RG, 13.05.1884 - II 493/83

Daten
Fall: 
Ordrepapiere
Fundstellen: 
RGZ 11, 178
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
13.05.1884
Aktenzeichen: 
II 493/83
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • LG Offenburg
  • OLG Karlsruhe

Ist der Art. 301 Abs. 2 H.G.B. auf Ordrepapiere zu beschränken?

Gründe

"Nach der konstanten Rechtsprechung des früheren Reichsoberhandelsgerichtes, welcher sich auch bereits der erste Civilsenat des Reichsgerichtes in einem Urteile vom 23. Februar 1884 Rep. I. 2/84 angeschlossen hat, wird die Bestimmung des zweiten Absatzes des Art. 301, wonach zur Gültigkeit der Urkunde die Angabe des Verpflichtungsgrundes nicht erforderlich ist, auch auf die nicht an Ordre lautenden Verpflichtungsscheine bezogen, wenn sie im übrigen den im ersten Absätze aufgestellten Erfordernissen entsprechen.1

Diese Auslegung wird auch von der Mehrheit der Schriftsteller gebilligt, so von Thöl, 5. Aufl. H5. 212. 213 Noten 2 u. 3; Anschütz und Völderndorff zu Art. 301 unter VII.; Makower zu Art. 301 Note 34.

Wenn auch die Entstehungsgeschichte des Art. 301, insbesondere das S. 1329 u. 1330 der Protokolle Gesagte zu einigen Bedenken Anlaß bieten mag, so kann hieraus doch kein genügender Grund entnommen werden, von dieser Rechtsprechung abzugehen, welche sowohl mit dem Wortlaute des Gesetzes als auch mit dessen Tendenz übereinstimmt."

  • 1. Vgl. Entsch. des R.O.H.G.'s Bd. 7 Nr. 51 S. 204 flg., Bd. 8 Nr. 106 S. 431, Bd. 24 Nr. 61 S. 237.