Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
785/25(B) | Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz | 30. Januar 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
792/25(B) | Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm) | 30. Januar 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
777/25(B) | Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefug
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
472/25(B) | Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung | 30. Januar 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
10/26(B) | Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften | 30. Januar 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
55/26 | Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden | 23. Februar 2026
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag debattierte über „Risiken der Wettermanipulationen“
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, über mögliche Risiken der Wettermanipulationen beziehungsweise des „Geoengineering“ debattiert. Anlass war ein Antrag der AfD-Fraktion (21/3832), der nach 20-minütiger erster Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, eine Prüfung der Sicherheitslage bezüglich der Auswirkungen von „Geoengineering“ durchzuführen und Regelungen vorzulegen, „die den Einsatz von großflächigem Geoengineering mit Ausnahme überwachter Forschungsvorhaben in Deutschland untersagen“. Außerdem fordern sie die Gründung einer Enquete-Kommission, die die besagten Risiken aufarbeiten soll. Laut Umweltbundesamt umfasst Geoengineering „bewusste und großskalige Veränderungen des Klimasystems mit dem Ziel, die vom Menschen gemachte (anthropogene) Klimaerwärmung zu mildern“. Die AfD bezieht sich in ihrem Antrag auf die beiden Methoden Carbon Dioxide Removal (CDR) und SRM (Solar Radiation Management). Während bei ersterer die Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre verringert werden soll, ist es Ziel von SRM, die eintreffende Sonneneinstrahlung zu verringern und so die Erderwärmung zu reduzieren. (des/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
ETF-Sparplan für die Rente erörtert
Einen ETF-Sparplan für die Rente fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/2830), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten schrieben in dem Antrag: „Zusätzliche kapitalgedeckte Elemente können die Altersvorsorge sinnvoll ergänzen. Eine wertpapierbasierte Vorsorge erfordert zwar einen langfristigen Anlagehorizont, ermöglicht aber die Risiken des Kapitalmarktes abzufedern und bei überschaubarem Mitteleinsatz den Zinseszinseffekt wirksam zu nutzen. Die bestehenden Instrumente der dritten Säule – insbesondere Riester-Rente und Rürup-Rente – haben sich in der Praxis vielfach als unzureichend erwiesen, da sie häufig mit hohen Kosten, geringen Renditen und mangelnder Transparenz verbunden sind.“ Das regelmäßige Ansparen in börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds) - habe sich als breit gestreute, flexible und kostengünstige Lösung etabliert. Die Fraktion fordert unter anderem, das Sparen in UCITS-regulierten ETFs und Fonds (Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds) als zertifizierbare Form der privaten Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zuzulassen und die Einrichtung von geschützten Altersvorsorge-Depots mit Sperrvermerken zu regeln, um Pfändungsschutz, Verwertungsausschluss und Nichtbeleihbarkeit sicherzustellen. Außerdem soll die Einrichtung staatlich verwalteter Fonds oder im besonderen Maße staatlich regulierter Fonds als zusätzliche Anlageoption für das ETF-/ Fondssparen für die private Altersvorsorge geprüft werden. (che/hau29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Ja zur Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Gesetzentwürfe der Bundesregierung „zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)“ (21/3194) und „zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes“ (21/3195) angenommen. Beide Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Dafür stimmten nur die Antragsteller, dagegen die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion. Die Grünen enthielten sich. Zu den Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor (21/3907). Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung im ersten Gesetzentwurf (21/3194), der als Vertragsgesetz in zweiter Beratung unverändert angenommen wurde, zielt darauf ab, die Ausfuhr von Kohlendioxidströmen auf dem Seeweg zur Beseitigung zu ermöglichen, sofern die betroffenen Staaten eine in der Neufassung des Artikels 6 des Londoner Protokolls beschriebene Übereinkunft oder Absprache eingegangen sind und die damit verbundenen Bedingungen einhalten. Mangels kurzfristig ausreichend verfügbarer Speicherkapazitäten in Deutschland sei der Export von abgeschiedenem Kohlendioxid in andere Staaten zur dortigen Speicherung notwendig, heißt es. Hinzu komme, dass ein größeres Angebot an zur Verfügung stehenden Speicherkapazitäten auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll sei. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem zweiten Gesetzentwurf (21/3195) werden für den Bereich der Hohen See im Sinne des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) die Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid geschaffen, um die Emission von Treibhausgasen effektiv zu begrenzen. Dies soll vor allem dadurch erreicht werden, dass die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht wird. Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung der nationalen Umsetzung der Änderung von Artikel 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Export. Damit wird es für Deutschland möglich, mit anderen Staaten Vereinbarungen zum Zwecke des Exports von CO2 und dortigen Offshore-Verpressung zu schließen, heißt es. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/3907) angenommen. Antrag der Linken Die Linke wandte sich in ihrem abgelehnten Antrag (21/1546) gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Die Abgeordneten forderten, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangte die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollten nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, sollte dagegen vermieden werden. Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung „Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient“, heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion. Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ lehnte die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein „direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen“. Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten. (hau/sas/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Suche nach der Balance zwischen Exekutive und Parlamenten
Enquete-Kommission Corona/Anhörung Wie in Deutschland während der Pandemie das Zusammenspiel zwischen den Regierungen und den Parlamenten funktionierte, hat die Enquete-Kommission Corona am Donnerstag in einer Anhörung durchleuchtet.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Effektive Bekämpfung der Finanzkriminalität gefordert
Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Finanzkriminalität bekämpfen – Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern“ hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der Grünen Um schwere und komplexe Fälle von Finanzkriminalität auf Bundesebene schlagkräftig und mit höchster Priorität bekämpfen zu können müsse eine zentrale Oberbehörde auf Bundesebene zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet werden, fordern die Grünen. Neben einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht auf Bundesebene fordern sie auch, ein Zentrum für die Ermittlung von Vermögensverschleierung und Geldwäsche (EVG) einzurichten, das bedeutsame internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug ermittelt und dabei unter dem Dach der Oberbehörde vertrauensvoll und reibungslos mit der Financial Intelligence Unit (FIU) sowie der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zusammenarbeitet. Gleichzeitig braucht es aus Sicht der Abgeordneten, Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene als Arbeitgeber. Angeregt wird daher, Weiterbildungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung- und Finanzmarktregulation zu fördern sowie bestehende Personalentwicklungskonzepte anzupassen und den Aufbau fachlicher Expertise durch Alternativen zum Konzept der „Verwendungsbreite durch Personalrotation“ zu ermöglichen. „Ganzheitliche“ Bekämpfung von Finanzkriminalität Weitere Forderungen in dem Antrag zielen darauf ab, die Länder bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität zu stärken, bestehende Lücken bei der Bekämpfung komplexer und internationaler Steuerhinterziehung, wie Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen oder Umsatzsteuerkarussellen, zu schließen und darauf, die Bekämpfung von Finanzkriminalität mit seinen Bezügen zu Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität ganzheitlich anzugehen. (hau/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Geplanter Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums
Die Bundesregierung will den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums (BMI) vorantreiben. Ihren Gesetzentwurf „für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern“ (21/3620) hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine halbe Stunde lang in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Vorgesehen ist unter anderem, im Bundesmeldegesetz die besondere Meldepflicht für Seeleute zu streichen. Auch soll die elektronische Prozessabwicklung in den Meldebehörden gestärkt, die „nicht mehr zeitgemäße Datenübermittlung an Adressbuchverlage gestrichen“ und der „bedingte Sperrvermerk“ für Pflegeheime abgeschafft werden. Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen der Vorlage zufolge die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden. „Es wird festgelegt, dass der Vorhabenträger der Behörde den wesentlichen Inhalt und das abschließende Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in verkehrsüblichem elektronischem Format übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen soll“, führt die Bundesregierung dazu aus. Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben Zur Entlastung von Polizeibeamten von Verwaltungsaufgaben sieht der Gesetzentwurf vor, Anordnungs- und Genehmigungsanforderungen, Prüf-, Auskunfts-, Berichts- und Benachrichtigungspflichten zu reduzieren sowie Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erfordert der Betrieb von De-Mail-Servern aufgrund der Auflagen für die Anbieter teure Spezialtechnik wie für die Behörden einen Aufwand zur Überprüfung der Auflagen. Für den „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Geschäftsverkehr für jedermann“ gebe es mittlerweile europäisch regulierte Lösungen, so dass es eines deutschen Spezialgesetzes nicht mehr bedürfe. (sto/hau/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Forderung der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen, abgelehnt. Dem Gesetzentwurf der Fraktion zur Abschaffung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz (21/652) stimmten nach halbstündiger Aussprache 133 Abgeordnete zu, 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. In seiner Beschlussempfehlung (21/3901) hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Ablehnung empfohlen. Namentliche Abstimmung Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ist überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die beantragte Streichung dieses Paragrafen hatte die AfD so begründet: „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr.“ Von der Streichung hatte sich die Fraktion eine „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ versprochen. (scr/irs/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetze zu elektronischen Beweismitteln und zur Terrorismusbekämpfung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Debatte drei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur internationalen Strafverfolgung beschlossen. Es handelt sich zum einen um den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union“ (21/3192), um den Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit“ (21/3191) und um den Gesetzentwurf zur Änderung des Eurojust-Gesetzes (21/3483). Dazu hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/3904, 21/3898, 21/3899). Dem erstgenannten Gesetzentwurf stimmten in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/3904) CDU/CSU und SPD zu, die AfD und Die Linke votierten dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Für den zweitgenannten Gesetzentwurf stimmten ebenfalls in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (21/3898) CDU/CSU und SPD, während AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ihn ablehnten. Der dritte Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken in unveränderter Fassung zugestimmt. Dagegen stimmte die AfD-Fraktion. Zum erstgenannten Gesetzentwurf lag ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/3905) vor, der mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken abgelehnt wurde. Zum zweitgenannten Gesetzentwurf lagen Entschließungsanträge der Grünen (21/3902) und der Linken (21/3903) zur Abstimmung vor. Beide Entschließungsanträge wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Grünen und Die Linke stimmten jeweils dafür. Regierungsentwurf zu elektronischen Beweismitteln Mit der Umsetzung der Richtlinie beziehungsweise der Durchführung der Verordnung werden laut Bundesregierung Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, den Strafverfolgungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten unter gewissen Voraussetzungen die Sicherung und Herausgabe von bestimmten personenbezogenen Daten grenzüberschreitend anzuordnen. „Die europäischen Regelungen reagieren insbesondere auf die stark zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung krimineller Handlungen“, führt die Bundesregierung aus. Effizienz der Strafverfolgung soll gesteigert werden Mit den Gesetzesbeschluss wird der sogenannte E-Evidence-Mechanismus in einem eigenen Stammgesetz geregelt, dem Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz). „Das Gesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen und sorgt für eine praktikable und anwenderfreundliche Ausgestaltung der E-Evidence-spezifischen Vorschriften. Ziel ist, die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union zu steigern“, schreibt die Bundesregierung. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, „bei künftigen Gesetzesvorhaben und insbesondere Verhandlungen auf europäischer Ebene auch den Zugriff auf digitale Spuren nicht nur zur Verfolgung, sondern auch zur Verhütung von Straftaten zu regeln“. Dies sei auch im gegenwärtigen Konsultationsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung zu berücksichtigen. Änderungen im Rechtsausschuss und Entschließung Der Rechtsausschuss hatte am 28. Januar eine Klarstellung in der Begründung hinsichtlich der Anwendung bestimmter Regelungen bei Europäischen Herausgabeanordnungen zu Teilnehmer- und Identifizierungsdaten beziehungsweise zu Verkehrs- und Inhaltsdaten in einer Vollstreckungskonstellation vorgenommen. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Rechtsausschusses mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Grünen und der Linken eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, inwiefern die Aufnahme einer fakultativen Kommunikationsmöglichkeit zwischen der Vollstreckungsbehörde und dem Adressaten zur Klärung von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ablehnungsgründen in den Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in Strafsachen möglich ist. Entschließungsantrag der Grünen Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/3905) unter anderem, bei den Anpassungen zum E-Evidence-Paket im deutschen Recht sicherzustellen, dass ein Gleichlauf der grenzüberschreitenden Befugnisse mit den nationalen Ermittlungsbefugnissen besteht, sowohl hinsichtlich des Umfangs der Befugnisse als auch hinsichtlich der Beschuldigten- und Verteidigerrechte. Regierungsentwurf zum Terrorismusstrafrecht Mit dem Gesetzentwurf (21/3191) werden gegen Deutschland gerichtete Rügen der Europäischen Union hinsichtlich der Umsetzung der genannten Richtlinie umgesetzt. Einschränkend schreibt die Bundesregierung, dass dies nur insoweit passiere, als dass die Rügen nachvollziehbar erscheinen und das deutsche Strafrechtssystem gewahrt bleibe. Diese Änderungen beträfen vor allem die Definition terroristischer Taten, den Umgang mit ausländischen Kämpfern sowie die Vorschriften zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Ferner wird die Strafbarkeit im Vorfeld von Terrorangriffen auf Fälle ausgeweitet. „in denen der Täter den Anschlag mit Alltagsgegenständen zu begehen plant“. Dies geschehe vor dem Hintergrund, „dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden“, heißt es zur Begründung. Zudem wird mit dem Gesetz laut Bundesregierung in Reaktion auf die Veränderung der geopolitischen Gefährdungslage die strafrechtliche Verfolgung von Angriffen gegen die äußere Sicherheit Deutschlands gestärkt. Dazu wurde die Strafnorm zur geheimdienstlichen Agententätigkeit geändert. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 28. Januar Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen. So wird die „Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit“ künftig unter Strafe gestellt. Dazu wurde im Strafgesetzbuch ein neuer Paragraf 87a eingeführt. Die neue Strafnorm umfasst vorsätzlich rechtswidrige Taten in Deutschland im „Auftrag einer staatlichen Stelle einer fremden Macht“. Die ausführende Person sowie die auftraggebende Person können demnach mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn die zugrundeliegende Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist. Laut Begründung des entsprechenden Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss können „Fälle, in denen jemand im Auftrag eines fremden Staates Straftaten gegen in Deutschland lebende Oppositionelle begeht, beispielsweise eine Bedrohung (§ 241 StGB) oder Nötigung (§ 240 StGB)“, von dem neuen Tatbestand erfasst sein. Erfasst sein können demnach auch andere Formen illegitimer Einflussnahme im Wege der Begehung vorsätzlich rechtswidriger Taten. Neuer Straftatbestand im Staatsschutzstrafrecht Wie die Koalitionsfraktionen ausführen, sind „Aktionen sogenannter transnationaler Repression gegen Oppositionelle im deutschen Exil und andere Formen illegitimer Einflussnahme durch fremde Staaten“ Hintergrund ihres Vorschlags. Zwar seien die veranlassten Taten zum Teil bereits nach anderen Vorschriften im Strafgesetzbuch strafbar. „Das spezifische Unrecht, das sich dadurch ergibt, dass durch die Begehung von Straftaten für eine fremde Macht auf deutschem Boden die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland verletzt wird, ist aber bislang nicht hinreichend abgebildet“, heißt es dazu weiter. Entsprechend bedürfe es eines neuen Straftatbestandes im Staatsschutzstrafrecht. Aus der neuen Strafvorschrift ergeben sich weitere Änderungen in dem Gesetzentwurf. So wird die Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes auch auf diese neuen Fallkonstellationen erweitert, und zwar durch eine Änderung im Bundeskriminalamtsgesetz. Anpassungen folgen auch im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz. Geheimdienstliche Agententätigkeit Eine weitere Änderung betrifft die bereits im Regierungsentwurf vorgesehene Änderung in Paragraf 99 des Strafgesetzbuches („Geheimdienstliche Agententätigkeit“). Hier wird künftig auf die bisher in Absatz 2 geregelte Qualifizierung des besonders schweren Falls verzichtet. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass der Grundtatbestand nun dieselbe Strafrahmenobergrenze aufweist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung begründete sich in Teilen mit Anpassungen des deutschen Rechts an entsprechende EU-Vorgaben. Die EU-Kommission hatte gerügt, dass diese nicht vollständig umgesetzt worden seien. Unter anderem wurde in Paragraf 129a des Strafgesetzbuches nun auch der „Versuch der Unterstützung einer (ausländischen) terroristischen Vereinigung“ unter Strafe gestellt. Im Rechtsausschuss wurde die Begründung zu dieser Änderung dahingehend ergänzt, dass künftig auch das Sammeln und Entgegennehmen von Spenden für Terrororganisationen unter Strafe steht, selbst wenn die vom Sammler entgegengenommenen Zuwendungen nicht an den angedachten Empfänger weitergeleitet werden. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme machte der Bundesrat diverse Vorschläge zu dem Gesetzentwurf. Unter anderem schlug die Länderkammer vor, auch das Auskundschaften eines Anschlagsziels als Vorbereitung einer terroristischen Straftat unter Strafe zu stellen. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie diesen Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen wolle. Den Vorschlag des Bundesrates, auch die „leichtfertige Terrorismusfinanzierung“ unter Strafe zu stellen, lehnte die Bundesregierung hingegen ab. Das Vorsatzerfordernis sei zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten, schreibt sie. Auch ein Vorschlag der Länder bezüglich gerichtlicher Zuständigkeiten bei Staatsschutzsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende lehnte die Regierung ab. Entschließungsanträge der Grünen und der Linken Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3902) unter anderem, das deutsche Terrorismusstrafrecht grundsätzlich systematisch zu überarbeiten und die zuständigen Behörden in einem umfassenden Ansatz der Terrorismusbekämpfung personell und finanziell besser auszustatten. Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/3903) unter anderem, die im Gesetzentwurf enthaltenen Normen, die eine Vorverlagerung der Strafbarkeit beinhalten, auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Abgrenzung zum Gefahrenabwehrrecht zu überprüfen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die durch die EU-Richtlinie nicht vorgegebenen Änderungen wieder zurücknimmt. Regierungsentwurf zum Eurojust-Gesetz Der Gesetzentwurf (21/3483) diene der Aktualisierung des Eurojust-Gesetzes (EJG) sowie der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung (EJTAnV) an neue EU-rechtliche Vorgaben, führt die Bundesregierung aus. Konkret führe die am 31. Oktober in Kraft getretene EU-Verordnung 2023 / 2131 zu verschiedenen Neuregelungen in der Eurojust-Verordnung, die sich mit dem digitalen Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen, der Modernisierung des Fallbearbeitungssystems, den technischen Einzelheiten der digitalen Kommunikation und mit dem Datenaustausch sowie dem Zugriffsrecht von Verbindungsstaatsanwälten aus Nicht-EU-Staaten befasst. Der Rechtsausschuss nahm an dem Gesetzentwurf keine Änderungen vor. (scr/irs/ste/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten erörtert
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals mit den Arbeitsbedingungen in der Branche der Essenslieferdienste befasst. Dazu lag ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen – Intransparente Subunternehmerketten untersagen“ (21/3831) vor. Der Bundestag überwies den Antrag im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke möchte die Rechte von Beschäftigten plattformgebundener Essenslieferdienste stärken und „intransparente Subunternehmerketten untersagen“. In einem entsprechenden Antrag kritisieren die Abgeordneten: „Das Geschäftsmodell vieler Plattformunternehmen stützt sich systematisch auf atypische und prekäre Beschäftigungsformen. Die Arbeitsbedingungen sind oft durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse, befristete Verträge und niedrige Vergütungen gekennzeichnet. In weiten Teilen der Branche werden dabei reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen.“ Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem plattformgebundenen Essenslieferdiensten der Einsatz von Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmern untersagt wird und so ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich verankert wird. (irs/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundeswehreinsatz gegen den „Islamischen Staat“ wird fortgesetzt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes gegen den „Islamischen Staat“ beschlossen. Dem Antrag der Bundesregierung mit dem Titel „Stabilisierung sichern, Wiedererstarken des IS verhindern, Versöhnung in Irak fördern“ (21/3206) stimmten nach halbstündiger Aussprache in namentlicher Abstimmung 389 Abgeordnete zu, 187 lehnten ihn ab. Es gab eine Enthaltung. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/3627) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3628) zur Vereinbarkeit mit der Haushaltslage des Bundes vor. Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (21/3891) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Antrag der Bundesregierung Die Bundeswehr soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung ihren Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) Rahmen der Nato-Mission Iraq (NMI) ein weiteres Jahr fortsetzen. Vorgesehen ist laut Antrag die Entsendung von wie bisher bis zu 500 Bundeswehrsoldaten, die die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ausbilden und beraten und unter anderem Aufgaben wie Lufttransport, See- und Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung übernehmen sollen. Wie die Bundesregierung schreibt, bleibe die fortgesetzte internationale Präsenz in Gestalt der Nato-Mission im Kampf gegen den IS nach wie vor unverzichtbar für die Sicherheitsarchitektur des Landes und werde vom Irak explizit erbeten. Territorial sei die Terrororganisation weitgehend zwar besiegt, allerdings hätten sich IS-Anschläge auf niedrigem Niveau verstetigt. Gleichzeitig profitiere der IS von dem infolge der regionalen Entwicklungen verringerten Verfolgungsdruck in Syrien und dehne seine Aktivitäten auf urbane Gebiete aus. IS will erneut territorial Fuß fassen Vor allem an der Grenze zur irakischen Region Anbar, aber auch in den zwischen Bagdad und Erbil umstrittenen Regionen in Nordirak sei der IS bestrebt, sich Rückzugsräume zu schaffen und erneut territorial Fuß zu fassen. Dabei stelle sich die Terrororganisation in ihren Befehls- und Kampfstrukturen zunehmend dezentral auf. So gelinge es ihr dem hohen Verfolgungsdruck teils auszuweichen. Völkerrechtliche Grundlage für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischer Streit- und Sicherheitskräfte ist laut Bundesregierung die Zustimmung der irakischen Regierung sowie mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, nach denen vom IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben des Mandats für den Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Januar 2027 beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 109 Millionen Euro. (ahe/hau/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Antrag fordert Untersuchung zu Ukraine-Hilfen
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer Untersuchung der Hilfsleistungen an die Ukraine auf. Das Land sei Ende 2025 abermals von einem Korruptionsskandal im Umfeld von Präsident Wolodymyr Selenskyj erschüttert worden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (21/3839), den der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, erstmals beraten hat. Deutschland sei mit 79 Milliarden Euro seit Februar 2022 bilateral nach den USA der zweitgrößte Geber von Hilfen und Zusagen an die Ukraine. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Stab unter Beteiligung des Generalbundesanwalts zu schaffen, „der die erfolgten deutschen Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen wie auch andere, auch finanzielle Hilfen an die Ukraine nachvollzieht, und Korruption, Geldwäsche, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel sowie Terrorismusfinanzierung aufdeckt und verfolgt“. Außerdem solle die Bundesregierung mit Ausnahme humanitärer Hilfe „sämtliche kriegsverlängernden Unterstützungsleistungen, insbesondere alle Waffen- und Rüstungsgüterlieferungen an die Ukraine sofort“ einstellen. Deutschland solle „zu seiner traditionellen Politik des Ausgleichs“ zurückkehren, diplomatische Vermittlung „im Krieg in der Ukraine“ anbieten sowie die Vermittlungsbemühungen anderer Länder wie insbesondere der USA unterstützen. (ahe/29.01.2029)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Grüne fordern bessere Prävention und Erwerbsminderungsrente
Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Bedingungen der Erwerbsminderungsrente zu verbessern.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Linke fordert Stärkung der Apotheken
Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Bundestag beschließt Entlastung der Banken von Bürokratie
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024 / 1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie“ (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Brubeg), 21/3058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/3897) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auf Änderungen im Bereich von Aufsichtsbefugnissen, Sanktionen, Zweigstellen aus Nicht-EU-Staaten sowie auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und die Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie abzielt. Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS, 21/3297). Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/3662) vorgelegt. Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Die AfD enthielt sich. Einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) lehnte der Bundestag in zweiter Beratung mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Unter anderem geht es in dem Gesetz (21/3058) um Vorgaben für Risiken in Zusammenhang mit ESG-Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social, Governance). „Das Regelungsvorhaben entlastet die Wirtschaft jährlich in Höhe von rund 89 Millionen Euro“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme. Darin enthalten sei eine jährliche Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei rund 28 Millionen Euro. Der Normenkontrollrat hebt ferner positiv hervor, dass Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Bürokratie gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards entwickelt worden seien. Bundesrat fordert weiteren Bürokratieabbau Eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat abgegeben. Unter anderem forderte die Länderkammer weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Sie schlug etwa vor, kleine und nicht komplexe Institute, die über eine bessere Ausstattung an Eigenkapital und Liquidität verfügen als bankenaufsichtsrechtlich vorgegeben, bei den Melde- und Reporting-Vorgaben stärker zu entlasten. In ihrer Gegenäußerung sagte die Bundesregierung zu, „sich für einen Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen im Bereich des Risikomanagements und darüber hinaus“ einzusetzen. Des Weiteren werde sie „Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen prüfen“. Änderungen im Ausschuss Der Finanzausschuss billigte das Gesetz am 28. Januar mit einer Reihe von Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf. So beschlossen die Parlamentarier beispielsweise im Gegensatz zum ursprünglichen Regierungsentwurf, dass Banken künftig weiterhin in Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern firmieren dürfen. Nur die Einzelunternehmung bleibt untersagt. Für Förderbanken wurden Vorgaben zu Meldepflichten im Bereich ökologischer und sozialer Risiken (ESG-Risiken) gestrichen, sodass diese davon weiter ausgenommen bleiben. Auch bei den Eigenmittelanforderungen erhalten diese Erleichterungen. Beteiligungsrisikopositionen von Förderbanken, die im Rahmen ihres Förderauftrags eingegangen werden, kann ein Risikogewicht von 100 statt 250 Prozent zugewiesen werden. Strategieüberprüfungen können für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute nur alle zwei Jahre vorgenommen werden. Damit nimmt Deutschland ein Wahlrecht nach EU-Vorgaben in Anspruch. Kleine und nicht komplexe Institute können ihre ESG-bezogenen Ziele und Verfahren rein qualitativ umschreiben und auf eine möglicherweise komplexe quantitative Messung verzichten. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es auch mit Blick auf Verschmelzungen und Spaltungen Erleichterungen. Gesetzentwurf der Grünen Beim Gesetzentwurf der Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297) geht es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Fraktion scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den RSF einbezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den FMS ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung genüge getan, denn: „Der FMS finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut dem Gesetzentwurf weist der FMS einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem RSF an den FMS sinke der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich und die Altmittel des RSF würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es dort weiter. Änderungsantrag der AfD Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/3847) zielte auf die Beendigung der Anwendbarkeit des bisherigen Betriebsausgabenabzugsverbots im Paragrafen 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommensteuergesetzes für die Bankenabgabe ab dem Beitragsjahr 2024 ab, "so wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition aus dem Jahr 2024 (20/13158) vorgesehen hatte", schreibt die Fraktion. (bal/hau/29.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
