Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Kritik am Mercosur-Abstimmungsverhalten von Grünen im Europaparlament

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben am Donnerstag, 29. Januar 2026, eine von ihnen beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel „Mercosur-Abkommen zügig anwenden – Europas Souveränität und Handlungsfähigkeit durch Freihandel stärken“ zu heftigen Angriffen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genutzt. Mit Stimmen von Europaabgeordneten der Grünen war im Europäischen Parlament eine Mehrheit für eine juristische Prüfung des Freihandelsabkommen zwischen EU und südamerikanischen Ländern zustande gekommen, was zu einer Verzögerung des Inkrafttretens führen könnte. CDU/CSU: Grüne stimmten gegen die Interessen unseres Landes Sepp Müller (CDU/CSU) begrüßte das Abkommen, das es der exportstarken deutschen Wirtschaft ermöglichen werde, 260 Millionen Verbraucher zusätzlich zu erreichen. Es sei ein Plus bei den Exporten von 39 Prozent und bei der Wirtschaftsleistung um 49 Milliarden Euro zu erwarten. Es sei umso verwunderlicher, dass acht deutsche grüne Abgeordnete im Europäischen Parlament sich mit der extremen Rechten und der Linken verbrüdert und dafür gesorgt hätten, dass Mercosur jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof lande. Sie hätten „bewusst und wissentlich gegen die Interessen unseres Landes gestimmt“. Müller rief die Grünen auf, endlich zur Vernunft zu kommen: „Wir reichen Ihnen die Hand.“ AfD: Zölle sind Gift Leif Erik Holm (AfD) erklärte: „Zölle sind Gift.“ Deshalb müsse alles daran gesetzt werden, Zölle abzubauen und Freihandel zu ermöglichen. Aber es müssten ausgewogene Lösungen gefunden werden, damit existenziell wichtige Branchen wie die Landwirtschaft nicht über Gebühr belastet würden. Die Bauern müssten jederzeit in der Lage sein, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb sei die Abwägung beim Mercosur-Abkommen extrem schwierig. Das Abkommen biete einerseits enorme Chancen. Nachteile würden aber die Landwirte treffen. Diese Nachteile müsse die nationale Politik zum Beispiel durch eine Entlastung beim Agrardiesel und eine Reduzierung von Bürokratiepflichten ausgleichen. SPD: Ein fatales Signal Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das EU-Mercosur-Abkommen erneut rechtlich prüfen zu lassen und damit Zweifel an Europas Geschlossenheit zu streuen, sei ein „fatales Signal“ gewesen, stellte Daniel Walter (SPD) fest. „Wie kann man in der derzeitigen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage so irrational handeln?“, fragte Walter, der den Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurief: „Dieses Desaster geht in erster Linie mit Ihren deutschen EU-Abgeordneten nach Hause.“ Der amerikanische Präsident Donald Trump sei dabei, die Weltordnung zu zerstören und sich vom Multilateralismus zu verabschieden. Europa brauche Geschlossenheit. Es müsse kurzfristig dafür gesorgt werden, dass Mercosur zur vorläufigen Anwendung komme. Und langfristig müsse man zu mehr Geschlossenheit in der Handelspolitik kommen. Grüne für vorläufige Anwendung von Mercosur Das Abstimmungsverhalten der Grünen zum Mercosur-Abkommen im Europäischen Parlament sei ein Fehler gewesen, räumte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) ein. Doch Größe und Glaubwürdigkeit entstehe in der Politik manchmal auch dann, wenn man offen mit Fehlern umgehe. Audretsch sprach sich für vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens aus. Er befürwortete auch das Freihandelsabkommen mit Indien und forderte den Aufbau einer „europäischen Gegenmacht“. Das bedeute auch: Keinerlei Zusammenarbeit mit Autoritären und mit Rechtsextremen – weder in Europa noch in Deutschland. Audretsch wies die Angriffe der Union zurück und warf dem Fraktionsvorsitzenden der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, Manfred Weber (CSU, und dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn vor, die Brandmauer einreißen zu wollen, was heftige Proteste in den Reihen der Unionsabgeordneten auslöste. Linke: Violetta Bock (Die Linke) wandte sich gegen das Mercosur-Abkommen. Die Landwirte hätten aus guten Gründen protestiert: „Denn die Auswirkungen werden verheerend sein“, erwartet sie. Es werde zur Einfuhr von Billigfleisch von Rindern kommen, die mit wachstumsfördernden Antibiotika gefüttert worden seien. Statt auf Regionalität zu setzten und Bauern zu schützen, werde die Fleischproduktion mit weiten Transportwegen angekurbelt. Bock wies auf Umwelt- und Klimarisiken hin: 90 Prozent der Zerstörung des Amazonas-Gebiets würden auf die Rinderzucht zurückgehen. Außerdem kritisierte sie, dass in der EU verbotene Pestizide mit Zollerleichterungen nach Lateinamerika exportiert werden sollten. „Doch die Pestizide landen dann wieder hier auf dem Teller“, warnte Bock. (hle/29.01.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Marktstabilitätsreserve: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit einen Antrag der AfD-Fraktion (21/3835) zum Beschlussvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung des EU-Beschlusses 2015/1814 in Bezug auf die Marktstabilitätsreserve für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor sowie für andere Sektoren (Ratsdokument 16105/25) abgelehnt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, in Brüssel eine Stellungnahme im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit nach dem Protokoll Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon abzugeben. Aus Sicht der AfD-Fraktion muss unter anderem „,streng genommen gar die Nichtanwendung des EU-ETS und des EU-Klimaschutzgesetzes vollzogen werden“. Asyl- und Strafverfahren: Abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (21/2654) ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen" (21/772). Zugang zu Steuerinformationen: Der Bundestag hat ferner mit den Stimmen der übrigen Fraktionen gegen den Antrag der AfD-Fraktion (21/3838) zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung gestimmt, mit der die EU-Verordnung Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene (Ratsdokument 15453/25) geändert werden soll. Dabei geht es um eine Stellungnahme des Bundestages im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Die Antragstellerin wollte, dass der Deutsche Bundestag rügt, „dass der Vorschlag für die Änderung der oben genannten Verordnung über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt“. Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Parlamentarier haben einstimmig eine Übersicht über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht angenommen, die in Form einer Beschlussempfehlung und eines Berichts des Rechtsausschusses (21/3856) zur Abstimmung vorlag. Petitionen: Der Bundestag hat darüber hinaus 15 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 143 bis 157 (21/3643, 21/3644, 21/3645, 21/3646, 21/3647, 21/3648, 21/3649, 21/3650, 21/3651, 21/3652, 21/3653, 21/3654, 21/3655, 21/3656, 21/3657). (vom/29.01.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Januar 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Notare: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare (21/3735) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Übergreifendes Ziel des Entwurfs ist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch von Dokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten und die damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden. Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem den Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden über eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während die Kommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notarinnen und Notaren teilweise schon elektronisch abgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs eines Immobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fast ausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzug und verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es weiter. Von der bereits bestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notarinnen und Notare und den beteiligten Stellen, sich digital auszutauschen, werde derzeit „nahe kein Gebrauch“ gemacht. Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung bei der Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht die Bundesregierung zudem in Fällen, in denen Notarinnen und Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteter Rechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Bundesregierung die Umsetzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notarinnen und Notare ein. Auch bei dieser Kommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell die Norm. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will die Bundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, „dass Notarinnen und Notare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen und Dokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichen Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten rein elektronisch führen.“ Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf dem Verordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandard etabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zur Datenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateien sowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich der Übermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarinnen und Notaren und Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesen Verordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für den Austausch zwischen Notarinnen und Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb der Finanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden. Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden soll wiederum das Bundesministerium der Finanzen die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum 1. Januar 2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. Laut Entwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierung teilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinen Anpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe. Zwangsvollstreckung: Ebenfalls an Rechtsausschuss überweisen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (21/3737). Zu den wesentlichen Regelungszielen des Entwurfs gehört die Verringerung der Anzahl von Anträgen in hybrider Form. Dazu ist geplant, die Anwendungsbereiche der Paragrafen 754a und 829a der Zivilprozessordnung zu erweitern. Dadurch soll es möglich werden, dass in mehr Fällen als bisher elektronische Dokumente an das Vollstreckungsorgan übermittelt werden, anstatt der im Regelfall vorgesehenen vollstreckbaren Ausfertigung. Der Entwurf enthält zudem weitere Regelungsvorschläge, die beispielsweise Vorgaben zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Gerichtsvollzieher enthalten. Weitere Regelungen betreffen beispielsweise den Nachweis von bestimmten Vollmachten. Ferner ist vorgesehen, die Pfändungs-, Wegnahme- und Verwertungsgebühr in der Abgabenordnung zu erhöhen. Hinsichtlich der Problematik mit hybriden Anträgen spricht die Bundesregierung in ihrem Entwurf von einer „Übergangslösung“. Mittelfristig werde eine digitale Lösung angestrebt, „die vor allem aus Gründen des Schuldnerschutzes ein hohes Niveau an Fälschungs- und Manipulationsschutz gewährleisten kann und das Verfahren vereinfacht“. Die Lösung wird demnach voraussichtlich aus der Schaffung einer elektronischen Datenbank für die Zwangsvollstreckung bestehen. Vorarbeiten dazu hätten bereits begonnen, heißt es in dem Entwurf weiter. In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Vorschläge zu Änderungen an dem Gesetzentwurf. Einer davon betrifft das Format der elektronisch vorzulegenden Dokumente. Diese werden demnach häufig als unveränderbare PDF-Dateien eingereicht, was die Bearbeitung erschwere. Die Bundesregierung sieht in ihrem Entwurf vor, perspektivisch auf dem Verordnungswege bei einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein strukturiertes maschinenlesbares Format vorzugeben. Aus Sicht des Bundesrates solle diese Lösung schon jetzt ermöglicht werden. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen seien mit dem XJustiz-Format bereits gegeben, argumentiert die Länderkammer. Die Bundesregierung steht diesem und anderen Vorschlägen offen gegenüber. In ihrer Stellungnahme kündigt sie weiter Prüfungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu an. Patientenrechtsgesetz: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Eine Reform des Patientenrechtsgesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken" (21/3796) wurde zur Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Lebensmittelverschwendung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren" (21/3833) wurde an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat zur Federführung überwiesen. Fleisch: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz" (21/3834). Ernährungssicherheit: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik" (21/3872) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Rotwild: Der Landwirtschaftsausschuss befasst sich darüber hinaus federführend mit dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lebensräume des Rotwildes schützen – Rotwildgebiete auflösen und Hegegedanken auf Grundlage wildbiologischer Forschung weiterentwickeln" (21/3836). Vogelgrippe: Schließlich wurde auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Vogelgrippe wirksam bekämpfen – Geflügelbestände durch Impfungen und gezielte Maßnahmen schützen" (21/3837) zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. (vom/29.01.2026)

Bundestagspräsidentin Klöckner begrüßt Sternsinger aus Aichach

Sternsinger der Elisabethschule Aichach (Bayern) hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner am Donnerstag, 29. Januar 2026, begrüßt und deren Spendenprojekt für einen Schulbus in Madagaskar gewürdigt. Zum ersten Mal empfange der Deutsche Bundestag Sternsinger offiziell in der großen Halle des Paul-Löbe-Hauses, sagte Klöckner. Bei der weltweit größten Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder sammeln die Sternsinger Geld für bedürftige Kinder in anderen Teilen der Welt. Unter dem Motto „Schulbank statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit!“ warben die Kinder aus Aichach um Unterstützung für ein Projekt des Kindermissionswerks in Madagaskar, wo Armut, Missernten und Hunger Kindern das Leben schwer machen. „Diese Aktion setzt sich dafür ein, dass Kinder Kinder sein können“, sagte die Präsidentin. „Während wir uns hier im Deutschen Bundestag treffen, müssen Kinder weltweit arbeiten und können nicht zur Schule gehen.“ Ein Schulbus für Kinder in Madagaskar Die Bundestagspräsidentin dankte den Sternsinger dafür, „dass ihr einen Schulbus in Madagaskar finanzieren wollt“, und überreichte im Namen des Deutschen Bundestages eine Spende. Damit trügen die Sternsinger dazu bei, dass Kindern in Madagaskar Zugang zu Bildung ermöglicht werde und Bildung ihnen etwas ermöglicht. „Damit tut ihr ganz viel Großes für Kinder, die diese Unterstützung brauchen.“ Auch für ihren Auftritt, in Kostümen und mit Stern, erhielten die Kinder großes Lob von der Präsidentin, die sich an ihre Zeit als Sternsingerin erinnerte und eine Erfahrung teilte: „Wir haben immer auf die Rückseite des Sterns geschrieben – falls wir mal den Text vergessen.“ Nach gemeinsamem Singen, Gruppenfoto und Gottes Segen für das Hohe Haus ging es für die Kinder und ihre erwachsenen Begleiter weiter zu einer Führung durch den Bundestag. (ll/29.01.2026)

Suche nach der Balance zwischen Exekutive und Parlamenten

Die Corona-Pandemie als unvorhergesehene Katastrophenlage stellte die Politik weltweit vor große Herausforderungen. Wie in Deutschland das Zusammenspiel zwischen den Regierungen und den Parlamenten funktionierte, durchleuchtete die Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 29. Januar 2026. Zum Thema „Balance von Exekutive und Legislative / Rolle der Opposition“ waren ehemalige Politiker, aber auch Sachverständige aus der Rechtswissenschaft geladen. Ihr Tenor: Eine bessere Balance sei nötig, um bei künftigen Krisenlagen besser aufgestellt zu sein. „Die Arbeitsfähigkeit des Bundestags war jederzeit gegeben“, sagte Prof. Dr. Christian Waldhoff. „Auch die Opposition ist nicht ausgefallen“, so der Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Eine Virtualisierung des parlamentarischen Betriebs sah er kritisch und verwies auf die Wichtigkeit persönlicher Nähe. Negativer beschrieb Dr. Hans-Georg Maaßen die politische Handhabung der Corona-Pandemie und beschrieb sie als eine Bewährungsprobe für die freiheitliche Grundordnung, die nicht bestanden worden sei. Er konstatierte eine „tiefgreifenden Verschiebung der Machtverhältnisse weg von der Legislative“ hin zur Exekutive. Bundes- und Landesregierungen hätten Entscheidungen zentralisiert, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes. „Informelle, im Grundgesetz nicht vorgesehene Gremien“ hätten sich zu „faktischen Entscheidungszentren“, entwickelt. Die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sah er im Gegensatz zu Waldhoff in der Pandemie eingeschränkt: Gesetze seien teils in wenigen Stunden entschieden worden. Sein Fazit: „In der Gesamtschau ergibt sich das Bild ein systemischen Multi-Organ-Versagens in der Gewaltenteilung.“ "Viel wurde in der Ministerpräsidentenrunde entschieden" Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dagegen meinte, Deutschland sei mit Blick auf die Letalitätszahlen vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Bezüglich des Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive merkte sie indes „kleine Kritikpunkte“ an. „Tatsächlich wurde viel in der Ministerpräsidentenrunde entschieden.“ Ferner sei es ein Problem gewesen, dass die Länder vieles per Rechtsverordnungen entschieden hätten. Als positives Beispiel hob sie Schleswig-Holstein hervor, wo von Beginn an der Oppositionsführer in Entscheidungsfindungen einbezogen worden sei, bis in die Kabinettssitzungen hinein. Grundsätzlich fragte sie mit Blick auf Katastrophenfälle: „Warum dürfen die nur die Länder ausrufen?“ "Begrenzte Steuerungskraft der Verfassung in Krisen" Der Jurist Prof. Dr. Uwe Volkmann gab wiederum zu bedenken, dass die Steuerungskraft der Verfassung in Krisen begrenzter sei, als man oft meine. Es habe die Devise vorgeherrscht, bilanzierte der Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main: „Je größer die Gefahr, desto größer können die Einschränkungen sein.'“ Relativ viel sei an dem vorbeigelaufen, was die Verfassung vorgeschrieben habe. „Der Bundestag ist relativ spät eingeschaltet worden.“ Auf Basis einer Generalklausel im Infektionsschutzgesetz sei das ganze Land „rauf und runter gefahren worden“. Dies sei ein verfassungsrechtliches Problem. "Kein Abgesang auf den Parlamentarismus" „Es gibt keinen Grund für einen Abgesang auf den Parlamentarismus“, resümierte Prof. Dr. Sabine Kropp. Die Politik-Professorin an der Freien Universität zu Berlin berichtete von Datensätzen, die an ihrem Institut zum Bundestag und zu den Landtagen während der Pandemie angelegt worden seien. „Der Mehrebenen-Parlamentarismus ist eine Art Laborsituation“, sagte sie und vermerkte einen „intensiven und substanziellen Austausch zwischen den Fraktionen“. Die Idee eines Notparlaments sah Kropp kritisch: „Das begrenzt die Repräsentationsfunktionen.“ "So kann man in einer Krise nicht führen" Im Laufe der Sitzung geriet die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) immer mehr in den Fokus der Debatte. „Die Beschlüsse der MPK sind eigentlich ein Gentlemen's Agreement, sind politische Verabredungen und hängen vom guten Willen aller Beteiligten ab“, sagte Dr. Thomas de Maizière (CDU). Der ehemalige Bundesinnenminister meinte: „So kann man in einer Krise nicht führen.“ So forderte er die Einführung eines Katastrophenschutzgesetzes und verwies auf andere föderal verfasste Staaten wie Kanada oder die Schweiz. „Überall gibt es Regelungen für einen nationalen Katastrophenschutz.“ Dabei gebe es in einer Krise immer das Problem der Schnelligkeit, Gründlichkeit und der Beteiligung. „Es bleibt eine exekutive Entscheidungskaskade unter Einbeziehung von Parlamenten.“ Die Legitimation parlamentarischen Handelns Volkmann mahnte daraufhin an: „Je tiefer die Maßnahmen in Grundrechte eingreifen, desto präziser muss die gesetzliche Grundlage formuliert sein.“ Das Parlament könne sich auch nachträglich einschalten, „man wird nicht alles im vornherein regeln können“. Maaßen wandte ein, dass die Exekutive unter einem unglaublichen Druck gestanden habe. „Das Parlament hat Entscheidungen abgenickt“, die bei Kenntnis der Lage anders ausgefallen wären. De Maizière forderte, es solle keinen Krisenstab des Bundes geben, an dem die Länder irgendwie beteiligt werden: „Sondern im Krisenstab sitzen Bund und Länder.“ Dieser könne für die Ebenen verbindliche Entscheidungen treffen. Kropp gab daraufhin zu bedenken, dass eine Verrechtlichung eines Gremiums wie der MPK nicht das Problem lösen würde. Die Legitimation parlamentarischen Handelns bedürfe „auch einer Verständlichmachung der Verantwortungsteilung zwischen Bund und Ländern und der Verfahren, die man sich gibt.“ Und de Maizière: „Man kann natürlich Oppositionsvertreter in den Krisenstab aufnehmen. Aber bei 150 Leuten leidet die Handlungsfähigkeit.“ "Die Legitimation hat nur das Gesetz" Grundsätzlich plädierten die Rechtswissenschaftler für eine stärkere Rolle der Legislative in Katastrophenfällen. „Rechtsverordnungen entstehen in der Dunkelkammer eines Ministeriums“, sagte Waldhoff. „Die Legitimation durch öffentliche Diskussion hat nur das Gesetz.“ Und Volkmann: „Es gibt nichts höher Legitimierendes als das parlamentarische Gesetz.“ (jr/29.01.2026)

Antrag für eine neue Transatlantikstrategie abgelehnt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihren Vorschlägen für eine Neuaufstellung der deutschen und europäischen Transatlantikstrategie gescheitert. Ihr Antrag (21/3618) mit dem Titel „Die transatlantischen Beziehungen neu denken“ stieß am Donnerstag, 29. Januar 2026, im Plenum auf Ablehnung der Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD. Die Fraktion Die Linke übte Enthaltung. Ihr Antrag der Linken mit dem Titel "US-Imperialismus zurückweisen – Völkerrecht und Souveränität verteidigen" wurde wieder von der Tagesordnung zurückgezogen. Grüne: Mut- und einfallslose Bundesregierung Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem aufgefordert, „eine umfassende, europäisch abgestimmte Transatlantikstrategie vorzulegen, welche die veränderte politische Lage in den USA berücksichtigt und Maßnahmen definiert, die die europäische Resilienz und Unabhängigkeit stärken“. Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung vor, den Kurs von US-Präsident Donald Trump „mit sehr lautem Schweigen“ zu beantworten. Die Abhängigkeit von den USA sei ein Dilemma. Aber: „Kopf in den Sand zu stecken ist weder Strategie noch Politik.“ Deutschland und die EU müssten auf vielen Feldern ihre Abhängigkeiten reduzieren, die regelbasierte multilaterale Ordnung müsse aktiv verteidigt, neue Partnerschaften und Bündnisse sollten ausgebaut werden. Doch die Bundesregierung wirke in all diesen Fragen „mut- und einfallslos“. CDU/CSU: Entschlossenes Auftreten Europas Jürgen Hardt (CDU/CSU) wandte sich gegen Abgesänge auf die transatlantischen Beziehungen und die Nato. Wenn Europa stark und geschlossen gegenüber der US-Regierung auftrete, so wie im Falle der Ukraine und so wie im Falle Grönlands, könne es auch Interessen durchsetzen, auch weil man in den USA wisse: „Verteidigung des Bündnisses, auch die Verteidigung Amerikas, ist nicht möglich ohne die Nato und die europäischen Partner.“ Hardt warb dafür, den Austausch mit jenen US-Politikern zu suchen, die das auch so sehen, nicht nur bei den Demokraten, sondern auch bei den Republikanern. AfD: Haltungstheater statt Interessenpolitik Stefan Keuter (AfD) warf den Antragstellern vor, Interessenpolitik durch „Haltungstheater“ zu ersetzen. Die Antwort auf Interessenkonflikte mit den USA heiße „nicht moralische Überheblichkeit oder strategische Abkehr, sie heißt eigene Stärke“. Alle relevanten Akteure auf der Welt hätten das verstanden, „nur die deutsche Linke und die Grünen offensichtlich nicht“. Keuter kritisierte die deutsche Energiepolitik: Sie habe Deutschland erst in Abhängigkeit von russischem Gas, und nun in Abhängigkeit von teurem US-Fracking-Gas manövriert. SPD: Vertrauen ist verloren gegangen Siemtje Möller (SPD) sprach mit Blick auf die transatlantischen Beziehungen von einem „Epochenbruch“. Der Kurs der US-Regierung, die Aufteilung der Welt in Einflusssphären, das Heranrücken an Russland, die Schwächung der Vereinten Nationen – all das sei kein vorübergehender Tiefpunkt. „Vertrauen ist verloren gegangen.“ Gleichwohl sei der komplette Rückzug aus der transatlantischen Bindung keine Lösung. Aber: „Europa muss so schnell wie möglich auf eigenen Beinen stehen können.“ Möller warb für eine Realpolitik „mit ausgestreckter Hand und eigener Standfestigkeit“. Linke: US-Regierung ist kein verlässlicher Partner Vinzenz Glaser (Die Linke) kritisierte „Zölle, Drohnen, militärische Gewalt und eine US-Regierung, die offen sagt: Internationales Recht interessiert uns gar nicht mehr“. Die Bundesregierung müsse aufwachen und für die klare Einhaltung von Menschenrechten einstehen. „Die US-Regierung ist kein verlässlicher Partner.“ Antrag der Grünen In ihrem Antrag hatte die Fraktion der Grünen die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Einhaltung des Völkerrechts und Achtung staatlicher Souveränität, insbesondere durch die strikte Wahrung internationaler Normen, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und die Unterstützung multilateraler Konfliktlösungsmechanismen gegenüber den USA einzusetzen. Insbesondere solle sie „den Versuchen des US-Präsidenten, die Vereinten Nationen sowie die internationale Ordnung zu schwächen und die universellen Menschenrechte zu delegitimieren“, gemeinsam mit den EU-Partnern entschieden entgegentreten. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf die Verhandlungen über die Zukunft der Ukraine, den Ausbau multilateraler Partnerschaften, den Abbau strategischer Abhängigkeiten bei Rohstoffen und Schlüsseltechnologien, die Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb der Nato und die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des EU-Binnenmarktes unter anderem durch Forschung und Entwicklung bei Zukunftstechnologien. (ahe/29.01.2026)

Monitoring des nicht-invasiven Pränataltests gefordert

Gesundheit/Antrag In einem fraktionsübergreifenden Antrag setzen sich Abgeordnete für ein Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests ein.

AfD fordert Untersuchung zu Ukraine-Hilfen

Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu einer Untersuchung der Hilfsleistungen an die Ukraine auf. Über ihren Antrag berät der Bundestag am heutigen Donnerstag.

Grüne fordern mehr Bundesmittel für ÖPNV-Ausbau

Verkehr/Antrag Die Grünen wollen das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren, um Kommunen zu stärken und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) langfristig abzusichern.

DFPV fordert Erhalt der Nachtzugverbindung Paris-Berlin

Verkehr/Unterrichtung Die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung fordert in einem Beschluss, die Nachtzugverbindung Paris-Berlin durch die Sicherstellung einer Finanzierung aufrechtzuerhalten.

Ausschuss für Arbeit und Soziales informiert sich in Singapur und in den Philippinen

Eine Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales reist vom 9. bis zum 15. Februar 2026 nach Singapur und in die Philippinen. Der Delegation unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) gehören die Abgeordneten Peter Aumer (CDU/CSU), Sandra Carstensen (CDU/CSU), Carsten Becker (AfD), Annika Klose (SPD) und Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an. Von Fachgesprächen mit Expertinnen und Experten und den zuständigen politischen Akteuren in Singapur erhofft sich die Delegation wichtige Impulse für die parlamentarische Arbeit des Ausschusses in Bezug auf die zu erwartenden Maßnahmen zur Digitalisierung des Arbeitsmarktes und zum Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels. In den Philippinen wird der thematische Schwerpunkt der Gespräche auf der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, deren Gewinnung durch die Bundesrepublik Deutschland und die aus der Arbeitsmigration entstehenden Folgen für das Land liegen. Darüber hinaus soll die Umsetzung des Lieferkettengesetzes und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie praxisnah beleuchtet werden.

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Januar 2026, nach einstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ (Kritis-Dachgesetz, 21/2510, 21/3855) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3906) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zum Gesetz beschloss der Bundestag darüber hinaus eine Entschließung, der die Unionsfraktion, die AfD- und die SPD-Fraktion zustimmten. Die Linke votierte dagegen, die Grünen enthielten sich. Mit den Stimmen von Union, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ (21/2725) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (21/3761). Union: Ein Meilenstein für die Sicherheit des Landes In der Debatte sprach Sebastian Schmidt (CDU/CSU) von dem Gesetz als einem „echten Meilenstein“ für die Sicherheit des Landes. Es sei auch Ausdruck der innenpolitischen Zeitenwende der schwarz-roten Koalition. Mit dem Gesetz würden mehr Sicherheit, Klarheit und auch mehr Handlungsfähigkeit geschaffen. Schmidt lobte die im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen. So konzentriere man sich etwa auf die wichtigsten Anlagen und ziehe die Evaluierung „deutlich vor“, um schnelles Handeln und auch ein Nachsteuern zu ermöglichen. Schmidt bezeichnete die Verdopplung der Bußgelder als klares Signal und betonte, dass die Regelungen weiterhin verhältnismäßig seien. Der Gesetzentwurf allein löse die Probleme jedoch nicht, sagte Schmidt mit Blick auf Konflikte mit Transparenzvorgaben und verwies auf einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. In diesem werde die Bundesregierung aufgefordert, alles Transparenzpflichten zu überprüfen, sie gegebenenfalls neu zu bewerten und Daten zu löschen. „Wir dürfen unsere kritische Infrastruktur nicht weiter auf dem Silbertablett präsentieren“, sagte er und appellierte auch an die Länder, das Gesetz zügig auf den Weg zu bringen. Regierung: Das Thema hat Priorität Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies in seiner Rede auf die Priorität des Themas für die Bundesregierung und diesbezügliche Entscheidungen des gestrigen Koalitionsausschusses hin und lobte die im parlamentarischen Verfahren erzielten Verbesserungen. Dass eine Öffnungsklausel mit den Ländern für eigene Entscheidungen gefunden wurde, sei „klug und gut gewählt“, sagte Dobrindt. AfD fordert einen großen Wurf Arne Raue (AfD) sagte, angesichts der tiefen Eingriffe in Wirtschaft, Verwaltung und unternehmerische Freiheit müsse der Entwurf „der große Wurf“ sein. Die jüngsten Anschläge durch Linksextreme seien „Weckrufe“, betonte Raue. Er kritisierte, dass entscheidende Fragen im Gesetz in Ministerien, Ämter und nachgeordnete Behörden ausgelagert würden. Wer so vorgehe, habe kein Interesse an einer parlamentarischen Debatte. Zudem ziehe der Bund Kompetenzen an sich, die bisher praxisnah und regional verankert gewesen seien, kritisierte er. Dadurch würden Akteure vor Ort so zu Ausführungsorganen degradiert. Er monierte, dass ausgerechnet Staat und Verwaltung im Entwurf praktisch keine Rolle spielen. Zudem könne der Erfüllungsaufwand nicht klar beziffert werden, sodass von einem „wirtschaftlichen Blindflug-Gesetz“ gesprochen werden könne: Gerade kommunale Unternehmen gingen ins Risiko, ohne zu wissen, was „morgen per Verordnung verlangt wird“, kritisierte Raue. Seine Fraktion werde dem Entwurf dennoch zustimmen, um Verantwortung zu übernehmen, betonte er. Seine Fraktion erwarte eine umgehende und angemessene Ausgestaltung der Rechtsverordnung. SPD: Die Risiken sind vielfältiger geworden Rasha Nasr (SPD) sagte, der Gesetzentwurf sei „kein spektakuläres Gesetz, aber ein fundamental wichtiges.“ Es sorge dafür, dass das, was wir im Alltag für selbstverständlich halten, zuverlässig funktioniere. Die Risiken seien in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden: Die Frage sei nicht mehr, ob Störungen auftreten, sondern wann und wie gut wir auf sie vorbereitet seien, betonte Nasr. Die Koalition stelle im Entwurf sicher, dass sich die Pflichten auf diejenigen konzentrierten, bei denen es um systemische Relevanz gehe. Die Öffnungsklausel ermögliche es den Ländern, unter dem bundeseinheitlichen Schwellenwert weitere Anlagen als kritisch zu identifizieren, wenn diese für die regionale Versorgung von besonderer Bedeutung seien. In punkto Transparenzpflichten sagte Nasr, Transparenz habe dort ihre Grenzen, wo sie unsere Sicherheit gefährde. Die Bundesregierung und die Länder müssten bestehende Transparenz- und Veröffentlichungspflichten überprüfen und anpassen, wo sie Risiken erzeugten, plädierte sie. Grüne: Strategie gegen hybride Bedrohungen fehlt Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass die Bundesrepublik täglich angegriffen werde. Dabei nehme die Dreistigkeit, mit der autoritäre Kräfte vorgehen, massiv zu. Die Folge seien Schäden in der Wirtschaft, bei der Versorgungssicherheit und nicht zuletzt beim Vertrauen der Menschen in die Wirkmächtigkeit des Staates, so von Notz. Viel zu lange seien diese Themen nicht adressiert worden. Das, was nun vorliege, sei jedoch „zu wenig und zu spät“. Er monierte, dass weiter eine Gesamtstrategie gegen hybride Bedrohungen fehle. Nötig seien weiter die Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), eine Grundgesetzänderung zur besseren Abwehr von Cyberangriffen wie auch Maßnahmen gegen das Treiben der russischen Schattenflotte oder klare Verantwortlichkeiten bei der Drohnenabwehr, zählte von Notz auf. Mit Blick auf das Kritis-Dachgesetz sei es zwar gut, dass auf die Kritik aus der Anhörung reagiert wurde, allerdings monierte auch von Notz eine Auslagerung von Details in Rechtsverordnungen. Das koste Zeit, „die wir nicht haben.“ Linke moniert neue Verordnungen und neue Bürokratie Jan Köstering Die (Linke) kritisierte, dass ausgerechnet den Bundestag und Ministerien wie das Verteidigungsministerium oder das Auswärtige Amt vom Gesetzentwurf ausgenommen würden. „Offenbar gilt: Kritische Infrastruktur ist alles, außer dort, wo politische Verantwortung sitzt“, sagte Köstering. Der Antrag der Grünen zeige aus seiner Sicht, dass verstanden wurde, dass physische und digitale Sicherheit zusammengedacht werden müsse. Das fehle dem Kritis-Dachgesetz der Bundesregierung. Anstelle echter Sicherheit kämen „neue Meldepflichten, neue Verordnungen und neue Bürokratie“, sagte er. Dabei entstehe Sicherheit nicht durch Formulare, sondern durch robuste Systeme, sagte der Linken-Politiker und verwies auf Sicherheitslücken, Hintertüren in Software sowie Schwachstellen, die „bewusst offengelassen werden“, so Köstering. Mit Blick auf den jüngsten Anschlag auf das Stromnetz in Berlin sagte er, dieser habe gezeigt, wie schnell der Katastrophenschutz an seine Grenzen gebracht werde. Für echten Schutz kritischer Infrastrukturen brauche es mehr als Zäune, Warnschilder und Meldepflichten. Neben einer „schonungslosen Gefährdungsanalyse für alle Ballungsgebiete“ brauche es beispielsweise Redundanzen. An zu vielen Orten fehlten doppelte Leitungen oder getrennte Leitungswege. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2022 / 2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen, die sogenannte CER-Richtlinie, in deutsches Recht umgesetzt. Durch bundeseinheitliche Regelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen will die Bundesregierung die Resilienz der Wirtschaft und dadurch auch die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Das Kritis-Dachgesetz macht Vorgaben zur Identifizierung von Betreibern kritischer Anlagen und kritischen Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für Europa sowie Vorgaben zur Registrierung von Betreibern kritischer Anlagen. Es zielt zudem auf die Etablierung von nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen für kritische Dienstleistungen und die gesetzliche Verankerung wesentlicher nationaler Anforderungen für Resilienzmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen ab. Außerdem wird ein Meldewesen für Vorfälle eingeführt. Änderungen im Innenausschuss und Entschließung Der Innenausschuss hatte am 28. Januar Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Den Ländern wird die Möglichkeit gegeben, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die alleine in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Für die Festlegung der zugrunde zu legenden Kriterien und Verfahren wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, der der Bundesrat zustimmen muss. In der vom Bundestag beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für Kritis-Betreiber zu überprüfen und anzupassen. Auch soll die Bundesregierung anderem auf die „konsequente Anwendung bereits bestehender Ausnahmen“ von diesen Pflichten hinwirken und bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen „überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen“ entfernen. Stellungnahme des Bundesrates Zu dem Regierungsentwurf hatte der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (21/3855) abgegeben. Darin begrüßt die Länderkammer, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf den Handlungsbedarf zur Steigerung der Resilienz der Kritischen Infrastruktur aufgreift. In der Sache werde der Gesetzentwurf seiner Zielsetzung allerdings nicht gerecht, kritisiert der Bundesrat und unterbreitet eine Reihe von Änderungsvorschlägen und Prüfbitten. So spricht er sich unter anderem für eine Absenkung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelschwellenwerts von 500.000 versorgten Einwohnern aus, den eine Kritis-Anlage überschreiten müsse, bevor der entsprechende Betreiber den Anforderungen des Gesetzes unterliege. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland werde indes von Kritis-Betreibern versorgt, die unterhalb des Schwellenwerts liegen, argumentiert der Bundesrat und plädiert für einen Schwellenwert von 150.000 zu versorgenden Personen. Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass sich der Regelschwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern je Anlage im Gesetzentwurf „an den Prinzipien der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit“ orientiere. Sie könne sich jedoch „an dieser Stelle Regelungen zur Eröffnung von Spielräumen der Länder für die Identifizierung von Kritis auch jenseits des Regelschwellenwertes vorstellen“. Antrag der Grünen Die Bundesregierung wird im abgelehnten Antrag der Grünen (21/2725) aufgefordert, den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz vorzulegen, das „einen effektiven und einheitlichen Kritis-Schutz schafft, der die EU-Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit vereinheitlicht, Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt und Deutschland insbesondere durch das Schaffen von einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe macht“. Einheitliche Meldestelle für Betreiber kritischer Anlagen Dabei sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge sicherstellen, dass in dieser Gesetzesvorlage eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geschaffen sowie das nationale IT-Sicherheitsrecht systematisiert wird und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Bund und Länder gelten. Auch sollten mit dem Entwurf nach dem Willen der Fraktion die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufgenommen und Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung gestrichen werden. Des Weiteren plädierte die Fraktion dafür, mit dem Gesetzentwurf unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seiner Unabhängigkeit zu stärken und den Bundestag „in den Definitionsrahmen einer Kritischen Infrastruktur“ aufzunehmen. Ferner drang die Fraktion darauf, dass „die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Absenkung von Schwellenwerten neu unter den Kritis-Schutz fallen und die gesetzgeberischen Vorgaben umzusetzen haben, bestmöglich beraten werden“. Die Bundesregierung sollte zugleich aufgefordert werden, ein „One-Stop-Shop“-Verfahren zu implementieren, bei dem sich der Betreiber nur an eine Aufsichtsbehörde wenden muss. (lbr/sto/hau/29.01.2026)

Delegationsreise des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung nach Singapur und Indien vom 1. bis 7. Februar 2026

Eine Delegation des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages reist unter der Leitung des Vorsitzenden Hansjörg Durz (CDU/CSU) vom 1. bis 7. Februar 2026 zu Gesprächen nach Singapur und Indien. „Singapur und Indien sind sehr unterschiedliche Länder, die aber jeweils Vorreiter im Bereich der digitalen Transformation von Wirtschaft und Verwaltung sind. Gerade deshalb lohnt sich der enge Austausch, um von gegenseitigen Erfahrungen zu lernen und wertvolle Erkenntnisse für die Gestaltung und Umsetzung eigener Vorhaben zu sammeln“, so Hansjörg Durz, Delegationsleiter und Vorsitzender des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung. Weitere Mitglieder der Delegation sind die Abgeordneten Franziska Hoppermann und Ralph Brinkhaus (jeweils CDU/CSU), Robin Jünger (AfD), Matthias Mieves (SPD), Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Donata Vogtschmidt (Die Linke). In Singapur wird es in Gesprächen mit Abgeordneten und Regierungsmitgliedern vor allem um Digitalisierung der Verwaltung, Strategische Vorausschau und die nationale KI-Strategie gehen. Auch ein Termin zum Thema Quantencomputing ist geplant. Die Themen Künstliche Intelligenz, Förderung von digitalen Innovationen und Start-ups sowie Digitalisierung des ländlichen Raums stehen bei den Terminen in Bengaluru (Karnataka) auf dem Programm. Zudem wird sich die Delegation über den IndiaStack informieren, die offene digitale Infrastruktur Indiens, die ein Identifikationssystem, Echtzeit-Zahlungen und sicheren Datenaustausch kombiniert, um digitale Dienstleistungen für alle Bürger zugänglich und effizient zu machen. Gesprächspartner werden neben politischen Vertretern auch deutsche und lokale Unternehmen und politische Stiftungen sein. Von diesen Begegnungen vor Ort erwartet sich die Delegation einen erheblichen Erkenntnisgewinn, der in der zukünftigen Ausschussarbeit zur Beschleunigung des digitalen Transformationsprozesses Deutschlands eingebracht werden kann.