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Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. Mai 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Deutsch-Französische Gymnasien: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur (21/5878(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde federführend dem Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ein Abkommen aus dem Jahr 2002 („Schweriner Abkommen“) sei veraltet und entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Bildungssysteme beider Staaten, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. „Anlass zur Reform gab insbesondere die Gründung neuer Gymnasien in Hamburg und Straßburg sowie tiefgreifende Novellierungen des französischen Baccalauréat (entspricht dem deutschen Abitur).“ Auch im Sinne der Integration neuer Schulstandorte, der aufgrund des Kulturministerkonferenz-Konvergenzprozesses in Deutschland einheitlich geltenden Eckpunkte sowie einer flexiblen Reaktion auf Ausnahmesituationen wie pandemiebedingte Prüfungsänderungen sei eine stärkere institutionelle Flexibilität erforderlich. Schlichtungsstellen für Reisende: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen" (21/5782(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Ausschuss für Tourismus weiterberaten werden. Die Fraktion will den Verbraucherschutz für Reisende stärken, indem Reiseveranstalter dazu verpflichtet werden, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Konkret geht es um Schlichtungsstellen, „die Reisenden in der Regel kostenlos anbieten, Konflikte einvernehmlich mit Unternehmen zu lösen, bevor es zu einem teuren und aufwendigen Gerichtsverfahren kommt“, heißt es in dem Antrag. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr habe 2025 knapp 42.000 neue Schlichtungsanträge erhalten. Eine Gesamt-Einigungsquote von rund 88 Prozent dieser Schlichtungsstelle zeige, dass in den Schlichtungsverfahren die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten einvernehmlich zwischen den Parteien gelöst werde, argumentieren die Antragsteller. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten, sodass anerkannte privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen fungieren können. Dazu soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die analog zur Regelung im Luftverkehr ist und damit einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 folgt. Außerdem sollen Reisende besser über „alternative Schlichtungsangebote“ durch die Reiseanbieter informiert werden. Ernährungsempfehlungen: Ein AfD-Antrag mit dem Titel "Empfehlungen für gesundes Essen – Mehr Information und Transparenz" (21/6031(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung überwiesen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, verbindliche Transparenz- und Evidenzstandards für staatliche Ernährungskommunikation einzuführen und sicherzustellen, dass Veröffentlichungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), die Ernährungsempfehlungen oder gesundheitsbezogene Aussagen für die Allgemeinbevölkerung enthalten, verbindlich und gut sichtbar ausgewiesen werden. Zudem soll die Bundesregierung methodisch hochwertige prospektive Interventionsforschung im Ernährungsbereich gezielt stärken und Richtlinien und Förderprioritäten für das zuständige Bundesministerium erarbeiten. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung seien zu stärken sowie Verfahren zur Qualitätssicherung staatlicher Empfehlungen so auszugestalten, dass Interessenkonflikte bei Erstellung und Bewertung transparent offengelegt und angemessen berücksichtigt werden. Rote Gebiete: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss soll ein weiterer AfD-Antrag mit dem Titel "Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen" (21/6032(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) federführend beraten werden. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine rechtssichere, gesetzlich hinreichend bestimmte und gerichtlich überprüfbare Regelung zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorzulegen. Gemeinsam mit den Ländern sollten die Kriterien für Messstellenauswahl, Datenauswertung und Gebietsabgrenzung bundesweit einheitlich, transparent und nachvollziehbar festgelegt und ein repräsentatives, ausreichend dichtes und fachlich überprüftes Nitratmessstellennetz aufgebaut werden. Messstellen mit erhöhten Nitratwerten sollten systematisch auf mögliche nichtlandwirtschaftliche Ursachen überprüft werden. Zur Begründung verwiesen die Antragsteller unter anderem auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einer „höchstrichterlichen Entscheidung“ festgestellt habe, dass die Anwendungsverordnung zur Ausweisung der sogenannten roten Gebiete (AVV GeA) für die Landwirtschaft mit zusätzlichen Düngebegrenzungen nicht mehr zulässig ist, da sie in der vorliegenden Form ein Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Landwirte darstelle. Waldbrandprävention: Auch ein dritter Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Waldbrandprävention und Waldbrandbekämpfung in Deutschland stärken – nationale Koordination verbessern und europäische Zusammenarbeit ausbauen" (21/6033(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung dem Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Nach Auffassung der AfD-Fraktion hat die Waldbrandgefahr in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Sie fordert daher die Bundesregierung unter anderem auf, eine nationale Waldbrandstrategie vorzulegen, die Maßnahmen des Bundes zur Prävention, Früherkennung, Forschung, Ausbildung und internationalen Zusammenarbeit bündelt und die Koordination zwischen Bund, Ländern und europäischen Partnern verbessert. Die Koordinierungsfunktion des Bundes im Bevölkerungsschutz solle insbesondere durch Ausbau der Lagebild- und Koordinierungsfähigkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gestärkt werden. Außerdem solle ein dauerhaftes Bundesförderprogramm für Waldbrandprävention aufgelegt werden, das Länder, Kommunen und Waldbesitzer beim Ausbau von Löschwasserinfrastruktur, bei präventiven Waldschutzmaßnahmen sowie bei der Verbesserung der Waldbrandfrüherkennung unterstützt. Sport: Ein von der AfD vorgelegter Antrag mit dem Titel "Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern" (21/6034(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Ausschuss für Sport und Ehrenamt überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten ein umfassendes Entlastungs- und Förderkonzept für gemeinnützige Sportvereine, ehrenamtlich getragene Organisationen sowie Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk (THW), „dass die finanziellen, strukturellen und rechtlichen Herausforderungen dieser Organisationen entschärft“. In einem „Sportvereinsentlastungsgesetz“ soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion unter anderem eine Abschaffung der generellen Steuererklärungspflicht für gemeinnützige Vereine unterhalb der Freigrenzen geregelt werden. Außerdem wird die Anhebung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich) und des Freibetrags für Körperschaftsteuer (von 5.000 auf 20.000 Euro) sowie eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine verlangt. Eine weitere Forderung der AfD zielt darauf ab, jene Arbeitgeber steuerlich zu entlasten, die ehrenamtliche Rettungskräfte beschäftigen. Arbeitgeber, die aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, des THW oder anderer anerkannter Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen beschäftigen und sie für Einsätze oder Übungen freistellen, sollten eine Steuerermäßigung auf die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer erhalten, heißt es in der Vorlage, in der auch Maßnahmen zur Förderung der Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt sowie zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren und des THW aufgeführt werden. Abgeordnetengesetz: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf "zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026" (21/6004(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Die Fraktion tritt dafür ein, die planmäßige Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent von bisher 11.833,47 Euro auf 12.330,48 Euro zum 1. Juli dieses Jahres auszusetzen. Das Verfahren sieht vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Entwicklung des Nominallohnindex anzupassen. Der Entwurf zielt darauf ab, die Anpassung für alle vom Abgeordnetengesetz und Europaabgeordnetengesetz erfassten Personengruppen (aktive Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und ihre Hinterbliebenen) in diesem Jahr auszusetzen. Die Fraktion schreibt, mit der Aussetzung würde der Bundestag einerseits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Iran-Kriegs und andererseits auf die angespannte Haushaltslage reagieren. Diese höheren Kosten würden langfristig an die Verbraucher weitergegeben, sodass die Auswirkungen nicht nur in energieintensiven Branchen spürbar seien, sondern auch private Haushalte deutlich belasteten. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der Bundestag per Gesetz von der Indexierung abweichen und eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen kann. Das Verfahren insgesamt werde dadurch nicht infrage gestellt. Zum 1. Juli 2027 solle die Anpassung nach dem dann ermittelten Nominallohnindex wieder vorgenommen werden.. Igel: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel "Igel vor Mährobotern wirksam schützen" (21/6011(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Naturschutz zur Federführung überwiesen. In dem Antrag heißt es, die Bundesregierung solle eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich verankern. Entsprechend dem Verursacherprinzip sollen Hersteller ab 2027 bei Neugeräten den Nachtbetrieb technisch ausschließen, und zwar unabhängig von Anwendereinstellungen durch eine aktualisierte Softwareprogrammierung. Für ältere Mähroboter, die mit einer Sensorik zur Helligkeitsbewertung sowie einer Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder deren Betrieb über eine App gesteuert wird, verlangen die Abgeordneten von den Herstellern bis März 2027 ein kostenloses Update der Gerätesoftware, um den Nachtbetrieb auszuschließen. Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen wollen die Grünen zulassen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, Wissenschaftlern und dem Bundesamt für Naturschutz ein standardisiertes, zertifizierbares Prüfverfahren und Testprotokoll für igelsichere Geräte entwickeln. Bis 2030 fordern die Abgeordneten eine Zertifizierung als gesetzlicher Standard und Voraussetzung für den Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu verankern. Weitere Forderungen der Fraktion zielen unter anderem auf mehr Unterstützung für ehrenamtliche Igel-Auffangstationen sowie auf die Stärkung von Aufklärung, Beratungsangeboten und Umweltbildung zum Igelschutz ab. Lebensmittel: Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel "Lebensmittelpreiskrise jetzt vorbeugen" (21/6012(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat federführend weiterberaten werden. Fördermittel: Die Abgeordneten der Grünen haben darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel "Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aussetzen – Wissenschaftliche Evaluationen und Wirkungsanalysen als Maßstab anlegen" (21/6013(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage soll im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterberaten werden. Die Grünen fordern, die Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auszusetzen, bis die Evaluation des Programmes beendet ist. In einem entsprechenden Antrag kritisiert die Fraktion, es sei nicht nachvollziehbar, dass bereits vor Abschluss der laufenden Evaluationen und Vorlage belastbarer Evaluationsergebnisse umfassende Umstrukturierungen des Programms vorgenommen werden. „Eine grundlegende Neuausrichtung ohne abgeschlossene wissenschaftliche Bewertung birgt die Gefahr, funktionierende und wirksame Strukturen zu schwächen, während zugleich Bereiche fortgeführt oder gestärkt werden könnten, deren Wirksamkeit bislang nicht hinreichend belegt ist. Derart weitreichende Entscheidungen über den Einsatz öffentlicher Mittel dürfen nicht in einem solchen Blindflug erfolgen.“ Hinzu komme, dass die derzeitigen Umstrukturierungen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend absehbar zu deutlich mehr Bürokratie und Hürden auf der kommunalen Ebene führten. „Partnerschaften für Demokratie müssen ab 2026 nachweislich durch Kommunalparlamente beschlossen werden. Diese Regelung birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf der kommunalen Ebene durch antidemokratische politische Kräfte zukünftig sehr viel leichter blockiert werden kann“, warnen die Grünen. Mieterschutz: Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf „zur Marktbeschränkung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen und gewerblichen Privatvermietern“ vorlegen. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/6020(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der an den Finanzausschuss überwiesen wurde. Für Personen, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen und gewerblich vermieten, will die Linke einen Genehmigungsvorbehalt einführen. Konkret will Die Linke Unternehmen die gewerbliche Vermietung versagen, deren Anteile an in- oder ausländischen Finanzmärkten gehandelt werden, also im Wesentlichen Aktiengesellschaften, Societas Europaea und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die börsennotiert sind. Außerdem heißt es in dem Antrag: „Eine Genehmigung soll nur erhalten, wer Gewähr dafür bietet, dass er dazu beiträgt, dass der Wohnungsmarkt seiner gesellschaftlichen Aufgabe gerecht werden kann, bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen und zu erhalten.“ (vom/21.05.2026)

Norton Rose Fulbright advises FSCS on £3 billion Revolving Credit Facility

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised the Financial Services Compensation Scheme (FSCS) on a new £3 billion revolving credit facility financed by a syndicate of 14 leading banks.

The Mansion House agenda: A legislative turning point

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
When we last examined the Mansion House agenda in January (see here), we noted the tension between voluntary commitments to UK and alternative asset investments and the trade-offs inevitably involved when changing investment strategy.

Banking and Finance training and knowledge hub

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
Our hub provides links to resources from across of global network of industry specific through leaders.

AfD fordert Bundesregierung zu mehr Waldbrandprävention auf

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD-Fraktion setzt sich für mehr Waldbrandprävention und fordert in einem Antrag die Bundesregierung zur Vorlage einer nationalen Wladbrandstrategie auf.

AfD fordert Transparenz bei Empfehlungen für gesundes Essen

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag mehr Information und Transparenz bei Empfehlungen für gesundes Essen.

Oppositionsanträge zu Gebäudemodernisierung und Heizungen debattiert

Die Energiepolitik stand im Mittelpunkt einer einstündigen Debatte am Donnerstag, 21. Mai 2026. Grundlage dafür waren drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Antrag der Fraktion Die Linke, die im Anschluss dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen wurden. Die Linke sah die Federführung für ihren Antrag beim Umweltausschuss, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen durchsetzen. Die Titel der Anträge der Grünen lauten „Sanierungsoffensive für Deutschland – Heizkostensenkung durch eine vollständige Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie“ (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Heizkostenfalle verhindern – Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Jetzt für den nächsten Winter vorsorgen – Gasverbrauch wirksam reduzieren und Gasunabhängigkeit voranbringen“ (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Titel des Antrags der Linken lautet "Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen" (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung In der Debatte gingen die Abgeordneten neben den Oppositionsanträgen auch auf das am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz ein. Es sieht vor, dass neue Heizungen nicht mehr mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, wie noch im Gebäudeenergiegesetz des früheren Wirtschaftsministers Robert Habeck vorgesehen. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden können. Wird ab dem Jahr 2028 in einem Wohnhaus eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut, sollen Vermieter die Hälfte der Kosten für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biokraftstoff übernehmen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder auf Fernwärme soll weiter staatliche Förderung erhalten. Grüne: Fossile Heizkostenfalle Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen) machte in der Debatte deutlich, dass auf die "fossile Inflation" reagiert werden müsse. Doch auch seit dem Ausbruch des aktuellen Krieges im Nahen Osten „sehen wir bei der Bundesregierung kein vorausschauendes Handeln“. Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung sei „keine Freiheit im Heizungskeller“, sondern eine „fossile Heizkostenfalle“. CDU/CSU: Maßlose Übertreibungen Dafür erntete sie heftigen Widerspruch der Redner aus den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der CDU-Abgeordnete Dr. Klaus Wiener kritisierte die Versuche der Grünen und der Linken, „dem Gebäudemodernisierungsgesetz der Regierung etwas entgegenstellen zu wollen“. Die Anträge enthielten vor allem „maßlose Übertreibungen“. Als Beispiel dafür nannte er den Begriff „Heizkostenfalle. Dabei könne keiner sagen, wie die Preise in 20 Jahren aussehen würden. Außerdem stehe seiner Meinung nach der Vorwurf im Raum, die Bundesregierung strebe bewusst ein Scheitern der Klimaziele an. „Das ist nicht nur Unsinn, das ist im Grunde genommen eine Frechheit“, sagte Wiener. SPD: Sozial gerechter Klimaschutz eine Frage der Stabilität Helmut Kleebank (SPD) versuchte, die Wogen in der hitzigen, durch mehrere Zwischenfragen gekennzeichneten Debatte zu glätten. Sozial gerechter Klimaschutz sei eine Frage der politischen und gesellschaftlichen Stabilität. „Bezahlbarkeit des Lebens und die gerechte Verteilung von Wohlstand ist eine Frage der Akzeptanz von Demokratie, von Politik generell und von konkreten politischen Entscheidungen“, sagte Kleebank. Linke: Gesetz bevorteilt Wohlhabende Jörg Cezanne (Linke) kündigte an, seine Fraktion wolle „das Beste dazu beitragen, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz verhindert wird“. Das Gesetz bevorteile „Wohlhabende“, weil sie die Freiheit besäßen, zu entscheiden, ob sie eine Wärmepumpe, ein E-Auto der eine Solaranlage anschaffen wollen. Mieter hingegen seien von den Entscheidungen ihrer Vermieter abhängig. „Der Heizkostendeckel wird denjenigen, die es wirklich entscheiden müssen, überhaupt erst mal ein Preissignal geben“, so Cezanne. AfD: Habecks Heizhammer durch die Hintertür Marc Bernhard (AfD) lehnte das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Oppositionsanträge komplett ab. Die Bundesregierung führe „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür ein“, sagte er. Wahlfreiheit gebe es nicht, weil der Betrieb von Öl- und Gasheizungen in Zukunft durch den bereits beschlossenen Zertifikatehandel ab 2028 praktisch unbezahlbar werde. Antrag der Grünen für eine Sanierungsoffensive Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6005(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die europäischen Vorgaben für einen klimaneutralen Gebäudesektor, die in der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) festgehalten wurden, „vollständig umzusetzen“. Die EPBD sieht die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis zum Jahr 2050 vor. Konkret sieht der Antrag unter anderem die unverzügliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Ende Mai 2026 vor. Außerdem soll es einen Ausstieg aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040 geben. Dazu sei „zeitnah“ eine Vorlage eines überarbeiteten Nationalen Gebäuderenovierungsplans zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands inklusive nationaler Ziele und messbarer Indikatoren unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und flankiert von entsprechenden Förderungen nötig. Das in seiner jetzigen Form vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die verpflichtende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen abgeschafft werden soll, müsse korrigiert werden. Antrag der Grünen zum Gebäudemodernisierungsgesetz Die Grünen fordern in ihrem zweiten Antrag (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), das Mitte Mai im Bundeskabinett verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung nicht zu beschließen. „Mit der Vorlage eines katastrophalen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) streicht sie die 65-Prozent-Regel im Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach der neu eingebaute Heizungen seit dem 01.01.2024 überwiegend erneuerbare Energien nutzen müssen (Paragraf 71 GEG)“, schreiben die Abgeordneten. Zudem sehe das Gesetz vor, das Verbot fossiler Brennstoffe in Heizungen nach 2045 zu streichen (Paragraf 72 GEG). Damit werde die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 aufgegeben, und die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 und darüber hinaus würden untergraben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen vorzulegen, um „Mietende wirksam vor hohen und unwirtschaftlichen Heizkosten zu schützen“. Vermieter sollten „unwirtschaftliche oder suboptimale Technologieentscheidungen“ nicht mehr auf die Mieter umlegen, ein solches Vorhaben könne etwa durch die Einführung eines Heizkostendeckels für Öl- und Gasheizungen, der nach einer Übergangfrist auch für Bestandsheizungen gelten könne, erreicht werden. Zudem solle die derzeit geltende Frist für den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung und das Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel aus dem GEG am 30. Juni 2026 in großen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern beibehalten werden. Um den Heizungsbestand schneller und sozialverträglicher gestalten zu können, fordern die Grünen eine staatliche Abwrackprämie auf alte Öl- und Gasheizungen für einen Zeitraum von zwei Jahren. Antrag der Grünen zur Gasunabhängigkeit Mit ihrem dritten Antrag (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wollen die Grünen den Gasverbrauch in Deutschland massiv senken. Die „zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren“ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von „globalen Märkten“ steige, heißt es zur Begründung. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollen konkrete „wirksamen Maßnahmen aufgezeigt“ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. Antrag der Linken für einen Heizkostendeckel Die Fraktion Die Linke verlangt in ihrem Antrag (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) den Ausstieg aus fossiler Energie im Gebäudebestand. „Der wirksamste Schutz für Mietende, um sie den steigenden Preisen nicht auszusetzen, sind massive Investitionen in konsequenten Klimaschutz, ein Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienzsteigerung im Gebäudebestand“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf für einen „Heizkostendeckel“ vorzulegen. Das Gesetz solle sich an eine Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz des Jahres 2023 orientieren, das die Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschützt habe, wenn der Vermieter eine neue, ineffektive Heizungsanlage eingebaut hat. Der CO2-Preis solle zukünftig vollständig von der Eigentümerseite übernommen werden und jegliche Weitergabe an Mieter für unwirksam erklärt werden. Außerdem solle die Bundesregierung einen „verbindlichen, stufenweisen Ausstiegsplan für Öl- und Gasheizungen“ vorlegen. (nki/hau/21.05.2026)

Block Prozess: Tag 50: Olga packt aus und belastet nicht nur Christina Block

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Die lang erwartete Aussage von "Olga" drängt den Fokus auf die Frage, wer die treibende Kraft hinter der Entführung der Kinder von Christina Block war. Die Vorsitzende liefert am Ende zwei Paukenschläge für den weiteren Prozessfortgang.

Norton Rose Fulbright advises Impact46 on debut Sukuk issuance by iOud

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised Impact46, in its capacity as sole financial advisor and arranger, on the establishment of a senior unsecured Sukuk issuance programme by Intelligent Oud Company for Trading (iOud) and on the first issuance of Sukuk under the programme on a “public offer” basis to investors in the Kingdom of Saudi Arabia (the KSA).

Security over real estate

Norton Rose Fulbright - 21.05.2026
Compare security interests across key jurisdictions