Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat eine Äußerung des Nebenklage-Vertreters über einen Kinderpsychologen für Aufregung gesorgt. "Ich bestreite, dass der Zeuge irgendeinen Sachverstand hat", rief Philip von der Meden, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel vertritt, während der Befragung des 54-Jährigen.
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Tiktok darf laut LG Berlin II bestimmte Daten sehr junger Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern für Marketing oder Werbezwecke verarbeiten. Das sei eine Folge des nicht ausreichenden Prozesses zur Altersverifikation, so das Gericht.
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On January 16, Canada announced it reached an agreement-in-principle with China, the world's second largest economy and Canada’s second largest trading partner.
Steigende antidemokratische Tendenzen weltweit setzen auch die Anwaltschaft unter Druck. Dem soll das Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Rechtsanwaltsberufs entgegenwirken. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Konvention heute unterzeichnet, in Kraft ist sie damit aber noch nicht.
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Our Sovereign Sessions series shines the spotlight on the challenges and opportunities facing sovereigns and those that contract with them.
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Kinderbetreuung, Pflege, Weiterbildung – nur noch bei solchen besonderen Gründen sollten Beschäftigte Anspruch auf Teilzeit haben, lautet ein Vorschlag des Wirtschaftsflügels der CDU. Das Ziel: den Fachkräftemangel reduzieren. Auch in der Union sehen das aber nicht alle so.
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Wenn man eine neue Niere benötigt, möchte man nicht länger warten als nötig. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat nun allerdings einem Mann, der für eine frühere OP nach Holland ausgewichen war, erklärt, dass er auf seinen Kosten von 42.000 Euro sitzen bleiben wird.
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Inneres/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Zugleich werden aber auch Nachbesserungen angemahnt.
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke in einem Antrag an die "'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung".
Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 26. Januar 2026, geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise Sportvereine nicht von Paragraf 11 SGB VIII erfüllt seien. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich infrage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Bildungs- und Teilhabechancen Aus Sicht von Dr. Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit – müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Ergänzendes Angebot Prof. Dr. Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen. Unterstützung der Kommunen Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offene Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der Sechs- bis Elfjährigen zu erwarten, was zu Lasten der Zwölf- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er. Freiwillig, partizipativ, sozialraumorientiert Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie. Rahmen für die Umsetzung Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen. Rolle der Sportvereine Prof. Dr. Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit außer von den Kommunen vor allem von Jugendverbänden und Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“. Verschiebung des Rechtsanspruches Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei. Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah. „Ungünstige Startsituation“ Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs-, sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger. Vorsitz im DSEE-Stiftungsrat Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze. (hau/26.01.2026)
Überwiegend Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung haben die Stellungnahmen der Experten gekennzeichnet, als es am Montag, 26. Januar 2026, in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) ging. Zudem stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken" (21/3306) auf der Tagesordnung. "Hohes Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko" Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte meinte, der Gesetzentwurf überschreite die verfassungs- und menschenrechtlichen Grenzen. Massive Grundrechtseingriffe, unzureichende Begrenzungen, der Wegfall zentraler Schutzmechanismen sowie strukturelle Versäumnisse in der Kontrolle und Transparenz führten zu einem deutlichen Reformbedarf. Besonders verwies er auf das seiner Meinung nach hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, die Vorverlagerung polizeilichen Handelns ohne hinreichend strenge Voraussetzungen – so die anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen – und unzureichenden Schutz sensibler personenbezogener Daten. Selbst minimale Sicherungsmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten seien im Vergleich zum Entwurf vor anderthalb Jahren gestrichen worden. Zu Themen wie Kennzeichenerfassung, Drohneneinsatz, Fluggastdatenübermittlung bestünden zahlreiche offene und problematische Punkte. "Sinnvolle und notwendige neue Aufgaben" Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, meinte, der Gesetzentwurf bringe für die Bundespolizei eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich, die sinnvoll und notwendig seien. Nach jahrelangen Diskussionen und gescheiterten Anläufen sei es nun an der Zeit, der Bundespolizei einen Rechtsrahmen zu geben, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werde. Die Bundespolizei könne ihre erweiterten Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn sie über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfüge. Grötsch legte dar, dass es nicht nur um die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei gehe. Zugleich müssten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend geschützt werden. Ja zu neuen Befugnissen für die Bundespolizei Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei/Zoll, befand, die Anpassung des Bundespolizeigesetzes sei lange überfällig. Die Vorlage stelle einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Er begrüßte es, dass die Bundespolizei einige notwendige neue Befugnisse erhalte – insbesondere bezüglich Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Befragung und Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen. Folge der geplanten Änderungen sei allerdings auch, dass ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich werde. Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, bewertete es positiv, dass in dem Gesetzentwurf Misstrauensvoten gegenüber der Bundespolizei wie Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht nicht mehr auftauchen. Er vermisste, dass keine Befugnisse zur Gesichtserkennung im Gegensatz zur Kennzeichenerfassung aufgenommen worden seien. Nötig sei zudem eine Klarstellung, ob technische Mittel zur Drohnenbekämpfung auch Waffen umfassen. Insgesamt sprach er von einem guten Anfang des Gesetzesvorhabens. In den Feinheiten gebe es Bereiche, in denen nachgebessert werden müsse. Noch "Luft nach oben" beim Gesetzentwurf Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein machte beim Gesetzentwurf „noch Luft nach oben“ aus. Sie kritisierte unter anderem, dass Mechanismen für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei fehlten – Vermeidung anlasssloser Kontrollen, explizites Diskriminierungsverbot, Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen, Einsatz von Bodycams auch zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Im Gesetzentwurf der Ampel-Regierung seien sie noch vorgesehen gewesen. Mehr Transparenz und eine bessere nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns dienten einerseits dem Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, stärkten aber auch generell das Vertrauen in die Polizei und förderten die Entwicklung einer rechtsstaatlichen Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl betonte, nach über drei Jahrzehnten weitestgehender Statik gelinge es endlich einer Bundesregierung, das Bundespolizeigesetz mit dem Regelungsgehalt für eine effektive Gefahrenabwehr aufzufüllen. Besonders begrüßte er die vorgesehenen Regelungen zur Drohnenbekämpfung. Die Befugnis zur Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen zum Schutz der in der bundespolizeilichen Zuständigkeit liegenden kritischen Infrastruktur wie Verladebahnhöfe, Bahnverkehrsknoten und Flughäfen seien ein Ausdruck innovativer Sicherheitsgesetzgebung. Die Gesetzesneufassung zur Gewährleistung der wichtigen Durchsetzung von Waffenverbotszonen bedürfe allerdings noch punktueller Feinjustierungen. Wagner kritisierte, dass eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss fehle. (fla/26.01.2026)
In sozialen Medien werben angebliche Finanzprofis für WhatsApp- oder Telegram-Chatgruppen und versprechen Börsenwissen und Aktienempfehlungen. Häufig handelt es sich um eine Betrugsmasche, die einer klaren Strategie folgt. Wie sie funktioniert und wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen können, hat BaFin-Experte Ulf Linke zuletzt in TV-Formaten erklärt.