Aktuelle Nachrichten

Großbritannien will Asylregeln drastisch verschärfen

beck-aktuell - Mo, 17.11.2025 - 11:48
Die Labour-Regierung plant die größte Asylreform seit Jahrzehnten. Großbritannien soll so weniger attraktiv für Migranten werden. Vorbild soll Dänemark sein.

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Einsichtsrecht für AfDler: Strafakten in den falschen Händen

beck-aktuell - Mo, 17.11.2025 - 11:42

Die StPO gibt eigentlich nur einem beschränkten Kreis Zugang zu Strafakten, doch in manchen Bundesländern können Politiker einfach Einsicht nehmen. Das nutzte die AfD bereits aus – und sollte dringend geändert werden, findet Lorenz Bode.



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Entbürokratisierung: BaFin erleichtert Datenübermittlung zu Risiken im Zahlungsverkehr

Die Finanzaufsicht BaFin wird den Verwaltungsaufwand für Zahlungsdienstleister reduzieren. Künftig müssen Unternehmen im Rahmen des § 53 Absatz 2 ZAG nur noch wesentliche neue Risiken oder Risikoerhöhungen mitteilen.
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Patient haftet nicht für beschädigten Zahnarztstuhl: "Übliche Bewegungen im Rahmen des Sich-bequem-Machens"

LTO Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 11:19

Zahnarzt verklagt Patienten: Weil der so groß und ungeschickt sei, habe er den Behandlungsstuhl zerstört. Das AG München sieht aber kein Verschulden. Ein Zahnarztstuhl müsse aushalten, dass es sich auch große Menschen auf ihm bequem machen.

HOCHTIEF AG: Keine Fehlerfeststellung nach Anlassprüfung der Konzernabschlüsse 2020 und 2021

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Mo, 17.11.2025 - 11:00
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der HOCHTIEF AG zu den Konzernabschlüssen 2020 und 2021 und den zugehörigen Konzernlageberichten durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.
Kategorien: Finanzen

HOCHTIEF AG: Keine Fehlerfeststellung nach Anlassprüfung der Konzernabschlüsse 2020 und 2021

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Anlassprüfung abgeschlossen, die sie bei der HOCHTIEF AG zu den Konzernabschlüssen 2020 und 2021 und den zugehörigen Konzernlageberichten durchgeführt hat. Das Ergebnis: Es gab keine Fehlerfeststellung zu den in der Prüfungsanordnung aufgeführten Anhaltspunkten.
Kategorien: Finanzen

50 Jahre OSZE: Parlamentarier der OSZE-Teilnehmerstaaten kommen zur Herbsttagung in Istanbul zusammen

Bundestag | Pressemitteilungen - Mo, 17.11.2025 - 10:46
„50 Jahre OSZE: Wiederbelebung des Multilateralismus durch Dialog und Zusammenarbeit“ – lautet das Generalthema der Herbsttagung der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV), die vom 17. bis 19. November 2025 in Istanbul stattfindet. In drei Teilsitzungen werden sich die Parlamentarier der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten über das Generalthema aus der Perspektive der drei Dimensionen der OSZE: der politischen, der wirtschaftlichen und der menschlichen Dimension, austauschen. Das Thema im ersten Teil lautet: „Perspektiven verbinden: Dialog, Mediation und Vertrauen in Zeiten der Unsicherheit stärken“. Im zweiten Teil setzen sich die Delegierten mit der Stärkung des regelbasierten globalen Handels und einem nachhaltigen Wachstum auseinander. Im letzten Konferenzteil werden die Menschenrechte und deren Sicherung sowie die Stärkung von Familien und Gemeinschaften im Zentrum der Debatte stehen. Darüber hinaus findet das Mediterrane Forum statt, in dem mit den Kooperationspartnerländern unter anderem die Lage im gesamten Mittelmeerraum und insbesondere Mittleren Osten diskutiert wird. In Istanbul wird auch der Ständige Ausschuss der OSZE PV tagen. Neben dem Präsidenten der OSZE PV, Joan Pere Pons, werden unter anderen der Leiter der türkischen Delegation in der OSZE PV, Selami Altinok, sowie Botschafterin Helga Schmidt, European Institute of Peace, zu den Delegierten sprechen. Der deutschen Delegation unter der Leitung von Abg. Tobias Winkler (CDU/CSU) gehören die Abgeordneten Thomas Röwekamp (CDU/CSU), Kerstin Vieregge (CDU/CSU), Dr. Malte Kaufmann (AfD), Stefan Keuter (AfD), Udo Theodor Hemmelgarn (AfD), Nancy Faeser (SPD), Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulrich Thoden (Die LINKE.) an. Die OSZE PV wurde im Zuge der Institutionalisierung der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) auf dem Pariser Gipfeltreffen 1990 ins Leben gerufen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Arbeitsweise der OSZE PV finden Sie auch unter http://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales/international/osze/osze/196372.

VIa ZR 336/22, Entscheidung vom 12.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 537/22, Entscheidung vom 12.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 912/22, Entscheidung vom 11.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 60/22, Entscheidung vom 11.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 1503/22, Entscheidung vom 11.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIII ZB 31/21, Entscheidung vom 06.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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VIa ZR 992/22, Entscheidung vom 05.11.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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6 StR 29/25, Entscheidung vom 08.07.2025

BGH Nachrichten - Mo, 17.11.2025 - 10:30
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Tarifwerk GVP/DGB: Bezahlte Arbeitsbefreiung

CMS Hasche Sigle Blog - Mo, 17.11.2025 - 10:14

In den Tarifwerken BAP/DGB und iGZ/DGB ist eine umfängliche Staffelung enthalten, die vorsieht, dass der Zeitarbeitnehmer* bei besonderen Ereignissen eine bezahlte Freistellung (ohne Anrechnung auf dessen Urlaubsanspruch) verlangen kann.

Eine solche Regelung findet sich auch im MTV GVP/DGB, die allerdings – im Vergleich zu den alten Bestimmungen – einige Änderungen erfahren hat.

Interessant ist dabei insbesondere, dass bei der eigenen Eheschließung eine Freistellung von einem Tag erfolgt, die Eintragung einer Lebenspartnerschaft aber – anders als noch in den Tarifwerken BAP/DGB und iGZ/DGB – nicht mehr erfasst wird.

Dies dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass seit dem 1. Oktober 2017 die „Ehe für alle“ gilt (§ 1353 Abs. 1 BGB). Seit diesem Zeitpunkt können (auch) gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen. In diesem Fall kann nach den tariflichen Bestimmungen eine Arbeitsbefreiung von einem Tag in Anspruch genommen werden.

Beim Tod naher Angehöriger wird die Regelung des MTV BAP/DGB übernommen, die – im Gegensatz zum MTV iGZ/DGB – auch Geschwister und Schwiegereltern erfasst.

Der MTV iGZ/DGB sah vor, dass einige Freistellungstatbestände für Arbeitnehmer in eheähnlicher Lebensgemeinschaft greifen sollten (anders als der MTV BAP/DGB); diese Erweiterung der Freistellungstatbestände findet sich im MTV GVP/DGB nicht mehr wieder.

Dies gilt auch für eine im MTV iGZ/DGB verortete und insoweit begrenzende Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten, bevor Freistellungsansprüche überhaupt entstehen können.

Zukünftig ist dies bereits ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses – wie schon im MTV BAP/DGB – möglich.

Der MTV iGZ/DGB sieht weitere formelle Anforderungen bei der Geltendmachung der Ansprüche vor (solche fehlen im MTV BAP/DGB), die geringfügig geändert in den MTV GVP/DGB überführt worden sind: Für die bezahlte Freistellung ist ein textförmlicher Antrag (vormals: Schriftform) sowie ein Nachweis mit Dokumenten über den Eintritt des zur bezahlten Freistellung berechtigenden Ereignisses erforderlich.

Das begrenzende Kriterium, dass der Nachweis innerhalb von zwei Wochen nach dem maßgeblichen Ereignis beizubringen ist, entfällt im MTV GVP/DGB.

Wie bereits im MTV BAP/DGB geregelt, bemisst sich die Höhe des zu zahlenden Entgelts nach der Schnittberechnung bei Krankheit und Urlaub (teuer!). Im MTV iGZ/DGB war dazu keine ausdrückliche Bestimmung vorgesehen.

ACHTUNG: Bei der Überführung der Freistellungsklausel wird sich primär an den Regelungen des MTV BAP/DGB orientiert, aber ebenfalls einige (beschränkende) Bestandteile aus dem MTV iGZ/DGB übernommen. Es handelt sich folglich um eine „bunte Mischung“ aus beiden Tarifwerken.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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