Aktuelle Nachrichten

Petition zur Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege-Ausbildung diskutiert

Über die in einer Petition erhobene Forderung nach Beibehalt der Möglichkeit einer Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 20. April 2026, diskutiert. Nur wenn die Spezialisierung weiterhin möglich ist, könne in der Kinder- und Jugendpflege eine hochwertige Versorgung sichergestellt werden, sagten die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme vor den Abgeordneten. Sie seinen keine Gegner der generalistischen Pflegeausbildung, betonten sie. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, machte Venzke deutlich. "Grundsätzlich hohe Akzeptanz der generalistischen Ausbildung" Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), entgegnete, man habe im Ministerium das Anliegen der Petentinnen im Blick. Er erinnerte daran, dass die 2020 im Pflegeberufegesetz gefundene Regelung der generalistischen Pflegeausbildung mit der Möglichkeit einer Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr ein Kompromiss gewesen sei. Seiner Auffassung nach ist die Akzeptanz der generalistischen Ausbildung grundsätzlich sehr hoch. Zu der in Rede stehenden Problematik der pädiatrischen Spezialisierung wolle man demnächst eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen stattfinden lassen, kündigte Sorge an. Die generalistische Ausbildung verfolge unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähige, „zumindest formal“, zur Pflege aller Altersstufen, heißt es in der öffentlichen Eingabe mit dem Titel "Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung" (ID 185291), die knapp 61.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssten, liege die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden, wird darin kritisiert. Folgen für die Nachfrage nach einer Ausbildung Diese 120 Stunden müssten noch nicht einmal im Krankenhaus, also in einem „medizinischen Setting“, absolviert werden, kritisierte Venzke in der Sitzung. Theoretisch könne es auch ein heilpädagogischer Kindergarten sein. Auszubildende hätten in der Regel „keine kranken Kinder gesehen“ und würden daher „ins kalte Wasser geschmissen“. Die Abteilungen der Kinder- und Jugendpflege in den Krankenhäusern hätten dadurch unglaublich viel Aufwand, diese eigentlich vollständig ausgebildeten Personen „aufzufangen und zu qualifizieren“. Negative Folgen habe die aktuelle Entwicklung auch für die Nachfrage nach einer Ausbildung in der Kinder- und Jugendkrankenpflege. Sie habe oft bei Gesprächen mit potenziellen Bewerbern, die explizit Kinder und Jugendliche pflegen wollen, die Auffassung gehört, „bekomme ich in der Ausbildung keine Kinder- und Jugendlichen-Expertise, suche ich mir etwas anderes“, sagte Venzke. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil schon jetzt in der stationären Versorgung 6.500 Stellen nicht besetzt seien. Ein Großteil der Interessenten wolle sich für die Pflege des Kindes bewerben, sagte Ricarda Tamme, „nicht für die Pflege an sich“. Tamme, die selbst Kinder- und Jugendkrankenpflegerin ist, sagte weiter: „Wenn Sie mich fragen, ob ich die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen hätte, wäre die Antwort: Nein.“ Ministerium stellt Wahlrecht nicht infrage Gesundheits-Staatssekretär Sorge machte während der Sitzung deutlich, dass das BMG das Wahlrecht nicht infrage stelle. Bei der angekündigten Anhörung müsse aber darüber geredet werden, wieso nur 0,8 Prozent der Auszubildenden die Möglichkeit einer Spezialisierung in Anspruch nehmen würden. Sollte das an fehlenden Ausbildungsangeboten liegen, müsse auch das Gespräch mit den Ländern gesucht werden. Die Petenten hatten mit Blick auf die 0,8 Prozent von einem „verzerrten Bild“ gesprochen. Viele Pflegeschulen würden den spezialisierten Abschluss in der Kinder- und Jugendkrankenpflege „nicht gleichwertig anbieten“. Wenn sie für diesen Abschluss die Ausbildung in einer hunderte Kilometer entfernten Schule anbieten, sei das „keine Wahl, sondern eine Zumutung“, sagte Venzke. Schulen, die ein wirkliches Wahlrecht ermöglichen, würden ganz andere Zahlen vorlegen. (hau/20.04.2026)

Nach tödlichem Schuss am "Rust"-Filmset: Beleuchter verlangt Schadensersatz von Alec Baldwin

LTO Nachrichten - 20.04.2026

Nach dem tödlichen Schuss am Set von "Rust" steht Alec Baldwin bald womöglich erneut vor Gericht – dieses Mal vor einem Zivilgericht. Ein Beleuchter wirft ihm fahrlässiges Verhalten vor und verlangt Schadensersatz.

Online-Verfahren für Zivilklagen startet: Digitalisierung der Amtsgerichte in der Erprobung

Legal Tech Verzeichnis - 20.04.2026

In Deutschland wird seit April 2026 ein neues Online-Verfahren für Zivilklagen vor Amtsgerichten praktisch erprobt. Ziel ist es, den Zugang zur Justiz einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.

Das Verfahren startet zunächst an acht ausgewählten Amtsgerichten (unter anderem in Nürnberg, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig); weitere Standorte sollen folgen.

Inhaltlich ist das Verfahren vorerst auf Geldforderungen bis zu 10.000 Euro beschränkt. Es handelt sich nicht nur um eine Digitalisierung bestehender Abläufe, sondern um eine eigenständige Verfahrensart mit speziellen Regeln und reduzierten Gerichtsgebühren.

Klagen werden über ein digitales Eingabesystem vollständig online eingereicht und bearbeitet. Das Verfahren ist sowohl für Bürger als auch für Rechtsanwälte zugänglich.

Ein zentrales Merkmal ist die stärker strukturierte und digital gesteuerte Verfahrensführung. In vielen Fällen soll keine mündliche Verhandlung stattfinden; falls erforderlich, kann diese per Video durchgeführt werden.

Die Erprobung dient dazu, praktische Erfahrungen zu sammeln und das Verfahren technisch sowie rechtlich weiterzuentwickeln. Grundlage ist eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2025, die ausdrücklich Testphasen ermöglicht.

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BVerwG 2 B 1.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 8 B 24.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Menschenrechtskommissar berichtet der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

In der zweiten Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) vom 20. bis 24. April wird der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O´Flaherty, unter anderem über seinen Deutschlandbesuch im Oktober 2025 berichten. In einem Memorandum wies O´Flaherty auf den wachsenden Druck auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland hin. Der Raum für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger schrumpfe. Auch sei er über Einschränkungen bei friedlichen Demonstrationen, insbesondere bei den Protesten zu Palästina und Gaza, sowie über Berichte über „unverhältnismäßige“ Polizeigewalt besorgt. Zudem rief er auf, den steigenden Antisemitismus und antimuslimischen Hass zu bekämpfen. In der Sitzungswoche werden auch der französische Außenminister, Jean-Noël Barrot, und der Außenminister Moldaus, Mihai Popşoi, zu den Delegierten sprechen. Des Weiteren wird die PVER über die Abschaffung der Todesstrafe, Gewalt und Hassrede gegen Politiker sowie die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen diskutieren. Auch eine Aktualitätsdebatte zur Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine wurde beantragt. An der Sitzungswoche nehmen unter der Leitung des Abgeordneten Knut Abraham (CDU) Vertreter aller Bundestagsfraktionen teil. Nähere Informationen und ein Livestream zu der Sitzungswoche sind unter https://pace.coe.int/en/pages/session-202604 verfügbar.

BVerwG 7 B 11.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung beschlossen

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat eine Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für "klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen" beschlossen.

Verbraucherkredite: Ausnahme für Debitkarten geplant

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge" beschlossen.

AfD erkundigt sich nach Bonitätsscores durch Auskunfteien

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Bonitätsscores durch Auskunfteien sind Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Novelle des Produkthaftungsrechts unterschiedlich bewertet

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf "zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts" wurde bei einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss unterschiedlich bewertet.

Linke hinterfragt Strafrechtsparagrafen 129

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Mit den Strafrechtsparagrafen 129, 129a und 129b befasst sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage.