Aktuelle Nachrichten

Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen

Petitionen/Ausschuss Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen in Deutschland niederschwellig und flächendeckend zur Verfügung zu stellen.

European Union adopts Omnibus Directive amending CSRD and CS3D

Norton Rose Fulbright - 25.02.2026
On 24 February 2026, the EU Council adopted (subject to certain amendments) the Omnibus Directive which was proposed by the European Commission on 26 February 2025 (see our previous briefing here) and approved by the European Parliament on 16 December 2025.

Systemrisikopuffer Österreich: reziproke Anerkennung der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin wird den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht angeordneten sektoralen Systemrisikopuffer (SyRB) für in Deutschland zugelassene Institute reziprok anwenden.
Kategorien: Finanzen

Linke fragt nach Kündigungen von Bankkonten

Finanzen/KleineAnfrage Nach der Kündigung von Konten politischer Organisationen ("De-Banking") erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Mehrkosten im sozialen Wohnungsbau

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/KleineAnfrage Um Mehrkosten und regulatorische Hürden im sozialen Wohnungsbau durch energiepolitische und ideologische Vorgaben geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Umweltverbände warnen vor Gasabkommen mit Niederlanden

Wirtschaft und Energie/Ausschuss Umweltverbände kritisieren in einer Öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss die Pläne der Bundesregierung, gemeinsam mit den Niederlanden Erdgas in der Nordsee zu fördern.

AfD will missbräuchliche Vaterschafts-Anerkennung bekämpfen

Inneres/Gesetzentwurf Der Bundestag berät am Mittwoch erstmals über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der einem Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften entgegenwirken soll.

"Das Parlament": Die Sitzungswoche im Bundestag

Bundestagsnachrichten/Bericht Tariftreuegesetz, Reform des Europäischen Asylsystems, vier Jahre Ukraine-Krieg und die "Vetternwirtschafts"-Vorwürfe gegen die AfD. Das sind einige der wichtigsten Themen, über die das Plenum berät.

Einsetzung der Engagementbericht-Kommission angekündigt

Bundestagsnachrichten/Antwort Die Bundesregierung kündigt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen an, dass die Kommission zur Erstellung des Fünften Engagementberichts in den kommenden Monaten eingesetzt werden soll.

neo:sense schützt die Zukunft Ihrer Kanzlei, weil generische KI-Lösungen juristischer Exzellenz nicht standhalten

Legal Tech Verzeichnis - 25.02.2026

Kanzleien stehen heute vor einer doppelten Herausforderung: 
Einerseits steigen die Erwartungen ihrer Mandanten an Effizienz, Geschwindigkeit und Transparenz. Andererseits ist juristische Exzellenz weiterhin das zentrale Differenzierungsmerkmal und darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. 

Künstliche Intelligenz wird in diesem Spannungsfeld oft als Risiko wahrgenommen: 
als Black Box und als Bedrohung etablierter Geschäftsmodelle. Doch unter den richtigen Voraussetzungen wird dieses Risiko zu einer Chance, die es für moderne Kanzleien zu nutzen gilt.

Warum Standard-KI für Kanzleien nicht funktioniert

Viele Legal-Tech-Lösungen sind auf Breite ausgelegt: 
eine Lizenz, ein System, ein allgemeiner Datenbestand für alle Anwendungszwecke. Das von diesen Tools verwendete große Sprachmodell (LLM), die eigentlich künstliche Intelligenz, soll aufgrund eines Prompts juristische Bewertungen anstelle der Legal Professionals vornehmen. Das können sie nur bedingt, da ihr Trainingsmaterial sich aus allen denkbaren Bereichen des Wissens speist. Die Menge juristischen Knowhows, auf den ein LLM zurückgreifen kann, ist daher denkbar gering und eher oberflächlich.

Für Kanzleien ist das unzureichend. Denn ihr Wert liegt nicht in generischem Wissen, sondern in institutionalisierter Erfahrung, gewachsenen Vertragslogiken und mandantenspezifischen Standards. neo:sense ist deshalb bewusst keine reine Lizenzsoftware. Es ist eine strategische Kanzlei-Plattform, die sich an vorhandene Strukturen, Qualitätsansprüche und Governance-Modelle anpasst.

ContractEngine: KI-basierte Vertragsprüfung, die Kanzlei-Wissen integriert, nicht ersetzt

Die neo:sense ContractEngine ist ein spezialisiertes Content-Management-System für juristische Inhalte. Verträge und andere Dokumente aus der täglichen juristischen Praxis werden strukturiert erfasst und in definierte Analyse- und Prüfschemata überführt, die auf dem juristischen Fachwissen aus der ContractEngine beruhen.  

Individuell festgelegte Prüfparameter, etwa zu Risiko, Compliance oder regulatorischen Anforderungen, bilden die Basis für einen vollständig automatisierten Prozess, der relevante Klauseln identifiziert, bewertet und bei Bedarf korrigiert. Und zwar ohne, dass hierfür gesonderte Prompt-Expertise nötig ist, sondern über ein intuitives Redaktionssystem.  So werden juristische Prüfungen standardisiert, reproduzierbar und skalierbar. Gleichzeitig erhöhen sich Effizienz, Transparenz und Qualität in der Vertragsanalyse deutlich. 

Die ContractEngine garantiert, dass das größte Asset der Kanzlei, ihr über Jahre gewachsenes Fachwissen, grundlegender Bestandteil der KI-gestützten Vertragsprüfung bleibt. Während andere Lösungen lediglich passiv genutzt werden, gestalten Kanzleien mit neo:sense aktiv ihre individuelle Legal-Tech-Software und sichern damit nicht nur ihren Bestand auf dem Weg in eine digitale Zukunft. Sie erschließen sich auch neue Geschäftsfelder und festigen Mandantenbeziehungen durch ein klares Bekenntnis zu moderner Technologie. 

Mandantenintegration als strategischer Vorteil

neo:sense ermöglicht es Kanzleien, ihre Mandanten strukturiert in digitale Prüfprozesse einzubinden, ohne Kontrollverlust. 
Mandantenspezifische Standards werden gemeinsam definiert, dokumentiert und kontinuierlich weiterentwickelt. 


Die Kanzlei bleibt Gestalterin, nicht bloß Dienstleisterin einer fremden Technologie. Das stärkt: 

  • Mandantenbindung
  • Prozessqualität
  • und die Position der Kanzlei als langfristiger strategischer Partnerin

Effizienzgewinne ohne Verlust des Geschäftsmodells

Für Kanzleien ist Effizienz kein Selbstzweck. Sie muss skalierbar, kontrollierbar und abrechenbar bleiben. neo:sense automatisiert keine juristische Verantwortung, sondern Vorarbeit: Strukturieren, Vergleichen, Identifizieren von Abweichungen. Die Bewertung, Priorisierung und strategische Entscheidung bleibt bei der Anwält:in. Das Stundenschreiben endet nicht – es verschiebt sich. Weg von repetitiver Detailarbeit, hin zu hochwertiger juristischer Analyse.

Der Markt konsolidiert sich, Kanzleien mit System wachsen mit

Der Legal-Tech-Markt wächst. Gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck, national wie international. Kanzleien, die KI als strategische Infrastruktur etablieren, schaffen Skaleneffekte, ohne ihre Identität zu verlieren. neo:sense ist darauf ausgelegt, diesen Weg gemeinsam mit Kanzleien zu gehen – nicht als Tool-Anbieter, sondern als langfristiger Technologiepartner.

Fazit: KI auf Kanzlei-Niveau

Für Kanzleien ist die Frage nicht, ob KI eingesetzt wird, sondern wie. 
Mit neo:sense behalten Kanzleien die Kontrolle über ihr Wissen, ihre Prozesse und ihr Geschäftsmodell und nutzen KI dort, wo sie echten Mehrwert schafft. 

Erleben Sie neo:sense in der Praxis.
Melden Sie sich jetzt für unser nächstes Webinar an und erfahren Sie, wie Kanzleien ihre Vertragsprüfung systematisch digitalisieren, ohne ihr Geschäftsmodell zu verändern.

Webinar: Dienstag, 24.03.2026, 11:00 – 11:30 Uhr (online)

-> Hier geht’s zur Anmeldung.

Im Anschluss erhalten alle Teilnehmer:innen die Möglichkeit, neo:sense kostenfrei und unverbindlich zu testen.

Oder gehen Sie direkt den nächsten Schritt:
Buchen Sie eine individuelle, kostenfreie Demo und lassen Sie sich zeigen, wie neo:sense in Ihre Kanzleistruktur integriert werden kann. Jetzt hier buchen!

Der Beitrag neo:sense schützt die Zukunft Ihrer Kanzlei, weil generische KI-Lösungen juristischer Exzellenz nicht standhalten <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Heizungsgesetz: Doch kein Aus für Öl- und Gasheizungen

beck-aktuell - 25.02.2026

Union und SPD wollen Öl- und Gasheizungen weiterhin erlauben, aber mit wachsendem Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Verbände bezweifeln ausreichende Mengen und warnen vor höheren Kosten. Auch für Mieterinnen und Mieter bleiben wichtige Punkte offen.



Weiterlesen

BVerwG 2 WA 7.23 - Urteil

BVerwG Nachrichten - 25.02.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Infrastruktur: Umweltrecht-Experten warnen vor Systemwechsel

Mit ihrem Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz (21/4099) will die Bundesregierung Planungsverfahren beschleunigen. Vertreter von Umweltverbänden und Umweltrechts-Experten jedoch warnen vor massiven Auswirkungen für Umwelt und Natur, wie ein öffentliches Fachgespräch am Mittwoch, 25.Februar 2026, im Umweltausschuss gezeigt hat. Mit der geplanten Verfahrensbeschleunigung drohten Schutzstandards zu sinken und Beteiligungsrechte zu schrumpfen, so die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen. "Praxistaugliche Gesetzgebung" Vertreter von Kommunen und Deutscher Bahn, die von der CDU/CSU-Fraktion als Experten eingeladen waren, begrüßten dagegen den Gesetzentwurf. Helmut Riegger, Landrat des Landkreises Calw, verwies auf die Hermann-Hesse-Bahn in Baden-Württemberg, die nach 14 Jahren Planungs- und Bauzeit im Januar reaktiviert worden sei. Das Beispiel der nur 18,5 Kilometer langen Nebenstrecke zeige, warum eine „praxistaugliche Gesetzgebung“ gebraucht werde: „Die Verfahren waren zu lang, zu komplex und viel zu umfangreich und damit auch viel zu teuer“, so Riegger. Über 85 Millionen Euro von den 240 Millionen Euro hohen Gesamtkosten seien in den Umwelt- und Artenschutz geflossen. Die Verfahren müssten gestrafft und zeitlich begrenzt werden – etwa durch eine „Genehmigungsfiktion von drei Jahren“. Die im Gesetz geplante Gleichrangigkeit von Ersatzzahlungen und Ausgleichsmaßnahmen beurteilte er zudem als „sinnvoll und praxistauglich“, im baden-württembergischen Landeswaldgesetz werde sie bereits angewandt. Riegger sprach sich auch dafür aus, Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu reduzieren. Raumordnungsrechtliche Gesichtspunkte Dr. Nina Kaden von der Deutschen Bahn AG lobte, dass die Bundesregierung plane, die Prüfung raumordnungsrechtlicher Gesichtspunkte künftig ins Planungsfeststellungsverfahren zu integrieren. Damit entfalle das gesonderte, vorgelagerte Raumordnungsverfahren durch Landesbehörden, die „bisweilen anspruchsvoll und heterogen seien und einem starken politischen Einfluss unterliegen“. Rechtliche Prüfungsmaßstäbe gingen trotzdem nicht verloren, weil die Raumordnungsbehörden der Länder bei der Planfeststellungsbehörde als Träger einbringen könnten, betonte Kaden. Das werde die Planung „erheblich beschleunigen“: Bei der Bahn werde erwartet, dass vor allem UVP-Vorprüfungen zum Beispiel für Lärmschutzwände oder kurze Elektrifizierungen entfallen. „Unabdingbare Notwendigkeiten" Der von der AfD-Fraktion benannte Sachverständige Prof Dr. Jörg Biesemann von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit, betonte in seiner Stellungnahme Gesetze und Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur als „unabdingbare Notwendigkeiten zur Erhaltung und Verbesserung der Standortqualität eines Industrielandes und zur Vermeidung einer weiteren Deindustrialisierung, Abwanderung der Industrie“. Gleichzeitig stellte er aber klar, diese müsse aber im „Einklang mit der Natur“ stehen. Im Gesetzentwurf fehle aber der „grüne oder rote Faden“. Verfassungsrechtliche Bedenken Prof. Dr. Sabine Schlacke, Professorin für Verwaltungs- und Umweltrecht an der Universität Greifswald, kritisierte die geplanten Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung scharf: Diese führten zu einer „materiellen Absenkung des naturschutzrechtlichen Schutzniveaus“. Die „extensive Ausweisung" zahlreicher Infrastrukturvorhaben als „überragendes öffentlichen Interesse“ verschiebe „systematisch die Abwägung zu Lasten von Umwelt- und Naturschutzbelangen“. Diese Vorrangregelung sei keine „Interpretationshilfe“, sondern werde das behördliche und gerichtliche Entscheiden prägen, so die Befürchtung der Sachverständigen. Zwar blieben im Artenschutz die Prüfungen formal bestehen, doch das für eine Ausnahme erforderliche überwiegende öffentliche Interesse werde gesetzlich vorweggenommen. Faktisch führe das zur Umkehr des bisherigen Regelausnahmeverhältnisses und werde die Zulassung umweltbelastender Infrastruktur erheblich erleichtern. Schlacke sprach angesichts der Summe der geplanten Änderungen von einem „Systemwechsel“, der nicht nur unionsrechtliche, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken werfe. Kritik an „vorgenommener Pauschalität“ Auch Dr. Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe monierte „massive Einschnitte“ bei den materiellen Umweltstandards. Durch den zusätzlichen gesetzlich angeordneten Vorrang von Projekten im „überragenden öffentlichen Interesse“, zu denen – verbunden mit den Kriterien der öffentlichen Sicherheit und der militärischen Relevanz – auch der Neubau von Straßen gehöre, würden Umwelt- und Naturschutzbelange geschwächt. In der „vorgenommenen Pauschalität“ entbehre das der sachlichen Rechtfertigung und stehe im Widerspruch zum Staatsziel nach Artikel 20a des Grundgesetzes, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen, befand Nicklas. Akzeptanzdefizite befürchtet Dr. Christina von Haaren, emeritierte Professorin für Landschaftsplanung und Naturschutz an der Universität Hannover, warnte insbesondere auch vor der vorgesehenen Anpassung der Eingriffsregelung: Die Gleichstellung von Ersatzgeld und Kompensation von Ausgleichsflächen vor Ort breche mit einem seit 50 Jahren „bewährten Prinzip“ im Umwelt- und Naturschutz. Es sei nicht egal, wo und wie zum Beispiel geoklimatische Funktionen kompensiert würden, unterstrich die Sachverständige. Auch diene die Kompensation dem Lastenausgleich vor Ort, der in der Bevölkerung wichtige Akzeptanz für Infrastrukturvorhaben schaffe. Der Übergang zur Ersatzgeldzahlung stelle das in Frage und werde so erhebliche Vollzugsprobleme mit sich bringen, prognostizierte von Haaren. Akzeptanzdefizite befürchtete sie auch mit Blick auf die Aussetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei UVP zu eilbedürftigen Projekten. Berücksichtige man die Umsetzbarkeit der Neuregelungen mit, sei es fraglich, ob das Gesetzesvorhaben das Ziel der Planungsbeschleunigung erreiche. (sas/25.02.2026)

Erschließung des deutsch-nie­derländischen Erdgasfeldes vor Borkum in der Kritik

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in einer einstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee (21/3491) befasst. In der Anhörung warnten Umweltverbände vor einer Ausweitung der Gasförderung in der Nordsee. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass weder deutsche Interessen noch die Belange des Natur- und Klimaschutzes gewahrt würden. Deutschland und die Niederlande wollen ein grenzüberschreitendes Erdgasfeld vor der Insel Borkum erschließen und Gas über Grenzen hinweg fördern. Dazu ist ein einheitlicher Rechtsrahmen nötig, der die Zusammenarbeit deutscher und niederländischer Behörden regelt. Bereits am 27. August 2025 unterzeichneten beide Länder dazu in Den Haag ein Unitarisierungsabkommen. Nun fehlt noch die Zustimmung der deutschen Seite von Bundestag und Bundesrat. Erdgasfeld vor der Insel Borkum Die Niederlande fördern bereits Gas aus einem grenzüberschreitenden Gasfeld vor Borkum. Mit dem Abkommen könnte auch Gas von deutschem Gebiet gefördert werden. Der niedersächsische Energieversorger EWE hat bereits einen Liefervertrag mit dem niederländische Energiekonzern One-Dyas geschlossen. Das Abkommen schreibt beispielsweise Einzelheiten zur Aufteilung der Lagerstätten und zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fest. Geregelt wird nicht nur die schon bestehende Erdgasförderung vor Borkum. Auch weitere Bohrungen im deutsch-niederländischen Seegebiet werden dadurch möglich. One-Dyas hat bereits angekündigt, weitere Gasfelder in der Umgebung erschließen zu wollen. Die Niederländer haben zugesagt, Gas nur so lange zu fördern, wie Erdgas in beiden Ländern nachgefragt wird – wann diese Nachfrage endet, ist jedoch offen. Umweltschutzverbände lehnen den Gesetzentwurf „entschieden ab“, sagte Clara Winkler, Referentin für Energie und Klimaschutz bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Mit der Ratifizierung des Abkommens würde Deutschland „unnötigerweise Teile seiner Souveränität aufgeben“ und sich an Regelungen binden, die einseitig für die Niederlade wirkten und einem einzelnen niederländischen Unternehmen zugute kämen. Die DUH sehe in dem Abkommen eine Gefahr für das Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie andere sensible marine Ökosysteme wie das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund. "Dramatische Folgen für Menschen und Wirtschaft" Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace, wurde noch deutlicher. Er erklärte das Unitarisierungsabkommen und damit auch das Vertragsgesetz zu dessen Umsetzung für rechtswidrig und aufgrund der „dramatischen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft in Deutschland auch moralisch nicht zu rechtfertigen“. Kaiser forderte von den Ausschussmitgliedern, „den vorliegenden Entwurf für ein Vertragsgesetz abzulehnen“. Zur Begründung erklärte der Greenpeace-Vorstand, eine Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen sei nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Pariser Klimazielen unvereinbar. Außerdem ergebe sich nach jüngster internationaler Rechtsprechung auch ein Verstoß gegen die aus dem allgemeinen Völkerrecht ableitbare Verpflichtung zur Vermeidung irreversibler Schäden für Klima und Umwelt. "Unvereinbar mit dem Pariser Klimaabkommen" Roda Verheyen von der Kanzlei Rechtsanwälte Günther, schloss sich der Kritik der Umweltverbände an. „Das Abkommen ermöglicht die Erschließung neuer Erdgasvorkommen, doch das ist nach einhelligen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit dem 1,5-Grad-Ziel und deswegen mit dem Pariser Klimaabkommen unvereinbar“, sagte Verheyen. Damit verstößt das Abkommen ihrer Meinung nach auch gegen das verfassungsrechtliche Klimaschutzgebot aus Artikel 20a des Grundgesetzes. Die Zustimmung des Bundestages zu dem Abkommen habe „eine abwägungsprägende Wirkung“ auf die landesrechtlich zu erteilenden Genehmigungen. „Sie ist deswegen zu versagen“, forderte Verheyen. "Kein Verstoß gegen das Klimaschutzrecht" Dem widersprach der Rechtsanwalt Fritz von Hammerstein. Er sagte, das Abkommen verstoße weder gegen das Völkerrecht noch gegen nationales oder internationales Klimaschutzrecht oder die Pariser Übereinkommen. Das Abkommen sei auch nicht die Voraussetzung für die Genehmigung des N5A-Projekts, weil diese bereits vorliege. „Das Abkommen, über das wir sprechen, bezieht sich nur auf das genehmigte N5A-Projekt, auf andere Vorhaben in der Nordsee ist es entgegen anders lautender Behauptung nicht anwendbar“, erklärte von Hammerstein. Zudem sei die Betriebserlaubnis der N5A-Plattform bis 2042 befristet, „ein sogenannter fossiler Login ist also nicht zu befürchten“, so von Hammerstein. Ludger Radermacher, Leiter der Abteilung Politik, Recht und Märkte beim Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG), begrüßte den Gesetzentwurf sehr, vor allem weil durch das Abkommen das Ziel ermöglicht werde, die grenzüberschreitenden Kohlenwasserstoffvorkommen in der Nordsee, das N05-A-Feldes und weitere Lagerstätten, optimal zu erschließen und so die Versorgungssicherheit zu stärken. „Außerdem wird mit dem Abkommen die heimische Förderung in Deutschland und Europa gerade in der aktuellen geopolitischen Situation aus Gründen der Resilienz und der Versorgungssicherheit unterstützt“, sagte Rademacher. (nki/25.02.2026)

Anwendungshinweise zum Familiennachzug

Auswärtiges/KleineAnfrage Nach der Möglichkeit des Familiennachzugs im Rahmen der Härtefallregelung nach Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz erkundigt sich die Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

AfD fragt nach Gewalt im deutschen Amateursport

Sport und Ehrenamt/KleineAnfrage Gewalt im Amateursport thematisiert die AfD in einer Kleinen Anfrage.

AfD fragt nach fehlverwendeten Mitteln

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Nach festgestellten Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Kooperation der GIZ mit Wiederaufbau-Organisation in Syrien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Um die Zusammenarbeit der Organisation "Rebuilding channels for Syria" mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) geht es der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Pflege von Projektdaten im Transparenzportal

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/KleineAnfrage Wer innerhalb des Bundesentwicklungsministeriums verantwortlich ist für Pflege, Aktualisierung und Qualitätssicherung der Projektdaten im Transparenzportal will die AfD-Fraktion wissen.