Aktuelle Nachrichten

Durchbruch im Namensstreit: "Veggie-Burger" ok, "veganer Speck" ade

beck-aktuell - Fr, 06.03.2026 - 13:17

Es gibt einen Kompromiss: Burger ohne Fleisch dürfen in der EU weiter als "Veggie-Burger" verkauft werden. "Veganer Speck", "Tofu-Rippchen" oder "Hühnchen" ohne Fleisch müssen aber umbenannt werden.



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Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Stuttgart 21 erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 13:05
Der Bundestag hat sich am Freitag, 6. März 2026, erstmals mit der Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Projekt Stuttgart 21 befasst. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschuss der 21. Wahlperiode – Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts Stuttgart 21 der Deutsche Bahn AG“ (21/4465) vorgelegt. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Antrag der AfD Der neunköpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der AfD die „Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen Abweichungen des Projekts ,Stuttgart 21‘ der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft“ sowie die Entscheidung für das zusätzlich geplante Infrastrukturbauwerk „Pfaffensteigtunnel“ aufklären. Im Einzelnen soll er sich laut Antrag ein Gesamtbild zur Entstehungsgeschichte seit Abschluss des Finanzierungsvertrags, zu möglichen Versäumnissen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und zu möglichen „mangelnden Wahrnehmungen“ der Kontrollfunktionen durch die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Aufsichtsrat von DB AG und DB InfraGO AG sowie im Bundesverkehrs- und im Bundesfinanzministerium machen. Unter anderem solle geklärt werden, seit wann dem Vorstand der DB AG intern bekannt war, dass der geplante Eröffnungstermin von Stuttgart 21 für Dezember 2026 nicht zu halten ist, wie hoch der Umsatzausfall für die DB InfraGO AG für jeden Tag der Nichtinbetriebnahme ist und was die Ursachen und Folgen der Nichtinbetriebnahme des digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) für das Projekt Stuttgart 21 und das Gesamtsystem sind. Darüber hinaus solle geklärt werden, ob die Kapazitäten des Tiefbahnhofs und die Schienenwege dahin ausreichend sind, um die Nachfrage zu befriedigen. Anstieg bei den Kostenschätzungen Untersucht werden soll ferner, ob die Bundesrepublik den finanziellen Mehrbedarf durch Baukostenzuschüsse, andere Subventionen oder durch eine weitere Kapitalerhöhung decken soll und ob das „eigenwirtschaftliche Projekt der DB AG“ zu einem durch den Bund subventionierten Projekt geworden ist. Die Fraktion verweist darauf, dass die offiziellen Kostenschätzungen von 2,46 Milliarden Euro bei Planungsbeginn auf über 4,1 Milliarden Euro bei Baubeginn und 11,5 Milliarden Euro bis Ende 2025 gestiegen seien – ohne das zusätzliche Projekt des Pfaffensteigtunnels, mit dem die Bahnstrecke Stuttgart – Horb (Gäubahn) unterirdisch mit dem künftigen Stuttgart Flughafen Fernbahnhof verbunden werden soll. (vom/eis/06.03.2026)

Norton Rose Fulbright named on multiple winning deals at IJGlobal 2025 Awards

Norton Rose Fulbright - Fr, 06.03.2026 - 12:59
Global law firm Norton Rose Fulbright has been named on multiple winning deals at this year’s IJGlobal 2025 Awards.

Voyeuristische Aufnahmen: Bundesrat will besseren Schutz

beck-aktuell - Fr, 06.03.2026 - 12:48

Heimliche Handyaufnahmen von Frauen etwa in der Sauna oder beim Sport sind bisher nicht strafbar. Der Bundesrat will, dass sich das ändert. Er fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.



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Aussprache über Forschung, Innovation und technologische Leistungsfähigkeit

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 12:30
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, eine halbe Stunde lang über die Stellungnahme der Bundesregierung (21/4100) zum Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2025 (21/1080, 21/1628 Nr. 17) sowie über das Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026 (21/4350) debattiert. Beide Unterrichtungen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Gutachten für das Jahr 2026 Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) lobt in ihrem Jahresgutachten zur „Forschung, Innovation und technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026“ (21/4350) den Fokus der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD) auf ausgewählte Schlüsseltechnologien. Zugleich sieht sie Verbesserungsbedarf. Weitere Kernthemen sind die „Innovationen im Mittelstand“, „Wettbewerb und Innovation im deutschen Hochschulsystem“ sowie die „Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in Deutschland und Europa“. In der HTAD definiert die Bundesregierung sechs Schlüsseltechnologien: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität. Besonders stark sei Deutschland laut Gutachten bei klimaneutraler Energieerzeugung und klimaneutraler Mobilität. Relativ schwach sei es dagegen bei künstlicher Intelligenz und Mikroelektronik. „Dies gilt weniger für die Forschung als primär für die Fähigkeit, Neuerungen in der Entwicklung und Anwendung von Schlüsseltechnologien hervorzubringen“, heißt es in der Unterrichtung. Kritisch sehen die Experten, dass andere relevante Schlüsseltechnologien wie Produktionstechnologien – etwa Robotik und Photonik – oder Materialtechnologien in der HTAD keine Rolle spielen. "Finanzielle Anstrengungen offenlegen" Im Rahmen des geplanten 360-Grad-Hightech-Monitorings müssten auch die finanziellen Anstrengungen der Bundesregierung bei der Umsetzung der HTAD offengelegt werden: „Transparenz bezüglich des finanziellen Engagements der Bundesregierung kann dazu beitragen, Akteure des F&I-Systems zu mobilisieren“. Im ersten Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden - sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. "Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt" Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. "Flickenteppich nationaler Vorschriften überwinden" Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Gutachten für das Jahr 2025 Die verantwortliche Expertenkommission bewertet in dem Gutachten (21/1080) die Forschungs- und Innovationspolitik (F&I-Politik) in der 20. Legislaturperiode als „ungenügend“. Die Ampelregierung habe sich trotz richtiger Zielsetzungen in vielerlei Hinsicht verzettelt und die notwendige Konsequenz bei der Umsetzung ihrer Ziele vermissen lassen, heißt es. Vor diesem Hintergrund schlägt die Expertenkommission Maßnahmen vor, mit denen die Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode die Probleme bewältigen kann. Ein besonderes Augenmerk gelte dabei der Industriepolitik, deren Möglichkeiten und Grenzen die Expertenkommission aufzeigt. Im Kernthema „Innovationen im Mittelstand“ kritisiert die Kommission, dass Produktivität und Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen derzeit durch „Bürokratie, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Risiken von Innovationsvorhaben gehemmt“ würden. Um dies zu ändern, müssten die Antragsprozesse vereinfacht werden - sowohl durch schlankere Erstanträge als auch vereinfachte Folgeanträge. Außerdem sollten Praxiserfahrungen stärker bei der Ausgestaltung von Regularien berücksichtigt und die Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden. Beim deutschen Hochschulsystem beobachtet die Kommission eine Intensivierung des Wettbewerbs. Insbesondere im Bereich der Forschung sei der Wettbewerb um Drittmittel stark ausgeprägt. Kritisiert wird, dass durch den hohen Bedarf an Personal und Ressourcen insbesondere innovative Projektideen benachteiligt sein könnten. Die Experten schlagen daher vor, die wettbewerbliche Forschungsförderung agiler und unbürokratischer auszugestalten und den Wissenstransfer als dauerhafte Kernaufgabe der Hochschulen institutionell zu verankern. Forschung und Entwicklung an KI-Modellen Um im Bereich künstliche Intelligenz nicht den Anschluss an die USA und China zu verlieren, müsse die Bundesregierung ihre KI-Strategie überarbeiten. Die EU solle sich zum Ziel setzen, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 15 Prozent der weltweiten Rechenkapazität bereitzustellen. Außerdem müsse Deutschland beispielsweise die Forschung und Entwicklung an KI-Modellen vorantreiben und die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessern. Dabei könnte unter anderem das sogenannte 28. Regime für den europäischen Binnenmarkt eine Rolle spielen, das die Expertenkommission ebenfalls adressiert. Hintergrund sei, dass europäische Start-ups durch die hohe Fragmentierung des europäischen Marktes mit unterschiedlichen nationalen Regelwerken Wettbewerbsnachteile hätten. Mit einem 28. Regime solle dieser „Flickenteppich nationaler Vorschriften“ überwunden werden. Laut Gutachten bezeichnet „Regime“ in diesem Zusammenhang eine einheitliche Rechtsform für Unternehmen. Stellungnahme der Bundesregierung Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme (21/4100), in weniger als 100 Tagen nach ihrem Start habe sie die Hightech-Agenda Deutschland vorgelegt. Am 30. Juli 2025 sei diese vom Bundeskabinett beschlossen worden. „Dieses Tempo unterstreicht die Ambitionen, die die Bundesregierung mit der Hightech Agenda Deutschland verknüpft“, heißt es in der Stellungnahme. Die Hightech-Agenda Deutschland solle ein starkes Aufbruchssignal für den Technologie- und Innovationsstandort Deutschland senden und so Technologien „made in Germany“ wieder zum Markenzeichen und Motor für den Wohlstand Deutschlands machen. Sie sei eines der zentralen Vorhaben dieser Legislaturperiode, um den wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen, vor denen Deutschland und Europa stehen und die auch die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem Gutachten 2025 hervorgehoben hat, entschlossen zu begegnen. (hau/des/nki/06.03.2026)

FutureLaw 2026 in Tallinn ab 14. Mai 2026 – jetzt mit LTV Ticket Rabatt!

Legal Tech Verzeichnis - Fr, 06.03.2026 - 12:28

FutureLaw 2026 ist eine der renommiertesten und am schnellsten wachsenden Konferenzen für Rechtsinnovation in Europa, eine der fünf weltweit führenden Veranstaltungen hinsichtlich thematischer Tiefe und institutioneller Relevanz. Durch ihren fokussierten Umfang, den Zugang zu hochrangigen Regulierungsbehörden und den Kontext des digitalen Staates Estland ist sie für die deutsche Legal Tech- und Digitalisierungs-Community von einzigartiger Bedeutung.

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Wir laden die AHK-Community ein, sich uns in Tallinn anzuschließen – eine seltene Gelegenheit, direkt mit politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene, globalen Innovatoren und Architekten des digitalen Staates aus aller Welt in Kontakt zu treten.

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OLG Nürnberg zur Hundehalterhaftung: Selbst schuld, wer Angst vor Chihuahuas hat?

LTO Nachrichten - Fr, 06.03.2026 - 12:07

In Bayern rannte ein unangeleinter Chihuahua mit dem Schwanz wedelnd auf eine schwangere Frau zu. Sie geriet in Panik und stürzte. Die Frau klagte gegen die Halterin, sodass das OLG Nürnberg nun die Schuldfrage klären musste.

Abgesetzt: Förderung des muslimischen Lebens in Deutschland

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 12:00
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) vorgelegt. Eine Debatte hierzu war ursprünglich für Freitag, 6. März 2026, vorgesehen. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (hau/eis/sto/03.03.2026)

Anträge zur Stärkung der Kommunen beschäftigten den Bundestag

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 11:55
Über Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen hat der Bundestag am Freitag, 6. März 2026, debattiert. Grundlage dafür waren Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Kommunen, starke Demokratie – Für mehr Zusammenhalt vor Ort“ (21/4393) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gutes Leben für Alle – Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen“ (21/4471). Nach halbstündiger Aussprache wurden beide Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Antrag der Grünen Die Grünen legen In ihrem Antrag (21/4393) ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Förderung der Kommunen und zur Stärkung der Demokratie vor. Darin heißt es, die Kommunen seien die Herzkammern des demokratischen Zusammenlebens. Für einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt würden lebendige und lebenswerte Stadt- und Dorfgesellschaften gebraucht, „die ein gutes und vielfältiges sowie gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander fördern“. Die Orte des Miteinanders und die Stabilität der Demokratie seien jedoch gefährdet. Viele Menschen seien frustriert davon, dass ihre Probleme vor Ort nicht gelöst würden. Dies werde auf eine fehlende staatliche Handlungsfähigkeit zurückgeführt. Die Abgeordneten fordern daher von der Bundesregierung unter anderem, die kommunale Engagement-, Sport-, Jugend- und Kulturinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzuerkennen und in den Investitionsprogrammen von Bund und Ländern gezielt die Sanierung von (ehrenamtlich getragenen) Sport- und Kulturstätten, Vereinsheimen, Jugendzentren, Bürgerhäusern und Nachbarschaftstreffs zu fördern. So soll ein Programm für Sport und Demokratie vor Ort aufgelegt werden, das die Sportinfrastruktur insbesondere in benachteiligten Quartieren und ländlichen Regionen langfristig absichern soll. Mit einem Demokratieförderungsgesetz sollen „die zivilgesellschaftliche Arbeit zur Demokratieförderung und die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft on- und offline, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politisch-historische Bildung als staatliche Daueraufgabe festgeschrieben werden“, fordert die Fraktion in dem Antrag. Der Bund soll „umgehend und dauerhaft“ zusätzliche frei verfügbare finanzielle Mittel im Zusammenspiel mit den Ländern für die Kommunen bereitstellen. Dazu soll auch eine „spürbare Umverteilung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen“ gehören. Antrag der Linken Angesichts der äußerst prekären Finanzlage der deutschen Kommunen will die Fraktion Die Linke mit verschiedenen Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen. In ihrem Antrag (21/4471) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der verbindlich festlegt, dass den Kommunen vom Bund bei Aufgabenübertragungen beziehungsweise Aufgabenerweiterungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen. Als Soforthilfeprogramm soll ein Bundesfonds „Infrastrukturgarantie“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll als Überbrückung dienen, bis die Kommunen finanziell strukturell entlastet werden. Außerdem soll der Bund gemeinsam mit den Ländern einen „Solidarpakt III“ auflegen, welcher strukturschwache Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen soll. Unter Berufung auf Angaben des Statistischen Bundesamtes schreiben die Abgeordneten, dass das Finanzierungsdefizit der Kommunen im 1. Halbjahr 2025 auf 19,7 Milliarden Euro angewachsen sei. Der Investitionsrückstand habe sich auf 215,7 Milliarden Euro erhöht. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden schaffe es trotz aller Anstrengungen nicht, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Außerdem verlangt die Fraktion eine Unterstützung von Ländern und Kommunen bei ihren Rekommunalisierungsvorhaben. Damit sollen Betriebe wieder in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen, um damit „Versorgungssicherheit, sozial vertretbare Preise und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe zu gewährleisten“. (hle/06.03.2026)

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments: Das "Veggie-Burger"-Verbot wird aufgeweicht

LTO Nachrichten - Fr, 06.03.2026 - 11:42

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.