RG, 10.12.1935 - VII 135/35

Daten
Fall: 
Mangel im Sinne des § 640 Abs. 2 BGB
Fundstellen: 
RGZ 149, 401
Gericht: 
Reichsgericht
Datum: 
VII 135/35
Aktenzeichen: 
10.12.1935
Entscheidungstyp: 
Urteil
Instanzen: 
  • LG Wiesbaden
  • OLG Frankfurt a. M.
Stichwörter: 
  • Werklieferungsvertrag. Positive Vertragsverletzung.

1. Kennt der Besteller den Mangel im Sinne des § 640 Abs. 2 BGB. schon, wenn er nur den äußeren Fehler kennt, oder erst, wenn er weiß, daß durch diesen Fehler der Wert oder die vertragsmäßige Tauglichkeit des Werkes aufgehoben oder gemindert wird?
2. Kann ein Vertragsteil auch ohne Beseitigung seiner eigenen Vertragswidrigkeit die Wirkungen ernstlicher Weigerung der Erfüllung durch den Vertragsgegner für sich beanspruchen, wenn dieser kundgegeben hat, auf seiner Erfüllungsweigerung selbst für den Fall zu beharren, daß der andere Teil wieder vertragstreu geworden sein würde?

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