Aktuelle Nachrichten

Nationale Stelle moniert Menschenrechtsverletzungen

Menschenrechte/Unterrichtung In 66 Einrichtungen und bei sechs Abschiebungen hat die Nationale Stelle für die Verhütung von Folter Menschenrechtsverletzungen festgestellt. Das geht aus ihrem Jahresbericht 2023 hervor.

Einfügung des Merk­mals "sexuelle Identität" in das Grundgesetz gefordert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 09:10
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 9. Oktober 2025, mit der Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes zur Einfügung des Merkmals "sexuelle Identität" befasst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/2027) hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Grüne: Fortschritte in der Verfassung spiegeln Der Schutz queerer Menschen gehöre ins Grundgesetz, sagte Nyke Slawik (Bündnis 90/Die Grünen) zu Beginn der Debatte und verwies darauf, dass der Bundesrat einen wortgleichen Gesetzentwurf vor zwei Wochen beschlossen habe. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hätten seinerzeit die queeren Menschen, die zu Hunderttausenden im Nationalsozialismus entrechtet, verfolgt, inhaftiert und ermordet wurden, vergessen, sagte Slawik. Zugleich räumte sie ein, dass der Bundestag in den letzten Jahren viele Gesetze erlassen habe, die die Lebenssituation von LSBTIQ-Personen verbessert hätten. „Diese Fortschritte spiegeln sich bis heute aber nicht in unserer Verfassung wider“, bemängelte sie. Dass es hier nicht um eine parteipolitische Debatte gehe, „sondern um Haltung für Demokratie und um Menschlichkeit“, habe der Bundesrat parteiübergreifend erkannt. Es brauche nun ein Bekenntnis der Regierungsfraktionen zu dem Gesetzentwurf. „Es ist der Gesetzentwurf ihrer Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten“, sagte sie an Union und SPD gewandt. Union: Es wird wiederholt, was längst gilt Dr. Martin Plum (CDU/CSU) vertrat die Auffassung, dass mit Artikel 1 Grundgesetz, wo es heißt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ausdrücklich klargestellt werde, dass jeder Mensch wichtig ist und Achtung sowie Respekt verdient. „Dieses Versprechen ist das Fundament unseres Zusammenlebens“, sagte er. Das Grundgesetz schütze „klar und umfassend“. In Artikel 2 werde die sexuelle Selbstbestimmung geschützt, Artikel 3 verbiete schon heute Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität. Die geforderte Ergänzung ändere also nichts. „Sie wiederholt, was längst gilt“, sagte der Unionsabgeordnete und sprach von Symbolpolitik. Wer ernsthaft das Grundgesetz ändern will, so Plum, müsse zudem das Gespräch suchen und nicht die Konfrontation. Es brauche schließlich eine breite Zweidrittelmehrheit im Bundesrat wie um Bundestag. Wer stattdessen einfach nur einen Vorschlag macht, dem gehe es um politische Effekthascherei. Für die Koalition sei klar: „Wir machen diese Inszenierung nicht mit.“ AfD: Begriff der sexuellen Identität ist zu unbestimmt Die Grünen wollten die sexuelle Identität in den Artikel 3 des Grundgesetzes hineinschreiben, sagte Fabian Jacobi (AfD). „Was aber diese Wörter eigentlich bedeuten sollen, das sagen uns die Grünen nicht“, fügte er hinzu. Jacobi hält das für Absicht. Das sei gefährlich. Am Ende werde den Wörtern durch das Bundesverfassungsgericht eine Bedeutung „verordnet“, sagte er. Das könnten auch Bedeutungen seien, „an die der Verfassungsgesetzgeber nie gedacht hat und die er sogar rundheraus abgelehnt hätte“. „Der Begriff der sexuellen Identität in den Händen des Bundesverfassungsgerichts wäre eine geladene und entsicherte Waffe, die auf das Herz der Realität selbst zielt“, befand Jacobi. Während der Ampel-Regierung sei zu erleben gewesen, wie die „gewollte Realitätszerstörung“ Einzug in die Gesetzgebung gehalten habe. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz habe man, „ermuntert durch das Bundesverfassungsgericht“, die subjektive Selbstwahrnehmung einzelner Menschen „zur allgemeinverbindlichen Wirklichkeit erklärt“, sagte der AfD-Abgeordnete. SPD fordert zum Dialog auf Wenn im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden“, wäre das aus Sicht von Carmen Wegge (SPD) „für ganz viele Menschen in diesem Land ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit“. Dieser Satz könne ein Versprechen an alle jene sein, die tagtäglich dafür kämpfen, einfach sie selbst sein zu dürfen, „ohne Angst, ohne Scham und ohne Diskriminierung“. Daher unterstütze auch ihre Partei das Ziel, die sexuelle Identität im Grundgesetz zu verankern, machte die SPD-Abgeordnete deutlich. An die Grünen gewandt sagte sie weiter: Es reiche nicht, das richtige Ziel zu haben. Man müsse auch den richtigen Weg dorthin wählen. Wer das Grundgesetz ändern will, müsse dies mit Sorgfalt, mit Gründlichkeit, mit Weitblick und auch mit der Bereitschaft tun, Mehrheiten dafür zu schaffen. Nur einen Entwurf in das parlamentarische Verfahren zu bringen, „ohne den Dialog mit den anderen demokratischen Fraktionen zu suchen“, sei kein Ausdruck von Entschlossenheit, sondern ein Schnellschuss und damit nur Symbolpolitik, urteilte Wegge. Linke: Die Union zögert noch Von einem Schnellschuss kann aus Sicht von Maik Brückner (Die Linke) keine Rede sein. „Die Idee ist wirklich nicht neu“, sagte er. Schon der Verfassungsentwurf des Runden Tisches der DDR habe einen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung vorgesehen. „Das war von 35 Jahren.“ Es sei höchste Zeit, bei dem Thema endlich voranzukommen. Brückner wandte sich an die Union. Auch deren Ministerpräsidenten hätten sich im Bundesrat für eine Ergänzung des Artikels 3 starkgemacht. „Es ist gut, wenn Sie Ihre ursprüngliche Ablehnung des Vorhabens korrigieren,“ sagte er. Bei jeder Partei sei aktuell klar, wie sie abstimmen wird. Nur die Union zögere noch. „Es hängt allein an Ihren Stimmen, ob der Bundestag einer Grundgesetzänderung zustimmt“, sagte der Linken-Abgeordnete. Die Union habe die Wahl zwischen „Flirts mit der extremen Rechten“ und einer „Stärkung des Grundgesetzes“. Gesetzentwurf der Grünen Konkret sieht der Entwurf vor, den Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 zu erweitern. Durch die Ergänzung der sexuellen Identität soll er laut Entwurf künftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verweisen die Grünen auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die im Jahr 2023 einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ verzeichnet habe. Auch seien die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, heißt es weiter. Verbesserte Lebenssituation von LSBTIQ Wie die Grünen anführen, habe sich zugleich ein Teil der Lebenssituation von LSBTIQ durch einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote und eine fortschreitende rechtliche Gleichstellung in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich verbessert. „In diesem Spannungsfeld zwischen einfachgesetzlichem Fortschritt und verfassungsrechtlicher Diskordanz schafft erst ein ausdrücklich im Grundgesetz normiertes Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität eine stabile und vor menschenfeindlicher Tendenz geschützte Maßgabe für die einfache Gesetzgebung dahingehend, dass derartige Diskriminierungen in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nur unter schwerwiegenden und zwingenden Gründen gerechtfertigt werden können“, begründet die Fraktionen ihren Vorstoß für die Änderung im Grundgesetz. Die Grünen verweisen zudem darauf, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. September 2025 einen gleichlautenden Gesetzentwurf zur Einbringung in den Bundestag beschlossen hatte.(hau/scr/09.10.2025)

Sachverständigenanhörung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 09:08
Inneres/Anhörung Zur geplanten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie veranstaltet der Innenausschuss am Montag, 13. Oktober 2025, eine öffentliche Anhörung.

Rechtsexpertinnen: Sexuelle Gewalt als Kriegswaffe ahnden

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 09:08
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Rechtsexpertinnen haben bei einem Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses eine wirksame Strafverfolgung bei sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten gefordert,

Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge" in den Bundestag eingebracht.

Verschuldungsrisiko Kreditkarte?

Einkaufen, obwohl kein Geld da ist? Wer eine Kreditkarte hat, kann mit Abrechnungsmodalitäten und Teilzahlungsoptionen manövrieren. Eine Erhebung der BaFin zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen trotz finanzieller Engpässe Kreditkarten und können so in die Schuldenfalle tappen.
Kategorien: Finanzen

Abgesetzt: Forderung nach Demokratiefördergesetz wird beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 09:00
Die geplante Debatte über die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“ (21/791) sollte nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen sollte der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Zur Abstimmung stand ursprünglich zudem ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584). Der Innenausschuss hatte dessen Ablehnung (21/1656) empfohlen. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/584), über den abgestimmt wird, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter dringt die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädiert sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen, und hierfür entsprechende Überprüfungen gesetzlich und behördlich abzusichern“. (che/sto/hau/07.10.2025)

131/2025 : 9. Oktober 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-368/24

EuGH Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 08:58
Kommission/ Griechenland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Da Griechenland einem Urteil des Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 nicht nachgekommen ist, werden finanzielle Sanktionen gegen Griechenland verhängt

AfD will Stromsteuer auf EU-Minimum senken

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 08:58
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Reduzierung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Minimum eingereicht.

Wahlvorschläge für Geldwäsche-Gremium

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 08:58
Finanzen/Wahlvorschlag Die Fraktionen haben ihre Kandidaten für das Gremium nach Paragraf 28a des Geldwäschegesetzes vorgeschlagen.

Antrag zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 08:58
Finanzen/Antrag Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag eingebracht mit dem Titel "Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen".

Grüne fordern Eisenbahnfonds nach österreichischem Vorbild

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 09.10.2025 - 08:58
Verkehr/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag einen "überjährigen Eisenbahnfonds mit Annuitätenfinanzierung nach österreichischem Vorbild" für Aus- und Neubauvorhaben.

Ottobock SE & Co. KGaA neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Deutsche Börse (PM) - Do, 09.10.2025 - 08:45
Seit heute notiert die Ottobock SE & Co. KGaA (ISIN: DE000BCK2223) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Preis der Aktie betrug 72,00 Euro. Der aktuelle Aktienkurs ist auf boerse-frankfurt.de abrufbar. BNP Paribas, Deutsche Bank und Goldman Sachs Bank Europe begleiteten den Börsengang als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Bank of America Securities and UBS Investment Bank agierten als Senior Joint Bookrunners, Jefferies und UniCredit zusätzlich als Joint Bookrunners. Die Commerzbank war Senior Co-Lead Manager, die DZ Bank und die LBBW jeweils Co-Lead Manager. Lilja & Co. waren als Financial Advisor für die Näder Holding und Ottobock tätig. Designated Sponsor im Xetra-Handel ist die Baader Bank. Spezialist am Handelsplatz Börse Frankfurt ist die Baader Bank. Nach eigenen Angaben ist Ottobock ein Medizintechnikunternehmen, das weltweit im Bereich der Bionik tätig ist. Die Hauptgeschäftsfelder umfassen Prothetik, Orthetik und Exoskelette. Das 1919 gegründete Unternehmen erwirtschaftete im vergangenen Jahr mit weltweit fast 9.300 Mitarbeitenden einen Umsatz von 1,43 Mrd. € und ein bereinigtes operatives Ergebnis (EBITDA) von 321 Mio. €. Weitere Informationen finden Sie in unserer Primärmarktstatistik. Medienkontakt: Carola Dürer +49 69 21114739 media-relations@deutsche-boerse.com Martin Möhring +49 69 21116277 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

BVerwG 1 WB 64.24 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Do, 09.10.2025 - 08:44
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Kontroverse um Um­setzung des Gemein­samen Europäischen Asylsystems

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 08:00
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS-Anpassungsgesetz, 21/1848) beraten. Nach einstündiger Debatte wurde der Entwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Ebenfalls in erster Lesung beraten wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS-Anpassungsfolgegesetz, 21/1850). Auch hier ist der Innenausschuss federführend. Die EU-Asylreform sieht unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen vor – mit dem Ziel, Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Außerdem soll das bisherige sogenannte Dublin-Verfahren geändert werden, das regelt, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist. Minister: Migrationswende in Europa durchsetzen Während die Vertreter der Regierungskoalition die Neuregelung verteidigten, kritisierte die AfD die GEAS-Reform als "hohlen Popanz"; Grüne und Linke beklagten dagegen massive Asylrechtsverschärfungen zu Lasten Schutzsuchender. In der scharf geführten Debatte sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), GEAS sei die "Grundlage, um die Migrationswende in Europa durchzusetzen". Bei der Reform gehe es darum, ein neues "Gleichgewicht aus Humanität, Solidarität und Ordnung" zu schaffen. Das bedeute, die Lasten gerecht in Europa zu verteilen. Als "drei große Elemente" des GEAS nannte Dobrindt, dass die EU-Außengrenzen gesichert und Asylverfahren dort durchgeführt werden, dass Sekundärmigration unterbunden wird und dann die Solidarität wirksam werde, die Staaten an den EU-Außengrenzen nicht dabei alleine zu lassen, die Asylverfahren abzuarbeiten. "Rahmenbedingungen für Return-Hubs schaffen" Vorgesehen sei auch, in Deutschland "Sekundärmigrationszentren" einzurichten, aus denen Betroffene, für die die Bundesrepublik nicht zuständig sei, in die EU-Staaten mit entsprechender Zuständigkeit zurückgeführt werden können, betonte der Minister. Dazu gehöre auch, "Wohnsitz- und Aufenthaltspflichten" zu verhängen. In diesen Zentren solle es die Möglichkeit geben, in das zuständige Land auszureisen, "aber nicht, sich frei in Deutschland zu bewegen". Zusammen mit anderen EU-Staaten sei Deutschland derzeit dabei, das Europäische Asylsystem weiter zu "schärfen", fügte der Ressortchef hinzu und plädierte für sogenannte "Return-Hubs", also "Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber", die nicht in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden könnten, aber "in heimatnahe Regionen". Hierzu müssten im neuen GEAS auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung solcher Return-Hubs geschaffen werden. AfD: Maßnahmen vollkommen wirkungslos Dr. Bernd Baumann (AfD) beklagte eine "massenhafte illegale Einwanderung" als "das zentrale Problem" Deutschlands. Die Mehrheit der Deutschen fühle sich "überfremdet im eigenen Land". Mit der GEAS-Reform lege die Bundesregierung "ihren zentralen Baustein für eine angebliche Begrenzung der Migration" vor, doch sei GEAS "vollkommen wirkungslos" und die ganze Reform "reine Makulatur". Auf der Ebene der Europäischen Union sei über GEAS "von der links-grünen Ampel" verhandelt worden, die die Migration nicht habe begrenzen wollen. Diese Politik setzten CDU und CSU nun fort und "verkaufen das noch als Migrationswende". GEAS verteile die Migranten "per Zwangsquoten auf die Mitgliedsstaaten", die sie "unbegrenzt" aufnehmen oder "horrende Strafen zahlen" müssten. Migrationsbeauftragte: Nicht das Ende des Flüchtlingsschutzes Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Natalie Pawlik (SPD), sagte, auch wenn mit der GEAS-Reform der "Weg zu mehr Steuerung" genommen werde, sei dies nicht das Ende des internationalen Flüchtlingsschutzes. Bei den Verhandlungen über die Regierungsvorlagen sei der SPD unter anderem wichtig gewesen, dass die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren "eine Option und keine Pflicht für die Bundesländer" seien. Pawlik betonte zugleich, Kritik aus der Zivilgesellschaft an den Gesetzentwürfen ernst zu nehmen. Es werde Regelungen geben, "die an die Grenze dessen gehen, was das Grundgesetz, die EU-Grundrechtecharta und die Genfer Flüchtlingskonvention zulassen". Diese blieben aber "unser Kompass". Grüne: Frontalangriff auf Schutzsuchende Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Bundesregierung einen "Frontalangriff auf Schutzsuchende" vor. Die geplanten Sekundärmigrationszentren dienten keinen anderen Zweck, "als Menschen de facto zu inhaftieren". Auch sollten nach den Regierungsplänen Asylsuchende spätestens zwei Wochen, nachdem die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates für ihr Verfahren feststeht, von allen Leistungen ausgeschlossen werden. In diesem Zeitraum wolle die Regierung "aber nicht dafür sorgen, dass diese Menschen den zuständigen Staat auch praktisch erreichen können". Man könne ihnen jedoch nicht Nahrung und Unterkunft verweigern, wenn nicht die Möglichkeit eines Transfers in das zuständige Land garantiert sei. Linke beklagt "faktische Haftbedingungen" Clara Bünger (Die Linke) kritisierte, die GEAS-Reform sehe beschleunigte Asylverfahren direkt an der Grenze vor, "oft unter faktischen Haftbedingungen, mit eingeschränktem Rechtsschutz und kaum Zugang zu Rechtsberatung". Dies habe mit Asylrecht nichts mehr zu tun. Menschen, die vor Krieg fliehen, sollten eingesperrt werden, "obwohl sie nichts gemacht haben, außer einen Asylantrag zu stellen". Auch in Deutschland werde "Haft künftig zum Normalfall im Asylverfahren". Hinter den von der Koalition geplanten Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigration verberge sich "nichts anderes als ein neues System geschlossener Lager", in denen bereits in einem anderen EU-Staat registrierte Menschen "vollkommen isoliert" untergebracht werden sollten. Dies gehe weit über die GEAS-Vorgaben hinaus. Union erwartet Sekundärmigrationszentren in allen Ländern Alexander Throm (CDU/CSU) äußerte die Erwartung, dass alle Bundesländer künftig Sekundärmigrationszentren einrichten. Wenn die Bundesregierung diese Möglichkeit schaffe, "dann müssen die Länder diese auch entsprechend nutzen", sagte Throm. Auch werde man ausreisepflichtigen Personen, für deren Asylverfahren Deutschland nicht zuständig sei, die Sozialleistungen entsprechend kürzen. Wenn feststehe, dass Deutschland für ein Verfahren nicht zuständig sei, stehe es jedem "Dublin-Flüchtling" frei, die Bundesrepublik "freiwillig in das für ihn zuständige Land zu verlassen". SPD: Ordnung und Humanität Sonja Eichwede (SPD) betonte, mit der Reform werde ein "wichtiger Schritt für mehr Ordnung und Humanität" umgesetzt und klar geregelt, welcher Mitgliedsstaat die Zuständigkeit für das jeweilige Asylverfahren trägt. Durch ein verbessertes Screening an den Außengrenzen würden Schutzsuchende erfasst, wodurch besser nachzuvollziehen sei, wo Personen bereits registriert wurden und welches Land zuständig ist. So komme man zu einer gerechteren Steuerung und weniger Sekundärmigration, was zu einer Entlastung der Binnengrenzen führen werde. Funktioniere alles, könnten damit auch die Grenzkontrollen in Deutschland wieder entfallen. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Das GEAS-Anpassungsgesetz zielt darauf ab, das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anzupassen und umfasst wesentliche Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Das GEAS sei die Grundlage, um Migration insgesamt zu steuern und zu ordnen, humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen und irreguläre Migration zu begrenzen, schreibt die Regierung. Von der ausgewogenen Balance aus Verantwortung und Solidarität werde Deutschland als Zielstaat von irregulärer Sekundärmigration deutlich profitieren. "Klarheit und Rechtssicherheit schaffen" Die Anpassungen des Europäischen Rechts haben nach Angaben der Bundesregierung weitreichende Auswirkungen auf die Praxis; dort seien die Verfahren den neuen Vorgaben anzupassen. Um der Verwaltungspraxis in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung möglichst frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit zu verschaffen und Zeit für die operativen Vorkehrungen zu belassen, sei die Verabschiedung der Anpassung des nationalen Rechts an die GEAS-Reform bereits deutlich vor der Anwendbarkeit der Rechtsakte erforderlich. Aufgrund des EU-rechtlichen Verbots, Vorschriften aus Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen (Wiederholungsverbot), müssten entsprechende Regelungen in bestehenden Gesetzen gestrichen werden. Die GEAS-Rechtsakte würden zahlreiche Regelungen vorsehen, die von den Mitgliedstaaten gesetzlich ausgefüllt werden müssen. Ebenso müssten Zuständigkeiten gesetzlich geregelt werden. Als Zielstaat irregulärer Sekundärmigration seien für Deutschland insbesondere die umfassende Registrierung nach der Eurodac-Verordnung sowie funktionierende Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats wichtig Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Anpassung des nationalen Rechts in der Zuständigkeit des Bundes an die Vorgaben der GEAS-Reform sind dem Entwurf zufolge insbesondere das AZR-Gesetz (Ausländerzentralregistergesetz) sowie die AZRG-Durchführungsverordnung anzupassen. Auch weitere Gesetze seien vom Änderungsbedarf betroffen. So werde sichergestellt, dass zum einen die nationalen leistungsrechtlichen Regelungen den Vorgaben der EU-Rechtsakte entsprechen und dass zum anderen die Änderungen von Begrifflichkeiten und Verfahren sowie die Anpassung von Zuständigkeiten durch die GEAS-Reform im Ausländerzentralregister abgebildet werden. (sto/hau/ste/09.10.2025)

A closer look at proposed reforms to the NSW planning system and what they mean for you

Norton Rose Fulbright - Do, 09.10.2025 - 05:26
Recently we provided a high level overview of the changes proposed to the NSW planning system by the Environmental Planning and Assessment (Planning System Reforms) Bill 2025 (NSW) (Bill). The Bill is currently awaiting debate in the Legislative Assembly.