Aktuelle Nachrichten

Doppelte Erwerbstätigkeit bei den meisten Eltern

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 16.09.2025 - 09:36
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort In den meisten Paarhaushalten mit Kindern sind beide Elternteile erwerbstätig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage hervor.

Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regionen

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 16.09.2025 - 09:36
Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung nimmt in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Stellung zu möglichen Zusammenhängen zwischen Regionalförderung und der gewünschten Veränderung einer politischen Haltung.

Grüne fragen nach digitalen Bezahloptionen

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 16.09.2025 - 09:36
Finanzen/KleineAnfrage Digitale Bezahloptionen sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1573)

Grüne fragen nach mentaler Gesundheit von Kindern

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 16.09.2025 - 09:36
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/KleineAnfrage Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

AfD will höheren Steuerfreibetrag für arbeitende Rentner

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 16.09.2025 - 09:36
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag höhere Steuerfreibeträge für arbeitende Rentner.

AfD-Fraktion fordert bessere Arzneimittelversorgung

Bundestag | hib-Meldungen - Di, 16.09.2025 - 09:36
Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv zu verringern und die Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland zu reduzieren.

Kein Gefängnis trotz Ablauf der Haftunterbrechung: Alfons Schuhbeck weiter auf freiem Fuß

LTO Nachrichten - Di, 16.09.2025 - 09:34

Eigentlich war der Starkoch zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem die Frist für seine Haftunterbrechung ausgelaufen ist, muss er trotzdem noch nicht ins Gefängnis. Der Grund: sein kritischer Gesundheitszustand.

1 StR 284/25, Entscheidung vom 04.08.2025

BGH Nachrichten - Di, 16.09.2025 - 09:30

Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt

Ausgaben in Höhe von 10,6 Milliarden Euro für das Finanzministerium

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 16.09.2025 - 09:20
Den Etat des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) sowie des Bundesrechnungshofes (Einzelplan 20) im Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) hat der Bundestag am Dienstag, 16. September 2025, nach anderthalbstündiger Debatte in zweiter Beratung angenommen. Für den Etat des Finanzministeriums stimmten CDU/CSU und SPD. Die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten ihn ab. Der Etat des Bundesrechnungshofes wurde einstimmig angenommen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen (21/1064, 21/1061) und ein Bericht des Haushaltsausschusses (21/1062) vor. AfD: Bürger um 66,1 Milliarden Euro entlasten Den Auftakt der inhaltlichen Debatte machte dann für die AfD-Fraktion, größte Oppositionspartei im Parlament, Dr. Michael Espendiller. „Wie können wir Bürger und Wirtschaft entlasten? Das ist für uns die entscheidende Frage. Wir haben diese Frage auch beantwortet“, sagte Espendiller. Seine Fraktion habe 1.000 Änderungsvorschläge zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgelegt und dabei unter anderem vorgeschlagen, die Zahlungen an die Europäische Union um 14 Milliarden Euro zu kürzen. Bei den Ausgaben für die Bundeswehr könnten 10,7 Milliarden Euro gekürzt werden, bei den Ukraine-Hilfen nannte er gut 20 Milliarden Euro. Espendiller schlug ferner vor, die Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen zu kürzen. Beim Bürgergeld ließen sich 14,6 Milliarden Euro einsparen. Die Mittel für Sprachkurse für Migranten könnten gestrichen werden, was eine Milliarde Euro einspare. Im Gegenzug könnten die Abgaben auf die Emission des Treibhausgases CO2 gestrichen werden. Die Lkw-Maut will die AfD-Fraktion reduzieren. Dafür sollen 7,7 Milliarden Euro mehr in die sozialen Sicherungssysteme fließen. Unterm Strich bleibe damit eine Entlastung der Bürger von 66,1 Milliarden Euro. SPD: Sport-Milliarde ist ein kraftvolles Zeichen Dem entgegnete Dr. Thorsten Rudolph für die SPD-Fraktion: „Die EU zerstören, Europa Putin ausliefern und den Planeten brennen lassen“, so könne man die AfD-Positionen zusammenfassen. Rudolph bezog sich anschließend in seiner Rede auf Veränderungen, die der Haushaltsausschuss im Vergleich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgenommen hat. Er verwies auf die „Sport-Milliarde“, die ein „kraftvolles Zeichen“ sei. „Millionen von Sportlern werden profitieren, und sie werden schnell profitieren“, versprach Rudolph. Die Sport-Milliarde werde zusammen mit einem Abbau von Bürokratie umgesetzt. Rudolph nannte auch Erhöhungen der Entwicklungshilfe. So habe der Haushaltsausschuss die deutschen Beiträge an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen um 22 Millionen Euro erhöht. „Das alles kann die Kürzungen in der Entwicklungshilfe nicht kompensieren“, sagte er, denn im Vergleich zum Etat 2024 musste dieser Bereich Einsparungen verkraften. Aber immerhin seien die Änderungen des Ausschusses „ein Zeichen“, erklärte Rudolph. Grüne: Das Sondervermögen liefert zu wenig Impulse Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Sebastian Schäfer die Koalition mit den Worten: „Der erste Haushalt dieser Koalition vermasselt diese historische Chance.“ Die Bundesbank, der Bundesrechnungshof, das Ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bestätigten: „Dieses Sondervermögen, so wie Sie es nutzen, liefert viel zu wenig Impulse.“ So steige das Potenzialwachstum nicht. Die Staatsschuldenquote drohe dadurch schneller zu wachsen als nötig. Dabei sei Wirtschaftswachstum möglich. „Das sehen wir bei Greentech“, erklärte Schäfer. Seit dem Jahr 2010 sei hier ein jährliches Plus von fünf Prozent zu verzeichnen. Schäfer verlangte von der Bundesregierung, in Zukunftsmärkte zu investieren. CDU/CSU: Wir schaffen die Grundlage für neues Wachstum Dr. Mathias Middelberg legte als erster Redner der CDU/CSU-Fraktion einen anderen Befund vor. „Mit diesem Haushalt schlagen wir in Deutschland einen neuen Kurs ein“, erklärte er und sagte weiter: „Wir investieren gewaltig in einem Maße, wie es das vorher noch nicht gegeben hat.“ Der Investitionsanteil der Ausgaben liege bei mehr als 20 Prozent. „Wir schaffen die Grundlage für neues Wachstum in Deutschland“, sagte Middelberg und verwies auch auf Anreize für private Investitionen, etwa die Sonderabschreibungen, die bereits vor der Sommerpause beschlossen worden seien, den sogenannten „Investitionsbooster“, der künftig auch niedrigere Sätze der Unternehmensteuern beinhalte. Dazu kämen Entlastungen von Wirtschaft und Bürgern bei den hohen Energiepreisen. Middelberg nannte als Beispiel unter anderem die Netzentgelte, die Gasspeicherumlage, die Stromsteuer und die Pendlerpauschale. Er nannte auch die geplante Aktivrente, bei der Rentner zusätzlich steuerfreies Arbeitseinkommen erzielen können. Auch Bürokratielasten würden reduziert, etwa Berichtspflichten beim Lieferkettensorgfaltsgesetz. Zugleich mahnte Middelberg an, bei Subventionen und im Sozialbereich Ausgaben zu reduzieren. „Wir haben noch ein gutes Stück des Weges vor uns“, sagte er. Linke: Ein massiver Angriff auf den Sozialstaat Für die Fraktion Die Linke prangerte Ines Schwerdtner eine soziale Schieflage in der Debatte an. „Sie schaffen es in wenigen Wochen, das Land zu überziehen mit Attacken auf Rentnerinnen und Rentner. Sie treten bewusst nach unten, schämen Sie sich“, rief sie in Richtung der Koalitionsfraktionen und stellte weiter fest: „Noch nie hat eine Regierung so viel Geld ausgegeben, und noch nie ist so wenig bei den Menschen angekommen. Sie entlasten die Industrie beim Strom, aber für die Familien hat es dann nicht gereicht.“ Vor Ort entstünden keine neuen Wohnungen, Tausende Arbeitsplätze seien zugleich in Gefahr, mahnte Schwerdtner. Sie kritisierte, dass die Rüstungsausgaben stiegen, was zu Rekordgewinnen beim Unternehmen Rheinmetall führe. „Ihr Herbst der Reformen ist in Wahrheit ein massiver Angriff auf den Sozialstaat“, so Schwerdtner. Statt Kürzungen dort forderte sie die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Minister: Wir investieren, reformieren, konsolidieren Nach der ersten Fraktionsrunde ergriff Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) das Wort. „Wir investieren, wir reformieren und wir konsolidieren. Wir werden Deutschland voranbringen“, erklärte er. Dafür seien aber nicht nur öffentliche Investitionen nötig, sondern auch private. Auch Klingbeil verwies deshalb auf den Investitionsbooster, den die Regierung innerhalb weniger Wochen nach ihrem Amtsantritt auf den Weg gebracht und den der Bundestag vor der Sommerpause beschlossen hatte. Der „allergrößte Fokus“ müsse darauf liegen, dass das wirtschaftliche Wachstum zurückkehrt. Der Verlust des Arbeitsplatzes sei derzeit die größte Sorge der Menschen. Die Regierung kämpfe für diese Arbeitsplätze. Klingbeil verwies in seiner Rede aber auch auf seinen konkreten Einzelplan, der zur Debatte stand, und nannte den Zoll. Dieser werde mit dem Haushalt 2025 gestärkt. Das sei nötig im Kampf gegen Schwarzarbeit und Steuerbetrug. Anstieg bei den Einnahmen erwartet Das Bundesfinanzministerium kann in diesem Jahr 10,56 Milliarden Euro ausgeben, im letzten Jahr waren es mit 9,8 Milliarden Euro etwas weniger. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg erwartet: von 242,2 Millionen Euro auf 408,8 Millionen Euro. Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,6 Milliarden Euro zu Buche (2024: 3,2 Milliarden Euro). 1,5 Milliarden Euro erhält das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2024: 1,6 Millionen Euro). Der Bundesrechnungshof kann über 195,97 Millionen Euro verfügen (2024: 192 Millionen Euro). (bal/hau/16.09.2025)

Bundespräsident, Deutscher Bundestag und Bundesrat

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 16.09.2025 - 09:15
Ohne Aussprache hat der Bundestag zu Beginn seiner Plenarsitzung am Dienstag, 16. September 2025, in zweiter Beratung die Etats des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Einzelplan 01), des Deutschen Bundestages (Einzelplan 02) und des Bundesrates (Einzelplan 03) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) gebilligt. Zur Abstimmung lagen vier Beschlussempfehlungen (21/1002, 21/1003, 21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor. Bei der Abstimmung über die Einzelpläne 02 und 03 enthielt sich die AfD. Die Etats wurden ansonsten einstimmig gebilligt. Bundespräsident und Bundespräsidialamt Für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt stehen demnach im kommenden Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 58,94 Millionen Euro zur Verfügung (2024: 47,1 Millionen Euro). Die Einnahmen belaufen sich auf 103.000 Euro. Deutscher Bundestag Beim Deutschen Bundestag waren im Haushaltsentwurf der Bundesregierung Ausgaben in Höhe von insgesamt 1,23 Milliarden Euro im Jahr 2025 veranschlagt, knapp sechs Millionen Euro weniger als 2024. Hier gab es im Rahmen der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses unter dem Strich einen Zuwachs um 14,66 Millionen Euro auf 1,25 Milliarden Euro. Die Veränderungen ergeben sich aufgrund von höheren Geldleistungen an die Fraktionen des Bundestages. Diese sind jetzt mit 137,8 Millionen Euro veranschlagt, 14,8 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Um 268.000 Euro gekürzt wurde der Titel 685 12 - 011 „Förderung von Einrichtungen für parlamentarische Zwecke“. Begründet wurde dies mit dem Wegfall der Förderung des Bürgervereins Demokratieort Paulskirche e. V. Die Einnahmen des Bundestages belaufen sich auf 2,21 Millionen Euro. Bundesrat Das Budget des Bundesrates steigt 2025 um 240.000 Euro auf 38,52 Millionen Euro. Dem stehen Einnahmen von 81.000 Euro gegenüber. (vom/16.09.2025)

BVerwG 1 WNB 1.24 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Di, 16.09.2025 - 09:12
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 5 PKH 2.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Di, 16.09.2025 - 09:12
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Varengold Bank AG: BaFin ordnet umfassende Mängelbeseitigung in der Geldwäscheprävention an und setzt Geldbuße fest

BaFin – Maßnahmen der BaFin - Di, 16.09.2025 - 09:00
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.
Kategorien: Finanzen

BaFin-Erhebung: Zahlungskontengesetz wirkt

Banken kommen ihrer Pflicht, Basiskonten zu eröffnen, weitestgehend nach. Sie setzen die gesetzliche Kontenwechselhilfe insgesamt gut um und legen ihre Gebühren für Basiskonten offen. Das hat eine Erhebung der BaFin ergeben. Sie zeigt: Das Zahlungskontengesetz ist wirksam.
Kategorien: Finanzen

Varengold Bank AG: BaFin ordnet umfassende Mängelbeseitigung in der Geldwäscheprävention an und setzt Geldbuße fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt. Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.
Kategorien: Finanzen

Bundestag stimmt kürzeren Debattenzeiten zum Haushalt 2025 zu

Bundestag | Aktuelle Themen - Di, 16.09.2025 - 09:00
Zu Beginn der Plenarsitzung am Dienstag, 16. September 2025, hat der Bundestag nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte beschlossen, in dieser dreitägigen Haushaltswoche zum Haushaltsgesetz 2025 (21/500, 21/501) pro Debatte nur 75 Minuten statt wie sonst bei Haushaltsberatungen üblich 90 Minuten vorzusehen. Einzige Ausnahmen sind die Aussprache zum Einzelplan 08 des Bundesfinanzministeriums am 16. September und die Schlussdebatte am 18. September, die 90 Minuten dauern, sowie die Generaldebatte am 17. September, die dreieinhalb statt zunächst vorgesehen nur drei Stunden dauern soll. Dieser Regelung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu. Die AfD-Fraktion lehnte sie ab und verlangte neben dreieinhalb Stunden für die Generaldebatte auch 90 Minuten Redezeit für jede andere Debatte. Bei der Abstimmung konnte sich die Fraktion damit nicht durchsetzen, die übrigen Fraktionen stimmten für die Verkürzungsregelung. Sitzungsfreier Freitag in der Haushaltswoche Bundestagspräsidentin Julia Klöckner verkündete eingangs die Einigung unter den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den beiden Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die Generaldebatte von drei auf dreieinhalb Stunden, die Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2025 am Donnerstag, 18. September, und die Beratung des Einzelplans 08 des Bundesfinanzministeriums am Dienstag von 75 auf 90 Minuten zu verlängern, die Dauer aller übrigen Debatten aber bei 75 Minuten zu belassen. Gegen diesen Vorschlag stimmte nur die AfD-Fraktion, er wurde somit angenommen. Dr. Bernd Baumann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, argumentierte, die Regierung wolle die gigantischste Neuverschuldung der bundesdeutschen Geschichte mit 850 Milliarden Euro neuen Schulden beschließen. Die Redezeit in dieser Woche werde um fast fünf Stunden verkürzt. Über 1.000 Einzelanträge seiner Fraktion zum Haushalt, die 110 Milliarden Euro einsparen würden, müsse ausgiebig geredet werden. Dem hielt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Steffen Bilger, entgegen, dass von der AfD nur ein Änderungsantrag zum Haushalt 2025 vorliege. Bilger wies darauf hin, dass der Bundestag im September drei Wochen hintereinander tage, was ungewöhnlich sei. In dieser zweiten Sitzungswoche werde der Haushalt für das laufende Jahr, das zu drei Vierteln vorbei sei, abschließend beraten. Nächste Woche findet bereits die erste Lesung des Haushaltsentwurfs für 2026 statt. Dass der Haushalt 2025 in der laufenden Woche nur an drei Tagen, von Dienstag bis Donnerstag, statt wie sonst üblich und auch in der kommenden Woche wieder an vier Tagen, ist nach den Worten Bilgers darauf zurückzuführen, dass die Abgeordneten den sitzungsfreien Freitag für den Wahlkreis und auch für die Familie zur Verfügung haben sollten. Um alle Debatten an drei Tagen unterzubringen, habe man sich darauf verständigt, deren Länge etwas zu kürzen. 75 Minuten seien aber eine auskömmliche Zeit, da das Jahr 2025 schon seinem Ende entgegengehe. (vom/16.09.2025)

Betriebsratswahl 2026: Ablauf, Fristen und typische Fallstricke 

CMS Hasche Sigle Blog - Di, 16.09.2025 - 07:53

Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2026 an – und für viele Unternehmen beginnt damit eine Phase, in der rechtliche, organisatorische und kommunikative Herausforderungen aufeinandertreffen. Wer mit dem Ablauf grundsätzlich vertraut ist, weiß: Die Wahl folgt einem strengen, formalisierten Verfahren. Fehler können gravierende Folgen haben – bis hin zur Wahlanfechtung oder, wenn auch selten, sogar Nichtigkeit.

In unserer neuen Blogserie beleuchten wir aktuelle Rechtsfragen, Handlungsoptionen und Fallstricke rund um Betriebsstruktur, Wahlverfahren und Kommunikation. Ein Must-read für alle, die diesen Wahlzyklus gut vorbereitet bestreiten möchten. Zum Einstieg finden Sie hier zunächst eine Übersicht über den Wahlablauf und zentrale To-dos.

Vor der Betriebsratswahl: Betriebe und sonstige betriebsratsfähige Einheiten 

Grundvoraussetzung für die Durchführung einer Betriebsratswahl ist das Vorliegen eines betriebsratsfähigen Betriebs im Sinne des § 1 Abs. 1 BetrVG. Ein Betrieb ist dabei eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit Hilfe von Arbeitnehmern* bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. 

In Konzern- oder Unternehmensstrukturen ist stets genau zu prüfen, wo einzelne Betriebe beginnen und enden – insbesondere bei geschäftsbereichsübergreifenden Standorten, gemeinsamen Servicegesellschaften oder Matrixstrukturen – und welche Arbeitnehmer welchem Betrieb zuzuordnen sind. Dem Thema Wahlberechtigung in Matrixstrukturen widmen wir in unserer Serie aufgrund der großen Aktualität einen eigenen Beitrag.

Unabhängig von den herkömmlichen Betriebsgrenzen besteht nach § 3 BetrVG die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Betriebsvereinbarung abweichende Einheiten für die Wahl festzulegen. Zulässig sind etwa Vereinbarungen über die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats, die Zusammenfassung mehrerer Betriebe oder die Einrichtung von Spartenbetriebsräten. Da solche Vereinbarungen die Grundlage für die Wählerliste und die Größe des künftigen Betriebsrats bilden, sind sie möglichst vor der Einleitung der Wahl zu treffen bzw. an aktuelle Entwicklungen oder Bedürfnisse anzupassen. Was nach § 3 BetrVG in solchen Strukturvereinbarungen zulässig ist und wo diese an ihre Grenzen kommen, werden wir Ihnen im Rahmen unserer Blogserie vertieft darstellen.

Tipp für Unternehmen: In komplexen Konzern- und/oder Unternehmensstrukturen empfiehlt sich eine frühzeitige Analyse der betrieblichen Organisation, um bei Bedarf noch rechtzeitig nachzujustieren und zu vermeiden, dass Betriebszuschnitt und Zuordnung nach der Wahl infrage gestellt werden. CMS unterstützt Sie dabei gerne.

Einleitung des Wahlverfahrens: Bestellung des Wahlvorstands

Das Verfahren beginnt nicht automatisch: Zunächst muss ein Wahlvorstand bestellt werden – zuständig ist der amtierende Betriebsrat, der dies spätestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit tun muss (§ 16 Abs. 1 BetrVG). Gibt es noch keinen Betriebsrat – und auch keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat – kann die Einleitung auch über eine Betriebsversammlung erfolgen, indem dort ein Wahlvorstand gewählt wird (§ 17 BetrVG).

Tipp für Unternehmen: Die Bestellung des Wahlvorstands ist Aufgabe des Betriebsrats, aber die Personalabteilung sollte mit Rat und Tat bereitstehen – ohne jedoch die Unabhängigkeit des Wahlvorstands zu gefährden.

Wählerliste: Grundlage nicht nur für das Wahlverfahren

Zentraler Baustein jeder Betriebsratswahl ist die Wählerliste. Sie muss spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag veröffentlicht werden und enthält alle aktiv und passiv wahlberechtigten Arbeitnehmer (§§ 7, 8 BetrVG). Von der Zahl der Wahlberechtigten hängt nicht nur die Größe des zu wählenden Betriebsrats ab (§ 9 BetrVG), sondern auch das anzuwendende Wahlverfahren: 

  • Regelwahlverfahren: Bei mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb
  • Vereinfachtes Wahlverfahren: Verpflichtend bei bis zu 50 Wahlberechtigten, optional bei bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern (§ 14a BetrVG).
Wahlausschreiben als Startschuss für die eigentliche Wahlphase des Betriebsrats

Spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben zu erlassen. Dieses muss alle in § 3 Abs. 2 der Wahlordnung (WO) aufgeführten Eckdaten enthalten, insbesondere:

  • Zahl der zu wählenden Mitglieder
  • Frist und Abgabeort für Einsprüche gegen die Wählerliste
  • Frist und Voraussetzungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen
  • Wahltermin und Ort 

Tipp für Unternehmen: Nach dem Erlass des Wahlausschreibens beginnt die „heiße Phase“. Das Unternehmen sollte auf Neutralität achten, auch subtile Einflussversuche können zu einer Wahlanfechtung oder Schlimmerem führen. Nicht jede Intervention ist aber bereits eine Behinderung der Wahl oder eine unzulässige Wahlbeeinflussung. Was zulässig ist und was nicht, wird Gegenstand eines weiteren Beitrags unserer Blog-Serie sein.

Einreichung von Wahlvorschlägen und Prüfung durch den Wahlvorstand

An die Bekanntmachung des Wahlausschreibens schließt sich die Phase der Kandidatenaufstellung an: Innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens können wahlberechtigte Arbeitnehmer Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einreichen. Dabei sind bestimmte Formerfordernisse einzuhalten (z.B. persönliche Angaben der Bewerber). Bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern sind ferner Unterstützungsunterschriften erforderlich – wie viele, hängt von der Betriebsgröße ab. 

Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Vorschläge auf Gültigkeit, Vollständigkeit und Fristwahrung. Sofern nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht mindestens ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt, muss der Wahlvorstand eine Nachfrist setzen. Ist die Vorschlagsliste in Ordnung, so muss er diese spätestens eine Woche vor der Wahl bekanntmachen.

Durchführung der Wahl

Am Wahltag findet die Stimmabgabe grundsätzlich in Präsenz im Betrieb statt (Urnenwahl). Alternativ besteht die Möglichkeit, die Stimme per Briefwahl abzugeben. Dass hierbei einige Fallstricke zu beachten sind, zeigen wir in einem gesonderten Beitrag unserer Serie. Letzteres ist z. B. bei räumlich getrennten Arbeitsstätten oder mobilem Arbeiten ein Thema – hier kann das Unternehmen unterstützen, indem es dem Wahlvorstand verlässliche Informationen zur Belegschaft und zum Arbeitsort bereitstellt. Bislang sind Online-Wahlen nicht zulässig. Dass sich das noch kurzfristig ändert, ist nicht ausgeschlossen, aber unwahrscheinlich. 

Nach dem Abschluss der Wahl zählt der Wahlvorstand die Stimmen öffentlich aus und erstellt ein Protokoll über das Wahlergebnis. Zudem benachrichtigt er die gewählten Arbeitnehmer über ihre Wahl und macht das Wahlergebnis im Betrieb bekannt, wobei auch im Betrieb vertretene Gewerkschaften zu informieren sind (§ 18 WO).

Konstituierende Sitzung

Nach der Wahl muss der Wahlvorstand die neu gewählten Betriebsratsmitglieder innerhalb von einer Woche zu einer konstituierenden Sitzung einladen, im Rahmen derer dann ein Vorsitzender und sein Stellvertreter gewählt werden. Mit der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters ist die konstituierende Sitzung beendet und der Betriebsrat kann seine Arbeit aufnehmen.  

Rolle des Arbeitgebers – Betriebsratswahl unterstützen, nicht steuern

Arbeitgeber sollten sich ihrer unterstützenden, aber neutralen Rolle bei der Betriebsratswahl bewusst sein. Insbesondere folgende Punkte sind wichtig: 

  • Zuschnitt des Betriebs und Zuordnung der wahlberechtigten Arbeitnehmer
  • Bereitstellung aktueller Arbeitnehmerdaten (z. B. für die Wählerliste)
  • Organisation von Räumen, IT, Briefwahlunterlagen etc.
  • Keine Einflussnahme auf Kandidaten oder den Ablauf
  • Sensibilität bei „Wahlkampf“-Kommunikation im Betrieb
Nun kann die Wahl des Betriebsrats losgehen! 

Betriebsratswahlen sind kein Pappenstiel. Für Unternehmen gilt es, das Verfahren effizient und rechtssicher zu begleiten, ohne in die Autonomie des Wahlvorstands einzugreifen. Eine gute Vorbereitung hierfür bieten wir mit unserer neuen Blogserie – und natürlich auch gerne individuell in der Beratung.

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* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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Carbon dioxide removal: Latest developments

Norton Rose Fulbright - Di, 16.09.2025 - 01:07
Following the proliferation of emissions reduction targets adopted in recent years, the scale and pace of decarbonisation required to reach net zero by 2050 is becoming clearer, as well as the unique difficulty that hard-to-abate emissions will pose.