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Start-ups im Spannungsfeld des europäischen NewSpace-Markts
Der NewSpace-Sektor in Europa hat sich in den vergangenen Jahren von einem etwas angestaubten Nischenfeld staatlicher Raumfahrtagenturen zu einer der dynamischsten Wachstumsindustrien entwickelt. Die Branche drängt zunehmend ins wirtschaftliche und politische Rampenlicht. Dies liegt an mehreren Faktoren:
- Die Nachfrage nach Daten, Kommunikation und globaler Vernetzung steigt rasant.
- Die strategische Bedeutung des Alls nimmt im Lichte steigender geopolitischer Spannungen zu. Raumfahrt ist heute nicht nur eine technologische, sondern auch eine wirtschaftliche, sicherheits- und rechtspolitische Schlüsselindustrie.
- Das Streben nach operativer Autarkie in allen Belangen der kommerziellen und militärischen Raumfahrt ist strategisches Gebot für die europäischen Staaten (so auch die Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung).
Insbesondere der wissenschaftliche und industrielle Fortschritt in Miniaturisierung, Fertigungstechnologien sowie Software und Sensorik ermöglicht privaten Unternehmen den Zugang zu einem Markt, der traditionell als kapitalintensiv und stark reguliert gilt. Optimistische Experten prognostizieren ein globales Marktvolumen für Raumfahrttechnologien von bis zu EUR 1,5 Billionen bis 2035. Insbesondere Kleinsatelliten, Erdbeobachtung, Kommunikation, Navigation und In-Orbit-Services werden stark wachsen.
Die branchentypische Struktur der Wertschöpfung eines NewSpace-Start-ups macht die Finanzierung besonders anspruchsvoll:
- Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen ist extrem kapitalintensiv.
- Es müssen mitunter jahrelange Vorlaufzeiten finanziert werden.
- In der signifikanten operativen Abhängigkeit von wenigen, hochspezialisierten Zulieferern liegt beträchtliches operatives Risiko.
- Zusätzlich erhöhen teilweise sehr heterogene regulatorische Anforderungen und fehlende Skaleneffekte die Kosten.
- Die für eine erfolgreiche Finanzierung unerlässliche Komponente der staatlichen Förderung stellt ein zusätzliches, komplexes Handlungsfeld dar.
Erfolgreiche Start-ups agieren in diesem Umfeld mit klaren Strukturen, realistischen Zeitplänen und transparenten Kommunikationsprozessen. Ein versiertes und zielgerichtetes Stakeholder-Management hat hierbei den gleichen Stellenwert wie Innovation und operative Exzellenz.
Europas Zielsetzung: Autonomie, Wettbewerb und selektive FörderungDie Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten verfolgen ein klares strategisches Ziel: mehr Unabhängigkeit von US-amerikanischen und asiatischen Raumfahrtkapazitäten und Aufbau von redundanten kritischen Infrastrukturen. Programme wie IRIS², Copernicus, Galileo, „Horizon Europe“ oder die hoch dotierten Förderprogramme der Europäischen Weltraumorganisation (European Space Agency (ESA)) spiegeln diese Ambition wider.
Für Start-ups wie für etablierte Technologieunternehmen generiert die strategische Intention der EU einen Markt, der potentiell hochprofitable Geschäftsmodelle ermöglicht und durch langfristige Subventionsprogramme eine gewisse Resilienz gegen exogene Einflüsse bietet. Allerdings ist der Weg in die finanzielle Autarkie für diese Unternehmen lang. Ohne die umfassenden Förderungen ist die Finanzierung eines Space-Start-ups kaum darstellbar. Staatliche und europäische Subvention verlangt transparente Strukturen, funktionierende Compliance-Systeme und eine langfristige Skalierbarkeit des Geschäftsmodells. Förderentscheidungen orientieren sich nicht nur an technologischer Innovation, sondern auch an betriebswirtschaftlicher Solidität, Corporate Governance und dem Einhalten regulatorischer Vorgaben.
Die EU allokiert ihre Fördermittel zum Zwecke der Effizienz und Wirksamkeit bewusst auf nur wenige Unternehmen. Es herrscht ein starker Wettbewerb um diese Mittel. Beispielsweise ist der Teilnehmerkreis an der European Launcher Challenge der ESA auf fünf Unternehmen begrenzt. Start-ups müssen daher sowohl technologisch als auch organisatorisch überzeugen – und sie müssen in der Lage sein, komplexe Förderauflagen und Berichtspflichten zuverlässig und fortdauernd zu erfüllen. Der Ausschluss von den großen europäischen Förderprogrammen bedeutet einen gravierenden Wettbewerbsnachteil.
Herausforderungen: Regulierung, Stakeholder-Interessen und internationale AbhängigkeitenStart-ups im NewSpace-Sektor verfügen regelmäßig über exzellente technische Fähigkeiten und sind Treiber beeindruckender Innovationen. Sie operieren jedoch in einem wettbewerbsintensiven Umfeld und sind komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Die Branche ist geprägt von zahlreichen Akteuren – Investoren, Banken, Behörden, Zulieferern, internationalen Partnern, politischen Institutionen und Endkunden. Deren Interessen sind nicht deckungsgleich:
- Investoren fordern planbare Entwicklungszeiten und Rendite.
- Banken brauchen Risikotransparenz.
- Behörden achten auf Sicherheit, Exportkontrolle und Einhaltung internationaler Verpflichtungen.
- Zulieferer erwarten klare Verträge und langfristige Abnahmen.
- Politische Stakeholder fokussieren sich auf europäische Autonomie und sicherheitspolitische Stabilität.
Hier entstehen Spannungsfelder, insbesondere dann, wenn das anfällige Operating Model gestört wird. Wie jedes andere Unternehmen sind NewSpace-Start-ups erwerbswirtschaftlichen Zwängen ausgesetzt: Entwicklungsdruck steht sicherheitsrechtlichen Prüfungen gegenüber, Innovationsgeschwindigkeit kollidiert mit regulatorischer Detailtiefe. Renditeerwartungen vertragen sich nicht mit technologischem Pioniergeist. Besonders relevant sind Exportkontrollen nach der EU-Dual-Use-Verordnung oder dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz, technische Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz, dem geplanten europäischen Weltraumgesetz (EU Space Act) sowie internationale Haftungsregelungen.
Die Umsatzstruktur eines NewSpace-Start-ups lässt sich am besten mit der eines Anlagenbauers vergleichen. Das Orderbook besteht aus überschaubar vielen, großvolumigen Fertigungsaufträgen mit vergleichsweise langer Durchlaufzeit. Auf operative Störungen in der Auftragsbearbeitung reagiert das Unternehmen sehr sensitiv, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen sind beträchtlich. In einem solchen Fall sind Transparenz in alle Richtungen und eine proaktive Attitüde gegenüber Restrukturierung und Transformation gefragt. Andernfalls entstehen Verzögerungen, Fehlplanungen, Investorenvertrauen wird gefährdet und die Wettbewerbsfähigkeit leidet. Gerade junge Unternehmen unterschätzen oft, wie eng technische Roadmaps, Finanzierung und rechtliche Verpflichtungen miteinander verknüpft sind.
Hierbei ist klar, dass Restrukturierungsprozesse von NewSpace-Start-ups angesichts fragiler Wertschöpfungsketten und komplexer Stakeholder-Landschaft einem besonderen Schwierigkeitsgrad unterliegen. Belastbare und nachhaltige Sanierungslösungen können vermutlich vorrangig im vorinsolvenzlichen Stadium im Rahmen des Gläubigerakkords erreicht werden.
Was erfolgreiche europäische Launcher-Start-ups besser machenEin führendes europäisches NewSpace-Startup aus dem Segment der Trägerraketen (Launcher) dient als Beispiel für eine erfolgreiche und zügige Skalierung unter Aufrechterhaltung der internationalen Konkurrenzfähigkeit. Dieses Unternehmen verbindet technologische und strategische Exzellenz mit klarer rechtlicher und organisatorischer Struktur sowie langfristiger Risikosteuerung. Ein wesentlicher leistungswirtschaftlicher Erfolgsfaktor ist die vertikale Integration, die zum Ziel hat, Komplexität und Abhängigkeit in der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Kritische Komponenten wie Triebwerke, Tanks und Avionik werden weitgehend selbst gefertigt. Die tiefere Wertschöpfung vermeidet auf der einen Seite technische Risiken und erleichtert das Management von Zulieferverträgen und Produktionsprozessen. Allerdings bedeutet sie auf der anderen Seite einen höheren Finanzierungsbedarf. Doch das Unternehmen hat von Beginn an die Mission und die Ziele klar definiert und die Auswirkungen realistisch und klar kommuniziert. Das hat sowohl Investoren als auch Behörden überzeugt.
Ein weiterer Erfolgsfaktor ist eine ausgewogene Finanzierungsstrategie. Finanzierungsquellen werden breit diversifiziert – Venture Capital, institutionelle Investoren, strategische Industriepartner, klassische Geschäftsbanken und Fördermittel. Die Mischung bildet die verschiedenen Finanzierungserfordernisse, die aus dem Geschäftsmodell resultieren, ab und verringert Klumpenrisiken und Abhängigkeiten.
Das umsichtige und proaktive Stakeholder-Management ist ein wesentliches Asset des Unternehmens. Regelmäßige Kommunikation mit politischen Akteuren, Behörden, Zulieferern sowie Investoren und Finanzierern sorgt für Vertrauen und berechenbare Prozesse. Diese professionelle Transparenz zielt auf die Erzeugung von Teilhabe der Stakeholder ab und trägt dazu bei, regulatorische Abläufe, Zertifizierungen und die Meilensteine der Geschäftsentwicklung für alle Beteiligten planbar und nachvollziehbar zu halten. Die Erfahrung vieler Restrukturierungsprozesse zeigt klar, dass die Vermeidung von Informationsasymmetrien unter Stakeholdern und der offene Umgang mit den Erfordernissen der Sanierung die Bereitschaft zur Begleitung solcher Prozesse und zur Leistung von Sanierungsbeiträgen deutlich befördert.
Dabei ist der Aufbau der administrativen Prozesse, die eine solche Kommunikation ermöglichen, für Start-ups regelmäßig schwierig. Der nötige Aufwand von Zeit und Geld muss lange vor der Generierung von Erlösen getätigt werden und hat mit der eigentlichen Wertschöpfung auf den ersten Blick wenig zu tun. Während der Fokus der Gründer auf der Technologie und dem Produkt liegt, kommt die Kommunikation mit den Stakeholdern häufig zu kurz. Für junge NewSpace-Unternehmen zeigt dieses Beispiel jedoch deutlich, dass das Streben nachtechnischer Exzellenz allein nicht ausreicht. Die Kombination aus klarer Strategie, finanzieller Stabilität, realistischen Zielen, professionellem Stakeholder-Management und regulatorischen Kenntnissen ist entscheidend.
Weshalb die Abstimmung von technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Faktoren entscheidend istIm NewSpace-Sektor sind hochtechnologische und hochspezialisierte Entwicklungen der Motor des Unternehmens – doch sie können ihr Wachstumspotential nur dann nachhaltig entfalten, wenn rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen gegeben sind. Viele Herausforderungen auf dem Weg zum etablierten Unternehmen entstehen nicht aus technischen Schwierigkeiten oder operativen Problemen entlang der Wertschöpfungskette, sondern aus nicht sachgerechter Kommunikation, wenn beispielsweise Förderprogramme andere Dokumentationsanforderungen haben als Investoren oder wenn Zulieferverträge nicht zu den technischen Entwicklungszyklen passen. Ebenso können Genehmigungsprozesse stocken, wenn interne Abläufe nicht funktionieren, Verantwortlichkeiten unklar sind oder Nachweise nicht zur rechten Zeit und für die passende Regulation vorbereitet sind.
Externe Unterstützung, juristisch und betriebswirtschaftlich, spielt dabei eine große Rolle. Allerdings weniger als sichtbare Intervention, sondern eher als strukturgebender Hintergrund: Sie sorgt dafür, dass technische Ambitionen mit regulatorischen Vorgaben und betriebswirtschaftlichen Zielgrößen vereinbar bleiben. In der Summe entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand, sondern eine belastbare und agile Unternehmenskultur, auf der Technologie stabil wachsen kann.
Zukunft Weltraumwirtschaft: Rechtliche Weichenstellungen für Start-ups sind maßgeblichDer europäische NewSpace-Sektor bietet jungen Unternehmen große Chancen, wenn man zu den ‚chosen few‘ gehört, denen staatliche und europäische Förderung zuteil wird. Dies verlangt jedoch gleichermaßen technologische Stärke, wirtschaftliche Planbarkeit und ein Bewusstsein für regulatorische Anforderungen. Erfolgreiche Beispiele aus der Branche zeigen, dass Fortschritt dort entsteht, wo technische Ambitionen mit klaren Strukturen, realistischen Zeitplänen und verlässlicher Stakeholder-Kommunikation verbunden werden.
Für Start-ups bedeutet das: Je früher technische, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte zusammengeführt werden, desto stabiler gestalten sich Entwicklung, Finanzierung und Partnerschaften. In einem Markt, der schnell wächst, dessen Regulation umfänglich und (noch) unstet ist und der international stark vernetzt ist, wird diese Balance zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor, um die europäische Autonomie im All zu stärken.
Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu CMS Space Law fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blog-Serie hat der Einführungsbeitrag gemacht, es folgten Beiträge zu Trägerraketen: Reguliert der EU Space Act den Weg ins All, zu Raumfahrzeuge: Startklar mit mit dem EU Space Act, zur Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung sowie Weltraum & Dispute Resolution: Rechtsstreitigkeiten im All.
Darüber hinaus finden Sie weitere Hinweise auf unserer Insight-Seite „NewSpace und Space Law“.
Hören Sie zudem unseren Podcast zum Weltraumrecht. In den einzelnen Folgen behandeln wir verschiedene relevante Aspekte des Space Law, darunter:
- EU Space Act: Sicherheit, Resilienz & Nachhaltigkeit – neue Regeln für New Space in Europa
- Weltraumrecht 2025: Haftung, Versicherung, IP & Daten im New Space
CMS Taskforce Defense & Security – Ihre Expert:innen für die rechtlichen Herausforderungen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie: CMS in Deutschland: Experten für Verteidigung & Sicherheitsrecht
Lesen Sie auch zur Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung: Sicherheit durch Koordination und Kooperation.
*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.
Der Beitrag Start-ups im Spannungsfeld des europäischen NewSpace-Markts erschien zuerst auf CMS Blog.
Bundestag ratifiziert deutsch-britischen Freundschaftsvertrag
Deutschland: Gesetzesentwurf zur Grundsicherung untergräbt Recht auf soziale Sicherheit
(Berlin, 5. März 2026) – Der Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung, das bestehende Bürgergeld durch ein deutlich strengeres System zu ersetzen, würde grundlegende Menschenrechte verletzen und könnte gegen das in der deutschen Verfassung garantierte Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verstoßen, erklärte Human Rights Watch heute. Der Entwurf soll in Kürze in zweiter Lesung im Bundestag beraten werden.
„Die Pläne der Bundesregierung würden die Lebensbedingungen vieler Menschen verschlechtern und das Armutsrisiko deutlich erhöhen – insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Haushalten und alleinerziehende Mütter“, sagte Kartik Raj, Senior-Researcher für Europa bei Human Rights Watch. „Die Bundestagsabgeordneten sollte diese Vorschläge zurückweisen. Sie widersprechen Deutschlands menschenrechtlichen Verpflichtungen und dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Existenzminimums.“
Nach Recherchen von Human Rights Watch kann das derzeitige deutsche Sozialsystem schon jetzt grundlegende Rechte, insbesondere das Recht auf soziale Sicherheit und auf einen angemessenen Lebensstandard, nicht ausreichend gewährleisten. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, also überwiegend Frauen mit kleinen Kindern. Die nun geplanten Verschärfungen würden diese Defizite voraussichtlich weiter vergrößern.
Die Regierungskoalition aus Christdemokrat*innen und Sozialdemokrat*innen hat die Kürzung sozialstaatlicher Leistungen sowie eine grundlegende Umgestaltung des Sozialversicherungssystems zu einem politischen Schwerpunkt erklärt. Kernstück ist die Ablösung des Bürgergeldes (SGB II) durch eine neu konzipierte „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Diese sieht für Leistungsbeziehende strengere Pflichten und erheblich härtere Sanktionen bei vermeintlichen Verstößen vor.
Das System folgt einer stark sanktionsorientierten Logik, die Verhaltensänderungen erzwingen soll: Wer etwa einen Termin versäumt oder eine als zumutbar eingestufte Arbeitsstelle nicht annimmt, muss zunächst mit einer Kürzung der monatlichen Leistungen um 30 Prozent rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Agentur für Arbeit Betroffene als „unauffindbar“ einstufen und sämtliche Leistungen vollständig streichen, bis eine persönliche Vorsprache erfolgt.
Bislang ist der Staat verpflichtet, auch bei Sanktionen zumindest die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter auszuzahlen, um eine Verarmung zu verhindern und das durch das Bundesverfassungsgericht definierte Existenzminimum zu gewährleisten. Der neue Entwurf sieht solche Schutzmechanismen jedoch nicht mehr ausdrücklich vor. Damit dürfte er sowohl gegen verfassungsrechtliche Vorgaben als auch gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen, die Rückschritte bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten ausdrücklich untersagen.
Human Rights Watch weist zudem darauf hin, dass selbst die vollen Leistungen des Bürgergelds oftmals nicht reichen, um Armut zu vermeiden. 2023 erhielt eine Alleinerziehende Person mit zwei Kindern durchschnittlich 1.198 Euro im Monat. Die offizielle Armutsgefährdungsschwelle für diesen Haushalt in Deutschland lag jedoch bei 1.626 Euro. Die Lücke betrug somit 26 Prozent. Zusätzliche Leistungskürzungen würden unweigerlich dazu führen, dass wesentlich mehr Menschen unterhalb des Existenzminimums leben müssen.
Angesichts der Tatsache, dass Menschen, die die bestehenden Leistungen derzeit in voller Höhe beziehen, dennoch von Armut bedroht sein können, würde eine Ausweitung der Sanktionen dazu führen, dass deutlich mehr Betroffene ein Einkommen hätten, das weit unter dem Niveau liegt, das zur Wahrung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard und des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums erforderlich ist.
Der Entwurf sieht außerdem grundlegende Änderungen bei den Anforderungen an die Arbeitsuche vor. Künftig sollen alle alleinstehenden Erwachsenen als vollzeitverfügbar gelten, unabhängig davon, ob sie Kinder betreuen. Der Entwurf unterscheidet nicht zwischen Erwachsenen ohne Sorgeverantwortung und Alleinerziehenden, deren Arbeitsaufnahme direkt von verfügbaren Betreuungsangeboten abhängt.
So könnte künftig selbst eine alleinerziehende Mutter eines zweijährigen Kindes sanktioniert werden, wenn sie ein Vollzeitangebot nicht annimmt, obwohl eine Betreuung ihres Kindes faktisch nicht sichergestellt ist. Diese Problematik verschärft sich durch den anhaltenden Mangel an öffentlich finanzierten, kostenfreien oder bezahlbaren Ganztagsbetreuungsplätzen für Kleinkinder und die uneinheitliche Umsetzung ganztägiger Grundschulangebote in Deutschland.
Zusätzlich enthält der Gesetzesentwurf keine ausdrückliche Ausnahme von Sanktionen für Personen mit kleinen Kindern. Sanktionen treffen damit nicht nur die erwachsene Antragstellerin oder den Antragsteller, sondern unmittelbar auch deren Kinder – und verletzen potenziell deren Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.
Deutschland ist gemäß internationaler Menschenrechtsverträge verpflichtet, das Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Diese und verwandte Verträge und Standards der Vereinten Nationen und europäischer Gremien verlangen, dass Sozialleistungen angemessen sein müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum die Deckung der grundlegenden Lebenshaltungskosten und ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe sichern muss. Sanktionen, die Menschen konstruktiv unter dieses Minimum drängen, wären mit dieser Rechtsprechung, also der deutschen Verfassung, kaum vereinbar.
„Abgeordnete des Deutschen Bundestags sollten sich klar gegen diese Verschärfungen stellen, die insbesondere Kindern und Alleinerziehenden schaden würden“, sagte Raj. „Eine soziale Absicherung, die die Menschenrechte stärkt, macht die Gesellschaft insgesamt widerstandsfähiger.“
Update on Australia’s carbon market
Dentons advises INVESTIKA on its majority stake acquisition in “Höfe am Brühl” shopping center in Leipzig from Unibail-Rodamco-Westfield and on related financing
Global law firm Dentons has advised Czech real estate fund INVESTIKA Real Estate Fund (Investika) on the acquisition of an 89.9 percent stake in the owner of the Höfe am Brühl shopping center in Leipzig. This also included advising Investika on the financing of the acquisition, funded by Helaba and completed this week. The acquisition marks Investika’s entry into the German market.
Dentons Link Legal welcomes Shradha Sachdev as Associate Partner to its Banking and Finance Practice
Shradha brings over 11 years of experience advising leading corporates, banks and financial institutions on complex equity and debt transactions. Her practice focuses on project finance, structured lending, refinancing, debt restructuring and regulatory advisory, with experience in advising banks and NBFCs on financing transactions across infrastructure and energy sectors. She has been closely involved in structuring and documenting high-value project financings and has advised on stressed asset restructuring and resolution strategies.
Kailey Blazek Naranjo named to the <em>Business Record</em> 2026 Forty under 40 List
Dentons Immigration lawyer Kailey Blazek Naranjo was recently named as a Des Moines Business Record Forty under 40 honoree. The 40 business leaders are under the age of 40 and demonstrate impressive career achievements and unparalleled community involvement.
Main corporate obligations for year 2026
Colombia: In order to contribute towards the annual planning of your company or branch legal obligations in Colombia, Dentons would like to share with you a general description of the main corporate duties that must be met during 2026.
Roadmap of new and upcoming EU TMT regulations
EU: The European Union continued to expand and refine its TMT regulatory activities in 2025. This evolution marks a shift toward a more integrated and mature digital framework, most notably illustrated by the introduction of the Digital Omnibus. By amending and aligning multiple existing regulations and directives, the Digital Omnibus signals the EU’s transition into a new regulatory phase – one focused on simplification, coherence and effective enforcement. Its objective, of streamlining incident reporting through clearly defined contact points, exemplifies this new, consolidated approach.
Understanding prediction markets with Louis Pellegrino and Charles Farrell
United States: Prediction markets—platforms where participants trade contracts based on the outcome of future events—have moved from niche financial tools to mainstream conversation. As access expands and use cases multiply, these markets raise important legal, regulatory, and compliance questions. Partner Louis Pellegrino and senior managing associate Charles Farrell discuss how prediction markets work and the key considerations stakeholders should keep in mind as this sector continues to evolve rapidly.
KZR 51/22, Entscheidung vom 24.02.2026
Ukraine Investment Facility and the Polish Development Bank’s special status
Poland: The Ukrainian parliament has ratified an intergovernmental agreement on the status of the Polish Development Bank (BGK) in Ukraine. This means that BGK’s activities in the Ukrainian market are protected by the umbrella of an international agreement. This will enable BGK, among other things, to implement preferential financial mechanisms in Ukraine using instruments from the European Ukraine Facility.
Neue Richterin am Bundesgerichtshof
Employment Echo - March Edition
New Zealand: In this edition of the Echo, we consider whether one person can undertake both roles of investigator and decision-maker in a disciplinary process. We touch on a recent case regarding undertaking a proper process which involves neurodiverse employees, and to finish, we discuss the recent Modern Slavery Bill.
Legal risks in terminating labor contracts with foreign employees
Vietnam: Foreign employees in Vietnam typically serve in managerial, specialist, or other highly skilled technical roles, often accompanied by competitive remuneration and comprehensive benefits packages. In practice, however, disagreements arising during the course of employment may escalate into protracted court proceedings between employers and foreign employees. To assist both employers and foreign employees in navigating these challenges, this newsletter highlights several key legal issues commonly encountered in disputes concerning the termination of labor contracts involving foreign personnel.
New defamation legislation in Ireland: what publishers need to know
The Defamation (Amendment) Act 2026 (the Act) has been a long time coming. For years, litigants, practitioners, some corners of the political sphere and at times even the judiciary have been calling for review of defamation law in Ireland.
Ansprüche einer kreditgebenden Bank werden nicht vom Anwendungsbereich eines Kapitalanleger-Musterverfahrens erfasst
Dentons Lee Secures Supreme Court Reversal in Golf Course Copyright Dispute
Dentons Lee has won a Supreme Court reversal and remand in a copyright dispute concerning golf course design. The ruling provides important guidance on the protectability of golf course design under Korean copyright law.
Ukraine’s emerging defense export strategy: What investors and defense companies need to know
Ukraine: Ukraine’s defense industry has undergone a profound transformation since Russia’s invasion in 2022. Once largely oriented toward legacy Soviet-era production and domestic defense procurement, the sector has rapidly evolved into one of the most dynamic and innovative defense ecosystems in Europe.
