Aktuelle Nachrichten

SEC proposes amendments to allow optional semiannual reporting by public companies

Norton Rose Fulbright - 07.05.2026
On May 5, 2026, the Securities and Exchange Commission (SEC) proposed rule and form amendments that would allow (but not require) public companies to elect semiannual reporting on a new Form 10-S, rather than quarterly reports on Form 10‑Q.

TOP 8 Konsensbasiertes Sexualstrafrecht

74. Sitzung vom 23.04.2026, TOP 8: Konsensbasiertes Sexualstrafrecht

Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien

„Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien verhindern – Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten" (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Grünen Die Abgeordneten der Grünen wollen die Verschmutzung von Trinkwasser mit Ewigkeitschemikalien - sogenannten PFAS verhindern. PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die extrem stabil sind und biologisch kaum abbaubar sind. Sie reichern sich in Umwelt, Trinkwasser, Tieren und Menschen an. Wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschaum und Verpackungen genutzt. „PFAS sind ein zunehmendes Problem für unsere Umwelt und eine Gefahr für unsere Gesundheit“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (21/5761(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). PFAS seien schon jetzt in Gewässern, im Grundwasser, im Meer, in Lebensmitteln, in Tieren und im menschlichen Körper nachweisbar. Dies gelte insbesondere für Trifluoressigsäure (TFA), das häufiger nachgewiesen werde als jedes andere PFAS. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzuweisen, alle Pflanzenschutzmittel vom Markt zu nehmen, die zu TFA zerfallen oder aufgrund ihrer chemischen Struktur sehr wahrscheinlich zu TFA zerfallen. Zudem solle die Bundesregierung klarstellen, dass die Einleitung von PFAS in Gewässer nicht genehmigungsfähig nach Paragraf 57 Wasserhaushaltsgesetz ist und dass die Herstellung und Verwendung von mit PFAS behandelten Papieren zu verboten wird. Zudem solle die 2023 begonnene wissenschaftliche Bewertung eines Gruppenverbots im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung (REACH) unterstützt werden, damit nicht tausende Substanzen einzeln intensiv geprüft werden müssten, sondern extrem persistente PFAS ohne viel Bürokratie und Tierversuche schnell verboten werden könnten. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion Die Linke will sogenannte Ewigkeitschemikalien in Lebensmitteln verbieten und hat dazu einen Antrag vorgelegt (21/5762(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ewigkeitschemikalien, bekannt als PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), seien eine Gruppe von über 10.000 künstlich hergestellten Verbindungen, die extrem stabil und in der Natur kaum abbaubar sind. Sie reicherten sich in Umwelt, Tieren und Menschen an, was langfristig gesundheitsschädlich sei. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kommen sie in Produkten wie beschichteten Pfannen, Funktionstextilien, Löschschäumen und Lebensmittelverpackungen vor, zum Beispiel in To-Go-Bechern, Pizzakartons und Antihaftpfannen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die landwirtschaftliche Nutzung PFAS-kontaminierter Böden oberhalb wissenschaftlich abgeleiteter Grenzwerte untersagt und betroffene Betriebe vollständig entschädigt. Darüber hinaus fordern sie einen von der PFAS herstellenden Industrie finanzierten Entschädigungsfonds, der betroffenen Landwirtschaftsbetrieben und kommunalen Wasserversorgern unbürokratisch zugutekommt, und der sämtliche Kosten für Sanierung, Wasseraufbereitung, Nachrüstung kommunaler Wasserwerke und laufendes Monitoring vollständig den Verursachern anlastet. Außerdem solle im Grundgesetz das Recht auf sauberes, bezahlbares Trinkwasser als Grundrecht festgeschrieben werden - in Anknüpfung an die Resolution der Vereinten Nationen über das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung (UN-Resolution 64 / 292). (mis/hau/07.05.2026)

Grüne fordern Erhalt des Achtstundentages

Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag, eine "moderne Arbeitszeitpolitik" dürfe nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen.

Gesetz zur Digitalisierung von Notariaten beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/5806(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5807(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahezu kein Gebrauch“ gemacht. Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Detailregelungen auf dem Verordnungsweg Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die Elster-Infrastruktur genutzt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 6. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie betreffen vor allem die elektronische Kommunikation zwischen Notaren und Behörden. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit der Länder, die verpflichtende elektronische Kommunikation bereits vor dem 1. Januar 2027 für einzelne Behörden oder Bereiche einzuführen, wurde gestrichen. Stattdessen wird die elektronische Kommunikation bundesweit einheitlich zum 1. Januar 2027 eingeführt. Zur Begründung wird auf die Gefahr einer „Zersplitterung der Rechtslage“ verwiesen. „Für Rechtsanwender wäre die stetige Kontrolle, ob für eine bestimmte Behörde schon vorab die elektronische Kommunikation angeordnet wurde, mit erheblichem Aufwand verbunden“, heißt es dazu. Eine im Regierungsentwurf vorgesehene notarielle Hinweis- und Vermerkpflicht wurde dagegen gestrichen. Diese hätte sich auf Mitteilungspflichten gegenüber Gutachterausschüssen bezogen. Begründet wurde dies mit einem „erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Notarinnen und Notare“ bei einem nur geringen zu erwartenden Nutzen. Neu eingeführt wird außerdem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern. Notare können diese künftig über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abfragen, wenn ihnen die Nummern nicht bereits vorliegen. Dies betrifft steuerliche Anzeigen bei Immobiliengeschäften sowie in Erbschafts- und Schenkungsfällen. Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/5808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es Notaren gestattet ist, das besondere elektronische Notarpostfach auch für die Kommunikation mit den Finanzverwaltungen als elektronischen Kommunikationsweg zu nutzen. Hilfsweise sollte dafür gesorgt werden, dass das Steuerportal "Elster" mit einer "medienbruchfreien Schnittstelle für die besonderen elektronischen Notarpostfächer" versehen wird und umgekehrt. (scr/hau/07.05.2026)

Zukunft des Wissenschaftsstandorts Deutschland erörtert

„Wissenschaftsstandort Deutschland stärken – Exzellenzstrategie evaluieren und reformieren – Den Bürokratieabbau jetzt umsetzen“, lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/5760(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Evaluation und Überarbeitung der Exzellenzstrategie bis Ende 2026. Hierbei solle unter anderem geprüft werden, wie die Kosten für Bürokratie reduziert und das Antragsverfahren verschlankt werden könne. Außerdem fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Konzept, wie auch „kleinere und fachlich hoch spezialisierte Hochschulen von dem Wettbewerb im Rahmen der Exzellenzstrategie profitieren können“. Mit der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wird seit 2016 Spitzenforschung an deutschen Universitäten gefördert und international wettbewerbsfähiger gemacht. (des/hau/07.05.2026)

Grüne wollen Mikrokreditfonds erhalten

Wirtschaft und Energie/Antrag Die Grünen fordern die Bundesregierung in einem Antrag auf, das Förderinstrument Mikrokreditfonds Deutschland nicht zum 30. Juni 2026 einzustellen.

VG Berlin: Bundestag muss AfD-Spende nicht zurückzahlen

LTO Nachrichten - 07.05.2026

2,3 Millionen Euro für die AfD. Doch das Geld bleibt beim Bundestag. Warum das VG Berlin Zweifel an der Herkunft der Spende hat – und was Österreich damit zu tun hat.

Bundeswehr soll ein Jahr länger in Bosnien und Herzegowina bleiben

Die Bundeswehr soll sich für ein weiteres Jahr an der von der Europäischen Union geführten Operation Eufor Althea in Bosnien und Herzegowina beteiligen. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Das im Juni 2025 durch den Bundestag beschlossene Mandat läuft am 30. Juni 2026 ab. Es sieht den Einsatz von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Zu den vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist laut Bundesregierung die Unterstützung der weiterhin andauernden und "bisher erfolgreichen" Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schreibt die Bundesregierung. Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränke. Geringe Resilienz staatlicher Institutionen Dazu komme die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen. „Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentiert die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2757 (2024), die Gemeinsame Aktion des Rates der EU (Joint Action) von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (hau/07.05.2026

OVG Bremen legt EuGH zu Prüfung von Abschiebungsverboten vor: Wie viel Macht dem BAMF?

LTO Nachrichten - 07.05.2026

Darf die Ausländerbehörde prüfen, ob einem Ausländer bei einer Abschiebung unmenschliche Behandlung droht? Oder gilt die vorausgegangene Entscheidung des BAMF fort? Das OVG Bremen hält eine deutsche Norm dazu für unionsrechtswidrig.

Antrag zur Stärkung des Gesundheitssystems beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung" (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen. Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen. Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. (pk/vom/07.05.2026)

Unterausschuss Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen reist nach New York

Eine Delegation des Unterausschusses Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen wird vom 10. bis 14. Mai 2026 zu den Vereinten Nationen nach New York reisen. Geplant sind Gespräche mit hochrangigen Vertretern der Vereinten Nationen, unter anderem zu den Themen Friedenssicherung, Finanzierung der Vereinten Nationen und zur Konvention zur Verhütung von Folter. Die Delegation trifft sich mit Botschafterinnen und Botschaftern zahlreicher Mitgliedstaaten bei den Vereinten Nationen. Auf dem Programm stehen Termine mit der Präsidentin der Generalversammlung, Annalena Baerbock, und dem Koordinator für Nothilfe, Tom Fletcher. Außerdem wird der Unterausschuss eine Sitzung des Sicherheitsrats besuchen. Angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen, einer Erosion internationaler Rechtsnormen und des Rückzugs bedeutender Mitgliedstaaten aus den Vereinten Nationen gilt das besondere Interesse der Abgeordneten der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen durch die Vereinten Nationen. Vor dem Hintergrund der sich verstärkenden Finanzkrise der Vereinten Nationen soll zudem ausgelotet werden, welche Möglichkeiten es zur Stärkung und Reform der Vereinten Nationen gibt. Ferner soll die Reise auch der Unterstützung der deutschen Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dienen. Die Delegation besteht aus dem Vorsitzenden des Unterausschusses Boris Mijatović (Bündnis 90/Die Grünen, Ltg.) sowie den Abgeordneten Jan Metzler (CDU/CSU) und Stefan Keuter (AfD).

Petitionsausschuss reist nach Kanada und in die USA

Vom 10. bis zum 15. Mai 2026 reist eine Delegation des Petitionsausschusses nach Kanada und in die USA, um in Ottawa und Washington, D.C., Gespräche über das Petitions- und das Ombudswesen sowie weitere Formen der Bürgerbeteiligung und den Schutz der Bürgerrechte zu führen. Gesprächspartner dort sind Abgeordnete des kanadischen und des US-amerikanischen Parlaments, staatliche Einrichtungen zum Schutz der sog. Whistleblower im öffentlichen und im privaten Sektor sowie Nichtregierungsorganisationen. Neben den national unterschiedlichen Petitions- und Ombudssystemen werden auch die Nutzung und Entwicklung von Technologien für staatliche Aufgaben und Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung und der Demokratieschutz durch Korruptionsbekämpfung und Transparenz thematisiert. Die Delegation besteht aus der amtierenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Dr. Hülya Düber (Ltg.), sowie den Abgeordneten Andreas Mattfeldt, Dr. Marlon Bröhr (alle CDU/CSU), Daniela Rump (SPD), Knuth Meyer-Soltau (AfD) und Ina Latendorf (Die Linke).

Verlängerung des Kosovo-Einsatzes der Bundeswehr debattiert

Die Bundesregierung spricht sich für die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) aus. Ihren Antrag (21/5513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals eine halbe Stunde lang debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben einem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“. Es sollen insgesamt bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können. Deutschland trage seit 1999 mit der Beteiligung von Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zur militärischen Absicherung der Friedenslösung in Kosovo bei, heißt es in der Begründung des Antrags. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten deutlich gemacht, „dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen“. Perspektivisch sei zentrales Anliegen der Bundesregierung eine umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien. Die Bundesregierung unterstütze dafür den EU-geführten Normalisierungsdialog zwischen beiden Ländern. KFOR „Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit“ Seit 1. Februar 2025 sei der EU-Diplomat Peter Sørensen EU-Sonderbeauftragter für den Dialog. Die Bundesregierung habe seine Ernennung aktiv unterstützt und begrüßt. Sie setze sich mit Nachdruck dafür ein, dass vereinbarte Abkommen von beiden Seiten umgesetzt werden, insbesondere das im Februar und März 2023 vereinbarte Normalisierungsabkommen inklusive seines Umsetzungsannexes („Ohrid“). Auch angesichts der nur geringen Fortschritte im Normalisierungsdialog bleibe die KFOR bis auf weiteres der entscheidende und von beiden Seiten akzeptierte Garant zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, heißt es in dem Antrag. Neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen blieben die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen Prioritäten des bilateralen Engagements der Bundesregierung in den Beziehungen zu Kosovo. Die Bundesregierung unterstütze den Aufbau und die Stärkung nachhaltiger, demokratisch kontrollierter und ethnisch inklusiver Sicherheitsstrukturen in Kosovo, einschließlich einer starken parlamentarischen und politischen Kontrolle der Sicherheitsorgane. Insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ziele das Engagement Deutschlands, der EU und der NATO auch darauf, „die Resilienz der Länder der Region gegen hybride Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken“. (hau/27.04.2026)

Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes thematisiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder“ (21/5570(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Linken In dem Entwurf kritisieren die Abgeordneten: „Die geltende Rechtslage zur Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes ist durch eine systematische Inkonsistenz zwischen Arbeits- und Sozialrecht gekennzeichnet, die zu Lasten berufstätiger Eltern geht. Während die Lohnfortzahlung bei eigener Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten durch das Entgeltfortzahlungsgesetz zentral, transparent und unabdingbar geregelt ist, fehlt eine vergleichbare kohärente Absicherung für die Pflege erkrankter Kinder.“ Die Linksfraktion fordert deshalb unter anderem, dass sowohl der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung selbst wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz eigenständig geregelt werden sollen. Der Anspruch auf Freistellung soll dabei als gesetzlicher Ausschlusstatbestand der Pflicht zur Arbeitsleistung geregelt werden, die finanzielle Absicherung soll zweistufig und unter Einbeziehung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach dem Vorbild der Entgeltfortzahlung bei Erkrankung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Außerdem soll der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen entfristet werden. (che/ste/07.05.2026)

BGH verhandelt zur Geltung des AGG im Gesundheitswesen: Rehaklinik nahm blinde Patientin nicht auf

LTO Nachrichten - 07.05.2026

Nach einer Knie-OP musste eine blinde Frau eine Reha absolvieren, doch die Klinik verweigerte ihr die Aufnahme. Der BGH muss klären, ob das AGG für medizinische Behandlungsverträge gilt. Er will seine Entscheidung am 21. Mai verkünden.

Doch keine "Hitlergruß"-Collage: LG München I spricht AfD-ler Petr Bystron frei

LTO Nachrichten - 07.05.2026

AfD-Politiker Petr Bystron wurde 2025 wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vom AG München verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Das LG hat dieses Urteil jetzt aufgehoben.

Situation der Lokalmedien als Baustein der Demokratie erörtert

In einer halbstündigen Vereinbarten Debatte hat sich der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, mit dem Thema „Meinungsvielfalt und Bürgerbeteiligung – Lokalmedien als unverzichtbarer Baustein unserer Demokratie“ befasst. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt sich um eine Aussprache zu einem bestimmten Thema ohne eine Vorlage. Staatsminister: Kartellämter müssen genau hinsehen Kulturstaatsminister Wolfgang Weimer lobte den Lokaljournalismus als das „Immunsystem“ der Regionen. Lokaljournalisten würden über Skandale und Korruption berichten, aber auch über die Arbeit der Feuerwehr oder die Kirchengemeinde. Der Lokaljournalismus sei „die Stimme, der die Leser vertrauen“. Allerdings sei Deutschland von einem „journalistischen Artensterben bedroht“. Die großen Online-Plattformen der großen Tech-Konzerne würden nicht nur die Werbeeinnahmen monopolisieren und dem Lokaljournalismus die wirtschaftliche Grundlage entziehen, sondern auch die Deutungshoheit. Die Online-Plattformen der Tech-Konzerne würden das Mediensystem an einen „Kipp-Punkt“ führen, hinter dem „Vielfalt zur Einfalt zu werden droht“. Die Plattformen müssten deshalb den gleichen presserechtlichen Regularien unterworfen werden, die für Lokalzeitungen auch gelten. Die neue AVMD-Richtlinie müsse so gestaltet werden, um einen „fairen Wettbewerb“ zu gewährleisten. Und die Kartellämter müssten genau hinsehen, wenn sich Monopole verfestigen. AfD: Bürger haben Bevormundung satt Martin Erwin Renner (AfD) verortete die Verantwortung für das Entstehen „lokaler Nachrichtenwüsten“ hingegen bei den klassischen Medien selbst. Nicht die sozialen Medien oder „böse amerikanische Konzerne“ seien schuld an der Situation. Die Bürger würden sich vielmehr von den „sogenannten Qualitätsmedien“ abwenden, weil diese „häufig nicht mehr ihren Job machen“, befand Renner. Sie würden all zu oft die gleiche Meinung transportieren oder „regierungsgenehme Haltung“. Die Bürger hätten diese Bevormundung und Belehrungen „satt“. Die Bürger seien gegangen und die Werbewirtschaft sei ihnen gefolgt. Der Plan von Kulturstaatsminister Weimer, mit den Einnahmen aus einer Digitalabgabe für Online-Plattformen den Journalismus zu fördern, sei Medienlenkung. SPD: Lokaljournalismus schafft Identität vor Ort Holger Mann (SPD) bezeichnete den Lokaljournalismus als das „Rückgrat der demokratischen Öffentlichkeit“. Er schaffe Bürgerbeteiligung und Identität vor Ort. Die Medienöffentlichkeit sei aber zunehmend von Online-Plattformen bestimmt, die nur der ökonomischen Logik folgten. Die sogenannten Sozialen Medien würden manipulieren statt informieren. Die Tech-Giganten hätten eine Medienmacht auf sich vereint wie noch nie, befand Mann. Die Europäische Union müsse deshalb „endlich den Digital Market Act konsequent gegen die Oligopole der großen Plattformen anwenden“, forderte Mann. Und in Deutschland müsse endlich eine Digitalabgabe eingeführt werden, sonst drohe die demokratische Öffentlichkeit verlorenzugehen. Grüne plädieren für eine Digitalabgabe Dr. Anna Lührmann (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte hingegen mit Nachdruck für die Einführung der Digitalabgabe für die großen Online-Plattformen, die maßgeblich verantwortlich seien für die „Zeitungswüsten“. Tech-Giganten wie Google, Meta und Amazon würden inzwischen die Hälfte der Online-Werbeumsätze in Deutschland. Dies seien mehr als 15 Milliarden Euro, rechnete Lührmann vor. Die Einnahmen aus einer Digitalabgabe auf die Werbeumsätze der Tech-Konzerne seien dringend notwendig für die Finanzierung eines bundesweiten Medienfonds. Natürlich müsse diese Förderung staatsfern und ohne politische Einflussnahme sein. Doch obwohl die Einführung einer Digitalabgabe im Koalitionsvertrag stehe, handle die Bundesregierung nicht, kritisierte Lührmann. Linke: Wir brauchen eine wirksame Digitalsteuer Auch David Schliesing (Die Linke) monierte ein „Marktversagen“, dass zum Sterben vieler Lokalzeitungen in Deutschland führe. Wenn aber die Lokalredaktion vor Ort schließe, dann verliere die Demokratie „ihr Auge und Ohr“. Statt einer lebendigen und vielfältigen Medienlandschaft dominierten „Gratis-Werbeplättchen mit zweifelhaften Inhabern, insbesondere in weiten Teilen Ostdeutschlands“. Die Bundesregierung belasse es jedoch nur bei den Ankündigungen einer Digitalabgabe, die aber doch nicht komme. „Wir brauchen eine wirksame Digitalsteuer von mindestens zehn Prozent auf die Umsätze der Plattformen“, sagte Schliesing. Deutschland sollte sich am Luxemburger Modell mit einer direkten Förderung journalistischer Arbeitsplätze staatsfern durch eine unabhängige Institution orientieren. CDU/CSU: Lokaljournalismus schafft Nahe und Vertrauen Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) warnte, die politische Debatte drohe ohne journalistische Einordnung zu verflachen und in den Sozialen Medien verzerrt zu werden. Der Lokaljournalismus berichte darüber „was uns in unserer Heimat bewegt“. Er schaffe Nähe und Vertrauen und sei „ein wichtiges Fundament“ der Demokratie. Weisgerber verwies auf die Entwicklung in den USA, wo es lokale Medien so gut wie nicht mehr gebe. Die politische Öffentlichkeit werde von US-Präsident Donald Trump „nach seinem Gusto“ umgebaut. Auch in Deutschland stehe der Medienmarkt vor großen Umbrüchen. Die Union begrüße es, dass die sogenannte Bestätigungslösung beim Telefon-Marketing nicht kommt. „Sie hätte einen sehr wichtigen Vertriebsweg der freien Presse zerstört, ohne den Verbraucherschutz zu verbessern“, argumentierte Weisgerber. (hau/07.05.2026)

Anhörung zu Eindämmungsstrategien und alternativen Ansätzen

Die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Donnerstag, 7. Mai 2026, dem Thema „Eindämmungsstrategien (NPIs) und Abwägung alternativer Ansätze“ gewidmet. Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an. (07.05.2026)

Ein Jahr Digitalministerium: Bundestag zieht Zwischenbilanz

In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 7. Mai 2026, hat der Bundestag eine „erste Zwischenbilanz des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nach einem Jahr“ gezogen. Die entsprechend als „Erste Zwischenbilanz des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nach einem Jahr“ betitelte Debatte war von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlangt worden. Minister: Den Staat schneller und wirksamer machen Digitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) sagte als erster Redner der Aktuellen Stunde, Deutschland habe 30 Jahre lang bei großen technologischen Umbrüchen nur zugesehen. Man habe zugesehen, wie Standards anderswo gesetzt und Produkte anderswo gebaut wurden. In dieser Zeit sei immer mehr verwaltet und Komplexität angehäuft worden. Zu seiner Vision eines starken Deutschlands gehöre, dass die Dinge funktionierten, Versprechen gehalten würden und „der Staat wieder liefert“, betonte der Minister – dafür arbeite er mit seinen inzwischen 550 Mitarbeitern. Vertrauen entstehe nicht durch Ankündigungen, sondern durch Umsetzung, durch Wirkung. Das sei der Maßstab, daran arbeite man, betonte Wildberger. Um den Staat schneller und wirksamer zu machen, seien vier Hebel zentral: die Staatsmodernisierung, die digitale Infrastruktur, die Verwaltungsdigitalisierung und das Thema Souveränität und Künstliche Intelligenz (KI). Ein gelungenes Beispiel bei der Staatsmodernisierung seien verkürzte Genehmigungsverfahren, in denen KI zum Einsatz komme. In puncto digitale Infrastruktur habe die Koalition mit der Telekommunikationsgesetz-Novelle den Glasfaserausbau beschleunigt und treibe auch den Mobilfunkausbau voran, um weiße Flecken zu schließen, führte der Minister aus. Auch bei der Verwaltungsdigitalisierung gebe es Fortschritte. Anwendungen wie die Deutschland-App und die EUDI-Wallet befänden sich in der Entstehung. Das Zusammenwachsen des deutschen Unternehmens Aleph Alpha mit der kanadischen KI-Firma Cohere zu einem deutsch-kanadischen KI-Champion sei „Standortpolitik, die liefert“, so der Minister mit Blick auf die Bewertung von rund 20 Milliarden US-Dollar. CDU/CSU: Innovationsfreude und Geschwindigkeit Auch von Digitalpolitikerin Ronja Kemmer (CD/CSU) kam Lob für die ersten 365 Tage des neuen Ministeriums. Wildbergers Haus habe mit dem ersten Tag geliefert und könne eine „wirklich tolle Bilanz“ vorlegen, sagte Kemmer, die dem Minister das „richtige Mindset“ bescheinigte. „Wir machen endlich die großen Schritte, die Deutschland dringend braucht“, sagte Kemmer. Die größte Stärke sei die Innovationsfreude und Geschwindigkeit, die in den nächsten Jahren noch gebraucht würden. SPD: Modernisierung muss im Alltag der Menschen ankommen Auch Johannes Schätzl (SPD) betonte, dass Wildbergers Haus Prioritäten setze und beginne, Ergebnisse zu liefern. Die zentrale Frage sei für ihn, ob die Bürger den Staat als Hilfe oder als Hindernis erlebten. Am Ende müsse sich das Haus daran messen lassen, ob die Modernisierung im Alltag der Menschen ankomme, sagte der Digitalpolitiker. Die nächsten drei Jahre würden darüber entscheiden, ob Europa digital souverän bleibe oder abgehängt werde. Europa müsse Entwickler, Betreiber und Eigentümer zentraler Technologien werden, sagte er weiter. Schätzl lenkte den Fokus außerdem auf die Themen IT-Sicherheit und KI, denen man sich in den kommenden Jahren verstärkt widmen müsse: „Ich glaube, wir brauchen 100 Milliarden Euro verteilt auf die nächsten zehn Jahre für digitale Sicherheit und eine resiliente Infrastruktur“, sagte Schätzl. AfD: Strategie der kurzfristigen Schaufenster-Erfolge Starke Kritik übte Ruben Rupp für die AfD-Fraktion an der Bilanz und Prioritätensetzung des Ministeriums: „Werden Sie endlich vom Ankündigungsminister zum Zukunftsminister“, sagte er. Dass das Ministerium nötig sei, teile seine Fraktion, ebenso den Fokus des Ministers auf Innovation und Wirtschaftswachstum, doch müsse das Haus mehr tun als bisher. „Es muss führend daran beteiligt sein, die Rahmenbedingungen zu schaffen, unser Land an die Weltspitze zu bringen und die gesellschaftliche und wirtschaftliche KI- und Hightech-Revolution zu bewältigen“, sagte Rupp. Stattdessen dominierten schnelle Ergebnisse das erste Jahr, was einer Strategie der „kurzfristigen Schaufenster-Erfolge“ entspreche. Diskussionen um grundsätzliche Weichenänderungen, wie die Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zur Neustrukturierung der digitalen Infrastruktur, fasse der Minister hingegen nicht an. Es sei allgemein auffällig, dass sich Wildberger bei kontroversen Themen wegducke, monierte Rupp. Grüne: KI-Schutzstandards in Brüssel verteidigen Das kritisierte auch Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei nicht Aufgabe des Ministers, „als Produktmanager der Bundesregierung aufzutreten“. Vielmehr müsse sich Wildberger durchsetzen und in Debatten wie der um eine Digitalsteuer, Kinder- und Jugendschutz im Netz oder Deepfakes klar Position beziehen, sagte Lenhard. Ein starkes Deutschland und eine europäische Digitalwirtschaft könne nur gelingen, wenn Mittelstand, Start-ups und Scale-ups fair miteinander konkurrieren könnten. Dafür gebe es die europäischen Digitalgesetze. „MAGA und Big Tech haben am Verhandlungstisch in Brüssel absolut nichts zu suchen“, sagte Lenhard und forderte eine Positionierung des Ministers. Auch sei es seine Aufgabe, die Schutzstandards beim Thema KI in Brüssel entschieden zu verteidigen, statt für Verschiebungen zu sorgen. Und auch beim Thema digitale Souveränität müsse der Minister liefern. So fehle unter anderem ein vollständiges Lagebild dazu, wie digital abhängig man in den kritischen Bereichen sei. Linke: Betaversion ohne weiteres Update Donata Vogtschmidt (Die Linke) sagte, ein Jahr Digitalministerium sei ähnlich „wie eine Betaversion ohne weiteres Update: das Problem ist nicht, dass nichts passiert, sondern für wen". Es zeige sich das bekannte Muster des Kapitalismus, das aus Privatisieren, Zentralisieren und der Erzählung, dass der Markt das regele, bestehe. Es diene auch nicht dem Gemeinwohl, den Staat „um jeden Preis verschlanken“ zu wollen, ohne vorherige Bedarfsanalysen, sagte Vogtschmidt. Ebenso wenig diene es dem Gemeinwohl, eine Deutschland-App mit KI zu präsentieren, ohne dass überhaupt technische Standards in der Verwaltung geschaffen wurden, kritisierte die Digitalpolitikerin. Sie forderte das Ministerium zudem auf, Initiative zu zeigen, um dem "massenhaften Tracking zu Werbezwecken", etwa durch Handy-Standortdaten, einen Riegel vorzuschieben. Das Ministerium müsse sich zudem für Plattformalternativen engagieren und dafür sorgen, dass manipulative Feed-Algorithmen und digitale Gewalt bekämpft werden. (lbr/07.05.2026)