Aktuelle Nachrichten

Neue Verwertungsgesellschaft stärkt Urheberrechtsschutz für Games

beck-aktuell - Do, 25.09.2025 - 10:32

Vom Screenshot bis zum Lets-Play-Video: Inhalte aus Games werden auf vielfältige Art und Weise öffentlich genutzt. Eine neue Verwertungsgesellschaft hilft nun den Herstellern von Videospielen bei der Durchsetzung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche.



Weiterlesen

Überfall war erfunden: Haftstrafe für Bankmitarbeiterin

beck-aktuell - Do, 25.09.2025 - 10:20

Eine junge Bankmitarbeiterin meldet einen Überfall, bei dem fast eine halbe Million Euro verschwindet. Doch dann kommen Zweifel auf. Jetzt ist sie selbst als Täterin verurteilt worden.



Weiterlesen

OLG Frankfurt zur Verkehrssicherungspflicht: Wer haftet für den umgestürzten Kran?

LTO Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 10:03

Ein Kran stürzt auf einen Supermarkt, ein Mensch kommt ums Leben. Das OLG Frankfurt prüft nun, wer haftet: Die Kran-Eigentümerin, die Firma, die den Kran montierte oder der Sachverständige?

Bürokratieabbau im Gesundheitswesen gefordert

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 25.09.2025 - 10:00
Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag einen beschleunigten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.

Vorschläge zur Reform der Krankenversicherung

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 25.09.2025 - 10:00
Gesundheit/Anhörung Gesundheitsfachleute haben Vorschläge für kurzfristige und langfristige Reformen in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erörtert.

AfD fragt nach Stromausfällen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 25.09.2025 - 10:00
Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Die AfD stellt eine Kleine Anfrage zu kurzzeitigen Stromausfällen und deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen.

Gefahren durch Hitze in der Gesundheitsversorgung

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 25.09.2025 - 10:00
Gesundheit/Antwort Hitze kann nach Einschätzung der Bundesregierung im stationären Bereich eine Gesundheitsgefahr darstellen, wie sie in der Antwort auf eine Linken-Anfrage ausführt.

Justizetat annähernd unverändert im Vergleich zu 2025

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 25.09.2025 - 09:45
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 25. September 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auseinandergesetzt. Der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2026 (21/600) umfasst Ausgaben von 1,2 Milliarden Euro – ebenso wie in diesem Jahr. Ministerium mit den geringsten Ausgaben Unter den Bundesministerien ist das Justizressort traditionell das mit dem geringsten Ausgabevolumen. Dafür kann Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) mit Einnahmen von 749,8 Millionen Euro rechnen (2025: 739,8 Millionen Euro). Damit finanziert das Ministerium seine Ausgaben zu knapp zwei Dritteln selbst. Der Einzelplan 07 bildet noch nicht die neuen Zuschnitte und Zuständigkeiten der Ministerien ab. So fehlt noch der Verbraucherschutzbereich. Der Einzelplan soll nach den bis Freitag, 26. September, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Ministerin: Neuer Pakt für den Rechtsstaat in Vorbereitung Ministerin Hubig sprach von einem „kleinen, aber feinen Haushalt“. Schwerpunktmäßig stellte sie indes rechtspolitische Vorhaben der Koalition in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Insbesondere hob sie die Pläne zum Schutz von Frauen gegen Gewalt hervor, etwa durch die Einführung einer elektronischen Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung von Gewalttätern. Auch weitere Reformen im Mietrecht sowie beim Verbraucherschutz kündigte die Ministerin an. Hubig betonte, dass ein neuer Pakt für den Rechtsstaat in Vorbereitung sei. Dieser solle im Herbst kommen. Mit 450 Millionen Euro wolle die Bundesregierung die Länder beim Personal, vor allem Richtern und Staatsanwälten, und der Digitalisierung der Justiz unterstützen. Hinzu kämen Verfahrensreformen, um schneller zu werden und die Justiz zu entlasten. AfD verweist auf steigende Zahlen bei Gewaltdelikten Für die AfD-Fraktion sprach Mirco Hanker von einem systemrelevanten Ministerium. Es sei Zeit, dass den hohen Ausgaben „endlich" eine bessere Justiz folgt, „die spürbare Strafen schnell auf die oftmals menschenverachtenden Taten folgen lässt“, sagte Hanker mit Verweis auf die steigenden Zahlen bei Gewaltdelikten. Mit Blick auf Digitalisierung drückte der Abgeordnete die Hoffnung aus, dass die Digitalisierungsoffensive „endlich" auch Arbeitsverbesserung, Verfahrensbeschleunigung und Effizienzvorteile in der Verwaltung zeigen werde. Beim Thema Verbraucherschutz forderte Hanker eine unternehmensfreundliche Ausgestaltung. CDU/CSU fordert Speicherpflicht für IP-Adressen Für die CDU/CSU-Fraktion stellte sich Prof. Dr. Günter Krings hinter die von der Koalition angekündigten Reformen. Der Christdemokrat hob ebenfalls die geplanten Maßnahmen beim Schutz von Frauen gegen Gewalt hervor. Ebenso betonte er die Notwendigkeit der Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen, um effektiver gegen sexualisierte Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz vorgehen zu können. Das Fehlen dieser Speicherpflicht sei „die traurigste und zugleich skandalöseste Schutzlücke in unserer Rechtsordnung“. Krings unterstrich ebenfalls die Bedeutung des neuen Pakts für den Rechtsstaat. Damit ließe sich verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Grüne wollen bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff Dr. Lena Gumnior insbesondere die rechtspolitischen Vorstellungen der Union scharf an. Diese setze auf „Strafrecht als Allheilmittel“, obwohl dies aus wissenschaftlicher Perspektive „Quatsch“ sei. Gumnior forderte stattdessen strukturelle Maßnahmen gegen Kriminalität, etwa eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe. Sie warf der Union zudem vor, den Schutz von Frauen nicht ernst zu nehmen, und begründete dies mit der Diskussion um eine mögliche Strafverschärfung beim sogenannten Catcalling, also verbalen Belästigungen mit sexuellem Bezug im öffentlichen Raum. Linke: Justiz personell besser ausstatten Für die Fraktion Die Linke forderte Dr. Dietmar Bartsch eine bessere personelle Ausstattung der Justiz. Allein in Nordrhein-Westfalen fehlten 450 Staatsanwälte, führte der Abgeordnete an. Dies sei zwar Aufgabe der Länder, der Bund trage eine Mitverantwortung. Die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass der Rechtsstaat funktioniert, mahnte Bartsch. Außerdem warb der Haushaltspolitiker für die Einführung eines Unternehmenstrafrechts. SPD: Schuldnerberatung im Etat stärken Für die SPD-Fraktion ging Svenja Schulze vor allem auf den Verbraucherschutz und insbesondere auf die Stärkung der Schuldnerberatung ein. Immer mehr junge Menschen hätten hohe Schulden, das sei ein „absolutes Alarmsignal“. Die Schuldnerberatung helfe vor Ort und digital, kostenlos und anonym, betonte Schulze. Die Nachfrage sei hoch, die Wartelisten lang, manche Beratungsstellen seien am Limit. „Wir dürfen die jungen Menschen mit ihren Problemen nicht alleine lassen“, mahnte die Sozialdemokratin. Die Institutionen müssten auch im Etat gestärkt werden. Personalausgaben machen mehr als die Hälfte des Etats aus Das Gros der Ausgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums entfällt wie üblich auf das Personal. Die Ausgaben dafür sollen im nächsten Jahr 687,3 Millionen Euro betragen, eine Million Euro weniger als in diesem Jahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind hingegen mit 307,8 Millionen Euro um 15,2 Millionen Euro höher veranschlagt. Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sollen mit 148,3 Millionen Euro um 15,3 Millionen Euro geringer ausfallen als im Jahr 2025. Im Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (0710) sind für 2026 Ausgaben in Höhe von 93,2 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 6,5 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Grund hierfür ist überwiegend der höhere Ansatz für den Beitrag zu den laufenden Kosten des supranationalen „Einheitlichen Patentgerichts“ in Paris, der von 5,1 Millionen Euro in diesem auf 9,9 Millionen Euro im kommenden Jahr steigen soll. Die „Zuschüsse an überregionale Förderungsmaßnahmen“ sollen von 1,49 Millionen auf 1,64 Millionen Euro steigen. Erhöht wird unter anderem der Zuschuss für das Anne-Frank-Zentrum, das 752.000 Euro erhalten soll (2025: 625.000 Euro). Für das Bundesministerium (Kapitel 0712) sind im Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 133,7 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 700.000 Euro weniger als im laufenden Jahr. Im Kapitel „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ sind Ausgaben in Höhe von 263,4 Millionen Euro eingeplant, 4,2 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Deutsches Patent- und Markenamt sorgt für hohe Einnahmen Im Geschäftsbereich des Ministeriums bildet das Deutsche Patent- und Markenamt in München (Kapitel 0719) mit einem Ausgabenansatz für 2026 von 304,4 Millionen Euro den Schwerpunkt (plus 479.000 Euro). Als Einnahmen sind 507,4 Millionen Euro eingeplant, fünf Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Für das Bundesamt für Justiz in Bonn (Kapitel 0718) sind für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 138,4 Millionen Euro eingeplant. Das sind 20,8 Millionen Euro weniger als im Jahr 2025. Grund hierfür sind die im Etat 2025 eingeplanten „Finanziellen Hilfen für Betroffene der Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“, die in diesem Jahr mit 25 Millionen Euro veranschlagt sind. Bei den Einnahmen rechnet die Bundesregierung mit 199,2 Millionen Euro, also mit 15 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Bundesgerichtshof Wenig Veränderungen gibt es bei den Etats des Bundesfinanzhofs (Kapitel 0716) und des Bundespatentgerichts (0717), beide mit Sitz in München. Für den Bundesfinanzhof plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 22,7 Millionen Euro (plus 521.000 Euro), für das Bundespatentgericht mit Ausgaben in Höhe von 16,9 Millionen Euro (minus 25.000 Euro). Die Ausgaben für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Kapitel 0713) sieht der Etatentwurf im kommenden Jahr mit 73,9 Millionen Euro um 4,7 Millionen Euro höher. Grund sind überwiegend höhere Ausgaben für Mieten und Pachten. Der Etat des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (Kapitel 0714) liegt mit 86,1 Millionen Euro um 5,2 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Grund sind höhere Ausgaben für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder, die von 34,8 auf 39 Millionen Euro steigen sollen. (scr/hau/25.09.2025)

XII ZB 202/25, Entscheidung vom 10.09.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

5 StR 425/25, Entscheidung vom 09.09.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

III ZR 96/24, Entscheidung vom 04.09.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

StB 42/25, Entscheidung vom 03.09.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30
Leitsatzentscheidung
Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

1 StR 249/25, Entscheidung vom 20.08.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

XII ZR 10/25, Entscheidung vom 13.08.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

5 StR 307/25, Entscheidung vom 12.08.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

XII ZB 199/25, Entscheidung vom 06.08.2025

BGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

Innenausschuss vom 29. bis 30. September 2025 in Brüssel

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 25.09.2025 - 09:11
Eine Delegation des Innenausschusses reist vom 29. bis 30. September 2025 zu Gesprächen mit Vertretern verschiedener Institutionen der Europäischen Union nach Brüssel. Zu den aktuellen innenpolitischen Themen auf europäischer Ebene zählen insbesondere Migration, Asyl und innere Sicherheit. Gesprächspartner dort sind der EU-Kommissar für Inneres und Migration Magnus Brunner, die EU-Kommissarin für Krisenvorsorge und - management Hadja Lahbib, Vertreter der Generaldirektion Migration und Inneres (GD Home) der Europäischen Kommission und Abgeordnete des Europäischen Parlaments. In der Federführung des Innenausschusses liegen Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, der Rückführungsverordnung sowie der Europäischen Krisenschutzmechanismus. Die Treffen dienen dazu, die jeweiligen Reformüberlegungen und Herausforderungen konstruktiv zu begleiten. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Josef Oster (Leitung), Dr. Cornell-Anette Babendererde, Frederik Bouffier (alle CDU/CSU), Sascha Lensing (AfD), Hakan Demir (SPD), Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Clara Bünger (Die Linke).

„Proportionalität und Entbürokratisierung“

BaFin-Präsident Mark Branson sprach auf dem Sparkassen-Prüfertag am 24. September 2025 in Dresden über eine proportionalere, stärker prinzipienorientierte Regulierung sowie über seine Erwartungen an die Prüferinnen und Prüfer.
Kategorien: Finanzen

128/2025 : 25. September 2025 - Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-474/24

EuGH Nachrichten - Do, 25.09.2025 - 08:59
NADA Austria u. a.
Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Generalanwalt Spielmann: Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen Anti-Doping-Regeln verstoßen hat, im Internet verstößt gegen das Unionsrecht

Kartellrecht: (Auch) Verfahrensverstöße können teuer werden

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 25.09.2025 - 08:42

Die Europäische Kommission verhängt erstmals isolierte Bußgelder in einem Kartellverfahren wegen der fehlerhaften Beantwortung eines Auskunftsbeschlusses. Dabei handelt es sich bereits um die zweite Entscheidung innerhalb kurzer Zeit, mit der die Europäische Kommission eigenständige Geldbußen wegen Verstößen gegen Verfahrensvorschriften in Kartellverfahren verhängt. In beiden Entscheidungen reduzierte die die Europäische Kommission die Geldbußen aufgrund der Kooperationsbemühungen der Unternehmen im Zuge der Aufklärung der Verstöße. Für die Reduktion und das Verfahren stützt sich die Europäische Kommission auf eine sinngemäße Anwendung der Settlement Notice.

Der Fall Eurofield SAS und Unanime Sport SAS

Im September 2025 verhängte die Europäische Kommission ein Bußgeld gegen Eurofield SAS und deren Muttergesellschaft Unanime Sport SAS in Höhe von ca. EUR 172.000 wegen der unvollständigen Beantwortung eines Auskunftsbeschlusses nach Art. 18 Abs. 3 VO (EG) 1/2003 im Zuge eines Kartellverfahrens im Kunstrasensektor. Dem Auskunftsbeschluss waren eine Nachprüfung (sog. „Dawn Raid“) und ein einfaches Auskunftsverlangen nach Art. 18 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1/2003 gegen Eurofield SAS vorangegangen. Die Europäische Kommission wurde hellhörig, nachdem sie die Antworten von Eurofield SAS auf das einfache Auskunftsverlangen und den Auskunftsbeschluss mit den Unterlagen und Informationen verglich, die sie im Zuge des Dawn Raids bei Eurofield SAS aufgefunden hatte. 

Für einen solchen Verfahrensverstoß sieht Art. 23 Abs. 1 lit. b VO 1/2003 ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1% des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatz vor. Die Europäische Kommission betrachtet den Verstoß als schwerwiegend, auch wenn er möglicherweise nur fahrlässig begangen wurde. Zur grundsätzlichen Bedeutung von Auskunftsverlangen führt die Europäische Kommission aus: 

Auskunftsverlangen sind ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung von Kartellverstößen. Wenn Unternehmen unsere Auskunftsverlangen nicht vollständig beantworten, kann das unsere Untersuchungen stark behindern. Mit dem heutigen Beschluss wird erstmals in einem Kartellverfahren wegen eines solchen Verfahrensverstoßes eine Geldbuße gegen ein Unternehmen verhängt. Wir werden nicht zögern, ähnliche Vorkommnisse auch in Zukunft zu ahnden, damit unsere Untersuchungen zum Nutzen der Verbraucher wirksam durchgeführt werden können. – Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin, 8. September 2025

In der Konsequenz verhängte die Europäische Kommission ein Bußgeld in Höhe von 0,3% des Gesamtumsatzes von Eurofield SAS und Unanime Sport SAS. 

Eurofield SAS und Unanime Sport SAS konnten eine Reduzierung des Bußgeldes in Höhe von 30% durch ihre umfassende Kooperation mit der Europäischen Kommission bei der Aufklärung des Verstoßes erreichen. Dazu haben die Unternehmen insbesondere unmittelbar nach Bekanntgabe des potenziellen Verstoßes durch die Kommission proaktiv mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet, über die als fehlend erkannten Unterlagen hinausgehende Informationen bereitgestellt und ihre Haftung für eine Zuwiderhandlung gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften einschließlich des Sachverhalts und der rechtlichen Beurteilung anerkannt. Dabei wendete die Europäische Kommission nun bereits schon zum zweiten Mal die Grundsätze der Settlement Notice an. Eine unmittelbare Anwendung scheidet für Verfahrensverstöße aus, da die Settlement Notice für einen Vergleich über den Abschluss des Kartellbußgeldverfahrens der Europäischen Kommission Anwendung findet. Zudem sieht sie nur eine Bußgeldreduktion von bis zu 10% vor.

Der Fall International Flavors & Fragrances Inc. 

In einer ähnlichen Situation verhängte die Kommission bereits im Juni 2024 ebenfalls erstmalig eine eigenständige Geldbuße iHv EUR 15,9 Mio. für den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften für Unternehmen, die Gegenstand einer kartellrechtlichen Untersuchung sind. Hier behinderte International Flavors & Fragrences Inc. („IFF“) die Europäische Kommission bei der Durchführung eines Dawn Raids (Art. 20, 21 VO 1/2003), indem ein leitender Mitarbeiter während des Dawn Raids von seinem Mobiltelefon WhatsApp-Nachrichten mit einem Wettbewerber löschte. 

Durch dieses vorsätzliche Löschen von WhatsApp-Nachrichten waren die von IFF vorgelegten Unterlagen unvollständig in Sinne von Art. 23 Abs. 1 lit. c VO 1/2003. Die Europäische Kommission betrachtete das Verhalten, das zu einer Behinderung der Nachprüfung führte („Obstruction“) als vorsätzliches Verhalten und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 0,3% des Gesamtumsatzes von IFF. 

Auch in diesem Fall gestand IFF den Fehler unmittelbar und noch während des Dawn Raids ein und kooperierte sehr umfassend mit der Europäischen Kommission. Insbesondere konnten die gelöschten Nachrichten wiederhergestellt werden. Dies führte zu einer Reduktion des Gesamtbußgeldes in Höhe von 50%. Auch bereits in diesem Fall wendete die Europäische Kommission für die Reduktion des Bußgeldes und den Ablauf des Kooperationsverfahrens die Settlement Notice an. 

Europäische Kommission verschärft Bußgeldpraxis für Verfahrensverstöße – Bußgeldreduktionen sind möglich

Die beiden Entscheidungen innerhalb kurzer Zeit machen deutlich, dass die Europäische Kommission ihre bisherige Praxis zu Verfahrensverstößen im Zuge von Kartellbußgeldverfahren deutlich verschärft hat. In der Vergangenheit wurden – wenn überhaupt – Verfahrensverstöße im Zuge der Bebußung des Kartellrechtsverstoßes bußgelderhöhend berücksichtigt. Lediglich für den Ausnahmefall eines Siegelbruchs hat die Europäische Kommission in zwei Entscheidungen 2008 und 2011 Bußgelder wegen Verfahrensverstößen verhängt. 

Für Unternehmen folgt aus dieser Entwicklung die Notwendigkeit, in Kartellbußgeldverfahren noch größere Sorgfalt walten zu lassen; sei es im Zuge von Dawn Raids oder bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen und Auskunftsbeschlüssen der Europäischen Kommission. Sollte es dennoch zu Verfahrensverstößen in Kartellbußgeldverfahren kommen, besteht durch eine unmittelbare und umfassende Kooperation mit der Europäischen Kommission zumindest die Möglichkeit, das Maximalbußgeld signifikant zu reduzieren.

Der Beitrag Kartellrecht: (Auch) Verfahrensverstöße können teuer werden erschien zuerst auf CMS Blog.