§ 839 BGB

RG, 06.11.1917 - III 193/17

Kommt dem Beamten die Vorschrift des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. auch dann zugute, wenn zugleich dem anderen, von dem der Verletzte Ersatz zu erlangen vermag, auf Schadensersatz haftet?

RG, 10.11.1917 - I 123/17

Kann, wenn im Falle des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. ein Vorprozeß geführt wurde, um von einem Dritten Schadensersatz zu erlangen, von dem wirklich Schuldigen auch die Erstattung der Kosten dieses Prozesses beansprucht werden?

RG, 21.12.1917 - III 336/17

1. Muß eine öffentliche Sparkasse, die als Hypothekengläubigerin die Zwangsversteigerung des Pfandgrundstücks wegen rückständiger Zinsen beantragt hat, den Schuldner, der die Versteigerung durch Zahlung der beizutreibenden Summe abwenden will, sich aber über die Höhe der Summe im Irrtum befindet, hierüber aufklären?
2. Haftet die Sparkasse wegen der Nichterfüllung dieser Verpflichtung durch ihre Beamten nach § 278 BGB. oder - in Preußen - nach dem Gesetze vom 1. August 1909 über die Haftung des Staates für Amtspflichtverletzungen von Beamten?
3. Haftet der Sparkassenbeamte für die Unterlassung der Erfüllung nach § 839 BGB.?
4. Tritt die Haftung der Sparkasse und ihrer Beamten auch dann ein, wenn der Beamte den Irrtum des Schuldners über die Hohe der beizutreibenden Summe zwar nicht erkannt hat, aber bei Anwendung pflichtmäßiger Sorgfalt hätte erkennen müssen?
5. Zur Anwendung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. in dem Falle, wenn der andere Ersatzpflichtige gegen den Beamten seinen Rückgriff nehmen kann.

RG, 21.12.1915 - III 308/15

Ist die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit eine Amtspflicht gegenüber Dritten?

RG, 15.10.1920 - III 136/20

Welcher Zeitpunkt ist nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. maßgebend für die Frage, ob der Verletzte auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag?

RG, 02.11.1920 - III 137/20

1. Hat auch ein Beamter wegen Amtspflichtverletzung eines anderen Beamten den Anspruch aus § 839 BGB.?
2. Haftet für Amtspflichtverletzungen des preußischen Landrats der Kreis oder der preußische Staat?

RG, 15.12.1936 - III 88/36

**1. Erwirbt der Ersteher das Eigentum an einer versteigerten Pfandsache schon mit dem Zuschlag oder erst mit der Ablieferung der Sache an ihn?

RG, 07.11.1933 - III 139/33

1. Hat das Reichsgesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamtenrechts usw. vom 30. Juni 1933 den für die Staatshaftung geltenden Beamtenbegriff eingeschränkt?
2. Haftet der Preußische Staat, wenn ein Feld- und Forsthüter, der von einer Vereinigung von Grundbesitzern angestellt und vom Landrat bestätigt worden ist, bei Ausübung der ihm zustehenden polizeilichen Gewalt einen Dritten schuldhaft verletzt?

BGH, 29.07.1999 - III ZR 234/97

1.a) Die Amtsträger einer Gemeinde haben die Amtspflicht, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen Gefahren für die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung (hier: aus Tagesbrüchen wegen Ber