Aktuelle Nachrichten
Grüne erkundigen sich nach ermäßigtem Umsatzsteuersatz
Etat 2026: Deutlich mehr Mittel für Freiwilligendienste
Deutsche Börse Group geht Partnerschaft mit führendem europäischen Stablecoin-Emittenten Societe Generale-FORGE ein
BVerwG 7 C 10.24 - Urteil - Windenergieanlagen in der Umgebung eines Vogelschutzgebiets
gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13, 21/2780 - Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (PDF)
680/25 | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr | 18. November 2025
681/25 | Jahresgutachten 2025/2026 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung | 18. November 2025
681/25 | Jahresgutachten 2025/2026 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung | 3. Dezember 2025
679/25 | Verordnung zur Änderung der Anlage 1 einschließlich ihrer Anhänge 1, 2 und 3 sowie der Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförder
zu144/25(B) | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung un
680/25 | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr | 3. Dezember 2025
zu675/25 | Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Inform
679/25 | Verordnung zur Änderung der Anlage 1 einschließlich ihrer Anhänge 1, 2 und 3 sowie der Anlage 2 Anhang 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförder
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 (Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau) bleibt ohne Erfolg
Brüssel zerlegt EU-Gesetz zur Unternehmensverantwortung
Bei der Abstimmung über die wegweisende EU-Lieferkettenrichtlinie am 13. November hat eine Mehrheit des Europäischen Parlaments den Schutz von Rechten zugunsten von Wirtschaftsinteressen verraten. Damit wurden jahrelange Bemühungen zunichte gemacht, eine umfassende Gesetzgebung zu schaffen, die Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße in ihren globalen Lieferketten zur Rechenschaft zieht.
In den Verhandlungen über die 2024 verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) hat sich die Europäische Volkspartei (EVP) offen auf die Seite rechtsextremer Parteien gestellt, um eine Mehrheit zu bilden, die den Forderungen der Unternehmenslobbys nach Deregulierung nachgab. Ihre Änderungsanträge spiegelten größtenteils die Vorschläge der Lobbyisten wider, darunter auch aus der fossilen Industrie. Unter anderem sehen sie die Streichung von Klimaschutzplänen vor sowie ein Verbot für EU-Mitgliedstaaten, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bessere Bestimmungen vorzuschlagen. Leider stützt sich die EVP immer häufiger auf die extreme Rechte, zum Nachteil des Menschenrechtsschutzes.
Die EU-Kommission, der Rat und das Parlament treten nun in die Trilogverhandlungen ein, um die Omnibus-I-Änderungsanträge abzuschließen; da alle drei Institutionen die Meßlatte sehr niedrig ansetzen, besteht die Gefahr, dass die CSDDD nun komplett ausgehöhlt wird. Es ist zu befürchten, dass es keine zivilrechtliche Haftung, keine Klimaschutzpläne und nur begrenzten Zugang zu Gerichten für Opfer geben wird. Selbst wenn Zulieferfirmen in Fälle schwerwiegender Verstöße verwickelt sind, wäre der Abbruch der Geschäftsbeziehungen freiwillig, wenn ein solcher Rückzug die Geschäftsinteressen des Unternehmens erheblich beeinträchtigen könnte.
In der Debatte wird es fälschlicherweise so dargestellt, als ob Menschenrechte und Umweltstandards der Wettbewerbsfähigkeit schaden. Tatsächlich zeigt ein aktueller Bericht des UN-Entwicklungsprogramms und der World Benchmarking Alliance einen positiven Zusammenhang zwischen verbesserten Menschenrechtspraktiken von Unternehmen und einer „gesteigerten Kapitaleffizienz“. Der Bericht bekräftigt, dass menschenrechtliche Sorgfaltspflichten eine „strategische Investition in Resilienz und langfristige Wertschöpfung“ sind, und kein Hindernis für die Wettbewerbsfähigkeit.
Die EU-Institutionen sollten während des Trilogs keine Mühen scheuen, um den risikobasierten Ansatz für die Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette beizubehalten und die zivilrechtliche Haftung auf europäischer Ebene wieder einzuführen. Ein erneutes Scheitern würde eine globale Aushöhlung der Menschenrechtsstandards durch Unternehmenslobbys gefährlich normalisieren.
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Ende der Beschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel
Die Waffenruhe in Gaza hält seit mehr als fünf Wochen. Die Bundesregierung nimmt das zum Anlass, eine umstrittene Entscheidung aus dem Sommer rückgängig zu machen.
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Ärger im Tierheim: Keine fristlose Kündigung wegen gelöschter Katzenfotos
Nachdem die Kündigung der Leiterin des Katzenbereichs angekündigt wurde, verschwanden auf dem Gemeinschafts-PC eines Tierheims wichtige Dateien. Der Trägerverein verdächtigte den Tierheimleiter und kündigte fristlos. Nicht ausreichend begründet, wie das ArbG Bocholt entschied.
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