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Finanzen
21. Praxisforum Wirtschaftskriminalität
Das „21. Praxisforum Wirtschaftskriminalität“ findet am 18. und 19. November 2025 im Maritim Hotel Bonn statt.
Kategorien: Finanzen
Kassamarkt-Umsatzstatistik für August 2025
An den Kassamärkten der Deutschen Börse wurde im August ein Handelsvolumen von 123,32 Mrd. € erzielt (Vorjahr: 98,76 Mrd. € / Vormonat: 137,45 Mrd. €).
Davon entfielen 119,98 Mrd. € auf Xetra (Vorjahr: 95,59 Mrd. € / Vormonat: 133,30 Mrd. €), womit der durchschnittliche Xetra-Tagesumsatz bei 5,71 Mrd. € lag (Vorjahr: 4,35 Mrd. € / Vormonat: 5,80 Mrd. €). Am Handelsplatz Börse Frankfurt wurden 3,34 Mrd. € umgesetzt (Vorjahr: 3,17 Mrd. € / Vormonat: 4,16 Mrd. €).
Nach Wertpapierarten entfielen im gesamten Kassamarkt auf Aktien 97,57 Mrd. €. Im Handel mit ETFs/ETCs/ETNs lag der Umsatz bei 24,22 Mrd. €. In Anleihen wurden 0,59 Mrd. € umgesetzt, in Zertifikaten 0,90 Mrd. € und in Fonds 0,04 Mrd. €.
Umsatzstärkster DAX-Titel auf Xetra im August war Rheinmetall AG mit einem Volumen von 9,01 Mrd. €. Bei den MDAX-Werten lag Hensoldt AG mit 1,38 Mrd. € Umsatz vorn. Im Aktienindex SDAX führte ProSiebenSat.1 Media SE mit 221,27 Mio. €. Im ETF-Segment erzielte der iShares Core EURO STOXX 50 UCITS ETF (DE) mit 902,82 Mio. € das größte Volumen.
Handelsumsätze für August 2025 in Mrd. Euro:
Xetra
Frankfurt
Gesamt
Aktien
95,91
1,66
97,57
ETFs/ETCs/ETNs
24,07
0,15
24,22
Anleihen
-
0,59
0,59
Zertifikate
-
0,90
0,90
Fonds
-
0,04
0,04
Gesamt August ‘25
119,98
3,34
123,32
Gesamt Juli ‘25
133,30
4,16
137,45
Gesamt August ‘24
95,59
3,17
98,76
Weitere Einzelheiten sind in der Kassamarktstatistik der Deutschen Börse zu finden. Ein europaweiter Vergleich der Handelsplätze ist in den Statistiken der Federation of European Securities Exchanges (FESE) zu finden.
Medienkontakt:
Andreas von Brevern
+49 69 21114284
media-relations@deutsche-boerse.com
Martin Möhring
+49 69 21116277
media-relations@deutsche-boerse.com
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andsafe Aktiengesellschaft
Erweiterung des Geschäftsbetriebs im Dienstleistungsverkehr
Kategorien: Finanzen
Kompakt August 2025
In unserer Übersicht finden Sie Verlinkungen zu Artikeln, Meinungsbeiträgen und Reden sowie ausgewählten News & Maßnahmen des vergangenen Monats.
Kategorien: Finanzen
SUSS MicroTec SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 fehlerhaft ist.
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SUSS MicroTec SE: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer Prüfung festgestellt, dass der nach internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - kurz IFRS) erstellte, offengelegte Konzernabschluss der SUSS MicroTec SE zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 fehlerhaft ist.
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karpax(.)pro: BaFin ermittelt gegen Karpax
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website karpax(.)pro. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
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„Beste-Festgeldvergleich“: BaFin warnt vor Website beste-festgeldvergleich(.)de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website beste-festgeldvergleich(.)de. Über die Website betreibt das angeblich in Berlin ansässige Unternehmen „Beste-Festgeldvergleich" ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret werden Festgeld- und Tagesgeldanlagen sowie die Vermögensverwaltung angeboten.
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De lening voor iedeeren Group: BaFin warnt vor der Website desnellelening(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der De lening voor iedeeren Group. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, angeblich mit Geschäftssitz in Brüssel, auf der Website desnellelening(.)com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste anbieten.
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blezefgroup(.)com: BaFin warnt vor Angeboten auf Website und in Chat-Gruppen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Messengerdienst-Gruppen auf WhatsApp und Telegram, die angeblich von der Blezef CRYPTO GROUP LIMITED betrieben werden. In den angeblich von Lorenzo Riccardi geleiteten Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, über die App BZFX oder die Website blezefgroup(.)com unter Aufnahme von Darlehen Kryptowerte zu handeln.
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Anmeldung jetzt möglich: IT-Aufsicht im Finanzsektor
Interessierte können sich ab sofort für die digitale BaFin-Veranstaltung IT-Aufsicht im Finanzsektor am 4. Dezember 2025 anmelden.
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Sofort Kredit Plus: BaFin warnt vor der Website sofortkreditplus.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Sofort Kredit Plus. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, angeblich mit Geschäftssitz in Berlin, auf der Website sofortkreditplus.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Zahlungsdienste anbieten.
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Adams Street Partners: BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen
Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wenden sich Unbekannte, die sich als Mitarbeiter der Adams Street Partners LLC bzw. der Adams Street (Europe) GmbH, München, ausgeben, in WhatsApp-Gruppen und Chats an Anlegerinnen und Anleger. Die Gruppen werden angeblich von einem Partner der Firma geleitet, der als „Projektleiter der ASP Investment Management Company“ beschrieben wird. Es besteht keinerlei Zusammenhang mit den Unternehmen Adams Street Partners LLC oder Adams Street (Europe) GmbH oder mit deren Mitarbeitern oder Partnern. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
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enterprise-investment(.)org: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website enterprise-investment.org. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
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Abwicklung: BaFin konsultiert Rundschreiben
Die Finanzaufsicht BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten. Der Entwurf enthält überarbeitete Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in).
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