Aktuelle Nachrichten

Die Linke fordert Demokratiefördergesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:38
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung, ein Demokratiefördergesetz auf Basis des Entwurfs der Ampel-Regierung vorzulegen.

Antrag für eine verbesserte Infrastruktur an Unis abgelehnt

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:38
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist am Mittwochvormittag im Forschungsausschuss mit einem Antrag (21/2047) für eine verbesserte Infrastruktur an Universitäten gescheitert.

218 Millionen Euro in 2025 für Wiederaufbau Syriens zugesagt

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:38
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung hat im Jahr 2025 Zusagen von 218 Millionen Euro für den Wiederaufbau Syriens gemacht. Die Zusagen für das Jahr 2026 stünden noch nicht fest, antwortet sie der AfD-Fraktion.

Keine Angaben zu Projekten in Eritrea, Venezuela und Ukraine

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:38
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage der AfD-Fraktion aus Sicherheitsgründen keine Informationen zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Eritrea, Venezuela und der Ukraine heraus.

Projekte in Simbabwe, China und Tadschikistan

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:12
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung gibt auch auf Nachfrage der AfD-Fraktion keine Informationen zu nicht namentlich deklarierten Projekten in Simbabwe, China und Tadschikistan heraus. Ursache sind Sicherheitsgründe.

AfD legt "Unabhängigkeitsgesetz" für Bundesrechnungshof vor

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:12
Haushalt/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion fordert Karenzzeiten für ehemalige Regierungsmitglieder und Abgeordnete für Leitungspositionen beim Bundesrechnungshof. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Anhörung zur Reform der privaten Altersvorsorge am 16. März

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:12
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zum Entwurf für das Altersvorsorgegesetz (21/4088) für Montag, 16. März, um 14 Uhr angesetzt.

Bisher keine EU-Förderung für Solarpaket I

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:12
Wirtschaft und Energie/Antwort EU-Mittel für das Solarpaket I zum Ausbau photovoltaischer Energieerzeugung steht weiter aus

Ausschuss billigt Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 10:12
Finanzen/Ausschuss Der Finanzausschuss hat am Mittwochmorgen den Entwurf des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gebilligt.

Schiedsgutachter fällt weg: Gericht tritt an seine Stelle

beck-aktuell - Mi, 04.03.2026 - 09:35

Der von den Parteien vereinbarte Schiedsgutachter zur Bestimmung einer Baumängelabgeltung fiel weg, das Gericht bestimmte als Ersatz einen neuen Gutachter und sprach den von diesem geschätzten Betrag zu. Dabei verkannte es laut BGH, dass es die Leistung analog § 319 Abs. 1 S. 2 BGB selbst durch Urteil hätte bestimmen müssen.



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Anhebung der THG-Quote wird unterschiedlich beurteilt

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 04.03.2026 - 09:30
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ (THG-Quote) (21/4083) ist bei einer Sachverständigenanhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 4. März 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote „ambitioniert fortgeschrieben werden“, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent ansteigen zu lassen. Die THG-Quote ist das zentrale gesetzliche Instrument, um die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu senken und somit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Sie legt fest, in welcher Höhe Kraftstoffanbieter die CO2-Emissionen senken müssen. Dafür stehen ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: nachhaltige Biokraftstoffe, Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff oder Strom für Elektrofahrzeuge. Gegner und Befürworter der Anhebung der THG-Quote Während der Anhörung begrüßten Vertreter der Kraftstoffbranche die Anhebung der THG-Quote, sprachen sich aber überwiegend für ein höheres Ambitionsniveau aus. Aus der Sicht von Umweltschutzverbänden ist die THG-Quote aktuell kein geeignetes klimapolitisches Instrument. Eine Erhöhung der Quote lehnen sie daher ab. Es brauche eine Anhebung der THG-Quote für 2027 auf das Niveau von 2028, „um den riesigen Quotenvorrat abzuschmelzen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Grund für die bisherige „Übererfüllung“ der Quote seien zu große Förderanreize, wie etwa die Möglichkeit der Doppelanrechnung, sowie unzureichende Vorgaben zu Zertifizierung und Kontrollen. Beides wolle die Bundesregierung nun ändern, so Baumann. Die Abschaffung der Doppelabrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe rückwirkend zum 1. Januar 2026 unterstütze er ausdrücklich. Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance, begrüßte die Einführung einer Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote insgesamt sowie die Festlegung eines Pfades bis 2040. Diese Elemente gingen in die richtige Richtung und setzten ein wichtiges Signal für Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe, befand er. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtquote von 59 Prozent im Jahr 2040 ist nach seiner Einschätzung aber nicht ausreichend, um den Verkehrssektor bis 2045 verlässlich auf Klimaneutralität auszurichten. Auch bleibe die geplante RFNBO-Unterquote von 1,2 Prozent bis 2030 deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame Defossilisierung insbesondere des Bestands im Straßenverkehr erforderlich sei, so Diemer, der eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent im Jahr 2030 und 24 Prozent im Jahr 2040 forderte. Experte erwartet höhere Energiepreise Dr. Alexander Struck, Geschäftsführer der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, lobte die „Anschärfung“ der Betrugsprävention und die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Gleichwohl hat der Entwurf aus seiner Sicht einen wesentlichen Konstruktionsfehler, da er gegenüber der RED III eine höhere Quote festlege, aber die Erfüllungsoptionen deutlich einschränke. „Das wird im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen führen und gleichzeitig einen weiteren Wettbewerbsnachteil für die deutsche Industrie bedeuten“, sagte Struck. Er forderte die Ermöglichung der Anrechnung von biogenem Wasserstoff, der in Raffinerien eingesetzt wird, auf die THG-Quote. Außerdem sprach er sich dafür aus, das Co-Processing, also die Mitverarbeitung von biogenen Einsatzstoffen in Raffinerien, auf alle gemäß EU-Richtlinie zulässigen biogenen Einsatzstoffe und Technologien zu erweitern. Außerdem müssten sogenannte Recycled Carbon Fuels, wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe, als Erfüllungsoption für die THG-Quote aufgenommen werden. "Hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont" Der Kfz-Technikermeister Holger Becker vom Verein „Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit“ sagte, ohne deutlich höhere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe entstünden keine Investitionen. Großindustrielle Anlagen für erneuerbare Kraftstoffe benötigten hohe Investitionen mit 20 bis 30 Jahren Planungshorizont. Dafür brauche es eine sichere Nachfrage. Becker plädierte für eine RFNBO-Unterquote von fünf Prozent. Ohne flüssige und gasförmige erneuerbare Energieträger hoher Energiedichte sei eine mit dem Pariser Klimaabkommen konforme, wirtschaftlich tragfähige und versorgungssichere Energiewende nicht realisierbar, betonte Becker. Bei allen Maßnahmen und deren Umsetzung dürfe die Realisierbarkeit und die weltwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit nicht außer Acht gelassen werden. „Elektrifizierung allein reicht nicht aus. Erforderlich ist ein integrierter, global orientierter und industriepolitisch abgesicherter Ansatz“, sagte er. Elemente zur Betrugsprävention gefordert Sascha Wüstenhöfer von der Shell Deutschland GmbH forderte „wirksame Elemente zur Betrugsprävention, um die Stabilität und Planbarkeit der Quote zu sichern“. Das schütze Investitionen „und liegt somit in unserem ureigenen Interesse“. Unter dem Stichwort Planbarkeit sieht er die rückwirkende Anwendung ab dem 1. Januar 2026 als erforderlich an, um Marktverwerfungen und Planungsrisiken zu vermindern. Für die kommenden Jahre brauche es aber klare und verlässliche Regeln „ohne rückwirkende Effekte“. Gesetzesänderungen sollten daher grundsätzlich erst ab dem folgenden Verpflichtungsjahr gelten, so Wüstenhöfer. Der Shell-Vertreter schlug für 2027 ein Ziel von 18 Prozent vor, um die seit 2024 aufgebaute Übererfüllung der Quote abzubauen. In den Jahren 2028 und 2029 sollte das Ziel seiner Ansicht nach linear steigen, „um das im Entwurf vorgesehene Ziel von 25 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen“. Wüstenhöfer plädierte zudem für eine klare Sektortrennung. Die THG-Minderung müsse tatsächlich im Straßenverkehr erzielt werden und dürfe nicht in andere Sektoren ausweichen, forderte er. Expertin fordert Absenken der Quote Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte, um eine Antriebswende zu erreichen, müsse oberstes Gebot sein, „sich von dem Verbrennen von Kraftstoffen zu entfernen und schnellstmöglich auf effiziente E-Mobilität umzusteigen“. In diesem Sinne sollte auch die THG-Quote ausgestaltet sein, was aktuell nicht der Fall sei, da sie in großem Umfang auf die Verbrennung klimaschädlicher und ineffizienter „alternativer“ Kraftstoffe setze. Tiefenbach sprach sich dafür aus, die THG-Quote nicht zu erhöhen, sondern sie abzusenken. Bahnstrom sollte ihrer Ansicht nach als zusätzliche Erfüllungsoption in die THG-Quote aufgenommen werden - Agrokraftstoffe müssten vollständig ausgeschlossen werden, insbesondere Sojaöl. Anders als ihre Vorredner plädierte sie dafür, die RFNBO-Unterquote deutlich abzusenken, „solange diese auf den derzeitigen Anwendungsbereich beschränkt ist“. Auch der Luft- und Schifffahrt sollte laut Tiefenbach die Erfüllung der RFNBO-Quote ermöglicht werden. THG-Quote als klimapolitisches Instrument Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) vertrat ebenfalls die Auffassung, dass das Niveau der THG-Quote nicht weiter erhöht werden sollte, da bereits jetzt klimaschädliche Erfüllungsoptionen zu stark berücksichtigt würden. Der THG-Quote attestierte er gleichwohl enormes Potenzial, um neben der Klimaschutzwirkung auch industriepolitische Innovationen anzureizen und hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. „Dafür sollte die Erfüllungsoption Strom gestärkt werden, indem der Multiplikator angehoben und gestreckt wird“, sagte er. Die THG-Quote werde aber nur dann zu einem klimapolitischen Instrument, wenn klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Kraftstoffe aus Anbaubiomasse zukünftig nicht mehr auf die Quote anrechenbar sind. „Dies gilt insbesondere für Kraftstoffe auf Soja-Basis“, sagte er in Übereinstimmung mit DUH-Vertreterin Tiefenbach. „Interventionistischer Eingriff in den Kraftstoffmarkt" Benedikt Heyl von der Transport & Environment Deutschland gGmbH sieht in dem Gesetzentwurf einen „interventionistischen Eingriff in den Kraftstoffmarkt, um den Restwert von Anlagen in der Mineralölindustrie noch einige Jahre länger zu erhalten“. Das könne die Preise an der Tankstelle um 80 Prozent anheben, warnte er. Das Gesetz erzwinge eine weitere Abhängigkeit von betrugsanfälligen, importierten Biokraftstoffen, die dem Klimaschutz oft mehr schaden als helfen, sagte Heyl. Es schreibe außerdem vor, dass rare RFNBOs im Straßenverkehr eingesetzt werden, „obwohl es nicht die kosteneffizienteste Option der Emissionsreduktion ist“. Gleichzeitig werde die Chance verpasst, einen Anreiz für die Nutzung in der Luft- und Seefahrt zu schaffen, wo die Anwendung von RFNBOs für den Klimaschutz alternativlos sei. Theoretisch, so Heyl weiter, habe die THG-Quote das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur Elektrifizierung des Verkehrs zu leisten, „und zwar nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Schiene“. Dafür müsse eine Möglichkeit zur Anrechnung von Strom im Schienenverkehr geschaffen werden und die Mehrfachanrechnung von Strom generell erhöht werden. Meteorologe rügt "veraltete Hypothesen" Der Meteorologe Dr. Matthias Hornsteiner von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit kritisierte ganz grundsätzlich, dass Gesetze zum Klimaschutz auf veralteten Hypothesen und Spekulationen basierten, „die nicht im Einklang mit der ergebnisoffen orientierten und unabhängigen Grundlagenforschung stehen“. Zum anderen blendeten diese Maßnahmen die realen Ursachen für Umweltprobleme aus, sodass Maßnahmen gegen diese Probleme ineffizient oder ganz wirkungslos bleiben würden. Die Verwendung von „ideologisch gefärbten Begriffen“ wie Klimaschutz und Klimakrise lehnt Hornsteiner ausweislich seiner Stellungnahme ab. Derlei Wortgebilde und pseudowissenschaftliche Klimaspekulationen könnten keine Basis für eine Sachpolitik sein. Man könne damit allenfalls Symbolpolitik betreiben, „die aber keineswegs die zahlreichen Umweltprobleme beleuchtet, geschweige denn lösen kann“. (hau/04.03.2026)

BVerwG 7 VR 5.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 04.03.2026 - 09:16
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

AfD fragt nach Verbleib vietnamesischer Auszubildender

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 09:12
Inneres/KleineAnfrage "Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion

Ausgaben der Bundeszentrale für politische Bildung

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 09:12
Inneres/KleineAnfrage Nach der jährlichen Höhe der Gesamtausgaben der Bundeszentrale für politische Bildung in den Jahren 2020 bis 2025 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

"Das Parlament": Die Sitzungswoche im Bundestag

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 09:12
Bundestagsnachrichten/Bericht Grundsicherung, Krankenhausreform, der Krieg im Nahen Osten und die Epstein-Akten: Das sind einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum beraten werden sollen.

Grüne mit Maßnahmenplan zur Stärkung der Kommunen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 09:12
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Grünen haben einen Antrag mit einem Maßnahmenplan zur Stärkung der Kommunen vorgelegt. Unter anderem wird eine finanzielle Stärkung durch eine höhere Beteiligung an der Umsatzsteuer gefordert.

Kriminalitätsentwicklung am Hauptbahnhof Berlin

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 09:12
Inneres/KleineAnfrage Die "Kriminalitätsentwicklung am Hauptbahnhof Berlin" thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Linke fragt nach "Antiziganismus in der Polizei"

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 09:12
Inneres/KleineAnfrage "Antiziganismus in der Polizei" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.

Von Wasserfall bis Agile: Projektmethodik im IT-Vertrag

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 04.03.2026 - 08:43

Die Herangehensweise an IT-Projekte ist immer individuell, selbst in ihrer Zielsetzung vergleichbare Projekte laufen im Detail nur selten tatsächlich gleich ab. Wenn es um die Entwicklung oder Anpassung von Software geht, lassen sich IT-Projekte aber regelmäßig jedenfalls grob einer von zwei Fallgruppen zuordnen: Auf der einen Seite stehen Projekte nach dem klassischen „Wasserfallmodell″, auf der anderen Seite „agile″ Methoden. Bei der Wahl der Projektmethodik sollten die Beteiligten die jeweiligen Chancen und Risiken sorgfältig abwägen, um das Projekt von Anfang an auf die richtige Spur zu bringen. Das gilt auch für unternehmensinterne Projekte, in besonderem Maße aber für extern vergebene Auftragsentwicklungen, weil die Wahl der Projektmethodik einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung des Vertrags hat, der die rechtliche Grundlage des Projekts bildet.

Klassische Entwicklung nach Wasserfallmodell

Entwicklungsprojekte liefen historisch meist nach dem sogenannten „Wasserfallmodell″ ab. Dieses hat seinen Namen von der üblichen grafischen Darstellung des Entwicklungsprozesses, der in mehreren Entwicklungsstufen kaskadierend abläuft. Sobald eine Entwicklungsstufe abgeschlossen ist, „fließt″ das Projekt zur nächsten Stufe und verläuft dabei grundsätzlich linear in eine Richtung, grafisch gerne „nach unten″ dargestellt, gleich einem über mehrere Stufen nach unten fallenden Wasserfall. Der Auftraggeber ist dabei lediglich am Anfang und am Ende des Prozesses involviert: Er legt zu Beginn die Anforderungen an die Software fest (in der Regel in einem Lastenheft) und prüft nach Abschluss der eigenständig vom Auftragnehmer durchgeführten Entwicklung das Ergebnis (in der Regel in einem formalisierten Abnahmeprozess). In der Theorie verspricht diese Projektmethodik einen stringenten und unkomplizierten Projektverlauf, der zügig und vor allem planbar zum gewünschten Ergebnis führt.

In der Praxis zeigt sich, dass mit zunehmender Komplexität der zu entwickelnden Software die Anforderungen zu Beginn oft nicht oder nicht vollständig feststellbar sind und vom Auftraggeber erstellte Lastenhefte nicht immer den Kern dessen treffen, was der Auftraggeber für die tatsächliche Verwendung der Software tatsächlich benötigt. Das verursacht mitunter erhebliche Aufwände, weil die sich erst nach Abschluss aller Entwicklungsarbeiten zeigenden Defizite dann auf einen Schlag behoben werden müssen und umfangreiche Neuentwicklung erforderlich werden kann. Wenn die Software die ausdrücklich vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllt, nicht aber den (bei Abschluss des Entwicklungsvertrags gegebenenfalls noch gar nicht bekannten) tatsächlichen Anforderungen gerecht wird, die an diese im Realbetrieb bestehen, wird der Auftragnehmer zudem regelmäßig nur gegen zusätzliche Vergütung dazu bereit sein, im Nachgang noch Änderungen vorzunehmen, da im rechtlichen Sinne eine mangelfreie Leistung vorliegt.

Agile Entwicklung nimmt zu

Schon früh haben Softwareentwickler und Projektmanager diese dem Wasserfallmodell inhärenten Probleme erkannt und versucht, den Entwicklungsprozess aus seinem starren Korsett zu lösen. Unter dem Oberbegriff der „agilen″ Entwicklung existieren heute eine Vielzahl von Frameworks (zum Beispiel „KANBAN″ oder „SCRUM″). Sie alle eint der Ansatz, den Entwicklungsprozess flexibel gestalten zu wollen, den Entwicklungsteams weitgehende Organisationshoheit für ihren Aufgabenbereich zuzugestehen und in einer iterativen Vorgehensweise möglichst schnell eine erste Version der Software zu entwickeln, die danach Version um Version verbessert wird, bis am Ende eine Software steht, die allen tatsächlichen Anforderungen des Auftraggebers genügt. Auf dem Weg zum Endprodukt soll durch die laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber sichergestellt werden, dass nicht am Bedarf des Auftraggebers vorbei entwickelt wird.

Im Unterschied zum Wasserfallmodell ist der Auftraggeber bei agiler Entwicklung in den Entwicklungsprozess eng eingebunden und wird regelmäßig über den Stand der Entwicklung, auftretende Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten informiert. Durch regelmäßiges Feedback kann (und muss!) sich der Auftraggeber auch selbst in die Entwicklung einbringen. Durch Auftraggeber wird dabei häufig als herausfordernd erlebt, dass die Beteiligung am Projekt einen nicht unerheblichen Aufwand mit sich bringt und dass auch der Auftragnehmer selbst in einem gewissen Maße Einfluss darauf nehmen kann, wie das Endprodukt letztlich konkret aussehen wird. Zudem bringen agile Projekte einen erheblich erhöhten Projektmanagement-Aufwand mit sich.

Bewusste Wahl der passenden Projektmethodik

Sowohl klassische Ansätze als auch agile Frameworks haben Vor- und Nachteile. Die Entscheidung für die konkrete Projektmethodik ist in den seltensten Fällen zwingend, sondern erfordert regelmäßig eine individuelle Abwägung, insbesondere aus fachlicher Sicht. Die Wahl der Projektmethodik ist für den Verlauf des Projekts von grundlegender Bedeutung, weil sie den fachlichen Rahmen der Zusammenarbeit setzt. Dies gilt für rein unternehmensintern durchgeführte Projekte, aber besonders für Projekte, bei denen externe Softwareentwickler zum Einsatz kommen, weil hier eine sinnvolle und auch im Falle von Meinungsverschiedenheiten belastbare vertragliche Regelung gefunden werden muss.

Für viele Entscheidungsträger ist die Vertragsgestaltung für Projekte nach dem klassischen Wasserfallmodell eingängiger und besser nachvollziehbar. Es bleibt bei dem gewohnten Leitbild des Auftragsverhältnisses, nach dem der Auftraggeber detailliert vorgibt, welches Produkt mit welchen genauen Spezifikationen er am Ende in den Händen halten möchte, und dass der Auftragnehmer für die „Herstellung″ dieses Produkts allein verantwortlich ist.

Die vertraglichen Rahmenbedingungen für agile Projekte sind demgegenüber oftmals ungewohnt. Der Fokus liegt dabei eher auf der Beschreibung der Zusammenarbeit im Projekt. Anstelle eines detaillierten Anforderungskatalog wird zu Beginn des Projekts lediglich eine rudimentäre Produktbeschreibung vereinbart. Die genaue Art und Weise der Umsetzung ergibt sich dann organisch erst im Laufe des Projekts.

Sowohl die starren Strukturen des Wasserfallmodells als auch die laufenden Anpassungen der Entwicklung im agilen Modell kann im Einzelfall problematisch sein. Der unterschiedliche Ansatz der beiden Methoden muss den Vertragsparteien bewusst sein und in der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Auswirkungen der Projektmethodik auf die Vertragsgestaltung

Unabhängig davon, welcher Projektmethodik der Vorzug gegeben werden soll, ist entscheidend, dass die tatsächlich gelebte Praxis vertraglich sauber abgebildet wird. Der Projektvertrag darf nicht als bloße formelle Notwendigkeit und Hürde auf dem Weg zum Beginn der eigentlichen Projektarbeit verstanden werden, sondern seine Bedeutung als verbindliches Regelwerk für die Zusammenarbeit sollte beiden Parteien klar sein. Wenn die Entwicklung im Wasserfallmodell erfolgen soll, sollten etwa die konkreten Anforderungen an die Software im Vertrag detailliert dargelegt werden. Zudem sollten sinnvolle Meilensteine vereinbart werden, die eine Kontrolle des Projektfortschritts ermöglichen. Für eine agile Projektmethodik ist dagegen ein besonderes Augenmerk auf eine sinnvolle Rollenverteilung und klare Verantwortlichkeiten zu legen. Sinnvoll ist auch eine klare Benennung des gewünschten Projekt-Frameworks (gegebenenfalls samt Einbeziehung entsprechender Beschreibungen in den Vertrag), damit beide Parteien wissen, wie das Projekt operativ ablaufen wird. Fallen die vertraglich vereinbarte Methodik und das tatsächlich im Projekt praktizierte Vorgehen auseinander, wird der Vertrag den damit verbundenen Herausforderungen nicht angemessen begegnen können, weil er die entscheidenden Aspekte nicht in der gebotenen Tiefe regelt und auf der anderen Seite unnötige Vorgaben enthält, die für das Projekt im Zweifel hinderlich sind.

Typische Probleme in der Vertragsgestaltung

Die verschiedenen Projektmethodiken unterscheiden sich nicht nur in ihrer praktischen Umsetzung, sondern auch mit Blick auf die jeweils typischen Herausforderungen in der Gestaltung der Projektverträge:

Ein in der Praxis häufig zu beobachtendes Problem agiler Projekte ist die Vereinbarung von Vorgehensweisen, die im Projekt dann nicht eingehalten werden. Beispielsweise werden dann in den Verträgen eine agile Entwicklung und entsprechende Verantwortlichkeiten vorgesehen, im Projekt billigt der Auftraggeber dann aber entweder (am einen Ende des Spektrums) den Entwicklungsteams keine Entscheidungshoheit über technische Fragen zu und macht in Überschreitung seiner Projektrolle Detailvorgaben, oder (am anderen Ende des Spektrums) er füllt die ihm zugewiesene Projektrolle nicht aus und wirkt an der Entwicklung der Software nicht wie erforderlich mit. In beiden Fällen ist ein echtes „agiles″ Vorgehen faktisch nicht möglich. Derartige Widersprüchlichkeiten bringen vermeidbare Sollbruchstellen in das Projekt, die nicht selten zum Anlass für Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien und Verzögerungen im Projektablauf werden. Bei der Vertragsgestaltung ist daher ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Parteien auch tatsächlich bereit sind, die getroffenen vertraglichen Regelungen in die Praxis umzusetzen. Gegebenenfalls muss ansonsten eine angepasste Vorgehensweise vereinbart werden.

Auch nach dem Wasserfallmodell geplante Projekte bedürfen einer durchdachten rechtlichen Regelung. Häufig zu beobachten sind einerseits deutlich zu oberflächliche Beschreibungen der zu entwickelnden Software. Dies bringt das Risiko mit sich, dass der Auftragnehmer eine Software entwickelt, die zwar alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt, jedoch Merkmale, von denen der Auftraggeber lediglich angenommen hat, dass diese vorhanden sein werden, in der finalen Software nicht auftauchen oder anders ausgestaltet sind als erwartet. Auf der anderen Seite steigt mit zunehmender Detailtiefe der vereinbarten Leistungsbeschreibung auch das Risiko, dass sich Anforderungen widersprechen, was zu vermeidbarem Abstimmungsbedarf im Projektverlauf führt. In erster Linie kommerziell relevant ist das Risiko, dass zu detailliert beschriebene Anforderungskataloge aufwändige und kostspielige Sonderentwicklungen notwendig machen, obwohl der Auftragnehmer bereits eine Standardlösung parat hätte, die die Anforderungen weitgehend erfüllen würde, aber nicht verwendet werden kann, weil sie in (unwichtigen) Details von den Vorgaben des Anforderungskatalogs abweicht.

Richtungswechsel sind möglich, aber in der Umsetzung komplex

Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass den Parteien auch bei einem zunächst passend gestalteten Vertragswerk im Laufe eines Projekts klar wird, dass die Entwicklung auf Grundlage der zunächst gewählten Projektmethodik nicht sinnvoll abgeschlossen werden kann. Denkbar ist etwa, dass die Parteien bemerken, dass eine Entwicklung nach dem Wasserfallmodell zu unflexibel ist, um auf eine dynamische Änderung der betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers zu reagieren oder dass einzelne Stakeholder mit den erhöhten Kommunikationsanforderungen der agilen Entwicklung überfordert sind.

Vor dem Umschwenken auf eine andere Vorgehensweise sind aber regelmäßig umfassende Anpassungen im Projektvertrag erforderlich, um die Rahmenbedingungen für die weitere Zusammenarbeit nach der neuen Projektmethodik zu schaffen. Ein Anpassungsbedarf ergibt sich oft zumindest mit Blick auf die Leistungsbeschreibung, Termine und Meilensteine sowie auf die Rollen und Mitwirkungspflichten der Parteien, aber unter anderem auch auf Abnahmeregelungen und das Haftungsregime. Oft wird jedenfalls eine Partei darauf bestehen, dass für bestehende Streitpunkte aus dem bisherigen Projektverlauf eine abschließende verbindliche Regelung gefunden wird, in der diese beigelegt werden, bevor das Projekt vertraglich und organisatorisch neu aufgesetzt wird.

Unter Umständen kommt auch eine Aufspaltung des Projekts in mehrere Teilprojekte in Betracht, für die jeweils andere Vorgehensweisen sinnvoll sind, z.B. einerseits die Entwicklung des Kernprogramms im Wasserfallmodell nach exakten Vorgaben, um sicherzustellen, dass relevante Schnittstellen zu Drittsystemen spezifikationsgerecht umgesetzt werden, und andererseits die Entwicklung der darauf aufsetzenden Zusatzmodule mit ergänzenden Funktionen nach agiler Projektmethodik. Hierbei ist zusätzlich eine sorgfältige vertragliche Regelung der Abhängigkeiten der verschiedenen Teilprojekte voneinander erforderlich.

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Der Beitrag Von Wasserfall bis Agile: Projektmethodik im IT-Vertrag erschien zuerst auf CMS Blog.