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Deutschland: Regierung greift Informationsfreiheitsgesetz an

Click to expand Image Auf einem Holzzaun vor dem Reichstagsgebäude in Berlin ist das Wort „Freiheit“ zu lesen. © 2025 JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images

(Berlin, 8. Juli 2026) – Die deutsche Regierung sollte ihre Pläne zur Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes stoppen, erklärte Human Rights Watch heute. Die vorgeschlagenen Änderungen würden grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und Bürgerbeteiligung in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.

Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich zu ändern. Die Änderungen werden die Möglichkeiten der Öffentlichkeit – einschließlich der Zivilgesellschaft und Journalist*innen –, Zugang zu amtlichen Informationen über das Handeln der Regierung und der Behörden zu erhalten, stark einschränken.

„Die deutsche Regierung scheint Transparenz und Informationsfreiheit als Bedrohung und Verwaltungslast, anstatt als unverzichtbare Garantien einer Demokratie zu sehen“, sagte Almaz Teffera, Europa-Researcherin bei Human Rights Watch. „Einschränkungen des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten verwehrt allen Menschen den Zugang zu grundlegenden Informationen und erschwert es, die Regierung und Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig birgt das die Gefahr, dass das Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber ihrem Handeln zunehmen wird.“ 

Die Regierung beabsichtigt, fünf wesentliche Änderungen am IFG zu verabschieden.

Um Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten, müssten die Bürger*innen ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, was den Behörden einen weiten Ermessensspielraum bei der Ablehnung von IFG-Anfragen einräumt und den Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse erschwert. Die Regierung machte keine weiteren Angaben dazu, was unter einem „berechtigten Interesse“ zu verstehen ist.Nicht-EU-Bürger*innen, die nicht in Deutschland leben, hätten keinen Zugang zu amtlichen Informationen, unabhängig davon, ob sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Nur Privatpersonen hätten Zugang zu amtlichen Informationen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Human Rights Watch oder Medienorganisationen sollen keine IFG-Anfragen mehr stellen dürfen.Die Regierung würde die derzeitige Obergrenze von 500 Euro für Gebühren bei IFG-Anfragen aufheben, was die Gefahr birgt, dass finanziell unüberwindbare Hürden entstehen, die Menschen von IFG-Anfragen abschrecken und ausschließen.Die Regierung würde die routinemäßige Schwärzung der Namen aller Behördenmitarbeiter*innen, auch Entscheidungstragenden, zulassen, wodurch die individuelle Verantwortung für amtliches Handeln verschleiert würde.

„FragDenStaat“, die zivilgesellschaftliche Plattform für Informationsfreiheit, bezeichnete die Regierungspläne als „schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Sie weisen darauf hin, dass die Aufhebung der Obergrenze zu Gebühren in Höhe von mehreren Tausend Euro führen könnte.

Reporter ohne Grenzen und Netzwerke investigativer Journalisten haben die Pläne der Regierung als Hindernisse für den Informationszugang von Journalist*innen und als Versuche kritisiert, die Kontrollfunktion der Medien einzuschränken, da es ihnen dadurch erheblich erschwert würde, ihre Aufgabe der Überwachung der Handlungen von Politikern und Behörden wahrzunehmen.

Die Regierungspläne stießen auch bei unabhängigen Aufsichtsbehörden auf Landesebene auf Kritik, wie der Berliner Beauftragten für Informationsfreiheit, Meike Kamp, die erklärte, „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann“, um Vertrauen zu schaffen und die Demokratie zu stärken. 

Derzeit ermöglicht das IFG jedem, amtliche Informationen anzufragen und damit das Handeln von Behörden und der Regierung zu kontrollieren. Recherchen der Zivilgesellschaft und der Medien auf der Grundlage des IFG, haben in der Vergangenheit zahlreiche politische Skandale und Korruptionsfälle aufgedeckt, darunter auch solche, bei denen Vorwürfe gegen Amtsträger der derzeitigen Bundesregierung erhoben wurden, die nun auf die Gesetzesänderungen drängen.

Im Koalitionsvertrag der Regierung aus dem vergangenen Jahr wurde zugesagt, das Informationsfreiheitsgesetz „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung [zu] reformieren“. Die Pläne der Regierung, die Informationsfreiheit in Deutschland einzuschränken, stellen nicht nur einen Verstoß gegen ihre eigene Verpflichtung dar, sondern auch eine Verletzung internationaler und europäischer Menschenrechtsnormen, so Human Rights Watch.

Deutschland ist an internationale und regionale Menschenrechtsstandards gebunden, die das Recht auf Informationszugang und -suche als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung schützen – unter anderem durch die Europäische Menschenrechtskonvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat anerkannt, dass der Zugang zu Informationen für Journalist*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere öffentliche Kontrollinstanzen von besonderer Bedeutung ist, da deren Fähigkeit, die öffentliche Debatte zu gestalten, davon abhängt, dass sie Zugang zu relevanten öffentlichen Unterlagen erhalten. Einschränkungen des Zugangs müssen rechtmäßig, notwendig und im Verhältnis zu einem legitimen Ziel stehen. Pauschale Ausschlüsse, Schwärzungen und willkürliche Zugangsvoraussetzungen stehen im Widerspruch zu einer transparenten Regierungsführung und bergen die Gefahr, den Journalismus und die Bürgerbeteiligung – zentrale Säulen einer rechtsstaatlichen Demokratie – einzuschränken.

„Politische Transparenz und öffentliche Kontrolle lassen sich nicht einfach abschalten, wenn es für die Regierung unangenehm wird“, sagte Teffera. „Die Bundesregierung sollte ihren Kurs in dieser gefährlichen Bestrebung, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhöhlen, korrigieren und den effektiven Zugang zu amtlichen Informationen, sowohl für Privatpersonen als auch Organisationen gewährleisten.“

Kategorien: Menschenrechte

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