Aktuelle Nachrichten

Grünen-Fraktion fordert Stärkung der Alkoholprävention

Gesundheit/Antrag Die Grünen-Fraktion fordert eine Stärkung der Alkoholprävention, um vor allem Kinder und Jugendliche besser zu schützen.

Legislative framework introduced to establish the Financial Crimes Agency

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
The Government of Canada tabled Bill C-29, the Financial Crimes Agency Act, on April 27, 2026.

Antrag für eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags beraten

„Bis zu Abschaffung des Rundfunkbeitrags die Bürger bei Zahlung dieser Zwangsabgabe steuerlich entlasten“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD In dem Antrag (21/6027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die AfD-Fraktion, den Rundfunkbeitrag bei der Ermittlung des steuerlichen Existenzminimums zu berücksichtigen und das Einkommensteuerrecht zum 1. Januar 2027 entsprechend anzupassen. Rundfunkbeiträge würden eine wesentliche finanzielle Belastung für viele Haushalte darstellen. Sie werden vom Inhaber einer Wohnung geschuldet, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten zugänglich sind. (hau/bal/21.05.2026)

Essential Corporate News: Week ending 22 May 2026

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
On 19 May 2026, the Financial Conduct Authority (FCA) published the Regulatory Initiatives Grid from the Financial Services Regulatory Initiatives Forum.

BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019: Verfassungswidrig? Ja. Mehr Geld? Nein.

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.

Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“ (21/5141(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/6051(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zugleich nahm der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD eine Entschließung zu dem Gesetz an. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht konforme, minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher werden mit dem Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz – harmonisiert. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Umgesetzt werde "bürokratiearm" unter Berücksichtigung der "berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher" Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Darin wird die Bundesregierung unter anderem gebeten, bei künftigen nationalen Anpassungen des Ökodesign-Gesetzes rechtzeitig darzustellen, welche Auswirkungen neue europäische Produktvorgaben vor allem auf Mittelstand, Handwerk, Start-ups, Reparaturbetriebe, Handel, Hersteller und Vollzugsbehörden haben können. Im Rahmen der europäischen Verhandlungen soll die Bundesregierung weiterhin darauf hinwirken, dass künftige produktspezifische Ökodesign-Regelungen praxistauglich, mittelstandsgerecht und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Dies betreffe besonders angemessene Lieferfristen, diskriminierungsfreien Zugang zu Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen, verhältnismäßige und nicht abschreckende Kostenstrukturen sowie einfache, digitale Zugangs- und Nachweisverfahren. Digitaler Produktpass Ein digitaler Produktpass soll dabei auch Transparenz über produktbezogene Rohstoffinformationen schaffen, müsse aber praxistauglich, interoperabel und mit möglichst geringem Erfüllungsaufwand ausgestaltet werden. Bei der nationalen Positionsbildung zu künftigen Ökodesign-Produktgruppen sollen die betroffenen Praxisakteure frühzeitig einbezogen werden, insbesondere Mittelstand, Handwerk, Industrie, Handel, Reparaturwirtschaft, Länder sowie Umwelt- und Verbraucherverbände. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ökodesigngesetzes soll geprüft werden, wie fachlich geeignete gewerbliche Reparaturbetriebe außerhalb der Handwerksordnung rechtssicher und bürokratiearm in das bestehende System des Paragrafen 15 des Ökodesign-Gesetzes einbezogen werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen neben den Verzeichnissen nach der Handwerksordnung weitere behördlich anerkannte Nachweis- oder Registrierungslösungen berücksichtigt werden können. (hle/hau/21.05.2026)

AI in litigation series: Pennsylvania sues Character.AI alleging unlicensed practice of medicine

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
In this post, we cover a new state enforcement action filed against Character Technologies, Inc. that raises a significant and novel question: whether an AI platform can be liable under a state medical licensing statute for what a user-created chatbot character says?

Kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kitas gefordert

Die Linksfraktion will ein „kostenfreies, gesundes und leckeres Mittagessen in allen Schulen und Kitas“. Ihren so betitelten Antrag (21/3660(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026. erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass die rund 15 Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen besuchen, gesund und schmackhaft verpflegt werden – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um allen Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein Essen zu ermöglichen, das den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entspricht. Dazu sollten die verfassungsrechtlich zulässigen Instrumente einer Finanzierung aus dem Bundeshaushalt geprüft, weiterentwickelt und genutzt werden. Regionale Wertschöpfung fördern Zudem soll laut Linksfraktion ein vom Bund getragenes Investitionsprogramm aufgelegt werden, das Schulen und Kitas den Bau beziehungsweise Umbau geeigneter Räumlichkeiten für Küchen und Mensen für eine praktische Ernährungsbildung und eine frische Essenszubereitung in den Einrichtungen ermöglicht und den Aufbau von kommunalen Küchen fördert. Drittens soll die Bundesregierung die regionale Wertschöpfung fördern, indem für das Mittagessen vorrangig regionale, saisonale und vermehrt pflanzenbasierte Bio-Lebensmittel genutzt werden, wobei auf regionale Wertschöpfungszentren, gut ausgestattete Vernetzungsstellen und „Küchen der Zukunft“ zurückgegriffen wird, die beratend und koordinierend den regionalen Erzeugern, Schul- und Kita-Trägern sowie dem Küchenpersonal zur Seite stehen. (mis/hau/21.05.2026)

Bundeswehreinsatz vor der libanesischen Küste

Die Bundeswehr soll ihren Einsatz im Rahmen der Unifil-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste letztmalig fortsetzen und dafür bis zum Jahresende 2026 weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Das sieht ein Antrag der Bundesregierung (21/5778(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der Bundesregierung Das deutsche Engagement für Libanon und die Region umfasse sicherheits- und entwicklungspolitische Instrumente sowie Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Stabilisierung, Menschenrechte und zivil gesellschaftliche Stärkung, heißt es im Antrag. Es berücksichtige sowohl libanesische als auch israelische Interessen. Aufgabe dieses Einsatzes der Vereinten Nationen bleibt demnach die Unterstützung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte mit dem Ziel, das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial nach Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören unter anderem die seegestützten Seeraum- und Luftraumüberwachung des Einsatzgebietes und die seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer. Operatives Ende der Mission zum 31. Dezember 2026 Der deutsche militärische Beitrag zu Unifil soll bis zum Ende des operativen Mandats am 31. Dezember 2026 den Kommandeur des Unifil-Marineverbandes sowie die Gestellung einer seegehenden Einheit, Stabspersonal im Unifil-Hauptquartier sowie Ausbildungspersonal für den Fähigkeitsaufbau mit Schwerpunkt im Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine umfassen. Der genaue Zeitpunkt für einen Abzug der deutschen seegehenden Einheit sei dabei abhängig von der Auftragsübernahme durch die libanesische Marine und einer Entscheidung des Sekretariats der Vereinten Nationen, „erfolgt jedoch spätestens zum operativen Ende der Mission zum 31. Dezember 2026“. (hau/21.05.2026)

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage: Iranische Mordpläne gegen Volker Beck und Josef Schuster?

LTO Nachrichten - 21.05.2026

2025 wird in Dänemark ein Mann festgenommen. Er soll für den Iran Juden und jüdische Einrichtungen ausgespäht haben - betroffen auch Josef Schuster und Volker Beck. Der GBA erhebt Anklage gegen den Festgenommenen und einen mutmaßlichen Komplizen.

BGH zur Diskriminierung im Gesundheitswesen: Reha-Klinik durfte blinde Patientin abweisen

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Eine blinde Patientin wird von einer Rehaklinik aufgrund ihrer Sehbehinderung abgewiesen. Vor dem BGH verlangte sie deshalb Entschädigung nach dem AGG – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter sahen darin keine unzulässige Benachteiligung.

Ahead of the FATF assessment: FSRA consults on AML reforms

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
On 30 April 2026, the Financial Services Regulatory Authority (FSRA) published Consultation Paper No. 1 of 2026 (CP1/26) outlining proposed enhancements to its regulatory framework for anti-money laundering (the AML Framework).

Evolving approaches for protecting name, image and likeness in the age of generative AI using IP rights in Canada

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
Advancements in generative AI have simplified the process of generating new and derivative creative works by ingesting and reconstituting "personhood signals".

Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems gefordert

„Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand stärken – Abschaffung des CO2-Emissionshandelsystems des CO2-Grenzausgleichsmechanismus“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals debattiert hat. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Umweltausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag die Abschaffung des CO2-Emissionshandelssystems sowie des CO2-Grenzausgleichsmechanismus. In einem Antrag (21/6026(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten, dass sich der europäische Emissionshandel (EU-ETS) mit CO2-Zertifikaten zu einer erheblichen Belastung insbesondere für die deutsche Industrie entwickelt habe. Das System erhöhe die Energiekosten und schwäche somit die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Zwar sei der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geschaffen worden, um Importe an das durch das EU-ETS künstlich verteuerte Preisniveau anzupassen. Doch Systemlücken, ungeklärte Exportnachteile und wachsende Berichtspflichten erhöhten die Standortkosten weiter. Daher fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der EU-Rats- und Kommissionsverhandlungen für eine vollständige Abschaffung des Emissionshandelssystems sowie des CBAM einzusetzen. Nur so könne die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gesichert und langfristiger Wohlstand ermöglicht werden. Im Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge Initiativen vorlegen, mit denen „alle Gesetze und Verordnungen oder Teile daraus“ aufgehoben werden, die sich auf EU-ETS und CBAM in Deutschland beziehen, insbesondere das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). (hau/21.05.2026)

Bundestag beschließt Modernisierung des Anwaltsnotariats

Das Parlament hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ (21/5441(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5868(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/6048(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Der neue Titel des Gesetzes lautet damit "Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen war der Regierungsentwurf im Ausschuss noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt worden. In dritter Beratung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für den geänderten Gesetzentwurf, die AfD enthielt sich. In zweiter Beratung wurde auf Antrag der AfD-Fraktion getrennt abgestimmt. Die Artikel 4 bis 6 des Gesetzes wurden einstimmig angenommen. Dabei handelt es sich um die Änderung des Bundeszentralregistergesetzes, der Gewerbeordnung und des Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Beim Artikel 3 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und bei den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, während sich die AfD-Fraktion enthielt. Zudem wurde eine Entschließung mit den Stimmen der vier Fraktionen bei Enthaltung der AfD-Fraktion verabschiedet. Ein Entschließungsantrag der AfD (21/6050(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem die Fraktion unter anderem gefordert hatte, dass die notarielle Fachprüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden kann, wurde mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung verfolgt das Ziel, das Berufsrecht des Anwaltsnotariats flexibler zu gestalten. Dadurch soll der Zugang zum Anwaltsnotarberuf für jüngere Generationen von Bewerbern erleichtert und besser an deren Bedürfnisse angepasst werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einschließlich Pflege. Zudem kann die Amtszeit auch über das 70. Lebensjahr hinaus verlängert werden. Um einen leichteren Berufszugang zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern, wird die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert, indem die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwälte entfällt. Künftig kann die notarielle Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden. Es wird auch möglich, die notarielle Fachprüfung ein zweites Mal zu wiederholen, um den Druck auf die Bewerber zu verringern. Die örtliche Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt, um den Einstieg in den Anwaltsnotarberuf zu beschleunigen. Die Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit werden künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet. Dies soll vor allem Frauen ermutigen, den Notarberuf zu ergreifen. Bezüglich der Fortbildungspflicht nach dem Ablegen der notariellen Fachprüfung reicht es künftig aus, wenn alle Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgeleistet wurden. Es ist nicht mehr nötig, sie zwingend in dem Kalenderjahr, in dem sie angefallen sind, abgeleistet zu haben. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf am 20. Mai auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch um diverse sachfremde Regelungen ergänzt. Damit soll bei "verschiedenen dringlich gebotenen Regelungsbedarfen ein fristgerechtes Inkrafttreten" ermöglicht werden. Geändert wird zum einen das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Damit soll das Umweltbundesamt künftig für die Durchsetzung von Zahlungen und Konformitätsnachweisen nach der FuelEU-Maritime-Verordnung (EU 2023/1805) zuständig sein. Die Verordnung regelt den Einsatz erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr. Ferner wurden drei weitere Vorhaben, die eigentlich in einem anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht (21/4782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf übernommen. Das betrifft die Einführung eines digitalen Führungszeugnisses, Maßnahmen zum Zeugenschutz sowie Fristen im Zusammenhang mit Anträgen zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Rechtsausschusses nahm der Bundestag eine Entschließung an. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert zu prüfen, ob und wie durch eine Änderung im Bundeszentralregistergesetz zeitnah der digitale Empfang von Behördenführungszeugnissen auf der Seite der empfangenden Behörden sichergestellt werden kann. Im Interesse der Registerbehörde und der empfangenden Behörden sollen dadurch "medienbruchfreie" und effiziente Verwaltungsabläufe gestärkt werden. Zudem soll festgelegt werden, wann der Versand von papiergebundenen Führungszeugnissen an Behörden eingestellt wird und ob hierfür gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz bis zum 31. März 2027 übermittelt werden. (scr/che/hau/21.05.2025)

BVerwG 6 B 19.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 21.05.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BAG urteilt im Fall Egenberger: Die Kirche hat nicht diskriminiert

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Nach fast 14 Jahren ist der Fall Egenberger entschieden. Die Diakonie durfte in dem konkreten Fall von einer Einladung der konfessionslosen Bewerberin absehen. Eine Diskriminierung lag aus Sicht des Achten Senats nicht vor.

Während Urteilsverkündung am LG Hanau: Staatsanwältin von Angeklagtem attackiert

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Ein Angeklagter schlug während einer Urteilsverkündung samt Handschellen auf eine Staatsanwältin ein und verletzte sie. Sein Urteil verhinderte er damit nicht, es erging eine Stunde später und lautet u.a. auf gefährliche Körperverletzung. 

Fraktionen befürworten Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes

Einen Tag nach der Verabschiedung von Eckpunkten für einen "Pakt für den Bevölkerungsschutz" durch das Bundeskabinett hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über die geplante Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland debattiert. Dabei betonten Vertreter aller Fraktionen die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen im Bevölkerungsschutz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte zu Beginn der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel "Bevölkerungsschutz neu denken – Gemeinsam für ein krisenfestes Deutschland“, bei dem "Pakt für den Bevölkerungsschutz" gehe es darum, die Gesellschaft "für Krisen, für Katastrophen, für Konflikte" vorzubereiten. Minister: Neue Säule der sicherheitspolitischen Architektur Den Eckpunkten zufolge wird das Bundesinnenministerium (BMI) bis 2029 zehn Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz investieren. Dobrindt hob hervor, dass der Pakt mehr als ein Investitionsprogramm sei, nämlich eine "neue tragende Säule unserer sicherheitspolitischen Architektur". Militärische und zivile Verteidigung müssten eng verzahnt werden, sagte der Ressortchef und kündigte die Einrichtung eines neuen Steuerungsstabs "Kommando Zivile Verteidigung" im BMI an. Zu den vorgesehenen Investitionen in die Ausstattung der Einsatzkräfte sagte Dobrindt, dass mehr als 1.000 Spezialfahrzeuge ebenso beschafft würden wie mehrere 10.000 Schutzanzüge gegen chemische, biologische und radiologische Gefahren. Auch werde eine "Medizinische Task Force" zur Bewältigung eines möglichen Massenanfalls von Verletzten aufgebaut; ferner habe man unter anderem ein drei Milliarden Euro umfassendes Bauprogramm für das Technische Hilfswerk (THW) aufgelegt. Zudem würden die Schutzräume in Deutschland kartographiert und über die Nina-Warn-App auffindbar gemacht, fügte Dobrindt hinzu und wertete den "Pakt für den Bevölkerungsschutz" als "Grundlage dafür, dass wir eine resilientere Gesellschaft werden". AfD: Investitionen sind richtig und wichtig Steffen Janich (AfD) warf der Bundesregierung vor, das Thema Bevölkerungsschutz viel zu lange stiefmütterlich behandelt und auf die lange Bank geschoben zu haben. Dieses Zögern habe seine Fraktion bereits mehrfach kritisiert. Dabei es sei "richtig und wichtig", in den Zivil- und Katastrophenschutz zu investieren. Die Menschen in Deutschland hätten ein Recht darauf, vor den Gefahren einer wie immer gearteten militärischen Bedrohung geschützt zu werden. Grüne: Resilienz der Gesellschaft substanziell erhöhen Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte ebenfalls, dass der Themenbereich Bevölkerungsschutz "lange, lange sträflich vernachlässigt" worden sei. Die Resilienz der Gesellschaft müsse substanziell erhöht werden, "und die Zeit drängt". Dobrindt habe dieses Thema ein Jahr lang weitestgehend ignoriert. Dass der Minister es nun für sich entdeckt habe, sei zu begrüßen, doch könne man "nicht einfach Geld draufwerfen". Das sei zu wenig und reiche nicht aus. Linke: Handlungsbedarf endlich erkannt Jan Köstering (Die Linke) begrüßte, dass die Koalition den "großen Handlungsbedarf" bei diesem Thema offenbar endlich erkannt habe. Spätestens seit der Hochwasserkatastrophe von 2021 lägen die Defizite beim Bevölkerungsschutz offen auf dem Tisch: "Es hakt bei Ausstattung, bei Zuständigkeiten, bei Warnsystemen, bei Übungen, beim Personal, bei Finanzierung und bei der Unterstützung der vielen Ehrenamtlichen", ohne die im Ernstfall nichts funktioniere. SPD: In Krisenzeiten handlungsfähig bleiben Rasha Nasr (SPD) sah in dem "Pakt für Bevölkerungsschutz" einen Beleg dafür, "dass wir die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit endlich umfassender denken". Militärische Verteidigung und zivile Verteidigung gehörten zusammen. Dabei gehe es beim Bevölkerungsschutz nicht um parteipolitische Profilierung, sondern um die gemeinsame Verantwortung dafür, "dass unser Staat auch in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt". CDU/CSU: Fehlende Vorsorge kostet Vertrauen Sebastian Schmidt (CDU/CSU) betonte, dass Krisenvorsorge Geld koste, fehlende Vorsorge dagegen "Vertrauen, Stabilität und im schlimmsten Fall Menschenleben". Er konstatierte zugleich, dass der Bevölkerungsschutz vor allem dank der Hilfsorganisationen und ihrer Ehrenamtlichen funktioniere. Die Anerkennung dafür müsse sich konkret durch bessere Ausstattung, mehr gesellschaftliche Wertschätzung und zusätzliche Anreize für ehrenamtliches Engagement zeigen. "Grundvoraussetzung funktionierender Gesamtverteidigung" Der Parlamentarische Verteidigungs-Staatssekretär Sebastian Hartmann (SPD) wertete einen wirksamen Bevölkerungsschutz als "strategische Grundvoraussetzung funktionierender Gesamtverteidigung". Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) äußerte sich "dankbar, dass zehn Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren im Bevölkerungsschutz viele wichtige Impulse setzen werden". Für den "dringend notwendigen Aufbauschub" eines modernen Bevölkerungsschutzes werde dies jedoch nicht ausreichen. (sto/21.05.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Wahlprüfung: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben 229 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wegen Unbegründetheit zurückgewiesen und im Plenum eine entsprechende Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/5800(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einstimmig angenommen. Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 1.042 Wahleinsprüche eingegangen. Griechenlandhilfe: Ebenfalls einstimmig angenommen wurde ein Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur vorzeitigen Teilrückzahlung bilateraler europäischer Kredite des ersten Hilfsprogramms durch Griechenland (21/5863(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das BMF hatte beim Bundestag die Zustimmung zur vorzeitigen Tilgung bilateraler Kredite Griechenlands beantragt. Es handelt sich dabei um das erste Hilfsprogramm aus der europäischen Staatsschuldenkrise aus dem Jahr 2010, der Greek Loan Facility (GLF). Griechenland will nun 6,94 Milliarden Euro vorzeitig zurückzahlen. Dabei sollen 5,4 Milliarden Euro aus dem Liquiditätspuffer des Landes beim Euro-Rettungsfonds ESM stammen, also aus Krediten, die das Land vom ESM erhalten und dort als Reserve geparkt hat. Mit der geplanten Rückzahlung der GLF-Kredite sinkt die hellenische Schuldenquote um 2,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, heißt es in der Antragsbegründung. Insgesamt verzeichne das Land noch bilaterale GLF-Kredite in Höhe von 26,3 Milliarden Euro. Der deutsche Kreditanteil im Rahmen der GLF wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einer Garantie des Bundes vergeben, heißt es weiter. Der ausstehende KfW-Kredit betrage derzeit 7,6 Milliarden Euro. Mit der vorzeitigen Teilrückzahlung von 6,94 Milliarden Euro verringere sich der ausstehende KfW-Kredit am 15. Juni 2026 um rund zwei Milliarden Euro. Griechenland wolle dafür die Tilgungszahlungen in den ersten beiden Quartalen 2029 sowie für die Jahre 2033, 2034 und in den ersten beiden Quartalen 2035 aussetzen. Dafür habe Griechenland den Verzicht der Gläubiger auf die in der GLF vorgesehene proportionale Anrechnung vorzeitiger Rückzahlungen auf alle vereinbarten Rückzahlungen beantragt, schrieb das BMF. Petitionen: Das Parlament stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 245 bis 255 (21/5785(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5787(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5788(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5789(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5790(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5791(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5792(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5793(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5794(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5795(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Verbesserung der Finanzlage deutscher Kommunen Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung, der Bundestag solle beschließen, „die Finanzen der deutschen Kommunen zu verbessern“. Die finanzielle Situation vieler Kommunen sei besorgniserregend, schrieb der Petent. Sie seien daher oft nicht in der Lage, grundlegende Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen. Dies beeinträchtige die Qualität des Lebens in diesen Gebieten und behindere das Wachstum, hieß es in der öffentlichen Eingabe (ID 159220). Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 6. Mai verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Finanzen „als Material“ zu überweisen und sie den Landesparlamenten zuzuleiten. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet die Materialüberweisung, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. Der Petitionsausschuss kann ausweislich der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung die vom Petenten geäußerte Sorge über die Finanzlage der Kommunen durchaus nachvollziehen. Schließlich ermögliche deren auskömmliche finanzielle Situation erst eine angemessene kommunale Daseinsvorsorge als Voraussetzung für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Ausgaben für Sozialleistungen treiben die Kosten nach oben Nach den in den Jahren 2012 bis 2022 durchgängig erzielten Finanzierungsüberschüssen habe sich im Jahr 2023 die kommunale Finanzlage verschlechtert und 2024 weiter verschärft, heißt es in der Vorlage. Mit einem Defizit von rund 24,8 Milliarden Euro sei das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht worden. Die Ausgaben der Kommunen seien deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. „Besonders die Ausgaben für Sozialleistungen trieben die Kosten nach oben, während die Steuereinnahmen nur moderat zulegten“, schreibt der Petitionsausschuss. Festzuhalten sei aber auch, dass laut der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung die Kommunen staatsorganisatorisch den Ländern zugeordnet seien. „Es obliegt daher in erster Linie diesen, den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zu gewähren und bei finanziellen Schwierigkeiten oder bestimmten Bedarfen zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen“, machen die Abgeordneten deutlich. 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Länder und Kommunen Der Bund, so heißt es weiter, trage jedoch weiterhin politische Verantwortung für die finanzielle Lage der Kommunen. Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung sei ein neuer Artikel 143h in das Grundgesetz eingefügt worden, der unter anderem die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund gesetzt hat. Auch habe der Bund ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Milliarden Euro errichtet, aus dem den Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur von Ländern und ihren Kommunen zur Verfügung gestellt würden. Im Bereich der Altschuldenproblematik sei vorgesehen, „dass sich der Bund an Maßnahmen der Länder beteiligt, die ihre Kommunen durch die Übernahme übermäßiger Kassenkredite entlasten“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/vom/bal/21.05.2026)