Aktuelle Nachrichten

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag

Buzer Nachrichten - 08.02.2026
09.02.2026 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag
B. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 35

ändert
- Gesetz zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag

Legal Engineers: Brückenbauer der Zukunft

Legal Tech Verzeichnis - 08.02.2026

Schon immer haben neue Technologien auch neue Berufsbilder mit sich gebracht. In der Rechtsbranche sind das aktuell die Legal Engineers. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sowohl über juristisches Fachwissen als auch über technische Kompetenzen verfügen. Das versetzt sie in die Lage, rechtliche Anforderungen in skalierbare, digitale Lösungen zu überführen. Für Kanzleien oder Rechtsabteilungen in Unternehmen hat das den Vorteil, dass Legal Engineers juristisches Know-how replizierbar und weitreichend nutzbar machen.

Konkret tragen sie beispielsweise zur Prozessoptimierung bei, etwa indem sie juristische Abläufe analysieren und Automatisierungspotenzial identifizieren. Ihre Fähigkeiten helfen außerdem dabei, das Datenmanagement innerhalb von Kanzleien oder Legal Departments zu verbessern, etwa durch die Bereitstellung von Kennzahlen. Zentral ist aber sicherlich ihre Fähigkeit, wie ein Übersetzer zwischen den Legal- und Technik-Teams zu fungieren. Legal Engineers sind ein große Hilfe bei der Gestaltung digitaler Workflows, Implementierung von Legal-Tech-Tools und der Übersetzung juristischer Anforderungen in technische Spezifikationen. Auch bei der Schulung von Kanzlei- oder Legal-Department-Teams können sie sich einbringen.

Wie aber wird man zum Legal Engineer? Welche Voraussetzungen muss man mitbringen? Optimal ist ein abgeschlossenes Jurastudium oder eine solide juristische Ausbildung. Zudem sollte technologische Neugier vorhanden und auch das technologische Wissen solide sein – gepaart mit der Fähigkeit, dieses Wissen auch denjenigen vermitteln zu können, die eine geringere Technologieaffinität haben. Hilfreich ist darüber hinaus, wenn derjenige, der sich als Legal Engineer sieht, über Erfahrung im Projektmanagement verfügt.

Kurzum: Kanzleien oder Rechtsabteilungen die sich einen Legal Engineer ins Team holen, tun sich leichter, manuelle Aufgaben zu standardisieren und automatisieren, ihr Vertragsmanagement zu verbessern und neue Skalierungsmöglichkeiten aufzutun, was nicht zuletzt hilft, trotz des zunehmenden Fachkräftemangels, erfolgreich zu bleiben. Nicht zuletzt deshalb sollten Legal Engineers zukünftig eine Selbstverständlichkeit sein, denn – ob man will oder nicht – datengetriebene Aufgaben werden nicht nur immer mehr, sondern auch immer wichtiger.

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"Politikerbeleidigung": Keine Mehrheit für AfD-Entwurf

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Streichung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches abgelehnt.

"Ausübung fremder Einflussnahme" soll bestraft werden

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Die "Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit" soll künftig unter Strafe gestellt werden. Der Rechtsausschuss beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Ausschuss beschließt Umsetzung von EU-Vorgaben zu E-Evidence

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Vorgaben zu elektronischen Beweismitteln beschlossen.

Ausschuss beschließt Änderung des Eurojust-Gesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes" beschlossen.

Linke erinnert an queere Opfer im Nationalsozialismus

Recht und Verbraucherschutz/Antrag Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke in einem Antrag an die "'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung".

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" vorgelegt.

Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Buzer Nachrichten - 06.02.2026
07.02.2026 Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 30.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 31

ändert
- Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung (PPeKDAV)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV)
- Passverordnung (PassV)
- AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Earn‑out acceleration after closing: Lessons from <i>Project Freeway v. ABC Technologies</i>

Norton Rose Fulbright - 06.02.2026
Earn‑outs are a familiar tool in M&A transactions, often helping bridge valuation gaps by tying part of the purchase price to the future performance of the business.

Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren in Ungarn – Worauf Gläubiger und Investoren achten sollten

CMS Hasche Sigle Blog - 06.02.2026

Ungarn gehört als EU-Mitgliedstaat zu den zentral- und osteuropäischen Märkten, die für internationale Investoren sowohl Chancen als auch Herausforderungen bieten. Besonders im Bereich der Restrukturierung und Insolvenz sind rechtliche Rahmenbedingungen und Praxis entscheidend für Investitionsentscheidungen – insbesondere, wenn Unternehmen in Krisensituationen oder Sanierungsphasen stehen.

Das ungarische Insolvenzrecht basiert auf dem Gesetz XLIX von 1991 (Insolvenzgesetz), welches zwischen Vergleichs- und Konkursverfahren unterscheidet

Ziel eines Vergleichsverfahrens (csődeljárás) ist die Fortführung eines Unternehmens auf Grundlage eines mit den Gläubigern geschlossenen Vergleichs. Voraussetzung ist ein Antrag des Schuldners auf Verfahrenseröffnung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, woraufhin bei Stattgabe eine Schutzfrist (Moratorium) von 180 Tagen gewährt wird, welche auf maximal 365 Tage verlängert werden kann. Innerhalb des Moratoriums müssen die Gläubiger einem Sanierungsplan mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. In der Praxis wird das Verfahren selten genutzt, da es häufig komplex und wenig effektiv sind. In den wenigen Verfahren mündet dieses regelmäßig in ein Konkursverfahren, da der Sanierungsplan häufig nicht die erforderlichen Mehrheiten erhält.

Beim Konkursverfahren (felszámolás) wird das Unternehmen abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt in aller Regel durch Gläubiger. Die dokumentierte Forderungsanmeldung und Zahlung der Verfahrensgebühr durch den Gläubiger muss innerhalb von 40 Tagen ab Eröffnung des Eröffnungsbeschlusses im Amtsblatt erfolgen. Eine verspätete Anmeldung führt zur Nachrangigkeit der Forderung, nach 180 Tagen ist eine Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich. Konkursverfahren dauern erfahrungsgemäß lange, bei größeren Verfahren ist eine mehrjährige Verfahrensdauer in der Praxis die Regel und nicht die Ausnahme. Der Grad der Professionalität des Insolvenzverwalter variiert in der Praxis stark und mitunter erscheint die Motivation mehr vom eigenen Gebührenanspruch als vom Gläubigerinteresse getrieben. Die Quote für unbesicherte Gläubiger ist in vielen Fällen sehr gering oder null, nachrangige Gläubiger gehen regelmäßig leer aus. Daher ist es für Gläubiger dringend empfohlen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners das Amtsblatt monitoren zu lassen und Forderungen innerhalb von 40 Tagen bei gleichzeitiger Zahlung der Verfahrensgebühr unverzüglich anzumelden. 

Ergänzend wurde Mitte 2022 zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie (2019/1023) ein präventives Restrukturierungsverfahren (szerkezetátalakítási eljárás) eingeführt, das Unternehmen eine Sanierung vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ermöglichen soll. Dieses Verfahren ist kein Insolvenzverfahren und es obliegt der Entscheidung des Schuldners, welche Gläubiger in das Verfahren einbezogen werden sollten. Obgleich das Restrukturierungsverfahren einige Parallelen zum Vergleichsverfahren aufweist (z.B. Gewährung eines Moratoriums), ist es ein deutlich moderneres und flexibleres Verfahren. Dessen ungeachtet ist die praktische Bedeutung weiterhin gering und es fehlt bislang auch an einschlägiger Gerichtspraxis. 

Bei allen Verfahren ist anzumerken, dass Verfahren und Publikationen überwiegend in ungarischer Sprache stattfinden. Internationale Gläubiger müssen daher in lokale rechtliche Expertise und Due-Diligence investieren, um Risiken korrekt zu bewerten und Versäumnisse gerade in den sehr formalisierten Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Chancen für ausländische Investoren

Ein klarer Vorteil für Investoren ist die Möglichkeit, in Distressed-Situationen in Unternehmen oder Unternehmensbereiche einzusteigen – entweder über Asset-Käufe oder durch den Erwerb von Anteilen im Rahmen von Restrukturierungsplänen. 

Bei Restrukturierungsverfahren können Investoren bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit beteiligt werden, bevor das Unternehmen insolvent wird und haben so die Chance, durch Restrukturierungspläne zu beeinflussen und Vermögenswerte zu sichern. Voraussetzungen sind in aller Regel schnelles Handeln, Kenntnis des ungarischen Restrukturierungsrechts und der praktischen Abläufe. Auch ist zu beachten, dass viele Verfahren nicht öffentlich sind und Informationen daher oft nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Im Rahmen von Konkursverfahren können Assets regelmäßig günstig erworben werden, ohne Haftung für alte Schulden. In der Praxis beliebt ist auch die Übernahme von besicherten Forderungen mit entsprechenden Abschlägen, um im Verfahren eine dominante Gläubigerposition zu erreichen. 

Handlungsempfehlungen für Investoren
  • Frühzeitige Due Diligence mit Fokus auf Insolvenz- und Restrukturierungsrisiken
  • Einbindung lokaler Rechts- und Restrukturierungsexperten
  • Prüfung präventiver Sanierungsoptionen vor Eintritt der Insolvenz
  • Realistische Bewertung von Zeit- und Kostenrisiken
Für ausländische Investoren bietet Ungarn durch seine Restrukturierungs- und Insolvenzregelungen sowohl strategische Chancen als auch signifikante Risiken

Die Entwicklungen im Bereich präventiver Restrukturierungen sind grundsätzlich positiv, doch ihre praktische Anwendung steckt teilweise noch in den Anfängen. Daher ist eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Bewertung essenziell, bevor Engagements in notleidenden oder sanierten Unternehmen eingegangen werden. Aus Sicht eines unbesicherten Gläubigers ist die Devise, Insolvenzverfahren durch vorherige Lösungen möglichst zu vermeiden, da gerade ungesicherte Gläubiger im Falle einer Insolvenz den vollständigen Ausfall ihrer Forderung befürchten müssen. 

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu Restrukturierung in CEE fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blogserie hat der Einführungsbeitrag gemacht, weitere Beiträge folgen.

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Scherben in der Duplex-Garage: Kein Schadensersatz für zu hohes Fahrzeug

beck-aktuell - 06.02.2026

Weil sein neues Auto acht Zentimeter zu hoch war, schrieb ein Nutzer einer Duplex-Garage ein Hinweisschild, wonach niemand die Hebebühne ganz hochfahren sollte. Ein anderer Nutzer tat genau das – und das Glasdach war Geschichte. Das LG Waldshut-Tiengen sieht die Verantwortung beim Eigentümer. 



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EU-Kommission stellt fest: Warum Tiktok süchtig macht und wie es jetzt weitergeht

LTO Nachrichten - 06.02.2026

Nach vorläufigen Ergebnissen einer EU-Untersuchung verstößt die Videoplattform gegen EU-Recht, weil sie süchtig mache. Das Verfahren läuft nach dem Digital Services Act, der jetzt zeigen wird, ob er wirksam oder nur ein Papiertiger ist.

#83: VwGO-Reform, Haftstrafe für Maja T., Ärger mit dem DSA, Teilerfolg für Abtreibungsarzt, Menschenrechtler alarmiert

beck-aktuell - 06.02.2026

Die Bundesregierung will mit einer VwGO-Reform "querulatorischen Klägern" an den Kragen. Maja T. wurde in Ungarn zu acht Jahren Haft verurteilt. Mehrere Vorgänge rund um den Digital Services Act vertiefen die Gräben zwischen Europa und den USA. Und Human Rights Watch warnt vor zurückgehenden Menschenrechtsstandards.



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Besuch der Justizministerin in Den Haag: Hubig widerspricht Merz – und stärkt dem IStGH den Rücken

LTO Nachrichten - 06.02.2026

Bei ihrem Besuch in Den Haag wirbt Justizministerin Hubig für die Einhaltung des Völkerrechts. Mit Blick auf den Haftbefehl gegen Netanjahu widerspricht sie Bundeskanzler Merz deutlich.

Ein bisschen Rechtsrock schadet nicht: Soldat ist kein Sicherheitsrisiko

beck-aktuell - 06.02.2026

Weil er mehrfach CDs von rechtsextremen Bands bestellt haben soll, stuften die Behörden einen Bundeswehrsoldaten als Sicherheitsrisiko ein. Doch wer rechtsextreme Musik hört, ist nicht automatisch auch Verfassungsfeind, sagt das BVerwG.



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