Aktuelle Nachrichten

BVerwG 7 B 12.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 08:14
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

UNICEF und WFP sehen humanitäres System vor Zerreißprobe

Menschenrechte/Ausschuss Vertreter der VN-Organisationen erwarten auch aufgrund der Eskalation im Nahostkonflikt wachsenden Bedarf an humanitärer Hilfe und warnen vor geplanten Kürzungen.

Fast-track Approvals Amendment Bill – five things you should know

Dentons Insights - Do, 06.11.2025 - 01:00
New Zealand: The Fast-track Approvals Amendment Bill has landed. The Bill, which is planned to be passed by the end of this year, would introduce a range of amendments impacting fast-track applicants and those invited to take part in fast-track processes. This Insight covers five key changes proposed by the Bill – a pathway to address scope issues, the ability to lodge staged applications, limits on the rights of other persons to comment and appeal, shorter decision timeframes and new powers for the Minister to direct the EPA.

October 2025 Figures at Eurex

Deutsche Börse (PM) - Do, 06.11.2025 - 00:00
Eurex – Europe’s leading derivatives exchange and, together with Eurex Clearing, one of the world’s leading central counterparties – saw a decline in trading volumes in October as overall market activity slowed. During the month, the exchange processed 157.7 million contracts, representing a 6 percent decrease from the 168.5 million contracts recorded in the same period last year. Interest rate derivatives declined by 7 percent year-on-year to 80.4 million contracts. Equity derivatives fell 16 percent to 23.5 million contracts, while index derivatives edged down by 1 percent to 53.0 million contracts. OTC Clearing recorded robust growth in October, with notional outstanding volumes increasing by 41 percent year-on-year to EUR 49,407 billion, up from EUR 35,123 billion in the same month of 2024. This surge was primarily driven by overnight index swaps, which jumped 65 percent to EUR 6,583 billion. Interest rate swaps also made a strong contribution, rising 32 percent to EUR 20,479 billion. Eurex Repo, Eurex’s leading electronic market for secured funding and financing, achieved another strong performance in October 2025. Average term-adjusted volumes rose 42 percent year-on-year to EUR 467.0 billion. Growth was led by the GC Pooling segment, which jumped to 67 percent, while the Repo Market segment also expanded, with an increase of 24 percent. These results underscore Eurex Repo’s ongoing upward momentum in secured funding and financing. Business overview – October 2025  October 2025 October 2024 Change Financial derivatives: Traded contracts Eurex Exchange     Index derivatives (million)  53.0 53.4 -1% Interest rate derivatives (million)  80.4 86.3 -7% Equity derivatives (million)  23.5 28.0 -16% Total (million)1 157.7 168.5 -6% OTC Clearing2 Notional outstanding volumes (billion EUR) 49,407 35,123 +41% - of which interest rate swaps (billion EUR)  20,479 15,472 +32% - of which overnight index swaps (billion EUR)  6,583 3,999 +65% Average daily cleared volumes (billion EUR)  239 234 +2% - of which interest rate swaps (billion EUR)  41 21 +96% - of which overnight index swaps (billion EUR)  38 17 +116% Compression volumes (billion EUR)  0 142 -100% Repo: Average daily term adjusted volume on Eurex Repo  GC Pooling3 (billion EUR)  230.6 137.9 +67% Repo Market (billion EUR)  236.5 191.3 +24%  Total (billion EUR)  467.0 329.1 +42% 1 The total number of contracts traded includes other asset classes such as commodities. 2 Notional cleared volumes including post trading events such as compression. 3 Includes all currencies. Media contact:   Irmgard Thiessen   +49 69 211-1 59 11   irmgard.thiessen@deutsche-boerse.com Fabian Vichtl    +49 69 211-1 65 95    fabian.vichtl@deutsche-boerse.com   
Kategorien: Finanzen

Antrag will Deutschen Verlagspreis reformieren

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 05.11.2025 - 19:45
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 5. November 2025, erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Den Deutschen Verlagspreis grundlegend reformieren – Keine Steuergelder für Verlage, deren Programme auch linksextreme Inhalte umfassen“ (21/2539) befasst. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage in den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien. Antrag der AfD Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll der Deutsche Verlagspreis grundlegend reformiert werden. Die Jury des Preises sei „mehrheitlich, wenn nicht sogar einseitig, mit Personen besetzt, denen eine linke bis linksradikale Prägung zugeschrieben“ werden könne, argumentieren die Antragsteller. Zudem seien mehrfach Verlage mit dem Preis ausgezeichnet worden, die Bücher und andere Medien mit einem „positiven Bezug zum historischen Kommunismus oder zum kriminellen und gewalttätigen bis terroristischen, jedenfalls staats- und deutschfeindlichen Linksextremismus“ oder der „Darstellung sexueller Fetische“ anbieten. In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, die Berufung von Jury-Mitgliedern des Verlagspreises sowie der Bestimmung ihres Vorsitzenden durch den Kulturstaatsminister als auch die Auswahl der Preisträger transparenter für die Öffentlichkeit zu gestalten und für eine „stärkere weltanschauliche, philosophische und künstlerische Heterogenität“ der Jury zu sorgen. Zudem müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der im Regelwerk des Verlagspreises festgeschriebenen Ausschlüsse von Verlagen, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst“ zu gewährleisten. Bis zur Umsetzung dieser Forderungen soll die Vergabe des Deutschen Verlagspreises ausgesetzt werden. (aw/05.11.2025)

Bekämpfung von Straftaten mit explosionsgefährlichen Stoffen

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 05.11.2025 - 19:15
Der Bundestag hat am Mittwoch, 5. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“ (21/1933) angenommen. Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2249) votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD für den Regierungsentwurf. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen, Die Linke enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur effektiven Bekämpfung der organisierten Sprengstoffkriminalität soll ein Qualifikationstatbestand im Sprengstoffgesetz „für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten“ geschaffen werden. Um eine wirkungsvolle Strafverfolgung in diesen Fällen zu ermöglichen, soll laut Bundesregierung zudem der Straftatenkatalog für die Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung (StPO) moderat erweitert werden. Zugleich sehe der Entwurf die Einführung der Versuchsstrafbarkeit für bestimmte Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz vor, führt die Bundesregierung weiter aus. Der Tatbestand des Paragrafen 308 des Strafgesetzbuches (StGB) werde „um einen Qualifikationstatbestand ergänzt, der das spezifische Unrecht von Sprengstoffexplosionen zur Begehung von Diebstahlstaten angemessen erfasst“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. Zudem sollen den Angaben zufolge die Strafvorschriften für das „unerlaubte Lagern, Verbringen und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe“ auf den nicht gewerblichen Bereich ausgeweitet werden. Erheblicher Anstieg bei Sprengung von Geldautomaten Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, haben sich die Fälle der „missbräuchlichen Verwendung explosionsgefährlicher Stoffe durch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ innerhalb der vergangenen zehn Jahre mehr als verdoppelt. Insbesondere im Bereich der Sprengung von Geldautomaten sei ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Diese hätten allein von 2021 auf 2022 bundesweit um 26,5 Prozent zugenommen. Die derzeitige Ausgestaltung der Strafvorschrift des StGB-Paragrafen 308 bilde indes „das mit der Sprengung von Geldautomaten spezifische Unrecht zur Begehung von Diebstahlstaten mittels Sprengstoffexplosionen nicht hinreichend ab. (sto/hau/05.11.2025)

Einführung einer Digitalabgabe oder einer Digitalsteuer

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 05.11.2025 - 18:35
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine Besteuerung von Werbeumsätzen von Onlineplattformen und Suchmaschinen aus. Ihren Antrag „Digitalabgabe für Werbeumsätze einführen – Medienvielfalt und Kulturstandort stärken“ (21/2247) hat der Bundestag am Mittwoch, 5. November 2025, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter – Digitalsteuer einführen" (21/2536) erstmals beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlagen an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Kultur und Medien die Federführung für den Grünen-Antrag und der Finanzausschuss für den Antrag der Linken. Antrag der Grünen Die Abgeordneten verweisen auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, mit dem verabredet worden sei, die „Einführung einer Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen“ zu prüfen. Eine stärkere Heranziehung von Digitalkonzernen ist aus Sicht der Grünen grundsätzlich zu begrüßen, müsse aber mit politischer Priorität und zeitnah in die Tat umgesetzt werden. „Sie sollte zielgerichtet, effektiv und rechtssicher ausgestaltet werden“, heißt es im Antrag. Die Einnahmen sollten für eine Stärkung von Medienvielfalt, vielfältiger Kulturangebote sowie Medienkompetenz vorgesehen werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, eine transparente, rechtsfest definierte Bemessungsgrundlage zu schaffen, um mindestens zehn Prozent der Werbeumsätze von Onlineplattformen und Suchmaschinen einzunehmen. Die Einnahmen seien für die Förderung des Medien- und Kulturstandortes und von Medienkompetenz vorzusehen, „um Nachteile auszugleichen, die Kultur- und Medienschaffenden und der Gesellschaft durch digitale Plattformen entstehen“. Nationale Besteuerung „nur ein erster Schritt“ Da aus Sicht der Fraktion eine nationale Besteuerung von Werbeumsätzen nur ein erster Schritt sein kann, soll sich die Regierung für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene einsetzen. Sie soll darauf hinwirken, dass eine solche Steuer perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union ausgestaltet wird. National soll sie nach den Vorstellungen der Grünen mit weiteren Schritten, insbesondere einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Umsätze von E-Commerce und Cloud-Services, vorangehen. Antrag der Linksfraktion Die Linksfraktion spricht sich für die Einführung einer Digitalsteuer von mindestens zehn Prozent auf in Deutschland erwirtschaftete Umsätze aus Geschäften mit Werbung, Social-Media-Diensten, Suchmaschinen, Online-Marktplätzen und dem Handel mit Nutzerdaten aus. In einem entsprechenden Antrag (21/2536) fordert Die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018 für eine solche Digitalsteuer berücksichtigt und für Unternehmen mit einem globalen Jahresumsatz von mindestens 250 Millionen Euro gelten soll. Nach dem Willen der Fraktion soll sich die Bundesregierung zudem auf der EU-Ebene für die Wiederbelebung des Kommissionsvorschlages einsetzen. Die Linksfraktion verweist darauf, dass Konzerne, die ihr Geld mit digitalen Leistungen verdienen, in vielen Fällen nicht angemessen besteuert würden. Nach Schätzungen des Netzwerkes Steuergerechtigkeit zahlten zum Beispiel die vier größten US-Digitalkonzerne (Alphabet, Meta, Apple, Microsoft) lediglich 3,4 Prozent Steuern auf in Deutschland erwirtschaftete Gewinne. (aw/hau/05.11.2025)