Aktuelle Nachrichten
21/5855: Kleine Anfrage Ergebnisse der "Fulda-Runde" 2026 (PDF)
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21/5854: Kleine Anfrage Personalbestand zur Leitungs- und Kommunikationsstruktur sowie zur Vergabe, Messbarkeit und politischen Relevanz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (PDF)
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21/5852: Kleine Anfrage Entwicklungshilfe, wirtschaftliche Zusammenarbeit und ressortübergreifende Fördermaßnahmen der Bundesregierung in Namibia seit 2020 (PDF)
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21/5851: Kleine Anfrage Auslagerung von Leitungs-, Organisations- und wirtschaftspolitischen Steuerungsaufgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an externe Beratungsunternehmen (PDF)
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28.05.2026 09:30 Uhr | 1042. Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 2.088
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21/5864: Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 4. bis 17. April 2026) (PDF)
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Bundestag dringt auf Mittel-Verdoppelung für die Städtebauförderung
Anlässlich des Tags der Städtebauförderung am 9. Mai hat sich der Bundestag am Freitag, 8. Mai 2026, für eine Verdoppelung der Mittel für die Städtebauförderung ausgesprochen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der AfD nahm er einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD (21/5750(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich ihrer Stimme. Antrag der Koalitionsfraktionen Laut Antrag sollen etwa in den nächsten beiden Jahren die Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten („Sportmilliarde“) mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten werden. Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung weitere Vereinfachungspotenziale in den Umsetzungsprozessen der Städtebauförderung prüfen. Außerdem fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, das Potenzial der Städtebauförderung in großen wie in kleinen Städten als „Instrument einer partizipativen, thematisch breit angelegten Politik zu nutzen, um die Weiterentwicklung der Innenstädte zu Orten des Wohnens, Lebens und Arbeitens zu unterstützen, die Klimaanpassung in der Umbaukultur zu stärken und soziale Infrastrukturen resilient zu gestalten“. Die Belebung von Orts- und Stadtkernen in ländlichen sowie in strukturschwachen Regionen solle hierbei im Fokus stehen. Stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert Zudem wird eine stärkere Unterstützung der Kommunen gefordert. Dabei soll geprüft werden, ob der kommunale Eigenanteil bei Kommunen in Haushaltsnotlage weiter abgesenkt werden kann. Das könne Kommunen helfen, ihre Städtebauförderungsprojekte unter finanziellen Engpässen umzusetzen. Geprüft werden soll auch, ob der kommunale Eigenanteil in der Städtebauförderung durch Mittel Dritter stärker als bisher gedeckt werden kann. Genannt werden zweckgebundene Spenden, Sponsoring oder ähnliche Leistungen. Eine solche Regelung würde insbesondere Kommunen in finanziellen Engpässen entlasten. Die Städtebauförderung sei seit 55 Jahren das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung, betonen CDU/CSU und SPD. Seit 1971 hätten mit der Städtebauförderung von Bund und Ländern mehr als 12.500 Maßnahmen in rund 4.000 Kommunen gefördert werden können. Allein der Bund habe hierfür seit 1971 rund 23,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit der Aufstockung der Programmmittel des Bundes von 790 Millionen Euro (2025) auf eine Milliarde Euro in diesem Jahr werde die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung fortgeschrieben. Sie stehe „für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft“, heißt es in dem Antrag. Rund 9,1 Millionen Menschen (elf Prozent der Bevölkerung) würden in den Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung leben. Von der Städtebauförderung profitiere insbesondere die lokale und regionale Wirtschaft. Rund 70 Prozent der Investitionen würden in Bau-, Handwerks- und Planungsleistungen von Betrieben vor Ort fließen. Sie „stärken damit regionale Wertschöpfungsketten und schaffen und erhalten Arbeitsplätze“, heißt es in dem Antrag, in dem auch die Bedeutung der Städtebauförderung für den Erhalt historischer Bausubstanz hervorgehoben wird. (hle/ste/08.05.2026)
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21.05.2026 11:00 Uhr | 919. Sitzung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz | Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 1.128
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Anträge zur betrieblichen Mitbestimmung debattiert
Das Thema Mitbestimmung in Unternehmen und Betrieben stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 8. Mai 2026. Grundlage der halbstündigen Aussprache waren fünf Anträge der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Es handelt sich um Anträge mit den Titeln "Zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ausbauen" (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Arbeitsgrundlagen von Betriebsräten verbessern" (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Betriebsratsgründungen flächendeckend fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen" (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), "Demokratisierung der Arbeitswelt – Belegschaftsrechte im Betrieb ausbauen" (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Mitbestimmung auf multinationaler Ebene stärken – Reform der Europäischen Betriebsräte zügig umsetzen" (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erster Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (21/5719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auszubauen. „Die zwingende Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung: Sie ist demokratisches Gegenmachtrecht der Beschäftigten gegenüber der strukturellen Übermacht des Kapitals im Betrieb“, schreiben die Abgeordneten und kritisieren „erhebliche Schutz- und Regelungslücken“ im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In zentralen Zukunftsfragen beschränkten sich die Rechte der Betriebsräte oftmals auf Information oder Beratung, während unternehmerische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen für Beschäftigte einseitig getroffen werden könnten. „Dadurch droht Mitbestimmung an Relevanz zu verlieren, obwohl sie gerade jetzt ausgebaut werden müsste“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem eine Weiterentwicklung von Paragraf 92a BetrVG zu einem zwingenden Mitbestimmungsrecht inklusive eines Initiativrechts des Betriebsrates bei allen Maßnahmen, die der Sicherung und Förderung der Beschäftigung dienen, inklusive Produktions-, Investitions- und Standortentscheidungen. Das Mitbestimmungsrecht soll auch für Betriebsänderungen und Fragen der Berufsbildung und Aus- und Weiterbildung gelten sowie für Fragen der Gleichstellung und Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/5720(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bezieht sich die Fraktion unter anderem auf den digitalen Wandel der Arbeitswelt und stellt fest, dass die Arbeitsbedingungen der Betriebsräte dem Stand der Technik entsprechen müssten. Nur bei Vorliegen sehr guter Arbeitsgrundlagen könnten Betriebsräte ihren komplexen Amtspflichten gerecht werden, schreiben die Abgeordneten. Von der Bundesregierung verlangen sie unter anderem, den Freistellungsanspruch in Paragraf 38 BetrVG deutlich auszuweiten. Die Hinzuziehung von Sachverstand für den Betriebsrat nach Paragraf 80 Absatz 3 BetrVG soll erleichtert werden, indem die Notwendigkeit der vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber entfällt. Es soll außerdem klargestellt werden, dass Betriebsräte Anspruch auf die Zurverfügungstellung von technischer Ausstattung für die Durchführung hybrider und virtueller Sitzungsformate auf dem Stand der Technik sowie Nutzungsrechte für die betrieblichen Kommunikationsmittel zur Information und zum Austausch mit der Belegschaft haben. Dritter Antrag der Linken Betriebsratsgründungen flächendeckend zu fördern und vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern zu schützen, fordert Die Linke in ihrem dritten Antrag (21/5721(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Existenz eines Betriebsrates ist obligatorisch. Alle arbeitenden Menschen in Betrieben mit fünf oder mehr wahlberechtigten Arbeitnehmer haben das Recht, von einem Betriebsrat vertreten zu werden“, schreiben die Abgeordneten und weisen auf die Schwierigkeiten hin, die Beschäftigte oft haben, die in kleinen Betrieben eine Vertretung gründen wollen. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der unter anderem die erstmalige Wahl eines Betriebsrates fördern soll, indem in betriebsratsfähigen Betrieben ohne Betriebsrat eine verpflichtende jährliche Informationsveranstaltung eingeführt wird, in der über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz aufgeklärt wird und Beschäftigten im Anschluss ermöglicht wird, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Zu den Forderungen zählt außerdem, das Wahlverfahren für erstmalige Betriebsratswahlen in Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern deutlich zu vereinfachen, indem es an das vereinfachte Wahlverfahren gemäß der Paragrafen 18 bis 21 der Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen angelehnt wird. Vierter Antrag der Linken In ihrem vierten Antrag (21/5722(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert Die Linke eine Demokratisierung der Arbeitswelt und mehr Belegschaftsrechte in Betrieben. Von der Bundesregierung verlangt sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem regelt, die Betriebsversammlung als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung auszugestalten und sie zu ermächtigen, eigenständig Beschlüsse zu fassen, an die der Betriebsrat in seiner Arbeit gebunden ist. Der Betriebsrat soll aber das Recht haben, aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Minderheitenschutzes, von den Beschlüssen der Betriebsversammlung abzuweichen. Ferner sollen die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf monatlich zwei Stunden Befreiung von der Arbeitsverpflichtung zum gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen und zur Vorbereitung der Betriebsversammlungen haben. Paragraf 43 Absatz 3 BetrVG solle so ausgestaltet werden, dass bereits 15 Prozent der Belegschaft vom Betriebsrat verlangen können, eine Betriebsversammlung einzuberufen. Fünfter Antrag der Linken Die Mitbestimmung auf multinationaler Ebene zu stärken und die Reform der Europäischen Betriebsräte (EBR) zügig umzusetzen, fordert die Fraktion in ihrem fünften Antrag (21/5723(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren. Die zweijährige Umsetzungsfrist darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden“, schreiben die Abgeordneten in dem Antrag. Von der Bundesregierung verlangen sie deshalb, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die geänderte EBR-Richtlinie in nationales Recht umsetzt und dabei Sanktionen bei Verstößen in der Form von Geldstrafen vorsieht, die bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes erreichen können. Europäischen Betriebsräten soll außerdem die Möglichkeit gegeben werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, falls sie nicht richtlinienkonform angehört wurden. che/(hau/08.05.2026)
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Länder kritisieren Verteilung der Kosten: Bundesrat stoppt Entlastungsprämie für Arbeitnehmer
Bis zu 1.000 Euro als steuerfreie Prämie für Arbeitnehmer sah ein Gesetzentwurf vor. Jetzt hat der Bundesrat aber seine Zustimmung verweigert: Die Länder und Kommunen müssten fast zwei Drittel der Steuerausfälle tragen.
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Entwurf eines Gesetzes zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz) (PDF)
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April 2026 Figures at Eurex
Eurex – Europe’s leading derivatives exchange – and, together with Eurex Clearing, one of the world’s leading central counterparties, reported a year-over-year decline in derivatives trading volume to 186.1 million contracts for April 2026. While this represents a 12 percent decline, the volume in April 2025 was unusually high due to the announcement of U.S. tariffs and the resulting high market volatility. Equity derivatives rose 15 percent, increasing from 33.4 million contracts in April 2025 to 38.4 million in April 2026. Index derivatives fell 28 percent, dropping from 81.5 million to 58.8 million over the same period. Interest rate derivatives decreased by 6 percent, from 94.5 million contracts in April 2025 to 88.8 million in April 2026.
OTC Clearing recorded strong growth in April 2026, with notional outstanding volumes rising 33 percent year on year to EUR 55,888 billion, up from EUR 41,918 billion in April 2025. The primary growth driver was Overnight Index Swaps, which surged 91 percent compared with EUR 5,075 billion in the prior year. Interest rate swaps also contributed significantly, increasing by 30 percent to EUR 22,870 billion.
Eurex Repo, Eurex’s leading electronic market for secured funding and financing, delivered another very strong performance in April. Average term‑adjusted volumes increased 52 percent year‑on‑year compared with April 2025, reaching EUR 573.3 billion. Strongest driver was the Repo segment which jumped 92 percent to 330.2 billion Euro compared to 172.4 billion in April 2025. GC Pooling also reported solid growth of 18 percent.
Business overview – April 2026
April
2026
April
2025
Change
Financial derivatives: traded contracts Eurex Exchange
Index derivatives (million)
58.8
81.5
-28%
Interest rate derivatives (million)
88.8
94.5
-6%
Equity derivatives (million)
38.4
33.4
+15%
Total (million)1
186.1
211.4
-12%
OTC Clearing²
Notional outstanding volumes (billion EUR)
55,888
41,918
+33%
of which interest rate swaps (billion EUR)
22,870
17,658
+30%
of which overnight index swaps (billion EUR)
9,681
5,075
+91%
Average daily cleared volumes (billion EUR)
402
280
+44%
of which interest rate swaps (billion EUR)
64
46
+39%
of which overnight index swaps (billion EUR)
90
32
+177%
Compression volumes (billion EUR)
267
0
-
Repo: Average daily term adjusted volume on Eurex Repo
GC Pooling³ (billion EUR)
243.1
205.5
+18%
Repo Market (billion EUR)
330.2
172.4
+92%
Total (billion EUR)
573.3
378
+52%
1 The total number of contracts traded includes other asset classes such as commodities.
2 Notional cleared volumes including post trading events such as compression.
3 Includes all currencies.
Media contacts:
Nina Lux
+49 69 211-1 37 53
nina.lux@deutsche-boerse.com
Fabian Vichtl
+49 69 211-1 65 95
fabian.vichtl@deutsche-boerse.com
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Vorschläge zur Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes abgelehnt
Der Bundestag hat am Freitag, 8. Mai 2026, in erster Lesung zwei Vorschläge der AfD-Fraktion zur Energiewende debattiert. Beide Vorlagen stießen bei den anderen Fraktionen auf heftige Gegenwehr. Zum einen forderte die AfD-Fraktion in einem Gesetzentwurf die "Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes" (21/5388(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zum anderen ging es in einem Antrag um ein "Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus" (21/5058(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die einstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die AfD-Fraktion verlangt die sofortige Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Sie argumentiert, das Gesetz greife unzulässig in die Planungshoheit der Länder ein, verzerre den Strommarkt und fördere einen ineffizienten Ausbau, der zu höheren Strompreisen führe. Die AfD-Abgeordneten sehen in dem Gesetz eine "planwirtschaftliche Vorgabe", die zu "ineffizientem Ausbau" in windarmen Regionen führe. Darüber hinaus ist aus Sicht der AfD „ein generelles Moratorium für den Windkraftausbau notwendig“, um Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auszusetzen. Das Moratorium solle so lange gelten, bis die Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben. AfD: Das ist Planwirtschaft Für Christian Reck (AfD) ist das Windenergieflächenbedarfsgesetz "Planwirtschaft" und gehört aus seiner Sicht "schleunigst auf den Müllhaufen der Geschichte". Die darin vorgesehenen Flächenziele von zwei Prozent bis 2032 würden von Bürgern nicht "gewollt". In seinem Wahlkreis sei eine Mehrheit gegen die Errichtung von Windkraftparks, doch die Einwände würden nicht gehört. "Den Kommunen wird mit dieser Frist die Pistole auf die Brust gesetzt. So werden Kommunen gezwungen, gegen den ausdrücklichen Mehrheitswillen der Bürger vor Ort zu entscheiden", sagte Reck. Union: Windenergie ist ein wichtiger Baustein Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU) kritisierte das Vorhaben der AfD scharf. "Ihnen geht es nicht um bessere Energiepolitik. Ihnen geht es ausschließlich um Ihre Ideologie", sagte Weiss in Richtung der AfD. Die Union spreche sich zwar gegen "starre Flächenziele aus", aber der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse fortgesetzt werden. "Es geht darum, sie besser zu steuern", betonte sie. Windenergie sei nicht die alleinige Lösung, aber "ein wichtiger Baustein eines modernen Energiesystems". Die Regierungskoalition stehe für eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung im Zusammenspiel aus erneuerbaren Netzen, Speichern, flexiblen Kraftwerken, steuerbarer Nachfrage und einem europäischen Strommarkt. SPD: Kommunen und Bürger profitieren Dunja Kreiser (SPD) hielt der AfD-Fraktion entgegen, dass Kommunen und Bürger vom Ausbau der Windenergie profitierten. Bereits jetzt kämen 30 Prozent des Stromes aus dieser Quelle. "Das bedeutet mehr Unabhängigkeit, das bedeutet mehr Versorgungssicherheit", sagte sie. Zehntausende von neuen Arbeitsplätzen seien entstanden, was bedeute, dass Einnahmen der Gewerbesteuer für die Kommunen stiegen. Die Mittel würden "für die Sanierung von Straßen, von Plätzen, von Schulen, von Sporthallen und von Kitas genutzt", sagte Kreiser. Grüne: Anträge sind wirtschafts- und standortfeindlich Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte die AfD-Vorschläge komplett ab. Die AfD wolle nicht nur das Windflächenbedarfsgesetz beenden, sondern "am liebsten alle erneuerbaren Energien von der Solaranlage auf dem Dach bis zur Windenergieanlage abschaffen", sagte Uhlig. Dass hätten die zahlreichen Anträge zur Energiepolitik der Fraktion in den vergangenen Monaten gezeigt. Trotz einer massiven Energiekrise träume die AfD davon, "wieder billiges russisches Gas zu beziehen", das sei "wirtschafts- und standortfeindlich", so Uhlig. Linke: Fossile Abhängigkeiten beenden Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) richtete seine Kritik nicht nur gegen die AfD, sondern auch an die Bundesregierung. Von Seiten der Union gebe es Überlegungen, die Atomkraft wieder einzuführen. Das sei "Aufbauhilfe für die AfD" und stehe der Energiewende im Wege. Der forcierte Ausbau der Erneuerbaren sei "der Weg, aus fossilen Abhängigkeiten herauszukommen", sagte Beutin. Gesetzentwurf der AfD Die Abgeordneten begründen ihre Forderung nach Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes damit, dass mit ihm „unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingegriffen“ und somit „der Strommarkt durch planwirtschaftliche Vorgaben verzerrt“ werde. Darüber hinaus fördere das Gesetz „den ineffizienten Ausbau von Windenergieanlagen, selbst in windarmen Regionen“. Der Ausbau führe zu „steigenden Strompreisen, insbesondere durch höhere Netzentgelte“, was eine Abwanderung von energieintensiven Industrien zur Folge habe. Hintergrund ist das von der vormaligen Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Windenergieflächenbedarfsgesetz, mit dem der Ausbau der Windenergie an Land beschleunigt werden soll. Es trat am 2023 in Kraft und verpflichtet die Bundesländer, bis Ende 2032 rund zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen bereitzustellen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion dringt zudem auf ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen aussetzt, für die keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen der Fraktion gelten, „bis die zuständigen Planungsbehörden die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 vorgenommen haben“. Über Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz, im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit der Zustimmung der betroffenen Standortgemeinden genehmigt werden können. Darüber hinaus verlangen sie, Betreiber von Windanlagen zur „höchstmöglichen Effizienz bei der Wiederverwertung“ zu verpflichten. Forschung und Entwicklung hierfür sollen die Betreiber ebenso auf eigene Kosten gewährleisten wie die vollständige Beseitigung der Anlagenfundamente sowie den Rückbau sämtlicher zugehöriger Infrastruktur. Dafür sollen Betreiber zu „hinreichenden Rückstellungen“ verpflichtet werden. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf ein Ende der Subventionierung des Baus und Betriebs von Windanlagen und Speichern ab. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen etwa von Schall, Schlagschatten und Emissionen von Mikroplastikabrieb auf Böden, Pflanzen und Luft wissenschaftlich analysiert werden. Im Planungsverfahren verlangt die Fraktion verpflichtende Landschaftsbildanalysen. (nki/sas/hau/08.05.2026)
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Deutsch-Baltische Parlamentariergruppe besucht Estland und Lettland
Zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen reist eine Delegation der Deutsch-Baltischen Parlamentariergruppe vom 11. bis 15. Mai 2026 nach Tallinn und Riga. Inhaltliche Schwerpunkte der Gespräche mit den dortigen Parlamentskollegen bilden die innere und äußere Sicherheit, die Resilienz und die Wirtschaft im Ostseeraum. Teilnehmer der Reise sind die Abgeordneten Bettina Hagedorn (Ltg., SPD), Lars Rohwer (CDU/CSU), Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Thomas Fetsch (AfD).
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Europaausschuss führt Gespräche mit den europäischen Institutionen in Brüssel
Vom 11. bis zum 13. Mai 2026 reist eine Delegation des Europaausschusses des Deutschen Bundestages zu politischen Gesprächen nach Brüssel. Auf dem Programm stehen Treffen mit der Hohen Vertreterin Kaja Kallas, mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, u.a. mit der Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera, mit den Kommissaren Valdis Dombrovskis, Stépane Séjourné, Andrius Kubilius. Geplant sind auch Treffen mit der stellvertretenden NATO-Generalsekretärin Radmila Shekerinska und weiteren Gesprächspartnern von Seiten der NATO. Zudem ist ein Austausch mit dem deutschen Botschafter beim Königreich Belgien über das bilaterale deutsch-belgische Verhältnis vorgesehen. Die Gespräche werden sich inhaltlich auf aktuelle europapolitische Fragen konzentrieren, wobei der Fokus auf dem Thema europäische Souveränität liegen wird. Insbesondere sollen Fragen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der nächste mehrjährige Finanzrahmen der EU, die Unterstützung der Ukraine, die EU-Erweiterung sowie Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und grünen Transformation diskutiert werden. Der Ausschuss reist in regelmäßigen Abständen nach Brüssel, um vor Ort Gespräche mit den europapolitischen Akteuren zu führen. An der diesjährigen Reise unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) nehmen die Abgeordneten Dr. David Preisendanz (CDU/CSU), Boris Gamanov (AfD), Markus Töns (SPD), Chantal Kopf (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Janina Böttger (Die Linke) teil.
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Norton Rose Fulbright celebrates 10 years of growth in Newcastle
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Linke will Kryptowerte strenger regulieren
Finanzen/Antrag Die Fraktion Die Linke will "Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern", wie sie in einem Antrag schreibt.
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Bundeshilfen für ÖPNV 2019 fast vollständig abgeflossen
Verkehr/Unterrichtung Laut einer Unterrichtung geht die Bundesregierung von einem "zweckentsprechenden Einsatz der Regionalisierungsmittel" durch die Länder im Jahr 2019 aus.
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Lehren für Schutzmaßnahmen bei künftigen Pandemien
Enquete-Kommission Corona/Ausschuss Um Lehren aus der Covid-Pandemie für künftige Großseuchenlagen ist es bei einer Anhörung der Corona-Enquete-Kommission gegangen. Im Mittelpunkt standen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung.
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