Aktuelle Nachrichten

Fashion and luxury newsletter

Norton Rose Fulbright - Di, 26.08.2025 - 10:07
Focus on the fashion and luxury industry: Key developments regarding antitrust, unfair commercial practices and privacy laws in Italy.

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Wim Wenders

Bundespräsident | Pressemitteilungen - Di, 26.08.2025 - 09:30
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert dem Regisseur Wim Wenders zum 80. Geburtstag am 14. August.

VIa ZR 1545/22, Entscheidung vom 20.08.2025

BGH Nachrichten - Di, 26.08.2025 - 09:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

IV ZR 164/23, Entscheidung vom 20.08.2025

BGH Nachrichten - Di, 26.08.2025 - 09:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

VIII ZR 129/24, Entscheidung vom 20.08.2025

BGH Nachrichten - Di, 26.08.2025 - 09:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

5 StR 282/25, Entscheidung vom 13.08.2025

BGH Nachrichten - Di, 26.08.2025 - 09:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

6 StR 226/25, Entscheidung vom 24.06.2025

BGH Nachrichten - Di, 26.08.2025 - 09:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

1 StR 116/25, Entscheidung vom 28.05.2025

BGH Nachrichten - Di, 26.08.2025 - 09:30
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

Ausbau der B8 an der Anschlussstelle Emskirchen-West

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 26.08.2025 - 09:26
Verkehr/KleineAnfrage Den geplanten kreuzungsfreien Ausbau der Bundesstraße B8 an der Anschlussstelle Emskirchen-West (Bayern) thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Instandhaltungswerk für ICE-4-Züge in Cottbus thematisiert

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 26.08.2025 - 09:26
Verkehr/KleineAnfrage Den Bau eines neuen Instandhaltungswerks für ICE-4-Züge durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) in Cottbus (Brandenburg) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Beratungen zum Haushalt 2025 fortgesetzt

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 26.08.2025 - 09:26
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat am Montagnachmittag die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 fortgesetzt. Änderungen an den drei beratenen Einzelplänen nahmen die Abgeordneten nicht vor.

Rechtliche Verfahren im Bereich des Verkehrsministeriums

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 26.08.2025 - 09:26
Verkehr/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion hat erneut eine Kleine Anfrage zu rechtlichen Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) gestellt.

AfD fragt nach Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 26.08.2025 - 09:26
Verkehr/KleineAnfrage Nach dem Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Expertenforum klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 26.08.2025 - 09:26
Verkehr/KleineAnfrage Für die Zusammensetzung und den Auftrag des Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Verzögerung bei einer Wahlprüfungs­beschwerde nicht zu beanstanden

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 26.08.2025 - 09:24
Wenn ein Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren knapp 20 Monate dauert, ist dies im Hinblick auf den konkreten Fall nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis kommt die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts und weist in einem am Dienstag, 26. August 2025, veröffentlichten Beschluss eine „Verzögerungsbeschwerde“ als unbegründet zurück (Aktenzeichen: 2 BvC 25 / 23 – Vz 1 / 25). Wahlprüfungsdauer als unangemessen lang beanstandet Im Mai 2023 hatte sich ein Beschwerdeführer mit einer Wahlprüfungsbeschwerde wegen „mandatsrelevanter Wahlfehler“ an das Bundesverfassungsgericht gewandt, nachdem sein Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl vom 26. September 2021 vom Bundestag zurückgewiesen worden war. Nach Artikel 41 des Grundgesetzes ist die Wahlprüfung „Sache des Bundestages“. Am 14. Januar 2025 hatte der Zweite Senat des Gerichts festgestellt, dass sich die Wahlprüfungsbeschwerde teilweise erledigt habe und sie im Übrigen verworfen. Der Beschwerdeführer hatte daraufhin die Verfahrensdauer als „unangemessen lang“ beanstandet. Die Karlsruher Richterinnen und Richter widersprachen dem. Im Wahlprüfungsverfahren gelte das „Zügigkeitsgebot“, beruhend auf dem öffentlichen Interesse an der Klärung der Gültigkeit der Wahl und der „sukzessiven Entwertung des Rechtsbehelfs mit fortschreitendem Ablauf der Legislaturperiode“. Zudem bezwecke das Wahlprüfungsverfahren den „subjektiv-rechtlichen Wahlrechtsschutz“. Bedeutsame wahlrechtliche Verfahren vorgezogen Für das Gericht ist nicht ersichtlich, dass diesen Aspekten im konkreten Fall besonderes Gewicht zugekommen sei und die erforderliche Schwerpunktsetzung bei der Bearbeitung anhängiger Verfahren zu beanstanden wäre. Der Zweite Senat habe nach Eingang der Wahlprüfungsbeschwerde im Mai 2023 viele bedeutsame wahlrechtliche Verfahren abgeschlossen und verweist auf das Urteil vom 29. November 2023 zur Vereinbarkeit der Wahlrechtsreform von 2020 mit dem Grundgesetz (Aktenzeichen: 2 BvF 1 / 21). Die vorrangige Bearbeitung dieses Normenkontrollverfahrens habe auch im Interesse des Beschwerdeführers gelegen, da seine Wahlprüfungsbeschwerde unter anderem die Anwendung von Regelungen des Reformgesetzes von 2020 gerügt habe. Wegen der Rechtswirkungen, die von dieser Gesetzesänderung mit Blick auf eine eventuelle Wiederholungswahl noch ausgehen konnten, sei die vom Gericht gewählte Schwerpunktsetzung nicht zu beanstanden. Wiederholungswahl in Teilen Berlins Nach Darstellung des Gerichts sind vorrangig zunächst die Wahlprüfungsbeschwerden bearbeitet worden, die das Wahlgeschehen am 26. September 2021 in Berlin betrafen. Am 10. November 2022 hatte der Bundestag die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärt und insoweit eine Wiederholungswahl angeordnet. Die Bedeutung der Entscheidungen zu diesen Wahlprüfungsbeschwerden zeige sich schon daran, so das Gericht, dass der Bundestag erstmals eine teilweise Wiederholung einer Bundestagswahl für erforderlich gehalten habe und der Zweite Senat des Gerichts nach eigenen weitergehenden Ermittlungen die teilweise Wiederholungswahl insgesamt noch ausgeweitet habe. Damit musste die Wahl am 11. Februar 2024 in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Das Gericht verweist im Hinblick auf die vorrangige Bearbeitung von Wahlprüfungsbeschwerden auch auf sein Urteil vom 30. Juli 2024, welches das wahlrechtliche Verfahren zum Bundeswahlgesetz 2023 beendete. Diese Schwerpunktsetzung sei angesichts der ursprünglich für den 28. September 2025 vorgesehenen (und später auf den 23. Februar 2025 vorgezogenen) Bundestagswahl wegen des Grundsatzes der Stabilität des Wahlrechts „ohne Weiteres nachvollziehbar“, heißt es in dem Beschluss. (vom/26.08.2025)

Abwicklung: BaFin konsultiert Rundschreiben

Die Finanzaufsicht BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten. Der Entwurf enthält überarbeitete Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in).
Kategorien: Finanzen

BGBl. 2025 I Nr. 55

Gesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften vom 21. Februar 2025

Principal Contractor appointment in the renewable energy sector: Issues arising from split contract model

Norton Rose Fulbright - Di, 26.08.2025 - 06:17
The shift in delivering renewable energy projects away from engaging a single contractor who takes full responsibility for the engineering, procurement, and construction aspects of a project (EPC contract model) to instead developers contracting directly with multiple specialised contractors for separate packages of work (split contract model) raises interesting issues concerning satisfying the principal contractor requirements under work health and safety (WHS) legislation.

Darlegung der Aktivlegitimation – Eine Abmahnung muss ein „Wir sind Mitbewerber“ enthalten

CMS Hasche Sigle Blog - Di, 26.08.2025 - 04:57

In seiner aktuellen Entscheidung hat das LG Frankfurt a. M. (Urteil v. 2. Juli 2025 – 2-06 O 116/25) entschieden, dass Mitbewerber in der Abmahnung die Umstände der Aktivlegitimation mitteilen müssen, was Angaben zum Umfang des Vertriebs bzw. des Nachfragens von Waren und Dienstleistungen enthalten muss.

Worum ging es?

Zwei Betreiber regionaler Online-Nachrichtenportale stritten sich um die Kosten einer Abmahnung. Die Klägerin hatte abgemahnt und eine Unterlassungserklärung sowie die Erstattung ihrer Anwaltskosten verlangt. Mit Blick auf die Aktivlegitimation fand sich in der Abmahnung folgende Passage:

„[…] Unsere Mandantschaft ist auch berechtigt, Ansprüche gemäß § 8 I UWG in Verbindung mit § 3, 5 UWG geltend zu machen, da sie als Mitbewerber in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen, § 8 II UWG. Mitbewerber im Sinne des § 8 II Nr. 1 UWG ist gemäß § 2 I Nr. 4 UWG jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Unsere Mandantin bietet ebenfalls wie Sie Online-Nachtrichten [sic] an, die sich an dieselbe Region richtet und sie konkurrieren um die Aufmerksamkeit der Lesenden.

Der Beklagte war der Auffassung, dass der Klägerin kein Erstattungsanspruch zustehe und verlangte widerklagend die Kosten der Rechtsverteidigung.

Das Problem: Fehlende Angaben zur eigenen Geschäftstätigkeit

Die Kammer stellte fest, die Klägerin habe ihre Aktivlegitimation nicht hinreichend dargelegt. § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlange vom Abmahnenden darzulegen, dass er tatsächlich in „nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich“ am Markt tätig ist. Es reiche nicht aus, nur zu behaupten, in derselben Branche tätig zu sein und denselben Kundenkreis anzusprechen. Auch wenn von der Klägerin nicht hätte erwartet werden können, dass sie sensible Unternehmensdaten wie konkrete Umsatzzahlen angibt und sich bei einem Online-Nachrichtendienst die Frage stelle, welche Art von „Verkaufszahlen″ angegeben werden können, wäre es dennoch an der Klägerin gewesen, beispielsweise Angaben dazu zu machen, seit wann sie mit ihrem Angebot am Markt ist, um zu zeigen, dass sie „nicht nur gelegentlich“ tätig ist. Auch hätte sie wenigstens die URL der Website ihres Online-Nachrichtendienstes angeben und grobe Angaben zu den monatlichen Aufrufen oder den erwirtschafteten Umsätzen machen können.  

Die Folgen: Abmahnung unwirksam, Kosten müssen ersetzt werden

Weil diese Angaben fehlten, musste die Klägerin nicht nur auf die Erstattung ihrer Abmahnkosten nach § 13 Abs. 3 UWG verzichten. Darüber hinaus musste sie sogar die Rechtsverteidigungskosten des Beklagten auf Basis des von ihr selbst angesetzten Streitwerts von 50.000 EUR erstatten gem. § 13 Abs. 5 UWG.

Was bedeutet das für die Praxis?

Die Entscheidung schließt sich an die bislang zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG ergangene Rechtsprechung (LG Frankfurt a. M., Urteil v. 9. April 2025 – 2-06 O 357/24 und OLG Köln Urteil v. 4. Oktober 2024 – 6 U 46/24) an und verdeutlich noch einmal, dass lauterkeitsrechtliche Abmahnungen keine Selbstläufer sind. Wer sich ihrer bedient, sollte die in § 13 Abs. 2 UWG verankerten inhaltlichen und formellen Anforderungen ernst nehmen und insbesondere grob darlegen, dass er tatsächlich auf demselben Markt wie der Abgemahnte aktiv ist und zu diesem in Konkurrenz steht. Hierbei sollte nicht nur pauschal auf die Mitbewerbereigenschaft verwiesen werden, sondern es sollten zumindest grobe Angaben zur eigenen Geschäftstätigkeit gemacht werden. Andernfalls kann der Schuss schnell nach hinten losgehen.

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