RG, 15.10.1884 - I 246/84

Daten
Fall: 
Versäumnisurteil gegen Nebenintervenienten
Fundstellen: 
RGZ 15, 429
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
15.10.1884
Aktenzeichen: 
I 246/84
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • LG Stettin, Kammer für Handelssachen
  • OLG Stettin

Ist gegen den geladenen, aber nicht erschienenen Nebenintervenienten ein Versäumnisurteil zu erlassen, wenn die Hauptpartei erschienen ist?

Tatbestand

Der vom Berufungsgerichte mit seiner Klage abgewiesene Kläger hatte sowohl gegen die Beklagte, als auch gegen den dieser als Nebenintervenient beigetretenen Litisdenuntiaten ordnungsmäßig Revision eingelegt. Im Verhandlungstermine erschien nur die Beklagte, nicht auch der Nebenintervenient.

Aus den Gründen

... "Es entstand die Frage, ob etwa gegen den Litisdenuntiaten und Nebenintervenienten eventuell nur ein Versäumnisurteil würde ergehen können. Dies war jedoch zu verneinen, da nach der rechtlichen Natur der Stellung des Nebenintervenienten dieser im Falle seines Nichterscheinens als durch die erschienene Hauptpartei vertreten zu gelten hat." ...