Aktuelle Nachrichten

Fraktionen wollen ehrenamtliche Arbeit von Bürokratie entlasten

Der Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai ist in diesem Jahr zugleich erstmals ein bundesweiter „Mitmachtag“ oder auch „Ehrentag“ – ausgerufen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, um zum freiwilligen Engagement zu motivieren und zugleich den rund 27 Millionen Ehrenamtlichen in Deutschland zu danken. Das taten aus diesem Anlass auch die Abgeordneten des Bundestages in einer Vereinbarten Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2026, mit dem Titel „Zusammenhalt durch Engagement“. Unisono wurde darin betont, ehrenamtliche Arbeit leide trotz jüngst erfolgter Gesetzesänderungen unter der Last überbordender Bürokratie und Vorschriften und sei ernsthaft gefährdet. Schnelle Entlastungen müssten noch in dieser Legislaturperiode sichtbar werden, forderte nicht nur die Opposition. Regierung: Die eine oder andere Vorschrift streichen Für die Bundesregierung eröffnete die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein (CDU), die Debatte und bekräftigte: „Mein Ziel ist es, Engagement und Engagierte sichtbar zu machen. Unsere Demokratie ist eine Mitmachveranstaltung, sie funktioniert nur mit aktiven Bürgern.“ Sie betonte, weitere Erleichterungen für die Vereinsarbeit erreichen zu wollen, die Erhöhung von Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale könne nur ein erster Schritt gewesen sein. „Auch beim Thema Musikrechte wollen wir vorankommen“, sagte sie. Außerdem müsse weiter Bürokratie abgebaut werden. Dies koste kein Geld, sondern „nur Mut, auf die eine oder andere Vorschrift zu verzichten“. AfD: Energiepolitik der Regierung gefährdet Vereine Arne Raue (AfD) kritisierte: „Wer heute einen Verein leitet, ist ein unbezahlter Verwaltungsbeamter mit Burn-out-Syndrom.“ Vergangene und kommende „Bürokratie-Tsunamis“ behinderten freiwilliges Engagement zusehends, da nützten auch Sonntagsreden und ein warmes Dankeschön nicht viel, so Raue. Sowohl die Corona-Politik und als auch die Energiepreispolitik der aktuellen Bundesregierung machte er für die Vernichtung von Strukturen verantwortlich. Die AfD werde in Regierungsverantwortung das Licht in den Vereinsheimen "wieder zum Leuchten bringen", sagte er. SPD: Ehrenamt steht für Fairness und Respekt statt für Polarisierung Bettina Lugk (SPD) erwiderte, das Ehrenamt stehe für Fairness und Respekt und damit für das Gegenteil von gesellschaftlicher Spaltung und Polarisierung. Aber: „Das Ehrenamt ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr, viele Vereine haben Nachwuchsprobleme.“ Vereine brauchten noch in dieser Legislaturperiode sichtbare Entlastungen von einer "überbordenden Bürokratie". Die Sozialdemokratin kritisierte außerdem, Engagement für Demokratie pauschal unter Extremismusverdacht zu stellen, und warnte vor Kürzungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Grüne: Demokratie braucht Menschen, die widersprechen Tina Winklmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Bundespräsident habe mit seiner Initiative „ein richtiges Zeichen gesetzt“. Wer das Ehrenamt stärken wolle, der müsse aber dafür sorgen, dass dieses Rückgrat unserer Gesellschaft nicht durch Vorschriften überlastet wird. Auch sie kritisierte die Diskussion über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, denn lebendige Demokratie brauche nicht nur Menschen, die helfen, sondern auch Menschen, die widersprechen. Linke: Vereine brauchen eine Miet- und Betriebskostenförderung Mandy Eißing (Die Linke) schloss sich dem an und betonte: „Während wir hier warme Worte finden, steht die Zivilgesellschaft unter Druck wie noch nie. Wir brauchen aber keine mundtot gemachte Zivilgesellschaft.“ Sie kritisierte außerdem die Debatte über den Sozialstaat: „Wenn Freiwillige in der Kita Kinder betreuen, weil Personal fehlt, ist das wahrlich kein Grund zum Feiern.“ Sie forderte eine Miet- und Betriebskostenförderung, „damit Vereine noch ein Dach über dem Kopf haben“. CDU/CSU: „Zukunftspakt Ehrenamt“ jetzt mit Leben füllen Stephan Mayer (CDU/CSU) appellierte an die Bundesregierung: „Wir müssen diese Legislaturperiode intensiv nutzen, um die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu verbessern!“ Förderanträge müssten einfacher werden, Regulierungen beim Vereinsrecht, Steuerrecht oder Datenschutzrecht ebenso. „Der Zukunftspakt Ehrenamt, wie er im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, muss jetzt mit Leben gefüllt werden“, forderte Mayer. (che/21.05.2026)

Parlamentarischer Freundeskreis Berlin-Taipei reist vom 23. bis 31. Mai 2026 nach Taiwan

Vom 23. bis 31. Mai 2026 reist eine Delegation des Parlamentarischen Freundeskreises Berlin-Taipei zum bilateralen parlamentarischen Austausch nach Taiwan, um die wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit mit einem der wichtigsten demokratischen Partner in der Region zu stärken. Der Freundeskreis sieht darin die Chance, in Gesprächen mit Mitgliedern des Parlaments bzw. legislativer Gremien, Regierungsvertretern und Ansprechpartnern innerhalb der Zivilgesellschaft neue Felder der Kooperation auf den Gebieten der Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik zu erkunden. Die Delegation wird zudem von Präsidenten Ching-Te Lai, der ehemaligen Präsidentin Ying-Wen Tsai und den Parlamentariern der Taiwanisch-Deutschen Freundschaftsgruppe empfangen. Bei einem Besuch des „Central Taiwan Science Park“ geht es um die aktuelle Entwicklung der Halbleiterindustrie. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen, Ltg), Dr. Markus Reichel, Klaus-Peter Willsch (beide CDU/CSU), Mandy Eißing (Die Linke) und Dr. Rainer Kraft (AfD).

Grüne fordern besseren Schutz von Igeln vor Mährobotern

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag einen besseren Schutz von Igeln vor Mährobotern. Deren Nachtbetrieb soll gesetzlich untersagt und auch technisch ausgeschlossen werden.

AfD stellt Antrag zu Existenzminimum und Rundfunkbeitrag

Finanzen/Antrag In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion, den Rundfunkbeitrag bei der Ermittlung des Existenzminimums zu berücksichtigen.

AfD will Sportvereine, Feuerwehren und THW stärken

Sport und Ehrenamt/Antrag "Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken - Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern" lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrags.

Stärkere Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes gefordert

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Die Maßnahmen zur Verringerung des Flächenverbrauches in Deutschland reichen aus Expertensicht nicht aus. Im Nachhaltigkeitsbeirat forderten sie die stärkere Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes.

AfD fordert Abschaffung des Emissionshandels

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag, den der Bundestag heute erstmals berät, die Abschaffung von CO2-Emissionshandel und CO2-Grenzausgleichsmechanismus.

Grüne wollen Gebäudemodernisierungsgesetz stoppen

Wirtschaft und Energie/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag, das von der Bundesregierung verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz zu stoppen.

AfD: Gaskraftwerk in Lubmin erhalten

Wirtschaft und Energie/Antrag Ein stillgelegtes Gaskraftwerk in Lubmin soll nach Ansicht der AfD-Fraktion nicht demontiert und kostenlos an die Ukraine übergeben werden. Sie hat dazu einen Antrag vorgelegt.

Untersuchungsaus­schuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert

Ein Antrag der AfD-Fraktion auf „Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“ (21/6025(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist in der ersten Beratung am Donnerstag, 21. Mai 2026, bei den anderen Fraktionen auf Ablehnung gestoßen. Der Antrag wurde nach einstündiger Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. AfD: Regierung dient fremden Interessen Für die AfD-Fraktion sprach Markus Frohnmaier vom „größten Anschlag auf die wirtschaftliche Infrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik“, als am 26. September 2022 drei von vier Erdgassträngen der Nord-Stream-Pipelines zwischen Russland und Deutschland in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm gesprengt worden seien. Über 16 Milliarden Euro hätten „Deutschland und seine Partner“ in die kritische Infrastruktur investiert. Heute habe man immer noch keine abschließende Aufklärung. Man wisse nur, dass sieben Ukrainer dringend tatverdächtig seien. Am 10. Dezember 2025 habe der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Sprengung deutsche Souveränitätsrechte verletzt habe. Die Tat sei mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag mindestens der Ukraine geschehen. Von der Bundesregierung gebe es dazu nur „Schweigen im Walde“, so Frohnmaier. Die Regierung besteht in der Außenpolitik nach Darstellung des Abgeordneten aus „Dienern fremder Interessen“. Er kündigte an: „Wir werden diese nationale Selbsterniedrigung, die die CDU hier in Deutschland zu verantworten hat, beenden.“ Statt Schadenersatz von Kyjiw zu fordern, schließe der Bundeskanzler die Wiederinbetriebnahme der intakten Pipelines aus, was der AfD-Abgeordnete als „freiwillige Selbstkasteiung“ wertete. Die Regierung opfere die deutsche Energiesouveränität auf dem „Altar bedingungsloser Ukraine-Treue“. 94 Milliarden Euro habe Deutschland der Ukraine seit 2022 überwiesen, davon 55 Milliarden Euro militärisch. Laut „Wall Street Journal“ solle der ukrainische Präsident Selenskyj die „Terroroperation höchstpersönlich genehmigt haben“, sagte Frohnmaier. CDU/CSU: Keine Toleranz für eine Täter-Opfer-Umkehr Für die CDU/CSU-Fraktion erwiderte Dr. Hendrik Hoppenstedt, seine Fraktion lehne den Antrag aus rechtlichen und politischen Gründen ab. Ein Untersuchungsausschuss sei nur dann zulässig, wenn es um die Aufklärung von Missständen geht, die in dem Antrag nicht klar dargelegt würden. In Deutschland seien die Ermittlungen nach dem Anschlag kompetent durchgeführt, Haftbefehle erlassen und erwirkt worden. Ein Beschuldigter sitze inzwischen in Untersuchungshaft. „Wo liegt der Missstand, was soll denn daran aufgeklärt werden?“, fragte Hoppenstedt. Ein Untersuchungsausschuss müsse sich auf die nachträgliche Kontrolle abgeschlossener Vorgänge beschränken. Der Prozess gegen einen der Beschuldigten sei noch nicht einmal gestartet. Die Strafverfahren sollten zumindest abgewartet werden, betonte der CDU-Abgeordnete. Die Ukraine solle in ein möglichst schlechtes Licht und „Ihr Freund Putin“ in ein möglichst gutes Licht gerückt werden, lautete Hoppenstedts politische Bewertung des Antrags. Die Unionsfraktion sei nicht bereit, eine solche Täter-Opfer-Umkehr zu tolerieren. Die AfD glorifiziere das leitungsgebundene Gas aus Russland, dabei sei es Putin gewesen, der den Gashahn zugedreht habe. Putin sei dafür verantwortlich gewesen, dass die Gaspreise in ganz Europa explodiert seien. Grüne: Ein Kniefall vor Putin Die Pipeline polarisiere, spalte und isoliere Deutschland in Europa, stellte Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Die „Breitbeinigkeit“ der AfD im Plenum sei in Wahrheit ein „Kniefall vor Putin“, urteilte der Grünen-Abgeordnete. Der thüringische Verfassungsschutz warne vor dem Ausspähen kritischer Infrastruktur mittels parlamentarischer Anfragen. „Sie sind eine Gefahr für Deutschland“, sagte Wagener in Richtung AfD, die geradezu besessen sei von Öl und Gas aus Russland und erneuerbare Energien bekämpfe. Die AfD wolle „uns abhängig machen vom Diktator im Kreml“, sie wolle weiter mit deutschem Geld den russischen Krieg finanzieren, was „eine Schande“ sei, so der Abgeordnete. Die AfD kuschele mit Putin und Trump. Zugleich wertete Wagener die Pipeline Nord Stream II als größte politische Fehlentscheidung der schwarz-roten Energiepolitik. Die Pipeline sei immer eine geostrategische Waffe gegen die Ukraine, gegen Europa, gegen Deutschland gewesen. Eine Aufarbeitung der „Machenschaften der schwarz-roten Moskau-Connection“ sei unbedingt nötig. „Wie konnte Nord Stream nach der Krim-Annexion beschlossen werden? Warum wurden die Warnungen unserer Partner ignoriert?“, fragte Wagener. Diese Aufklärung wolle die AfD nicht. Sie wolle den Bundestag für einen „Schauprozess“ benutzen: „Das machen wir nicht mit.“ SPD: Regierung schützt kritische Infrastruktur Daniel Baldy (SPD) ging auf den Schutz der kritischen Infrastruktur ein. Die Regierung handele, einen Untersuchungsausschuss brauche es nicht. In Rostock gebe es den „Commander Task Force Baltic“, der die Ostsee überwache. Dort gebe es Daten- und Stromkabel, die angegriffen würden, vor allem durch Schiffe der russischen Schattenflotte, die sich illegalerweise durch die Ostsee bewegten. Der „Commander Task Force Baltic“ helfe dabei, diese Schiffe zu überwachen. Die Zahl der Angriffe auf die kritische Infrastruktur in der Ostsee sei seither zurückgegangen. Zum Schutz gehöre auch, dass Informationen über kritische Infrastruktur nicht frei zugänglich sind, betonte der SPD-Abgeordnete. Die AfD-Fraktion tue alles, damit diese Informationen öffentlich werden und es Angreifer noch einfacher haben. 7.000 parlamentarische Anfragen habe es in den letzten Jahren gegeben. Die AfD wolle den Schutz kritischer Infrastruktur verhindern. „Wir brauchen weiterhin Schutz, wir brauchen nicht solche Schaufensteranträge von ,Fähnchen im Wind‘“, lautete das Fazit Baldys. Linke: Die Stunde der Rückwärtsdreher Für die Fraktion Die Linke erinnerte Ina Latendorf daran, dass die Betreibergesellschaft Nord Stream AG im Wesentlichen vom russischen Gazprom-Konzern getragen wurde. „Es schlägt die Stunde der Rückwärtsdreher“, sagte die Abgeordnete auf die AfD gemünzt. Rückwärtsgewandte Ressourcenverschwendung werde hier versucht. Die AfD hänge ihr „Fähnchen in den Wind“. Es sei ein Hohn, in einem „Antrag von Rechtsaußen“ von Völkerrecht zu lesen. „Sie haben mit Völkerrecht so wenig zu tun, wie Wladimir Putin kein lupenreiner Demokrat ist“, hielt Latendorf der AfD entgegen, die keine Aufklärung wolle, sondern „Fake News“ verbreite. Die Kabinette Merkel und Scholz hätten Fehler begangen, stellte die Abgeordnete fest. Das Problem sei die Abhängigkeit von fossilen Energien. Ein Untersuchungsausschuss würde nur Stoff für die populistischen Wahlkämpfe liefern. Wenn es um die Lösung der Probleme der Menschen gehe, „dann müssten wir hier über die Bezahlbarkeit des Lebens sprechen“, sagte Latendorf. Die AfD wolle die „soziale Sicherheit in diesem Land“ zerstören. Antrag der AfD Die AfD beziffert in ihrem Antrag den direkten Sachschaden der Sprengung unter Verweis auf Angaben der Betreibergesellschaft Nord Stream AG auf rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro. Der Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion aufklären, wie und auf der Basis welcher Erkenntnisse die Bundesregierung sich zu den Anschlägen auf die Pipelines, zu relevanten Informationen im Vorfeld der Anschläge, zur Untersuchung des Tathergangs und der Urheberschaft sowie zu deren Folgen verhalten hat. Er soll darüber hinaus die wirtschaftlichen und energiepolitischen Folgen der Anschläge für die Bundesrepublik untersuchen und klären, welche Schutzmaßnahmen die Regierung vor dem Anschlag ergriffen und welche Konsequenzen sie daraus für die Sicherheit kritischer Infrastruktur gezogen hat. "Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine" Ferner soll der 16-köpfige Untersuchungsausschuss prüfen und Empfehlungen geben, „ob und inwiefern Schlussfolgerungen über die weitere Gestaltung des Verhältnisses zur Ukraine gezogen werden müssen“, ob und welche völkerrechtlichen Ansprüche Deutschlands gegenüber der Ukraine wegen der Verletzung deutscher Souveränitätsrechte bestehen und wie diese geltend gemacht werden könnten. Von Interesse ist für die Abgeordneten auch, ob und welche Konsequenzen aus dem Verhalten Polens zu ziehen seien, „das einen deutschen Haftbefehl politisch bewertet, die Auslieferung des Tatverdächtigen Wolodymyr Z. verweigert und dessen Flucht in die Ukraine im Jahr 2024 nach Medienberichten geduldet, wenn nicht aktiv ermöglicht hat“. Schließlich geht es für die Fraktion um die Schwachstellen in der Absicherung kritischer deutscher Infrastruktur und um Maßnahmen, diese zu beheben. (vom/21.05.2026)

Parlamentariergruppe Anden-Staaten besucht Ecuador und Bolivien

Vom 25. Mai bis 3. Juni 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Anden-Staaten unter Leitung des Vorsitzenden, Abg. Olav Gutting (CDU/CSU), in die Republik Ecuador und in den Plurinationalen Staat Bolivien reisen. Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Alexander Throm (CDU/CSU), Matthias Rentzsch (AfD), Kassem Taher Saleh (Bündnis 90/Die Grünen) und Tamara Mazzi (Die Linke). Die Delegation plant, sich in Ecuador auf politischer Ebene insbesondere mit der Regierungsministerin, Nataly Morillo, der Außenministerin, Gabriela Sommerfeld, der Ministerin für Energie und Bergbau, Inés Manzano, dem Minister für Produktion, Außenhandel, Investitionen und Fischerei, Luis Alberto Jaramillo Granja, dem Parlamentspräsidenten Niels Olsen sowie weiteren Parlamentarierinnen und Parlamentariern auszutauschen. Darüber hinaus wird es Gespräche mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen und Institutionen, wie der Außenhandelskammer, politischer Stiftungen und Personen aus der Zivilgesellschaft geben. Hierbei soll es unter anderem um die aktuelle Sicherheitslage, die politische Entwicklung, die Medien und die Pressefreiheit, die Rechte der Indigenen und Menschenrechte gehen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Bekämpfung krimineller Netzwerke sein. Die Delegation wird auch das EU-Projekt SERPAZ besuchen, dessen Ziel es ist, die staatlichen Kapazitäten in den von Gewalt, Kriminalität und Armut betroffenen Regionen zu stärken, den sozialen Zusammenhalt zu fördern und sicherere und widerstandsfähigere Räume zu schaffen. In Bolivien wird sich die Delegation auf politischer Ebene unter anderem mit dem Außenminister, Fernando Hugo Aramayo Carrasco, dem Energieminister, Marcelo Blanco, und dem Minister für Entwicklungsplanung und Umwelt, Fernando Romero sowie weiteren politischen Vertreterinnen und Vertretern, wie dem Präsidium der Senats- und der Abgeordnetenkammer, treffen. Es sind zudem Gespräche mit verschiedenen Organisationen zur Lage der Menschenrechte geplant. Die Delegation plant außerdem den Besuch der Lithiumkarbonatanlage Llipi und dazu ein Gespräch mit zuständigen Regierungsvertreterinnen und -vertretern. Des Weiteren ist geplant, das Projekt deutscher Entwicklungszusammenarbeit „ProUrbano/ProIgualdad“ zu besuchen und hier einen Gesprächsfokus auf Wirtschaft und Umwelt zu legen.

Agrarausschuss reist nach Frankreich

Eine Delegation des Bundestagsausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat führt vom 25. bis 29. Mai 2026 in Frankreich Gespräche über den Einfluss der EU-Vorgaben auf die nationale Landwirtschaftspolitik beider Länder, u.a. mit der französischen Landwirtschaftsministerin Annie Genevard, dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses der Assemblée national, Stéphane Travert, und dem Vorsitzenden des EU-Ausschusses im französischen Senat, Jean-François Rapin. Für ein Bild zur Lage des Weinbaus besuchen die Abgeordneten danach die Champagne, da sie auch Frankreich durch den Klimawandel, den Konsumrückgang und die Zollpolitik der Vereinigten Staaten in einer angespannten Situation sehen. Darüber diskutieren sie mit Interessenverbänden und Erzeugern und informieren sich bei dortigen Betrieben über innovative Lösungsansätze. Zum Thema der Forstwirtschaft enthält das Programm die Besichtigung eines holzverarbeitenden Betriebes und einen Besuch des Naturschutz- und Erholungsgebiets „Parc naturel régional de la Forêt d’Orient“, das auch der landwirtschaftlichen Nutzung dient. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Hermann Färber (Ltg.), Artur Auernhammer, Dr. Oliver Vogt (alle CDU/CSU), Steffen Janich (AfD), Isabel Mackensen-Geis (SPD) und Niklas Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Intelligenz braucht Architektur: Warum KI in Kanzleien ohne Fundament scheitert

Legal Tech Verzeichnis - 21.05.2026

Die Phase der bloßen Neugier auf Künstliche Intelligenz ist längst vorbei. Es geht nicht mehr um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Im rasanten Wettlauf der großen Sprachmodelle von Anthropic, OpenAI und Google verändert sich mit jedem Update, welches Tool gerade die Nase vorn hat. Und doch stellen sich viele Kanzleien im Alltag eine unbequeme Frage: Warum bekommen wir trotz all der neuen Möglichkeiten nicht die Ergebnisse, die wir uns erhofft haben?

Seien wir ehrlich: KI kann Bemerkenswertes leisten. Sie kann rund um die Uhr arbeiten, repetitive Aufgaben übernehmen und Freiraum schaffen für die eigentliche juristische Arbeit. Aber der Glaube, KI allein sei der Hebel für die Transformation zur modernen Kanzlei, ist eine Illusion. KI entwickelt keine Kanzleiprozesse. Sie spiegelt sie lediglich und legt deren Inkonsistenzen offen. Wer chaotische Abläufe mit KI automatisiert, bekommt am Ende nur poliertes Chaos zurück. Schneller und überzeugender als jeder Mensch, aber eben immer noch Chaos.

Bevor es um Tools geht, geht es um Klarheit

Die richtige Frage lautet nicht: „Welches KI-Tool ist das beste?“ Die richtige Frage lautet: „Wo liegen die Engpässe in unseren Abläufen und wie lösen wir sie?“ Denn in den meisten Kanzleien kann niemand einen einzigen Prozess von Anfang bis Ende beschreiben, ohne dass jemand sagt: „Das machen wir je nach Fall unterschiedlich.“ Genau da liegt das Problem. Nicht bei der Software, sondern bei der fehlenden Struktur darunter.

Hier verändert sich aktuell ein ganzes Berufsbild. Wer eine Kanzlei zukunftsfähig aufstellen will, wird vom klassischen Kanzleimanager zunehmend zum Prozessgestalter. Das bedeutet, Abläufe bewusst zu entwerfen und Systeme intelligent zu verbinden. Für diesen Wandel braucht es keine langwierigen, sechsstelligen IT-Projekte. Dafür ist die technologische Entwicklung viel zu rasant. Was es stattdessen braucht, ist eine Infrastruktur, die mitwächst.

Nicht smartere KI. Smartere Infrastruktur.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Software-Lösungen in Kanzleien enorm gestiegen. Deutlich mehr als zehn verschiedene Anwendungen sind in der Praxis keine Seltenheit. Das Problem: Diese Fragmentierung treibt die wahren Kosten. Die Systeme sprechen nicht miteinander, Datenbestände variieren und der ständige Wechsel zwischen den Programmen kostet Fokus und Zeit.

Wenn KI-Tools für juristische Textarbeit auf diese lückenhaften Daten treffen, verpufft ihr Potenzial. Denn guter, vollständiger Kontext aus der Akte ist der wichtigste Faktor für gute KI-Ergebnisse.

Was es braucht, ist ein Fundament. Eine zentrale Plattform, die alle Werkzeuge synchronisiert und Abläufe systemübergreifend steuert. Wir bei Actaport sehen die Kanzleisoftware genau in dieser Rolle. Aber dafür muss sie sich verändern. Eine Kanzleisoftware darf kein starres Korsett mehr sein, das für einen Anwendungsfall gebaut wurde und von allen gleich benutzt werden muss. Sie muss zum technologisch offenen Dreh- und Angelpunkt werden, der sich den individuellen Abläufen der Kanzlei anpasst. Nicht umgekehrt. Die Daten sind in der Kanzleisoftware bereits vorhanden. Wenn man sie verbinden kann, entsteht echte Wirkung. Aber wie man verbindet, ist nicht nur eine technische Frage. Es ist eine fundamentale Entscheidung: Wie will ich meine Kanzlei aufbauen?

Eine konsequent offene Architektur per REST-API ist dafür die Grundvoraussetzung. Sie schützt vor Vendor-Lock-in und ermöglicht es Kanzleien, ihre eigenen Prozesse zu designen und unabhängig zu bleiben. Wenn die Kanzleisoftware nahtlos mit No-Code-Plattformen wie n8n oder Zapier kommuniziert, fließen Daten exakt dorthin, wo sie gebraucht werden. Die Kanzlei kann wechseln, erweitern oder anpassen, ohne von vorne anfangen zu müssen.

Das unterschätzte Potenzial: Automatisierung in drei Stufen

Während sich der aktuelle Hype fast ausschließlich auf KI für das Legal Drafting konzentriert, bleiben zwei riesige Felder unbeachtet: das Kanzleimanagement und das Backoffice. Die stillen Momentum-Killer, die niemand auf dem Radar hat, weil sie so selbstverständlich geworden sind. Hier liegt das größte Potenzial für echte Automatisierung.

Wir empfehlen, einfach zu starten. Aus über 1.000 Projekten mit Anwaltskanzleien haben sich bei Actaport drei klassische Stufen ergeben: die einfache Automatisierung, Prozessorchestrierung und KI-gestützte Workflows.

Stufe 1, einfache Automatisierung: Eine neue Akte wird angelegt; im Hintergrund wird automatisch die passende RVG-Gebühr hinterlegt. Kein Skript, kein Entwickler nötig. Es funktioniert ab Tag eins und verhindert manuelle Fehlerquellen.

Stufe 2, Orchestrierung: Der Workflow wird intelligenter. Bei der Aktenanlage erkennt das System das Rechtsgebiet, baut selbstständig die passende Ordnerstruktur auf, generiert ein Erstdokument mit den Mandantendaten und weist dem zuständigen Anwalt eine Aufgabe zu, sobald alles bereit ist. Mehrere Systeme, eine übergreifende Logik.

Stufe 3, KI-gestützte Workflows: Erst jetzt kommt die KI ins Spiel. Aber eingebettet. Ein KI-Agent analysiert die neu eingereichten Mandantendokumente anhand vordefinierter Prompts, fasst den Sachverhalt zusammen und legt das Ergebnis strukturiert in der Akte ab. Die KI arbeitet nicht isoliert, sondern innerhalb der Architektur, die in Stufe 1 und 2 geschaffen wurde. Genau das macht den Unterschied.

Eine aktuelle Studie von Anthropic, dem Unternehmen hinter der KI Claude, unterstreicht diese Denkrichtung. Auf die Frage, was sich über 80.000 Befragte von KI wünschen, nannten 19 Prozent „Professional Excellence“ als wichtigstes Ziel. Routine abgeben, um sich auf wertschöpfende Arbeit zu konzentrieren. Genau das ermöglichen diese drei Stufen. Wenn das Fundament stimmt.

Jenseits der Illusion

Die Transformation einer Kanzlei ist kein reines Technikproblem. Es ist ein Strukturproblem. Kanzleien, die KI als eigenständige Fähigkeit betrachten statt als Baustein eines strukturierten Systems, werden von den Resultaten enttäuscht bleiben. Diejenigen, die in klare Prozesse, saubere Daten und eine offene Software-Infrastruktur investieren, werden das wahre Potenzial dieser neuen Ära heben. Intelligenz ohne Architektur ist bloßes Rauschen.

Brauchen wir die Kanzleisoftware im Zeitalter der KI also überhaupt noch? Ja, mehr denn je. Als offenes, digitales Betriebssystem der Kanzlei. Wir freuen uns auf den Austausch.

Autor: Conrad Pollack ist im Bereich Growth bei Actaport tätig. Zudem beschäftigt er sich mit der Prozessoptimierung und dem Change-Management in Anwaltskanzleien.

Der Beitrag Intelligenz braucht Architektur: Warum KI in Kanzleien ohne Fundament scheitert <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Bundestags-Verkehrspolitiker informieren sich in Singapur

Eine Delegation des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages wird vom 24. bis 29. Mai 2026 nach Singapur reisen. Geplant ist ein Austausch mit Gesprächspartnerinnen und -partnern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung über Mobilitätsfragen rund um sämtliche Verkehrsträger. Die Delegation wird vom Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geleitet. Weitere Mitglieder der Delegation sind Björn Simon und Michael Donth (beide CDU/CSU), Alexis Giersch (AfD), Truels Reichardt (SPD) sowie Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Singapur gilt weltweit als Referenzmodell für integrierte, langfristig ausgerichtete Mobilitäts- und Verkehrspolitik und ist führend bei smarten Verkehrsnetzen – von Echtzeit-Datenmanagement über Multimodalität bis hin zu großflächigen Automatisierungs-Pilotprojekten. Die Delegationsreise dient dem vertieften Austausch mit Abgeordneten, Ministerien, Behörden, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsakteuren über die strategische Planung und praktische Umsetzung moderner Verkehrssysteme sowie zu bilateralen Verkehrsfragen. Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Herausforderungen stehen neben Themen wie der maritimen Logistik, der Rolle von Flughafen und Hafen Singapurs im globalen Wettbewerb auch Fragen zur City-Maut, der Organisation eines hochautomatisierten öffentlichen Verkehrs sowie autonome und vernetzte Mobilitätslösungen auf der Agenda. Darüber hinaus steht die weiter zu vertiefende bilaterale Zusammenarbeit von Deutschland und Singapur im Fokus. In diesem Zusammenhang wird sich die Delegation auch einen eigenen Eindruck zu innovativen Infrastruktur- und Verkehrsprojekten vor Ort verschaffen können.