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Das neue Online-Verfahren in Japan und Deutschland
Die deutsche und die japanische Rechtstradition sind eng miteinander verbunden, insbesondere durch die starke Rezeption des deutschen Rechts im Japan der Meiji-Zeit. Japanische Gesetze orientierten sich maßgeblich an deutschen Vorbildern, was bis heute zu strukturellen Ähnlichkeiten führt. Aktuell gibt es in Japan und Deutschland ähnliche Digitalisierungsinitiativen im Zivilprozess – nahezu zeitgleich wird ein Online-Verfahren eingeführt, das im Details jedoch Unterschiede aufweist.
Zivilgerichtliches Online-Verfahren (ZOV) in Deutschland
Das neue zivilgerichtliche Online-Verfahren (§§ 1121 ff. ZPO) basiert wesentlich auf der Nutzung sogenannter digitaler Eingabesysteme. Als technische Weiterentwicklung „klassischer“ Formulare zeichnen sich digitale Eingabesysteme durch dynamische, interaktive, modulare und iterativ anpassbare Masken aus. In diesen Systemen können komplexe Logiken eingebaut werden. Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen können strukturiert elektronisch erstellt und bei Gericht eingereicht werden.
Die digitalen Eingabesysteme werden bundeseinheitlich bereitgestellt; zugleich können die Länder eigene Systeme entwickeln, sofern sie kompatibel sind. Insbesondere zielt das Verfahren darauf ab, standardisierbare Massenverfahren effizienter, barrierefrei und vollständig digital abzuwickeln. Das Online-Verfahren ist bereits an den Amtsgerichten Mannheim und Nürtingen, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg (Mitte), Frankfurt am Main und Leipzig pilotiert.
Zugleich wurde mit dem Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit der rechtliche Rahmen geschaffen, um Prozesse über eine Kommunikationsplattform zu führen. Eine solche Plattform befindet sich derzeit in der Entwicklung.
Quelle: https://service.justiz.de/geld-einklagen/formular/gericht-pruefen/klagende-person/vertrag
Die Online-Plattform MINTS in Japan
Das neue japanische Online-Zivilverfahren „MINTS“ (Minji Saiban IT System) verfolgt einen ähnlichen Digitalisierungsansatz, weist jedoch einige verfahrensspezifische Besonderheiten auf. „MINTS“ ermöglicht die elektronische Einreichung von Klagen und Schriftsätzen sowie die digitale Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten über eine zentrale Plattform, die eng in die gerichtlichen Arbeitsabläufe integriert ist. Ziel ist es, den gesamten Zivilprozess – von der Klageerhebung bis zum Urteil – online abzuwickeln. Dabei wird besonderer Wert auf Benutzerfreundlichkeit und eine schrittweise Einführung digitaler Elemente gelegt, etwa durch die Kombination von synchronen und asynchronen Kommunikationsformen.
Im Unterschied zum stärker formalisierten deutschen Ansatz sind die Eingabesysteme im japanischen Verfahren weniger strikt strukturiert. Dies erlaubt eine flexiblere Handhabung, stellt aber zugleich höhere Anforderungen an die individuelle Verfahrensgestaltung. Insgesamt dient auch MINTS der Beschleunigung und Effizienzsteigerung zivilgerichtlicher Verfahren.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=yuylKel6BnY (dort finden sich aktuell zwölf Erklärvideos zu MINTS)
Autor: Dr. Christian Schlicht, Richter am Landgericht
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