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Geteiltes Echo auf Änderungen im Umweltstrafrecht

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Mit einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Anpassungen im Umweltstrafrecht an EU-Vorgaben vorsieht, befasste sich der Rechtsausschuss am Montag in einer öffentlichen Anhörung.

Expertenlob für Stärkung psychosozialer Prozessbegleitung

Das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung zu stärken, stößt bei Sachverständigen auf Zustimmung. Ihr Gesetzentwurf (21/6214(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 6. Juli 2026, begrüßt, wenngleich vereinzelt noch Ergänzungen und Klarstellungen gefordert wurden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung – insbesondere in Paragraf 406g der Strafprozessordnung (StPO) und im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) – überarbeitet werden. So soll laut Bundesregierung ermöglicht werden, dass das Angebot besser angenommen wird und flächendeckend erhalten bleibt. Dabei solle insbesondere für minderjährige Verletzte der Zugang zu dieser Form der Unterstützung erleichtert werden. Ferner soll Verletzten von Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt in gravierenden Fällen, die diese Form der nichtrechtlichen Unterstützung besonders benötigten und bisher noch keinen Anspruch darauf hätten, die Inanspruchnahme einer psychosozialen Prozessbegleitung ermöglicht werden. "Gesetzentwurf in höchstem Maße zu begrüßen" In höchstem Maße zu begrüßen sei der Entwurf, befand Dilken Çelebi, Vorsitzende der Kommission Strafrecht beim Deutschen Juristinnenbund (DJB). Mit den geplanten Neuerungen zur Ausweitung, Verfahrensvereinfachung und -verbesserung der Nebenklage und der psychosozialen Prozessbegleitung in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt würden langjährige Forderungen des DJB umgesetzt. Kritisch bewertete sie, dass der Entwurf keine Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit in Fällen des Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches vorsehe, der in zahlreichen Fällen bildbasierter sexualisierter Gewalt zur Anwendung komme. Außerdem sei kritikwürdig, dass die Beiordnung der Nebenklagevertretung – und davon abhängig auch die der psychosozialen Prozessbegleitung – nur in „gravierenden“ Fällen häuslicher Gewalt ermöglicht werden soll. So blieben weitere Formen geschlechtsbezogener Gewalt bei der Bestellung eines rechtsanwaltlichen Beistands und damit auch bei der psychosozialen Prozessbegleitung unberücksichtigt, bemängelte Celebi. "Zugangshürden zur psychosozialen Prozessbegleitung abbauen" Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte betonte, die psychosoziale Prozessbegleitung könne zum einen dazu beitragen, dass Betroffene von Straftaten im Strafverfahren emotional gestärkt werden und selbstsicherer auftreten können. Zum anderen könne sie aber auch die Qualität des Strafverfahrens erhöhen, da sich die emotionale Stabilität der Zeuginnen und Zeugen durch die Begleitung einer psychosozialen Prozessbegleitung auch positiv auf ihre Aussagequalität und Aussagebereitschaft auswirken könne. Funke forderte zugleich Anpassungen, damit der Beschleunigungsgrundsatz in der Praxis besser umgesetzt werde. Außerdem braucht es aus ihrer Sicht geringere Zugangshürden zur psychosozialen Prozessbegleitung sowie eine Berücksichtigung aller Betroffenengruppen. "Gravierende Schutzlücke im Gesetzentwurf" Von einer „gravierenden Schutzlücke“ in dem Entwurf sprach Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Die Rechte von Betroffenen misogyner, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalttaten müssten im Rahmen der Nebenklage ebenso gestärkt werden wie die Rechte der Betroffenen von Hasskriminalität, sagte sie. Kleffner plädierte für die Ergänzung der Norm des Paragrafen 395 Absatz 3 der Strafprozessordnung (StPO) um den Verweis „wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat oder wenn rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende Beweggründe vorliegen, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint“. Dies würde sowohl der Normstabilität sowie der Stringenz gesetzlicher Regelungen dienen als auch der Spezifik geschlechtsspezifischer Taten sowie auch der Taten aus rassistischen, antisemitischen und sonstigen menschenverachtenden Beweggründen gerecht werden, sagte sie. Zweifel am Mehrwert der Ergänzung des Straftatenkatalogs Dr. Oliver Piechaczek vom Deutschen Richterbund begrüßte das Anliegen des Gesetzentwurfs, zog aber zugleich den Mehrwert der geplanten Ergänzung des Straftatenkatalogs in Paragraf 395 Absatz 3 der StPO in Zweifel. Es handle sich dabei um einen Auffangtatbestand, der die zur Ergänzung vorgesehenen Delikte Volksverhetzung sowie verhetzende Beleidigung und Bedrohung in den Katalog der Nebenklagedelikte aufnehmen solle. Sie seien aber bereits heute grundsätzlich erfasst. Die vorgesehene Ergänzung habe insofern lediglich symbolischen Charakter, sagte Piechaczek. „An der bestehenden Rechtslage ändert sie nichts.“ Genau das berge aber ein praktisches Problem, weil so Erwartungen geweckt würden, „die die Praxis häufig wird enttäuschen müssen“. Eine restriktive Auslegung sei gerade bei der Volksverhetzung geboten, sagte der Vertreter des Deutschen Richterbundes. Wegen des gruppenbezogenen Charakters dieser Norm wäre der Kreis der Nebenklageberechtigten ansonsten „faktisch nicht mehr eingrenzbar“. "Bestehende Schutzlücken schließen" Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei bewertet den Entwurf mit einer „stabilen Zwei plus“ und einem „Weiter so“. Die psychosoziale Prozessbegleitung habe sich seit ihrer Einführung als wichtiges Instrument des Opferschutzes erwiesen. Es sei daher richtig und notwendig, bestehende Schutzlücken zu schließen, den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für eine funktionierende psychosoziale Prozessbegleitung zu verbessern. Poitz wies zugleich darauf hin, dass die Stärkung von Opferrechten nur dann ihre volle Wirkung entfalten könne, „wenn sie auf eine funktionsfähige und ausreichend ausgestattete Strafjustiz trifft“. Bereits heute stünden aber Staatsanwaltschaften und Gerichte vor erheblichen Belastungen. Lange Verfahrensdauern, hohe Verfahrensbestände und personelle Engpässe beeinträchtigten nicht nur die zeitnahe Ahndung von Straftaten, sondern wirkten sich auch unmittelbar auf die Interessen von Opfern aus, sagte der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei. „Nur wenn Strafverfahren zügig und wirksam durchgeführt werden können, werden Opferrechte in der Praxis tatsächlich erlebbar und das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig gestärkt“, betonte er. "Ungleichgewicht bei der Honorierung" Dr. Jens Schmidt von der Bundesrechtsanwaltskammer sieht Probleme bei der Honorierung und sprach von einem Ungleichgewicht. Komme der Entwurf in seiner jetzigen Fassung, führe das dazu, „dass der Prozessbegleiter mehr verdient als der beigeordnete Pflichtverteidiger beziehungsweise der beigeordnete Nebenklagebeistand“. Wenn der Gesetzentwurf die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters als „nicht auskömmlich“ bewerte, sollte dies aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer Anlass geben, „die Vergütung des Pflichtverteidigers und des beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistands anzupassen“. Als problematisch bewertete Schmidt auch die geplante Beiordnung des psychosozialen Prozessbegleiters „gegen den Willen des Verletzten“. Damit werde „über das Ziel hinausgeschossen“, befand er. "Noch immer ein bisschen ein Fremdkörper in der Justiz" Stefanie Walter vom Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung begrüßte den Gesetzentwurf „in weiten Teilen“. Sie beschrieb das Ideal, dass eine psychosoziale Prozessbegleitung sogar schon vor Erstattung der Anzeige und dann über das gesamte Verfahren hinweg erfolgt. „Leider sind wir davon weit entfernt“, urteilte sie. In der Praxis sei die psychosoziale Prozessbegleitung „noch immer ein bisschen ein Fremdkörper in der Justiz“. Ein Problem sei, dass Informationen die Geschädigten erreichten, nicht aber im gleichen Verlauf die Prozessbegleitung. Informationen, die die Justiz verschickt, müssten daher auch gleichzeitig der psychosozialen Prozessbegleitung zugehen, verlangte sie. Nur so könne eine durchgehende Begleitung sichergestellt werden. Walter sprach sich zudem dafür aus, dass alle Menschen, die Opfer von Straftaten werden, ein Recht auf psychosoziale Prozessbegleitung mit Beiordnung bekommen. Eine Hierarchisierung der Opfer vorzunehmen sei „nicht sinnstiftend“. (hau/06.07.2026)

Versicherungswirtschaft kritisiert Umsetzung von Richtlinien

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat Kritik an neuen europäischen Vorschriften für die Versicherungen und an der nationalen Umsetzung geübt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 6. Juli 2026, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, insbesondere die neue Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD) sei zu komplex und verursache immensen unnötigen Aufwand. Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden sollen, um den Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut, erwartet die Bundesregierung. "Zusätzliche, nicht erforderliche Belastungen" Götz Treber vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft begrüßte zwar in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf für die Sicherungsfonds keine neuen beziehungsweise zusätzlichen Vorfinanzierungsverpflichtungen vorsehe. Das trage den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Sparten Rechnung, vermeide unnötige finanzielle Belastungen und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Versicherer. Dagegen führten sowohl der Entwurf für das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Versicherungen als auch die Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zu den Sicherungsfonds zu zusätzlichen, nicht erforderlichen Belastungen. Teilweise werde über das nach EU-Recht vorgesehene Maß hinausgegangen. "Regulatorik, die niemand braucht" Florian Rauther vom Verband der privaten Krankenversicherung sprach von „Regulatorik, die niemand braucht“. Notwendig sei eine Begrenzung auf das europarechtlich absolut Erforderliche. In seiner Stellungnahme forderte der PKV-Verband sogar das Umsetzungsverfahren für IRRD kurzfristig auszusetzen. „Der Gesetzentwurf geht vielfach über europäische Vorgaben hinaus; zur Vermeidung von Bürokratie sind daher Änderungen erforderlich.“ Es drohe „Gold-Plating“. Eine Quersubventionierung krisenbehafteter Unternehmen über den Abwicklungsfonds durch Versicherte aus sparten- beziehungsweise sachfernen Bereichen werde als verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt. Die Spartentrennung sei „zum Schutz der existenziellen Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zwingend erforderlich“, argumentierte der Verband. Der in Deutschland und Europa bereits bestehende Rechts- und Aufsichtsrahmen biete ausreichende Gewähr für einen angemessenen Schutz der Beteiligten. Kritik an "verlängerter Haftungsstrecke" Dr. Maximilian Happacher von der Deutschen Aktuarvereinigung, dem Zusammenschluss der Versicherungs- und Finanzmathematiker, kritisierte in seiner Stellungnahme die Regelung für Sicherungsfonds. Die Einzahlung in den Fonds erfolge im Grunde zeitlich unbegrenzt und werde nur dadurch begrenzt, dass ein Unternehmen, das durch die Beitragszahlung selbst in Schwierigkeiten kommen könnte, nicht mehr zahlen müsse. Erst wenn alle Unternehmen nicht mehr in der Lage seien, zu zahlen, würden die Verpflichtungen des ursprünglichen notleidenden Unternehmens gekürzt. „Damit verlängert sich die Haftungsstrecke enorm, sodass gesunde Unternehmen (und damit auch die Versicherungsnehmer durch eine geringere Überschussbeteiligung) deutlich länger für Fehler von riskant agierenden und in Schieflage geratenen Unternehmen haften, als es heute der Fall ist“, erklärte die Organisation. Das könne nicht beabsichtigt sein. Sicherungsfonds für Schaden und Unfall begrüßt Der Bund der Versicherten begrüßte die Errichtung eines Sicherungsfonds für den Bereich Schaden und Unfall. Damit werde das System der Sicherungseinrichtungen komplettiert und eine bislang bestehende Schutzlücke geschlossen. Unter anderem die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zeigt nach Ansicht der Organisation auf, „dass es grundlegender Verbesserungen zum Schutz der Versicherten bedarf“. Von einem deutlich flexibleren Element als in der Vergangenheit sprach Ludger Hanenberg von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Man habe ein Instrument, die deutschen Versicherer weiter zu stärken. Die Aufsicht könne ihre Arbeit deutlich flexibler wahrnehmen. Auch Christian Nowak (BaFin) sprach von verbesserten Instrumenten für die Aufsicht. Die Kritik der Versicherungswirtschaft an einem deutschen „Gold-Plating“ wies die Aufsichtsbehörde zurück. (hle/06.07.2026)

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage "Neue Befugnisse bei Auslieferung und Strafverfolgung und internationaler Rechtshilfe" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Gitte Hænning

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert Gitte Hænning zum 80. Geburtstag am 29. Juni.

AfD fragt nach Ergebnissen der China-Reise von Reiche

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Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Das Sparziel der EU-Energieeffizienzrichtlinie Energy Efficiency Directive, EED III) und das nationale Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Grüne fragen nach EU-Armutsstrategie

Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Für Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Einstimmiger Beschluss zum Gaskraftwerk Lubmin

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Übertragung des Gaskraftwerks in Lubmin an einen ukrainischen Kraftwerksbetreiber erfolgte per einstimmigen Beschluss, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Grüne wollen Stärkung des KI-Standorts

Wirtschaft und Energie/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag die Einrichtung eines Wettbewerbsfähigkeitsfonds für KI im EU-Haushalt 2028 bis 2034.

AfD thematisiert Fernwärmepreise

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Die Preisentwicklung und die Marktstrukturen im Fernwärmemarkt sind das Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Linke will Reform der Individuellen Gesundheitsleistungen

Gesundheit/Antrag Geschäfte mit Individuellen Gesundheitsleistungen müssen nach Ansicht der Linksfraktion zum Schutz der Patienten eingeschränkt werden.