(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))
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Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage "Einsatz, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in der Justiz" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
Die Sitzungswoche beginnt am Mittwoch, 20. Mai 2026, mit der eineinhalbstündigen Regierungsbefragung. Darin stellen sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Fragen der Abgeordneten. In Sitzungswochen können die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mittwochs nach der Sitzung des Bundeskabinetts über die dort besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen an die Bundesregierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum dient der Erstinformation der Abgeordneten. Sie beginnt mit je bis zu achtminütigen Berichten der Bundesministerinnen oder -minister zu Themen der morgendlichen Sitzung. Anschließend kann zunächst zu diesen Themen, dann zu weiteren Themen der Kabinettssitzung und schließlich zu sonstigen Angelegenheiten gefragt werden. (eis/08.05.2026)
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgt am Mittwoch, 20. Mai 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann der Fragesteller vorab um schriftliche Beantwortung bitten, wenn er aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung daran gehindert ist, seine Frage mündlich zu stellen. (eis/08.05.2026)
Der Bundestag berät am Mittwoch, 20. Mai 2026, den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“. Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Anschließend erfolgt die Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ umgesetzt werden. Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, „das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten“. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie würden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Recht-auf-Reparatur-Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Verbraucherschutzvorschriften vorzusehen. Verlängerung der Gewährleistungsfrist Mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize geboten werden, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Dies erfolge zum Beispiel durch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Fall der Reparatur. Zudem soll in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt werden. In das Einführungsgesetz zum BGB soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen aufgenommen werden, dass Reparaturbetriebe dem Verbraucher freiwillig zur Verfügung stellen können. Hinsichtlich der in der Richtlinie vorgesehenen Europäischen Online-Plattform für Reparaturen sowie der sonstigen Maßnahmen zur Förderung der Reparatur werde die Bundesregierung entsprechende außergesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung treffen und die Europäische Kommission darüber informieren, heißt es. (hau/08.05.2026)
„Paralleljustiz bekämpfen – Bundesweites Lagebild schaffen“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der am Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments steht. Der aktuell noch nicht vorliegende Antrag soll nach 30-minütiger Debatte den Ausschüssen überwiesen werden. Noch ist offen, wer bei den weiteren Beratungen die Federführung übernimmt. (hau/08.05.2026)
Der Bundestag berät am Mittwoch, 20. Mai 2026, in einer Vereinbarte Debatte „zur Situation im Sudan und zur Verständigung auf die Berliner Prinzipien“. Rund 30 Minuten sind dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes“ (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) berät das Parlament am Donnerstag, 21. Mai 2026. Eine Stunde ist für die erste Lesung eingeplant. Anschließend soll der Entwurf den Ausschüssen überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung In einer ersten Stufe soll Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben. Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“ Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. (bal/hau/12.05.2026)
Die AfD-Fraktion fordert die „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“. Ein so betitelter Antrag soll am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert werden. Nach einer 60-minütigen Aussprache ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung geplant. (hau/08.05.2026)
Im Parlament gibt es am Donnerstag, 21. Mai 2026, zu dem Thema „Zusammenhalt durch Engagement – Das Ehrenamt als Rückgrat unserer Gesellschaft“ eine Vereinbarte Debatte. Eine Stunde ist dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/08.05.2026)
Die Energiepolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Donnerstag, 21. Mai 2026. Grundlage dafür sind drei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Anträge, die nach einstündiger Debatte dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden sollen. Die Titel der Anträge lauten: „Sanierungsoffensive für Deutschland – Heizkostensenkung durch eine ambitionierte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie“, „Wärmewende retten – Gebäudemodernisierungsgesetz stoppen“ und „Energiesicherheit jetzt stärken – Gasunabhängigkeit herbeiführen“. (hau/08.05.2026)
Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Deutsch-Französische Gymnasien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend dem Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Schlichtungsstellen für Reisende: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen" (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Tourismus weiterberaten werden. Die Fraktion will den Verbraucherschutz für Reisende stärken, indem Reiseveranstalter dazu verpflichtet werden, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Konkret geht es um Schlichtungsstellen, „die Reisenden in der Regel kostenlos anbieten, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt“, heißt es in dem Antrag. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr habe 2025 knapp 42.000 neue Schlichtungsanträge erhalten. Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 Prozent dieser Schlichtungsstelle zeige, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werde, argumentieren die Antragsteller. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können. Dazu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die analog zur Regelung im Luftverkehr ist und damit einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023“ folgt. Außerdem sollen Reisende besser über „alternative Schlichtungsangebote“ durch die Reiseanbieter informiert werden. (vom/11.05.2026)
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über mehrere Vorlagen ab: Wahlprüfung: Abgestimmt wird über die noch nicht vorliegende siebte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (21/5800(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darin wird die Zurückweisung von 229 Einsprüchen wegen Unbegründetheit empfohlen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Petitionen: Das Parlament stimmt über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 245 bis 255 (21/5785(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5787(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5788(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5789(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5790(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5791(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5792(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5793(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5794(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5795(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Verbesserung der Finanzlage deutscher Kommunen Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung, der Bundestag solle beschließen, „die Finanzen der deutschen Kommunen zu verbessern“. Die finanzielle Situation vieler Kommunen sei besorgniserregend, schreibt der Petent. Sie seien daher oft nicht in der Lage, grundlegende Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen. Dies beeinträchtige die Qualität des Lebens in diesen Gebieten und behindere das Wachstum, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 159220). Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 6. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Finanzen „als Material“ zu überweisen und sie den Landesparlamenten zuzuleiten. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Der Petitionsausschuss kann ausweislich der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung die vom Petenten geäußerte Sorge über die Finanzlage der Kommunen durchaus nachvollziehen. Schließlich ermögliche deren auskömmliche finanzielle Situation erst eine angemessene kommunale Daseinsvorsorge als Voraussetzung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Ausgaben für Sozialleistungen treiben die Kosten nach oben Nach den in den Jahren 2012 bis 2022 durchgängig erzielten Finanzierungsüberschüssen habe sich im Jahr 2023 die kommunale Finanzlage verschlechtert und 2024 weiter verschärft, heißt es in der Vorlage. Mit einem Defizit von rund 24,8 Milliarden Euro sei das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht worden. Die Ausgaben der Kommunen seien deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. „Besonders die Ausgaben für Sozialleistungen trieben die Kosten nach oben, während die Steuereinnahmen nur moderat zulegten“, schreibt der Petitionsausschuss. Festzuhalten sei aber auch, dass laut der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die Kommunen staatsorganisatorisch den Ländern zugeordnet seien. „Es obliegt daher in erster Linie diesen, den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zu gewähren und bei finanziellen Schwierigkeiten oder bestimmten Bedarfen zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen“, machen die Abgeordneten deutlich. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen Der Bund, so heißt es weiter, trage jedoch weiterhin politische Verantwortung für die finanzielle Lage der Kommunen. Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung sei ein neuer Artikel 143h in das Grundgesetz eingefügt worden, der unter anderem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund gesetzt hat. Auch habe der Bund ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro errichtet, aus dem den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und ihren Kommunen zur Verfügung gestellt würden. Im Bereich der Altschuldenproblematik sei vorgesehen, „dass sich der Bund an Maßnahmen der Länder beteiligt, die ihre Kommunen durch die Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/11.05.2026)
Das Parlament stimmt am Donnerstag, 21. Mai 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) im Anschluss an eine halbstündige Debatte ab. Dazu wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorliegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung verfolgt das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem sieht der Entwurf eine Verlängerung der Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus vor. Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, ist unter anderem geplant, die Zulassung zur notariellen Fachprüfung zu erleichtern, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig soll die notarielle Fachprüfung daher direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden können. Es soll auch möglich werden, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen. Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit sollen künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden. Dies soll insbesondere Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung soll es künftig ausreichen, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es soll nicht mehr nötig sein, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben. (che, hau/11.05.2025)
„Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, den das Parlament am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals behandelt. Nach 30-minütiger Debatte ist die Überweisung des aktuell noch nicht vorliegenden Antrags an die Ausschüsse vorgesehen. Wer die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt, ist derzeit noch offen. (hau/08.05.2026)
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 21. Mai 2026, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu der nach 30-minütíger Aussprache vorgesehenen Abstimmung will der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung abgeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hle/hau/08.05.2026)
India: The GIFT International Financial Services Centre, established in Gandhinagar, Gujarat, is India's first international financial services centre with the intent of catering to global MNCs and financial institutions in alignment with international standards of business. To ensure that the utmost benefits can be provided, the entire zone has been equipped with world-class infrastructure akin to global standards. This newsletter navigates the journey of GIFT IFSC and the International Financial Services Centres Authority set up under the International Financial Services Centres IFSCA Act 2019.
United States: Empty desks. Full rent checks. Across industries, companies are paying for office space they no longer need. Hybrid work, lingering pandemic-era reductions, economic headwinds, and shifting workplace strategies have left lease portfolios out of step with workforce realities, yet long-term obligations remain locked in. Resolving this growing financial burden increasingly falls to in-house counsel.
Singapore: The Singapore Court of Appeal’s decision in Singapore Commodities Group Co Pte Ltd v Founder Group (HK) Ltd clarifies the limits of insolvency proceedings where debts are subject to arbitration agreements, reaffirming that such disputes should ordinarily be resolved by the agreed tribunal. It underscores that an unresolved arbitral dispute may deprive a creditor of standing to invoke the court’s winding up jurisdiction, absent clear and unequivocal admission of liability.