Die BaFin warnt vor Angeboten auf der Website smartdirect500(.)com Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der angeblich im Vereinigten Königreich ansässige Betreiber auf der Website ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Die BaFin warnt vor Angeboten der Morvath Ltd. / Morvath Traiding über die Website morvathltd(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden behauptet Morvath Ltd. / Morvath Traiding, von der European Financial Authority (FINAEU/FINA EU/FIN A EU - finaeu.morvathltd(.)com) autorisiert zu sein.
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Kapitalmarktintegration I: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion (21/4467) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der EU-Verordnungen Nr. 1095 / 2010, Nr. 648 / 2012, Nr. 600 / 2014, Nr. 909 / 2014, 2015 / 2365, 2019 / 1156, 2021 / 23, 2022 / 858, 2023 / 1114, Nr. 1060 / 2009, 2016 / 1011, 2017 / 2402, 2023 / 2631 und 2024 / 3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16345 / 25) ab. Kapitalmarktintegration II: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion (21/4468) zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union (Ratsdokument 16347 / 25) ab. Finanzsicherheiten: Schließlich lehnten alle übrigen Fraktionen auch einen dritten Antrag der AfD-Fraktion (21/4469) ab. Der Antrag bezog sich auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten (Ratsdokument 16348 / 25). Petitionen: Das Parlament entschied über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 171 bis 183 (21/4331, 21/4332, 21/4333, 21/4334, 21/4335, 21/4336, 21/4337, 21/4338, 21/4339, 21/4340, 21/4341, 21/4341, 21/4343). Keine Unterstützung Deutschlands für das syrische Regime Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, Deutschland möge dem syrischen Regime keine Unterstützung zukommen lassen, bis die Verantwortlichen für das Massaker an der syrischen Westküste an den alawitischen Zivilisten zur Rechenschaft gezogen wurden. Zur Begründung führte der Petent im Wesentlichen an, das syrische Regime sei verantwortlich für schwerste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, darunter das jüngste Massaker an der syrischen Westküste. Laut syrischen Menschenrechtsorganisationen seien im März 2025 innerhalb von 72 Stunden mehr als 900 Menschen aus religiösen Minderheiten, vor allem Alawiten, von Dschihadisten, die Anhänger der syrischen Streitkräfte gewesen seien, getötet worden. Deutschland dürfe sich nicht an der finanziellen Stabilisierung eines dschihadistischen Regimes beteiligen, das für Massaker an der eigenen Bevölkerung verantwortlich sei, hieß es in der Petition. Jede Form wirtschaftlicher Unterstützung – sei es durch Investitionen, Hilfsgelder oder geschäftliche Kooperationen – stärke ein System, das ungestraft Verbrechen begehe und keinerlei Anzeichen für politische Reformen zeige. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 25. Februar mit breiter Mehrheit verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Auswärtigen Amt „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass das Auswärtige Amt die Gewalttaten an der syrischen Küste verurteilt, Aufklärung gefordert und die syrische Regierung aufgefordert habe, weitere Übergriffe zu verhindern. „Auch der Petitionsausschuss verurteilt Gewalt gegen religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien auf das Schärfste“, heißt es in der Vorlage. Unterstützung „regierungsfern und bedarfsorientiert“ Die Bundesregierung habe betont, dass es keine direkten Zahlungen an die syrische Regierung gebe, wird weiter ausgeführt. Wie auf der 9. Brüsseler Syrien-Konferenz angekündigt, unterstütze die Bundesregierung Syrerinnen und Syrer mit 300 Millionen Euro in Syrien und den Nachbarstaaten. Dabei setzten sich die Mittel des Auswärtigen Amts aus 131 Millionen Euro für humanitäre Hilfe sowie 36 Millionen Euro für Stabilisierung und friedensfördernde Maßnahmen zusammen. Laut Bundesregierung werde die humanitäre Unterstützung regierungsfern und bedarfsorientiert über die Vereinten Nationen und internationale Nichtregierungsorganisationen wie die Deutsche Welthungerhilfe, den Norwegian Refugee Council und andere abgewickelt. Der Petitionsausschuss befürworte eine solche regierungsferne Unterstützung im Interesse der syrischen Zivilbevölkerung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Ausschuss hält die Eingabe für geeignet, „in Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung einbezogen zu werden“. (eis/hau/05.03.2026)
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2026, zwei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Einbürgerungen: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel "Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik" (21/4466) vorgelegt. Die Vorlage soll vom Innenausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion fordert, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollen der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädiert die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. Frauen in der Landwirtschaft: "Sichtbar, stark und beteiligt – Gleichstellung von Frauen in der Landwirtschaft sicherstellen" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4470), der in den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen wurde. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, gezielt Frauen als Betriebsleiterinnen, Hofnachfolgerinnen, Existenzgründerinnen und Leitungspersonen zu fördern und dazu rechtliche Beratung, bestehende Informations-, Weiterbildungs-, Coaching-, oder Netzwerkangebote sowie Förder- und -Finanzierungsmöglichkeiten für Frauen zu verstetigen und auszubauen. Zudem solle der Bund gemeinsam mit den Ländern, den Versicherungsträgern und landwirtschaftlichen Verbänden tragfähige Lösungen erarbeiten, um Lücken in der Beschäftigung, der Versorgung oder Inanspruchnahme bestehender Angebote zu identifizieren und zu schließen. Die Grünen fordern Maßnahmen, um die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Absicherung im Alter, in Fällen von Trennung und Scheidung, bei Beschäftigungsmodellen in Voll- und Teilzeit, sowie rund um Schwangerschaft und Mutterschutz. (ste/eis/05.03.2026)
In NRW hatte sich die Besetzung des Präsidentenpostens am OVG NRW zur Justizaffäre ausgeweitet. Damit das nicht noch einmal vorkommt, macht eine Arbeitsgruppe Vorschläge, die Justizminister Limbach begrüßt. Es gibt aber auch Kritik.
Mit einem milliardenschweren Vergleich mit US-Klägern möchte Bayer den Rechtsstreit zu Glyphosat endlich in den Griff bekommen und abhaken. Das zuständige US-Gericht hatte vorerst keine Einwände – nun ist die Klägerseite am Zug.
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Der Supreme Court hat viele von Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt. Nicht geurteilt hat er dabei über Rückzahlungen bereits gezahlter Zölle. In New York gibt es dazu nun eine Entscheidung.
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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 5. März 2026, erstmals über das Netzpaket der Bundesregierung und die Wärmewende debattiert. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Die Sonne ihren Job machen lassen – Für ein zukunftsfestes Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (21/4457) wurde nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Heizkostenfalle verhindern – Wärmewende weiterführen für ein warmes und bezahlbares Zuhause“ (21/2724). CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, die Grünen dafür. Die Linke enthielt sich. Dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4391 Buchstabe a). Netzpaket der Bundesregierung Mit ihrem Netzpaket will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erreichen, dass der Ausbau von Stromnetzen und erneuerbaren Energien besser synchronisiert wird. In stark belasteten Netzgebieten soll es künftig für neue Wind- oder Photovoltaikparks keine Entschädigung mehr geben, falls die Anlagen abgeregelt werden müssen, weil das Netz den Strom nicht mehr aufnehmen kann. Netzbetreiber sollen in die Lage versetzt werden, bei konkurrierenden Netzanschlussbegehren eine Auswahl zu treffen: Soll der Industriebetrieb seine Prozesse elektrifizieren dürfen, das KI-Rechenzentrum ans Netz gehen oder der Windpark? Bislang gilt ein Vorrang für die Erneuerbaren. Die sollen sich außerdem stärker an den Kosten des Netzanschlusses beteiligen. Der Protest ließ nicht lange auf sich warten. Die Grünen bezeichnen den Gesetzentwurf als "Energiewende-Killerpaket", als "Abwürgeprogramm" und als einen "Frontalangriff auf die Energiewende". Grüne: Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, alte Fehler in der Energiepolitik zu wiederholen. „Die schwarz-rote Bundesregierung tut gerade alles dafür, dass Deutschland noch mehr Geld ausgeben wird für fossile Importe, dass Deutschland sich noch länger durch fatale Abhängigkeit von autokratischen Staaten erpressbar macht“, sagte Verlinden. Nachdem eine schwarz-rote Bundesregierung die Nord-Stream-2-Gaspipelines beschlossen gehabt hätten, sei die aktuelle Bundesregierung gleicher Couleur wieder dabei, solche Fehler zu wiederholen: „Katharina Reiche will Solar- und Windenergie ausbremsen.“ Und die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD verlängerten damit "die fossile Abhängigkeit von fossilen Geschäftsmodellen“. Noch kritischer ging Verlindens Fraktionskollege Felix Banaszak mit den Plänen der Regierung ins Gericht. Vor allem in Richtung SPD forderte er, die Fraktionsführung der Sozialdemokraten solle Mietern, Hausbesitzern und Verbrauchern erklären, warum demnächst die Solaranlage auf dem Dach nicht mehr gefördert werde und die Preise für Öl und Gas weiter steigen würden. CDU/CSU: Die Wärmepumpe passt nicht überall Sepp Müller (CDU/CSU) wies die Kritik weit von sich. „Der grüne Weg des Alarmismus, der grüne Weg in den Heizungskeller zu regieren, der ist gescheitert“, sagte Müller. Die Koalition gehe einen „neuen Weg“ und setze auf „Akzeptanz“ der Bürger, damit Klimaziele erreichbar blieben. Verbraucher und Unternehmen hätten nun wieder die Wahl, welche Art von Heizung sie einbauen wollten. Im Bereich Biogas entwickle Deutschland Anlagen, die nicht nur heimische Arbeitsplätze sicherten, sondern auch in den Export gingen. Die Wärmepumpe sei zwar eine effiziente Methode, um Gebäude zu heizen, doch: "Sie passt nicht überall.“ SPD: Umweltminister muss einen Klimaschutzplan vorlegen Doch auch SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer konnte sich Kritik an den Plänen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche und an Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) nicht verkneifen. Aktuell sei erneut sichtbar, wie verletzbar Deutschland sei, wenn international, wie derzeit der Iran-Krieg, eine Krise ausbreche und die Preise für fossile Brennstoffe sofort massiv anstiegen. „Ich möchte an die Aufgaben des Umweltministers erinnern, die er gesetzlich zu erfüllen hat, auch verfassungsseitig zu erfüllen hat, einen Klimaschutzplan vorzulegen“, sagte Scheer. Außerdem sei das Parlament in der Verantwortung, die Pläne von Ministerin Reiche nachzubessern und „tatsächlich den beschleunigten Umstieg in allen Sektoren auf erneuerbare Energien hinzubekommen“. AfD: Energiepolitik hat Deutschland ärmer gemacht Die AfD-Fraktion mit ihrem Redner Steffen Kotré lehnte sowohl die Anträge der Grünen als auch den Ausbau erneuerbarer Energien ab. Stattdessen forderte Kotré die Rückkehr zu Gaslieferungen aus Russland und die Nutzung von Kernkraft. „Hätten Sie Nord Stream 2 voll unterstützt und wieder aufgebaut, hätten wir nicht diese hohen Gaspreise“, sagte er in Richtung der Antragsteller. Die Energiepolitik der vergangenen Jahre habe das Land „ärmer gemacht“. Anstatt preiswerte Energie bereitzustellen, forderten die Grünen in ihrem Antrag zur Wärmewende – „indem sie Energiearmut feststellen, die sie selbst geschaffen haben“ – Energie weiter zu subventionieren. Linke warnen vor "gewaltiger Kostenfalle" Jörg Cezanne (Die Linke) nannte die Energiepolitik von Ministerin Reiche „rückwärtsgewandt“. Bereits vor 14 Jahre habe sie, damals als Staatssekretärin unter dem seinerzeitigen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) „die Solarbranche aus Deutschland verjagt“. 75.000 Arbeitsplätze seien dadurch in Deutschland verloren gegangen, und „heute sind chinesische Anbieter Weltmarktführer“, sagte Cezanne. Dabei würde der fortgesetzte Ausbau der erneuerbaren Energien den Börsenstrompreis bis 2030 um mindestens ein Fünftel senken. Mit dem aktuellen Kurs der Bundesregierung drohten jedoch vor allem steigende Energiepreise, weil Biogas und Wasserstoff teurer als Erdgas seien und der Gaspreis durch die CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren weiter steigen werde. „Wer also jetzt von Ihnen fehlgeleitet auf fossile Heizungen setzt, läuft in eine gewaltige Kostenfalle“, sagte Cezanne. Erster Antrag der Grünen Die Grünen fordern in ihrem überwiesenen Antrag (21/4457) die Bundesregierung unter anderem auf, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Aufdachanlagen beizubehalten und auf die Einführung unnötiger bürokratischer Hürden zu verzichten, um damit das Recht auf sauberen Solarstrom für die Menschen in Deutschland zu sichern. Für alle Arten von Solardachanlagen sei eine angemessene Förderung zu erhalten, sodass die Nutzer ihren Stromverbrauch erneuerbar decken können. Den zentralen Baustein des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, wonach Erneuerbare-Energien-Anlagen unverzüglich und vorrangig angeschlossen werden müssen und vorrangig einspeisen, wollen die Grünen erhalten und damit einen raschen Anschluss der Anlagen ermöglichen. Allen, die an der Energiewende teilhaben wollen, müsse ein Recht auf Solar eingeräumt werden. Dafür seien unter anderem Konzepte wie Energy Sharing, Mieter-Strommodelle sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu stärken und auszubauen. Haushalte und Betriebe sollen dem Antrag zufolge mit einem Solarbonus direkt von der günstigen Solarenergie profitieren, indem sie bis zu 600 Stunden im Jahr "unbürokratisch und kostenlos" Strom erhalten. Zweiter Antrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2724), die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Verbesserung der Energieeffizienz „so zügig und bürokratiearm wie möglich, spätestens jedoch fristgerecht bis Mai 2026, sozialverträglich“ umsetzen. Die Gebäuderichtlinie der Europäischen Union (EPBD) ist Teil des europäischen Green Deals und des Klimapakets „Fit für 55“. Hauptziel ist, den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu senken und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Vorgesehen ist, dass alle Neubauten ab dem Jahr 2030 emissionsfrei sind. Für Neubauten in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab 2028. Für Wohngebäude müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 einen nationalen Renovierungsplan erstellen, um bis dahin eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu erreichen. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen gerecht zwischen Vermietern, Mietern und Staat verteilt werden. Für den Heizungstausch sei eine einkommensabhängige Förderung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss für Eigentümer mit kleinem Einkommen und geringem Vermögen vorgesehen und es seien weitere Rahmenbedingungen zu schaffen. Auf kommunaler beziehungsweise regionaler Ebene sollen „unkomplizierte Beratungs- und Unterstützungsangebote“ für die Beantragung von Fördermitteln (One-Stop-Shops) eingeführt werden. (nki/eis/vom/05.03.2026)
Der Bundestag hat eine für Donnerstag, 5. März 2026, geplante Debatte zum Thema Geschlechtergerechtigkeit von der Tagesordnung abgesetzt. Grundlage der einstündigen Debatte sollte der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken – Rückschritten entgegentreten“ (21/4502) sein. (hau/05.03.2026)
Das italienische Legal Tech Lexroom expandiert in den deutschen Markt. Das 2023 gegründete Unternehmen bietet eine spezialisierte, datengetriebene KI-Plattform im SaaS-Modell und unterstützt Einzelanwältinnen und -anwälte sowie kleinere Kanzleien bei der juristischen Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung auf Basis verifizierter Rechtsquellen. Nach dem dynamischen Wachstum im italienischen Heimatmarkt erfolgte vor wenigen Wochen der Markteintritt in Spanien. Mit Deutschland steht nun der nächste strategische Schritt im europäischen Rollout an. Bereits zum Start verzeichnet das Unternehmen mehr als 30 aktive Kundinnen und Kunden.
Martina Domenicali, Co-Founder und Chief Revenue Officer von Lexroom, kommentiert: „KI macht juristische Arbeit effizienter, sie darf jedoch das fachliche Urteil nicht ersetzen. Unser Anspruch ist es, Anwältinnen und Anwälten ein Werkzeug an die Hand zu geben, das Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung bestmöglich unterstützt und zugleich höchste Qualitäts- und Compliance-Standards wahrt. Unser Ziel ist es, eine der führenden KI-Plattformen für juristische Arbeit in Europa aufzubauen. Deutschland ist auf diesem Weg ein zentraler Markt für uns.“
Starkes Wachstum unterstützt durch Venture Capital
Seit der Gründung im Jahr 2023 ist Lexroom stark gewachsen. Vor einem Jahr lag der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) noch bei knapp 800.000 Euro. Inzwischen hat das Unternehmen die Marke von 10 Millionen Euro überschritten. Damit ist Lexroom in kurzer Zeit der Schritt von einem jungen KI-Anbieter zu einem etablierten Marktteilnehmer gelungen. Zum Vergleich: Nur rund 10 Prozent aller Start-ups weltweit erreichen einen jährlichen wiederkehrenden Umsatz in dieser Größenordnung – im Median erst nach mehr als fünf Jahren. Lexroom hat diesen Meilenstein innerhalb eines Jahres erreicht und zählt damit zu den wachstumsstärksten ein Prozent der Start-ups weltweit.
Das Unternehmen ist derzeit für mehr als 10.000 Kundinnen und Kunden tätig, rund 90 % davon sind Kanzleien mit ein bis zehn Berufsträgerinnen und Berufsträgern – ein Marktsegment, das von auf Großkanzleien ausgerichteten LegalTech-Lösungen bislang nur unzureichend adressiert wird. Genau hier positioniert sich Lexroom mit seinem Angebot.
Aktuell beschäftigt Lexroom 90 Mitarbeitende, bis Ende 2026 soll das Team auf 200 Mitarbeitende wachsen. Der Fokus der Neueinstellungen liegt insbesondere auf KI-Engineering, Produktentwicklung und internationaler Expansion.
Im September des vergangenen Jahres erhielt Lexroom im Rahmen einer Series-A-Finanzierungsrunde 16 Millionen Euro. Die Runde wurde vom Silicon-Valley-Investor Base10 angeführt. Weitere internationale Investoren wie z.B. Acurio Ventures, View Different, Entourage und Verve Ventures beteiligten sich ebenfalls. Mit dem frischen Kapital will das Unternehmen die europäische Expansion weiter vorantreiben und bis Ende 2026 einen wiederkehrenden Jahresumsatz von 40 Millionen Euro erreichen.
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Der BGH steht vor einem großen Personalwechsel: In diesem Jahr treten elf Richter und Richterinnen in den Ruhestand – darunter Präsidentin Bettina Limperg und ihr Vize Jürgen Ellenberger. Das Gericht fühlt sich bei der Auswahl der Nachfolger von der Politik nicht genug eingebunden.
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Global law firm Norton Rose Fulbright has advised TTR Energy, a key player in France’s energy transition, on a €240 million senior bank loan for the construction and operation of a 22-turbine wind farm with a total capacity of 150 MW in the department of the Ardennes.