Aktuelle Nachrichten

Gewaltdelikte in Bezug auf Bahnhöfe in Rheinland-Pfalz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 11:36
Inneres/Antwort Über die Zahl der in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Rheinland-Pfalz durch die Bundespolizei im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Keine Regierungsantworten auf Grünen-Fragen zu "Jungadler"

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 11:36
Inneres/Antwort Fragen der Grünen-Fraktion zu einer Organisation namens "Jungadler" können nach Auffassung der Bundesregierung von ihr "aus Gründen des Staatswohls" nicht beantwortet werden.

Digitale Infrastruktur und Steuerung krimineller Netzwerke

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 11:36
Inneres/KleineAnfrage "Digitale Infrastruktur und Steuerung organisierter krimineller Netzwerke" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Gewaltdelikte in Bezug auf Bahnhöfe in Baden-Württemberg

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 11:36
Inneres/Antwort Über die Zahl der in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in Baden-Württemberg durch die Bundespolizei im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Grüne thematisieren Zugang zu amtlichen Informationen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 11:36
Inneres/KleineAnfrage Das "Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

BaFin warnt vor Plattformreihe: „Handeln Sie ohne Grenzen mit 0 Spread Forex-Broker.“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Betreiber der Websites werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen

DeepIP erreicht 40 Mio. USD Finanzierung und etabliert den KI-Standard für Patentarbeit

Legal Tech Verzeichnis - Mi, 04.03.2026 - 11:29

DeepIP, die KI-Plattform für Patente, hat 25 Mio. USD in einer Series-B-Finanzierungsrunde aufgenommen und damit insgesamt 40 Mio. USD eingeworben. Tausende Patentexpertinnen und -experten in mehr als 400 Kanzleien und Corporate-IP-Teams in 25 Jurisdiktionen und auf fünf Kontinenten – darunter Greenberg Traurig, Mewburn Ellis, Dexcom und Philips – nutzen DeepIP bereits. Die Plattform ist damit zum System of Record für KI in der Patentarbeit geworden.

Die Finanzierung bringt das Startup weiter auf seiner Mission, jede Phase des Patentlebenszyklus mit einem vertrauenswürdigen KI-Layer auszustatten und die Infrastrukturebene zu definieren, auf der IP-Arbeitsprozesse heute laufen.

Wenn KI-Tools den Workflow fragmentieren

KI ist in der Patentarbeit zunehmend verbreitet. Doch die meisten Lösungen bleiben isoliert – sie unterstützen einzelne Aufgaben und zwingen Fachkräfte dazu, zwischen Systemen zu wechseln und Kontext manuell von einer Phase zur nächsten zu übertragen.

Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste in einem Bereich, in dem Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit entscheidend sind. Die Zahl der Patentanmeldungen steigt und erfahrene IP-Fachkräfte bleiben knapp bleiben. Der punktuelle Zugang zu KI-Tools hilft nur bedingt. Es geht heute um die nahtlose Bereitstellung und Kontinuität der Intelligenz über Teams, Zeiträume und Phasen hinweg. Darum ersetzen führende Unternehmen Einzellösungen durch integrierte KI-Plattformen, die die Patentarbeit ganzheitlich unterstützen.

Vertrauenswürdige KI – integriert in die tägliche Patentarbeit

DeepIP wurde für diese neue Phase der KI-gestützten Patentarbeit entwickelt. Die Plattform bringt KI direkt in die Umgebungen, in denen die tagtägliche Patentarbeit stattfindet – darunter Microsoft Word und IP-Management-Systeme. Teams können KI nutzen, ohne ihre Werkzeuge oder Prozesse ändern zu müssen. Das Ergebnis: bis zu 20 % höhere Adoption und 40 % höhere Nutzung im Vergleich zu isolierten KI-Tools.

„Die erste Welle der KI in der Patentpraxis konzentrierte sich darauf, einzelne Aufgaben zu beschleunigen“, sagt François-Xavier Leduc, CEO und Mitgründer von DeepIP. „Patentarbeit ist jedoch kumulativ – sie erstreckt sich über Jahre, Teams und Entscheidungen hinweg. Wir haben DeepIP als das System für kontinuierlichen Arbeitsprozesse gebaut Mit KI, die in den gesamten Workflow eingebettet ist, entfällt die Mühe mit fragmentierten Arbeitsschritten und der manuellen Übertragung von Kontext.“ Das Ziel von DeepIP ist klar, so Leduc: „Wir bringen KI in jede Phase des Patentlebenszyklus.“

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Live statt asynchron: BGH grenzt Fernunterricht neu ab

beck-aktuell - Mi, 04.03.2026 - 11:25

Reine Online-Seminare sind kein Fernunterricht: Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung neue Maßstäbe für die Zulassungspflicht beim Fernunterricht gesetzt. Was das für die Online-Bildungsbranche bedeutet, erläutert Lisa Riedel.



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Digitale ÖPNV-Wertmarke für Schwerbehinderte gefordert

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 11:16
Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Schwerbehindertenausweis und die dazugehörige Wertmarke, die zur Nutzung des ÖPNV berechtigt, in einer digitalen Form bereitzustellen.

Grüne scheitern mit Antrag zu Altersgrenzen für Energydrinks

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 04.03.2026 - 11:16
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Die Grünen sind am Mittwoch im Agrarausschuss mit Anträgen zu einer Altersgrenze für Energydrinks sowie zur Verhinderung von Bezeichnungsverboten für Fleischalternativen gescheitert.

centerviewpnllc(.)com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die BaFin warnt vor Angeboten einer Centerviewpn oder auch Centerview Partners über die Website centerviewpnllc(.)com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Kategorien: Finanzen

Anhörung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 04.03.2026 - 11:00
Die von der Bundesregierung geplante Möglichkeit für Familiengerichte, in Hochrisikofällen von häuslicher und Partnerschaftsgewalt das Tragen einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsüberwachung anzuordnen, wird von Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Ebenfalls auf Zustimmung bei den Vertretern aus Justiz, Polizei und Verbänden trifft das Vorhaben, Täter künftig zu Anti-Gewalt-Kursen zu verpflichten. In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/4082) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 4. März 2026, forderten die Expertinnen und Experten allerdings verschiedene weitergehende Maßnahmen, damit die vorgeschlagenen Regelungen ihre Wirkung entfalten können. Neben einer Einbettung in eine nach bundesweit einheitlichen Kriterien organisierte Gefährdungsanalyse und ein Fallmanagement zur Identifizierung von Hochrisikofällen wurden beispielsweise eine bessere technische und personelle Ausstattung von Polizei und Justiz sowie entsprechende Fortbildungen angemahnt. Auch bezogen auf die Täterarbeit forderten die Sachverständigen die Einführung von bundesweit gültigen Standards und die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Finanzierung der entsprechenden Angebote. "Spürbare Stärkung des Opferschutzes" Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine spürbare Stärkung des Opferschutzes zu erwarten, wie BRAK-Vertreterin Dr. Carolin Arnemann in ihrem Eingangsstatement berichtete. Insbesondere die Verankerung der Täterarbeit, aber auch die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung durch die Fußfessel werde begrüßt. Letztere erhöhe nicht nur die Sicherheit, sondern gebe den Betroffenen ein „subjektives Sicherheitsgefühl“. Die von der CDU/CSU-Fraktion als Sachverständige benannte Arnemann verwies zudem auf die Forderung der BRAK, die elektronische Aufenthaltsüberwachung grundsätzlich auch im Untersuchungshaftrecht zu implementieren. Für den Deutschen Richterbund (DRB) wies Andreas Brilla darauf hin, dass es künftig an den Richterinnen und Richtern sei, festzustellen, was ein Hochrisikofall ist. Wesentliche Grundlage für die Entscheidung sei der von der betroffenen Person gestellte Gewaltschutzantrag. Der von der SPD-Fraktion zur Anhörung benannte DRB-Vertreter fordert daher, klare Vorgaben für diese Anträge gesetzlich zu regeln. Brilla unterstrich zudem, dass der Mehraufwand bei Behörden und Gerichten erheblich sein werde und entsprechende Ressourcen benötigt würden. Belastung der Familiengerichte Auf die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigte zusätzliche Belastung der Familiengerichte wies auch die Richterin am Oberlandesgericht München, Dr. Christine Ferschl, hin. Zudem prognostizierte sie, dass die Gerichte von der Möglichkeit der verpflichtenden Täterarbeit deutlich häufiger Gebrauch machen werden, als es die Bundesregierung annimmt. Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf „materiell und verfahrenstechnisch sehr gelungen“, sagte die von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Sie regte allerdings Nachbesserungen im Gesetzestext an, um zu konkretisieren, in welchen Fällen Gerichte die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Zurückhaltender schätzt der Deutsche Juristinnenbund (DJB) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein. Ohne Einbettung in einheitliches Risiko- und Fallmanagement bleibe sie ein „Irrweg“, sagte DJB-Vertreterin Prof. Dr. Anna Lena Göttsche. Sie sei nur ein Baustein und nur ein situationsbezogenes, kurzfristiges präventives Mittel, „das weder die Ursache der Gewalt adressiert noch für alle Fälle von Gewalt geeignet ist“, sagte die von der Fraktion Die Linke benannte Sachverständige. Die Täterarbeit sei hingegen eine „kaum zu überschätzende Maßnahme“, so Göttsche. Es bestünden aber erhebliche Defizite bei der flächendeckenden Verfügbarkeit, Finanzierung und Standardisierung von Täterprogrammen, warnte die Sachverständige. Geteilte Meinung zur Wirkung der elektronischen Fußfessel Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e. V. sprach sich ebenfalls für weitergehende Maßnahmen aus. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung komme nur in wenigen Fällen in Betracht, sagte Verbandsvertreterin Claudia Igney. Vor allem seien Investitionen in niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfssysteme notwendig, um alle Betroffenen zu erreichen, führte Igney aus und verwies darauf, dass die wenigsten Fälle überhaupt bei der Polizei zur Anzeige gebracht würden. Große Defizite bestünden zudem noch im Kindschaftsrecht; die dazu im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung drohe ein „zahnloser Tiger“ zu bleiben, warnte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Deutliche Zustimmung zu der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kommt vom Weißen Ring. Der stellvertretende Vorsitzende des Opferverbands und Präsident des Landgerichts Fulda, Dr. Patrick Liesching, nannte die vorgeschlagene Regelung einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Erfahrungen in Spanien zeigten, dass die Fußfessel wirke und zuverlässig schütze, sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige. Expertin: Einheitliche Standards zur Risikoanalyse Auf den deutlich erhöhten Aufwand für Polizei und Justiz in der Anwendung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wies für die Gewerkschaft der Polizei Susann Neuber hin. Die Einführung werde von der Gewerkschaft unterstützt. Die Polizeihauptkommissarin warnte aber, dass ohne die entsprechende Ausstattung mit Personal und Technik die Regelung nicht umsetzbar sein werde. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige forderte ebenfalls die Einführung von einheitlichen Standards zur Risikoanalyse und zum Fallmanagement. Zur Anhörung lagen neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ ein Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen“ (21/3068) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918) vor. Darüber hinaus lagen ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. (scr/04.03.2026)