stapel Altpapier, der für Collagen gedacht war, hatte sich das entsprechende Heft befunden. Die Schulleitung brach das Projekt nach Behördenangaben noch am selben Tag ab und kündigte den Dienstleistungsvertrag mit den Projektverantwortlichen. Auch die Amadeu-Antonio-Stiftung, die das Projekt des sozialistischen Jugendverbands „Falken“ aus Berlin mit 2.500 Euro gefördert hatte, hat die Förderung für das Theaterprojekt eingestellt, sagte Pressesprecher Lorenz Blumenthaler der Deutschen Presse-Agentur. Vor diesem Hintergrund kritisierten die anderen Fraktionen die Aktuelle Stunde als „Theater“. Es hätte wichtigere Themen gegeben, lautete die Kritik. AfD: Wir müssen Vertrauen wieder herstellen AfD-Fraktionschef Tino Chrupalla betonte, die Debatte losgelöst von Parteipolitik führen und niemanden pauschal verurteilen zu wollen. Dennoch seien die Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs von Versuchen, Schüler ideologisch beeinflussen zu wollen. Die meisten Lehrkräfte und nichtstaatlichen Akteure würden jeden Tag versuchen, ihre Arbeit gut zu machen, aber in diesem Fall „wurde eine Grenze überschritten“, sagte Chrupalla. Es sei nun „unsere Aufgabe, das Vertrauen in staatliche wie nichtstaatliche Organisationen“ wieder aufzubauen. CDU/CSU: Schulen brauchen Zusammenarbeit mit freien Trägern Michael Hose (CDU/CSU) erklärte, es sei „besorgniserregend“, wenn Kinder in einem Stapel Zeitschriften solches Material fänden, „aber Fehler passieren“, und alle Beteiligten hätten schnell die nötigen Konsequenzen gezogen. Deswegen sei es das Gegenteil von Versagen, nämlich vorbildliches Krisenmanagement gewesen, das man hier habe beobachten können. „Sie wollen pauschal die Zusammenarbeit von Schulen mit freien Trägern torpedieren“, warf er der AfD vor. Die Schulen seien aber darauf angewiesen. Im Übrigen habe es keine Bundesförderung für das Projekt gegeben, so Hose. Grüne: Es geht um eine Strategie gegen die Zivilgesellschaft Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Workshop-Leitung habe den Fehler gemacht, das Material nicht ausreichend zu sichten, aber sowohl diese als auch die Stiftung hätten sich transparent entschuldigt. Deshalb sei die Frage: „Warum hat die AfD diese Aktuelle Stunde beantragt?“ Sie warf der Fraktion vor, seit Jahren schon eine Strategie zu verfolgen, die versuche, Engagement in der Zivilgesellschaft zu diskreditieren und ihre Akteure zu verunsichern. Eines ihrer Hauptziele dabei sei die Amadeu-Antonio-Stiftung. An den Plänen von Bundesbildungsministerin Prien (CDU) zum Umbau des Programms „Demokratie leben!“ erkenne man, dass inzwischen auch die Union verunsichert sei. SPD: Warum spricht die AfD nicht über Gefahren von Social Media? Felix Döring (SPD) kritisierte, es seien in der Debatte eher Abwehrreflexe am Werk statt sachlicher Argumente. „Sie tun hier so, als sei das ein absoluter Skandal und lassen außer Acht, dass jeder Jugendliche im Netz heute nur zwei Klicks entfernt ist von Bildern, die weitaus drastischer sind.“ Wenn die AfD ernsthaft Kinder und Jugendliche schützen wolle, dann hätte sie zu dem Thema digitaler Jugendschutz eine Aktuelle Stunde beantragt, stellte Döring fest. Linke: Sie verteilen lieber Broschüren mit NS-Sprache! Auch Maik Brückner (Die Linke) kritisierte die Prioritätensetzung angesichts der vielen anderen ernsthaften innen- und außenpolitischen Probleme in dieser Woche. An die AfD gewandt, sagte er: „Sie brauchen diesen bedeutungslosen Fall für Ihre Strategie, Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen zu diskreditieren, und verteilen stattdessen lieber gewaltverherrlichende Broschüren mit NS-Sprache an Grundschüler.“ (che/23.04.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahl 2025: Einstimmig zugestimmt hat der Bundestag der Fünften Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5300). Insgesamt waren 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt angenommene Beschlussempfehlung betrifft hiervon 16 Wahlprüfungsverfahren. Ackerstatus: Der Bundestag hat mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion zur Dauergrünlanddefinition (21/4945) abgelehnt. Nach Auffassung der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den EU-rechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In dem Antrag mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ forderten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen nach EU-Recht Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem sollte die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (vor allem der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, wenn keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des EU-Rechts vorliegt. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (21/5436) vor. KfW-Verwaltungsrat: Der Bundestag lehnte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion zur Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß Paragraf 7 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 7 Satz 2 der Satzung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (21/5305) ab. Demnach sollte der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt abberufen werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank. Seit dem Jahr 1948 ist sie im Auftrag des Bundes und der Länder tätig. Petitionen: Das Parlament stimmte zudem elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 223 bis 233 (21/5353, 21/5354, 21/5355, 21/5356, 21/5357, 21/5358, 21/5359, 21/5360, 21/5361, 21/65362, 21/5363). Medizinische Honig-Wundauflagen als Kassenleistung Darunter befand sich auch eine öffentliche Petition (ID 148857) mit der Forderung nach Rücknahme der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 9. März 2023 veröffentlichten Beschlüsse, nach denen die Verbandmittel „nicht formstabile Zubereitung“ und „Honighaltige Produkte" zur Wundbehandlung nicht mehr wie bisher durch die Krankenversicherung erstattet werden sollten. In der Petition heißt es: Auch wenn eine einfache Wundauflage in der Momentversorgung kostengünstiger erscheine, sei diese jedoch Wundauflagen mit möglichem höheren Nutzen medizinisch-qualitativ und langfristig auch kostentechnisch unterlegen, da weder die Komplexität von Wunden noch die Ganzheitlichkeit der Situation der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finde. Die Wirkung insbesondere der medizinischen Honig-Wundauflagen erziele große Erfolge, schreibt der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 15. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, die Petition dem Bundesgesundheitsministerium „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Begründung des Petitionsausschusses Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf hin, dass der G-BA den gesetzlichen Auftrag habe, „klassische Verbandmittel von sogenannten sonstigen Produkten zur Wundbehandlung abzugrenzen“. Dabei gehe es nicht darum, Produkte, die die Kriterien nach Paragraf 31 Absatz 1a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht erfüllen, von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auszuschließen. Produkte, die diese Kriterien erfüllen, sollen weiterhin als klassische Verbandmittel unmittelbar zulasten der GKV verordnet werden können. In einem Berichterstattergespräch sei diese Differenzierung noch einmal genauer erörtert worden, schreiben die Abgeordneten. Dabei sei festgestellt worden, dass es sich in erster Linie um eine formale Unterscheidung handelt und die Produkte, die diese Kriterien nicht erfüllen, in einem Verfahren beim G-BA einen Nutzennachweis erbringen müssen, um weiterhin verordnungsfähig bleiben zu können. Der G-BA sei deshalb beauftragt worden, die Hersteller im Rahmen dieses Verfahrens zu beraten – vor allem zu konkreten Inhalten der vorzulegenden Unterlagen und Studien. (hau/ste/23.04.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Pflanzenschutz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes" (21/5481) ein. Die Vorlage soll im federführenden Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion will erreichen, dass Pflanzenschutzmittel und -wirkstoffe, die aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind und folglich in Deutschland nicht eingesetzt werden dürfen, nicht von Deutschland aus in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden. Zur Begründung heißt es, deutsche Unternehmen exportierten aufgrund wirtschaftlicher Interessen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen längst verboten seien, und nähmen dabei wissentlich Erkrankungen, Gesundheit- und Umweltschäden im globalen Süden in Kauf. In den letzten Jahren hätten einige europäische Nachbarstaaten wie Frankreich, die Schweiz und Belgien den Export von in der EU verbotenen Pestiziden verboten oder eingeschränkt. Der Export von verbotenen Pestiziden aus Deutschland in Drittstaaten sei dadurch angestiegen. Deutsches Sportabzeichen: "Das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung im Schulzeugnis integrieren" lautet der Titel eines Antrags ( 21/5494) der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden soll. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass „die Inhalte der Vermerke in den jeweiligen Schulgesetzen und Verordnungen“ um den Vermerk „Besondere Auszeichnung: Ablegen des Deutschen Sportabzeichens“ ergänzt werden. Zudem machen sich die Antragsteller dafür stark, bundesweit einheitlich in den Lehrplänen aller allgemein- und berufsbildenden Schulen verbindlich vorzusehen, dass das Deutsche Sportabzeichen im Rahmen des Sportunterrichts abgelegt werden kann. Die Lehrkräfte sollten die nötigen Kenntnisse und die Berechtigung besitzen, das Sportabzeichen im Rahmen des Unterrichts abzunehmen. Fünfkampf: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel "Den Modernen Fünfkampf im Olympiastützpunkt Brandenburg, Bereich Potsdam, langfristig sichern und die finanzielle Förderung durch den Bund bis einschließlich der Olympischen Spiele 2028 sicherstellen" (21/5495). Auch dieser Antrag soll im federführenden Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten werden. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Wahrung der Sportautonomie eine Wiederaufnahme der Sportförderung - falls noch nicht erfolgt - zeitnah zu prüfen und die Sportförderung bis zu den Olympischen Spielen 2028 sicherzustellen. Zudem solle die Bundesregierung den Bundesstützpunkt Status für den Modernen Fünfkampf im OSP Brandenburg, Bereich Potsdam bis 31.12.2028. verlängern. Kuba: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Kuba – Völkerrecht verteidigen, humanitäre Hilfe ermöglichen" (21/5496) soll im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten werden. Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen US-Sanktionen gegen Kuba und fordert humanitäre Hilfen für den Inselstaat. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „Druck auf die US-Regierung auszuüben, um auf die Aufhebung der Handels-, Finanz- und Wirtschaftsblockade gegen Kuba hinzuwirken“. Außerdem solle sie sich gegen extraterritoriale Sanktionen einsetzen, „die Aggressionspolitik der USA gegenüber Kuba unmissverständlich und öffentlich“ verurteilen und die Verletzung der VN-Charta deutlich aufzeigen. Wie die Abgeordneten schreiben, führe eine totale Ölblockade zu einer sich täglich verschärfenden Versorgungsnot und einer schweren humanitären Krise auf Kuba. Die Bundesregierung solle deshalb unverzüglich humanitäre Hilfe für Kuba bereitstellen und die Arbeit internationaler humanitärer Organisationen unterstützen. Staatssekretäre: Die Fraktion der AfD legt einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung des Verzichts auf die Amtsbezüge durch Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre (21/5477) vor. Der Entwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Danach soll die Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes, nach dem Beamte, Richter oder Soldaten auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten können, keine Anwendung für Bundesminister finden. Dies soll nach dem Willen der AfD-Fraktion in einem neuen Absatz des Bundesministergesetzes festgeschrieben werden. Auf diesen Absatz soll der Vorlage zufolge dann wiederum im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre verwiesen werden, Wie die Fraktion ausführt, ist es den Mitgliedern der Bundesregierung sowie den Parlamentarischen Staatssekretären nicht möglich, „auf einen Teil ihrer Bezüge zu verzichten, um so ihre Solidarität mit den Menschen im Land zum Ausdruck zu bringen und einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts zu leisten“. Der Bundestag als Gesetzgeber sei daher aufgerufen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, „um den Mitgliedern der Bundesregierung den Verzicht auf Teile ihrer Amtsbezüge zu ermöglichen“. Landwirtschaft: Die AfD legt einen Antrag mit dem Titel "Bäuerliche Eigentumsstrukturen sichern – Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen wirksam begrenzen" (21/5497) vor. Der Antrag soll an den federführenden Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden. Ernährung: Der Ausschuss für Ernährung soll die Federführung für einen von der AfD vorgelegten Antrag mit dem Titel "Transparenz bei Ernährungsempfehlungen an die Verbraucher" (21/5498) übernehmen. Die Fraktion kritisiert staatliche Ernährungsempfehlungen, die „nicht die individuelle Gesundheit der Konsumenten, sondern zusätzlich Nachhaltigkeit und Umweltaspekte priorisieren“. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, mehr Transparenz bei Ernährungsempfehlungen für die Verbraucher hinsichtlich der Kritik einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin einfließen zu lassen und als Basis für Ernährungsempfehlungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) auch ernährungswissenschaftliche Ausarbeitungen einschlägiger Fachgesellschaften und Verbände für Ernährung und Ernährungsmedizin anzuwenden. Energie: "Ausverkauf der Energieinfrastruktur stoppen – Nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz schützen", lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5064), der im Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend beraten werden soll. Demnach müsse die nationale Sicherheit durch ein Investitionsprüfungsgesetz (IPG) geschützt werden, heißt es. Die europäische Infrastruktur müsse in diesen Zeiten in europäischen Händen gesichert werden. Die Bundesregierung solle daher den Entwurf für ein Investitionsprüfungsgesetz vorlegen. Auch Erwerbe von ausländischen Unternehmen in Deutschland durch Dritte sollen überprüft werden können. Nach Ansicht der Fraktion verkommt die deutsche kritische Energieinfrastruktur zur Verhandlungsmasse. Der Verkauf des größten deutschen Tanklagerbetreibers TanQuid an das US-Unternehmen Sunoco LP sei ein energiepolitisches Alarmsignal. Anstatt aus der fatalen Abhängigkeit von russischem Gas zu lernen, begebe sich Deutschland sehenden Auges in eine neue, asymmetrische Abhängigkeit: „Mit der Übernahme durch Sunoco – kontrolliert von Kelcy Warren, einem Großspender Donald Trumps – geraten circa 19 Prozent der deutschen Tanklagerkapazitäten unter den Einfluss von ,America-First'-Interessen.“ Die Reaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird von der Fraktion als unzureichend kritisiert. Zwar sei der Rückkauf der militärisch relevanten Anteile an der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft (FBG) zeitnah vereinbart worden, doch bleibe die zivile Versorgungssicherheit schutzlos. In einer Zeit, in der Energieimporte als „geopolitische Waffe“ dienten, sei der Verkauf von TanQuid ein strategisches Risiko. Für die Fraktion belegt dieser Fall, dass die Investitionsprüfung dringend reformiert werden muss. Dies gelte nicht nur für die Energieinfrastruktur, sondern auch für Sektoren wie Halbleiter, KI oder Biotechnologie. Um Sicherheitsrisiken wie im Fall TanQuid effektiv zu begegnen, müsse die rechtliche Grundlage jetzt angepasst werden. „Behörden brauchen schärfere Instrumente, um kritische Abhängigkeiten zu verhindern, ohne die generelle Offenheit für Investitionen zu opfern“, heißt es in dem Antrag. Libanon: Die Fraktion Die Linke legt einen Antrag mit dem Titel "Frieden im Libanon nachhaltig sichern" (21/5499) vor. Die Initiative soll an den Auswärtigen Ausschuss zur weiteren federführenden Beratung überwiesen werden. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, „sich auf EU- und UN-Ebene für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Libanon und der Region einzusetzen und umfassende diplomatische Initiativen für multilaterale Friedens- und Deeskalationsverhandlungen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu unterstützen“. Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, eine von Israel geplante Pufferzone im Libanon ausdrücklich abzulehnen sowie alle Genehmigungen für Rüstungsexporte in die Region unverzüglich auszusetzen. Weitere Forderungen zielen auf die Ausweitung humanitärer Hilfe und einen Abschiebestopp. (ste/23.04.2026)
Designklassiker oder doch nur funktionale Möbel? Das modulare System von USM Haller beschäftigt erneut den BGH. Im Zentrum steht die Frage, ob das ikonische Design urheberrechtlich geschützt ist – eine Richtung lässt der Senat bereits erkennen.
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat in einer Unterrichtung die Rechenschaftsberichte 2024 von 16 Parteien veröffentlicht, die keinen Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung hatten.
Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Ein erster Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda wird zur nächsten Konferenz des Kanzlers mit den Länder-Regierungschefs am 25. Juni vorlegt, geht aus einer Regierungsantwort hervor.
Sport und Ehrenamt/Antrag Die AfD-Fraktion will das Deutsche Sportabzeichen als besondere Auszeichnung in Schulzeugnisse integrieren.
Im Streit um das umstrittene Enthüllungsbuch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" hat die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf. Das entschied nun der BGH und klärte eine wichtige Grundsatzfrage.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Menschen besser vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung schützen und das Sexualstrafrecht deshalb zu einem „konsensbasierten“ Sexualstrafrecht („Nur-Ja-heißt-Ja“-Regel) weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5480) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 23. April 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Bundestag führte eine kontroverse Debatte über den Gesetzentwurf. Während sich Die Linke in der Aussprache hinter eine solche Regelung stellte, begrüßte die SPD die Debatte darüber, sah aber auch Beratungsbedarf. Von der Union kam deutliche Kritik an der Grünen-Vorlage, die bei der AfD auf entschiedene Ablehnung stieß. Grüne: Schweigen und Passivität sind keine Zustimmung In der Debatte sagte Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen), dass knapp 70 Prozent der betroffenen Frauen bei solchen Taten eine "Schockstarre" erlebten. Trotzdem werde von ihnen erwartet, dass sie sich eindeutig und klar verhalten. Nicht die Täter, sondern die Frauen trügen in dem Moment die Verantwortung, und diese Verantwortung "muss endlich die Seite wechseln". Dafür müsse jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung strafbar werden. Diese Zustimmung könne "mit Worten, mit Nicken, mit der ganzen Körpersprache erfolgen", Schweigen und Passivität aber seien keine Zustimmung. "Erlaubt ist nur, was beide wollen", betonte Gumnior und verwies darauf, dass bereits 15 europäische Länder den Schritt zur "Nur Ja heißt Ja"-Regelung vollzogen hätten. CDU/CSU: Verbesserung des Opferschutzes prüfen Susanne Hierl (CDU/CSU) mahnte, alle Vorschläge zur Verbesserung des Opferschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt und Ernsthaftigkeit zu prüfen. Der Gesetzentwurf schaffe jedoch keine überzeugende Weiterentwicklung des bestehenden Rechts, sondern berge die Gefahr neuer Unklarheiten. Schon im geltenden Recht gehe Paragraf 177 "deutlich über die verkürzte Darstellung ,Nein heißt Nein' hinaus". In den weiteren Absätzen habe der Gesetzgeber Strafbarkeitslücken geschlossen und unterschiedliche Fallkonstruktionen geregelt. Dazu gehörten auch Situationen, in denen die Opfer aufgrund eines Schocks keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Auch in solchen Fällen liege bereits heute eine strafbare Handlung vor. AfD: Frontalangriff auf Grundprinzipien des Strafrechts Knuth Meyer-Soltau (AfD) bezeichnete den Gesetzentwurf als "Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts". Faktisch führe der Gesetzentwurf zu einer "Beweislastumkehr durch die Hintertür", und dies sei verfassungswidrig. Der Entwurf verlange, dass die Zustimmung "positiv nachweisbar sein muss", doch wie solle "ein Mensch beweisen, dass ein ,Ja' gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war", fügte Meyer-Soltau hinzu. Zwischenmenschliche Nähe sei "spontan, emotional und vielschichtig", doch werde genau diese Realität hier ignoriert. Mit diesem Entwurf werde "jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko", warnte er. Das sei keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts. SPD: Besseren Schutz vor digitaler Gewalt schaffen Dr. Johannes Fechner (SPD) zeigte sich für seine Fraktion "offen für eine ernsthafte Diskussion über die Ja-ist-Ja-Lösung". Dabei höre sie aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus "die Fragezeichen, was die Beweisschwierigkeiten angeht", doch sei ja die politische Debatte und insbesondere eine Sachverständigen-Anhörung dafür da, "um sich über solche berechtigten Fragen aus der Praxis" auszutauschen. Fechner verwies zugleich darauf, dass die Koalition einen besseren strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt schaffen wolle. Bildbasierte sexuelle Gewalt müsse in Deutschland unter Strafe gestellt werden. Auch müsse deutlich härter als heute bestraft werden können, dass Frauen mit K.-o.--Tropfen wehrlos gemacht und dann vergewaltigt werden. Linke: Nein sagen ist oft gefährlich Kathrin Gebel (Die Linke) konstatierte, die meisten Frauen könnten nicht "Nein" sagen, weil viele "bei Vergewaltigung in eine Schockstarre verfallen, weil Nein sagen auch oft gefährlich ist". Wer daraus schließe, dass sie sich nicht eindeutig genug verhalten hätten, bestrafe die Betroffenen ein zweites Mal. Die bisherige Gesetzeslage drücke der Frau die Beweislast auf, weil es "noch immer so geregelt wird, als müssten Frauen nur laut genug Nein sagen". Tatsächlich würden weniger als drei Prozent der Übergriffe überhaupt angezeigt, und bei denen komme es in 87 Prozent zu keiner Verurteilung. Niemand habe aber "Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen", und deshalb müsse "endlich gelten: Nur Ja heißt Ja". Gesetzentwurf der Grünen Derzeit knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe im Wesentlichen an das Vorliegen eines erkennbar entgegenstehenden Willens der betroffenen Person („Nein-heißt-Nein“-Regel) an, schreibt die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Dieses Konzept führe in der Praxis zu erheblichen Schutzlücken und werde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, besonders zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), nicht gerecht, kritisieren die Grünen. Sie erläutern weiter: „Zahlreiche Fallkonstellationen nicht-einverständlicher sexueller Handlungen bleiben straflos oder sind mit erheblichen Nachweisproblemen verbunden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen betroffene Personen aufgrund von Schockreaktionen, Passivität, Angst, Machtungleichgewichten, früheren Gewalterfahrungen oder ambivalentem Verhalten ihren entgegenstehenden Willen nicht in einer Weise äußern können, die nach derzeitiger Rechtslage als 'erkennbar' gilt. Die Verantwortung für die Vermeidung sexueller Übergriffe wird dadurch faktisch auf die betroffene Person verlagert.“ „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung Die Fraktion fordert deshalb die Einführung einer „Nur-Ja heißt-Ja“- Regelung in Paragraf 177 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Der Grundtatbestand soll daran anknüpfen, dass eine sexuelle Handlung ohne Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen wird. Das bisherige Tatbestandsmerkmal des "erkennbaren entgegenstehenden Willens" soll entfallen. „Durch die Neuformulierung wird Paragraf 177 StGB insgesamt systematisch vereinfacht, sodass die bislang in Absatz 2 geregelten Fallgruppen nicht mehr benötigt werden. Die Qualifikationstatbestände und die Strafzumessungsregeln der Norm bleiben erhalten. Um klarzustellen, dass sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, dem Qualifikationstatbestand nach Paragraf 177 Absatz 6 Nummer 1 beziehungsweise Paragraf 250 Absatz 2 Nummer 1 StGB unterfallen, sollen in diesen Tatbeständen künftig neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen auch die gefährlichen ,Mittel' aufgeführt werden.“ Um weitere Strafbarkeitslücken zu schließen, soll ein Fahrlässigkeitstatbestand im Paragrafen 179 des StGB eingeführt werden. Demnach soll eine Strafbarkeit für Fälle eingeführt werden, in denen der Täter grob fahrlässig verkennt, dass keine Zustimmung vorliegt. Damit soll klargestellt werden, dass auch eine sorgfaltswidrige Missachtung sexueller Selbstbestimmung strafwürdiges Unrecht darstellt. Zugleich soll durch einen abgesenkten Strafrahmen dem geringeren Schuldgehalt Rechnung getragen werden. (sto/che/23.04.2026)