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EU: Überwachungstechnologie an Menschenrechtsverletzer verkauft
(Brüssel, 12. Mai 2026) – Die Europäische Union hat es versäumt, ihre Mitgliedstaaten daran zu hindern, Überwachungstechnologie an Regierungen zu exportieren, die diese nachweislich einsetzen, um Aktivist*innen, Journalist*innen und andere kritische Stimmen auszuspionieren, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Europäische Kommission sollte die Umsetzung der EU-Vorschriften zum Export von Cyberüberwachungstechnologie verschärfen, um sicherzustellen, dass europäische Technologie nicht weltweit Menschenrechtsverletzungen begünstigt.
Der 52-seitige Bericht „‚Looking the Other Way‘: EU Failure to Prevent Surveillance Exports to Rights Violators“ analysiert, wie die wegweisende Dual-Use-Verordnung der EU, die 2021 verabschiedet wurde, in der Praxis funktioniert. Die Verordnung sollte unter anderem den Export von sogenannter Dual-Use-Technologie – also Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können – einschließlich kommerzieller Überwachungstechnologie, an Orte verhindern, an denen sie wahrscheinlich zur Verletzung des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte eingesetzt wird. Dieses Ziel wird jedoch nicht erreicht, da die Verordnung nicht effektiv umgesetzt wird.
Mai 12, 2026 Looking the Other Way„Die EU unternimmt derzeit zu wenig, um den Export von Überwachungstechnologie aus ihren Mitgliedstaaten an Regierungen zu verhindern, die diese wahrscheinlich zur Unterdrückung kritischer Stimmen einsetzen werden“, sagte Zach Campbell, Senior Researcher für Überwachungsfragen bei Human Rights Watch. „Die Kommission sollte zügig Maßnahmen ergreifen, um dies zu ändern und die dringend benötigte Transparenz bei Exporten von Überwachungstechnologie zu gewährleisten.“
Human Rights Watch hat über Informationsfreiheitsanfragen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten Informationen über die Genehmigung und den Export solcher Technologien eingeholt und Daten zu fast der Hälfte der EU-Länder erhalten, welche diese an die Kommission übermittelt haben. Die Analyse dieser Daten durch Human Rights Watch sowie die Auswertung öffentlicher Berichte und Daten der Europäischen Kommission, die ebenfalls über Transparenzanfragen eingeholt wurden, decken gravierende Mängel beim derzeitigen Vorgehen der EU auf.
In der EU sind viele der weltweit größten Entwickler und Exporteure von Überwachungstechnologie ansässig. Die EU regelt den Export der invasivsten Arten von Überwachungstechnologie, einzelne Genehmigungen werden jedoch durch die nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten erteilt.
Die EU-Verordnung zu Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, oder auch „Dual-Use-Verordnung“, verpflichtet die Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Arten von Überwachungstechnologie zu melden. Die Kommission wiederum ist verpflichtet, diese Entscheidungen zu veröffentlichen. Im Jahr 2024 gab die Europäische Kommission eine Empfehlung mit Umsetzungsleitlinien heraus, die festlegen, wie die Mitgliedstaaten ihre Exportdaten melden sollen.
In diesen Leitlinien hat die Kommission die Transparenzpflichten der Dual-Use-Verordnung in einer Weise neu ausgelegt, die den Zweck der Verordnung untergräbt. Die Berichte der Kommission sind somit laut Human Rights Watch nicht detailliert genug, um effektiv zu überprüfen, ob die Verordnung die beabsichtigte Wirkung entfaltet.
Die von Human Rights Watch gesammelten Daten liefern dennoch eindeutige Belege dafür, dass EU-Mitgliedstaaten Exportgenehmigungen für Überwachungstechnologie an Behörden in einer Reihe von Ländern erteilen, die nachweislich solche Instrumente zur Verletzung von Menschenrechten einsetzen. Die Daten umfassen beispielsweise Belege für den Export von Intrusion-Software, Telekommunikationsüberwachungssystemen oder beidem aus Bulgarien nach Aserbaidschan im Jahr 2022, den Export von Telekommunikationsüberwachungssystemen aus Polen nach Ruanda im Jahr 2023 sowie weitere Beispiele für den Export solcher Technologie in andere Länder, welche diese zur Unterdrückung von Kritiker*innen eingesetzt haben..
Human Rights Watch stellte zudem fest, dass die Europäische Kommission es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz hinsichtlich dieser Exporte zu gewährleisten. Um die Transparenz zu fördern und weitere Untersuchungen zu diesen Daten zu ermöglichen, hat Human Rights Watch die erhaltenen Daten online veröffentlicht.
Auf Anfrage erklärte die Europäische Kommission, dass die EU-Mitgliedstaaten „allein für die Genehmigung von Dual-Use-Exporten verantwortlich“ seien. Sie begründete ihre in der Empfehlung dargelegte Entscheidung, Daten so zu erheben, dass unklar bleibt, welche Technologie wohin geliefert wurde, mit der Sorge, „… dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Empfehlung nur eine begrenzte Anzahl von Unternehmen im Export solcher Güter tätig war, wodurch möglicherweise Geschäftsgeheimnisse verletzt oder deren Identität preisgegeben worden wären.“
Die Europäische Kommission ist gemäß der Dual-Use-Verordnung verpflichtet, im Laufe des Jahres 2026 mit einer Bewertung der Verordnung zu beginnen. Sie sollte diese Gelegenheit nutzen, um die Sorgfalts- und Transparenzpflichten zu verschärfen und so sicherstellen, dass die EU den Export von Überwachungstechnologie an menschenrechtsverletzende Regierungen weltweit tatsächlich eindämmt. Sie sollte außerdem sicherstellen, dass dieser Prozess eine effektive Beteiligung aller relevanten Interessengruppen vorsieht, einschließlich Menschenrechts- und anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Die Europäische Kommission sollte neue Leitlinien zur Umsetzung der Dual-Use-Verordnung erlassen, die sich enger an den Wortlaut der Verordnung halten. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, das Risiko zu prüfen, dass Überwachungstechnologie zu interner Repression oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht verwendet wird. Diese neuen Leitlinien sollten zudem echte Transparenz bei den Ausfuhren von Überwachungstechnologie aus den EU-Mitgliedstaaten vorschreiben und von Unternehmen, die Überwachungstechnologie exportieren, verlangen, eine effektive Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob ihre Produkte potenziell zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden.
Zu den Menschenrechtsverpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten gehört die Pflicht, den Verkauf und Export von Überwachungstechnologie zu regulieren. Dies ist auf die inhärente Bedrohung des Rechts auf Privatsphäre zurückzuführen, die von solcher Technologie ausgeht, sowie auf die potenzielle Verletzung anderer Rechte – von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bis hin zum Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit von Folter –, die sich aus ihrem Einsatz ergeben können, insbesondere wenn sie dazu genutzt wird, Einzelpersonen und Gemeinschaften auf diskriminierende Weise ins Visier zu nehmen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, reicht es nicht aus, dass Staaten solche Vorschriften erlassen, sie müssen diese auch umsetzen und überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ihren präventiven Zweck erfüllen, so Human Rights Watch.
Auch Unternehmen tragen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte. Das bedeutet, dass sie eine seriöse menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchführen und Menschenrechtsrisiken mindern sollten, damit ihre Geschäftstätigkeit Menschenrechtsprobleme nicht begünstigt oder verschärft.
„Es scheint, als würden EU-Länder und in der EU ansässige Überwachungsunternehmen Profite über Menschen stellen, obwohl sie eine der fortschrittlichsten Verordnungen zur Eindämmung des Verkaufs dieser schädlichen Technologie verabschiedet haben“, sagte Campbell. „Es bedarf echter Transparenz, um sicherzustellen, dass die Dual-Use-Verordnung ihren Zweck erfüllt.“
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