Aktuelle Nachrichten

Opposition empört: Tschechischer Regierungschef Babis entgeht Prozess

beck-aktuell - Fr, 06.03.2026 - 11:27

Der tschechische Regierungschef Andrej Babis muss sich nun doch nicht wegen mutmaßlichen Subventionsbetrugs vor Gericht verantworten. Das Abgeordnetenhaus lehnte die Aufhebung seiner Immunität als Parlamentarier mit den Stimmen der rechten Drei-Parteien-Koalition ab.



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Ja zu Ganztagsangeboten in Schulen auch während der Ferien

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 11:20
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (21/4524) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen votierte die Linksfraktion. Die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurde in dritter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4526). Der Bundestag beschloss darüber hinaus mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der AfD die Annahme einer Entschließung. Erstmals debattiert wurde der dritte Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder (21/3295), der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/3295). Die Vorlage wurde dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 tritt laut Regierungsentwurf (21/3193) stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gilt dem Gesetzentwurf zufolge im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen sind dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen "wertvollen und etablierten Beitrag" dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser müsse nach Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII vor allem sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/4526) die Bundesregierung auffordern, an der stufenweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 festzuhalten und die Voraussetzungen für die Umsetzung vor Ort, auch während der Schulferienzeiten, zu schaffen. Dabei sollen sowohl die Belange der Kommunen und Schulträger sowie die der Jugendarbeit beachtet werden. Entschließung verabschiedet In der beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, eine zielführende und bürokratiearme Umsetzung der Ganztagsförderungsgesetz-Statistik zu ermöglichen. Abgestimmt mmit den Ländern sei zu prüfen, ob und in welcher Form über die formalen Ebenen hinweg ein pseudonymisiertes Hilfsmerkmal bundesrechtlich ermöglicht und landesrechtlich eingeführt werden kann. Geprüft werden sollten weitere Erleichterungen im Bereich von Statistik- und Berichtspflichten im Bildungsbereich. Mit Blick auf die Forderung des Bundesrates zur Anpassung der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf seien etwaige Regelungslücken und Umsetzungsdefizite zu prüfen und unter Berücksichtigung dieser Prüfergebnisse mögliche Lösungsoptionen zu erarbeiten, heißt es weiter. Regierungsbericht zu Ganztagsangeboten Nach einer längeren Phase der Stagnation sei der sogenannte Ganztagsbedarf für Kinder im Grundschulalter erstmals wieder gestiegen, heißt es im überwiesenen Regierungsbericht (21/3295). Im Jahr 2024 hätten sich bundesweit 65 Prozent der Eltern eines Kindes im Grundschulalter eine Bildung und Betreuung ihres Kindes in einer Ganztagsschule, einer Tageseinrichtung oder in einer anderen ganztägigen Angebotsform gewünscht. Dies entspreche einer Zunahme um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Übermittagsbetreuung (bis mindestens 14 Uhr) sei zum zweiten Mal in Folge um ebenfalls einen Prozentpunkt gestiegen, teilt die Regierung mit. In dem Bericht heißt es weiter, die Inanspruchnahme ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote nehme zwar moderat zu, jedoch könne die sogenannte Bedarfslücke nicht geschlossen werden, da auch der Bedarf der Eltern ebenfalls moderat anwachse. Allerdings betreffe auch hier die Bedarfslücke bis auf wenige Ausnahmen die westdeutschen Länder, sodass aus Sicht der Regierung die jetzige Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden sollte. Um den elterlichen Bedarf nur für die Kinder der ersten Klassenstufe abzudecken, werden den Angaben zufolge bis zum Schuljahr 2026/2027, bei konstantem Bedarf bis zu 30.000 und bei steigendem Bedarf bis zu 65.000 Plätze zusätzlich benötigt. „Der Bericht zeigt auf, dass an vielen Stellen wirksame Maßnahmen zu erkennen sind, die dazu beitragen werden, dieses Ziel zu erreichen, also flächendeckend bedarfsgerecht ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Erstklässler bereitzustellen. So schätzen auch die Landesverantwortlichen ein, dass sie zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten können“, heißt es in dem Bericht. Ausbaubedarf fast ausschließlich in Westdeutschland „Damit dieses Ziel erreicht wird, muss die Ausbaugeschwindigkeit in Westdeutschland beibehalten werden, wo noch wesentlicher quantitativer Ausbaubedarf besteht. Festzuhalten ist, dass der prognostizierte Ausbaubedarf fast ausschließlich auf Westdeutschland entfällt“, schreibt die Regierung. Die meisten westdeutschen Bundesländer hätten trotz anhaltender Ausbaubemühungen ihre Bedarfslücke zwar reduzieren, aber noch nicht gänzlich schließen können. Die Prognose an zusätzlich notwendigen Plätzen zum Schuljahr 2026/2027 für Westdeutschland liege zwischen 165.000 (plus 12,3 Prozent) im Status-quo-Szenario und 271.000 (plus 20,1 Prozent) im dynamischen Szenario, in dem ein um zehn Prozent steigender Elternbedarf angenommen wird. (che/hau/06.03.2026)

Streit um neue Zölle: Mehrere US-Bundesstaaten gehen gegen Trump vor

beck-aktuell - Fr, 06.03.2026 - 11:01

Nach seiner Niederlage vor dem Supreme Court hat Trump zügig reagiert und Zölle auf anderem Wege angeordnet. Über 20 Bundesstaaten ziehen dagegen nun vor Gericht. Sie sagen, Trump schade dem amerikanischen Volk.



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Forderung nach Erhebung einer Vermögensteuer beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 10:10
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, erstmals Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern“ (21/4029) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abschaffen" (21/4456) debattiert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss dem federführenden Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Linke: Wir wollen ein Prozent ab der ersten Million Die Debatte eröffnete Heidi Reichinnek für die Linksfraktion und erklärte: „Unser Vorschlag ist ehrlicherweise lächerlich gering, denn wir wollen ein Prozent ab der ersten Million. Also alle, die jetzt zuhören: Eure erste Million ist vermögensteuerfrei. Hurra! Aber wahrscheinlich wärt ihr eh nicht betroffen, weil es betrifft nur die reichsten 1,9 Prozent in diesem Land. Dann wollen wir einen Cent pro Euro. Das ist nichts, das tut nicht mal weh.“ CDU/CSU: Erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz Prof. Dr. Matthias Hiller von der Unionsfraktion warnte indes: „Eine derartige Vermögensteuer bringt erhebliche Risiken einer Besteuerung der Vermögenssubstanz mit sich. Und zwar unabhängig davon, ob diese Vermögenssubstanz auch aus den Erträgen, die das Vermögen generiert, bezahlt werden kann. In schwachen Jahren würde so zwangsläufig die Vermögenssubstanz abgeschmolzen werden. Das schwächt das Eigenkapital, das schwächt die Investitionsfähigkeit der Unternehmen, das schwächt die Krisenfestigkeit.“ AfD: Linke will Reiche arm machen Ablehnend äußerte sich auch Diana Zimmer für die AfD-Fraktion. Sie sagte in Richtung der Linksfraktion: „Im Feststellungsteil schreiben Sie wörtlich: Niemand hat ein Anrecht auf ein Milliardenvermögen. Ein sehr interessanter Satz, und ich frage Sie deshalb auch gerne: Gilt das auch für den Staat? Seien Sie doch ehrlich, Ihre politische Agenda zielt darauf ab, Reiche arm zu machen, Unternehmen zu zerstören, Bürger arm zu halten, um den Staat reicher zu machen.“ SPD: Vermögenskonzentration ist real Weniger kritisch äußerte sich dagegen Marsa Parvi für die SPD-Fraktion. „Wenn das reichste Prozent rund 40 Prozent des Nettovermögens besitzt, während die untere Hälfte kaum mehr als eines hält, dann sind die Themen Vermögenskonzentration und Vermögensverteilung keine Phantomdebatten, sondern real“, sagte er. Extreme Vermögenskonzentration bedeute auch immer Konzentration von Einfluss, von Macht von Gestaltungsmöglichkeiten. „Genau deshalb sieht zwar nicht diese Koalition, aber das Programm der SPD die Wiedereinführung der Vermögensbesteuerung vor.“ Grüne: Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro kann erzielt werden Auch ohne Vermögensteuer, aber bei Schließung von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer, lässt sich aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einer Mehreinnahme von 20 Milliarden Euro bei den Ländern erzielen. „Das heißt für die Daseinsvorsorge wie Schwimmbäder oder gut ausgestattete Feuerbäder vor Ort oder für bessere Bildung“, erklärte deren erste Rednerin Katharina Beck. Ihre Fraktion stehe für „pragmatische, effiziente und gerechte Politik, die im Hier und Jetzt das Leben und Arbeiten besser macht“. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4029) die Bundesregierung auf, „einen Gesetzesentwurf zur Wiedererhebung der Vermögensteuer vorzulegen“. Die Linksfraktion will das persönliche Nettovermögen ab einer Million Euro besteuern. Für Betriebsvermögen soll ein zusätzlicher Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Vorgeschlagen wird ferner ein Steuersatz von einem Prozent, der linear auf fünf Prozent für Vermögen ab 50 Millionen steigen und ab einer Milliarde Euro auf zwölf Prozent springen solle. Die Möglichkeit der Steuerzahlung in Vermögensanteilen sowie die Anrechnung der Einkommensteuer auf die Vermögensteuer solle die Bundesregierung rechtlich prüfen und dem Bundestag Bericht erstatten, wird verlangt. Antrag der Grünen Die Grünen fordern von der Bundesregierung in ihrem Antrag (21/4456) einen Gesetzentwurf, „der die De-facto-Steuerbefreiung bei Erbschaften mit mehr als 300 Wohneinheiten beendet und gesetzlich klarstellt, dass Immobilien, die zum Betriebsvermögen einer Gesellschaft gehören, deren Hauptzweck in der Vermietung von Wohnungen besteht, stets als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist“. (bal/hau/06.03.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - CDU-Abgeordneter Asghari sieht einen Plan für die Zukunft des Iran

Bundestag | Pressemitteilungen - Fr, 06.03.2026 - 09:33
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 07. März 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Die Militärschläge der USA und Israels gegen den Iran sind aus Sicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Reza Asghari notwendig, um die Mordmaschinerie des Regimes zu zerstören und das Volk zu befreien. Angesichts der Massaker, die das iranische Regime seit Jahrzehnten an der eigenen Bevölkerung verübe, sei es „zynisch, dass in der Öffentlichkeit nun eine spitzfindige juristische Diskussion über die völkerrechtliche Legitimität der Intervention geführt wird“, sagte der aus dem Iran stammende Politiker im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Das Regime habe bei der großen Mehrheit der jungen und sehr gebildeten Bevölkerung keinen Rückhalt mehr. Als Reaktion auf die Herrschaft der Mullahs sei der Iran „das säkularste islamische Land der Welt“ geworden. Asghari zeigte sich zuversichtlich, dass ein mit Gewalt herbeigeführter Regimewechsel im Iran anders als im Irak oder in Afghanistan erfolgreich sein kein. Es gebe einen Plan für die Zukunft, der freie Wahlen und eine Entscheidung über die neue Staatsform vorsehe, betonte der CDU-Politiker. Mit Reza Pahlavi, dem Sohn des früheren Schahs, verfüge die Opposition außerdem über eine starke Führungsfigur, die den Übergang organisieren kann. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Asghari, Sie sind 1987 aus dem Iran nach Deutschland geflohen, zuvor saßen Sie zweieinhalb Jahre in einem der berüchtigten Foltergefängnisse der Islamischen Revolutionsgarden. Wie blicken Sie auf den amerikanisch-israelischen Krieg gegen das Regime in Teheran? Reza Asghari: Das ist eine sehr emotionale Situation für mich. Das Regime hat in den vergangenen Wochen mehr als 30.000 friedliche Demonstranten umgebracht und erneut gezeigt, dass es nicht zu Reformen bereit ist. Daher bin ich froh, dass Israel und die USA militärisch dagegen vorgehen. Nur so kann diese Mordmaschinerie endlich zerstört und das Volk befreit werden. Das Parlament: Es wird darüber diskutiert, ob die Angriffe im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Wie sehen Sie das? Reza Asghari: Im Völkerrecht gibt es den Ansatz der Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft, die „responsibility to protect“. Militärische Interventionen sollen danach schwere und andauernde Menschenrechtsverletzungen unterbinden. Genau darum geht es hier. Das Parlament: Die Umsetzung dieses UN-Prinzips ist aber politisch umstritten und erfordert mindestens ein Mandat der Vereinten Nationen, das in diesem Fall nicht vorlag. Reza Asghari: Angesichts der Massaker, die das iranische Regime seit Jahrzehnten an der eigenen Bevölkerung verübt, finde ich es zynisch, dass in der Öffentlichkeit nun eine spitzfindige juristische Diskussion über die völkerrechtliche Legitimität der Intervention geführt wird. Die Massenmorde im Iran müssen beendet werden. Mit Verhandlungen und Sanktionen ist das in der Vergangenheit nicht gelungen. Das Parlament: War die Iran-Politik der bisherigen Bundesregierungen zu naiv? Reza Asghari: Die aktuelle Regierung hat sich aus meiner Sicht richtig positioniert. Bundeskanzler Merz hat unmittelbar nach den Massakern im Januar klare Worte in Richtung der Machthaber in Teheran gefunden. Bei seinem Besuch in den USA hat er diese Woche klargestellt, dass Deutschland in diesem Krieg an der Seite der USA und Israels steht. Und es war Bundesaußenminister Johann Wadephul, der in der EU die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation durchgesetzt hat – frühere Regierungen haben darüber immer nur geredet. Ich begrüße diesen offensichtlichen Paradigmenwechsel in der Iran-Politik ausdrücklich. Das Parlament: Das Regime wehrt sich mit Angriffen auf Ziele in der gesamten Region, ein Sohn des getöteten Revolutionsführers Chamenei wird als Nachfolger gehandelt; er soll genauso radikal sein wie sein Vater. Was stimmt sie so zuversichtlich, dass die Mullahs bald fallen? Reza Asghari: Dafür gibt es objektive Gründe. Die USA und Israel gehen sehr präzise und planvoll vor und verfügen über beeindruckend viele Informationen über den Iran. Sie haben in den vergangenen Tagen knapp 60 hochrangige Generäle und Kommandeure getötet, den obersten Führer Chamenei eliminiert, wichtige Militärbasen, das Hauptquartier der Revolutionsgarden und das Verteidigungsministerium zerstört. Jetzt greifen sie die Stellungen der Basidsch-Milizen an, die verantwortlich sind für die jüngsten Massaker. Das Regime wird so von Tag zu Tag schwächer. Das Parlament: Sehen Sie bei den Akteuren auch einen Plan für die Zukunft des Iran? Nach unterschiedlichen Äußerungen der US-Regierung gab es daran zuletzt Zweifel. Reza Asghari: Ich sehe einen Plan. Das Volk soll nach dem Ende der Kampfhandlungen wichtige staatliche Einrichtungen besetzen und einen Neuanfang einleiten. Als Führungsfigur für den Übergang hat sich in den vergangenen Monaten der Sohn des früheren Schahs, Kronprinz Reza Pahlavi, hervorgetan. Seinen Namen rufen die Demonstranten im Iran, und auch auf der jüngsten Großdemonstration von Exil-Iranern in München, wo Pahlavi selbst anwesend war, war sein Einfluss deutlich zu spüren. Pahlavi kann Menschen mobilisieren und dafür sorgen, dass nach dem Sturz das Regimes kein Machtvakuum entsteht. Er will, dass freie Wahlen stattfinden und das frei gewählte Parlament anschließend über die Staatsform entscheidet. Es ist ein großer Vorteil, dass die iranische Opposition heute eine so starke Führungsfigur wie ihn hat, nachdem sie viele Jahre sehr gespalten war. Das Parlament: Kritiker werfen Pahlavi vor, sich nie von dem brutalen und autoritären Regime seines Vaters distanziert zu haben. Warum gilt ausgerechnet er als Hoffnungsträger für einen Neuanfang? Reza Asghari: Pahlavi muss aufpassen: Wenn er seinen Vater zu scharf kritisiert, stößt er die Anhänger der Monarchie vor den Kopf, und davon gibt es im Iran viele. Sehen Sie, die Mullahs haben es geschafft, aus einem der reichsten Staaten der Erde ein bitterarmes Land zu machen. Milliarden von Euros fließen jedes Jahr an Terrororganisationen wie Hisbollah, Huthis und Hamas. Die Menschen werden jeden Tag verfolgt, vergewaltigt und ermordet. Pahlavis Vater, der Schah, hat große Fehler gemacht. Aber unter seiner Regentschaft hat der Iran wirtschaftlich prosperiert, die Frauen hatten Rechte und Freiheiten. Danach sehnen sich die Iranerinnen und Iraner. Das Parlament: Es gingen auch Bilder von Iranern um die Welt, die den Tod von Chamenei betrauert haben. Hat das Regime nicht auch noch Anhänger im Land? Reza Asghari: Natürlich gibt es die, aber das ist eine sehr kleine Minderheit. Im Herbst 2025 hat ein hochrangiger Vertreter des Machtapparates in einem Interview zugegeben, dass nur noch zehn Prozent der Bevölkerung zum Regime stehen. Zu der Zeit ging es um die Umsetzung der Kopftuchpflicht. Die Machthaber entschieden sich gegen das Gesetz, weil sie wussten, dass es noch größere Unruhen im Land geben würde. Kurz darauf begannen die umfangreichsten Proteste in der Geschichte der Islamischen Republik. Das Parlament: Schon im Irak, in Libyen und Afghanistan sind Versuche der USA und ihrer Verbündeten gescheitert, mit Gewalt einen Regimewechsel herbeizuführen. Warum sollte das im Iran funktionieren? Reza Asghari: Der Großteil der Iranerinnen und Iraner ist sehr jung und westlich orientiert. Die Bildungsschicht ist groß, die Zivilgesellschaft weit entwickelt. Das ist nicht vergleichbar mit anderen islamischen Ländern. Tatsächlich ist der Iran heute das säkularste islamische Land der Welt, gerade wegen der Herrschaft der Mullahs. Die Menschen haben 46 Jahre lang erlebt, was es bedeutet, wenn der Islam die Gesetze bestimmt. Sie haben gesehen, wie korrupt die Mullahs sind, die sich üppige Gehälter auszahlen, in Luxusvillen leben und ihre Kinder zum Studium zum „großen Satan“ nach Amerika schicken. Das hat in der Bevölkerung zu einem Säkularisierungsprozess geführt, den vor allem die Frauen mit großem Mut vorangetrieben und erkämpft haben. Das Parlament: Welche Perspektiven bietet ein Ende des Regimes für die ganze Region? Reza Asghari: Das Mullah-Regime ist die Quelle der Kriege und Unruhen im Nahen Osten. Stürzt es, kann das für die Region einen nachhaltigen Frieden und eine ganz neue wirtschaftliche Prosperität bedeuten. Das eröffnet übrigens auch für Deutschland Chancen, das traditionell gute Wirtschaftsbeziehungen zum Iran hat. Die Nachfrage nach Industriegütern dürfte enorm zunehmen, wenn der Iran in die internationale Familie zurückkehrt. Zur Person: Der Wirtschaftswissenschaftler Reza Asghari (CDU) floh 1987 aus dem Iran nach Deutschland. Im Juni 2025 zog er als Nachrücker auf der Landesliste Niedersachsen in den Deutschen Bundestag ein und sitzt dort im Forschungs- und im Umwelt-Ausschuss. Das Interview führte Johanna Metz.

Abschiebung: Haftzeiten müssen vollständig addiert werden

beck-aktuell - Fr, 06.03.2026 - 09:12
Wer das Land verlassen muss, kann hierzu in Abschiebehaft genommen werden. Doch dafür gibt es Grenzen, betont der EuGH – und klärt auch, wann diese in jedem Fall überschritten sind.

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Bundestag beschließt Weiterentwicklung der Krankenhausreform

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 09:00
Der Bundestag hat am Freitag, 6. März 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz, 21/2512, 21/4528) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4527) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Gesundheitsausschuss hatte am 4. März noch 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf mit teils weitreichenden Regelungen angenommen. Dabei geht es unter anderem um mehr Einflussmöglichkeiten der Länder bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform sowie um verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen. Oppositionsinitiativen abgelehnt Zuvor wurden in zweiter Beratung vier Änderungsanträge der AfD-Fraktion (21/4529, 21/4530, 21/4531, 21/4532) und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4533) abgelehnt. Die Änderungsanträge der AfD wurden jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgewiesen. Für den Änderungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. In dritter Beratung abgelehnt wurden Entschließungsanträge der AfD (21/4534) und von Bündnis 90/Die Grünen (21/4535). Der Entschließungsantrag der AfD wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten nur die Antragsteller zu. Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Keine Mehrheit fanden auch Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Kindergesundheit stärken – Versorgung umfassend verbessern und nachhaltig finanzieren" (21/2721) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Vorhaltungen der Krankenhäuser verlässlich finanzieren – Ausgliederung sämtlicher Personalkosten aus den Fallpauschalen" (21/2707). Zum beiden Anträgen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen (21/4353, 21/4527) vorgelegt. Beim Grünen-Antrag enthielt sich die Linksfraktion. Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Den Antrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, Ministerin: Großer Schritt zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft In der Schlussberatung verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Reform gegen heftige Kritik aus der Opposition. Mit dem Gesetz werde ein großer Schritt auf dem Weg zur notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft gegangen. "Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung." Es sei weder genügend Fachpersonal noch Geld vorhanden, um die Strukturen so zu lassen, wie sie sind. Die Ministerin erinnerte daran, dass viele Kliniken defizitär sind und die kommunalen Haushalte belasten. Das könne auf Dauer nicht funktionieren. Angestrebt werde eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Warken betonte: "Die Menschen müssen sich auch in Zukunft auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen." "Mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen" Die jetzt vereinbarten Anpassungen gäben den Ländern und Krankenhäusern mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesse. Dazu stelle der Bund den Ländern in den nächsten zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden dabei nur für Krankenhäuser zur Verfügung, die ihre Strukturen auch anpassen, versicherte sie. In Anspielung auf Kritik, wonach die von ihrem Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) angestoßene Ursprungsreform nunmehr verwässert werde, sagte Warken, es bleibe dabei, dass Krankenhäuser das nötige Personal, Erfahrung und Ausstattung vorweisen müssten. Bei einigen Ausnahmeregelungen sei ein guter Kompromiss gefunden worden, um Versorgungslücken zu vermeiden. So werde beispielsweise verhindert, dass bewährte Krebszentren von der Versorgung ausgeschlossen werden, indem künftig die Fallzahlvorgaben angepasst werden könnten. CDU/CSU: Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig Auch der CSU-Abgeordnete Dr. med. Stephan Pilsinger würdigte die nach langen Beratungen gefundenen Regelungen. Das deutsche Gesundheitssystem sei nicht effizient genug und zu teuer, die Ergebnisse seien gleichwohl nicht immer gut. Das betreffe auch die Krankenhäuser, die in der Bilanz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich mehr als 100 Milliarden Euro ausmachten. Daher sei die Reform wichtig, betonte Pilsinger und dankte Lauterbach für dessen Initiative. Das neue Gesetz diene dazu, die Umsetzbarkeit der Strukturreform zu verbessern. Die Patienten müssten auch künftig sicher sein, bei einem Notfall gut versorgt zu sein und ein Krankenhaus in der Nähe zu haben. Mit dem neuen Gesetz würden auch die wichtigen Fachkliniken abgesichert. Dass die Bundesmittel für den Transformationsfonds nunmehr aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt würden, entlaste die Krankenkassen. Pilsinger versprach: "Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig." SPD: Wir halten am Qualitätsanspruch fest Dagmar Schmidt (SPD) räumte ein, Deutschland habe das teuerste Gesundheitssystem in Europa, aber viele Menschen hätten das Gefühl, das es nicht gut funktioniere. Der drastische Anstieg der Kosten in Krankenhäusern habe nichts mit den hochqualifizierten Mitarbeitern zu tun, die sich mit aller Kraft für die Versorgung der Patienten einsetzten und "den Laden" am Laufen hielten. "Es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben." So würden mehr Kapazitäten vorgehalten, als gebraucht werden. Das verstärke den Fachkräftemangel und setze Fehlanreize. Um wirtschaftlich überleben zu können, böten die Kliniken zu viele Behandlungen an. Es sei daher überfällig, eine Reform einzuleiten mit Vorhaltefinanzierung und mehr Qualität. Mit dem neuen Gesetz werde Klarheit und Planungssicherheit geschaffen, sagte Schmidt und fügte hinzu: "Wir halten am Qualitätsanspruch fest." AfD: Es wird ein bürokratisches Monstrum geschaffen Oppositionsvertreter der AfD, Linken und Grünen hielten der Koalition hingegen vor, die Versorgung mit dem Gesetz nicht zu verbessen. Martin Sichert (AfD) sagte, der Gesetzentwurf zeige, wie katastrophal die Situation im Gesundheitswesen inzwischen geworden sei. Er monierte Stückwerk und Regelungswut. So sei die Sonderregelung für Termine in der Radiologie fragwürdig angesichts der insgesamt fehlenden Facharzttermine. Sichert warnte: "Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen." Die zuletzt im Gesetz ergänzten 46 Änderungsanträge nannte er "massenhaft Stückwerk". Mit diesen Änderungen sei das Gesetz im Übrigen ganz anders geworden als das, was vor Monaten noch vorgelegt worden sei: "Es ist nicht besser, nur komplizierter geworden." Das Kliniksterben gehe derweil weiter, monierte Sichert. Das Gesundheitssystem werde immer schlechter, weil es überreguliert sei. An die Lobbyisten im Gesundheitssystem traue sich niemand heran, auch die Bundesregierung nicht. So gebe es zum Beispiel viel zu viele Krankenkassen und einen aufgebähten Bürokratieapparat. Nötig sei aber mehr Zeit für Patienten. Grüne: Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung Sehr kritisch äußerten sich auch Grüne und Linke über den neuen Reformansatz der Bundesregierung. Dr. Janosch Dahmen sprach mit Blick auf die Koalition von "Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung". Der Gesetzentwurf stehe für die "faktische Rückabwicklung" der ursprünglichen Krankenhausreform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen: "Genau diese Logik wird nun schrittweise ausgehebelt." So könnten nun Leistungsgruppen künftig bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden müssten. Mindestvorhaltezahlen würden um Jahre verschoben, die fachärztlichen Mindestvorgaben würden aufgeweicht. In der Onkochirurgie würden Mindestfallzahlen flexibilisiert. Damit könnten komplexe Eingriffe weiter an weniger geeigneten Kliniken erbracht werden. Dahmen betonte: "Wir wissen alle: Routine rettet Leben." Das werde nun infrage gestellt. Er kritisierte: "Statt diese Strukturen endlich zu ändern, konservieren sie sie." Er fügte hinzu: "Sie verlängern ineffiziente Strukturen und wundern sich gleichzeitig über steigende Krankenkassenbeiträge." Das sei ein bitterer Tag für Patienten und Beitragszahler. Linke: Grundübel der Fallpauschalen überwinden Ähnlich aufgebracht argumentierte auch Ates Gürpinar (Die Linke), der beklagte, dass die einst versprochene Entökonomisierung des Gesundheitssystems nicht umgesetzt werde. Es gehe im Kern um die Überwindung des "Grundübels der Fallpauschalen". Durch den Zwang, mit möglichst wenig Geld möglichst viele Fälle zu behandeln, werde die Sicherheit der Patienten gefährdet. Nötig sei eine Krankenhausreform, die flächendeckend eine gute, wohnortnahe Versorgung für alle sichere, die Beschäftigte nachhaltig entlaste, die am Bedarf orientiert sei und nicht am ökonomischen Zwang. Gürpinar konstatierte: "Nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar: Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst." Stattdessen drohten flächendeckend bedarfsnotwendige Kliniken zu schließen. "Das kann doch nicht Ihr Ernst sein." Derweil erwirtschafteten private Klinikkonzerne hohe Profite: "Das ist eine Zweckentfremdung von Versichertenbeiträgen." Gesetzentwurf der Bundesregierung Die 2024 beschlossene Krankenhausreform wird mit dem Gesetz an einigen Stellen nachjustiert. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz würden praxisgerecht fortentwickelt, wobei die grundsätzlichen Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – gewahrt bleiben sollen, schreibt die Regierung. Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sind sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden. 61 statt 65 Leistungsgruppen Für abrechnungsfähige Leistungen der Krankenhäuser gelten weiter Qualitätskriterien mit Mindestanforderungen. Jedoch werden die entsprechenden Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Zudem sind Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen vorgesehen. So werden die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die onkochirurgische Leistungen erbringen. Damit soll eine flächendeckende Versorgung ermöglicht werden. Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die mit der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge sollen ebenfalls ein Jahr später in Kraft treten. Die geltenden Zuschläge für die Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert. Die Jahre 2026 und 2027 werden, was die Vorhaltevergütung betrifft, als budgetneutral eingestuft. Die Konvergenzphase soll 2028 und 2029 folgen. Ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden. Finanzierung des Bundesanteils Geändert und erweitert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds, mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Krankenhausstrukturwandel abgesichert werden soll. Vorgesehen waren 50 Milliarden Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte dabei aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden. Nun sind für den Fonds Bundesmittel vorgesehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Um die Länder zu entlasten, will der Bund auch die geplanten Jahrestranchen von bis zu 2,5 Milliarden Euro aufstocken. Von 2026 bis 2029 sollen jeweils 3,5 Milliarden Euro gezahlt werden, 2030 bis 2035 jeweils 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt erhöht der Bund damit seine Beteiligung um vier Milliarden auf 29 Milliarden Euro. Aus den Fondsmitteln sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3056) zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf. Sie betreffen unter anderem sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Es sei bedauerlich, dass der Gesetzentwurf keine Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorger (SÜV) vorsehe, heißt es in der Stellungnahme. Es würden voraussichtlich zahlreiche kleinere Krankenhäuser in die Struktur sektorenübergreifender Versorger überführt werden müssen. Damit die Umwandlung in sektorenübergreifende Versorger gelinge, sei ein tragfähiger bundesweiter Rahmen erforderlich. Ein nicht gelingender Übergang berge das Risiko des Leerstandes und Verfalls bislang geförderter Klinikstandorte sowie den Verlust medizinischer Infrastruktur insbesondere in ländlichen Regionen. "Bundesklinikatlas abschaffen" Der Bundesrat bat außerdem darum, die vollständige Abschaffung des Bundesklinikatlasses zu prüfen. Der Atlas biete weder umfassende qualitätsbezogene Informationen, noch schaffe er Transparenz, sondern verunsichere Patienten und drohe, gefährliche Fehlleitungen der Patientenströme zu verursachen. Der Bundesrat sprach sich zudem dafür aus, die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten. Die Bundesregierung lehnte die meisten Vorschläge ab, wie aus ihrer Gegenäußerung hervorgeht. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2721), die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung. Deswegen sei in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden. Es seien mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden. Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden. Neben der drohenden Ausdünnung der stationären Versorgung von Kindern und Lieferengpässen bei Kindermedikamenten müssten auch die Bedarfsplanung von auf Kinder spezialisierte Psychotherapeuten, die nachhaltige Aufstellung der Frühen Hilfen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in sozialpädiatrischen Zentren sowie in Integrierten Notfallzentren und die Fachkräftesituation der Kinderkrankenpflege in den Blick genommen werden. Jedoch würden Haushaltsmittel in relevanten Bereichen gekürzt. Die Abgeordneten forderten, die Kindergesundheit in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken und die notwendigen strukturellen, finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Zudem wurde gefordert, die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu sichern und hierfür die Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ zu erhalten. Abgelehnter Antrag der Linken Die Linksfraktion plädierte in ihrem abgelehnten Antrag (21/2707) für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern. Die Vergütung nach Fallpauschalen (DRG) schaffe in Kliniken den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu erzielen, auch wenn dies nicht medizinisch begründet sei. Tatsächlich entstünden den Krankenhäusern auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten, vor allem für Personal. 2020 sei mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt worden. Seitdem würden die Kosten der Pflege aus den Fallpauschalen ausgeklammert. Den Krankenhäusern würden die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Dies habe dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser andere Berufsgruppen weiter aus den DRG-Erlösen bezahlen. Die Einführung einer Vorhaltevergütung gehe mit dem Versprechen einher, dass den Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen anfallen. Diesem Anspruch werde die Vorhaltefinanzierung aber nicht gerecht, weil die Höhe der Vorhaltepauschalen an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt sei. Die Abgeordneten forderten, die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den DRGs auszugliedern und analog zum Pflegebudget kostendeckend zu refinanzieren. (pk/06.03.2026)

Kiesewetter: Unterstützung zum Schutz unserer Partner und Verbündeten anbieten

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 06.03.2026 - 08:59
Der Waffengang gegen den Iran hat auch Einfluss auf die parlamentarische Agenda. „Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gerade getestet“, sagt Roderich Kiesewetter (CDU/CSU), Mitglied der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (IPK GASP/GSVP), zum Raketenbeschuss in Richtung der Insel Zypern am 1. März. Dort sollte die Konferenz auf Einladung des zyprischen Parlaments vom 3. bis 5. März 2026 zu ihrer Frühjahrstagung zusammenkommen. Doch das Treffen wurde wegen der verschärften Sicherheitslage abgesagt. Im Interview spricht der Außenpolitiker über die aktuelle, herausfordernde Lage, und fordert für Deutschland eine stärker „mitgestaltende Rolle“ in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Partnern aktiv den Rücken stärkt, konsequent militärische Fähigkeiten ausbaut und trotz der Aufmerksamkeit für den Nahen Osten in der Unterstützung der Ukraine nicht nachlässt. Das Interview im Wortlaut: Herr Kiesewetter, warum ist das Frühjahrstreffen auf Zypern abgesagt worden? Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gerade getestet. Es wurde unter anderem eine britische Militärbasis in Südzypern angegriffen. Hier sehen wir sehr deutlich, dass der Terror des iranischen Mullah-Regimes nicht nur den Nahen und Mittleren Osten betrifft, sondern auch konkrete Auswirkungen auf Europa hat. Vom Libanon sind es nur circa 200 Kilometer bis zum EU-Mitgliedsland Zypern. Der Militärschlag der USA und Israels gegen Iran ist momentan Gesprächsthema Nummer eins. Wie wird die Lage im Nahen Osten von den Parlamentariern diskutiert? Wir überlegen in Deutschland zu wenig, wie eine mitgestaltende Rolle aussehen könnte. Vielmehr sollten wir erkennen, dass ein Systemwechsel im Iran und der Sturz des Terrorregimes für die gesamte Region eine historische Chance wäre. Für Deutschland sollten wir erkennen, dass es für unsere sicherheitspolitische Glaubwürdigkeit und unsere künftige Stellung in Europa entscheidend ist, dass wir unseren Partnern sowohl in der EU wie Zypern, aber auch Israel und den USA den Rücken stärken. Dazu gehört auch, aktiv Unterstützung anzubieten und die Bereitschaft zu zeigen, unsere Partner und Verbündeten vor dem Terror der Mullahs und ihren Proxys, also bewaffneten Stellvertretern, zu schützen. Das liegt auch in unserem Sicherheitsinteresse. Als Wirtschafts- und Handelsnation ist es für uns elementar, dass die Freiheit der Seewege gewährleistet wird. Dazu müssen wir aber auch selbst bereit sein, einen größeren militärischen Beitrag zu leisten. Im Roten Meer zum Beispiel trägt die EU mit der Operation Aspides dazu bei. Auch unsere Marine war dort bereits beeindruckend aktiv. Als zentrales Thema der Tagung war die „Verbesserung der Rolle der EU in Nordafrika und dem Mittleren Osten: Eine Verpflichtung zu Frieden und Stabilität“ vorgesehen. Es handelt sich um eine Region sicherheitspolitischer Herausforderungen in jeder Hinsicht und eine Nachbarregion. Was bedeutet die neue Situation im Nahen und Mittleren Osten konkret für die EU und die GASP? Einerseits erkennen wir, dass wir weiterhin viel zu langsam beim Fähigkeitsaufbau sind. Auch Deutschland hätte längst bei der Rüstungsproduktion und dem Aufbau von Fähigkeiten der modernen Kriegführung, also insbesondere elektronische Kampfführung, Flug- und Drohnenabwehr und Drohnenfähigkeiten, sowie weitreichender Präzisionsmittel schneller und entschiedener vorangehen müssen. Wir sind weiterhin viel zu zögerlich und zu zurückhaltend, und das wird von Autokratien als Schwäche gesehen. Auch unsere Partner nehmen uns nicht ernst, wenn wir durch die eigene Zögerlichkeit und Inkonsequenz die Abschreckung von EU und Nato insgesamt unterminieren. Abschreckung heißt nicht nur Fähigkeiten zu haben, sondern auch Handlungskonsequenz und Kommunikation. Mit „Ausschließeritis“ und „Äquidistanz“ schaden wir unserer Sicherheit. Neben dem Fähigkeitsaufbau muss also die EU das Mindset entwickeln, konsequent zu handeln. Am Ende ist entscheidend, wer seinen Freunden beisteht, nicht wer am tollsten kommentiert. Wenn wir also eine Fregatte senden könnten, so wie zum Beispiel die Niederlande, oder bei der Luftbetankung oder Minenräumung unterstützen, – dann sollte auch Deutschland dies tun. Das Mittelmeer ist ein Hot Spot der Migration, gerade auch Zypern, mit EU-Außen- und Seegrenze, liegt im Schnittpunkt von Flüchtlingsrouten. Menschen setzen beispielsweise von Syrien aus über. Sind Deutschland und die EU mit der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) mittlerweile gut aufgestellt? Die Einigung auf die Reform des GEAS ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Europa beweist damit, dass es bei der großen Herausforderung der Migration zu gemeinsamen und handhabbaren Kompromissen fähig ist. Wir brauchen mehr Ordnung und verlässliche Steuerung an den europäischen Außengrenzen. Die nun vereinbarten Grenzverfahren und eine lückenlose Registrierung sind essenziell, um irreguläre Migration besser zu ordnen und die Kommunen in Deutschland perspektivisch zu entlasten. Auch der neue Solidaritätsmechanismus ist ein bedeutsamer Baustein für einen faireren Lastenausgleich unter den EU-Mitgliedstaaten. Sie sagen: „ein erster Schritt“. Was muss noch passieren? Klar ist, dass die GEAS-Reform allein nicht ausreichen wird, um die komplexen Herausforderungen der globalen Fluchtbewegungen vollständig zu bewältigen. Um das System dauerhaft zu entlasten und das Sterben auf dem Mittelmeer zu beenden, braucht es langfristig tragfähige Drittstaatenlösungen. Ich befürchte aber, dass GEAS viele Erwartungen nicht erfüllen wird. Für ein nachhaltiges europäisches Asylsystem müssen wir an verschiedenen Stellschrauben etwas ändern, GEAS ist nur eine davon. Wir müssen unseren Fokus verstärkt darauf richten, umfassende Partnerschaften und Abkommen mit sicheren Herkunfts- und Transitstaaten zu schließen. Perspektivisch müssen Asylverfahren bereits in sicheren Drittstaaten durchgeführt werden, um irreguläre Migration von vornherein zu verhindern und den Schleppern die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Schadet die neue Aufmerksamkeit für den Nahen Osten der Ukrainehilfe? Ja. Wir sollten in Europa in der Lage sein, unsere Prioritäten zu setzen und auch die Gleichzeitigkeit von Konflikten und Kriegen zu bewältigen. Der Krieg im Nahen Osten ist dazu ein Konflikt, der auf den Terror und den Systemkrieg durch die Achse „CRINK“, also dem Zusammenschluss aus China, Russland, Iran und Nordkorea, zurückgeht, die sich gegenseitig vor allem militärisch, wirtschaftlich und technologisch unterstützen und ihre Einflusssphären vergrößern wollen. Der Iran durch Terror und seine Proxys – Russland durch hybride Kriegsführung in Europa und den Angriffskrieg gegen die Ukraine. Hier braucht es also kluge geostrategische Lastenteilung innerhalb Europas. Wenn Deutschland seine Partner und vor allem Israel nicht unterstützen will, müssen wir zumindest die Unterstützung für die Ukraine massiv in Quantität und Qualität erhöhen. Woran denken Sie konkret? Wir müssen der Ukraine zum Beispiel endlich das System Taurus liefern und daran ausbilden. Wir sollten auch die Produktion von IRIS-T (Lenkflugkörper mit Infrarotsuchkopf für den Nah- und Nächstbereich, Anm. d. Red.) massiv hochfahren. Dies wäre dann ein sinnvoller Beitrag für geostrategische Lastenteilung in Europa und würde eben gerade verhindern, dass die Aufmerksamkeit für die Ukraine überlagert wird oder die Unterstützung zurückgeht. Ohnehin ist es wesentlich effizienter, wenn wir jetzt weitreichende Mittel an die Ukraine geben, damit russische Produktionskapazitäten und Ressourcen an todbringenden Drohnen und Bomben reduziert werden, ehe absehbar Flugabwehrraketen noch knapper werden. Tagungsthema waren auch die „Prioritäten und Strategien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ sowie der „Aufbau einer stärkeren europäischen Verteidigung“. Gewinnt dieses seit Jahren verfolgte eher technische Vorhaben angesichts der realen Konflikte rund um Europa neue Dynamik? Ich weiß nicht, was es noch braucht, damit eine Dynamik in Europa beim Fähigkeitsaufbau entsteht, die der Bedrohungslage angemessen ist. Wir sollten uns hier an der Dynamik und der Verteidigungsbereitschaft an den NB8-Staaten (fünf nordische und drei baltische Staaten, Anm. d. Red.) und Polen orientieren. Deren „sense of urgency“ und deren proaktive Handlungsbereitschaft hat zu einem beschleunigten Fähigkeitsaufbau und zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Ukraine geführt. Es fehlt in der GASP eine gemeinsame Prioritätensetzung und Strategie gegenüber CRINK sowie im zukünftigen Umgang mit den USA. Das liegt vorrangig am Mindset und der Bereitschaft größerer wirtschaftsstarker Staaten, Verantwortung zu übernehmen. Es wird gern viel geredet auch über kluge Strategien – am Ende entscheidet, wer Soldaten sendet und Fähigkeiten zur Verteidigung Europas einbringt. Zu häufig gehört auch Deutschland zu jenen, die eher gut im Reden sind, aber die Arbeit doch anderen überlassen. Die nordischen und baltischen Staaten zum Beispiel unterstützen die Ukraine militärisch teilweise mit zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts. Deutschland ist bei ungefähr 0,2 Prozent. Wo sehen Sie bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik die dringendsten Baustellen? Politisch bei der Einigung auf das Ziel der Unterstützung der Ukraine. Meines Erachtens muss es erstens unser Ziel sein, die Ukraine so zu unterstützen, dass sie ihr Territorium in den Grenzen von 1991 herstellt, wie das übrigens auch im Sicherheitsabkommen mit Deutschland festgehalten ist. Russland muss in der Ukraine besiegt und zurückgedrängt werden. Zweitens müssen wir beim Fähigkeitsaufbau auf größte Effizienz setzen, das heißt auf Multi-domain-Operationen (abgestimmter Einsatz der verschiedenen Waffensysteme, Anm. d. Red.) inklusive Drohnenkampf, weitreichende Wirkmittel und elektronische Kampfführung. Geostrategisch müssen wir Schlüsselfähigkeiten der USA prioritär ersetzen, also strategische Enabler (Fähigkeiten für komplexe militärische Operationen, Anm. d. Red.) aufbauen. Für all das braucht es drittens die Bereitschaft, strukturelle Reformen in Deutschland rasch anzugehen, denn wir brauchen eine belastbare und starke Wirtschaft. Und es braucht die Klugheit Europas, die Ukraine möglichst rasch zu integrieren, da sie mit ihren Fähigkeiten maßgeblich zur Stärke und Effizienz der europäischen Sicherheit beitragen wird. Um sich als kleines EU-Mitglied Mitsprache und Gehör zu verschaffen, stemmen sich kleine Mitgliedsländer wie Zypern oder Ungarn gegen das Prinzip der Mehrheitsentscheidungen. Ein unüberwindliches Hindernis für effektives und schnelles Handeln im Bereich der äußeren Sicherheit? Oder wie würden Sie versuchen, zu Mehrheitsentscheidungen nicht bereitwillige Mitglieder zu überzeugen? Es geht ja um existenzielle Fragen… Das ist ein Dilemma und ein Grund der Dysfunktionalität der EU. Auflösen lässt sich das gerade mit Blick auf die Verteidigungspolitik kaum. Deshalb wäre es sinnvoll, Fakten durch Handeln zu schaffen und die permanente Blockade durch einzelne Länder kurzfristig durch Koalition der Willigen aufzubrechen. Langfristig könnte ich mir ein Europa unterschiedlicher Geschwindigkeiten vorstellen, so wie es Wolfgang Schäuble schon vor Jahrzehnten vorgeschlagen hat. Bei Sanktionsentscheidungen haben wir das Problem, dass Länder wie Ungarn sich destruktiv verhalten und eher als verlängerter Arm Moskaus agieren – deshalb wäre hier eine Prüfung der Suspendierung durchaus gerechtfertigt. Die EU war immer auch ein Zusammenschluss, der Freiheit und Sicherheit schaffen sollte: Wenn einzelne Länder sich destruktiv verhalten, schwächen sie die europäischen Werte. Kommt Deutschland, beispielsweise gemeinsam mit Frankreich, in der GASP/ESVP eine Führungsrolle zu? Ich finde es falsch, nur eine Führungsrolle zu beanspruchen. Wir müssen diese dann auch ausfüllen und Führungsverantwortung übernehmen. Da hapert es noch. Unsere europäischen Partner gerade in Mittel- und Osteuropa erwarten mehr von uns. Es fehlt Vertrauen, weil zu häufig Ankündigungen und Worten kaum Taten folgten. Deutschland muss sich selbst als Scharnier in Europa sehen, der die konkrete Sicherheitsbedrohung durch Russland und die migrationspolitischen und klimabedingten Herausforderungen für Länder im Süden berücksichtigt. Führungsverantwortung übernehmen aktuell auch andere Staaten wie Dänemark, Schweden und Polen. Als Führungsmacht in der Nato garantieren die USA zu einem erheblichen Teil für Deutschlands Sicherheit, gerade auch bei der nuklearen Abschreckung. Sollte Deutschland zusätzlich gemeinsam mit Frankreich an einem gemeinsamen europäischen atomaren Schutzschirm arbeiten? Die USA haben ihre Prioritäten in der Nationalen Sicherheitsstrategie und der Verteidigungsstrategie neu definiert. Europa steht dort erst an vierter Stelle. Wir sollten an der nuklearen Teilhabe mit den USA festhalten. Doch diese hängt auch stark am Vertrauen. Deshalb sollten wir parallel zum konventionellen Fähigkeitsaufbau auch an einem europäischen nuklearen Schutz, möglichst mit französischen und auch britischen Fähigkeiten arbeiten. Welchen Stellenwert hat das Format der IPK für Sie als Parlamentarier und plant die zyprische Ratspräsidentschaft einen Ersatztermin für die ausgefallene Sitzung? Ich denke, das hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Sicherheitslage. Gesprächsstoff für eine Sitzung an einem Ersatztermin gibt es sicherlich. Die IPK ist vor allem auf Basis des Mindsets bedeutsam, also dafür, wie wir unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik denken und konzipieren wollen. Der Austausch mit Sicherheitspolitikern anderer Länder ist dazu sehr wichtig, gerade wenn es um die notwendige Prioritätensetzung und die geostrategische Ausrichtung in Europa geht. (ll/06.03.2026)

Update des EuGH zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst 

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 06.03.2026 - 08:47

Neben Werken der Malerei, Fotografie oder Literatur können auch Gebrauchsgegenstände wie Möbel als Werke der angewandten Kunst gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine Erläuterung zu den Grundsätzen der Rechtsprechung findet sich hier.

Im Dezember des vergangenen Jahres hat sich der EuGH erneut mit Fragen zum urheberrechtlichen Schutz von Werken der angewandten Kunst befasst. Das Urteil des EuGH (Urteil v. 4. Dezember 2025 – C-580/23, C-795/23) ist jedoch auch für die Beurteilung anderer Werkarten von hoher Relevanz und beschäftigt sich ebenso mit den Kriterien für die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Neuerungen das Urteil mit sich bringt.

Hintergrund der Entscheidung: Streit um urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Möbeln

Ausgangspunkt der Entscheidung sind mehrere Fragen, die der BGH und ein schwedisches Gericht (Svea hovrätt), dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt haben.

Das schwedische Verfahren betrifft einen Rechtsstreit zwischen der Möbel- und Einrichtungskette Mio und dem Möbelhersteller Asplund (C-580/23). Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere die Frage, ob Mio etwaige Urheberrechte an den von Asplund entworfenen Esstischen der Serie „Palais Royal“ verletzt. Dabei ist vor allem streitig, ob die Esstische von Asplund urheberrechtlichen Schutz genießen. Das deutsche Verfahren betrifft einen Rechtsstreit zwischen dem Möbelhersteller USM und der konektra GmbH (C-795/23). Für dessen Ausgang ist insbesondere die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des USM-Haller-Möbelsystems maßgeblich.

In seiner Entscheidung bestätigt der EuGH zunächst mehrere Grundsätze, die er bislang in seiner Rechtsprechung zu Werken der angewandten Kunst aufgestellt hat

Insbesondere bestätigt der EuGH, dass bei der Prüfung der Originalität von Gegenständen der angewandten Kunst – die Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz ist – keine höhere Anforderung zu stellen sind als bei anderen Werkarten (Rn. 46ff.). 

Dabei verdeutlicht er nochmals das Verhältnis der Schutzfähigkeit nach dem Geschmacksmuster-/Designrecht und dem Urheberrecht: Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen den Geschmacksmustern vorbehaltenen und dem durch das Urheberrecht gewährten Schutz, aus dem höhere Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst folge, bestünde nicht. Vielmehr hätten das Geschmacksmusterrecht und das Urheberrecht unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Zielrichtungen. Eine Kumulierung beider Schutzformen sei in bestimmten Fällen möglich, aber kein Automatismus (Rn. 51ff.).

Ebenso führt der EuGH erneut aus, dass freie kreative Entscheidungen eines Urhebers – und damit ein Werkschutz – ausscheiden, wenn die Schaffung des Gegenstands ausschließlich von technischen Zwängen vorgegeben ist. Gleichzeitig stellt er klar, dass das Vorliegen von technischen Zwängen, beispielsweise der Erforderlichkeit einer Sitzfläche bei einem Stuhl, nicht schlechthin den Werkschutz des Gegenstands ausschließt. Solche Elemente des Gegenstandes, die auf freien kreativen Entscheidungen beruhen, sind weiterhin einem Werkschutz zugänglich (Rn. 63f).

Neue Rechtsprechung des EuGH zur Bewertung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit

Interessant sind vor allem die neuen Aussagen des EuGH zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit:

Nicht jede freie Entscheidung begründet einen Urheberrechtsschutz

Neu ist die explizite Aussage des EuGH, dass nicht jede freie Entscheidung Urheberrechtsschutz begründen kann. Nur solche Entscheidungen die kreativ, d.h. Ausdruck der Persönlichkeit des Urhebers sind, können zur Originalität und damit zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit eines Werkes beitragen. In der Praxis stellt sich damit die Folgefrage, wann eine Entscheidung nicht nur frei, sondern auch Ausdruck der Persönlichkeit des Urhebers ist. Der Entscheidung des EuGH lässt sich als weiteres Konkretisierungsmerkmal lediglich entnehmen, dass sie dem Gegenstand einen „einzigartigen Aspekt“ verleihen muss (Rn. 65 und 82). Tatsächliche Änderungen dürften diese Ausführungen des EuGH allerdings nicht bringen. Dass das Bestehen von verschiedenen Gestaltungsoptionen allein nicht die Originalität und damit die Schutzfähigkeit eines Gegenstands begründen kann, stellt nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH keine Überraschung dar (s. insbesondere EuGH, Urteil v. 11. Juni 2020 – C-833/18 – Brompton/Get2Get).

Kreativität der Entscheidungen des Urhebers eines Gegenstands darf nicht vermutet werden

Weiterhin stellt der EuGH klar, dass keine Vermutung dahingehend besteht, dass freie Entscheidungen zugleich auch kreative Entscheidungen sind. Vielmehr haben die befassten Gerichte bei der Bewertung der Originalität eines Gebrauchsgegenstands die kreativen Entscheidungen in der Form des Gegenstands zu suchen und zu identifizieren (Rn. 65). Gleiches gilt für die Frage, ob Teile eines Werkes schutzfähig sind. Dies ist anzunehmen, wenn sie bestimmte Elemente enthalten, die der eigenständige Ausdruck des Urhebers des Werkes sind und die als solche an der Originalität des Gesamtwerkes teilhaben (Rn. 66).

Eine künstlerische oder ästhetische Wirkung führt nicht automatisch zum Urheberrechtsschutz

Zudem führt nach der Auffassung des EuGH eine künstlerische oder ästhetische Wirkung eines Gegenstands nicht automatisch zu dessen Urheberrechtsschutz. Vielmehr muss festgestellt werden, ob es sich bei dem Gegenstand um eine geistige Schöpfung handelt, die die Entscheidungsfreiheit und die Persönlichkeit ihres Urhebers widerspiegelt und somit dem Erfordernis der Originalität genügt (Rn. 67f). Dass eine ästhetische Wirkung für den Werkschutz nicht ausreicht, hat der EuGH bereits in seiner Cofemel-Entscheidung festgestellt (EuGH, Urteil v. 12. September 2019 – C-683/17). In dem vorliegenden Urteil verdeutlicht er, dass er klar zwischen künstlerischen und ästhetischen Effekten auf der einen und dem Kriterium der Originalität auf der anderen Seite trennt.

In der deutschen Rechtsprechung wurden die Kriterien hingegen bislang nicht streng differenziert. Vielmehr verlangte der BGH für einen Werkschutz explizit eine „künstlerische Leistung“ (BGH, Urteil v. 7. April 2022 – I ZR 222/20 – Porsche 911). Diese Voraussetzung wird von der deutschen Rechtsprechung vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Harmonisierung des Werkbegriffs langfristig nicht mehr verlangt werden können.

Objektiver Maßstab bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit

Der EuGH stellt fest, dass die Absichten des Urhebers beim Schaffensprozess nur insoweit berücksichtigungsfähig sein können, wie sie im Gegenstand selbst zum Ausdruck kommen (Rn. 69ff). Eine bestimmte Motivation des Schöpfers, kann daher nicht den Urheberrechtsschutz begründen.

Urheberrechtsschutz bei Rückgriff auf vorbekannten Formenschatz und bestehende Werke möglich

Weiterhin führt der EuGH aus, dass auch ein Gegenstand, der ausschließlich aus bereits bekannten Elementen, dem sog. vorbekannten Formenschatz, besteht, dem Werkschutz zugänglich ist. In diesem Fall kann ein Urheberrechtsschutz durch eine kreative Anordnung der Formen begründet werden (Rn. 78). Diese Feststellung steht im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 9. Dezember 1958 – I ZR 112/57 – Rosenthal-Vase; OLG Köln, Urteil v. 29. November 2024 – 6 U 43/24). 

Bei der Beurteilung sog. abgeleiteter Werke, d.h. von Werken, die auf ein vorbestehendes Werk zurückgreifen, ist zwischen zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden: Greift der Urheber auf ein vorbestehendes eigenes Werk zurück, kann die neue Schöpfung als „Variante“ des bestehenden Werkes eigenständigen Schutz genießen.

Sind die Urheber hingegen verschieden, kann der Urheber des späteren Werkes für die eigenen kreativen Elemente Schutz genießen. Lässt er sich von dem älteren Werk lediglich inspirieren, ohne die kreativen Elemente zu übernehmen, kann auch der von ihm geschaffene Gegenstand Werkschutz genießen, wenn er die allgemeinen Anforderungen an den Werkschutz erfüllt (Rn. 79).

Präsentation eines Gegenstands in Ausstellungen oder Museen weder erforderlich noch entscheidend für Werkschutz

Weiter stellt der EuGH fest, dass Umstände, die außerhalb des Gegenstands liegen und nach dessen Schaffung eingetreten sind, wie z. B. die Präsentation eines Gegenstands in Ausstellungen oder Museen oder die Anerkennung in Fachkreisen weder erforderlich noch entscheidend für dessen urheberrechtliche Schutzfähigkeit sind (Rn. 81). Auch wenn die Bewertung eines Gegenstands in der Öffentlichkeit nach der Aussage des EuGH bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit keine große Rolle mehr spielen kann, dürfte der EuGH dahingehend zu verstehen sein, dass ihre Berücksichtigung nicht vollkommen ausgeschlossen ist. Die Rezeption eines Gegenstandes kann immer noch in die urheberrechtliche Beurteilung einfließen und gegebenenfalls als Argument für die Schutzfähigkeit eines Werkes fruchtbar gemacht werden.

Ausführungen des EuGH zur Feststellung einer Urheberrechtsverletzung

Neben den Fragen zur Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Werkes, hat der EuGH sich auch mit den Voraussetzungen einer Urheberrechtsverletzung auseinandergesetzt:

Hervorgerufene Gesamteindruck nicht entscheidend

Der Gesamteindruck der gegenüberstehenden Gegenstände ist für die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, nach Auffassung des EuGH nicht entscheidend (Rn. 87 und Rn. 92). Dieses Kriterium betreffe vielmehr den Schutz von Geschmacksmustern. Damit setzt sich der EuGH in Widerspruch zu der bislang vom BGH vertretenen Auffassung. Nach dieser ist der Gesamteindruck eines Gegenstandes für die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung sehr wohl maßgeblich (BGH, Urteil v. 15. Dezember 2022 – I ZR 173/21 – Vitrinenleuchte; BGH, Urteil v. 7. April 2022 – I ZR 222/20 – Porsche 911; BGH, Urteil v. 14. Mai 2009 – I ZR 98/06 – Tripp-Trapp-Stuhl). Auch insoweit wird eine Änderung der deutschen Rechtsprechung zu erwarten sein.

Umfang des Schutzes hängt nicht von der schöpferischen Freiheit des Werkes ab

Der EuGH stellt weiter fest, dass der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes nicht vom Grad der schöpferischen Freiheit des Urhebers abhängt. Insbesondere sei der Umfang des Schutzes bei einem Werk, bei dem die schöpferische Freiheit geringer ist, nicht geringer als der Schutz anderer Werke (Rn. 88).

Diese Aussage wirft erneut die seit langem diskutierte Frage auf, ob das im deutschen Urheberrecht anerkannte Instrument der sog. Gestaltungshöhe vor dem Hintergrund der zunehmenden Harmonisierung Bestand haben kann. Im deutschen Urheberrecht ist bislang anerkannt, dass sich der Schutzumfang eines Werkes, nach dessen Eigentümlichkeit richtet: Je origineller ein Werk, desto weiter reicht dessen Schutz. Diese Auffassung wurde vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Harmonisierung des Urheberrechts zunehmend in Frage gestellt.

Keine Urheberrechtsverletzung bei Verfolgung desselben Trends oder derselben künstlerischen Strömung

Darüber hinaus bestätigt der EuGH die bisherige Linie deutscher Gerichte, nach der keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn die Gestaltung eines Gegenstands bloß einem bestimmten Trend oder einer bestimmten künstlerischen Strömung folgt, ohne konkret identifizierbare kreative Elemente eines älteren Werkes zu übernehmen (Rn. 90).

Urheberrechtlicher Schutz von sog. „Doppelschöpfungen“ möglich

Schließlich erkennt der EuGH die auch im deutschen Urheberrecht etablierte Möglichkeit der sog. Doppelschöpfung an. In den Fällen der Doppelschöpfung schaffen zwei Urheber unabhängig voneinander dasselbe oder ein sehr ähnliches Werk. Eine Urheberrechtsverletzung liegt dabei auch nach der Auffassung des EuGH nicht vor. Gleichzeitig stellt der EuGH fest, dass die bloße Wahrscheinlichkeit einer Doppelschöpfung – die bei Werken der angewandten Kunst häufig höher ist, als bei Werken der freien Kunst – nicht zur Versagung eines urheberrechtlichen Schutzes führen kann (Rn. 92).

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Grüne legen Antrag zu "Fairen Mieten" vor

Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag unter dem Titel "Faire Mieten jetzt - Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter" vorgelegt.

Director’s duties: State of play after <em>ASIC v Bekier</em> (Star Entertainment)

Norton Rose Fulbright - Fr, 06.03.2026 - 04:17
On 5 March 2026, Justice Lee of the Federal Court of Australia handed down the decision in Australian Securities and Investments Commission v Bekier (Liability Judgment) [2026] FCA 196 (ASIC v Bekier & Ors).

Canadian North, strong and free: Canada launches a call for proposals for dual-use transportation infrastructure in the Arctic

Dentons Insights - Fr, 06.03.2026 - 01:00

On March 4, 2026, the Government of Canada launched a call for proposals for Stream 2 of the Arctic Infrastructure Fund (the Fund), Investing in Industry and Community-led Transportation Infrastructure with Dual-use Benefits. The CA$1 billion, four‑year program (2025‑26 to 2028‑29) will support transportation infrastructure projects in Canada’s Arctic that provide both community and defence benefits.

Dr Daniel Wanjau appointed Head of Corporate Commercial and Real Estate

Dentons News - Fr, 06.03.2026 - 01:00

Dentons Hamilton Harrison & Mathews is pleased to announce the appointment of Dr. Daniel Wanjau Muriu as the new Head of its Corporate, Commercial & Real Estate Department. Dr. Wanjau succeeds Richard Omwela, whose distinguished leadership and invaluable contributions have been instrumental in shaping the department’s success and growth.

Argentina Introduces the Incentive Regime for Medium-Sized Investments (RIMI)

Dentons Insights - Fr, 06.03.2026 - 01:00

Argentina: The Congress approved the modernization of the labor regime which establishes – as a separate chapter- the Incentive Regime for Medium-Sized Investments (Régimen de Incentivo para Medianas Inversiones, or "RIMI"). The RIMI is designed to promote productive investments by Micro, Small, and Medium-Sized Enterprises ("MiPyME" its Spanish acronym) through a package of tax incentives, including accelerated depreciation in the Income Tax and early refund of VAT tax credits.

Honduras Simplifies Access to the Foreign Exchange Market: New Rules from the Central Bank of Honduras

Dentons Insights - Fr, 06.03.2026 - 01:00

Honduras: Honduras is moving forward with the modernization of its foreign exchange market through new rules issued by the Banco Central de Honduras, aimed at simplifying access to foreign currency and reducing regulatory burdens. Fewer requirements, more streamlined processes, and new opportunities for individuals and businesses participating in foreign exchange auctions. What exactly is changing and how could it impact your international operations? Find out in our analysis.

LCs, demand guarantees, negotiable instruments and COVID-19

Dentons Insights - Fr, 06.03.2026 - 01:00

Global: This note looks at the very limited role of the doctrine of frustration in relation to letters of credit, demand guarantees and negotiable instruments where related circumstances are affected by COVID-19. It also looks at the slightly less limited role for force majeure issues in such circumstances.

XII ZB 328/25, Entscheidung vom 11.02.2026

BGH Nachrichten - Fr, 06.03.2026 - 01:00
Leitsatzentscheidung | Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

2 StR 125/25, Entscheidung vom 03.12.2025

BGH Nachrichten - Fr, 06.03.2026 - 01:00
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

XI ZB 24/24, Entscheidung vom 17.02.2026

BGH Nachrichten - Fr, 06.03.2026 - 01:00
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt