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Heveling als Rechnungshof-Präsident, Zupke als SED-Opferbeauftragte gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, den CDU-Bundestagsabgeordneten Ansgar Heveling zum neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes gewählt und die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke nach erster Amtszeit für weitere fünf Jahre in ihrem Amt bestätigt. In geheimer Wahl entfielen auf Heveling 415 Ja-Stimmen bei 139 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen. Heveling muss allerdings auch noch vom Bundesrat gewählt werden. Zupke erhielt 430 Ja-Stimmen bei 103 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen. Um gewählt zu werden, waren jeweils 316 Stimmen erforderlich. Wahl des Bundesrechnungshof-Präsidenten Die Bundesregierung hatte Heveling mit Schreiben vom 29. April 2026als Nachfolger des nach zwölfjähriger Amtszeit scheidenden Bundesrechnungshof-Präsidenten Kay Scheller vorgeschlagen. Der 53-jährige Jurist aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkreis Krefeld I – Neuss II gehört dem Bundestag seit 2009 an. Heveling hatte sich am 15. April in der Sitzung des Haushaltsausschusses als Kandidat für das Amt des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vorgestellt. Scheller war am 30. Juni 2014 vom damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck zum Präsidenten des Bundesrechnungshofes ernannt worden. Zwölfjährige Amtszeit Nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wählen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräsident ernennt die Gewählten. Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen. am 5. März 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die frühere Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofes gewählt. Sie trat ihr Amt zum 19. März an. Wahl der SED-Opferbeauftragten Die Wahl der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag erfolgte gemäß Paragraf 5 des SED-Opferbeauftragtengesetzes. Dazu hatten CDU/CSU und SPD Zupke in einem gemeinsamen Wahlvorschlag (21/5673(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Wiederwahl vorgeschlagen. Zupke war vom Bundestag am 10. Juni 2021 erstmals in dieses Amt gewählt worden. Eine einmalige Wiederwahl nach der ersten Amtszeit ist zulässig. Der Bundestag wählt die SED-Opferbeauftragte ohne Aussprache mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Vorschlagsberechtigt sind der Ausschuss für Kultur und Medien, die Fraktionen und Gruppen von Abgeordneten, die mindestens so viele Mitglieder haben, wie nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Bildung einer Fraktion erforderlich sind. Zur SED-Opferbeauftragten sind Deutsche wählbar, die das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und das 35. Lebensjahr vollendet haben. Nicht gewählt werden kann, wer Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Paragrafen 6 Absatz 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gewesen ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Wahl einer Person, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Nominierte nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium Die AfD-Fraktion (21/5739(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die Fraktion Die Linke (21/5735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatten Wahlvorschläge zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorgelegt. Die AfD hatte die Abgeordneten Martin Hess und Gerold Otten, die Linksfraktion hatte die Abgeordnete Clara Bünger nominiert. Auf Martin Hess entfielen 162 Ja-Stimmen bei 419 Gegenstimmen, sieben Enthaltungen und zehn ungültigen Stimmen. Gerold Otten erhielt 167 Ja-Stimmen bei 406 Gegenstimmen, zwölf Enthaltungen und 13 ungültigen Stimmen. Clara Bünger bekam 250 Ja-Stimmen bei 305 Gegenstimmen, 31 Enthaltungen und zwölf ungültigen Stimmen. Damit hatten alle drei Nominierten die für die Wahl erforderliche Mindestzahl von 316 Ja-Stimmen verfehlt und wurden somit nicht als Mitglieder des PKGr gewählt. Beide Fraktionen waren bereits bisher nicht im PKGr vertreten, weil frühere Bewerbungen nicht die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen erhalten hatten. Das PKGr ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Schwerdtner nicht im Gremium nach dem Bundesschuldenwesengesetz Die Fraktion Die Linke hatte zudem einen Wahlvorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/5736(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt und ihre Abgeordnete Ines Schwerdtner nominiert. Auf Schwerdtner entfielen 252 Ja-Stimmen bei 313 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen. Sie erhielt somit nicht die erforderliche Zahl von 316 Ja-Stimmen und wurde somit nicht als Mitglied dieses Gremiums gewählt. Nach dem Bundesschuldenwesengesetz wählt der Bundestag für die Dauer einer Wahlperiode ein Gremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages besteht. Der Bundestag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint. Das Gremium wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Das Bundesfinanzministerium und der Bundesrechnungshof sind ständig vertreten. Die Mitglieder des Gremiums sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. Bartsch im Gremium nach dem Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz Der Bundestag stimmte zudem über einen weiteren Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke (21/5737(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Dabei ging es um die Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes. Der nominierte Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch erhielt 343 Ja-Stimmen bei 230 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Damit konnte er mehr als die erforderlichen 316 Ja-Stimmen auf sich vereinigen und wurde somit als Mitglied dieses Gremiums gewählt. Der Bundestag hatte zu Beginn der Wahlperiode ein parlamentarisches Gremium mit beratender Funktion eingesetzt, das aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages besteht (21/566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Gremium wird vom Bundesverteidigungsministerium regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. (vom/scr/07.05.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Vertrag: Der Bundestag hat einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Der Innenausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/5519(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Mit dem Vertrag sollen die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandskraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“. Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Einsprüche: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 26 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 zurückgewiesen und im Plenum eine entsprechende Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses einstimmig angenommen (21/5400(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Die Beschlussempfehlungen zu den weiteren Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen. Seerecht: Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften“ (21/3948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zur Abstimmung hatte der Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/5812(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner wird eine Regelung geschaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Eine Änderung im Seefischereigesetz betrifft die Fanglizenzen. Petitionen: Das Parlament hat elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 234 bis 244 (21/5534(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5535(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5536(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5537(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5538(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5539(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5540(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5541(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5542(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Erhöhung der Deckungssumme im Einlagensicherungsgesetz gefordert Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, in Paragraf 8 Absatz 1 des Einlagensicherungsgesetzes die Deckungssumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro und in Absatz 2 von 500.000 Euro auf 750.000 Euro zu erhöhen. Die Beträge seien seit längerer Zeit nicht mehr an die Inflation angepasst worden, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID 179235). Die im Gesetz genannten 100.000 Euro beziehungsweise 500.000 Euro hätten inzwischen nicht mehr den gleichen Wert, dessen Erhalt dieses Gesetz einmal dienen sollte. „Eine regelmäßige Anpassung der Beträge an die Kaufkraft ist also geboten“, schrieb der Petent. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 22. April verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss sehe keinen parlamentarischen Handlungsbedarf, hieß es. Nationale Regelung „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“ Hinsichtlich der Deckungssumme von 100.000 Euro wies der Petitionsausschuss in der Begründung darauf hin, dass die Höhe der gesetzlich gedeckten Einlagen europarechtlich durch Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme zwingend vorgegeben ist. „Die Mitgliedstaaten dürfen hiervon weder nach unten noch nach oben abweichen“, schreiben die Abgeordneten. Es handle sich um eine Vollharmonisierung. Damit sei eine Erhöhung der Deckungssumme durch eine nationale Regelung in Deutschland „aus europarechtlichen Gründen nicht möglich“. Dem Bundesfinanzministerium zufolge gebe es auf europäischer Ebene derzeit keine Planungen, den Betrag von 100.000 Euro zu erhöhen, hieß es. Zu beachten sei, dass die Absicherung für jedes Kreditinstitut gilt, bei dem eine Einlegerin oder ein Einleger Guthaben hält. Der Petitionsausschuss betonte, dass auch dank der Maßnahmen zur Verwirklichung der EU-Bankenunion es für die Einlegerinnen und Einleger deutlich leichter geworden sei, das Geld – abgesichert durch die harmonisierten Vorgaben zur Einlagensicherung – europaweit anzulegen. Damit stehe einem möglichen Kaufkraftverlust auch ein deutlich breiteres Angebot gegenüber, sodass es leichter sei, bei Bedarf die Einlagen aufzuteilen. Konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen Auch bezüglich der erhöhten Deckungssumme von 500.000 Euro für die in Paragraf 8 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes genannten Sonderfälle sei der europäische Regelungsrahmen zu beachten, schrieb der Petitionsausschuss. Zugleich wird darauf verwiesen, dass sich auf europäischer Ebene die Verhandlungen zu einer Reform des Regulierungsrahmens zum Krisenmanagement von Banken und der Einlagensicherung (CMDI) kurz vor dem Abschluss befänden. „Voraussichtlich werden in diesem Rahmen auch konkretisierende Vorgaben zur Schwelle bei den besonderen Einlagen, die einer erhöhten Deckungssumme unterliegen, in die Einlagensicherungsrichtlinie aufgenommen werden“, hieß es in der Beschlussempfehlung. Vor diesem Hintergrund könne eine mögliche Anpassung dieser Schwelle sinnvoll erst mit Umsetzung des CMDI-Pakets in das deutsche Recht erfolgen. (hau/eis/ste/07.05.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Autobahn A20: Die AfD-Fraktion brachte einen Antrag mit dem Titel "Fertigstellung der Autobahn 20 hat Priorität vor Bahn-Neubaustrecke Hamburg–Hannover priorisieren" (21/5764(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein. Die Vorlage wurde an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der beschleunigten Fertigstellung der Bundesautobahn A20 höchste Priorität einzuräumen und deren Finanzierung zu sichern. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten gleichzeitig, die Planung für eine Schienenneubaustrecke (NBS) wie im „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“ (21/3150(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dargelegt, „nicht weiter zu verfolgen“. Durch den Ausgang des Hamburger Klimaentscheids vom 12. Oktober 2025 sei die Zukunft des Hamburger Hafens offen, was negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Seehafenhinterlandverkehrs erwarten lasse, schreibt die AfD-Fraktion zur Begründung. Ein möglicher Einbruch der Trassennachfrage für Schienengüterverkehre in Folge eines Rückgangs des Gütereinzelwagenverkehrs erfordere daher die kritische Überprüfung der zugrunde gelegten Prognosen für den Schienengüterverkehr. Die AfD will zudem eine Studie über die Möglichkeiten der alternativen Realisierung einer Magnetschwebebahntrasse in Auftrag geben. Maßgabe solle sein, eine Reisezeit zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof von unter 30 Minuten zu erreichen. Eine Magnetschwebebahntrasse Hamburg-Innenstadt nach Hannover Innenstadt parallel zur Autobahn A7 wäre in etwa 150 Kilometer lang, heißt es. Die Distanz könnte aus Sicht der Fraktion in 20 bis 25 Minuten überwunden werden. Die Realisierung des Projekts sei bei Kosten von rund 4,6 Milliarden Euro möglich. Das seien rund vier Milliarden Euro weniger als die Kostenschätzung für die projektierte Neubaustrecke. Freiwilligendienst: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "‚kulturweit‘ erhalten – Internationalen Freiwilligendienst sichern und stärken" (21/5517(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Die Fraktion setzt sich für den Erhalt des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ ein. Die von der Bundesregierung angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 erfolge trotz anhaltend hoher Nachfrage und treffe ein etabliertes Programm, das maßgeblich zur internationalen Verständigung, zur Vermittlung eines modernen Deutschlandbildes sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation beitrage, kritisieren die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, im Bundeshaushalt 2027 die erforderlichen Mittel für den dauerhaften Erhalt und die Weiterentwicklung von „kulturweit“ zu verankern. Außerdem solle sie kurzfristig die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um Planungssicherheit für Trägerorganisationen und Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten. Syrien: Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe federführend beraten werden soll ein Antrag der AfD mit dem Titel "Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren" (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesundheitswesen: "Keine Ausweitung der EU-Sozialpolitik in Bereiche des Gesundheitswesens" (21/5766(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden soll. Die Bundesregierung soll sich laut Antrag unter anderem dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene klargestellt wird, dass eine Nutzung von Mitteln des „Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)“ zur Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen oder damit zusammenhängender Leistungen nicht dem ursprünglichen Förderzweck des Fonds entspricht. Es müsse sichergestellt werden, dass etwaige Programmänderungen im Rahmen des ESF Plus strikt im Einklang mit der bestehenden Zweckbindung und Kompetenzordnung erfolgen. Eine „faktische Kompetenzverschiebung“ im Bereich der Gesundheitspolitik müsse verhindert werden, heißt es in dem Antrag. Russland: Die Linke brachte einen Antrag mit dem Titel "Uranfabrik Lingen stilllegen – Keine Atomkooperationen mit Russland" (21/5397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ein, der federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten werden soll. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, das Atomgesetz so zu ändern, dass der Export von Uranbrennstoff für Atomreaktoren im Ausland untersagt wird. Die Uranfabrik in Lingen soll demnach stillgelegt und die Auflösung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) angestrebt werden. Weiter soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Fertigung von „VVER-Brennelementen mit russischer Unterstützung in welcher Form auch immer“ aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung in Deutschland verboten wird. Die Linke begründet ihren Antrag damit, dass die zum französischen Unternehmen Framatome gehörende Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen nach dem deutschen Ausstieg aus der Atomkraftnutzung „entbehrlich“ geworden sei. Von Atomkraftwerken im Ausland gehe zudem ein unmittelbares Risiko auch für die hiesige Bevölkerung aus. Deshalb sei es „an der Zeit“, den Atomausstieg in Deutschland zu vollenden und die Uranfabriken in Lingen und Gronau umgehend abzuschalten. Als besorgniserregend bezeichnen die Abgeordneten in dem Antrag die Bemühungen der ANF Lingen, in Kooperation mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogenannte VVER-Brennelemente für den Einsatz in Atomkraftwerken russischer Bauweise herzustellen. Kryptowerte: Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten" (21/5752(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Haltefrist bei Kryptowerten im Steuerrecht soll entfallen. Das sieht der Gesetzentwurf der Fraktion vor. Die Abgeordneten wollen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von Krypotwerten unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Auch die Bundesregierung will Gewinne beispielsweise bei der Veräußerung der Internet-Währung Bitcoin stärker besteuern. Das geht aus den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2026 von vergangener Woche hervor. Weiterbildung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/5518(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Weiterbildung zu stärken, Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Qualifizierung im Strukturwandel zu erleichtern. „Die veränderte wirtschaftliche Situation, der anhaltende Strukturwandel und die schwächelnde Konjunktur haben den Arbeitsmarkt in eine paradoxe Lage gebracht“, erläutern die Grünen: In immer mehr Branchen würden Arbeitsplätze abgebaut. Gleichzeitig hätten kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe erhebliche Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, schreiben sie. Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, gemeinsam mit Ländern, Sozialpartnern, Wirtschaft und Weiterbildungseinrichtungen, bestehende Instrumente der Weiterbildungsförderung besser nutzbar zu machen; die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten zu erhöhen und Rahmenbedingungen zu schaffen, um Weiterbildung zu flexibilisieren, stärker berufsbegleitend und modular zu gestalten, sowie um mehr Module zur Sprachförderung auszubauen, um sie mehr Personengruppen zugänglich zu machen. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Alttextilien: Die Grünen legten einen Antrag mit dem Titel "Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern" (21/5767(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Antrag soll im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiter beraten werden. Mikrokreditfonds: Die Grünen legten einen weiteren Antrag mit dem Titel "Sicher durch die Krise – Mikrokreditfonds Deutschland nicht beenden, sondern weiter fortführen" (21/5768(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll sich der Vorlage federführend annehmen. Die Fraktion will, dass der Mikrokreditfonds Deutschland für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen fortgesetzt wird. Gefordert wird, dass der seit 2010 laufende Mikrokreditfonds nicht zum 30. Juni 2026 beendet, sondern auch über 2026 hinaus im Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fortgeführt und personell abgesichert wird. Das Förderinstrument sei für Existenzgründungen und Kleinstunternehmen „ein zentraler Motor für Innovation, Vielfalt und wirtschaftliche Erneuerung“. Damit würden Arbeitsplätze geschaffen, die regionale Wertschöpfung gestärkt und Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen (Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit) eine unternehmerische Perspektive eröffnet. Der von den beiden Ministerien aufgelegte Fonds sichere Kredite bis zu 25.000 Euro für Unternehmen ab, die keinen ausreichenden Zugang zu klassischen Bankfinanzierungen haben. Seit seiner Einführung seien rund 38.000 Kredite mit einem Volumen von über 400 Millionen Euro vergeben und damit Zehntausende Arbeitsplätze gesichert worden, heißt es in dem Antrag. Diäten: Die Fraktion Die Linke will, dass die Diätenerhöhung für Abgeordnete des Deutschen Bundestages in diesem Jahr ausgesetzt wird. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß Paragraf 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes (21/5588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte vor Kurzem über die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 4,2 Prozent zum 1. Juli informiert (21/5200(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das Anpassungsverfahren nach dem Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst wird. Dazu informiert die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes die Bundestagspräsidentin bis zum 31. März über die vorzunehmende Indexierung. Die Fraktion argumentiert, vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes sowie der allgemeinen sozialen und wirtschaftlichen Lage, vor allem des zu erwartenden Kaufkraftverlustes für große Teile der Bevölkerung aufgrund des Iran-Krieges, sollte die Diätenerhöhung nicht vorgenommen werden. Der Bundestag könne jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und das Anpassungsverfahren für einen bestimmten Zeitraum aussetzen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung soll die Federführung übernehmen. Nukleare Abrüstung: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Mehr deutsches Engagement für nukleare Abrüstung" (21/5724(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung zu mehr Engagement für nukleare Abrüstung auf und wendet sich gegen Pläne zum Aufbau eines europäischen Atomschirms. Die Abgeordneten schreiben von einer „seit Jahren schleichenden Erosion der Regelungen der internationalen nuklearen Rüstungskontrolle“ und verweisen auf das Auslaufen des letzten verbliebenen bilateralen atomwaffenspezifischen Rüstungskontrollvertrag New Start im Februar 2026. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für den Erhalt des atomaren Nichtverbreitungsvertrags (NVV) einzusetzen und auch dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) beizutreten. Außerdem solle die Bundesregierung auf den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland hinwirken, die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland verhindern, die deutsche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe in der Nato beenden und von der Beschaffung atomwaffenfähiger Kampfflugzeuge absehen. Die Abgeordneten sprechen sich zudem dafür aus, die Gespräche über deutsch-französische Zusammenarbeit in Bezug auf die französischen Atomwaffen sofort zu stoppen und den Aufbau eines europäischen Atomschirms abzulehnen. „Weder China, Frankreich, Großbritannien, Russland oder USA signalisieren Bereitschaft, die mit dem Nichtverbreitungsvertrag eingegangenen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen“, konstatieren die Antragsteller. Sie halten dennoch „auch einseitige Abrüstungsschritte“ Deutschlands für „ein unverzichtbares positives Zeichen, die auf das Verhalten der anderen Staaten wirken und sie zu ähnlichem vertrauensbildendem Handeln anregen“. Medienauskunftsgesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz, 21/5694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Entwurf soll federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden. Nach dem Willen der Fraktion soll ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankert werden. Sie verweist darauf, dass ein solcher Anspruch bislang auf Bundesebene gesetzlich nicht geregelt sei. So habe der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 entschieden, dass der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden – im konkreten Fall gegenüber dem Bundesnachrichtendienst – nicht auf das entsprechende Landespressegesetz gestützt werden könne. Grundsätzlich müssten aber alle, die sich in ihrer Eigenschaft als publizistisch Tätige auf Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes berufen können, in den Genuss des Auskunftsanspruchs kommen. Mit dem Gesetz sollen die Behörden des Bundes verpflichtet werden, den Vertretern der Medien „die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“. Das Auskunftsrecht soll zu ermittelnde oder zu beschaffende Informationen umfassen, soweit diese mit zumutbarem Aufwand bereitgestellt werden können. Auskünfte sollen von Seiten der Behörden nur dann verweigert werden können, wenn dadurch „die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Gerichts-, Bußgeld- oder Disziplinar-Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“, gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften oder öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden. Der Auskunftsanspruch der Medien gegenüber dem Staat sei ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit, argumentieren die Grünen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reiche die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht und der Meinung. Erst der prinzipiell ungehinderte Zugang zu Informationen versetze die Medien in den Stand, die ihr in der freiheitlichen Demokratie zukommende Funktion wirksam wahrzunehmen. (eis/ahe/sas/ste/vom/aw/07.05.2026)
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Norton Rose Fulbright advises ABN AMRO on financing to advance Geothermal Engineering Limited’s UK geothermal and lithium development
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised ABN AMRO Bank N.V. (ABN AMRO) on financing for Geothermal Engineering Limited (GEL), a leading developer of deep geothermal power and critical mineral extraction projects in the United Kingdom.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
UK Pensions Briefing | Pension Schemes Act 2026: A guide to the key provisions
Briefing on the Pension Schemes Act 2026 covering key measures and a tracker of the upcoming regulations and guidance.
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB: "Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht
Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Grüne: Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden
Kultur und Medien/Gesetzentwurf Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gesetzentwurf für ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden vorgelegt.
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21/5838: Kleine Anfrage Staatliche Sicherheitsvorsorge für Zugpersonal im Schienenpersonenverkehr (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5837: Kleine Anfrage Kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung - Geplante Maßnahmen zur Finanzierung (PDF)
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21/5836: Kleine Anfrage Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (PDF)
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21/5835: Kleine Anfrage Thematisierung von Menschenrechten bei Auslandsreisen der Bundesregierung (PDF)
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21/5834: Kleine Anfrage Flächenverbrauch, Förderabhängigkeit, Emissionsbilanz und volkswirtschaftliche Folgen der staatlichen Biogasförderung (PDF)
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21/5833: Kleine Anfrage Aktueller Stand des Einsatz Digitaler Stellwerke Frühling 2026 (PDF)
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21/5863: Antrag Griechenland: Vorzeitige Teilrückzahlung bilateraler europäischer Kredite des ersten Hilfsprogramms 1. Antrag auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismus
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21/5800: Beschlussempfehlung Siebte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5831: Kleine Anfrage Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz und die Leerstellen bei der Bekämpfung organisierter Cum-Steuerkriminalität (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/5817: Kleine Anfrage Sozialversicherungsbeitragspflicht für Nebenerwerbslandwirte und Rente (PDF)
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21/5814: Kleine Anfrage Förderung touristischer Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern (PDF)
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21/5813: Kleine Anfrage Aktueller Stand der Umsetzung des europäischen Systems für das Management sowie die Steuerung des Eisenbahnverkehrs (ERTMS) in Deutschland Stand Frühling 2026 (PDF)
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