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Bundestag beschließt Aus­gaben von 502,55 Milliar­den Euro im Haushalt 2025

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.09.2025 - 11:15
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. September 2025, den Haushalt des Bundes für 2025 beschlossen. Danach kann der Bund 502,55 Milliarden Euro ausgeben, das sind 5,4 Prozent mehr als 2024, aber 460,28 Millionen Euro weniger als noch im Regierungsentwurf geplant. Für Investitionen sind 62,73 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,52 Milliarden Euro). Für die kommenden Haushaltsjahre sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 153,09 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von 1,82 Milliarden Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Die Nettokreditaufnahme beträgt wie geplant 81,78 Milliarden Euro. Die Steuern und steuerähnlichen Abgaben werden auf der Einnahmenseite mit 386,84 Milliarden Euro veranschlagt (2024: 374,55 Milliarden Euro). In namentlicher Abstimmung votierten in der dritten Beratung 324 Abgeordnete für das Haushaltsgesetz (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (21/1002, 21/1003, 21/1012, 21/1060, 21/1064, 21/1061, 21/1062). 268 Abgeordnete stimmten dagegen. Abstimmung Zum Haushaltsgesetz 2025 lagen Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (21/1664), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1658) und der Fraktion Die Linke (21/1659) vor, die ebenso abgelehnt wurden wie drei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion, die sich auf Einzelpläne beziehen (Justiz und Verbraucherschutz: 21/1661, Wirtschaft und Energie: 21/1662, Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: 21/1663). In allen Fällen stimmten nur die Antragsteller für ihren Entschließungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Haushaltsbegleitgesetz 2025 und Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Der Bundestag verabschiedete zudem den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Haushaltsbegleitgesetz 2025 (21/778), zu dem eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/1579) vorlag. Dafür stimmten Union und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen. Darüber hinaus nahm der Bundestag den weiteren Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG, 21/779) an. Auch dazu hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/1578). Dafür stimmten Union und SPD, dagegen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu diesem Gesetz lag auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1657) vor, der ebenfalls keine Mehrheit fand. AfD verweist auf 1.000 eigene Änderungsanträge In der Abschlussdebatte zum Bundeshaushalt 2025 erneuerte die AfD-Fraktion ihren Vorschlag, die Ausgaben um 111 Milliarden Euro zu kürzen. Unter anderem schlugen AfD-Redner vor, das Entwicklungsministerium abzuschaffen und das Bürgergeld für Ausländer in Deutschland zu streichen. „Wir müssen uns ganz auf unser Land konzentrieren“, verlangte Dr. Michael Espendiller für seine Fraktion. Den Zustand der Koalition bezeichnete er als „zermürbenden Stellungskrieg“ zwischen den beteiligten Parteien. Espendiller verwies zudem darauf, dass seine Fraktion 1.000 Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung eingebracht habe. SPD: Rekordinvestitionen von 115 Milliarden Euro Dr. Thorsten Rudolph sprach für die sozialdemokratische Fraktion von einem „beispielslosen Investitionspaket“, das mit dem Haushalt geöffnet werde. „Trotzdem hören wir die ganze Woche von den Grünen: alles zu wenig“, sagte er in Richtung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Er verwies auf die Zahlen: Der Haushalt sehe Rekordinvestitionen in Höhe von 115 Milliarden Euro vor. Die Investitionsquote von zehn Prozent im Kernhaushalt werde eingehalten. Grüne warnen vor "Strohfeuer auf Pump" Lisa Paus sprach für die bündnisgrüne Fraktion in der Debatte, sie ist zugleich amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses. Paus dankte den Mitarbeitern im Ausschusssekretariat, sprach von einem arbeitsreichen Sommer. Die Ampel-Koalition sei daran zerbrochen, die großen Herausforderungen wie den Krieg in der Ukraine oder den Klimaschutz „in einem normalen Haushalt“ abzubilden. „Deswegen habe ich auch im März für die Grundgesetzänderung gestimmt“, sagte Paus mit Blick auf die Ausnahme für die Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse und das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Allerdings kritisierte sie, wie die Bundesregierung Ausgaben als Investitionen deklariere. „IT-Planstellen gelten plötzlich als Investitionen“, kritisierte Paus und warnte vor einem „Strohfeuer auf Pump“. Die Schuldenquote werde auf mehr als 80 Prozent steigen, warnte sie. CDU/CSU: Größte Unternehmensteuerreform seit 15 Jahren Für die CDU/CSU-Fraktion brachte sich Yannick Bury in die Debatte ein. „Wir geben heute diesem Land Planungssicherheit zurück. Der Haushalt 2025 setzt auf den Schwerpunkt Wachstum und auf den Schwerpunkt Sicherheit“, erklärte er. Zugleich verwies er auf die „größte Steuerreform im Unternehmensbereich, die dieses Land seit 15 Jahren gesehen hat“. Bury nannte ferner die Erhöhung der Pendlerpauschale und „erste Schritte bei der Stromsteuersenkung“. Weiter sagte Bury mit Blick auf die wachsenden Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an die Sozialversicherungen: „Wir haben einen Reformbedarf in unseren Sozialversicherungssystemen. Diese Botschaft des Haushalts dürfen wir nicht verkennen.“ Linke: Unten kommt bei den Menschen nichts an Aus Sicht von Ines Schwerdtner, Fraktion Die Linke, kommt von den 500 Milliarden Euro, die der Bund über neue Kredite im Rahmen des SVIK bereitstellt, unten nichts bei den Menschen an. „Ich spreche für die, die morgens um fünf Uhr die Bahn nehmen müssen“, sagte Schwerdtner. Von den 100 Milliarden Euro aus dem SVIK betrügen über die Laufzeit die Ausgaben berechnet pro Kopf lediglich 99 Euro pro Monat. „Von diesem Geld werden nicht ausreichend Schulen gebaut“, stellte sie fest. Schwerdtner berichtete über ein Mädchen-Zentrum in ihrem Wahlkreis in Berlin-Lichtenberg, wo Mädchen Angst vor rechtsextremer Gewalt hätten. Ihre Gegnerin im Wahlkreis von der AfD, Beatrix von Storch, habe dieses Zentrum nie besucht, kritisierte Schwerdtner und warf der AfD „Verachtung“ für die Menschen vor. Sie griff dabei auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel an: „Alice Weidel verachtet die Menschen in Deutschland, weil sie hier nicht einmal Steuern zahlen kann.“ Minister: Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Land bleibt Nach der ersten Fraktionsrunde ergriff Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) das Wort und sagte mit Blick auf die zu Ende gehende Haushaltswoche: „Wenn ich in den Debatten hören musste, die Regierung macht nichts für die Menschen, dann will ich diesem Eindruck in aller Deutlichkeit widersprechen.“ Es sei gut für die Menschen, wenn in die Verkehrsinfrastruktur, den sozialen Wohnungsbau oder die Digitalisierung investiert würde. 115 Milliarden Euro seien bereits 2025 für Investitionen vorgesehen, 55 Prozent mehr als 2024. „Wir wollen, dass Deutschland ein starkes Land bleibt“, erklärte er. In diesem Geist sollten auch die Haushaltsberatungen 2026/2027 geführt werden. Bereits in der kommenden Woche steht der Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2026 in erster Lesung auf der Agenda des Bundestages (21/600). Haushaltsbegleitgesetz 2025 Zentraler Bestandteil des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 (21/778, 21/1579) ist die Umsetzung einer neuen haushaltsrechtlichen Regelung, mit der sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel des Grundgesetzes teilweise ausgenommen werden sollen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, den Schutz informationstechnischer Systeme sowie die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten dann nicht unter die reguläre Kreditobergrenze fallen, wenn sie ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres übersteigen. Diese sogenannte Bereichsausnahme soll im Artikel 115-Gesetz und in der Bundeshaushaltsordnung verankert werden. Bereinigte Investitionsquote des Bundes In der Bundeshaushaltsordnung soll zudem eine Regelung zur Darstellung einer bereinigten Investitionsquote des Bundes verankert werden. Diese ist für Investitionen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ relevant. Darüber hinaus soll auch das Klima- und Transformationsfondsgesetz geändert werden. Ziel ist es unter anderem, Zuführungen aus dem neuen Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds (KTF) rechtlich zu verankern. Aus dem KTF soll zudem künftig die Finanzierung von Entlastungen beim Gaspreis ermöglicht werden. Offshore-Windenergie und Krankenhausfinanzierung Auch die Verwendung von Ausschreibungserlösen im Bereich der Offshore-Windenergie soll angepasst werden. In den Jahren 2025 und 2026 sollen Einnahmen über 200 Millionen Euro dem Bundeshaushalt als „Transformationskomponente“ zufließen. Ein weiterer Regelungsschwerpunkt liegt im Bereich der Krankenhausfinanzierung. So sollen Krankenhäuser für stationäre Behandlungen gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 3,45 Prozent erheben können. Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds Zur pauschalen Refinanzierung dieser „Sofort-Transformationskosten“ sind ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro vorgesehen. Zudem soll eine Doppelvergütung durch sogenannte Hybrid-DRG-Fälle vermieden werden, indem diese künftig bei der Ermittlung von Vorhaltevolumina unberücksichtigt bleiben. Eine Änderung im Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz soll darüber hinaus Zahlungsverschiebungen im Bundeshaushalt verringern und Einsparungen in Höhe von rund 1,85 Milliarden Euro im Jahr 2026 ermöglichen. Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität soll eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands schaffen, heißt es im Haushaltsentwurf. Dazu ist die Aufnahme von Krediten bis zu 500 Milliarden Euro möglich. 37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen. 11,71 Milliarden Euro sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für den Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. 4,04 Milliarden sollen in die Digitalisierung investiert werden. Allein 2,93 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. 327,02 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht. (bal/hau/18.09.2025)

Haushaltsgesetz 2025 in zweiter Beratung angenommen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.09.2025 - 11:10
Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 18. September 2025, in zweiter Beratung das Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) auf Grundlage der vom Haushaltsausschuss vorgenommenen Änderungen (21/1002, 21/1003, 21/1012 21/1060, 21/1064, 21/1061) und des Berichts des Haushaltsausschusses (21/1062) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. 460 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Der Haushaltsausschuss hatte den Etat 2025 im Rahmen der sogenannten Bereinigungssitzung am 4. September 2025 leicht gekürzt. Veranschlagt sind dem finalen Beschluss zufolge nun 502,55 Milliarden Euro an Ausgaben. Das sind 460,28 Millionen Euro weniger als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung standen. Im Vergleich zum Soll-Ansatz 2024 ist es aber immer noch ein Plus von 5,4 Prozent. Ein Plus im Vergleich zum Entwurf gibt es bei den Investitionen. Diese steigen leicht um vier Millionen auf 62,73 Milliarden Euro. Keine Veränderungen sind bei den Steuereinnahmen vorgesehen. Diese sind weiterhin mit 386,84 Milliarden Euro angesetzt. Bei den sonstigen Einnahmen findet sich ein Minus von 460 Millionen Euro auf 33,92 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme beträgt unverändert im Vergleich zum Entwurf 81,87 Milliarden Euro. Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 Zugleich stimmt der Bundestag über die Beschlussempfehlung des Bundesrates (21/1063) zum Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028 /20/12401) ab. Der Ausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme dieses noch aus der vorigen Wahlperiode stammenden Finanzplans. Darin gibt die vorherige Bundesregierung Auskunft über ihre Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre. Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 weist die Bundesregierung erhebliche Handlungsbedarfe aus. So müssten etwa ab 2028 erheblich höhere Verteidigungsausgaben aus dem Kernhaushalt gestemmt werden, um das Zwei-Prozent-Ziel der Nato zu erreichen. Der Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 474,6 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 38,6 Milliarden Euro), für 2027 in Höhe von 488,2 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 36,3 Milliarden Euro) und für 2028 in Höhe von 497,3 Milliarden Euro (Nettokreditaufnahme: 29,4 Milliarden Euro) vor. Die Nettokreditaufnahme liegt im Finanzplanungszeitraum jeweils nahe an der nach dem Grundgesetz maximal zulässigen Nettokreditaufnahme. "Haushaltspolitischer Handlungsbedarf" Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 besteht laut der vorigen Bundesregierung „haushaltspolitischer Handlungsbedarf“, sprich: Die Ausgaben liegen noch deutlich über den erwarteten Einnahmen. In den Jahren 2026 und 2027 taxierte die vorherige Bundesregierung diesen Bedarf auf jeweils 13 Milliarden Euro, die in der Finanzplanung als „Handlungsbedarf-GMA“ (Globale Minderausgabe) ausgewiesen werden. Im Jahr 2028 liegt diese Handlungsbedarf-GMA laut Finanzplan bei rund 38,9 Milliarden Euro. Grund dafür ist dem Finanzplan zufolge unter anderem, dass das Sondervermögen Bundeswehr im Jahr 2027, das nicht im Kernhaushalt abgebildet wird, ausgeschöpft sein dürfte. Zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato müssten die Ausgaben danach aus dem Kernhaushalt gestemmt werden. So sieht die Finanzplanung für 2028 Verteidigungsausgaben in Höhe von 72,4 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt vor. In diesem Jahr sind dafür 44,4 Milliarden Euro veranschlagt. Ein weiterer Ausgabentreiber in der Finanzplanung sind die aus dem Haushalt geleisteten Rentenversicherungsleistungen. Sie sollen von 116,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 bis zum Jahr 2028 auf 140,8 Milliarden Euro steigen. Bei den arbeitsmarktpolitischen Leistungen ging die vorherige Bundesregierung hingegen von sinkenden Ansätzen aus. Sie sollen von 50,9 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 44,2 Milliarden Euro im Jahr 2028 sinken. Von der aktuellen Bundesregierung liegt inzwischen bereits ein neuer Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 vor (21/601). (bal/scr/18.09.2025)

Bundesschuld und Allgemeine Finanzverwaltung

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.09.2025 - 11:05
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. September 2025, in zweiter Beratung die Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) angenommen. Für die Etats in den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Fassungen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen (21/1060, 21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Bundesschuld Die Ausgaben der Bundesschuld umfassen laut Regierungsentwurf 34,17 Milliarden Euro gegenüber 39,6 Milliarden Euro 2024. Dem stehen Einnahmen von 83,94 Milliarden Euro gegenüber (2024: 41,6 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,78 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 30,1 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 37,4 Milliarden Euro im Jahr 2024. Allgemeine Finanzverwaltung Im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung sind 531 Millionen Euro weniger veranschlagt als im Regierungsentwurf (21/500) vorgesehen war. Insgesamt sind dort nun Ausgaben in Höhe von 46,76 Milliarden Euro vorgesehen. Die angesetzten Einnahmen wurden um 458,78 Millionen Euro auf 394,9 Milliarden Euro reduziert. Der Haushaltsausschuss kürzte im Vergleich zum Regierungsentwurf die Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020“ (um 270 auf 845 Millionen Euro), „Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups“ (um 140 auf 78 Millionen Euro) und „Ausgabemittel zur Restedeckung“ (um 106 auf 294 Millionen Euro). Gekürzt um 15 auf fünf Millionen Euro wurde auch der Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland“ . Erhöht um zwei Millionen auf 249,9 Millionen Euro wurden im Kapitel 6092 (Klima- und Transformationsfonds, KTF) die Mittel für den Titel „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“). Eine Reduzierung um diesen Betrag erfuhr die Zuführung zur Rücklage. Mehr Mittel für die Wohneigentumsförderung 800.000 Euro mehr als ursprünglich angesetzt stehen nun für die Wohneigentumsförderung für Familien bereit. Dies ging zulasten des klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment und dem Titel „Gewerbe zu Wohnen“. Für Investitionen in die Sport-Infrastruktur (Titelgruppe 8) stehen nun fünf Millionen Euro bereit, hier waren im Regierungsentwurf keine Mittel angesetzt. 5,4 Millionen Euro weniger und damit nun 829,6 Millionen Euro sind für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte angesetzt. Als Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 60 haben die Haushaltspolitiker nun final 16,7 Milliarden Euro angesetzt, sechs Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Weniger Einnahmen veranschlagt Bei den Einnahmen sind nun 458,8 Millionen Euro weniger veranschlagt. Dies ergibt sich primär aus einer um 715 Millionen Euro erhöhten Globalen Mindereinnahme, die nun mit 1,8 Milliarden Euro veranschlagt ist. 2024 lag diese bei zwei Milliarden Euro (Soll-Wert). Zugleich sollen die vermischten Einnahmen um 247 Millionen Euro steigen. Der neue Betrag lautet nun 632 Millionen Euro. Begründet wird dies mit einer höheren Umsatzsteuererstattung im Zusammenhang mit der Anlegung und Auslösung von Gasreserven. Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses Mit einem Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Monitoring-Bericht vorzulegen zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, erstmalig am 1. September 2026. Ein weiterer Beschluss bezieht sich auf die bis zu einer Milliarde Euro schwere Titelgruppe „Sport“ im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Hier soll es eine Änderung des Haushaltsgesetzes geben, „durch die Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften zielgerichteter und effizienter bewirtschaftet werden können“. Vorgesehen ist nun ein Haushaltsvermerk, der den Zuwendungstitel als Selbstbewirtschaftungsmittel bezeichnet. (bal/18.09.2025)

Mitglieder von acht Gremien gewählt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.09.2025 - 11:00
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. September 2025, über die Besetzung einiger Gremien entschieden. Bundesstiftung Gleichstellung: Es lagenn Wahlvorschläge aller Fraktionen zur Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Gleichstellung gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung vor. Wahlvorschlag der CDU/CSU (21/1642): Mitglieder: Wolfgang Dahler, Ralph Edelhäußer, Oliver Pöpsel, Astrid Timmermann-Fechtner; Stellvertretung: Stephan Albani, Ellen Demuth, Harald Orthey, Dr. Anja Weisgerber. Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Wahlvorschlag der AfD (21/1643): Mitglieder: Tobias Ebenberger, Martin Reichardt; Stellvertretung: Sebastian Maack, Kerstin Przygodda. Dem Wahlvorschlag stimmte nur die AfD-Fraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Er wurde somit abgelehnt. Wahlvorschlag der SPD (21/1644): Mitglieder: Jasmina Hostert, Josephine Ortleb; Stellvertretung: Felix Döring, Carmen Wegge. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab. Der Wahlvorschlag ist angenommen. Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1645): Mitglied: Ulle Schauws; Stellvertretung: Filiz Polat. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab. Der Wahlvorschlag ist angenommen. Wahlvorschlag der Linken (21/1646): Mitglied: Kathrin Gebel; Stellvertretung: Maik Brückner. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab. Der Wahlvorschlag ist angenommen. Zweck der Bundesstiftung Gleichstellung mit Sitz in Berlin ist die Stärkung und Förderung von Frauen und Männern in Deutschland. Der Stiftungsrat besteht aus zehn bestellten Mitgliedern, die dem Deutschen Bundestag angehören, und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich dessen Vorsitzende ist. Der Stiftungsrat überwacht die Geschäftsführung durch das Direktorium und entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind. Filmförderungsanstalt: Anschließend stand die Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 1 des Filmförderungsgesetzes (FFG) an. Wahlvorschläge der CDU/CSU und SPD (21/1647): Mitglieder: Melanie Bernstein (CDU/CSU), Martin Rabanus (SPD); Stellvertretung: Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU), Nancy Faeser (SPD). Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Wahlvorschlag der AfD (21/1648): Mitglied: Ronald Gläser; Stellvertretung: Martin Erwin Renner. Dem Wahlvorschlag stimmte nur die AfD-Fraktion zu, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab. Der Wahlvorschlag ist somit abgelehnt. Die Filmförderungsanstalt mit Sitz in Berlin fördert die Struktur der deutschen Filmwirtschaft und die kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im In- und Ausland. Ihr Verwaltungsrat besteht aus 36 Mitgliedern, von denen drei durch den Deutschen Bundestag benannt werden. Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung: CDU/CSU und SPD sowie die AfD stellten Kandidaten für den Stiftungsrat der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ gemäß Paragraf 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ auf. Wahlvorschläge der CDU/CSU und SPD (21/1649): Mitglieder: Stephan Mayer, Klaus-Peter Willsch (beide CDU/CSU), Helge Lindh (SPD); Stellvertretung: Florian Oßner, Dr. Cornell-Anette Bebendererde (beide CDU/CSU), Dr. Franziska Kersten (SPD). Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Wahlvorschlag der AfD (21/1650): Mitglied: Ronald Gläser; Stellvertretung: Denis Pauli. Dem Wahlvorschlag stimmte nur die AfD-Fraktion zu, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Der Wahlvorschlag ist somit abgelehnt. Darüber hinaus informierte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner über in einer Unterrichtung (21/1654) über Wahlvorschläge des Auswärtigen Amtes, des Bundesinnenministeriums, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Bundes der Vertriebenen, der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Katholischen Kirche in Deutschland und des Zentralrates der Juden in Deutschland, die ihr vom Bundesbeauftragten für Kultur und Medien übermittelt wurden. Das Auswärtige Amt schlug die CDU-Abgeordnete Serap Güler als Mitglied und Anna Bartels als Stellvertreterin, das Bundesinnenministerium Dr. Lothar Müller als Mitglied und Annegret Korff als Stellvertreterin sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Maria Bering als Mitglied und Dr. Robin Mishra als Stellvertreter für die Wahl des Stiftungsrates vor. Der Bund der Vertriebenen nominierte Dr. Bernd Fabritius, Stephan Grigat, Christian Knauer, Egon Primas, Johann Thießen und Steffen Hörtler für die Wahl der Stiftungsratsmitglieder und als Stellvertreter Marc-Pawel Halatsch, Stephan Rauhut, Brunhilde Reitmeir-Zwick, der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Raimund Haser, Hiltrud Leber und Milan Horáček. Die Evangelische Kirch in Deutschland nominierte Dr. Johann Hinrich Claussen und Prof. Dr. Katja Lembke als Mitglieder und Prof. Dr. Dr. Joachim Willems und Privatdozentin Dr. Gisa Bauer als stellvertretende Mitglieder des Stiftungsrates. Die Katholische Kirche in Deutschland nominierte Weihbischof Dr. Reinhard Hauke und Dr. Jörg Lüer als Mitglieder und Prälat Dr. Karl Jüsten sowie Matthias Dörr als Stellvertreter. Der Zentralrat der Juden nominierte als Mitglieder Mark Dainow und Barbara Traub sowie als Stellvertreter Daniel Botmann und Milena Rosenzweig-Winter für den Stiftungsrat Bei der Gesamtabstimmung über die vom Bundestag entsandten (21/1649) und über die weiteren vorgeschlagenen Mitglieder des Stiftungsrates (21/1654) stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion dafür. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Die genannten Personen (21/1649, 21/1654) sind somit in den Stiftungsrat gewählt. Ein Sitz im Stiftungsrat bleibt vakant. Träger der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ mit Sitz in Berlin ist die Stiftung „Deutsches Historisches Museum“. Ihr Zweck ist es, „im Geiste der Versöhnung“ die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten. Der Stiftungsrat besteht aus 21 Mitgliedern, von denen vier durch den Deutschen Bundestag vorgeschlagen werden. Der Stiftungsrat bestimmt die Grundzüge des Stiftungsprogramms und beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der unselbstständigen Stiftung, soweit dadurch nicht grundsätzliche Verwaltungsangelegenheiten des Trägers betroffen werden. Bundesnetzagentur: Wahlvorschläge aller Fraktionen lagen zudem für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vor. Wahlvorschläge von CDU/CSU, AfD und SPD (21/1651 neu): CDU/CSU: Mitglieder: Thomas Bareiß, Hansjörg Durz, Mark Helfrich, Ronja Kemmer, Dr. Andreas Lenz, Dr. Markus Reichel; Stellvertretung: Tilman Kuban, Ralph Brinkhaus, Joachim Ebmeyer, Fabian Gramling, Klaus-Peter Willsch, Sebastian Steineke. AfD: Mitglieder: Marc Bernhard, Dr. Malte Kaufmann; Stellvertretung: Raimond Scheirich, Ruben Rupp. SPD: Mitglieder: Sebastian Roloff, Johannes Schätzl, Dr. Nina Scheer; Stellvertretung: Dr. Carolin Wagner, Daniel Bettermann, Helmut Kleebank. Für diesen Wahlvorschlag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1678): Mitglieder: Michael Kellner, Dr. Anna Lührmann; Stellvertretung: Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Till Steffen. Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Wahlvorschlag der Linken (21/1679): Mitglied: Jörg Cezanne; Stellvertretung: Anne-Mieke Bremer. Der Wahlvorschlag wurde einstimmig angenommen. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Bonn. Ihr Beirat besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates. Eisenbahninfrastrukturbeirat: Gewählt wurden auch die Mitglieder des Beirats für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastrukturbeirat). Wahlvorschläge von CDU/CSU, AfD und SPD (21/1652 neu): CDU/CSU: Mitglieder: Günter Baumgartner, Michael Donth, Björn Simon; Stellvertretung: Dr. Jonas Geissler, Daniel Kölbl, Henning Rehbaum. AfD: Mitglieder: Lars Haise, Wolfgang Wiehle; Stellvertretung: Maximilian Kneller, Alexis L. Giersch. SPD: Mitglieder: Martin Kröber, Anja Troff-Schaffarzyk; Stellvertretung: Isabel Cademartori, Truels Reichardt. Dem Wahlvorschlag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1680): Mitglied: Matthias Gastel; Stellvertretung: Victoria Broßart. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Wahlvorschlag der Linken (21/1681): Mitglied: Luigi Pantisano; Stellvertretung: David Schliesing. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat berät die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich der Eisenbahnregulierung und vor wichtigen Regulierungsentscheidungen. Er setzt sich aus neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie neun Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates zusammen. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Anschließend wurden Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gewählt. Wahlvorschläge der CDU/CSU, AfD und SPD (21/1669): CDU/CSU: Kerstin Radomski, Mechthilde Wittmann; AfD: Thomas Ladzinski; SPD: Ruppert Stüwe. Dem Wahlvorschlag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1670): Omid Nouripour in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten des Deutschen Bundestages. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Sitz in Bonn ist die zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesfinanzministeriums. Sie verwaltet und bewirtschaftet vor allem den Immobilienbesitz und die Grundstücke in ihrem Eigentum und nimmt darüberhinausgehende Aufgaben wahr. Der Verwaltungsrat überwacht den Vorstand der Bundesanstalt und unterstützt diesen bei seinen Aufgaben. Er besteht aus bis zu 13 Personen, darunter bis zu fünf Bundestagsabgeordneten, darunter kraft Amtes die oder der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten des Deutschen Bundestages. Deutsche Härtefallstiftung: Schließlich stand die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der „Deutschen Härtefallstiftung“ auf der Tagesordnung. Wahlvorschläge der CDU/CSU, AfD und SPD (21/1671): CDU/CSU: Thomas Erndl, Jens Lehmann, Kerstin Vieregge; AfD: Hannes Gnauck, Sven Wendorf; SPD: Sabine Dittmar, Claudia Moll. Dem Wahlvorschlag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen (21/1672): Robin Wagener. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Wahlvorschlag der Linken (21/1673): Zada Salihović. Dem Wahlvorschlag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Wahlvorschlag wurde somit angenommen. Die Deutsche Härtefallstiftung mit Sitz in Bonn hilft Menschen in außergewöhnlichen Notlagen, die aufgrund der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten entstanden sein könnten. Unterstützt werden aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige, ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Dem Stiftungsrat gehören unter anderem acht Bundestagsabgeordnete an. (ste/vom/18.09.2025)

Abstimmung über Beschluss­empfehlungen des Petitions­ausschusses

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.09.2025 - 10:55
Ohne vorherige Aussprache haben die Abgeordneten am Donnerstag, 18. September 2025, elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angenommen. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 23 bis 33 (21/1603, 21/1604, 21/1605, 21/1606, 21/1607, 21/1608, 21/1609, 21/1610, 21/1611, 21/1612, 21/1613). 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften gefordert Unter den darin behandelten Petitionen befand sich etwa eine mit der Forderung nach einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dahingehend, dass innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h betragen sollte. Durch eine Ausweisung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften komme es zu einer Lärm- und Abgasbelastung von Anwohnerinnen und Anwohnern, schrieb der Petent. Angemerkt wurde in der Eingabe zudem, dass Geschwindigkeitskontrollen lediglich an Unfallschwerpunkten, aber nicht an Lärmschwerpunkten durchgeführt werden. An Stellen, die keine Unfallschwerpunkte seien, würden Höchstgeschwindigkeiten daher lediglich als Empfehlung gelten. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. September mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Anhebung auf höchstens 70 km/h nur begrenzten Fällen In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellte der Petitionsausschuss fest, dass die Straßenverkehrsbehörden nach Paragraf 45 Absatz 8 StVO innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen durch Zeichen 274 („Zulässige Höchstgeschwindigkeit") erhöhen könnten. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV) zu Paragraf 41 StVO zu Zeichen 274 sei diese Möglichkeit der Anhebung bereits nach geltendem Recht eng begrenzt. So komme eine solche Anordnung nur auf Vorfahrtsstraßen in Betracht, „auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird“. Für Linksabbieger seien Abbiegestreifen erforderlich. Hier sei eine Anhebung auf höchstens 70 km/h begrenzt. Verkehrsbeschränkungen bei überschrittenen Richtwerten Was die erhöhte Lärm- und Abgasbelastungen betrifft, gab der Ausschuss zu bedenken, dass in diesen Fällen für die Straßenverkehrsbehörden Möglichkeiten bestehen, die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Lärmschutzmaßnahmen seien nach Paragraf 45 Absatz 9 Satz 3 StVO zulässig, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Leib, Leben und Gesundheit „erheblich übersteigt“. Die Behörde orientiere sich dabei an den in den „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) festgeschriebenen Richtwerten. „Sind diese Richtwerte überschritten, ergreifen die Straßenverkehrsbehörden in der Regel verkehrsbeschränkende Maßnahmen“, hieß es in der Beschlussempfehlung. (hau/18.09.2025)

LG Koblenz zum Auffahrunfall: Erhöhte Betriebsgefahr auf dem Nürburgring

LTO Nachrichten - Do, 18.09.2025 - 10:53

Laien auf der Profi-Strecke: Der Nürburgring ist so legendär, dass ihn auch Touristen gern mit ihrem eigenen Auto befahren. Kommt es dann zum Unfall, ist eine erhöhte Betriebsgefahr der Fahrzeuge anzunehmen, so das LG.

Norton Rose Fulbright wins multiple Airline Economics awards

Norton Rose Fulbright - Do, 18.09.2025 - 10:37
Global law firm Norton Rose Fulbright has won multiple accolades at Airline Economics’ annual European Aviation 100 Awards and Sustainability Awards.

Great Lakes Insurance SE

Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs
Kategorien: Finanzen

Kryptomärkte: BaFin-Verordnung konkretisiert Mitteilungspflichten

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) veröffentlicht. Darin konkretisiert sie die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen.
Kategorien: Finanzen

IX ZB 1/24, Entscheidung vom 01.09.2025

BGH Nachrichten - Do, 18.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

4 StR 358/25, Entscheidung vom 26.08.2025

BGH Nachrichten - Do, 18.09.2025 - 09:30

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5 StR 301/25, Entscheidung vom 26.08.2025

BGH Nachrichten - Do, 18.09.2025 - 09:30

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