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RG, 14.12.1893 - VI 214/93

Daten
Fall: 
Versteigerung unwirksam gepfändeter Sachen
Fundstellen: 
RGZ 32, 420
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
14.12.1893
Aktenzeichen: 
VI 214/93
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • LG Paderborn
  • OLG Hamm

Enthält die Versteigerung in der Zwangsvollstreckung zugleich eine Pfändung, wenn der Gerichtsvollzieher unterlassen hatte, die Pfändung der versteigerten, vorher im Gewahrsam des Schuldners belassenen Sachen ersichtlich zu machen?

Gründe

... "Nach der Feststellung des Berufungsgerichtes hat der Gerichtsvollzieher B. versäumt, die für den Beklagten vollstreckte Pfändung, bei welcher die gepfändeten Sachen im Gewahrsam des Schuldners gelassen wurden, auf eine der Vorschrift des § 712 C.P.O. entsprechende Weise ersichtlich zu machen. Die nach der Feststellung unwirksame Pfändung kann nicht dadurch gültig geworden sein, daß der Gerichtsvollzieher demnächst die vermeintlich gepfändeten Sachen zum Zwecke der Versteigerung in Besitz genommen und versteigert hat. In dieser Besitzergreifung liegt keine Pfändung, da, soweit ersichtlich, der Gerichtsvollzieher hierdurch eine solche nicht hat vornehmen wollen, wie insbesondere auch dadurch bestätigt wird, daß er sofort zu dem Verkaufe der Sachen geschritten ist, während er nach § 717 hierzu nicht berechtigt gewesen wäre, wenn er erst damals gepfändet hätte." ...