Aktuelle Nachrichten
Bund prüft besseren Schutz bei Bauträgerinsolvenzen
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung prüft Änderungen im Bauträgervertragsrecht. Belastbare Daten zu den finanziellen Folgen von Insolvenzen für Käufer fehlen weitgehend.
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Linke fragt nach Düngerecht
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/KleineAnfrage Die Debatte um eine weitere Reform des Düngerechts ist das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Nius darf auf Berliner Bus werben
Nius darf auf Berliner Bus werben
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henriette_garbade
Mo., 21.09.2026 - 14:48
Die Berliner Verkehrsbetriebe müssen eine Werbung des Onlinemagazins Nius auf einem Bus und in U-Bahnstationen wieder zulassen. Die Kampagne habe nicht wegen Protesten in sozialen Medien gestoppt werden dürfen.
Öffentliches Recht
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Mehr als 100 Radler starten vom Bundestag nach Tempelhof-Schöneberg
„Fahrradfahren tut einfach unglaublich gut. Ich würde das jetzt auch gerne machen“, sagte Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU), nach eigenem Bekunden leidenschaftliche Radfahrerin, zum Start der diesjährigen Parlamentarischen Fahrradtour am frühen Nachmittag, Montag, 21. September 2026, im Berliner Parlamentsviertel. „Ich freue mich, dass Sie durch Berlin fahren und für den Bundestag ein gutes Zeichen setzen. Wir müssen uns mehr um die Gesunderhaltung kümmern. Das kommt bei uns Abgeordneten viel zu kurz.“ Eine Runde durch die Stadt bei 18 Grad Mehr als 100 Fahrradbegeisterte – Abgeordnete, Mitarbeiter aus Bundestag und Ministerien, Mitglieder von Vereinen und Verbänden – hatten sich eingefunden, um bei bereits herbstlichem Wetter bei 18 Grad und Windböen eine Runde durch die Stadt zu drehen. Ziel war, auf die Belange des Radverkehrs aufmerksam zu machen, sich Verbesserungen der Radinfrastruktur vor Ort anzuschauen und gemeinsam etwas zu unternehmen. „Es sind im Moment bewegte Zeiten und die Stimmung ist oft angespannt – das merkt man auch auf der Straße“, sagte Henning Rehbaum (CDU/CSU), Vorsitzender des Parlamentskreises Rad. „Vielleicht können wir als Verkehrspolitiker da einen kleinen Beitrag leisten und wieder für mehr Verständnis und Rücksicht werben – auf dem Fahrrad genauso wie hinterm Steuer.“ Tradition seit 20 Jahren Seit zwanzig Jahren gibt es die Parlamentarische Radtour. 2006 ging es das erste Mal übers Berliner Pflaster, um für das Fahrrad als umweltfreundliches und gesundes Fortbewegungsmittel zu werben. Dem Vorstand des Parlamentskreises Rad gehören auch Victoria Broßart (Bündnis 90/Die Grünen) und Stefan Zierke (SPD) an. Unterstützt werden die Bemühungen des Parlamentskreises von der Bundestagsverwaltung, dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub und dem Zweiradindustrieverband, der mit 50 Leihrädern neuester Bauart am Start war. Grüße des Bundesverkehrsministers Steffen Bilger (CDU) richtete der Parlamentarische Staatssekretär für Verkehr, Christian Hirte (CDU) aus. Das Fahrrad könne ein schönes Sportgerät ebenso sein wie ein wichtiges Verkehrsmittel, das zudem mit seiner Umwelt- und Klimafreundlichkeit punkten könne. „Das Fahrrad ist heute ein ganz normaler Teil unserer Mobilität.“ „Wir wollen zeigen, dass das Fahrrad ein tolles Verkehrsmittel ist" Man habe in den letzten Jahren mit vielen finanziellen Mitteln die Infrastruktur für das Fahrradfahren erheblich verbessert. Gesund sei das Fahrrad nur, wenn es sicher sei, sagte Hirte und warb für ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Dem werde man auch bei der Gestaltung des Verkehrsraumes Rechnung tragen. „Wir wollen zeigen, dass das Fahrrad ein tolles Verkehrsmittel ist, das gesund hält, alltagstauglich ist und Spaß macht. Und wir wollen es im politischen Alltag sichtbarer machen“, gab Rehbaum das Signal zum Aufbruch. „Wo könnte das besser gehen als draußen, auf zwei Rädern hier in Berlin?“ Um kurz nach 15 Uhr setzte sich das Teilnehmerfeld mit eigenen oder Leihrädern, ausgerüstet mit Helmen und der ein oder anderen neongelben Schutzweste, und begleitet von einigen Klingeltönen, vor dem Westeingang des Paul-Löbe-Hauses in Bewegung – vorneweg die Fahrradstaffel der Berliner Polizei. Route durch Tempelhof-Schöneberg Auf einer etwa zwölf Kilometer langen Route durch Tempelhof-Schöneberg, mit Live-Kommentar durch die Bezirksstadträtin, erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer etwas über neue Radverkehrsprojekte des Berliner Bezirks und kamen miteinander ins Gespräch. Gelegenheit zum Austausch gab es auch im Anschluss bei einer Portion Eiscreme bei der Rückkehr im Parlamentsviertel, wo Teilnahmeurkunden angegeben wurden. Sehr schnell tauschten dann aber alle den Fahrradsitz wieder mit dem Bürostuhl. Im Parlamentskreis Rad kommen mehrmals pro Jahr die fahrradpolitischen Sprecher der Fraktionen zusammen, um sich mit Fachleuten über fahrradpolitische Themen wie Sicherheit, Infrastruktur, Potenziale für Klima und Gesundheit, auszutauschen und den Radverkehr in Deutschland voranzubringen. Highlight und Aushängeschild ist die jährliche Fahrradtour. (ll/21.09.2026)
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Arbeit der Mietrechtskommission
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Inhalten der laufenden Beratungen der Expertinnen- und Expertengruppe Mietrecht, wie sie auf Anfrage der Grünen antwortet.
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Verwaltungsgerichtsverfahren sollen schneller werden
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen. Der Bundesrat fordert an mehreren Stellen Änderungen am Gesetzentwurf.
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"Jüdische Stimme" darf gesichert extremistisch genannt werden
"Jüdische Stimme" darf gesichert extremistisch genannt werden
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henriette_garbade
Mo., 21.09.2026 - 14:04
Der Verein „Jüdische Stimme“ darf im Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat einen Eilbeschluss des VG Berlin aufgehoben, das im April anders entschieden hatte.
Staats- und Verfassungsrecht
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Expertendiskussion zu sozialer Ungleichheit in der Pandemie
Die Auswirkungen der Pandemie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Folgen für bestehende soziale Ungleichheiten haben am Montag, 21. September 2026, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ gestanden. In den Statements der Sachverständigen wurde einmal mehr deutlich: Die Pandemie war ein Stresstest für die Gesellschaft. „Corona funktionierte wie ein Brennglas“, sagte Expertin Dr. Claudia Neu. „Wo Infrastruktur und Dienste gut aufgestellt sind, funktionierte es gut“ - aber das gelte auch andersrum, so die Professorin für Soziologie ländlicher Räume an den Universitäten Göttingen und Kassel. Sie konstatierte strukturelle Benachteiligungen in einzelnen Regionen: „Dort waren zum Beispiel weniger Testungen verfügbar.“ Auch Vanessa Kiesel sagte, die Pandemie habe bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht. „Viele Mütter reduzierten ihre Erwerbsarbeitszeit“, sagte die Referentin für Familien- und Geschlechterpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Kinderkrankentage seien nicht gänzlich ausgeschöpft worden - aus Sorge, dann mit der Arbeit nicht ausreichend fertig zu werden. „Es gibt Instrumente, die gut auf dem Papier sind, aber in der Praxis nicht so gut funktionieren.“ Man müsse über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen von Arbeit und Care-Arbeit sprechen. Pandemie als einen Lernraum Prof. Dr. Berthold Vogel warb dafür, die Pandemie als einen Lernraum zu begreifen. „Sie hinterließ zweifellos Narben in der Gesellschaft“, so der Professor für Soziologie an der Universität Göttingen. Wenn sie aber auch als ein wissenschaftlicher Lernraum angesehen werde, habe die Pandemie ebenfalls über die Stärken der Gesellschaft aufgeklärt. „Es gab erhebliche Solidaritäts- und Verzichtsleistungen, die dazu beitrugen, dass die Pandemie positiv bewältigt werden konnte.“ Auch habe die Pandemie auf Improvisationstalente aufmerksam gemacht, so Vogel. „Kommunen und Gesundheitsämter haben sehr viel ad hoc gemacht.“ Er forderte eine Stärkung der Kommunen. Gesellschaft und Zusammenhalt solle man mehr vom Lokalen her denken. Als damaliger Schüler berichtete Filip Dimov über seine Erfahrungen während der Pandemie. „Uns wurde unsere Freiheit genommen“, begann er sein Statement. „Die Regeln waren für uns lebensfremd und willkürlich.“ Viele Deutsche seien dem Denunziantentum verfallen. „Meine Jugend wurde mir geraubt. Dafür gehören die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.“ Aus der Perspektive der jungen Generationen sprach auch Elisabeth Quarch. „48 Prozent der Jugendlichen berichteten von einer geminderten Lebensqualität“, zitierte das Bundesvorstandsmitglied des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) eine Studie. Unter jungen Menschen sei Unmut entstanden – „bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen“. Sie hätten sich übergangen gefühlt. Quarch forderte mehr Jugendbeteiligung. „Jugendarbeit ist soziale Infrastruktur.“ Auf die sozialen Ungleichheiten ging Dr. Claudia Hövener ein. „Die Möglichkeiten, sich vor Infektionen zu schützen, waren ungleich verteilt“, sagte die Professorin für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin und nannte niedrigere Einkommen und weniger Wohnraum als Faktoren. „All diese Unterschiede sind nicht durch die Pandemie entstanden. Aber Ungleichheiten sollten schneller und besser sichtbar gemacht werden“, schlug sie vor. „Schutzmaßnahmen sind direkt an den Lebens- und Arbeitssituationen auszurichten.“ Umgang mit kritischen Wissenschaftlern Aus der AfD-Fraktion kam die Frage nach einer etwaigen Diffamierung von kritischen Wissenschaftlern während der Pandemie. Die Soziologin Neu gab zu bedenken, dass man in der Wissenschaft um verschiedene Positionen ringe. „Es ist ein Wettbewerb. Wenn man nicht gehört wird, wird man nicht gleich diffamiert.“ Soziologie-Kollege Vogel wies darauf hin, dass zum Beispiel in Niedersachsen impfkritische Stimmen am Tisch gewesen seien. „Ein absolutes Verdrängen von kritischen Wissenschaftlern habe ich nicht erlebt.“ Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (jr/22.09.2026)
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Geteiltes Echo zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse
Der Innenausschuss hat sich am Montag, 21. September 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit drei Gesetzentwürfen der Bundesregierung und Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken befasst. Im Einzelnen ging es um die Gesetzentwürfe "zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), 21/7265(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit" (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen" (21/6806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie um den Grünen-Antrag "Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen - Moderne Polizeiarbeit gestalten" (21/6913(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und den Linken-Antrag "Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen" (21/6917(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). "Erhebliche Überarbeitung der Gesetzentwürfe notwendig" Die Bandbreite der Sachverständigen-Statements reichte von Zustimmung teils mit Nachbesserungsforderungen bis zur völligen Ablehnung. Diplom-Informatiker Hadmut Danisch meinte, die Gesetzentwürfe hinterließen den Eindruck, in völliger Praxisferne und in einem theoriegeleiteten Elfenbeinturm entstanden zu sein. Eine mehr als nur oberflächliche, beamtenformale Beschäftigung mit dem Thema sei nicht ersichtlich. Die Gesetzentwürfe bedürften zumindest einer erheblichen Überarbeitung: Er sei nicht grundsätzlich gegen biometrische Fahndungsmethoden, sehe aber Bedarf an einer wesentlich besseren Vorgehensweise. Rechtsanwalt Kai Kempgens, Deutscher Anwaltverein (DAV), sprach sich gegen die Gesetzentwürfe aus. Er erkannte zwar an, dass digitale Werkzeuge die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr unterstützen könnten und in rechtsstaatlichem Rahmen auch sollten. Die mit den geplanten Regelungen geschaffenen weitreichenden Befugnisse zum automatisierten biometrischen Abgleich mit Internetbilddaten gingen aber deutlich über eine gezielte Personenfahndung hinaus und ermöglichten potenziell umfassende Bewegungs-, Kontakt- und Persönlichkeitsprofile. Betroffen wären nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen. Zumindest müsse geregelt werden, dass nur dort gesucht werden würde, wo etwas zu vermuten sei. Ein uferloses Vorgehen dürfe es nicht geben. Konkretisierung der Befugnisse begrüßt Martina Link, Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts, begrüßte die mit den Gesetzentwürfen vorgesehene Konkretisierung der Befugnisse. Sie verwies auf die besondere Herausforderung durch die stetig wachsende Menge digital verfügbarer Informationen – ob aus dem öffentlich zugänglichen Internet, ob aus Polizeidatenbeständen etwa bei sichergestellten Smartphones. Die automatisierte Datenanalyse sei bei der Kriminalitätsbekämpfung von erheblicher Bedeutung. Die vorgesehene Regelung versetze ihre Behörde in die Lage, große und komplexe Datenbestände strukturiert auszuwerten, Zusammenhänge zwischen Personen, Sachverhalten, Orten und Ereignissen zu erkennen und hieraus belastbare Ermittlungsansätze zu gewinnen. Auch der automatisierte biometrische Internetabgleich sei ein unersetzliches Ermittlungsinstrument. "Beabsichtigte Regelungen sind sehr weitreichend" Prof. Dr. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wies darauf hin, dass die beabsichtigten Regelungen zum Abgleich biometrischer Daten sehr weitreichend seien. Ob sie verfassungsrechtlichen Anforderungen genügten, sei schwer einzuschätzen, weil einschlägige Judikatur bislang nicht vorliege. Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprächen die beabsichtigten Regelungen zur automatisierten Datenanalyse. Er betonte, dass die Digitalisierung der Polizeiarbeit wohl die mit Abstand wichtigste Weichenstellung für effektive und auch grundrechtsschonende Polizeiarbeit darstelle. Vorsorgliche elektronische Spurensicherung Prof. Dr. Markus Möstl (Universität Bayreuth) machte klar, polizeiliche Ermittlungen seien davon abhängig, dass die Planung oder die Begehung von Straftaten Spuren hinterlasse. In der traditionellen analogen Welt sei das sichergestellt gewesen, aber immer weniger im virtuellen Raum elektronischer Kommunikation. Unter diesen Bedingungen sei es von entscheidender Bedeutung, dass der Staat in dem zur Einlösung seiner Sicherheitsaufgabe nötigen Maße eine Art vorsorgliche elektronische Spurensicherung anordnen dürfe. Zu einem zeitgemäßen polizeilichen Auskunfts- und Nachrichtenwesen gehöre auch die automatisierte Datenanalyse, wie sie nun ermöglicht werden solle. "Automatisierte technische Auswertung alternativlos" Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei verwies auf bisher unzulängliche Ermittlungsmöglichkeiten und sprach von einem Kampf David gegen Goliath. Deshalb befürworte die Gewerkschaft die Gesetzentwürfe. Bisher gebe es eine gewisse digitale Blindheit – nicht zuletzt in der Prävention, die von ihm als Königsdisziplin beschrieben wurde. In Anbetracht enormer sichergestellter Datenmengen sei eine automatisierte technische Auswertung im 21. Jahrhundert alternativlos. Ein datensicher und normenklar ausgestalteter Rechtsrahmen schütze nicht nur Betroffene, sondern auch die handelnden Behörden vor Rechtsunsicherheit, Legitimationsdruck und späteren Beanstandungen. "Unverzichtbares Instrument effektiver Strafverfolgung" Dr. Andreas Schmidtke, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, befand, aus richterlicher Sicht sei die Schaffung ausdrücklicher Rechtsgrundlagen für den automatisierten biometrischen Internetabgleich und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse uneingeschränkt zu begrüßen. Wolle der Staat handlungsfähig und wehrhaft bleiben, müsse er mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Die vorgesehenen Instrumente entsprächen den veränderten tatsächlichen Bedingungen moderner Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Gerade in datenintensiven Ermittlungsverfahren würden automatisierte Verfahren zunehmend zu einem unverzichtbaren Instrument effektiver Strafverfolgung. Es dürfe aber keine Datenanalyse ins Blaue geben, sagte er und forderte insoweit Nachbesserungen. "Vorgeschlagene Befugnisse sind europarechtswidrig" Pia Sombetzki, AW AlgorithmWatch gGmbH, konzentrierte sich nach eigenem Bekunden auf die Befugnisse für einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlichen Daten aus dem Internet sowie für die Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken. Die vorgeschlagenen Befugnisse seien europarechtswidrig, verletzten verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprächen datenschutzrechtlichen Grundsätzen. Sie plädierte dafür, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen. (fla/21.09.2026)
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"Meine ehemalige Mandantin ist unschuldig"
"Meine ehemalige Mandantin ist unschuldig"
otmar-kury-dpa Daniel Bockwoldt.jpg
henriette_garbade
Mo., 21.09.2026 - 13:51
Der frühere Anwalt von Christina Block, Otmar Kury, tritt als Zeuge im Prozess auf. Wegen seiner Schweigepflicht darf er nur wenig sagen.
Eine Botschaft aber ist ihm wichtig.
Strafrecht
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OLG verneint Haftung der Mieterin: E-Bike geht zwei Monate nach Sturz in Flammen auf und setzt Haus in Brand
Der Sohn einer Mieterin stürzte mit deren E-Bike. Äußerlich blieb alles heil, doch zwei Monate später setzte der im Innern beschädigte Akku das Fahrrad nebst Haus in Brand. Haftet die Mieterin dafür? Nein, hat jetzt auch das OLG entschieden.
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Bessere Möglichkeiten für den Umgang mit Problemimmobilien
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Regierung hat in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage die geplanten besseren Möglichkeiten für den Umgang mit Problemimmobilien erläutert.
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Unabhängige Asylverfahrensberatung thematisiert
Inneres/KleineAnfrage Die "Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.
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AfD fragt zu "antifaschistischem Aktionsbündnis Widersetzen"
Inneres/KleineAnfrage "Kenntnisse zum antifaschistischen Aktionsbündnis Widersetzen und dessen mögliche Einordnung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.
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Zahl antisemitischer Straftaten seit 2015
Inneres/Antwort Über die Entwicklung der jährlichen Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland seit 2015 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
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EU-Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat
Inneres/Antwort Die Einstufung der Türkei auf EU-Ebene als asylrechtlich sicherer Herkunftsstaat ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
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Die Linke thematisiert Nachhaltigkeit von Biomasse
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/KleineAnfrage Die Nachhaltigkeit von Biomasse macht die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage zum Thema.
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Lage der Christen in Syrien
Inneres/Antwort Die Lage der Christen in Syrien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
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Ausschuss berät Petition zur Aufhebung der Masern-Impfpflicht
Mit der Forderung nach Aufhebung der im Masernschutzgesetz geregelten Masern-Impfpflicht hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 21. September 2026, befasst. Grundlage dafür war eine öffentliche Petition des Facharztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dr. Ronald Weikl, die mehr als 38.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Dissens über die Gefahren der Masernerkrankung Es bestehe keinerlei Notwendigkeit für eine verpflichtende Masern-Impfung, sagte Weikl vor den Abgeordneten. Die Schädigung durch die Impfung sei um ein Vielfaches höher als das Risiko einer Schädigung durch eine Masern-Erkrankung, die der Petent als „harmlose Kinderkrankheit“ bezeichnete, die zudem nahezu eliminiert sei. Die ihn begleitende Juristin Beate Bahner kritisierte das Masernschutzgesetz, „weil damit gesunde, ungeimpfte Kinder aus der Kita und damit aus dem sozialen Leben ausgeschlossen werden“. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Aus Sicht der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Christiane Schenderlein (CDU), handelt es sich bei den Masern keineswegs um eine harmlose Kinderkrankheit. Vielmehr berge diese große Gefahr in sich. Schenderlein verwies weiterhin darauf, dass die im Masernschutzgesetz geregelte Nachweispflicht der Impfung durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. Ziel sei eine Impfquote von 95 Prozent als Schutz für vulnerable Gruppen. Petent: Impfpflicht medizinisch unverantwortlich In seiner Eingabe schreibt der Petent: „Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht.“ Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen sei in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. „Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben“, heißt es in der Vorlage. Das seit März 2020 gültige Masernschutzgesetz widerspräche den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneide die Rechte der Kinder und ihrer Eltern, urteilt der Petent. Die darin verankerte Impfpflicht beziehungsweise die Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in Deutschland betreffe, „ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich“, schreibt Weikl in seiner Petition. BMG weist Argumente und Zahlen des Petenten zurück Vor den Abgeordneten verwies er auf den aus seiner Sicht hohen Wert der Immunisierung durch eine Maserninfektion. Infizierte Kinder seien im späteren Leben besser geschützt vor anderen Erkrankungen, sagte Weikl, der nach eigener Aussage nicht ein Verbot der Masern-Impfung fordert, sondern die Aufhebung der Masern-Impfpflicht. Wie bei anderen Impfungen auch, müsse es allein im Ermessen der Eltern und der betroffenen Erwachsenen liegen, „ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht“. Während der Sitzung wies Gesundheits-Staatssekretärin Schenderlein die vom Petenten und seiner Begleitung genannten Zahlen über Impfschäden und die Wirksamkeit der Masern-Impfung zurück. Es gebe diese Zahlen nicht, sie entbehrten jeder Grundlage, so Schenderlein. Die Nachweispflicht kann aus ihrer Sicht eventuell aufgehoben werden, „wenn die WHO feststellt, dass diese Erkrankung tatsächlich eliminiert ist“. Solange das nicht der Fall sei, könne die Nachweispflicht einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Masern-Impfungen leisten, machte die BMG-Vertreterin deutlich. (hau/22.09.2026)
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Markenverletzung durch Affiliate-Links zu Testergebnissen
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nina_setzer
Mo., 21.09.2026 - 12:58
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Markenrecht
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