Aktuelle Nachrichten

Religionsbeauftragter: Sorge über Lage der Religionsfreiheit

Bundestag | Menschenrechte und humanitäre Hilfe - letztes Update vor 47 Minuten 34 Sekunden
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Der Religionsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Rachel, hat sich im Menschenrechtsausschuss besorgt über die Lage Religionsfreiheit weltweit geäußert.

Experten diskutieren über Gefahren durch Desinformation

Bundestag | Menschenrechte und humanitäre Hilfe - letztes Update vor 47 Minuten 34 Sekunden
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Anhörung Experten warnen in einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses mehrheitlich vor anhaltender Einflussnahme und vor Desinformationskampagnen durch autoritäre Staaten.

IOM: Humanitäres System steht am Scheideweg

Bundestag | Menschenrechte und humanitäre Hilfe - letztes Update vor 47 Minuten 34 Sekunden
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss IOM-Vertreter warnt am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss vor den Folgen der Kürzungen bei der humanitären Hilfe. Fehlende Hilfe erhöhe auch den Migrationsdruck.

Menschenrechtsinstitut legt Jahresbericht 2024 vor

Bundestag | Menschenrechte und humanitäre Hilfe - letztes Update vor 47 Minuten 34 Sekunden
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Unterrichtung Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt in seinem Jahresbericht 2024, der als Unterrichtung vorliegt, vor der Gefahr von Krisen, Kriegen und autoritären Kräften für die Menschenrechte.

Hat die KI Rechte? Was das IT-Recht von Star Trek lernen kann

Legal Tech Verzeichnis - letztes Update vor 1 Stunde 51 Minuten

Raumschiff Enterprise als Gegenstand einer rechtswissenschaftlichen Darstellung – ein neues Buch dringt dahin vor, wo noch nie ein juristisches Werk gewesen ist. Quasi als Lehrbuch des Rechts der Vereinigten Föderation der Planeten kommt „Das Recht der unendlichen Weiten“ daher. Wie es sich für ein Rechtshandbuch gehört, sind seine Thesen dicht garniert mit Fußnoten, die jedoch nicht auf BGH-Urteile verweisen, sondern Serien, Staffeln und Episoden. Sein Autor Dr. Jens Ambrock hat sich durch die Fernsehserie der Sechzigerjahre, ihre elf Ableger-Formate, dreizehn Kinofilme und zahlreiche Romane gearbeitet, um die Essenz der interstellaren Rechtsordnung systematisch und anekdotisch darzustellen. Die Regelungen sind fiktiv, die Sachverhalte Zukunftsmusik. Und doch lassen sich aus dem TV- und Kino-Geschichten Lösungen für teilweise gar nicht so ferne Konfliktlagen ableiten.

So erlebt Künstliche Intelligenz unserer Tage Einzug in praktisch alle Lebenslagen. Mit der rasanten technischen Entwicklung können die Rechtsordnungen kaum mithalten. Die Europäische Union ist mit ihrer KI-Verordnung Vorreiterin. Doch auch ihr Gesetzgeber ändert schon vor dem Geltungsbeginn aller Regelungen der KI-VO hektisch Inhalte der künftigen Verpflichtungen in einem Reformgesetz, dem sogenannten KI-Omnibus. Star Trek hat demgegenüber eine weitaus längere Tradition, den rechtlichen Umgang mit KI zu skizzieren. Vom Roboter M5 in der Originalserie über den Androiden Data aus der Next Generation bis zum holographischen Doktor der Voyager in der neuesten Streaming-Serie Starfleet Academy treten immer wieder Inkarnationen Künstlicher Intelligenz auf. Ihr rechtlicher Status ist dabei wiederholt Gegenstand ethischer Debatten und auch juristischer Verhandlungen. Nun hat die KI der heutigen Gegenwart noch nicht den technischen Entwicklungsstand erreicht, dass ihr eine eigenständige Rechtspersönlichkeit zugewiesen werden könnte. Dass wir zu Lebzeiten diesen Punkt noch erreichen, erscheint jedoch nicht fernliegend. Die Fiktion der utopischen Geschichten in Star Trek hält für den Moment bereits Lösungsvorschläge parat. Im Kern unterscheidet das Föderationsrecht nicht zwischen der Art von Leben. Erfüllt eine KI dieselben Kriterien wie organisches Leben – seien es Mikroorganismen, Energiewesen oder kristalline Lebensformen – so kommt eine Rechtspersönlichkeit in Betracht. Gestuft nach mehreren Kategorien wie einfachem Leben, empfindungsfähigem Leben und höherem Leben hat auch KI in der fiktiven Zukunft ein Recht auf Leben, auf Urheberschaft an Holo-Romanen sowie auf Heirat und Familiengründung.

Doch KI hat nicht nur Rechte, sie wird auch reguliert. Den radikalsten Ansatz stellt die Serie „Star Trek: Picard“ vor. Der Bau und der Betrieb von Androiden wird dort sehr pauschal untersagt. Anlass ist der Amoklauf eines Roboters, der zur Zerstörung des Mars geführt hat. Anstatt die Hintergründe zu ergründen, verbietet die Föderation – gar nicht Star-Trek-typisch – das, was sie nicht versteht und wovor sie sich fürchtet. Das Verbotsgesetz ist der eigentliche Antagonist der ersten Staffel und wird den Idealen Star Treks folgend schließlich auch wieder gekippt. Differenziertere Ansätze der KI-Regulierung zeigen die vorangegangenen Serien. Deutlich wird darin der Einfluss des Science-Fiction-Autors Isaac Asimov. Zwar war dieser nie direkt für das Star-Trek-Franchise tätig. Seine tiefe Freundschaft zum Serienschöpfer Gene Roddenberry führte jedoch zu weitreichendem Einfluss auf die Handlungsstränge auf der Entreprise. Die von Asimov 1942 in Kurzgeschichten erdachten Gesetze der Robotik bilden ohne direkte Erwähnung das Fundament aller KI-Anwendungen von Star Trek, die über so etwas wie ein Gewissen verfügen.

Das über die Jahrzehnte ausdifferenzierte Star-Trek-Universum kennt noch weitere Rechtsprobleme, die auf uns in nicht allzu ferner Zukunft zukommen dürften. Dürfen Menschen geklont werden? Nicht ohne Zustimmung des Originals, sagt Commander Riker. Sind Klone Rechtsnachfolger der Ausgangsperson? Wohl nicht, aber das für Star Trek konzipierte Erbrecht greift gegebenenfalls. Dürfen Kinder durch genetische Eingriffe „verbessert“ werden im Hinblick auf Intelligenz, körperliche Fitness und andere Merkmale? Dazu wird ein striktes Verbot eingeführt und in zahlreichen Episoden konturiert. Solange der Eingriff nicht der Behandlung eines schweren Gendefekts dient, soll er untersagt und mit drakonischen Strafen belegt sein. Begründet wird die klare Haltung der Rechtsordnung mit der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und der Vermeidung eines gesellschaftlichen Drucks auf alle Eltern, ihre Kinder „aufwerten“ lassen zu müssen. Die Handlung selbst hinterfragt die Regel jedoch jedes Mal, wenn sie erwähnt wird, als für Betroffene unzumutbare Diskriminierung.

Zunächst irrelevant für unsere Gegenwart klingt die juristische Debatte über Telepathie-Regulierung. Vulkanier, Betazoide und Ullianer sind beispielsweise in der Lage, in einen fremden Geist einzudringen. Das Recht in Star Trek kennt selbst dafür konkrete Anforderungen. Kurz gesagt, erfordert das Auslesen von Gedanken Fremder eine Einwilligung. Auch wenn kurzfristig nicht anzunehmen ist, dass die Menschheit auf telepathisch begabte Außerirdische trifft, werden wir schon bald konkrete Regelungen für ähnliche Sachverhalte brauchen. Elon Musk und andere Forschende haben bereits beachtliche Fortschritte damit gemacht, Hirnwellen über Sensoren und Computerchips auszulesen. Die reale Rechtswissenschaft reagiert und tastet sich mit ersten Aufsätzen an das Thema heran.

Letztlich ist Telepathierecht eine sehr spezielle Unterkategorie des Datenschutzrechts. Denn, ja, die utopische Zukunft kennt weiterhin Datenschutz. Als Korrektiv gegen die allgegenwärtige Totalüberwachung ist es auch notwendig. Lieutenant Commander Tuvok und Fähnrich Kim diskutieren über die Reichweite der Privacy Protocols der Sternenflotte, als Kim in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät. Der Schutz seiner persönlichen Dateien auf dem Raumschiff Voyager wird in dem Fall als nachrangig eingestuft. Auch persönliche Computerlogbücher und private Subraumnachrichten unterliegen einem gelegentlich erwähnten rudimentären Datenschutz – der jedoch insbesondere gegen Sicherheitsinteressen abwägbar ist. Diese Fallgruppen erinnern mehr an das US-amerikanische Verständnis von privacy als an die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verankerung in der utopischen Vision deutet jedoch an, dass das Rechtsgebiet, dessen Sinnhaftigkeit heute mitunter kontrovers diskutiert wird, auch in der Zukunft nicht überholt sein dürfte.

Ob die Analyse des fiktiven Zukunftsrechts unterhaltsamer Humbug ist oder doch ein wissenschaftlicher Gehalt dahintersteckt, mag jeder Leser für sich entscheiden. Das Buch soll keine Parodie auf Jura sein, sondern legislative Lösungen aufzeigen für künftige Herausforderungen. Wenn diese Spielerei dabei nerdigen Juristen Inspiration und ein Lächeln bereitet, hat es seinen Zweck erfüllt. Wenn sie juristischen Laien die Rechtswissenschaft näherbringt, indem es sie mit einem Handlungsuniversum abholt, das sie kennen, dann erst recht.

Autor: Dr. Jens Ambrock ist Leitender Regierungsdirektor beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Auch in seiner Freizeit lässt ihn die Schnittstelle aus Recht und technischen Entwicklungen nicht los. Nach zahlreichen Veröffentlichungen zu DSGVO, Data Act und KI-Verordnung wagt er sich nun neue literarische Gefilde. Sein Werk „Das Recht der unendlichen Weiten: Gesetze und Direktiven im Star Trek Universum“ ist im April 2026 beim Verlag dfv erschienen.

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Deutsche Börse Photography Foundation vergibt Curatorial Fellowship an Raquel Villar-Pérez

Deutsche Börse (PM) - letztes Update vor 2 Stunden 27 Minuten
​​​​​Die Deutsche Börse Photography Foundation vergibt ihr international ausgeschriebenes Curatorial Fellowship an Raquel Villar-Pérez. Mit dieser neu geschaffenen Initiative stärkt die Stiftung ihr Engagement für die Förderung kuratorischer Praxis im Bereich der zeitgenössischen Fotografie und den internationalen fachlichen Austausch. Das Fellowship fördert Kurator*innen mit mehrjähriger Berufserfahrung und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre forschungsorientierte Ausstellungspraxis auszubauen. Raquel Villar-Pérez ist freiberufliche Wissenschaftlerin, Autorin und Kuratorin für Fotografie mit Sitz im Vereinigten Königreich. Ihr Fokus liegt auf der künstlerischen Auseinandersetzung mit Migration, transnationalem Feminismus sowie sozialer und ökologischer Gerechtigkeit aus der Perspektive dekolonialer und erweiterter fotografischer Praktiken. Sie hat mit verschiedenen internationalen Kunstinstitutionen zusammengearbeitet und veröffentlicht regelmäßig in Magazinen für Fotografie und Kunst. Derzeit promoviert sie am Edinburgh College of Art zu lateinamerikanischen Künstlerinnen, die in Großbritannien leben und arbeiten, wobei sie die Parallelen zwischen den Migrationserfahrungen der Frauen und einer Erweiterung des Mediums Fotografie untersucht. Im Rahmen der Zusammenarbeit, die im Frühjahr 2026 beginnt und mit der Realisierung einer Ausstellung in 2028 ihren Abschluss findet, wird sich Raquel Villar-Pérez intensiv mit der Art Collection Deutsche Börse auseinandersetzen. Ziel ist es, Narrative und thematische Schwerpunkte innerhalb der Sammlung zu identifizieren und darauf aufbauend ein detailliertes Ausstellungskonzept zu entwickeln. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Fellowship ist es, Vorschläge für Neuerwerbungen zu erarbeiten, die sowohl die geplante Ausstellung als auch die Sammlung um neue Perspektiven ergänzen und vertiefen. Das Programm ist so flexibel gestaltet, dass Raquel Villar-Pérez es unabhängig von ihrem Standort in ihre berufliche Praxis integrieren kann. Die gemeinsam mit der Deutsche Börse Photography Foundation kuratierte thematische Ausstellung wird im Frühjahr 2028 in den Räumlichkeiten der Stiftung in Eschborn bei Frankfurt und anschließend in einer weiteren Fotoinstitution in Europa gezeigt. „Die Förderung kuratorischer Praxis ist mir im Rahmen unseres Engagements für die zeitgenössische Fotografie ein zunehmend wichtiges Anliegen. Der kontinuierliche Austausch mit internationalen Expert*innen ist dabei essenziell, um die Arbeit unserer Stiftung vielfältig, nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund freue ich mich ganz besonders auf die Zusammenarbeit mit der erfahrenen und international tätigen Kuratorin Raquel Villar-Pérez. Wir schätzen uns sehr glücklich, sie für dieses Fellowship gewonnen zu haben“, kommentiert Anne-Marie Beckmann, Direktorin der Deutsche Börse Photography Foundation. „Ich freue mich sehr, das Curatorial Fellowship der Deutsche Börse Photography Foundation erhalten zu haben. Dieses neue Programm bietet einen großartigen Ausgangspunkt für die Entwicklung kuratorischer Ideen basierend auf dem umfangreichen Sammlungsbestand der Art Collection Deutsche Börse. Besonders freue ich mich darauf, gemeinsam mit dem Team die darin verhandelten Diskurse zu erschließen, zu befragen und weiterzuentwickeln“, sagt Raquel Villar-Pérez. Mit dem Curatorial Fellowship etabliert die Deutsche Börse Photography Foundation kuratorische Praxis als wesentlichen Bestandteil ihres Förderprogramms. Aufbauend auf bisherigen Initiativen und Kooperationen verfolgt die Stiftung nicht nur das Ziel, die Vielfalt der in der Sammlung vertretenen künstlerischen Positionen weiter auszubauen, sondern auch ihre Auseinandersetzung mit ästhetischen, gesellschaftlichen, politischen und sozialen Fragen, um neue Sichtweisen zu bereichern. Anmerkung für die Redaktion: Die Art Collection Deutsche Börse ist online auf der Website der Deutsche Börse Photography Foundation vollständig zugänglich. Das zugehörige Pressebild können Sie in Druckqualität hier herunterladen. Kontakt für die Medien: media.foundation@deutsche-boerse.com Tel. +49 (0)69 211 1 40 60 Über die Deutsche Börse Photography Foundation Die Deutsche Börse Photography Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main, die sich dem Sammeln, Ausstellen und Fördern von zeitgenössischer Fotografie widmet. Sie verantwortet die Weiterentwicklung und Präsentation der Art Collection Deutsche Börse. Auf ihren Ausstellungsflächen in Eschborn bei Frankfurt am Main zeigt sie mehrere Ausstellungen pro Jahr, die öffentlich zugänglich sind. Die Unterstützung junger Künstler*innen ist der Stiftung ein besonderes Anliegen, sie fördert sie auf vielfältige Weise: mit Auszeichnungen, Stipendien oder durch die Beteiligung am Talent-Programm des Fotografiemuseum Amsterdam Foam. Gemeinsam mit der Photographers’ Gallery in London vergibt sie jährlich den renommierten Deutsche Börse Photography Foundation Prize. Des Weiteren unterstützt die Stiftung Ausstellungsprojekte internationaler Museen und Institutionen sowie den Ausbau von Plattformen für den wissenschaftlichen Dialog über das Medium Fotografie. www.deutscheboersephotographyfoundation.org Über die Art Collection Deutsche Börse Die Art Collection Deutsche Börse zählt zu den international bedeutendsten Sammlungen zeitgenössischer Fotografie. Sie wurde 1999 ins Leben gerufen und umfasst mittlerweile über 2.400 Werke von rund 172 Künstler*innen aus 40 Nationen. Die Art Collection widmet sich den zentralen Themen der Fotografie ab der Mitte des 20. Jahrhunderts. Die in der Sammlung vertretenen Bildsprachen und fotografischen Ansätze sind dabei so vielfältig wie die Herkunft, das Alter oder das künstlerische Selbstverständnis der Fotograf*innen und reichen von dokumentarischen bis zu konzeptionellen Ansätzen. Jede Position bietet einen eigenen Blickwinkel auf das zentrale Thema der Art Collection, die „conditio humana“, das Ausloten der Bedingungen des menschlichen Daseins und seiner Verortung in der Welt.
Kategorien: Finanzen

- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Wolfgang Niedecken

Bundespräsident | Pressemitteilungen - letztes Update vor 2 Stunden 37 Minuten
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert Wolfgang Niedecken zum 75. Geburtstag am 30. März.

Stromsteuer-Senkung und Tempolimit-Einführung erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 3 Stunden 7 Minuten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Stromsteuergesetzes (21/5320) sowie zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit, 21/5319) debattiert. Im Anschluss an die einstündige erste Lesung wurden beide Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Änderung des Stromsteuergesetzes wird federführend im Finanzausschuss, die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes federführend im Verkehrsausschuss beraten. Änderung des Stromsteuergesetzes Der Gesetzentwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes sieht eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vor (21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt ein Euro pro Megawattstunde (MWh) für die nichtbetriebliche und 50 Cent für MWh für die betriebliche Verwendung. „Die allgemeine Absenkung vereinfacht das Stromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- und Befreiungsregelungen entbehrlich macht“, erklärt die Fraktion. Zudem schaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität. „Mittel- und langfristig trägt dies dazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken“, erklären die Grünen. Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Fraktion auf sechs Milliarden Euro. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (21/5319) fordern Bündnis 90/Die Grünen die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr. Ein solches Tempolimit würde den Kraftstoffverbrauch reduzieren und damit die Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher dämpfen, heißt es zur Begründung. Außerdem hätte es positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und würde die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen reduzieren, schreiben die Grünen. (bal/hau/ste/16.04.2026)

Linke will Vorkaufsrechte der Kommunen stärken

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 3 Stunden 21 Minuten
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Linke will die Vorkaufsrechte der Kommunen stärken, damit sie Mieter in Milieuschutzgebieten vor Mietsteigerungen besser schützen können, heißt es in einem Antrag.

Chancen durch Klimaveränderung im Tourismus

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 3 Stunden 21 Minuten
Tourismus/Anhörung Steigende Temperaturen beeinträchtigen Wintersportorte. Der Tourismus könnte jedoch durch Ganzjahresangebote gestärkt werden, wurde am Mittwoch in einer Anhörung des Tourismusausschusses deutlich.

Experten: Wasserwirtschaft steht vor tiefgreifendem Wandel

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 3 Stunden 21 Minuten
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Über innovative Ansätze für ein klimaresilientes und sozial ausgewogenes Wassermanagement in Städten wurde im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen diskutiert.

Agrar-Ausschuss lehnt AfD-Anträge ab

Bundestag | hib-Meldungen - letztes Update vor 3 Stunden 21 Minuten
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrar-Ausschuss lehnt AfD-Anträge zur Videoüberwachung in Schlachthöfen, zum Grünlandschutz und zur Versorgung mit Düngemitteln ab.

Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuern debattiert

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 4 Stunden 17 Minuten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Senkung der Energiesteuern (21/5321) beraten. Die Initiative wurde zusammen mit zwei Anträgen der AfD-Antrag mit den Titeln "Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen – Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen" (21/5326) sowie "Berufstätige Pendler sofort entlasten – Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen" (21/2363) beraten. Alle drei Vorlagen überwiesen die Abgeordneten im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Finanzausschuss. Schnell soll der Tankrabatt nun kommen: Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter senken. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in dem Gesetzentwurf. SPD: Entlastung kommt bei den Verbrauchern an Zu Beginn der einstündigen Debatte versprach Wiebke Esdar für die SPD-Fraktion: „Wir werden zum 1. Mai die Spritpreise an den Zapfsäulen um 17 Cent senken.“ Die Entlastung sei gerecht, weil sie dort entlaste, wo die hohen Kosten entstünden. Dabei sei auch sichergestellt, dass die Entlastung bei den Verbrauchern ankomme, weil die Koalition bereits das Kartellrecht verschärft habe, betonte Esdar. Die Sozialdemokratin bezifferte die Steuermindereinnahmen für den Fiskus infolge der Energiesteuersenkung im laufenden Jahr auf 1,6 Milliarden Euro. Deshalb sei es richtig, die Steuersenkung auf zwei Monate zu beschränken. AfD: Schaffen Sie die CO2-Steuer ab Für die AfD-Fraktion prangerte Kay Gottschalk an, dass die Koalition erst jetzt handle. „Leider bedurfte es der Blockierung einer Meerenge, damit Bewegung in die Debatte um eine Entlastung von Pendlern kommt.“ Diesbezügliche AfD-Anträge seien mehrfach abgelehnt worden, beschwerte sich Gottschalk. Aufgrund der Inflation sei die steuerliche Entfernungspauschale faktisch gesunken. Bereits vor zwei Jahren hätten renommierte Institute empfohlen, diese auf 50 Cent zu erhöhen. Zugleich kritisierte Gottschalk, dass „mehr als die Hälfte“ des Benzinpreises aus Abgaben an den Staaten bestünden. „Kein Produkt wird in Deutschland höher besteuert“, sagte Gottschalk. Er forderte: „Senken Sie die Energiesteuer auf das europäische Minimum, schaffen Sie die CO2-Steuer ab!“ CDU/CSU: Entlastungssignal für Pendler und Transportgewerbe Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) wies darauf hin, dass die Spritpreise in Deutschland seit fast sieben Wochen steigen. „Diesel kostet bis zu 40 Prozent mehr“, stellte er fest und ergänzte: „Das trifft Berufspendler, und das trifft das gesamte Speditions- und Transportgewerbe. Denen wollen wir ein Entlastungssignal geben.“ Allerdings seien die Maßnahmen keine volle Entlastung, sondern lediglich eine Unterstützung. Der Staat könne nicht alle Risiken absichern, zumal derzeit noch offen sei, wie lange die Krise andauere. Auch Middelberg verwies auf die Verschärfung des Kartellrechts. „Das erhöht den Druck, dass die 17 Cent an der Tankstelle unmittelbar beim Verbraucher ankommen“, sagte er. Grüne: Was ist das für eine Schnapsidee? Kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf der Koalition ließ Katharina Dröge für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Leben in Deutschland werde immer teurer, es brauche konkrete Antworten und dafür gebe es viele gute Vorschläge, die auch innerhalb der Koalition diskutiert worden seien. Dröge verwies unter anderem auf die Senkung der Stromsteuer, die dem Mittelstand nutzen würde, oder ein günstigeres Deutschlandticket, das ihre Fraktion vorgeschlagen habe. Aber die Koalition habe sich auf eine Neuauflage des Tankrabatts geeinigt. „Was ist das für eine Schnapsidee?“, fragte Dröge und befand: „Aral, Shell und Co. nutzen diese Krise, um die Verbraucher abzukassieren.“ Die Konzerne würden die Steuersenkung nicht zu 100 Prozent weitergeben, prognostizierte sie. Linke: Wir brauchen eine Übergewinnsteuer „Arbeitsverweigerung“ warf der Bundesregierung Heidi Reichinnek für die Fraktion Die Linke vor. Sie verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Jahr 2022 den damaligen Tankrabatt der Ampel-Koalition als „Flickwerk“ bezeichnet habe. „Und ich sage Ihnen, das trifft es“, befand Reichinnek. Selbst mit dem Tankrabatt, und selbst wenn dieser voll bei den Verbrauchern ankäme, wären die Spritpreise noch deutlich höhere als vor dem Irankrieg. „Wir müssen etwas tun, um diese Spirale der Gier zu durchbrechen. Wir brauchen eine Übergewinnsteuer“, forderte Reichinnek. Regierung: Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend Für die Bundesregierung ergriff Michael Schrodi (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, das Wort. Er erklärte, dass mit dem Gesetzentwurf der Koalition die Steuern so weit gesenkt würden wie es europarechtlich möglich sei. Dies sei auch deshalb erforderlich, um ein Überspringen der hohen Spritpreise auf andere Bereiche zu verhindern. „Diese Maßnahme wirkt inflationsdämpfend“, sagte Schrodi. Zugleich rief er die Bevölkerung auf, Kraftstoffe zu sparen. Es sei ferner nötig, die erneuerbaren Energien sowie die Stromleitungen zu den Nachbarländern auszubauen. Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro, heißt es im Gesetzentwurf. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion wendet sich in ihrem ersten Antrag (21/5326) gegen die Einführung einer nationalen oder sektorspezifischen Übergewinnsteuer. Auf EU-Ebene solle die Bundesregierung sich dafür einsetzen, „dass kein Instrument für eine Sondersteuer auf überhöhte Krisengewinne von Energiekonzernen vorgelegt wird“. Zweiter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will berufstätige Pendler mit ihrem Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2025 entlasten und die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen. In dem Antrag (21/2363) wird außerdem gefordert, die Pauschalen für die sonstigen Verkehrsmittel zur Gegenfinanzierung ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 anzupassen. Nutzer des Deutschlandtickets sollen eine Pauschale in Höhe des gültigen Tarifs steuerlich absetzen können, Nutzer des Schienenfernverkehrs eine Pauschale in Höhe ihres Fernverkehrsabonnements. Für Wege zu Fuß soll keine Entfernungspauschale mehr gewährt werden. Die Deckelung der Entfernungspauschale auf 4.500 Euro soll aufgehoben werden. Alle Pauschalen sollen in Zukunft an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Zur Begründung heißt es, die Entfernungspauschale komme bisher unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel und von der Entstehung tatsächlicher Aufwendungen zur Anwendung. Sie gelte immer in derselben Höhe, egal, ob die Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem eigenen Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt würden und ob dem Steuerpflichtigen überhaupt Kosten für diese Wege entstanden seien. Mit der derzeitigen Regelung würden Fahrradfahrer und Fußgänger über Gebühr bevorzugt. (bal/hle/eis/irs/16.04.2026)

Bundestag trauert um Christian Schwarz-Schilling

Bundestag | Aktuelle Themen - letztes Update vor 4 Stunden 27 Minuten
Der Bundestag hat zu Beginn seiner Plenarsitzung am Donnerstag, 16. April 2026, des am Ostermontag, 6. April, verstorbenen ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten und Bundesministers Christian Schwarz-Schilling gedacht. Der im Alter von 95 Jahren verstorbene Abgeordnete aus Hessen hatte dem Bundestag von 1976 bis 2002 angehört. Man erinnere sich an Schwarz-Schilling vor allem als Postminister unter Bundeskanzler Helmut Kohl und als einen der beiden letzten Inhaber dieses Amtes, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Er habe den Medienwandel jener Zeit mit großer Überzeugung vorangetrieben. In ihrer kurzen Traueransprache erinnerte Klöckner daran, dass Schwarz-Schilling die Liberalisierung des Post- und Telekommunikationsmarktes gegen teils heftige Widerstände eingeleitet und dem Privatfernsehen den Weg geebnet habe: "Das war ein Wendepunkt in unserer Mediengeschichte." Zugleich habe er die Weichen für Mobilfunknetze gestellt, "die heute unsere tägliche Kommunikation bestimmen". Einsatz für Menschenrechte Schwarz-Schilling habe jedoch weit über Deutschland hinaus gewirkt. Sein Name sei untrennbar mit seinem Einsatz für Menschenrechte in Bosnien und Herzegowina verbunden. Angesichts drohender Kriegsverbrechen im Jugoslawienkrieg habe er Deutschland damals Tatenlosigkeit vorgeworfen, obwohl er als Bundesminister selbst Mitglied der Bundesregierung gewesen sei. Er habe die persönliche Konsequenz gezogen und sei zurückgetreten. Schwarz-Schilling habe in seinem Rücktritt ein "bemerkenswertes Bekenntnis zum parlamentarischen Mandat" abgegeben, sagte die Bundestagspräsidentin: "Wenn ein Minister in großen Fragen keinen Einfluss mehr nehmen könne, dann müsse er gehen. Als Abgeordneter habe er unter Umständen mehr Möglichkeiten, Politik zu betreiben, als ein in Kabinettsdisziplin eingebundenes Regierungsmitglied." Nach seinem Rücktritt habe er das Amt des Vorsitzenden des damals noch nicht eigenständigen Unterausschusses Menschenrechte übernommen. "Christian Schwarz-Schilling hat Verantwortung nicht nur benannt, sondern persönlich übernommen", so die Bundestagspräsidentin weiter. Seine Konsequenz in der Balkanpolitik habe ihm die Glaubwürdigkeit verliehen, später im Auftrag der internationalen Gemeinschaft zwischen den Konfliktparteien zu schlichten. "Er übernahm das Amt des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina und genießt dort bis heute hohes Ansehen. Christian Schwarz-Schilling war ein Politiker von besonderem Format. Eine Kraft der Versöhnung und des Friedens, die uns fehlen wird." (vom/16.04.2026)

BVerwG 1 W-VR 1.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - letztes Update vor 4 Stunden 49 Minuten
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 10 B 4.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - letztes Update vor 4 Stunden 49 Minuten
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BGBl. 2026 I Nr. 98

Gesetze im Internet - Aktualitätendienst - letztes Update vor 5 Stunden 57 Minuten
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform vom 09. April 2026