Aktuelle Nachrichten

Verurteilung unter anderem wegen zweifachen Mordes: Lebenslange Haft für Mannheimer Amokfahrer

LTO Nachrichten - Do, 18.12.2025 - 17:21

Neun Monate nach der tödlichen Amokfahrt am Rosenmontag hat das Landgericht Mannheim den Fahrer zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird aber bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Einbürgerung: Pass bevorzugtes Beweismittel zum Identitätsnachweis

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:18
Wer eingebürgert werden will, muss seine Identität nachweisen, und zwar zuvörderst durch einen Pass, wie das BVerwG klarstellt. Auf andere Dokumente darf er nur zurückgreifen, wenn ihm die Beschaffung eines Passes nicht zumutbar ist. 

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Fahrscheinkontrolle mit Bodycams: Verkehrsbetrieb muss Fahrgäste unmittelbar aufklären

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 17:02

Setzt ein Verkehrsbetrieb bei der Fahrscheinkontrolle Bodycams ein, muss er den betroffenen Fahrgästen unmittelbar bestimmte Informationen dazu geben, etwa, zu welchem Zweck die Aufnahme erfolgt. Das stellt der EuGH auf eine Vorlage aus Schweden klar.



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Antrag zu Atomtransporten aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 16:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dafür stimmte die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629) vor. Antrag der Linken Die Fraktion forderte von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem sollte sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangten die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies sollte vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/18.12.2025)

Namens-Meshing: Bei US-Ehepaar auch in Deutschland erlaubt

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 16:49

In den USA ist es gang und gäbe, dass Frischvermählte ihre Familiennamen zu einem neuen verschmelzen können. Das deutsche Namensrecht ist da trotz einer Reform in diesem Jahr strenger. Einem in den USA lebenden Paar gelang die Eintragung des neuen Mix-Namens nun trotzdem.



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Das europäische Pre-pack-Verfahren vor dem Durchbruch – Stand nach Annahme durch den JURI und Ausblick

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 18.12.2025 - 16:46

Mit der Annahme des Kompromisstextes zur Richtlinie über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts durch den Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments ist ein weiterer zentraler Meilenstein im europäischen Gesetzgebungsverfahren erreicht. Der Ausschuss hat damit den im politischen Verhandlungsprozess erzielten Kompromiss – unter Federführung des Berichterstatters Emil Radev – gebilligt und dem Parlament zur Annahme empfohlen. Dass der Punkt ohne Aussprache behandelt wurde, unterstreicht den konsolidierten Charakter des Textes: Inhaltliche Kontroversen gelten als ausverhandelt, Änderungen sind auf parlamentarischer Ebene nicht mehr vorgesehen.

Nachdem der Rat der Europäischen Union im Juni 2025 seine allgemeine Ausrichtung festgelegt hatte, verdichtet sich nun erstmals eine tragfähige parlamentarische Position. Auch wenn die formelle Abstimmung im Plenum noch aussteht, ist der weitere Gang des Verfahrens klar vorgezeichnet: Nach der Plenarannahme durch das Parlament und der formellen Billigung im Rat kann die Richtlinie in Kraft treten. Damit ist absehbar: Das europäische Pre-pack-Verfahren wird kommen.

Vom Richtlinienentwurf zur politischen Realität des Pre-pack

Der ursprüngliche Entwurf der Kommission aus Dezember 2022 war ambitioniert und politisch sensibel zugleich. Die Einführung eines einheitlichen Pre-pack-Verfahrens in Europa, verbunden mit Eingriffen in bestehende insolvenzrechtliche Grundprinzipien – insbesondere Vertragsfreiheit und Gläubigerautonomie –, stieß in den Mitgliedstaaten früh auf erhebliche Vorbehalte.

Der nun angenommene Kompromiss trägt erkennbar die Handschrift dieser Diskussionen. Er folgt in der Grundstruktur dem Kommissionsentwurf berücksichtigt jedoch nationale Besonderheiten und praktische Umsetzbarkeit. Die Annahme durch den Rechtsausschuss zeigt zugleich, dass das Europäische Parlament die Harmonisierung als zentrales Instrument zur Stärkung des europäischen Restrukturierungs- und Investitionsstandorts versteht.

Mit der Ausschussannahme liegt eine abgestimmte Parlamentsposition vor; die Voraussetzungen für einen zügigen Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission sind damit grundsätzlich gegeben.

Kernbestandteil: Das Pre-pack-Verfahren im europäischen Insolvenzrecht

Trotz kleiner Präzisierungen bleibt das Pre-pack-Verfahren das Herzstück der Richtlinie:

  • Vorbereitung eines Unternehmens- oder Teilbetriebsverkaufs vor Insolvenzeröffnung
  • Gerichtliche Kontrolle durch eine unabhängige, qualifizierte Person (Sachwalter/Verwalter)
  • Wettbewerblicher, transparenter Verkaufsprozess
  • Unmittelbarer Vollzug des Verkaufs mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Ziel ist die Maximierung des Verwertungserlöses durch Erhalt des Going-Concern-Werts, Reduzierung von Verfahrensdauer und Erhöhung der Attraktivität grenzüberschreitender Distressed-M&A-Transaktionen.

Der nun konsentierte Ansatz macht zugleich deutlich, dass das Pre-pack kein bloßes Schnellverfahren sein soll, sondern ein strukturiertes, kontrolliertes Instrument zwischen vorinsolvenzlicher Restrukturierung und klassischer Liquidation.

Vertragsübertragung: Sensible Annäherung statt radikalen Bruchs

Besonders aufmerksam verfolgt wurde von Beginn an die Frage der Übertragung schwebender Verträge ohne Zustimmung der Vertragspartner*. Hier zeigt sich im parlamentarischen Kompromiss eine erkennbare Abmilderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf.

Der Schutz der Vertragsfreiheit wird stärker akzentuiert, insbesondere durch:

  • Klarere Voraussetzungen für eine zwangsweise Vertragsübertragung
  • Verstärkte gerichtliche Kontrolle
  • Ausnahmen für besonders schutzwürdige Vertragsarten

Damit nähert sich der Richtlinienansatz – jedenfalls in der Tendenz – den im deutschen Recht bekannten Wertungen an, ohne sie vollständig zu übernehmen. Die endgültige Reichweite hängt jedoch von der konkreten nationalen Umsetzung ab.

Gläubigerausschüsse: Mehr Transparenz und Harmonisierung in Europa

Die ebenfalls vorgesehene Harmonisierung der Gläubigerausschüsse dürfte sich in der Praxis als mindestens ebenso bedeutsam erweisen wie das Pre-pack selbst. Einheitliche Mindeststandards zu Zusammensetzung, Rechten, Pflichten und Haftung schaffen erstmals einen vergleichbaren institutionellen Rahmen für Gläubigerbeteiligung in Europa, ohne strengere nationale Regelungen auszuschließen.

Gerade für internationale Finanzgläubiger und Investoren ist dies ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit und damit ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor.

Bedeutung für das deutsche Insolvenzrecht

Für Deutschland stellt sich weniger die Frage, ob Anpassungen erforderlich werden, sondern in welchem Umfang.

Das deutsche Insolvenzrecht kennt funktional vergleichbare Instrumente, insbesondere die übertragende Sanierung und den Insolvenzplan. Das europäische Pre-pack geht jedoch konzeptionell darüber hinaus, indem es ein formell vorgelagertes, aber insolvenznahes Verfahren etabliert. Dieses „Vor-vor-Verfahren“ fügt sich bislang weder nahtlos in die InsO noch in das StaRUG ein.

Der Richtlinienimpuls wird daher voraussichtlich eine erneute Grundsatzdiskussion auslösen über:

  • Verhältnis von StaRUG, Insolvenzverfahren und Pre-pack
  • Rolle gerichtlicher Vorabkontrolle
  • Reichweite zulässiger Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse
  • Institutionelle Stärkung der Gläubigerbeteiligung

Nicht ausgeschlossen ist, dass der deutsche Gesetzgeber den europäischen Vorgaben mit einer eigenständigen Verfahrensart begegnet und damit die bislang eher fragmentierte Sanierungslandschaft neu ordnet.

Ausblick: Zeitplan und praktische Relevanz der Harmonisierungsrichtlinie

Nach der Annahme des Kompromisses im Rechtsausschuss ist davon auszugehen, dass das Europäische Parlament zeitnah seinen formellen Standpunkt im Plenum festlegt. Angesichts der weitgehenden inhaltlichen Annäherung zwischen Parlament und Rat erscheint ein Abschluss der Trilogverhandlungen realistisch.

Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt innerhalb der in EU-Richtlinien vorgesehenen Frist (typischerweise zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie). Für die Praxis bedeutet dies bereits jetzt:

  • Investoren und Berater sollten sich frühzeitig mit dem europäischen Pre-pack vertraut machen
  • Nationale Gesetzgeber stehen unter Druck, bestehende Sanierungsinstrumente kohärent weiterzuentwickeln
  • Die Bedeutung strukturierter, wettbewerblicher Distressed-M&A-Prozesse wird weiter zunehmen
Fazit: JURI-Kompromiss bringt Harmonisierung und Chancen für Deutschland    

Mit dem JURI-Kompromiss ist die Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa endgültig aus der Phase des theoretischen Entwurfs herausgetreten. Das Pre-pack-Verfahren entwickelt sich zu einem zentralen Baustein eines europäischen Restrukturierungsrechts, das stärker auf Effizienz, Werterhalt und Investorenvertrauen ausgerichtet ist.

Für Deutschland bedeutet dies nicht zwingend einen Bruch mit bewährten Grundsätzen, wohl aber die Notwendigkeit, das eigene Sanierungsrecht europäisch neu zu denken. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob es gelingt, die Chancen der Harmonisierung zu nutzen, ohne die dogmatischen Fundamente des nationalen Insolvenzrechts zu unterminieren.

Wer den Blick über den Tellerrand wagen und sich darüber informieren möchte, wie der Richtlinienentwurf zum Thema „Pre-pack-Verfahren“ in anderen Mitgliedsstaaten aufgenommen wird und ob ein solches Rechtsinstitut auch in Nicht-Mitgliedsstaaten zu finden bzw. wie es ausgestaltet ist, mag sich darüber in unseren internationalen Blog-Serie auf CMS Law Now informieren.

*Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Das europäische Pre-pack-Verfahren vor dem Durchbruch – Stand nach Annahme durch den JURI und Ausblick erschien zuerst auf CMS Blog.

EuGH stellt klar: Frontex kann sich nicht hinter den Mitgliedstaaten verstecken

LTO Nachrichten - Do, 18.12.2025 - 16:46

Bei Rückführungen muss Frontex Grundrechte ebenso achten wie die Mitgliedstaaten. Der EuGH hebt zwei Entscheidungen auf und stellt klar: Die EU-Agentur trägt eigene Verantwortung – und kann sich nicht hinter anderen verstecken.

Regelung für Ganztagsangebote in Schulen auch während der Ferien

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 16:15
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals beraten und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/18.12.2025)

KI-Kompetenzförderung an Hochschulen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 18.12.2025 - 16:00
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Eine Nachfolgeprogramm der zum Jahresende auslaufenden "KI in der Hochschulbildung"-Förderinitiative ist derzeit nicht geplant. Dies antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

AfD gegen Verwendung des eingefrorenen russischen Vermögens

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 18.12.2025 - 16:00
Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion wendet sich in einem Antrag gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine.

AfD will "woke Positionen international zurückdrängen"

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 18.12.2025 - 16:00
Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, "woke Positionen international zurückdrängen". Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.

Grüne fordern "Wärmepumpenoffensive"

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 18.12.2025 - 16:00
Wirtschaft und Energie/Antrag Bundesregierung soll keine Veränderungen am Gebäudeenergiegesetz vornehmen und Rahmenbedingungen zum Umstieg auf Wärmepumpen verbessern.

Italien: Keine komplette Leistungsstreichung für Asylbewerber

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 15:59
Ein alleinerziehender Tunesier und sein Kind sollten nach dem Willen der italienischen Behörden alle Leistungen verlieren, weil sie sich weigerten, von der Schule des Kindes wegzuziehen. Der EuGH hält dieses Vorgehen für nicht verhältnismäßig und regt eine Zwangsräumung an. 

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BVerwG konkretisiert Stufenmodell: Erst der Pass, dann der Rest

LTO Nachrichten - Do, 18.12.2025 - 15:47

Wer eingebürgert werden will, muss seine Identität klären. Das BVerwG entwickelt sein Stufenmodell weiter und stellt klar: Grundsätzlich ist dafür ein Pass erforderlich. Alle andere Dokumente kommen nur nachrangig in Betracht.

- "Ehrentag" zum Tag des Grundgesetzes: Anmeldung von Mitmach-Aktionen ab sofort möglich 

Bundespräsident | Pressemitteilungen - Do, 18.12.2025 - 15:40
Am 23. Mai 2026 findet erstmals der deutschlandweite Ehrentag statt. Interessierte können ab jetzt ihre geplanten Aktionen auf der offiziellen Website eintragen.

Antrag zur „Rentnerarmut in Deutschland“ abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 15:40
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung“ (21/2718) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/3354). Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag: „Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreicht die vorgenannten Ziele nicht. Bürger, die weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorweisen können, sind vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen. So werden auch nur etwa 1,3 Millionen Renten mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt; der Zuschlag beträgt durchschnittlich etwa 92 Euro brutto. Bei den Senioren, die gegenwärtig nur eine geringe Altersrente beziehen und teilweise gezwungen sind, aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen, wirken sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus – etwa dann, wenn weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorliegen.“ Die AfD forderte deshalb, die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung neu zu regeln und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 Prozent der Renten festzulegen, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freizustellen. Das Gleiche sollte auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten, so die Fraktion. (che/hau/18.12.2025)

Federal Plastics Registry: Key updates for 2026

Norton Rose Fulbright - Do, 18.12.2025 - 15:19
Environment and Climate Change Canada (ECCC) has announced a delay to Phases 2 and 3 of reporting under the Federal Plastics Registry (Registry).

Schufa muss Daten über beglichene Forderungen nicht sofort löschen

beck-aktuell - Do, 18.12.2025 - 15:16

Die Schufa greift auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück, um die Kreditwürdigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bewerten. Wieso die Wirtschaftsauskunftei diese Daten nicht sofort löschen muss, wenn der Betroffene die Forderung bezahlt hat, erläutert Thilo Weichert anhand der BGH-Entscheidung vom Donnerstag.  



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Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor Angeboten der Ambassador Management GmbH, Ambassador Financial Group Ltd. und Ambassador Global Systems LLC

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere vor Angeboten zum Erwerb von Aktien und angeblicher vorbörslicher Aktien (IPO-Aktien), die vorgeblich vermittelt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Ambassador Management GmbH mit vermeintlichem Sitz in Frankfurt am Main, die Ambassador Financial Group Ltd. und die Ambassador Global Systems LLC ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der amerikanischen Ambassador Financial Group, LLC. Es dürfte sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.
Kategorien: Finanzen

Novelle des Luftsicherheits­gesetzes zur Stärkung der Drohnenabwehr beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 18.12.2025 - 15:05
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. (hau/18.12.2025)