RG, 22.11.1884 - I 65/84

Daten
Fall: 
Anwaltlicher Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren
Fundstellen: 
RGZ 15, 433
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
22.11.1884
Aktenzeichen: 
I 65/84
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • LG Hamburg
  • OLG Hamburg

Hat ein Rechtsanwalt Anspruch auf die gesetzlichen Gebühren, soweit er durch einen im Justizdienste befindlichen Rechtskundigen, welcher zwei Jahre oder länger im Vorbereitungsdienste beschäftigt war, nach Maßgabe von §. 25 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung vertreten worden ist ?

Gründe

... "Die Frage ..., ob dem Rechtsanwalte S. ... ein Anspruch auf Gebühren, Diäten und Fuhrkosten nach Maßgabe der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zustehe, obgleich nicht er selbst, sondern zwei Referendarien als seine Vertreter die Termine wahrgenommen haben, mußte ... mit dem Oberlandesgerichte gegen den Beklagten entschieden werden. Es handelt sich hier um die in §. 25 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung vorgesehene Vertretung des Rechtsanwaltes durch solche im Justizdienste befindliche Rechtskundige, welche mindestens zwei Jahre im Vorbereitungsdienste beschäftigt worden sind. In der in den Entscheidungen des Reichsgerichtes in Civilsachen Bd. 10 S. 379 flg. abgedruckten Entscheidung des IV. Civilsenates ist es offengelassen, ob im Falle einer solchen Vertretung die Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu Gunsten des vertretenen Rechtsanwaltes Anwendung finde; doch legt die Fassung der Gründe einen Schluß vom Gegenteile auf die bejahende Ansicht ziemlich nahe. Es war aber auch jetzt diese bejahende Meinung zu billigen, und zwar aus denjenigen Gründen, welche in der im angefochtenen Beschlusse angezogenen früheren Entscheidung des hanseatischen Oberlandesgerichtes1 entwickelt worden sind." ...

  • 1. vgl. Hanseatische Gerichtszeitung Jahrgang 1883 S. 109 flg., und Seuffert's Archiv Bd. 38 Nr. 260.