Aktuelle Nachrichten

VIII ZB 25/25, Entscheidung vom 16.09.2025

BGH Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 09:30
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VI ZB 2/25, Entscheidung vom 16.09.2025

BGH Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 09:30
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2 ARs 354/25, Entscheidung vom 26.08.2025

BGH Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 09:30

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I ZB 10/25, Entscheidung vom 31.07.2025

BGH Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 09:30

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I ZB 11/25, Entscheidung vom 31.07.2025

BGH Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 09:30

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AfD will vom Präsidenten keine Kommentare zu Reden

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 16.10.2025 - 09:26
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion hat eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages beantragt mit dem Ziel, dass der Präsident Redebeiträge nicht kommentiert. Der Bundestag stimmt am Donnerstag darüber ab.

AfD fordert Definition ordnungsrufwürdiger Äußerungen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 16.10.2025 - 09:26
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung/Antrag Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestags ändern, damit eine Liste ordnungsrufwürdiger Äußerungen, Begriffe und Handlungen erstellt wird. Der Bundestag stimmt am Donnerstag darüber ab.

Union regt höhere Förderung der Tourismus-Zentrale an

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 16.10.2025 - 09:26
Tourismus/Ausschuss Im Tourismus-Ausschuss hat sich die Unionsfraktion dafür ausgesprochen, die Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus zu erhöhen

AfD will Prüfung und Umsetzung von Antifa-Verboten

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 16.10.2025 - 09:26
Inneres/Antrag Der Bundestag berät am Donnerstag erstmals über einen AfD-Antrag zur Bekämpfung des Linksterrorismus sowie Prüfung und Umsetzung von "Antifa-Verboten".

AfD-Antrag zur Christenverfolgung in Afghanistan abgelehnt

Menschenrechte/Ausschuss Der Menschenrechtsausschuss hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion (20/12097) auf Ächtung der Christenverfolgung in Afghanistan abgelehnt.

133/2025 : 16. Oktober 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-218/24

EuGH Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 08:50
Iberia Líneas Aéreas de España
Verkehr
Haftung von Luftfahrtunternehmen: Haustiere sind nicht vom Begriff "Reisegepäck" ausgenommen

132/2025 : 16. Oktober 2025 - Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-399/24

EuGH Nachrichten - Do, 16.10.2025 - 08:48
AirHelp Germany
Verkehr

Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug kann einen außergewöhnlichen Umstand darstellen

Rolle der Parlamente bei Bewältigung globaler Krisen: Bundestagsdelegation nimmt an der Versammlung der Interparlamentarischen Union in Genf teil

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 16.10.2025 - 08:40
Eine Delegation des Deutschen Bundestages wird vom 18. bis 23. Oktober 2025 an der 151. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) in Genf teilnehmen. „Einhaltung humanitärer Grundsätze und Unterstützung humanitärer Maßnahmen in Krisenzeiten“ lautet das Thema der Generaldebatte. Angesichts von mehr als 120 bewaffneten Konflikten weltweit und wachsender humanitärer Herausforderungen kommt Parlamenten eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung globaler Krisen zu. Sie setzen humanitäre Grundsätze in nationale Gesetze um, kontrollieren Regierungshandeln, stellen Ressourcen bereit und können den Schwächsten eine Stimme geben. Durch Dialog, parlamentarische Diplomatie und inklusive Entscheidungsfindung trägt die Interparlamentarische Union dazu bei, dass multilaterale Werte wie Solidarität und die Achtung einer regelbasierten internationalen Ordnung in Krisenzeiten Bestand haben. Für die Bundestagsdelegation wird die Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Generaldebatte sprechen. Der Delegation des Deutschen Bundestages gehören darüber hinaus Ellen Demuth (CDU/CSU), Dr. Malte Kaufmann und Stefan Keuter (beide AfD) sowie Katrin Fey (Die Linke) an. Die Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird über den in der IPU-Satzung vorgesehenen Sondersitz für junge Parlamentarier an der Versammlung teilnehmen. Der Direktor beim Deutschen Bundestag, Staatssekretär Paul Göttke, nimmt an der parallel stattfindenden Sitzung der Association of Secretaries General of Parliaments (ASGP) teil. Weitere Informationen sowie die zur 151. Versammlung der IPU veröffentlichten Texte sind auf der Internetseite www.ipu.org/event/151st-ipu-assembly-and-related-meetings zu finden.

Rechtsbehelfe bei der Betriebsratswahl – Teil 1: Einstweiliges Verfügungsverfahren

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 16.10.2025 - 08:30

Es ist wichtig, dass Betriebsratswahlen ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden. Schließlich wählen die Mitarbeitenden demokratisch ihre Vertretung für die nächsten vier Jahre. Die Betriebsratswahl wird durch den Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Dieser ist auf die Zuarbeit des Arbeitgebers angewiesen. Was passiert, wenn bereits vor Abschluss der Betriebsratswahl Konflikte zwischen dem Wahlvorstand und dem Arbeitgeber auftreten?

Sowohl den Arbeitgeber als auch den Wahlvorstand treffen Pflichten, die es zu beachten gilt, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahl sicherzustellen. Wenn einer der Beteiligten dies nicht tut, kann eine einstweilige Verfügung in Betracht kommen, um die Wirksamkeit der Betriebsratswahl zu gewährleisten. 

Gut vorbereitet: Arbeitgeberpflichten bei der Betriebsratswahl

Der Arbeitgeber hat vor und während der Betriebsratswahl diverse Pflichten, die mehr oder weniger Potential für eine Auseinandersetzung mit dem Wahlvorstand bergen. Es gibt insgesamt drei Kernpflichten:

1. Zurverfügungstellung von Sachmitteln

Der Arbeitgeber muss dem Wahlvorstand im erforderlichen Umfang etwa Räumlichkeiten, Informations- und Kommunikationstechnik und Büropersonal zur Verfügung stellen. Streitpunkt ist hierbei häufig: Was ist konkret erforderlich? Regelmäßig hat der Wahlvorstand Anspruch auf einen eigenen Laptop inkl. Kommunikationstechnik wie Kamera und Mikrofon, einen Drucker und einen Telefonanschluss. Ob ein Wahlvorstand auch Anspruch auf ein Smartphone hat, hängt von den Verhältnissen im Betrieb ab. Wenn der überwiegende Teil der Mitarbeitenden ein dienstliches Smartphone erhält, dann hat nach herrschender Meinung auch der Wahlvorstand einen Anspruch auf ein Smartphone. Ob ein eigenes Büro für den Wahlvorstand nötig ist, hängt von den betrieblichen Gegebenheiten ab. Stehen abschließbare Räumlichkeiten zur Verfügung, sollten diese dem Wahlvorstand bereitgestellt werden. 

2. Schulungen

Daneben trägt der Arbeitgeber auch die Kosten für erforderliche Schulungen. Für den Wahlvorstand sind Schulungen zu den Themen Wahlvorschriften sowie die Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl erforderlich. Das gilt jedenfalls für erstmalige Mitglieder des Wahlvorstandes. Entscheidend ist allein, ob die Kenntnisse des Wahlvorstandes für eine ordnungsgemäße und eigenverantwortliche Durchführung der Wahl ausreichen; ein zusätzlicher besonderer Anlass ist nicht nötig. 

3. Informationspflichten

Informationspflichten des Arbeitgebers spielen bei der Vorbereitung der Betriebsratswahl eine zentrale Rolle. Der Arbeitgeber hat die notwendigen Auskünfte und Unterlagen bereitzustellen, damit der Wahlvorstand eine Wählerliste erstellen kann. Die Wählerliste muss dabei sämtliche wahlberechtigte Arbeitnehmer* mit Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Geschlecht ausweisen. Der Arbeitgeber muss dem Wahlvorstand zudem die Privatadressen der Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, um eine Briefwahl zu ermöglichen. 

Einstweilige Verfügung des Wahlvorstandes gegen den Arbeitgeber vermeiden

Zuweilen besteht Streit darüber, ob der Arbeitgeber die vorgenannten Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. In diesem Fall kann der Wahlvorstand berechtigt sein, eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber zu beantragen, um die Erfüllung der Pflichten rechtzeitig vor Durchführung der Wahl zu erzwingen (§ 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 935940 ZPO).

Wir empfehlen, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Forderung des Wahlvorstandes berechtigt ist oder nicht. Je klarer der Anspruch des Wahlvorstandes ist, desto eher sollte der Arbeitgeber der Forderung nachkommen, um so einen etwaigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Wahlvorstand zu vermeiden. Schließlich verursacht dieser Antrag einen organisatorischen und finanziellen Aufwand auf Seiten des Arbeitgebers, der auch die Kosten des durch den Wahlvorstand beauftragten Rechtsanwalts tragen müsste. 

Manchen Forderungen des Wahlvorstandes will der Arbeitgeber indes aus strategischen Gründen nicht nachkommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Wahlvorstand einen anderen Betriebsbegriff zugrunde legt als der Arbeitgeber. Dann möchte der Wahlvorstand aus Sicht des Arbeitgebers Informationen über Mitarbeitende für die Erstellung der Wählerliste haben, die aus Sicht des Arbeitgebers gar nicht Teil des Betriebes sind. In dieser Situation könnte der Arbeitgeber die angefragten Informationen dem Wahlvorstand mit dem Hinweis übermitteln, dass der Arbeitgeber hierzu eine andere Rechtsauffassung vertritt. Daneben muss der Arbeitgeber zwingend Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste einlegen, da ansonsten die Anfechtung der Betriebsratswahl aus diesem Grund gemäß § 19 Abs. 3 BetrVG ausgeschlossen ist.

Bei jedem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch den Wahlvorstand sollte der Arbeitgeber prüfen, ob nicht bereits die erforderliche Eilbedürftigkeit – der sogenannte Verfügungsgrund – fehlt. Diskutieren Wahlvorstand und Arbeitgeber beispielsweise bereits seit mehreren Wochen über die Erforderlichkeit eines Smartphones, so widerspräche sich der Wahlvorstand selbst, wenn er mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung auf Zurverfügungstellung des Smartphones mehrere Wochen zuwartet. Ein Eilbedürfnis besteht dann offensichtlich auch für den Wahlvorstand nicht.

Grobe Fehler des Wahlvorstandes

Aber nicht nur dem Arbeitgeber können Fehler im Rahmen der Betriebsratswahl unterlaufen, sondern auch dem Wahlvorstand. Diese können entweder zur Anfechtbarkeit oder zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen. Die Anfechtbarkeit liegt vor, wenn ein Verstoß gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren vorliegt, eine Berichtigung des Wahlfehlers nicht erfolgt ist und durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte. 

Eine Nichtigkeit liegt hingegen bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vor. Die Fehler müssen so gravierend sein, dass nicht einmal der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl vorliegt. Eine Betriebsratswahl ist beispielsweise nichtig, wenn willkürlich offensichtlich nicht wahlberechtigte Personen Stimmen bei einer Betriebsratswahl abgeben oder sogar für den Betriebsrat kandidieren und gewählt werden. Wenn für einen Betrieb bereits ein Betriebsrat besteht, ist die Wahl eines weiteren Betriebsrats für denselben Betrieb ebenfalls nichtig. Häufig tritt auch die Frage nach der korrekten Bestimmung der betriebsratsfähigen Organisationseinheit auf. Im Zweifel führt eine Verkennung des Betriebsbegriffs allerdings nur zur Anfechtung der Betriebsratswahl. 

Einstweilige Verfügung auf Abbruch der Betriebsratswahl

Bemerkt ein Arbeitgeber bereits bei der Vorbereitung der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand, dass solche eklatanten Fehler, die zur Nichtigkeit führen können, gemacht werden, muss er die Durchführung der fehlerhaften Betriebsratswahl nicht dulden. Schließlich würde das gewählte Betriebsratsgremium gar nicht wirksam gebildet sein und somit auch keine wirksamen Betriebsvereinbarungen abschließen können. Daher könnte der Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl beantragen. Eine solche einstweilige Verfügung hat sehr hohe Hürden: Die Mängel des Wahlverfahrens dürfen nicht korrigierbar und müssen derart schwerwiegend sein, dass sie mit Sicherheit zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen. Dies gilt insbesondere, da die einstweilige Verfügung nicht nur temporär wirkt, sondern die Betriebsratswahl damit final abgebrochen wird.

Sollte der einstweiligen Verfügung stattgegeben werden, darf die Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand nicht weitergeführt werden. Sofern die Fehler korrigiert werden können, kann der Wahlvorstand jedoch anschließend eine neue, ordnungsgemäße Betriebsratswahl durchführen. Dadurch kann der Arbeitgeber aber sicherstellen, dass der gebildete Betriebsrat wirksam im Amt ist und daher insbesondere wirksame Betriebsvereinbarungen mit ihm abgeschlossen werden können. Schlussendlich dient der Abbruch der Betriebsratswahl in Fällen von gravierenden Fehlern der Rechtssicherheit der betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation der Belegschaft. 

Einstweilige Verfügung bei Fehlern im Rahmen von Betriebsratswahlen stets bedenken

Einstweilige Verfügungen spielen in der Praxis eine wichtige Rolle, um Fehler bei Betriebsratswahlen rechtzeitig zu korrigieren oder gravierende Verstöße zu verhindern. Arbeitgeber sollten berechtigte Ansprüche des Wahlvorstands zügig erfüllen, zweifelhafte Forderungen aber genau prüfen und diesen gegebenenfalls unter Vorbehalt nachkommen. So lassen sich unnötige Verfahren vermeiden und die Wahl kann rechtssicher durchgeführt werden.

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

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Merz: Europa muss seine Möglichkeiten entschlossener nutzen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 08:00
In einer Regierungserklärung hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erläutert, mit welchen Positionen er in den Europäischen Rat am 23. und 24. Oktober in Brüssel gehen will. In der anschließenden Debatte stieß er auf teils heftige Kritik der Opposition. Merz kommt in Brüssel mit den anderen Staats- und Regierungschefs der EU sowie Ratspräsident Antonio Costa und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zur formellen Ratssitzung zusammen. Merz: Friedensmacht Europa stärken Der Bundeskanzler begann seine Regierungserklärung mit einem Dank an die Staats- und Regierungschefs der USA, Israels, Ägyptens, Katars und der Türkei, die in Kairo den Waffenstillstandsprozess für Gaza in Gang gebracht haben. Es habe sich gezeigt: „Politisches Handeln macht den Unterschied in dieser Welt“. Eine Lehre daraus sei, dass Europa „seine Möglichkeiten entschlossener und geschlossener nutzen“ müsse, um die Welt zum Besseren zu gestalten, erklärte Merz: „Eine Friedensmacht zu sein in der Welt, das ist und bleibt die Grundidee der Europäischen Union.“ "Frieden nur mit Stärke" Frieden gelinge aber nur, wo er unterlegt sei mit Stärke. Aufgabe Deutschlands sei es dabei, Führungsverantwortung in Europa zu übernehmen. Europa könne nur stark sein, wenn das große Land in seiner Mitte stark ist. Neben militärischer hatte Merz dabei auch wirtschaftliche Stärke im Blick. Um nicht im globalen Wettbewerb zurückzufallen, brauche es grundlegende Änderungen, sagte der Bundeskanzler und nannte als Stichworte: „Schluss mit der Regulierungswut, schnellere Verfahren, offene Märkte, mehr Innovation, mehr Wettbewerb.“ Vorschläge dazu lägen auf dem Tisch, und er werde sich in Brüssel dafür einsetzen, dass sie schnell umgesetzt werden. AfD: Deutschland und Europa fallen international zurück Für die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel hat die Unterzeichnung des Gaza-Abkommens in Ägypten gezeigt, „wie sehr der Einfluss Deutschlands gelitten hat“. Um das zu kaschieren, habe Merz „wieder mal mit der Brieftasche des deutschen Steuerzahlers gewedelt“. Er wolle einen dreistelligen Millionenbetrag „für einen vagen Wiederaufbau verschleudern“. Weidel malte das Bild eines Deutschland auf „wirtschaftlicher Talfahrt“. Aktuelle Konjunkturdaten seien „Vorboten des Zusammenbruchs". „Unerhört“ sei es deshalb, dass die Bundesregierung „immer noch den Zahlmeister der Welt mit den dicksten Spendierhosen“ spiele. Dass Deutschland und Europa „im internationalen Vergleich immer mehr zurückfallen“, habe selbst verschuldete Ursachen, nämlich „Masseneinwanderung statt restriktiver Migrationspolitik“, „ökosozialistische Planwirtschaft statt marktwirtschaftlicher Ordnungspolitik“ sowie „Bürokratismus, Kontrollwut und Beschneidung von Bürgerrechten statt Freiheit und Achtung von Rechtsstaatlichkeit“. Weidel forderte, nach polnischem Vorbild aus dem europäischen Migrationsabkommen auszusteigen. Rückendeckung für Merz von der SPD Ein Plädoyer für mehr europäische Zusammenarbeit hielt dagegen der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Matthias Miersch. Die Bundesrepublik „wäre ohne Europa nichts“, erklärte er. An den Bundeskanzler richtete Miersch die Erwartung, dass er sich in Brüssel „mit aller Macht“ für den Zollvorschlag der EU-Kommission zum Schutz der Stahlindustrie einsetzt. Außerdem solle er beim EU-Rat die Themen Industriestrompreis und „Buy European“, also den Vorrang europäischer Anbieter bei Beschaffungen, ansprechen. Nachdrücklich unterstützte Siemtje Möller (SPD) das Bemühen von Merz, eingefrorene russische Vermögen der Ukraine zukommen zu lassen. „Wer Krieg führt, muss auch für die Folgen zahlen“, forderte Möller. Grüne: Merz hat den Laden nicht im Griff Auch die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Dröge, unterstützte den Kanzler in dieser Frage. Angesichts von Differenzen in der Koalition, zuletzt in Fragen des Wehrdienstes und der Rente, stellte sie allerdings fest, Merz reise nach Brüssel „als Kanzler, der den Laden nicht im Griff hat“. Hart kritisierte Dröge die Klimapolitik des Kanzlers. Mehr heimische erneuerbare Energie bedeute mehr Sicherheit, Merz aber setze wieder auf importierte fossile Energie. Die Stahlindustrie habe viel in grünen Stahl und die Autoindustrie in die Elektrifizierung investiert. Diese Unternehmen lasse Merz nun „im Regen stehen“. CDU/CSU wehrt sich gegen Kritik Die Kritik am Zustand der Koalition wies der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn, entschieden zurück. „Wir haben noch bei jeder Abstimmung die notwendige Mehrheit gehabt“, hielt er entgegen, und so werde man auch das Wehrdienstgesetz „zur Entscheidung führen“. Hart ging Spahn mit AfD und Linken ins Gericht. Die AfD wolle ein „schwaches Deutschland, das unter Putins Einfluss fällt“. Und Die Linke „sollte sich schämen“ für diejenigen in ihren Reihen, die auf Demonstrationen die Hamas unterstützten. Linke: Aufrüstungspaket der EU stoppen Gegen Bestrebungen der EU-Kommission, Mittel für die Infrastruktur zu kürzen und dafür „mehr für Rüstung“ auszugeben, wandte sich der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Sören Pellmann. Zunehmende Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit, „das ist der Skandal in Europa“, empörte sich Pellmann. „Heuchelei und Täuschung der Ukraine“ sei es, dass die EU dem Land eine Mitgliedschaft in Aussicht stellt. „Leere Versprechen helfen der Ukraine nicht weiter“, erklärte Pellmann. Die EU solle Friedensinitiativen wie die des kasachischen Staatspräsidenten Tokajew unterstützen und ihr „Aufrüstungspaket stoppen“, forderte Pellmann. Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt Ein zur Regierungserklärung vorgelegter Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2255) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Darin hatten die Abgeordneten gefordert, dass die Bundesregierung sich beim Europäischen Rat sowie in der nächsten Sitzung des Umweltministerrats mit einem klaren Mandat für den Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Klimaziel von mindestens 90 Prozent Emissionsreduktion bis 2040 einsetzen soll. Europäischer Rat am 23. und 24. Oktober In Brüssel treffen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der EU-Kommission. Dabei wird Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung durch die EU eine Rolle spielen. Der Europäische Rat wird sich auch mit den jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten befassen. Weitere Themen sind einer vorläufigen Tagesordnung zufolge die europäische Verteidigung und Sicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie die Migration. (pst/hau/16.10.2025)

Unterausschuss Aus­wär­tige Kultur- und Bildungspolitik konstituiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 07:15
Der Auswärtige Ausschuss hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik konstituiert. Ellen Demuth (CDU/CSU) wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der von der AfD-Fraktion zum Vorsitz vorgeschlagene Dr. Alexander Wolf erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Dem Gremium gehören neun ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen, an: drei der CDU/CSU-Fraktion, zwei der AfD-Fraktion, zwei der SPD-Fraktion sowie jeweils ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Mitglieder des Unterausschusses CDU/CSU: Ellen Demuth, Anne König, Stephan Mayer; Stellvertretung: Jürgen Hardt, Alexander Radwan, Johannes Volkmann. AfD: Dr. Anna Rathert, Dr. Alexander Wolf; Stellvertretung: Udo Theodor Hemmelgarn, Jan Wenzel Schmidt. SPD: Jürgen Coße, Nancy Faeser; Stellvertretung: Martin Rabanus, Derya Türk-Nachbaur. Bündnis 90/Die Grünen: Claudia Roth; Stellvertretung: Awet Tesfaiesus. Die Linke: Maren Kaminski; Stellvertretung: David Schliesing. Aufgaben des Gremiums Die Abgeordneten befassen sich im Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik unter anderem mit den Mittlerorganisationen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP), etwa den Goethe-Instituten oder dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Die AKBP ist die dritte Säule der deutschen Außenpolitik. Ihre Mittler prägen, neben unseren Auslandsvertretungen und der Wirtschaft, das Bild Deutschlands in der Welt. „Gerade in diesen Zeiten müssen belastbare Partnerschaften aufgebaut und deutsche Positionen klar und dialogfähig vermittelt werden“, sagte Ellen Demuth am Rande der Sitzung. „Die globalen Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind immens. Deutschland befindet sich in einem zunehmend spannungsgeladenen geopolitischen Umfeld. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik entfaltet dabei besondere Kraft: Über ihre Mittlerorganisationen wirkt sie vor Ort in die Zivilgesellschaften der jeweiligen Länder hinein. Mehr denn je müssen heute Beziehungen gepflegt, Vertrauen gefestigt und Dialogräume offengehalten werden.“ (ll/16.10.2025)

Peter Beyer leitet Unterausschuss "Krisenprävention“

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 16.10.2025 - 06:45
Der Auswärtige Ausschuss hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, den Unterausschuss „Krisenprävention, strategische Vorausschau, Stabilisierung und Friedensförderung“ konstituiert. Im Beisein des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Armin Laschet (CDU/CSU) wurde der Abgeordnete Peter Beyer (CDU/CSU) zum Vorsitzenden gewählt und Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) zu seinem Stellvertreter. „Deutschland befindet sich außen- und sicherheitspolitisch mitten in einem Epochenwechsel“, sagte der neu gewählte Vorsitzende Peter Beyer. „Wir brauchen mehr strategisches Denken, mehr Vorausschau und eine starke parlamentarische Stimme in sicherheitsrelevanten Fragen. Es wird keine Routinearbeit, sondern eine Frage der Handlungsfähigkeit in einer unruhigen Welt.“ Dem Gremium gehören neun ordentliche Mitglieder sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen, entsprechend der Stärke der Fraktionen, an: drei der CDU/CSU-Fraktion, zwei der Fraktion der AfD, zwei der SPD-Fraktion sowie je ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Mitglieder des Unterausschusses CDU/CSU: Peter Beyer, Thomas Erndl, Johannes Volkmann; Stellvertretung: Jürgen Hardt, Roderich Kiesewetter, Thomas Silberhorn. AfD: Heinrich Koch, Dr. Rainer Rothfuß; Stellvertretung: Johann Martel, Denis Pauli. SPD: Hubertus Heil, Gabriele Heinrich; Stellvertretung: N.N., N.N. Bündnis 90/Die Grünen: Max Lucks; Stellvertretung: Agnieszka Brugger. Die Linke: Charlotte Neuhäuser; Stellvertretung: Gökay Akbulut. Aufgaben des Gremiums Der Unterausschuss knüpft an den „Unterausschuss für Zivile Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und vernetztes Handeln“ der 19. Wahlperiode und den Bereich „Zivile Krisenprävention“ im „Unterausschuss Vereinte Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention“ der 20. Wahlperiode an. Der Fokus soll auf Grund der sich veränderten geopolitischen Situation und der auf Deutschland zukommenden Herausforderungen auf dem Bereich der strategischen Vorausschau der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik liegen. Die neue Fokussierung resultiert aus einer der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ der vergangenen Wahlperiode und unterstützt den Bundestag dabei, sicherheitspolitische Entscheidungen künftig auf einer realistischen Wissensbasis und mit klaren Zielsetzungen zu treffen. Zugleich übernimmt der Unterausschuss eine parlamentarische Begleitrolle zum neu eingerichteten Nationalen Sicherheitsrat (NSR) im Bundeskanzleramt. Damit stärkt er die Kontrolle und Transparenz strategischer Entscheidungen und trägt zur dauerhaften Verankerung strategischer Vorausschau im Parlament bei. (ll/16.10.2025)

BGBl. 2025 I Nr. 113

Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich vom 15. April 2025

Key Section 101 Insights for In-House Counsel from USPTO ARP Decision in <em>Ex parte Desjardins</em>

Dentons Insights - Do, 16.10.2025 - 01:00

The USPTO Appeals Review Panel’s (ARP) rehearing decision in Ex parte Desjardins (“Decision”) appears to signal a meaningful shift in how AI-related patent claims are evaluated under Section 101. Echoing his recent patent-signing ceremony rhetoric on protecting “applied technologies,” including AI, Director Squires critiqued overbroad eligibility analyses that risk ceding U.S. leadership in emerging tech.

Detailed instructions on how to fill out form no03 of work permits for foreign workers

Dentons Insights - Do, 16.10.2025 - 01:00

Vietnam: On 7 August 2025, the Government issued Decree No. 219/2025/ND-CP regulating foreign employees working in Vietnam. This infographic is the detailed guidance on how to complete Form No. 03.